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   BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13   

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BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13 (https://dejure.org/2014,23560)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - 4 StR 473/13 (https://dejure.org/2014,23560)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - 4 StR 473/13 (https://dejure.org/2014,23560)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 1 StGB; § 222 StGB; § 239 Abs. 1 und Abs. 4 StGB; § 17 StGB; Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG; § 163c Abs. 2 StPO; § 40 Abs. 2 SOG LSA
    Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach nichtrichterlicher Ingewahrsamnahme oder Festnahme (Quasikausalität; Zurechnungszusammenhang; hypothetische Fortdauer der Freiheitsentziehung; vermeidbarer Verbotsirrtum hinsichtlich der Pflicht zur Wahrung ...

  • lexetius.com

    StGB § 13 Abs. 1, § 222, § 239 Abs. 1 und Abs. 4

  • openjur.de

    §§ 239 Abs. 1, 239 Abs. 4, 13 Abs. 1, 222 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 239 Abs 1 StGB, § 239 Abs 4 StGB, § 128 Abs 1 StPO, § 163c Abs 1 StPO
    Freiheitsberaubung mit Todesfolge durch Unterlassen: Voraussetzungen der Strafbarkeit einer Polizeibeamten wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung nach Ingewahrsamnahme oder Festnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Obhutspflichten des für den Gewahrsamsvollzug verantwortlichen Polizeibeamten gegenüber einem Insassen einer Gewahrsamszelle bei bestehen einer gesundheitlichen Gefahr; Optische Beobachtung als geeignete Maßnahme zur Entgegenwirkung der Gefahr eines gesundheitlichen ...

  • rewis.io

    Freiheitsberaubung mit Todesfolge durch Unterlassen: Voraussetzungen der Strafbarkeit einer Polizeibeamten wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung nach Ingewahrsamnahme oder Festnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obhutspflichten des für den Gewahrsamsvollzug verantwortlichen Polizeibeamten gegenüber einem Insassen einer Gewahrsamszelle bei bestehen einer gesundheitlichen Gefahr; Optische Beobachtung als geeignete Maßnahme zur Entgegenwirkung der Gefahr eines gesundheitlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ("Fall Ouri Jallow")

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Nicht unverzüglich vor den Richter - ggf. Freiheitsberaubung durch Unterlassen….

  • faz.net (Pressebericht, 04.09.2014)

    Feuertod eines Asylbewerbers: Urteil im Fall Oury Jalloh bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tod im Polizeigewahrsam - der Fall Ouri Jallow

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dolmetscher für den Nebenkläger

  • lto.de (Kurzinformation)

    Der Fall Oury Jalloh - BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ("Fall Ouri Jallow") bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festnahme ohne unverzügliche Vorführung beim Richter kann Freiheitsberaubung durch Unterlassen sein

  • taz.de (Pressemeldung, 04.09.2014)

    Feuertod von Oury Jalloh: Richter weisen Revision ab

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Magdeburg im Fall Ouri Jallow

  • migrationsrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Aus der Rechtsprechung zum Haftrecht

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Der Fall Oury Jalloh und die Lösung des BGH

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Oury Jalloh: Fahrlässige Tötung

  • zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.06.2014)

    BGH verhandelt erneut über Feuertod von Oury Jalloh

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.08.2014)

    "Riesenschlamperei" im Fall Oury Jalloh

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.08.2014)

    Prozess um Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh: Staat in Erklärungsnot

  • fr-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.08.2014)

    Oury Jalloh: BGH verhandelt mysteriösen Feuertod

Besprechungen u.ä. (7)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss der Erfolgszurechnung durch eine hypothetisch rechtfertigende richterliche Gewahrsamsanordnung? (RiLG Jan Dehne-Niemann; HRRS 2017, 174-196)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Freiheitsberaubung aufgrund nicht unverzüglicher Vorführung eines Beschuldigten zum Haftrichter

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hitzeschock-Fall

    §§ 13, 239 Abs. 1 und 4 StGB, Art. 92, 103 Abs. 1, 104 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 EMRK
    Unterlassen, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Rechtliches Gehör, Richtervorbehalt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Freiheitsberaubung mit Todesfolge durch Unterlassen

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 04.09.2014)

    BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh: Eine aberwitzige Begründung

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Polizeibeamte: Untauglich zur Freiheitsberaubung?

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Der Fall Oury Jalloh und die Lösung des BGH

In Nachschlagewerken

Sonstiges (5)

  • archive.is (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.10.2015)

    Gutachten vorgestellt: Neue Zweifel im "Fall Jalloh"

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 05.09.2014)

    Nach dem BGH-Urteil zum Fall Jalloh: Die Akte ist noch nicht geschlossen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 07.01.2015)

    Oury Jalloh: Der rätselhafte Tod in Zelle fünf

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.08.2016)

    Neuer Brandversuch in Auftrag gegeben: Fall Oury Jalloh wird untersucht

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.11.2018)

    Generalstaatsanwaltschaft: Keine neuen Ermittlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 292
  • NJW 2015, 96
  • NStZ 2015, 641
  • JR 2015, 347
  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    (1) Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB erfordert, dass das tatbestandsrelevante Verhalten des Angeklagten den Erfolg verursacht hat, also der Erfolg auf der Fahrlässigkeit beruht (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 3 mwN).

    Hierfür muss - da es sich nicht um die Feststellung realer Kausalzusammenhänge handelt - das Gericht eine hypothetische Erwägung anstellen und sich auf deren Grundlage eine Überzeugung bilden (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 3 mwN; vgl. auch SSW-StGB/Schluckebier, aaO, § 239 Rn. 8 a.E. mwN).

    Ebenso wenig genügt es, dass das Unterlassen der gebotenen Handlung lediglich das Risiko des Erfolgseintritts erhöht hat (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

    Vielmehr muss sich die alternative Bewertung, der gleiche Erfolg wäre auch bei Vornahme der gebotenen Handlung eingetreten, aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichtet haben, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1; vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85, NStZ 1986, 217; vom 25. April 2001 - 1 StR 130/01; vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07, BGHSt 52, 159, 164; Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

    Ein Fall des objektiven Ineinandergreifens jeweils individuell rechtswidrigen Verhaltens im Sinn einer Garantengemeinschaft liegt daher nicht vor (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle - jedoch ebenfalls nicht in allen Einzelheiten - erkennbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1 mwN).

    Dass der betrunkene J., der bereits zuvor versucht hatte, sich selbst zu verletzten, dieses Verhalten fortsetzen und für sich gefährliche Handlungen vornehmen wird, lag unter den gegebenen Umständen - auch angesichts seiner fortwährenden Beschwerden über die Fortdauer des Gewahrsams und der Fesselung - nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereiches eines Polizeibeamten nicht fern und war daher objektiv und subjektiv für den Angeklagten als erfahrenem Polizeibeamten vorhersehbar (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO).

    Zum anderen entfällt in solchen Fällen die Vorhersehbarkeit nur, wenn der Getötete zu einer freien Entscheidung fähig war, er mithin insbesondere - anders als hier - nicht stark betrunken war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO).

    (2) In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass eine Ursache im Rechtssinne ihre Bedeutung nicht verliert, wenn außer ihr noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolges beitragen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO, mwN).

    Ein Ursachenzusammenhang ist jedoch dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO).

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    a) Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01; Urteile vom 29 30 31 32 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 58).

    Die Vorhersehbarkeit erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Nicht-Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGH, Urteile vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322, 324; vom 38 39 40 41 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01; Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 59).

    Dies kann der Fall sein, wenn eine Selbstgefährdung oder ein selbstschädigendes Verhalten vorliegt (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 60).

    Auch macht sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu einer Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 60 mwN).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Nach ihr ist ein Unterlassen mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasiursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen und zu prüfen, ob dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, ob also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53, BGHSt 6, 1, 2; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01, BGHSt 48, 77, 93).

    Vielmehr muss sich die alternative Bewertung, der gleiche Erfolg wäre auch bei Vornahme der gebotenen Handlung eingetreten, aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichtet haben, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1; vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85, NStZ 1986, 217; vom 25. April 2001 - 1 StR 130/01; vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07, BGHSt 52, 159, 164; Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

    "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist nichts anderes als die überkommene Beschreibung des für die richterliche Überzeugung erforderlichen Beweismaßes (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 127).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Diese praktische Wirksamkeit wird nur erreicht, wenn in jedem Fall, in dem die Freiheitsentziehung ohne vorherige richterliche Entscheidung ausnahmsweise zulässig ist, diese Entscheidung unverzüglich nachgeholt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, jeweils mwN).

    Denn "unverzüglich" ist - wie bei Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG - dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, aaO; vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04, NVwZ 2007, 1044, 1045; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, jeweils mwN).

    Die in § 163c Abs. 2 StPO und § 40 Abs. 2 SOG LSA geregelte 12-Stunden-Frist, auf die sich der Angeklagte beruft, setzt dem Festhalten einer Person zur Identitätsfeststellung lediglich eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen (vgl. - zu Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG - auch BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, aaO).

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    dd) Als sogenanntem "Beschützergaranten" (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01, BGHSt 48, 77, 82 ff., 91 f. mwN) oblag dem Angeklagten eine Erfolgsabwendungspflicht, hier mithin die Pflicht, die unverzügliche Vorführung von J. beim zuständigen Richter zu veranlassen bzw. unverzüglich dessen Entscheidung über die Fortdauer des Gewahrsams herbeizuführen.

    Nach ihr ist ein Unterlassen mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasiursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen und zu prüfen, ob dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, ob also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53, BGHSt 6, 1, 2; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01, BGHSt 48, 77, 93).

    (bb) Für die Beurteilung der "Quasi-Kausalität" des Unterlassens des Angeklagten kommt es in Fällen parallelen Unterlassens gleichrangiger Garanten zwar nicht auf das alleinige Verhalten des einzelnen Garanten, sondern auf das Verhalten der Garantengemeinschaft an (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01, BGHSt 48, 77, 87 mwN).

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Diese praktische Wirksamkeit wird nur erreicht, wenn in jedem Fall, in dem die Freiheitsentziehung ohne vorherige richterliche Entscheidung ausnahmsweise zulässig ist, diese Entscheidung unverzüglich nachgeholt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, jeweils mwN).

    Denn "unverzüglich" ist - wie bei Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG - dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, aaO; vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04, NVwZ 2007, 1044, 1045; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, jeweils mwN).

    Die in § 163c Abs. 2 StPO und § 40 Abs. 2 SOG LSA geregelte 12-Stunden-Frist, auf die sich der Angeklagte beruft, setzt dem Festhalten einer Person zur Identitätsfeststellung lediglich eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen (vgl. - zu Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG - auch BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, aaO).

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 422/04

    Fahrlässige Tötung (Bestimmung der Sorgfaltspflicht bzw. Pflichtwidrigkeit im

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Dabei bestimmen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 6 mwN).

    Nicht entscheidend ist dagegen, ob die Pflichtwidrigkeit durch ein aktives Tun begangen wurde oder in einem Unterlassen begründet ist (BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, aaO; vom 14. März 2003 - 2 StR 239/02, NStZ 2003, 657, jeweils mwN).

    Maßgeblich ist insofern, wo der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 239/02, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Tun 3; Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 6; Urteile vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 286 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11

    Ingewahrsamnahme einer hilflosen Person durch Bundespolizei; Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Dabei gilt diese verfahrensmäßige Seite der grundrechtlichen Freiheitsverbürgung nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch bei Freiheitsentziehungen fürsorgerischer Art und bei sonstigen Freiheitsentziehungen (BGH, Urteil vom 30. April 1987 - 4 StR 30/87, BGHSt 34, 365, 368 mwN; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11, NVwZ-RR 2012, 346; Nr. 37 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt).

    Auch lagen die Voraussetzungen des § 420 Abs. 2 FamFG, die ohnehin lediglich ein Absehen von der Anhörung, nicht aber der richterlichen Befassung ermöglichen, ersichtlich nicht vor (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2012, 346).

  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 628/77

    Tatbestandsirrtum im Rahmen der Rechtsbeugung - Irrtum über das Recht und die

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
    Dies gilt jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem der Wille des Angeklagten als dem Unterlassenden auf die Fortsetzung des Gewahrsams gerichtet war (im Ergebnis ebenso: BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 628/77, bei Holtz MDR 1978, 624; Träger/Schluckebier in LK-StGB, aaO, § 239 Rn. 17).

    Da die gebotene Handlung des Angeklagten bei Fortführung des Gewahrsams das Veranlassen der unverzüglichen (zumindest "symbolischen") Vorführung des J. beim zuständigen Richter bzw. das unverzügliche Herbeiführen von dessen Entscheidung war, entfällt die Kausalität, wenn diese Handlung vorgenommen worden wäre und der Richter den Gewahrsam jedenfalls bis einschließlich zum Zeitpunkt des Todes von J. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angeordnet hätte (ähnlich für den Fall der Fixierung eines Heiminsassen ohne vormundschaftgerichtliche Anordnung: Träger/Schluckebier in LK-StGB, aaO, § 239 Rn. 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 628/77, bei Holtz MDR 1978, 624).

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 199/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01

    Fahrlässige Körperverletzung; Vorhersehbarkeit und Zumutbarkeit; Ausnahmen von

  • BGH, 13.01.1999 - 2 StR 586/98

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07

    Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 130/01

    Körperverletzung durch Unterlassen; Obhutsverhältnis; Garantenstellung

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

  • BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

  • BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10

    Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung;

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 213/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des

  • BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04

    Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung

  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

  • RG, 20.10.1893 - 2727/93

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239

  • BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11

    Verurteilung wegen Nichtverhinderung des Todes einer Studentin rechtskräftig

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 298/02

    Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg mit dem für die Bildung der richterlichen Überzeugung erforderlichen Beweismaß der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 369 f.; vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2757 und vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, BGHSt 59, 292, 301 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 27).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Ein Nichtgeschehen kann aber nicht Ursache eines Erfolgs sein, weswegen die Grundsätze der sogenannten "Quasi-Kausalität' zur Anwendung kommen müssen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, BGHSt 59, 292, 301 mwN).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Dabei bestimmen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 6 mwN).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Die Rüge ist aber nicht zulässig erhoben, weil unklar bleibt, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 Rn. 16 mwN).
  • OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15

    Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben

    Unabhängig von der Frage, ob ein Begehungs- oder unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, begeht eine fahrlässige Tötung, wer die ihn treffende Sorgfaltsanforderung missachtet, welche bei Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichteintritt des Erfolges geführt hätte, sofern er dies nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; BGH, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; vgl. zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07, BauR 2008, 139 f; LK-Jähnke, 11. Aufl., § 222 Rn. 3), wobei die Vorhersehbarkeit des Verlaufs im Allgemeinen genügt, alle konkreten Einzelheiten brauchen nicht voraussehbar zu sein (BGH, Urt. vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 77; BGH, Beschl. vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180).

    Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt bestimmen sich bei alledem nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind (BGH, Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2758; BGH, Urt. vom 13. März 2003 - 2 StR 239/02, NStZ 2003, 657, 658; BGH, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98).

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Dies steht dem Erfolg der Rüge möglicherweise entgegen und wäre daher vorzutragen gewesen (vgl. zur Vortragspflicht von gegenläufigen Tatsachen BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532; BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, BGHSt 59, 292 ff.).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg herbeigeführt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 Rn. 32 mwN).

    d) Die Kausalität im Sinne eines Fortwirkens des Täterhandelns bis zum Todeserfolg in Gestalt einer Verknüpfung von Handlungs- und Ursachenzusammenhängen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 Rn. 43, 46 mwN: Einschränkungen der Zurechenbarkeit lediglich bei Selbstgefährdung, selbstschädigendem Verhalten oder überlegenem Sachwissen; Fischer, StGB, 67. Aufl., vor § 13 Rn. 36 ff., 38; § 222 Rn. 2, 2c, 28) hat die Jugendkammer - insoweit unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. August 2000 (2 StR 204/00, dort Rn. 10) - ebenfalls zutreffend bejaht.

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Dabei erfordert Vorhersehbarkeit zwar nicht, dass der Angeschuldigte die Folgen seines (Nicht-)Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; tritt der konkrete Erfolg jedoch durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen für den Täter alle - ebenfalls wiederum nicht in allen Einzelheiten - erkennbar sein (vgl. BGH, NJW 2015, 96, 98; OLG Hamm, Beschl. v. 12.01.2016, 3 RVs 91/15 - veröffentlicht bei nrwe.de; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 15, Rn. 12 a).
  • BGH, 05.05.2021 - 4 StR 19/20

    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal

    Dabei bestimmen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 und vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04).

    Für die Vorhersehbarkeit genügt, dass die Folgen des Handelns des Angeklagten in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar sind; nicht erforderlich ist, dass der Angeklagte sie in allen Einzelheiten voraussehen konnte (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322, 324; vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; vom 4. September 2014 ? 4 StR 473/13).

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Es wird nicht deutlich, woraus sich konkret die Besorgnis der Befangenheit ergeben soll, da mehrere von Mitangeklagten erhobene Ablehnungsgesuche vorgelegt werden, die zum Teil nur gegen den Vorsitzenden, zum Teil gegen alle Berufsrichter der Strafkammer gerichtet waren (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 Rn. 16, insoweit in BGHSt 59, 292 nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

  • OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15

    Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 215/17

    Urteil wegen Mordes durch Unterlassen im Fall "Carrie" rechtskräftig

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vom Vorsatz nicht erfassten

  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15

    Mord (Heimtücke, niedrige Beweggründe); tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • BGH, 12.04.2022 - 2 StR 451/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33432
OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung; Angemessenheit des Stundensatzes

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG, § 4b RVG, § 126b BGB
    300 Euro Stundenhonorar sind nicht unangemessen hoch

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG, § 4b RVG, § 126b BGB
    300 Euro Stundenhonorar sind nicht unangemessen hoch

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3a Abs 1 S 1 RVG, § 3a Abs 2 RVG
    Vergütung des Rechtsanwalts: Textformerfordernis für eine Honorarvereinbarung; Angemessenheit eines Stundensatzes von 300 €; Abrechnung eines Zeithonorars im 15-Minuten-Takt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung; Angemessenheit des Stundensatzes

  • rechtsportal.de

    RVG § 3a Abs. 1 ; RVG § 3a Abs. 2
    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    RVG § 3a Abs. 1 ; RVG § 3a Abs. 2
    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung nach Stunden: Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Stundensatz von 300,- /Stunde - passt….

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung zu unbestimmt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anwaltlicher Stundensatz von 300,00 EUR netto ist nicht unangemessen hoch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Stundensatz von 300,00 EUR netto nicht unangemessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stundensatz: 300,- EUR - Abrechnung im 15-Minuten-Takt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung - und der fehlende Hinweis auf die Erstattungsfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung - und das Textformerfordernis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung eines Rechtsanwalts mit seinem Mandanten muss ausreichend bestimmt sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein! (IBR 2015, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 418
  • FamRZ 2015, 782
  • AnwBl 2015, 182
  • AnwBl Online 2015, 88
  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Für eine Herabsetzung ist nur Raum, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände unerträglich und mit den Grundsätzen des § 242 BGB unvereinbar wäre, den Mandanten an seinem Honorarversprechen festzuhalten, und ein krasses, evidentes Missverhältnis zwischen der anwaltlichen Leistung und ihrer Vergütung gegeben wäre (BGH, Urteil vom 21.10.2010, NJW 2011, 63 ff. Tz. 15).

    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt die Prüfung der Angemessenheit der berechneten Bearbeitungszeit den Tatgerichten, wobei diese eine überschlägige Schätzung anzustellen haben, welcher Zeitaufwand für die Durchsicht und Erfassung der Verfahrensakten sowie ihre rechtliche Durchdringung verhältnismäßig erscheint (BGH MDR 2011, 73 Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1184).

    Die von den Parteien aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine entsprechende Klausel gegen § 307 BGB verstößt (so OLG Düsseldorf, zuletzt Urteil vom 18.02.2010, 24 U 183/05 in FamRZ 2010, 1184) oder nur im Einzelfall ihre Ausnutzung sittenwidrig sein kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2009, 11 U 151/07, AnwBl. 2009, 554), braucht nicht beantwortet zu werden.

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Eine Vergütungsvereinbarung, die gegen die Formvorschrift des § 3 a Abs. 1 RVG verstößt, ist nicht nichtig; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (BGH, Urteil vom 05.06.2014, IX ZR 137/12 Tz. 16 zum Verstoß gegen § 4 a RVG bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars - veröffentlicht in juris).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (BGH NJW 2009, 1262).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Nicht genügend sind hingegen allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können (BGH MDR 2010, 529 Tz. 77, 79).
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Die Überschreitung der gesetzlichen Gebühren um einen bestimmten Faktor ist zur Bestimmung der Unangemessenheit zwar nicht schlechthin ungeeignet, darf aber, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu wahren, nicht allein maßgeblich sein (BVerfG NJW-RR 2010, 259 ff.).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 131/00

    Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Der BGH sieht beispielsweise bei mittleren Streitwerten die Grenze zur Sittenwidrigkeit erst bei einem 9 bis 10-fachen der gesetzlichen Gebühren als überschritten an (BGH NJW 2003, 3486).
  • OLG Schleswig, 19.02.2009 - 11 U 151/07

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zeittakt für die Abrechnung von Leistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Die von den Parteien aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine entsprechende Klausel gegen § 307 BGB verstößt (so OLG Düsseldorf, zuletzt Urteil vom 18.02.2010, 24 U 183/05 in FamRZ 2010, 1184) oder nur im Einzelfall ihre Ausnutzung sittenwidrig sein kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2009, 11 U 151/07, AnwBl. 2009, 554), braucht nicht beantwortet zu werden.
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (Mayer, Entwicklungen zum RVG 2007- 2011, in NJW 2011, 1563, 1565 mit Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2010, 28 U 237/09 veröffentlicht in juris; Bischof in Bischof/Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 3 a RVG Rn. 24).
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    Die der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehenden Entscheidungen des OLG Schleswig (Urt. v. 19.02.2009, 11 U 151/07, juris Rn. 30-32) und des LG München (Urt. v. 21.09.2009, 4 O 10820/08, juris Rn. 58-63) überzeugen hingegen nicht (offengelassen von OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.02.2014 - 2 U 2/14, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21

    1. Gem. § 10 Abs. 2 S. 1 analog RVG ist ein vereinbartes Zeithonorar mangels

    In der Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38, jetzt und im Folgenden zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 8. November 2022 - I-24 U 38/21, Rn. 62ff.; Mayer/Kroiß/Winkler/Teubel, RVG, 8. Aufl. 2021, § 3a Rn. 54a).

    Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38).

    Die mangelnde Bestimmtheit in Bezug auf die hier streitgegenständliche Vergütung für das Berufungsverfahren vor dem LAG Köln führt dazu, dass die vereinbarte Vergütung auch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38 am Ende).

  • OLG Bamberg, 15.06.2023 - 12 U 89/22

    Zur AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle einer anwaltlichen

    Denn danach ist erforderlich, dass die schriftliche Vereinbarung ausreichend bestimmt ist, sich daraus ergibt, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Hamm, Urteil vom 22. Juli 2010, 28 U 237/9, OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14 = BeckRS 2014, 20145) und dies Niederschlag in der schriftlichen Vergütungsvereinbarung gefunden hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 39/21

    Neue Schlussrechnung in der Berufung: Was für Planer gilt, gilt auch für Anwälte!

    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a; Mayer, in: NJW 2011, 1563, 1565; Bischof, in: in Bischof/Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 3 a Rn. 24).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Es reicht also aus, dass der Zeitaufwand seinem Umfang nach insgesamt plausibel erscheint und ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wahrgenommenen Geschäft und der dafür von dem Nachlasspfleger benötigten Zeit gewahrt worden ist, wobei festsetzungsfähig grundsätzlich auch nur die innerhalb des Aufgabenkreises des Nachlasspflegers liegenden Tätigkeiten sind (vgl. insgesamt u.a. Senat, Beschlüsse vom 25.04.2017, 20 W 379/15, zur parallelen Rechtslage bei dem Nachlassverwalter, zitiert nach juris, und vom 21.02.2013, Az. 20 W 501/11, n.v; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 31 Wx 81/14, Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch BT-Drucksache 15/2494, S. 19 zur vergleichbaren Situation bei der Betreuervergütung).
  • LG Krefeld, 21.02.2018 - 5 O 148/17

    Vergütungsanspruch aus anwaltlicher Tätigkeit aufgrund Vergütungsvereinbarung

    Dies gilt auch, soweit die Beklagten bestreiten, dass die Klägerin sie mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch seien, die durch die Abrechnung auf Stundenbasis verursacht würden (vgl. dazu auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.08.2014, 2 U 2/14).
  • OLG Dresden, 08.12.2016 - 8 U 467/16
    Die Parteien haben folglich einen derartigen Abrechnungsmodus nicht vereinbart, sodass der Kläger in dieser Form auch nicht abrechnen kann (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2014 2 U 2/14, FamRZ 2015, 782).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2017 - 4a O 178/15

    Zahlungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Tätigkeit

    Das Textformerfordernis kann seine Schutz- und Warnfunktion nur dann erfüllen, wenn die Vergütungsvereinbarung ausreichend bestimmt ist, mithin eindeutig feststeht, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2014, Az.: 2 U 2/14, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2014, 20145).
  • LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14

    Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens zur

    Anders als in dem Sachverhalt, der jener Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14, Rdnr. 60) zugrunde lag, auf die die Beklagtenseite ihre Argumentation maßgeblich stützt, hat die Beweisaufnahme ergeben, dass vorliegend gerade nicht stets zu Lasten des Beklagten aufgerundet, sondern je nachdem mal auf- aber auch mal abgerundet worden ist, was zulässig ist (vgl. HansOLG aaO).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30271
BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13 (https://dejure.org/2014,30271)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - 4 StR 586/13 (https://dejure.org/2014,30271)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13 (https://dejure.org/2014,30271)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG; § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
    Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:; hier: erforderliche Aufklärung über voraussichtliche gesetzliche Vergütung bei Wahl eines anderen Vergütungsmodells); Wucher

  • lexetius.com

    StGB § 13 Abs. 1, § 263; RVG § 4a Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de

    §§ 263, 13 Abs. 1 StGB; § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 4a Abs 2 Nr 1 RVG, § 49b Abs 2 S 1 BRAO
    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Betrugs: Verletzung von Aufklärungspflichten vor einer Erfolgshonorarvereinbarung

  • IWW

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Sätze 1, 2 Nr. 2 StGB, § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 263 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG, § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4b RVG, § 4a Abs. 1, 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Betrug eines Anwalts durch unterlassene Aufklärung des Mandanten über die gesetzliche Vergütung bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • Betriebs-Berater

    § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 263 StGB, § 13 StGB, § 4a RVG
    Unzureichende Belehrung über Gebühr: Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrugs

  • Anwaltsblatt

    § 263 StGB, § 13 StGB, § 4a RVG
    Unzureichende Belehrung über Gebühr: Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrugs

  • rewis.io

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Betrugs: Verletzung von Aufklärungspflichten vor einer Erfolgshonorarvereinbarung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de

    Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • rechtsportal.de

    Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betrug durch Unterlassen beim Erfolgshonorar!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfolgshonorar als Betrug - die strafbewehrte Garantenstellung des Rechtsanwalts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlende Belehrung bei Erfolgshonorar - Schweigen ist definitiv nicht Gold

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betrug: Zur Garantenstellung des Rechtsanwaltes vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von gesetzlicher Vergütung bei Erfolgshonorarvereinbarung als Betrug durch Unterlassen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verschweigen von gesetzlicher Vergütung bei Erfolgshonorarvereinbarung als Betrug durch Unterlassen

  • das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Garantenstellung bei der Vergütung?!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betrug, Erfolgshonorar und Rechtsanwalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betrug, Erfolgshonorar und Rechtsanwalt

  • anwalt.de (Kurzinformation und Tenor)

    Betrug, Erfolgsvereinbarung und Rechtsanwalt

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 318
  • NJW 2014, 3669
  • ZIP 2014, 2139
  • ZIP 2014, 83
  • NStZ 2015, 150
  • NJ 2015, 86
  • StV 2015, 420
  • FamRZ 2014, 1999
  • WM 2014, 2390
  • BB 2014, 2625
  • BB 2014, 2707
  • AnwBl 2014, 1060
  • AnwBl Online 2014, 391
  • JR 2015, 394
  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 4b RVG, der lediglich eine Sonderregelung für die zivilrechtlichen Folgen trifft, wenn eine Erfolgshonorarvereinbarung unter anderem gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12, NJW 2014, 2653).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Aufgrund dieses Irrtums verfügte er über sein Vermögen, indem er die Honorarvereinbarung abschloss und dadurch einen Anspruch auf eine Rechtsdienstleistung erwarb, die er anderweitig zu einem geringen Bruchteil des vereinbarten Honorars hätte erlangen können (vgl. zum Schaden auch BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595, 2598 f.).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014, und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26, 33; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., S. 620; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 13 Rn. 15, 18).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Damit hat der Gesetzgeber an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit eines generellen Verbots anwaltlicher Erfolgshonorare angeknüpft, in der das Gericht den "Schutz der Rechtsuchenden vor einer Übervorteilung durch überhöhte Vergütungssätze" hervorgehoben und auf die asymmetrische Informationsverteilung zwischen Mandant und Rechtsanwalt sowie auf die sich hieraus ergebenden Gefahren für die wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuchenden hingewiesen hat (BVerfG, NJW 2007, 979, 980 f., 983).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014, und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26, 33; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., S. 620; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 13 Rn. 15, 18).
  • BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10

    Voraussetzungen des Kontoeröffnungsbetruges (Vermögensschaden; schadensgleiche

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
    Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Verbindendes Element sämtlicher Entstehungsgründe ist dabei stets die Überantwortung einer besonderen Schutzfunktion für das betroffene Rechtsgut an den Obhuts- oder Überwachungspflichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 und vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92, BGHSt 38, 388, 391; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 76).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).

    (2) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff. und vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38; Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN; ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).

  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25.09.2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318 = NJW 2014, 3669 ; Beschluss vom 08.03.2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72 = NJW 2017, 2052 jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).

    bb) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff.; vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38; Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN; ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Die Erfolgsabwendungspflicht beruht auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - 4 StR 586/13 bei juris, BGHSt 59, 318, 323 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2000, 3013, 3014).
  • LG Arnsberg, 14.04.2015 - 2 KLs 42/14

    Pflicht zur Auskehrung in Empfang genommener Gelder als Treuepflicht eines

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 25. September 2014 (Az. 4 StR 586/13), soweit der Angeklagte von dem Vorwurf des Betruges aufgrund des Abschlusses der Honorarvereinbarung freigesprochen worden ist, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30045
BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 154a StPO; § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche Hinweispflicht; Berücksichtigung prozessordnungsgemäß festgestellter aber nicht mehr verfolgter Sachverhaltsteile in der Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154a StPO
    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Berücksichtigung von durch Verfahrenseinstellung ausgeschiedener Straftatteile

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Berücksichtigung von durch Verfahrenseinstellung ausgeschiedener Straftatteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • rechtsportal.de

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 ; StPO § 154a
    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgeschiedener Tatsachenstoff kann bei Strafzumessung zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 368
  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff gemäß § 154a StPO nicht dazu, dass die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grund für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssten; vielmehr ist das Tatgericht nicht gehindert, auch solchen Tatsachenstoff zu berücksichtigen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153 mwN).

    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03

    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis;

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93

    Möglichkeit des Treffens einer Kostenentscheidung bei einer Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    Für 9 10 11 12 eine (isolierte) Kostenund Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16; vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 15/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an Urteilsgründe:

    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14, NStZ-RR 2014, 368).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34480
OLG Oldenburg, 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH) (https://dejure.org/2014,34480)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH) (https://dejure.org/2014,34480)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 12 W 220/14 (BH) (https://dejure.org/2014,34480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Beratungshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom Rechtsanwalt durchgeführte Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom Rechtsanwalt durchgeführte Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte wird durch Beratungsgebühr abgegolten

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15

    Gebühr bei Akteneinsicht

    Die Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 RVG-VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14, BeckRS 2016, 07010).

    Denn die Beratungsgebühr deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (ebenso OLG Oldenburg, B.v. 13.10.2014, 12 W 220/14 ; vgl. auch Lissner JurBüro 2013, 564/567 m. w. N.; ähnlich Mayer/Kroiß RVG, 5. Aufl., RN 1 zu Nr. 2503 VV).

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden

    Dient die von dem Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht danach ausschließlich der Informationsbeschaffung zur Beratung des Berechtigten, so ist die Geschäftsgebühr - wenn es im Übrigen zu keiner weitergehenden Geschäftsführung für den Mandanten im Außenverhältnis kommt - nicht entstanden (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2016, 640 - RdNr. 12 gem. Juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 - RdNr. 2 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.).
  • LG Aachen, 08.07.2016 - 3 T 163/16

    Beratungshilfe; Beratung; Vertretung; Einlegung; Widerspruch; Akteneinsicht;

    Der Beteiligte zu 2 beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 -, der sich auch das Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.02.2016 - 4 W 120/15 - angeschlossen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30393
OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14 (https://dejure.org/2014,30393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14 (https://dejure.org/2014,30393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14 (https://dejure.org/2014,30393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Strafaussetzung zur Bewährung trotz einschlägiger Vorstrafen im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erneute Strafaussetzung zur Bewährung trotz einschlägiger Vorstrafen im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1 S. 1
    Erneute Strafaussetzung zur Bewährung trotz einschlägiger Vorstrafen im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Welche Auswirkungen hat ein Bewährungsversagen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich auch bei Vorstrafen und Bewährungsversagen möglich

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 42
  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14
    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14
    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 62/97

    Rechtmäßigkeit der Ausstellung einer günstigen Kriminalprognose trotz eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14
    Bei dieser Sachlage hält sich die Strafaussetzung zur Bewährung im Rahmen der dem Tatrichter zustehenden Beurteilung (vgl. BGH, 1 StR 62/97 vom 08.04.1997, Rdn. 2 nach juris, NStZ-RR 1997, 231).
  • OLG Koblenz, 28.05.2008 - 2 Ws 244/08
    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14
    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Bewährung, Urteilsgründe, Bindung des Revisionsgerichts

    Diese Indizwirkung kann jedoch entfallen, wenn nach Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten einschließlich seiner Beweggründe für die früheren Taten und deren Begleitumständen günstige Veränderungen in seinen Lebensverhältnissen festgestellt werden, die geeignet sind, die Annahme künftigen Wohlverhaltens zu tragen (OLG Koblenz, Urteil vom 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14, zitiert nach beck-online).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung bei Vorstrafen und Bewährungsversagen;

    Diese Indizwirkung kann jedoch entfallen, wenn nach Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten einschließlich seiner Beweggründe für die früheren Taten und deren Begleitumständen günstige Veränderungen in seinen Lebensverhältnissen festgestellt werden, die geeignet sind, die Annahme künftigen Wohlverhaltens zu tragen (OLG Koblenz, Urteil vom 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14, zitiert nach beck-online).
  • LG Aurich, 05.06.2023 - 19 KLs 6/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dies gilt vor allem dann, wenn günstige Veränderungen in den Lebensverhältnissen des Angeklagten festgestellt werden, die geeignet sind, die Annahme künftigen Wohlverhaltens zu tragen, und diese Veränderungen zeitlich der Tatbegehung nachfolgten (OLG Bamberg Urt. v. .8.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16; OLG Koblenz Urt. v. 1.9.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2014 - 4 StR 374/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31777
BGH, 09.10.2014 - 4 StR 374/14 (https://dejure.org/2014,31777)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - 4 StR 374/14 (https://dejure.org/2014,31777)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 4 StR 374/14 (https://dejure.org/2014,31777)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 341 StPO, §§ 341 ff StPO
    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: Verschulden des Angeklagten bei lediglich fristwahrender Revisionseinlegung durch den Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ohne Verschulden

  • rewis.io

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: Verschulden des Angeklagten bei lediglich fristwahrender Revisionseinlegung durch den Verteidiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ohne Verschulden

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 Abs. 1 ; StPO § 345 Abs. 1 S. 2
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ohne Verschulden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Wiedereinsetzung, oder: Das eigene Verschulden wird zu einem des Verteidigers?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Revisionsbegründung....weil nichts mit dem Verteidiger abgesprochen war

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 56/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 374/14
    Da er stattdessen untätig blieb und die Frist zur Begründung der Revision verstreichen ließ, trifft ihn an der Versäumung der Frist ein Verschulden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1989 - 4 StR 537/89, BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 9; Beschluss vom 13. März 1984 - 4 StR 56/84, Rn. 2; MüKoStPO/Valerius, § 44 Rn. 56).
  • BGH, 05.12.1989 - 4 StR 537/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei unverschuldeter Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 374/14
    Da er stattdessen untätig blieb und die Frist zur Begründung der Revision verstreichen ließ, trifft ihn an der Versäumung der Frist ein Verschulden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1989 - 4 StR 537/89, BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 9; Beschluss vom 13. März 1984 - 4 StR 56/84, Rn. 2; MüKoStPO/Valerius, § 44 Rn. 56).
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