Insolvenzordnung
| 9. Teil - Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303a) |
Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2014 | Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte | 15.07.2013 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 287b InsO
35 Entscheidungen zu § 287b InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22
Anspruch gegen Schuldner in Insolvenzverfahren auf Zahlung von Abführungsbeträgen ...
- AG Hamburg, 16.02.2018 - 67g IN 555/14
Bemühen um Vollzeitstelle der Mutter eines Kindes welches älter als drei Jahre
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18
Restschuldbefreiungsverfahren: Verpflichtung des Schuldners zur Aufnahme einer ...
- LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18
- LG München I, 21.01.2026 - 14 T 11115/25
Zur Anwendung der sog. Vorwirkungsrechtsprechung des BGH im Eröffnungsverfahren ...
- KG, 15.02.2022 - 27 U 51/21
Datenschutzrecht: Anspruch auf Löschung der über sechsmonatigen Speicherung einer ...
- OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
- OLG Koblenz, 29.09.2022 - 12 U 450/22
Anspruch eines niedergelassenen im Insolvenzverfahren befindlichen Arztes auf ...
- AG Hamburg, 04.08.2015 - 68c IK 460/15
Umfang der Erwerbsobliegenheit eines Schuldners, der sich in Strafhaft befindet
- KG, 17.12.2024 - 2 Ws 157/24
Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung
- VG Würzburg, 23.01.2019 - W 6 K 18.935
Schließungsanordnung einer Gaststätte wegen Ermessensausfalls rechtswidrig
Querverweise
Auf § 287b InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 20 (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung)