Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
Titel 1 - Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113) |
1Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.07.2002
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
Rechtsprechung zu § 105a BGB
9 Entscheidungen zu § 105a BGB in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 24.01.2018 - 4 B 2217/17
Untersagung des Zutritts für Besucher zu Krokodilgehege ohne durchgängige ...
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2021 - 1 K 426/20
Schmerzensgeldanspruch, Vollstreckungsbescheid, rechtskräftiges Endurteil
- VG Karlsruhe, 13.07.2021 - 12 K 5170/20
Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs gegen einen Dritten durch den ...
- VG Augsburg, 05.12.2019 - Au 2 K 18.1445
Kein Anspruch auf Erfüllungsübernahme bei durch Vollstreckungsbescheid ...
- LG Köln, 28.10.2009 - 13 S 173/09
Heimunterbringung durch Angehörige: Wer zahlt die Heimkosten?
Zum selben Verfahren:
- AG Kerpen, 25.06.2009 - 108 C 27/09
Heimunterbringung durch Angehörigen - Geschäftsführung ohne Auftrag
- AG Kerpen, 25.06.2009 - 108 C 27/09
- AG Zossen, 26.04.2018 - 3 C 159/17
Prozessfähigkeit eines geschäftsunfähigen Betreuten im Zivilverfahren gegen ...
- OLG München, 04.11.2020 - 13 W 1223/20
Ungünstige Rechtsausführungen rechtfertigen keine Richterablehnung
- OLG Rostock, 14.01.2012 - 10 UF 146/11
Unterhalt minderjähriger Kinder: Rückwirkende Unzulässigkeit des ...
§ 105a BGB in Nachschlagewerken
- § 105a BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Geschäftsfähigkeit (Deutschland)
- § 105a BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Alltagsgeschäfte
Einwilligungsvorbehalt
Geschftsfhigkeit
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
Prozessfähigkeit