Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35a) |
(1) 1Die Verschmelzungsprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. 2Der Prüfungsbericht kann auch gemeinsam erstattet werden.
(2) 1Der Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob das vorgeschlagene Umtauschverhältnis der Anteile, gegebenenfalls die Höhe der baren Zuzahlung oder die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger als Gegenwert angemessen ist. 2Dabei ist anzugeben,
(3) § 8 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
vertrags § 6Form des Verschmelzungs-
vertrags § 7Kündigung des Verschmelzungs-
vertrags § 8Verschmelzungsbericht § 9Prüfung der Verschmelzung § 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer § 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer § 12Prüfungsbericht § 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag § 14Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses § 16Anmeldung der Verschmelzung § 17Anlagen der Anmeldung § 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers § 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung § 20Wirkungen der Eintragung § 21Wirkung auf gegenseitige Verträge § 22Gläubigerschutz § 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten § 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers § 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger § 26Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers § 28Unwirksamkeit des Verschmelzungs-
beschlusses eines übertragenden Rechtsträgers § 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag § 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 31Annahme des Angebots § 32Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 33Anderweitige Veräußerung § 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts § 35aInteressenausgleich und Betriebsübergang
Rechtsprechung zu § 12 UmwG
67 Entscheidungen zu § 12 UmwG in unserer Datenbank:
- BFH, 23.11.2022 - I R 25/20
"Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17
Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung ...
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17
- FG Münster, 26.08.2008 - 9 K 5397/04
Möglichkeit der Verrechnung von laufenden Verlusten der übertragenden ...
- OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 213/20
Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei einem Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG
- OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 14 W 23/00
- KG, 25.09.2023 - 12 AktG 3/23
- OLG Köln, 14.12.2017 - 18 AktG 1/17
Verschmelzung der STRABAG AG freigegeben
- BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des ...
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Querverweise
Auf § 12 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Allgemeine Vorschriften
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
- § 39e (Prüfung der Verschmelzung)
- Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 48 (Prüfung der Verschmelzung)
- Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 81 (Gutachten des Prüfungsverbandes)
- Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- § 100 (Prüfung der Verschmelzung)
- Spaltung
- Allgemeine Vorschriften
- Möglichkeit der Spaltung
- § 125 (Anzuwendende Vorschriften)
- Formwechsel
- Besondere Vorschriften
- Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 311 (Verschmelzungsprüfung)