Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.03.2001 - 2 U 107/00   

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https://dejure.org/2001,6747
OLG Stuttgart, 30.03.2001 - 2 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6747)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2001 - 2 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6747)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2001 - 2 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage; Katholische Kirchengemeinde; Rechtsfähigkeit; Parteifähigkeit; Wettbewerbsverhältnis; Altenpflege

  • Judicialis

    KG § 2 I; ; KiStG B.W. § 24 I; ; Rabatte § 1 II S. 2; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechts- und Parteifähigkeit katholischer Kirchengemeinden - Leistungen der Alten- und Krankenpflege - Wettbewerbsverhältnis - Preisnachlässe für Fördergemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1697
  • GRUR-RR 2002, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2001 - 2 U 107/00
    Denn ein Marktverhalten wird grundsätzlich nicht schon dadurch wettbewerbsrechtlich unlauter, daß Vorteile aus einem vorangegangen Verstoß gegen ein Gesetz ausgenutzt werden, das keinen unmittelbaren Marktbezug aufweist (BGH NJW 2000, 3351, 3354 Abgasemissionen u. H. a. den zitierten Aufsatz von Sack; zustimmend: Emmerich JUS 2001, 191 f.).
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2001 - 2 U 107/00
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß die vom Beklagtenvertreter im Schriftsatz vom 22.11.2000 zitierte Entscheidung des OLG Köln, NJW 1995, 3319 - "Hohe Domkirche" dieses Ergebnis nicht in Frage stellen kann.
  • OLG Hamm, 01.04.1976 - 4 U 20/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2001 - 2 U 107/00
    Anders ist dies nur dann, wenn nicht der Verein, sondern ein davon rechtlich selbständiger Dritter den Vereinsmitgliedern einen Nachlaß gewährt (dann: unzulässiger Sonderpreis: vgl. Gloy a. a. O. u. H. a. OLG Hamm, DB 1977, 446).
  • LG Hechingen, 15.04.2002 - 2 O 389/01

    Haftung des Konzertveranstalters für Verletzungen eines Besuchers beim sog.

    Dies ergibt sich im übrigen auch aus den baden-württembergische Kirchensteuergesetz (§§ 1, 24, vgl. dazu OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1697 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3673
OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00 (https://dejure.org/2001,3673)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2001 - 27 U 189/00 (https://dejure.org/2001,3673)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 27 U 189/00 (https://dejure.org/2001,3673)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 710
    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers - Abrißstelle einer Weserbrücke - Verletzung Unbefugter - überragendes Eigenverschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung des Orthopäden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Arthroskopie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbefugtes Betreten einer Baustelle durch Erwachsenen: Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Sturz in Bauschacht - Bauunternehmer genügt Verkehrssicherungspflicht durch Absicherung der Baustelle mittels Absperrband

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1602
  • NZV 2001, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
    Zu Unrecht meint der Kläger, "besonderen Umstände" in Anspruch nehmen zu können, wie sie im Fall des OLG Köln in VersR 1992, 1241 herangezogen wurden.

    Auch die in dem gekürzten Zitat der Berufungsbegründung scheinbar verallgemeinerungsfähig lautenden Ausführungen des OLG Köln in VersR 1992, 1241 gelten einem Fall, in dem ein Jugendlicher in eine abgesperrte Kiesgrube eingedrungen und dort verunglückt war.

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
    Dritten gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen im allgemeinen durch Anbringung von Betretungsverboten genügt, unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen, ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherrn oder den beteiligten Unternehmern allgemein möglich und zumutbar; so BGH NJW 1957, 499.
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
    Diese Rechtsprechung hat der BGH mit der schon vom Landgericht herangezogenen Entscheidung in NJW 1985, 1078 noch so bestätigt:.
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
    Gleichwohl ergeben sich daraus gegenüber dem Kläger als einem Erwachsenen keine erweiterten Verkehrssicherungspflichten, die die höchstrichterliche Rechtsprechung gegenüber "Unbefugten" bislang vor allem zum Schutz von Kindern im Hinblick auf deren Unerfahrenheit und Unbesonnenheit sowie ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs angenommen hat; zuletzt in BGH NJW 1997, 582/3.
  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 121/67

    Abschluss eines Bauvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
    Das gilt sowohl für den Umfang der zu treffenden Sicherungsmaßnahmen, die sich bei einem Neubau grundsätzlich an den Sicherungserwartungen von mit den Gegebenheiten und den üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen auszurichten haben (Senat, VersR 1969, 37), als auch für den Kreis der Ersatzberechtigten bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
  • BGH, 10.07.1956 - VI ZR 133/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
    Hierin können allerdings aufgrund einer Vereinbarung oder besonderer Umstände des Falles ausnahmsweise auch andere Personen als diejenigen eingeschlossen sein, die normalerweise Zutritt zu Baustellen haben (vgl. Senat, VersR 1956, 554), u. U. auch Besucher der Baustelle.
  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Zu dem geschützten Personenkreis zählten nur diejenigen, die sich berechtigterweise in dem Baustellenbereich aufhielten (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; Hager, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, Rdn. E 220).

    Unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherren oder den beteiligten Unternehmern möglich und zumutbar; ihnen gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f).

    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).

    Hierdurch hat der Kläger die Anforderungen, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, in ganz erheblichem Maße verletzt und sich bewusst selbst gefährdet, was eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zum Nachteil des Klägers - die nach der hier vertretenen Rechtsauffassung bereits abzulehnen ist - jedenfalls in einem so erheblichen Maße überwiegen würde, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers auch aus diesem Grund ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NZV 2004, 142; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997, Az.: 9 U 126/97).".

  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

    Insofern unterscheidet sich die Situation grundlegend von anderen Konstellationen, in welchen Verkehrssicherungspflichten für bestimmte Gebäudeteile von vorneherein verneint wurden (z. B. OLG Hamburg VersR 1997, 376: Klettern auf ein Dach; ebenso die beklagtenseits zitierte Entscheidung OLG Hamm NZV 2001, 471: Nächtliches unbefugtes Betreten einer Baustelle durch einen Erwachsenen: der Kläger betrat vorliegend gerade nicht ein komplettes Grundstück unbefugt, sondern benutzte, nachdem er sich im Gebäude befugtermaßen aufhielt, lediglich einen Verkehrsweg, welcher für die Nutzung außerhalb von Notfällen nicht konzipiert war).
  • LG Aachen, 15.03.2022 - 12 O 313/21
    Danach kann auch gegenüber unbefugten Eindringlingen die Verkehrssicherungspflicht bestehen, wenn für denjenigen, der die Gefahr geschaffen hat, erkennbar ist und er in Rechnung zu stellen hat, dass das Verbot nicht beachtet wird, weil das verbotene Gelände eine besonders große Anziehungskraft ausübt, und die dort lauernde Gefahr außerordentlich groß ist (OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2001 - 27 U 189/00; Grüneberg/Sprau, § 823 Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7785
OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 155/00 (https://dejure.org/2001,7785)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2001 - 9 U 155/00 (https://dejure.org/2001,7785)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 9 U 155/00 (https://dejure.org/2001,7785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 91

    BGB § 271
    Zum nachträglichen Wegfall einer Fälligkeitsvoraussetzung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 271

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Fälligkeit der Kaufpreisforderung; Fälligkeitsvoraussetzungen; Vollstreckungsabwehrklage; Zwangsvollstreckungsgegeklage

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 307; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 § 307 § 91 Abs. 1 § 708 Nr. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsgegenklage; Kostenverteilung bei Anerkenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 24; BeurkG § 54a Abs. 6; BGB § 433
    Erneute Fälligkeitsmitteilung nach zwischenzeitlichem Wegfall einer Fälligkeitsvoraussetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 155/00
    Nur wenn der Schuldner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise auf Dauer vor einer - uneingeschränkten - Vollstreckung aus dem Titel geschützt ist, entfällt das Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1994, 1161, 1162 m.N.).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 155/00
    Ausnahmen werden nur bei einer Teilerfüllung - insbesondere bei Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen - zugelassen, soweit eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH, a.a.O.; BGH NJW-RR 1989, 124).
  • OLG Frankfurt, 26.02.1987 - 1 U 14/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 155/00
    Zugrunde liegende Erwägung dürfte sein, dass der Titel in diesem Fall nicht überflüssig geworden ist, sondern vom Gläubiger noch für eine weitere Vollstreckung benötigt wird (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1988, 241).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6112
OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99 (https://dejure.org/2001,6112)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 1 U 140/99 (https://dejure.org/2001,6112)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 1 U 140/99 (https://dejure.org/2001,6112)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage des Konkursverwalters gegen den Geschäftsführer der in Konkurs gefallenen GmbH: Haftung des Geschäftsführers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei vorrangiger Befriedigung durch selbstschuldnerische Bürgschaft gesicherter ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Tilgung; Persönliche Haftung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Sittenwidrige Schädigung; Anfechtung

  • Wolters Kluwer

    Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Tilgung; Persönliche Haftung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Sittenwidrige Schädigung; Anfechtung

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Haftung des GmbH-Geschäftsführers - sittenwidrige Schädigung der Gesellschaft - vorrangige Tilgung von Verbindlichkeiten mit persönlicher Haftung - Anfechtung gegenüber bevorzugten Gläubigern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72

    Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Beklagten wird dadurch indiziert, dass er unter Ausnutzung seiner Möglichkeiten zur Beeinflussung des Handelns der Gemeinschuldnerin seine eigennützigen Motive über die berechtigten Belange anderer Gläubiger und auch die Interessen der Gemeinschuldnerin gesetzt hat (vgl. BGH WM 1973, 1354, 1355).

    Für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB ist der klagende Konkursverwalter aktivlegitimiert, weil die vom Beklagten im Endergebnis gewollte Verringerung der Haftungsmasse der Gemeinschuldnerin nicht nur eine Schädigung der Gläubiger, sondern zugleich der Gesellschaft bewirkt hat (vgl. BGH ZIP 1986, 456, 457; WM 1973, 1354, 1355; Eyber NJW 1994, 1622, 1623 f.).

  • BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96

    Berechnung des Quotenschadens der Altgläubiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Denn es ist davon auszugehen, dass Aussonderungs und - wie hier - Absonderungsrechte im Regelfall geltend gemacht werden und deshalb die davon betroffenen Vermögenswerte nicht zur effektiv frei verfügbaren Konkursmasse zu zählen sind (BGH ZIP 1997, 1542, 1543 f. - betr. Vorbehaltseigentum und Sicherungszessionen).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Ob der Beklagte in dieser Zeit als "faktischer Geschäftsführer" i.S.d. Rechtsprechung des BGH zu § 64 GmbHG (BGH NJW 1988, 1789, 1790), also als die überragende und beherrschende Persönlichkeit in der Geschäftsleitung, anzusehen ist - wofür einiges spricht , kann für die Entscheidung dieses Falles dahingestellt bleiben.
  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86

    Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Mit diesem Rangrücktritt war die buchmäßige Überschuldung beseitigt (vgl. BGH NJW 1987, 1080).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Wie im Fall der Konkurrenz zwischen Anfechtungsrechten und einem Anspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG (dazu BGH ZIP 1996, 420; SchulzeOsterloh EwiR § 64 GmbHG 1/96, 459) ist es Zweckmäßigkeitsüberlegungen des Konkursverwalters zu überlassen, ob er von Anfechtungsrechten gegenüber den befriedigten Gläubigern Gebrauch macht.
  • BGH, 14.10.1985 - II ZR 276/84

    Voraussetzungen einer Konkursanfechtung - Anspruch auf Ersatz der Personalkosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB ist der klagende Konkursverwalter aktivlegitimiert, weil die vom Beklagten im Endergebnis gewollte Verringerung der Haftungsmasse der Gemeinschuldnerin nicht nur eine Schädigung der Gläubiger, sondern zugleich der Gesellschaft bewirkt hat (vgl. BGH ZIP 1986, 456, 457; WM 1973, 1354, 1355; Eyber NJW 1994, 1622, 1623 f.).
  • BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94

    Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
    Es ist allerdings anerkannt, dass § 826 BGB daneben Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Sittenwidrigkeitsurteil tragen (BGH ZIP 1996, 637).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22

    Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag

    Die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Geschäftsführers wird dadurch indiziert, dass er unter Ausnutzung seiner Möglichkeiten zur Beeinflussung des Handelns der GmbH seine eigennützigen Motive über die berechtigten Belange anderer Gläubiger und auch die Interessen der GmbH gesetzt hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 31. Mai 2001 - 1 U 140/99 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 68/05

    Verschulden des Geschäftsführers bei Schadensersatzansprüchen wegen

    Anfechtungsrechte kann der Insolvenzverwalter unabhängig von den hier geltend Ansprüchen verfolgen (Oldenburg OLGR 2001, 309 - 313).
  • LG Leipzig, 19.05.2006 - 7 O 2041/05

    Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Bestellung einer Grundschuld am

    Für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB ist der Kläger aktivlegitimiert, weil die behauptete Handlung im Endergebnis eine gewollte Verringerung der Haftungsmasse der Gesellschaft nach sich gezogen hätte und nicht nur eine Schädigung der Gläubiger, sondern zugleich der Gesellschaft bewirkt hätte (OLGR Oldenburg 2001, 309-313).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6061
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Straftat; Pressebericht ; Verbrechen; Veröffentlichung von Fotos; Täter; Prozesskostenhilfe ; Geldentschädigungsanspruch; Namensnennung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; KUG § 22; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22; ZPO § 127 Abs. 4
    Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des Täters - spektakuläre Tat vor zwanzig Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Täters beeinträchtigt dessen Persönlichkeitsbereich erheblich ( BVerfGE 35, 202, 226 ­Lebach).

    Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der strafgerichtlichen Verurteilung die im Interesse des öffentlichen Wohls gebotene gerechte Reaktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters in der Regel nicht rechtfertigen ( BVerfGE 35, 202,234 ).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Soweit danach auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Straftäter keinen Anspruch darauf gibt, mit der Tat in der Öffentlichkeit nicht mehr konfrontiert zu werden ( BVerfG NJW 00, 1859, 1860 unter II. 2. B)1.), beziehen sich die Ausführungen des BVerfG auf eine den Täter nicht identifizierende Sendung.
  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Bei der Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Betroffenen liegt ­ wenn der Bericht inhaltlich zutreffend ist und sich die Rechtswidrigkeit nur aus dem Fehlen eines berechtigten Interesses an der Offenbarung der Täteridentität ergibt ­ eher eine weniger schwere Beeinträchtigung nahe ( vgl. Soehring, aaO. Anm. 32.24; OLG Düsseldorf AfP 80, 108; OLG Nürnberg NJW 96, 530 ).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Dieses tagesaktuelle Informationsinteresse ging über den von der abgeurteilten Straftat vormals geschaffenen Berichterstattungsanlass hinaus (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 306, 307; OLG Köln, NJW 1987, 1418) und stand in engem Zusammenhang mit der Tat, an die sie erinnern durfte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 309 juris Rn. 13; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439, 1441).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08

    Haftung einer Bildagentur

    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens greife nicht ein, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 - Rn. 11, 14; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 990 (991) [OLG Hamburg 22.11.1990 - 3 U 170/90] ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, 3. Kap. Rn. 109].

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 Rn. 13; Prinz/Peters, Medienrecht, Kap. 3 Rn. 107].

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08

    Haftung einer Bildagentur II

    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens komme bei dem lebenslänglich Inhaftierten nicht in Betracht, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
  • BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die

    Hiernach ist eine identifizierende Berichterstattung über einen Strafgefangenen im Umfeld seiner Haftentlassung unzulässig, falls hiervon Gefährdungen seiner Resozialisierung ausgehen können (vgl. OLG Frankfurt vom 6. Februar 2007 - 11 U 51/06 -, ZUM 2007, S. 546; OLG München vom 16. Januar 2007 - 18 U 4810/06 -, AfP 2007, S. 135 ; OLG Nürnberg vom 12. Dezember 2006 - 3 U 2023/06 -, AfP 2007, S. 127 ; vgl. ferner OLG Frankfurt vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 -, OLGR 2001, S. 309).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06

    Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen

    Andernfalls würde bei spektakulären Verbrechen das Persönlichkeitsrecht stets hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen müssen, wodurch der Täter im Ergebnis einer absoluten Person der Zeitgeschichte gleichgesetzt würde (OLGR Frankfurt 01, 309).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die

    Sie entsprechen der Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2001, 309) und lassen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 305/06

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Berichterstattung über

    Die Nennung des Namens eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht [OLG Ffm., OLG-Report 2001, 309 (311)].
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 358/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Wiederholende Berichterstattung über

    19 Anderes gilt allerdings, wenn es einen neuen, aktuellen Anlass für die zu beurteilende Berichterstattung gibt, wenn etwa neue Erkenntnisse und Ereignisse im Zusammenhang mit der früheren Tat zu Tage treten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.08.2001 - 11 W 20/01, OLG Report 2001, 309, 311; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 853; Soehring, Presserecht, Rn. 19.27 + 19.28).
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07

    Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes:

    Zwar gilt grundsätzlich, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 13. August 2001 (11 W 20/01, OLGR Frankfurt 2001, 309 f.) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat:.
  • LG Köln, 24.06.2020 - 28 O 388/19
  • VG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 K 7029/16

    Einstweilige Anordnung - Presseinformation der Staatsanwaltschaft über die

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 227/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen

  • LG Berlin, 07.06.2007 - 27 O 396/07

    Grenzen des Bildnisschutzes: Presseveröffentlichung eines Fotos einer ehemaligen

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 328/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 206/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 278/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5895
OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00 (https://dejure.org/2001,5895)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2001 - 22 U 222/00 (https://dejure.org/2001,5895)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2001 - 22 U 222/00 (https://dejure.org/2001,5895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91

    Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
    Als adäquat verursachten Schaden hat der Schädiger auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der (potentiell) Geschädigte im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensabwendung (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB) tätigt (BGHZ 123, 303, 309; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 254 Rn. 33).

    Sie betrifft auch Aufwendungen, die erforderlich waren, um einen konkret drohenden Schaden zu verhindern (BGHZ 123, 303, 309; vgl. BGHZ 103, 129, 140 in bezug auf Aufwendungen eines Wasserwerks für Wasseranalysen nach der Einleitung von Schadstoffen).

  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
    Der Schädiger kann dann die Erstattung der Gutachterkosten grundsätzlich nicht mit dem Argument verweigern, das Gutachten sei fehlerhaft oder die Gutachterkosten seien überhöht, weil er insoweit das Prognoserisiko trägt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG Köln NZV 1999, 88, 90; Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., 1990, § 249 Rn. 60).

    Der Geschädigte muss sich allerdings gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB eine Kürzung des Schadensersatzanspruchs gefallen lassen, wenn er erkennbar unnötige Kosten verursacht, indem ihn bei der Beauftragung des Sachverständigen ein Auswahlverschulden oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung trifft (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 377; Soergel/Mertens a.a.O., § 254 Rn. 84; Staudinger/Schiemann, BGB, 13. Lieferung, 1998, § 254 Rn. 127).

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 180/86

    Wasservergiftung - § 22 WHG, Untersuchungskosten bei Wasserprobe durch

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
    Sie betrifft auch Aufwendungen, die erforderlich waren, um einen konkret drohenden Schaden zu verhindern (BGHZ 123, 303, 309; vgl. BGHZ 103, 129, 140 in bezug auf Aufwendungen eines Wasserwerks für Wasseranalysen nach der Einleitung von Schadstoffen).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
    Der Schädiger kann dann die Erstattung der Gutachterkosten grundsätzlich nicht mit dem Argument verweigern, das Gutachten sei fehlerhaft oder die Gutachterkosten seien überhöht, weil er insoweit das Prognoserisiko trägt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG Köln NZV 1999, 88, 90; Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., 1990, § 249 Rn. 60).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
    Die Ersatzpflicht besteht allerdings nur für solche Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Mensch bei einer Betrachtung ex ante für notwendig halten durfte (BGHZ 131, 220, 225; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vor § 249 Rn. 83).
  • BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
    Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen ohne Verschulden des Geschädigten erfolglos geblieben sind (BGH NJW 1959, 933; Palandt/Heinrichs a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Insoweit ist zudem anerkannt, dass den Auftraggeber - bereits nach dem werkvertraglichen Kooperationsgebot (§ 242 BGB, vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2189/2960 mwN), jedenfalls aber im Rahmen sog. Schadensminderungspflichten (§ 254 Abs. 2 BGB, vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.04.2001, 22 U 222/00, OLGR 2001, 309; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN) - die Verantwortung dafür trifft, im Rahmen von außergerichtlichen privatgutachterlichen Feststellungen hinreichend eindeutige, insbesondere mit hinreichender Klarheit gewerkbezogene Aufträge an den Privatgutachter zu erteilen und durch entsprechende Vereinbarungen die insoweit entstehenden Kosten angemessen zu beschränken.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6930
OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00 (https://dejure.org/2001,6930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2001 - 6 U 2513/00 (https://dejure.org/2001,6930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 6 U 2513/00 (https://dejure.org/2001,6930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Auflassung; Grundstück; Fiskus; Schlag; Bodenreform; LPG; DDR

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 c

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 23 Abs. 1 § 122 Abs. 3
    Ansprüche des Landesfiskus auf Grundstücke aus der Bodenreform

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 34/99

    Zuweisung von Grundstücken aus der Bodenreform an eine LPG

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Der Auflassungsanspruch des Klägers werde auch nicht durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98 bzw. des Bundesgerichtshofs vom 26.11.1999, Az.: V ZR 34/99 berührt.

    Dies könnte zwar dafür sprechen, dass dem Gesetzgeber bei Erlass der Vorschriften nicht bewusst war, dass in den Jahren 1954 bis 1964 Grundstücke, die von Neubauern in den Bodenfonds zurückgegeben worden waren, formell an LPGen zugeteilt wurden, ohne dass an diesen Grundstücken mangels des erforderlichen Ausscheidens aus dem Bodenfonds und der Überführung in Volkseigentum, formelles Volkseigentum entstanden war (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1999, Az.: V ZR 34/99, NJ 2000, 203, 204; vgl. Schramm, NJ 1999, 269).

    Selbst das Oberste Gericht der DDR sah mit Urteil vom 20.11.1962 (Az.: 2 Zz 20/62, NJ 1962, 287, 288) die Übertragung des Eigentums an einer Bodenreformwirtschaft auf eine LPG im Wege des Besitzwechsels für zweifelsfrei zulässig an (BGH, NJ 2000, 203, 204; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.04.2000, Az.: 4 U 129/99, OLGR Brandenburg 2000, 280, 282).

    Selbst wenn man daher dieser gewandelten Auffassung folgen wollte, würde die Rechtswidrigkeit der Zuweisungsentscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, nicht zu deren Nichtigkeit führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98, NJ 2000, 209, 211; BGH, NJ 2000, 203, 204; Krüger, NJ 2000, 212), da es sich hierbei nicht um einen offensichtlich schwerwiegend rechtswidrigen Fehler handelte, zumal die Anträge auf Eintragung zum Teil vor dem Erlass des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft vom 03.06.1959 (GBl. I, S. 577) und der dort getroffenen Regelung nach § 9 Abs. 3, Abs. 4 LPG erfolgten und auch noch das Oberste Gericht der DDR bis zum Jahre 1962 davon ausging, dass eine Übertragung von Bodenreformgrundstücken auf LPGen möglich war.

  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 208/94

    Pflicht des Erben zur Weiterübertragung des Eigentums an einem Grundstück aus der

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    2.2.2.1 Der Kläger kann sich für seine Auffassung nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16.02.1996 (Az.: V ZR 208/94) und vom 20.09.1996 (Az.: V ZR 119/95) berufen.

    Sachenrecht">233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 c EGBGB einen Auffangtatbestand bildet, der einen Auflassungsanspruch des Fiskus innerhalb aller Grundstücke aus der Bodenreform begründet, deren Zuweisung nach den Besitzwechselverordnungen nach dem Tod eines Neubauern nicht erfolgt ist und an einen Erben nicht erfolgen konnte (BGH, Urteil vom 16.02.1996, Az.: V ZR 208/94, DtZ 1996, 176, 178; BGH, Urteil vom 20.09.1996, Az.: V ZR 119/95, DtZ 1997, 58, 59, BGH, Urteil vom 04.02.2000, Az.: V ZR 260/98, ZIP 2000, 501, 504).

    3.1 Zwar erfolgt - worauf der Kläger zu Recht hinweist - die Abwicklung der Bodenreform in pauschalierter Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnungen der DDR (BGH, DtZ 1996, 176, BGH, Urteil vom 21.06.1996, Az.: V ZR 284/95, VIZ 1996, 523, 524).

  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 119/95

    Begriff des Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    2.2.2.1 Der Kläger kann sich für seine Auffassung nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16.02.1996 (Az.: V ZR 208/94) und vom 20.09.1996 (Az.: V ZR 119/95) berufen.

    Sachenrecht">233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 c EGBGB einen Auffangtatbestand bildet, der einen Auflassungsanspruch des Fiskus innerhalb aller Grundstücke aus der Bodenreform begründet, deren Zuweisung nach den Besitzwechselverordnungen nach dem Tod eines Neubauern nicht erfolgt ist und an einen Erben nicht erfolgen konnte (BGH, Urteil vom 16.02.1996, Az.: V ZR 208/94, DtZ 1996, 176, 178; BGH, Urteil vom 20.09.1996, Az.: V ZR 119/95, DtZ 1997, 58, 59, BGH, Urteil vom 04.02.2000, Az.: V ZR 260/98, ZIP 2000, 501, 504).

    Sachenrecht">233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 c EGBGB einen Auffangtatbestand für sämtliche Grundstücke betreffend der Art und Weise der Nutzung bildet, die weder unter Nummer 1 noch unter Nummer 2 a und b des Absatzes 2 dieser Vorschrift aufgeführt worden sind, soweit diese nur im Grundbuch als Grundstück aus der Bodenreform gekennzeichnet sind oder waren (vgl. BGH, DtZ 1997, 58, 59).

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Denn die Aufhebung der Besitzwechselverordnungen führte sachwidrig dazu, dass es von dem zufällig entfalteten oder auch nicht entfalteten Eifer der Räte der Kreise abhing, ob das kraft erbrechtlicher Nachfolge erworbene Eigentum den Erben der Begünstigten aus der Bodenreform verblieben war und zu verbleiben hatte (BGH, Urteil vom 17.12.1998, Az.: V ZR 200/97, WM 1999, 448, 451; BGH, Urteil vom 18.06.1999, Az.: V ZR 354/97, WM 1999, 1724, 1725).

    Sachenrecht">233 § 11 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 2 c EGBGB verpflichtet, die ererbten Grundstücke aus der Bodenreform dem Fiskus des Landes aufzulassen, in welchen sie belegen sind, es sei denn, die dem Erblasser zugewiesenen Grundstücke wären in pauschalierter Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnungen dem Erben, einem von mehreren Erben oder einem Dritten zu übertragen gewesen (BGH, WM 1999, 448, 452; BGH, WM 1999, 1724, 1725).

  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 354/97

    Anforderungen an die Berechtigung des Erben eines Begünstigten aus der

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Denn die Aufhebung der Besitzwechselverordnungen führte sachwidrig dazu, dass es von dem zufällig entfalteten oder auch nicht entfalteten Eifer der Räte der Kreise abhing, ob das kraft erbrechtlicher Nachfolge erworbene Eigentum den Erben der Begünstigten aus der Bodenreform verblieben war und zu verbleiben hatte (BGH, Urteil vom 17.12.1998, Az.: V ZR 200/97, WM 1999, 448, 451; BGH, Urteil vom 18.06.1999, Az.: V ZR 354/97, WM 1999, 1724, 1725).

    Sachenrecht">233 § 11 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 2 c EGBGB verpflichtet, die ererbten Grundstücke aus der Bodenreform dem Fiskus des Landes aufzulassen, in welchen sie belegen sind, es sei denn, die dem Erblasser zugewiesenen Grundstücke wären in pauschalierter Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnungen dem Erben, einem von mehreren Erben oder einem Dritten zu übertragen gewesen (BGH, WM 1999, 448, 452; BGH, WM 1999, 1724, 1725).

  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Der Auflassungsanspruch des Klägers werde auch nicht durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98 bzw. des Bundesgerichtshofs vom 26.11.1999, Az.: V ZR 34/99 berührt.

    Selbst wenn man daher dieser gewandelten Auffassung folgen wollte, würde die Rechtswidrigkeit der Zuweisungsentscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, nicht zu deren Nichtigkeit führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98, NJ 2000, 209, 211; BGH, NJ 2000, 203, 204; Krüger, NJ 2000, 212), da es sich hierbei nicht um einen offensichtlich schwerwiegend rechtswidrigen Fehler handelte, zumal die Anträge auf Eintragung zum Teil vor dem Erlass des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft vom 03.06.1959 (GBl. I, S. 577) und der dort getroffenen Regelung nach § 9 Abs. 3, Abs. 4 LPG erfolgten und auch noch das Oberste Gericht der DDR bis zum Jahre 1962 davon ausging, dass eine Übertragung von Bodenreformgrundstücken auf LPGen möglich war.

  • OLG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 U 129/99

    Begriff des Volkseigentums

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Selbst das Oberste Gericht der DDR sah mit Urteil vom 20.11.1962 (Az.: 2 Zz 20/62, NJ 1962, 287, 288) die Übertragung des Eigentums an einer Bodenreformwirtschaft auf eine LPG im Wege des Besitzwechsels für zweifelsfrei zulässig an (BGH, NJ 2000, 203, 204; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.04.2000, Az.: 4 U 129/99, OLGR Brandenburg 2000, 280, 282).
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 260/98

    Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei einem Bodenreformgrundstück

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Sachenrecht">233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 c EGBGB einen Auffangtatbestand bildet, der einen Auflassungsanspruch des Fiskus innerhalb aller Grundstücke aus der Bodenreform begründet, deren Zuweisung nach den Besitzwechselverordnungen nach dem Tod eines Neubauern nicht erfolgt ist und an einen Erben nicht erfolgen konnte (BGH, Urteil vom 16.02.1996, Az.: V ZR 208/94, DtZ 1996, 176, 178; BGH, Urteil vom 20.09.1996, Az.: V ZR 119/95, DtZ 1997, 58, 59, BGH, Urteil vom 04.02.2000, Az.: V ZR 260/98, ZIP 2000, 501, 504).
  • BGH, 21.06.1996 - V ZR 284/95

    Rangfolge und Zuteilungsfähigkeit der Berechtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    3.1 Zwar erfolgt - worauf der Kläger zu Recht hinweist - die Abwicklung der Bodenreform in pauschalierter Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnungen der DDR (BGH, DtZ 1996, 176, BGH, Urteil vom 21.06.1996, Az.: V ZR 284/95, VIZ 1996, 523, 524).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
    Selbst wenn man daher dieser gewandelten Auffassung folgen wollte, würde die Rechtswidrigkeit der Zuweisungsentscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, nicht zu deren Nichtigkeit führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98, NJ 2000, 209, 211; BGH, NJ 2000, 203, 204; Krüger, NJ 2000, 212), da es sich hierbei nicht um einen offensichtlich schwerwiegend rechtswidrigen Fehler handelte, zumal die Anträge auf Eintragung zum Teil vor dem Erlass des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft vom 03.06.1959 (GBl. I, S. 577) und der dort getroffenen Regelung nach § 9 Abs. 3, Abs. 4 LPG erfolgten und auch noch das Oberste Gericht der DDR bis zum Jahre 1962 davon ausging, dass eine Übertragung von Bodenreformgrundstücken auf LPGen möglich war.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.2000 - 1 U 3373/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9856
OLG München, 20.07.2000 - 1 U 3373/99 (https://dejure.org/2000,9856)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2000 - 1 U 3373/99 (https://dejure.org/2000,9856)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 1 U 3373/99 (https://dejure.org/2000,9856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Arzthaftung - intracerebraler Blutung - künstliches Koma - Sedierung - vorübergehende Verwirrtheit - sofortige CT-Untersuchung - Behandlung der Polizythämia ohne Aderlaß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzthaftung; Kunstfehler; Verletzung des Behandlungsvertrages; Künstliches Koma; Behandlungsfehler; Ärztliche Sorgfaltspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG München, 20.07.2000 - 1 U 3373/99
    Dokumentationsversäumnisse als solche sind in aller Regel kein eigenständiger Anknüpfungspunkt für eine vertragliche oder deliktische Haftung (BGH, NJW 1988, 2949; NJW 1993, 2375), jedoch, können zu Gunsten des Patienten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht kommen, wenn die gebotene ärztliche Dokumentation lückenhaft oder unzulänglich ist und deswegen für ihn im Fall einer Gesundheitsschädigung die Aufklärung des Sachverhalts unzumutbar erschwert wird (BGHZ 72, 132).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG München, 20.07.2000 - 1 U 3373/99
    Dokumentationsversäumnisse als solche sind in aller Regel kein eigenständiger Anknüpfungspunkt für eine vertragliche oder deliktische Haftung (BGH, NJW 1988, 2949; NJW 1993, 2375), jedoch, können zu Gunsten des Patienten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht kommen, wenn die gebotene ärztliche Dokumentation lückenhaft oder unzulänglich ist und deswegen für ihn im Fall einer Gesundheitsschädigung die Aufklärung des Sachverhalts unzumutbar erschwert wird (BGHZ 72, 132).
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