Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 7 - Zeugenbeweis (§§ 373 - 401) |
(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.
(2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene Versicherung.
(3) Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, so ist er nicht verpflichtet, in dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin zu erscheinen.
(4) Von dem Eingang einer Erklärung des Zeugen oder von der Aufnahme einer solchen zum Protokoll hat die Geschäftsstelle die Parteien zu benachrichtigen.
recht § 386Erklärung der Zeugnisverweigerung § 387Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung § 388Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung § 389Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter § 390Folgen der Zeugnisverweigerung § 391Zeugenbeeidigung § 392Nacheid; Eidesnorm § 393Uneidliche Vernehmung § 394Einzelvernehmung § 395Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person § 396Vernehmung zur Sache § 397Fragerecht der Parteien § 398Wiederholte und nachträgliche Vernehmung § 399Verzicht auf Zeugen § 400Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters § 401Zeugenentschädigung
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Rechtsprechung zu § 386 ZPO
219 Entscheidungen zu § 386 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
Zeugnisverweigerungsrecht in einem Kapitalanleger-Musterverfahren bei der Gefahr ...
- BGH, 20.07.2023 - IX ZB 7/22
Zwischenstreit über Zeugnisverweigerungsrecht aus Verwandt- oder Schwägerschaft
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.05.2024 - XII ZB 358/22
Vaterschaftsfeststellung nach Adoption des Kindes
- BGH, 15.05.2024 - XII ZB 358/22
- OLG Jena, 01.06.2018 - 4 W 562/17
Zwischenstreitverfahren über Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 734/14
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Anordnung über ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der ...
- BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
- OLG Bamberg, 05.08.2024 - 7 WF 152/24
Ordnungsmittel gegen den im Rahmen der Abstammungsbegutachtung ausbleibenden ...
- OLG Karlsruhe, 16.03.2026 - 5 WF 30/25
Anordnung einer Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung
- OLG Karlsruhe, 10.10.2024 - 14 W 95/24
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts bei einer Presseberichterstattung; ...
§ 386 ZPO in Nachschlagewerken
- § 386 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Zeugnisverweigerungsrecht
Querverweise
Auf § 386 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 57 (Ermittlungen, Beweiserhebung)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden
- Befugnisse
- § 205 (Ermittlungen)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Behördliches Verfahren
- § 68 (Ermittlungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 386 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 130a (Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung) (zu § 386 I)