Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 9 - Beweis durch Urkunden (§§ 415 - 444) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
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Urkunden, deren Echtheit bestritten ist oder deren Inhalt verändert sein soll, werden bis zur Erledigung des Rechtsstreits auf der Geschäftsstelle verwahrt, sofern nicht ihre Auslieferung an eine andere Behörde im Interesse der öffentlichen Ordnung erforderlich ist.
§ 415Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen
§ 416Beweiskraft von Privaturkunden
§ 416aBeweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments
§ 417Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung
§ 418Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
§ 419Beweiskraft mangelbehafteter Urkunden
§ 420Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt
§ 421Vorlegung durch den Gegner; Beweisantritt
§ 422Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht
§ 423Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme
§ 424Antrag bei Vorlegung durch Gegner
§ 425Anordnung der Vorlegung durch Gegner
§ 426Vernehmung des Gegners über den Verbleib
§ 427Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner
§ 428Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt
§ 429Vorlegungspflicht Dritter
§ 430Antrag bei Vorlegung durch Dritte
§ 431Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte
§ 432Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt
§ 433(weggefallen)
§ 434Vorlegung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
§ 435Vorlegung öffentlicher Urkunden in Urschrift oder beglaubigter Abschrift
§ 436Verzicht nach Vorlegung
§ 437Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
§ 438Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden
§ 439Erklärung über Echtheit von Privaturkunden
§ 440Beweis der Echtheit von Privaturkunden
§ 441Schriftvergleichung
§ 442Würdigung der Schriftvergleichung
§ 443Verwahrung verdächtiger Urkunden
§ 444Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Rechtsprechung zu § 443 ZPO
7 Entscheidungen zu § 443 ZPO in unserer Datenbank:
- LG München I, 10.07.2020 - 22 O 2122/20
Unwirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zur Finanzierung eines ...
- VG Neustadt, 11.10.1999 - 9 L 2398/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99
Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 7 B 10559/02
- BVerfG, 12.04.1996 - 1 BvR 70/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung ...
- LAG Berlin, 24.06.2005 - 6 Sa 495/05
Erpresstes Klagerücknahmeversprechen
- OLG München, 14.07.2009 - 28 U 3805/08
Bauvertrag: Auslegung einer Preisanpassungsklausel wegen Bauzeitverzögerung; ...
Querverweise
Auf § 443 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]