Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
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Rechtsprechung zu § 20 FGG
2.979 Entscheidungen zu § 20 FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19
Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer ...
- BGH, 19.07.2023 - IV ZB 31/22
Beschwerdeantrag eines Pflichtteilsberechtigten auf Erstellung eines notariellen ...
- BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15
Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen ...
- BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14
Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für ...
- BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96
Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts ...
- OLG Stuttgart, 23.05.2024 - 17 UF 233/23
Beschwerdebefugnis eines Elternteils gegen die Auswahl des Vormunds nach Entzug ...
- KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21
Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines ...
- OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 20 W 18/24
Zur nachträglichen Anordnung von Testamentsvollstreckung bei wechselbezüglicher ...
- OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
Amtshaftung wegen unterbliebener Mitteilung der Entscheidung zum ...
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21
A) In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §
§ 20 FGG in Nachschlagewerken
- § 20 FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufhebung der Betreuung
Beaufsichtigung
Betreuerwechsel
Genehmigung der Heilbehandlung
Rechtsmittel
Suchergebnisse
Querverweise
Auf § 20 FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- II. Vormundschafts- und Familiensachen
- § 57
- III. Betreuungssachen
- § 69g
- IV. Unterbringungssachen
- § 70m
- Schlußbestimmungen
- § 195