(1) Beiträge an einen Pensionsfonds im Sinne des § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes dürfen von dem Unternehmen, das die Beiträge leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen bei dem Fonds dienen.
(2) Beiträge im Sinne des Absatzes 1 dürfen als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, soweit die Leistungen des Fonds, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären.
(3) 1Der Steuerpflichtige kann auf Antrag die insgesamt erforderlichen Leistungen an einen Pensionsfonds zur teilweisen oder vollständigen Übernahme einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft durch den Pensionsfonds erst in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgaben abziehen. 2Der Antrag ist unwiderruflich; der jeweilige Rechtsnachfolger ist an den Antrag gebunden. 3Ist eine Pensionsrückstellung nach § 6a gewinnerhöhend aufzulösen, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Leistungen an den Pensionsfonds im Wirtschaftsjahr der Übertragung in Höhe der aufgelösten Rückstellung als Betriebsausgaben abgezogen werden können; der die aufgelöste Rückstellung übersteigende Betrag ist in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgaben abzuziehen. 4Satz 3 gilt entsprechend, wenn es im Zuge der Leistungen des Arbeitgebers an den Pensionsfonds zu Vermögensübertragungen einer Unterstützungskasse an den Arbeitgeber kommt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2016 | Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen | 01.04.2015 |
Rechtsprechung zu § 4e EStG
16 Entscheidungen zu § 4e EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17
Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
Abzug der Beiträge an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben
- FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
- FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
§ 4e EStG, § 6a EStG
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18
Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim ...
- BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18
- FG München, 20.11.2023 - 7 K 165/15
Pensionsrückstellung, Pensionsfonds, Betriebsausgabenabzug, ...
- FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16
Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage - ...
- BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 27.09.2018 - 6 K 814/16
Einkommensteuer: Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Übertragung einer ...
- FG Köln, 27.09.2018 - 6 K 814/16
- FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 5 K 809/12
Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Nichtstellung oder verspäteter Stellung des ...
- FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2011 - 5 K 2478/10
Bei Überdotierung greift das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 d Abs. 1 S. 2 ...
Querverweise
Auf § 4e EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
- § 6 (Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs)
§ 7 (weggefallen)
§ 8 (Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert)
§ 8a (weggefallen)
§ 8b (Wirtschaftsjahr)
§ 8c (Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten)
§ 9 (weggefallen)
§ 9a (Anschaffung, Herstellung)
§ 10 (Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes)
§ 10a (weggefallen)
§ 11c (Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden)
§ 11d (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat)
§ 12 (weggefallen)
§ 11-11b (weggefallen)
Anlage 6 ((zu § 81 Abs. 3 Nr. 2) Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2)