Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 9 - Beweis durch Urkunden (§§ 415 - 444) |
Der mit einem Beglaubigungsvermerk versehene Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments gemäß § 371a Absatz 3, den eine öffentliche Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form erstellt hat, sowie der Ausdruck eines gerichtlichen elektronischen Dokuments, der einen Vermerk des zuständigen Gerichts gemäß § 298 Absatz 3 enthält, stehen einer öffentlichen Urkunde in beglaubigter Abschrift gleich.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten | 10.10.2013 | |
| 01.07.2014 | Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten | 10.10.2013 | |
| 01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
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Rechtsprechung zu § 416a ZPO
24 Entscheidungen zu § 416a ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 27.11.2024 - VIII ZR 159/23
Zum Zugang einer Willenserklärung in elektronischer Form bei Einreichung eines ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - L 18 KN 49/16
Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
Nachweis der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite bei Befriedigung durch einen ...
- OLG Naumburg, 06.07.2023 - 9 U 125/22
Anspruch gegen eine Haftpflichtversicherung aus übergegangenem Recht auf ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 478/19
Auflösen des bestehenden Versicherungsverhältnisses mit einer Erstattung der ...
- BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19
Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 - L 6 BA 7/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr - ...
- VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
Examenszeugnis; Rückdatierung; Unterschrift; Vordatierung
- VG Frankfurt/Main, 21.04.2022 - 5 K 910/18
Materielle Ausschlussfrist und elektronischer Zeitstempel
- VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.88
Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
Querverweise
Auf § 416a ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]