Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
| Neunter Teil - Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 84 - 90z) |
| Abschnitt 2 - Geldsanktionen (§§ 86 - 87q) |
| Unterabschnitt 2 - Eingehende Ersuchen (§§ 87 - 87o) |
Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nur zulässig, wenn die folgenden Unterlagen vorliegen:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.07.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.07.2015 | Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe | 17.07.2015 | |
| 28.10.2010 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen | 18.10.2010 |
unterlagen § 87bZulässigkeits-
voraussetzungen § 87cVorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung § 87dGrundsätzliche Pflicht zur Bewilligung § 87eRechtsbeistand § 87fBewilligung der Vollstreckung § 87gGerichtliches Verfahren § 87hGerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen § 87iGerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung § 87jRechtsbeschwerde § 87kZulassung der Rechtsbeschwerde § 87lBesetzung der Senate der Oberlandesgerichte § 87mVerbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundes-
zentralregister § 87nVollstreckung § 87oÜbergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3
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Rechtsprechung zu § 87a IRG
11 Entscheidungen zu § 87a IRG in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 22.06.2017 - 1 AR 2/16
Inländische Vollstreckung einer Geldsanktion wegen einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 02.06.2015 - 3 Ausl 59/14
- OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
Vollstreckung ausländischer Geldbußen; Vollstreckbarerklärug einer ...
- OLG Köln, 16.04.2014 - 2 Ws 143/14
Vollstreckung einer ausländischen Geldbuße im Verhältnis von Geldsanktionengesetz ...
- AG Bonn, 25.04.2024 - 718 Gs 19/24
- AG Saarbrücken, 17.09.2012 - 22 AR 1/12
Anerkennung und Vollstreckung einer niederländischen Ordnungsstrafe gegen einen ...
- OLG Hamm, 14.08.2012 - 2 RBs 62/12
Umwandlung einer niederländischen Geldbuße
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Keine Reduzierung einer in einem ...
- OLG Koblenz, 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12
Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine ...
Querverweise
Auf § 87a IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Schlussvorschriften
- § 101 (Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen)