(1) Beiträge an einen Pensionsfonds im Sinne des § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes dürfen von dem Unternehmen, das die Beiträge leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen bei dem Fonds dienen.
(2) Beiträge im Sinne des Absatzes 1 dürfen als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, soweit die Leistungen des Fonds, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären.
(3) 1Der Steuerpflichtige kann auf Antrag die insgesamt erforderlichen Leistungen an einen Pensionsfonds zur teilweisen oder vollständigen Übernahme einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft durch den Pensionsfonds erst in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgaben abziehen. 2Der Antrag ist unwiderruflich; der jeweilige Rechtsnachfolger ist an den Antrag gebunden. 3Ist eine Pensionsrückstellung nach § 6a gewinnerhöhend aufzulösen, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Leistungen an den Pensionsfonds im Wirtschaftsjahr der Übertragung in Höhe der aufgelösten Rückstellung als Betriebsausgaben abgezogen werden können; der die aufgelöste Rückstellung übersteigende Betrag ist in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgaben abzuziehen. 4Satz 3 gilt entsprechend, wenn es im Zuge der Leistungen des Arbeitgebers an den Pensionsfonds zu Vermögensübertragungen einer Unterstützungskasse an den Arbeitgeber kommt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2016 | Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen | 01.04.2015 |
zeitraum, Wirtschaftsjahr § 4bDirektversicherung § 4cZuwendungen an Pensionskassen § 4dZuwendungen an Unterstützungskassen § 4eBeiträge an Pensionsfonds § 4fVerpflichtungs-
übernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen § 4gBildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 § 4hBetriebsausgaben-
abzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke) § 4iSonderbetriebs-
ausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug § 4j(weggefallen) § 4kBetriebsausgaben-
abzug bei Besteuerungs-
inkongruenzen § 5Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden § 5aGewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr § 5bElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen § 6Bewertung § 6aPensionsrückstellung § 6bÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter § 6cÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen § 6dEuroumrechnungs-
rücklage § 6eFondsetablierungs-
kosten als Anschaffungskosten § 7Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung § 7aGemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen § 7bSonderabschreibung für Mietwohnungsneubau § 7c(weggefallen) § 7d(weggefallen) § 7e(weggefallen) § 7f(weggefallen) § 7gInvestitions-
abzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe § 7hErhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungs-
bereichen § 7iErhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen § 7k(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 4e EStG
17 Entscheidungen zu § 4e EStG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
§ 4e EStG, § 6a EStG
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18
Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim ...
- BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18
- BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17
Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
Abzug der Beiträge an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben
- FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
- FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16
Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage - ...
- BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 27.09.2018 - 6 K 814/16
Einkommensteuer: Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Übertragung einer ...
- FG Köln, 27.09.2018 - 6 K 814/16
- FG München, 20.11.2023 - 7 K 165/15
Geltendmachung von abzugsfähigen Betriebsausgaben
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 10 K 1444/22
Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds - Verdeckte ...
- FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 5 K 809/12
Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Nichtstellung oder verspäteter Stellung des ...
Querverweise
Auf § 4e EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
- § 6 (Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs)
§ 7 (weggefallen)
§ 8 (Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert)
§ 8a (weggefallen)
§ 8b (Wirtschaftsjahr)
§ 8c (Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten)
§ 9 (weggefallen)
§ 9a (Anschaffung, Herstellung)
§ 10 (Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes)
§ 10a (weggefallen)
§ 11c (Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden)
§ 11d (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat)
§ 12 (weggefallen)
§ 11-11b (weggefallen)
Anlage 6 ((zu § 81 Abs. 3 Nr. 2) Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2)