Rechtsprechung
| BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - MIR - Medien Internet und Recht
Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals - Die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der Verbreitung negativer Bewertungen: Prüfpflichten des Bewertungsportals bei Behauptung eines fehlenden Gästekontakts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der Verbreitung negativer Bewertungen: Prüfpflichten des Bewertungsportals bei Behauptung eines fehlenden Gästekontakts - IWW
§ 823 Abs. 1 BGB, Art. ... 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG, § 545 Abs. 2 ZPO, Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/EG, Art. 3 DS-GVO, § 1004 Abs. 1 Satz 2, Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom II, Art. 1 Abs. 2 Buchst. g Rom II, Art. 42 Satz 1 EGBGB, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a Rom II, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 4 Rom II, Art. 40 Abs. 1 EGBGB, § 10 TMG, § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG, § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG, § 10 Satz 1 TMG, Richtlinie 2000/31/EG, Richtlinie (EU) 2019/2161, § 19 Abs. 2 TTDSG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
- Wolters Kluwer
Hinweis eines Betroffenen gegenüber dem Hostprovider als mittelbarar Störer auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots des Bewertungsportals (hier: Unternehmenspersönlichkeitsrecht); Prüfpflichten des Bewertungsportals i.R.e. ...
- Betriebs-Berater
Bewertung ohne Gästekontakt? Bewertungsportal muss Echtheit des Gästekontakts prüfen
- rabüro.de
Zum Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der Verbreitung negativer Bewertungen
- hoech-rae.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Ah
Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung ... - rechtsportal.de
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Ah
Hinweis eines Betroffenen gegenüber dem Hostprovider als mittelbarar Störer auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots des Bewertungsportals (hier: Unternehmenspersönlichkeitsrecht); Prüfpflichten des Bewertungsportals i.R.e. ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (26)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Einfaches Bestreiten des Kundenkontakts kann Löschpflicht bei Bewertungsportal auslösen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Die Löschung von Bewertungen bei Trustpilot - Nun ein Selbstläufer?
- lawblog.de (Kurzinformation)
Fakebewertungen im Internet werden angreifbar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Schon bloße Rüge eines Bewerteten gegenüber Bewertungsportal dass Bewertung kein Kundenkontakt zugrunde liegt löst Prüfpflichten des Bewertungsportals
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zur Prüfpflicht von Internetportalen bei Fake-Bewertungen
- IWW (Kurzinformation)
Bewertungsportale | Was, wenn es nie einen Kontakt zwischen Bewertetem und Bewertendem gab?
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Hotelbewertungen: Bewertungsportal muss Gastkontakt nachweisen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hotelbewertung - und der fehlende Gästekontakt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtswahl in der Revisionsinstanz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Unterlassungsklage gegen ein schweizerisches Internetportal
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bewertungen im Netz: Bestreiten des Kundenkontakts ist ausreichend!
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Reiseportal muss Echtheit von Hotel-Bewertungen überprüfen - Reiseportal muss Echtheit von Hotel-Bewertungen überprüfen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Bewertung ohne Gästekontakt? Entsprechende Rüge des Bewerteten hat Prüfpflicht des Hotelbewertungsportals zur Folge
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Bewertung ohne Gästekontakt? Entsprechende Rüge des Bewerteten hat Prüfpflicht des Hotelbewertungsportals zur Folge
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Prüfpflicht eines Hotelbewertungsportals - Freizeitparkbetreiberin wehrt sich gegen (erfundene?) negative Bewertungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch bezüglich Verbreitung von Bewertungen auf einem Bewertungsportal
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 823; BGB § ... 1004; EGBGB Art. 40; EGBGB Art. 42; EUGVVO 44/2001 Art. 5; GG Art. 2; GG Art. 19; LugÜ II Art. 5; LugÜ II Art. 60; Rom II-VO 864/2007 Art. 1; Rom II-VO 864/2007 Art. 3; Rom II-VO 864/2007 Art. 4; Rom II-VO 864/2007 Art. 14; ZPO § 545; ZPO § 559
Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Allgemeine Lehren --> Rechtswahl; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung - anwalt.de (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweispflicht bei Unternehmensbewertungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Bewertungsportal muss Vertragsschluss bzw. Nutzung nachweisen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schlechte Bewertung erhalten? Bestreiten des Kunden- / Gästekontakts genügt im Regelfall
- staufer.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Internetbewertungen reloaded
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bewertungsportale in der Pflicht
- wbs.legal (Kurzinformation)
Rechte von Hotels & Co. gestärkt - Bewertungsportal muss Echtheit von Online-Bewertungen überprüfen
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Schlechte Bewertungen: Online-Bewertungsportal muss Nutzung durch Kunden nachweisen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bewertungsportal muss Behauptung fehlenden Kundenkontakts prüfen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals bei Abstreiten eines Gästekontakts durch Bewerteten - Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden
Besprechungen u.ä. (5)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Löschungsanspruch in Bezug auf Internetbewertungen (hier: Hotelbewertungen)
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Löschung unberechtigter Bewertungen erleichtert
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Negative Hotelbewertungen - Bewertungsportal muss Kundenkotakt nachweisen
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Falsche Bewertung im Internet: Prüfpflicht des Hotelbewertungsportals
Sonstiges
- hoech-rae.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
BGH stärkt die Rechte von Bewerteten im Netz deutlich: Unternehmen müssen nicht mehr tun, als Kundenkontakt bestreiten
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 309/19
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
- BGH, 13.10.2022 - VI ZR 1244/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 3072
- ZIP 2022, 2548
- MDR 2022, 1282
- GRUR 2022, 1459
- VersR 2022, 1376
- MMR 2022, 947
- MIR 2022, Dok. 063
- K&R 2022, 752
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (23)
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen (Klarstellung zu Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 26).Die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG gilt aber nicht für Unterlassungsansprüche, die ihre Grundlage - wie hier - in einer vorangegangenen Rechtsverletzung haben (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 19;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 19 mwN).
Art. 14 Abs. 3 ECRL lässt die Möglichkeit zu, dass ein Gericht nach dem Rechtssystem der Mitgliedstaaten vom Diensteanbieter verlangt, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern (vgl. auch Erwägungsgrund 48 ECRL; Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 20).
Rn. 23 c) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es im Streitfall nicht um die Haftung der Beklagten als unmittelbare Störerin (in der Diktion des I. Zivilsenats "Täterin";… zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten des Senats einerseits und des I. Zivilsenats andererseits vgl. Senatsurteile vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 18; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 16; jeweils mwN) geht.
Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (…vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 28; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 17 mwN).
Dass die Beklagte - was für ein Zu-Eigen-Machen spräche (…vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 39;… vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 18; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 18; jeweils mwN) - eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf ihrem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit vornimmt, ist vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden.
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (…vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 31; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 22;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; jeweils mwN).
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts - hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (…vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 23;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24; jeweils mwN).
Rn. 28 bb) Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen - die richtig oder falsch sein kann - konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung (…vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 25 f.) - bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 24 mwN).
Dies gilt auch dann, wenn die beanstandete Äußerung nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil zu qualifizieren ist, das Werturteil vom Betroffenen aber mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaue, sei unrichtig, dem Werturteil fehle damit jegliche Tatsachengrundlage (…vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 24).
Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym oder unter einem Pseudonym auftretenden - Nutzers (vgl. Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 38;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; jeweils mwN).
Rn. 30 Zu berücksichtigen ist dabei, dass Bewertungsportale eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen (…vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 46; vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 40; BGH…, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18, NJW 2020, 1520 Rn. 37 - Kundenbewertungen auf Amazon; Erwägungsgrund 47 der Richtlinie (EU) 2019/2161).
Ein solches Gewicht haben rein reaktive Prüfungspflichten, um die es im Streitfall allein geht, in der Regel aber nicht (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 40).
Dabei werden die mit dem Portalbetrieb verbundenen Missbrauchsgefahren noch dadurch verstärkt, dass die Bewertungen - rechtlich zulässig (vgl. § 19 Abs. 2 TTDSG) - anonym oder unter einem Pseudonym abgegeben werden können (vgl. Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 40;… vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 34).
Bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 36 mwN).
Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen (Klarstellung zu Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 26).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG gilt aber nicht für Unterlassungsansprüche, die ihre Grundlage - wie hier - in einer vorangegangenen Rechtsverletzung haben (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 19; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 19 mwN).Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (…vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 31;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 22; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; jeweils mwN).
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts - hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (…vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 23; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24; jeweils mwN).
Rn. 28 bb) Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen - die richtig oder falsch sein kann - konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 25 f.) - bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (…vgl. Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 24 mwN).
Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym oder unter einem Pseudonym auftretenden - Nutzers (…vgl. Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 38; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; jeweils mwN).
Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 27).
Rn. 38 Auf der Grundlage der Behauptung, den angegriffenen Bewertungen liege kein Gästekontakt zugrunde, ist ein Rechtsverstoß unschwer, das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, zu bejahen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 26).
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18
Internetbewertungsportal
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Rn. 7 1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO von Amts wegen in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 10;… vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 15; jeweils mwN), liegt vor.Daher fällt eine Klage, mit der verhindert werden soll, dass sich ein als rechtswidrig angesehenes Verhalten wiederholt, unter diese Bestimmung (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, Tz. 35; Senatsurteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 13 mwN).
Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, Tz. 41; vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, Tz. 30 ff.; Senatsurteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 14).
Rn. 15 aa) Die richtige Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 18;… vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 20; jeweils mwN).
Rn. 18 Vom Anwendungsbereich der Rom II-Verordnung wäre allerdings der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch aufgrund der Verletzung ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts ausgenommen, wenn außervertragliche Schuldverhältnisse aus der Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. g Rom II-Verordnung auch die Beeinträchtigung des Ansehens juristischer Personen umfassten (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 21 mwN).
Dass die Beklagte - was für ein Zu-Eigen-Machen spräche (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 39;… vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 18;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 18; jeweils mwN) - eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf ihrem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit vornimmt, ist vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden.
Rn. 30 Zu berücksichtigen ist dabei, dass Bewertungsportale eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 46;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 40; BGH…, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18, NJW 2020, 1520 Rn. 37 - Kundenbewertungen auf Amazon; Erwägungsgrund 47 der Richtlinie (EU) 2019/2161).
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16
Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Rn. 7 1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO von Amts wegen in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (…vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 10; vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 15; jeweils mwN), liegt vor.Rn. 15 aa) Die richtige Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (…Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 18; vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 20; jeweils mwN).
Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 28;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 17 mwN).
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 31;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 22;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; jeweils mwN).
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts - hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 23;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24; jeweils mwN).
Dies gilt auch dann, wenn die beanstandete Äußerung nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil zu qualifizieren ist, das Werturteil vom Betroffenen aber mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaue, sei unrichtig, dem Werturteil fehle damit jegliche Tatsachengrundlage (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 24).
- BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Neue Tatsachen dürfen im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - II ZR 207/12, juris Rn. 13 mwN; Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 26).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (…Senatsurteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 21; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27 mwN).
In einem solchen Fall ist durch die Zulassung neuen Vorbringens im Revisionsverfahren eine rasche und endgültige Streitbereinigung herbeizuführen (BGH, Urteile vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27;… vom 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, juris Rn. 13; jeweils mwN).
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Dazu gehört die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen unabhängig davon, ob sie von einer natürlichen oder einer juristischen Person geltend gemacht wird (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, Tz. 38 f.; vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, Tz. 42 ff.).Rn. 10 c) Das schädigende Ereignis ist eingetreten oder droht an dem Ort einzutreten, an dem eine Person den Mittelpunkt ihrer Interessen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16;Tz. 22 ff.).
Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, Tz. 41; vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, Tz. 30 ff.;… Senatsurteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 14).
- BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Rn. 23 c) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es im Streitfall nicht um die Haftung der Beklagten als unmittelbare Störerin (in der Diktion des I. Zivilsenats "Täterin"; zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten des Senats einerseits und des I. Zivilsenats andererseits vgl. Senatsurteile vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 18;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 16; jeweils mwN) geht.Dass die Beklagte - was für ein Zu-Eigen-Machen spräche (…vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 39; vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 18;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 18; jeweils mwN) - eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf ihrem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit vornimmt, ist vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden.
- BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13
Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (Senatsurteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 21; BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27 mwN).Dabei werden die mit dem Portalbetrieb verbundenen Missbrauchsgefahren noch dadurch verstärkt, dass die Bewertungen - rechtlich zulässig (vgl. § 19 Abs. 2 TTDSG) - anonym oder unter einem Pseudonym abgegeben werden können (…vgl. Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 40; vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 34).
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Dazu gehört die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen unabhängig davon, ob sie von einer natürlichen oder einer juristischen Person geltend gemacht wird (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, Tz. 38 f.; vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, Tz. 42 ff.).Daher fällt eine Klage, mit der verhindert werden soll, dass sich ein als rechtswidrig angesehenes Verhalten wiederholt, unter diese Bestimmung (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, Tz. 35;… Senatsurteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 13 mwN).
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 193/18
Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon
- BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
- BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre …
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …
- BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18
A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten', …
- BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18
Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein …
- BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben …
- BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99
Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des …
- EuGH, 20.12.2017 - C-467/16
Bei einem obligatorisch durchzuführenden Schlichtungsverfahren stellt eine …
- EuGH, 21.04.2016 - C-572/14
Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 207/12
Auskunftsanspruch eines mittelbaren Kommanditisten über die Namen und Adressen …
- BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 261/79
Anwendbarkeit von deutschem Recht bei einem Kaufvertrag mit Auslandsbezug - …
- OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
Arbeitgeber-Bewertungsportal muss negative Bewertungen löschen
Auch für die Zulässigkeit von Bewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal kommen die vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20) vollen Umfangs zum Tragen.Rn. 10 Auch für den hier gegebenen Fall kommen die nunmehr vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 9.8. 2022, Az. VI ZR 1244/20, NJW 2022, S. 3072 ff.) vollen Umfangs zum Tragen: Die Antragstellerin ist als Portalbetreiberin mittelbare Störerin hinsichtlich der beanstandeten Bewertungen und haftet als solche nur eingeschränkt.
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Das vorstehend zu unwahren Tatsachenbehauptungen Gesagte gilt bei Anwendung der §§ 241 Abs. 2, 242 BGB auch mit Blick auf inhaltsvermittelnde Bewertungen: Kann bei Meinungsäußerungen zu Lebzeiten in Anwendung der deliktischen Grundsätze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile maßgeblich ins Gewicht fallen (…st. Rspr., vgl. etwa BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 36; v. 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, GRUR-RS 2022, 21876 Rn. 28), ist zwar rechtlich derzeit offen, ob man auch postmortal bei der Prüfung eines Eingriffs in das postmortale Persönlichkeitsrecht auf Tatbestandsebene ebenfalls auf eine potentielle tatsächliche "Unrichtigkeit" der "Bewertungsgrundlagen" abstellen kann und somit eine Meinungsäußerung auch postmortal deliktsrechtlich deswegen untersagt werden kann, weil sie auf unrichtigen tatsächlichen Elementen gründet (siehe dazu bereits Senat v. 22.06.2023 - 15 U 135/22, n.v. u.a. zu Passage (1-IV)).Zudem kann bei Äußerungen, in denen sich wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen unter Lebenden der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht fallen (…st. Rspr., vgl. BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 36); eine Äußerung kann also unzulässig sein, wenn der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaut, unrichtig ist, weil dem Werturteil damit jegliche Tatsachengrundlage fehlt (st. Rspr., vgl. BGH v. 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, GRUR-RS 2022, 21876 Rn. 28 m.w.N.).
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost …
Rn. 21 (a) Der Anwendungsbereich der Rom II-VO ist nach deren Art. 1 Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich eröffnet, da die Beklagten ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und die Sache deshalb eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten, die nicht sämtlich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, ZIP 2022, 2548 Rn. 17), aufweist.
- BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22
Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay …
Rn. 11 II. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO von Amts wegen in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 7 mwN), liegt vor.Rn. 18 a) Die richtige Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (Senatsurteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 15 mwN).
Eine einvernehmliche Rechtswahl ist jedenfalls bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz möglich (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 19 mwN).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (Senatsurteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 19 mwN).
In einem solchen Fall ist durch die Zulassung neuen Vorbringens im Revisionsverfahren eine rasche und endgültige Streitbereinigung herbeizuführen (Senatsurteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 19 mwN).
- OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Unterlassung in Bezug auf eine auf dem Arbeitgeberbewertungsportal …
Dem Bewerteten müsse die Identität des Bewertenden bekannt gemacht werden, wie aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20 -, juris, Rn. 37, folge, wonach es einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Gästekontakts nur bedürfe, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergebe.Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072; BGH.
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Weist ein Betroffener den Provider auf eine Verletzung etwa seines Persönlichkeitsrechts durch die Nutzer des Providers hin, kann dieser verpflichtet sein, künftig weitere Störungen zu verhindern (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Trifft die Behauptung der Klägerin zu, dass der angegriffenen Bewertung kein Kontakt der bewertenden Person als Beschäftigte/r in ihrem Unternehmen zugrunde liegt, ergibt diese Abwägung, dass die geschützten Interessen der Klägerin diejenigen der Beklagten und der Portalnutzer überwiegen (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Dabei genügt auch bei Arbeitgeberbewertungsportalen bereits die Rüge des Bewerteten, der Bewertung liege kein Arbeitsverhältnis zugrunde, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen (vgl. für ein Gästebewertungsportal BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Auch wenn eine pauschale Rüge des mangelnden Gästekontakts nicht als ausreichend erachtet wurde, sofern die relevanten Bewertungen Details und Fotos aufwiesen (vgl. LG Köln, Urt. v. 11.12.2019 - 28 O 242/19, GRUR-RS 2019, 54735;… OLG Köln, Urt. v. 27.08.2020 - 15 U 309/19, GRUR-RS 2020, 46566), kann dies nach der neueren Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072, Rn. 37, Klarstellung zu BGHZ 209, 139, NJW 2016, 2106 Rn. 26) nicht (mehr) grundsätzlich gelten, weil es einem (größeren) Hotel regelmäßig nicht möglich ist, Gästekontakte zu verifizieren.
Die Möglichkeit, Bewertungen verdeckt abgeben zu können, erschwert es dem Betroffenen zudem erheblich, unmittelbar gegen den betreffenden Portalnutzer vorzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
- OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 91/23
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung von Bewertungen im …
Bewertungsportale erfüllen eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 30 mwN).Rn. 26 a) Da es sich bei sämtlichen angegriffenen Bewertungen nicht um eigene Inhalte der Beklagten handelt, ist sie keine unmittelbare Störerin (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 23 f. mwN).
Rn. 27 b) Als mittelbarer Störer ist grundsätzlich verpflichtet, wer, ohne unmittelbarer Störer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 26 mwN).
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts - hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 27 mwN).
Dies gilt auch dann, wenn die beanstandete Äußerung nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil zu qualifizieren ist, das Werturteil vom Betroffenen aber mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaue, sei unrichtig, dem Werturteil fehle damit jegliche Tatsachengrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 28 mwN).
Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 31).
Auf Grundlage der Behauptung, den angegriffenen Bewertungen liege kein geschäftlicher Kontakt zugrunde, ist ein Rechtsverstoß nämlich unschwer, das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 38).
Rn. 46 Soweit auf Grund der in den Bewertungen angegebenen Namen eine nähere Begründung der Behauptung des fehlenden geschäftlichen Kontakts erforderlich gewesen sein dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 37), hat die Klägerin diesem Erfordernis entsprochen, indem sie im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 21. April 2022 erklärt hat, sie habe bezüglich aller Rezensionen, die unter einem vermeintlichen beziehungsweise tatsächlichen Klarnamen abgegeben worden seien, eine Prüfabfrage in ihrer Datenbank vorgenommen.
Rn. 47 Soweit für Beanstandungen die Grenze des Rechtsmissbrauchs gilt (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 37), ist das Vorgehen der Klägerin entgegen der Auffassung der Beklagten nicht alleine deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sich die Behauptung eines fehlenden geschäftlichen Kontakts bezüglich anderer Bewertungen nachträglich als falsch herausgestellt hat.
Auf Grundlage der Behauptung, den angegriffenen Bewertungen liege kein geschäftlicher Kontakt zugrunde, war ein Rechtsverstoß unschwer, das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 38).
Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden geschäftlichen Kontakts bedurfte es nicht, weil sich die Identität der Bewertenden für die Klägerin nicht ohne Weiteres aus den Bewertungen ergab (vgl. BGH, Urteil vom 9.August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 37); in den fraglichen Bewertungen sind die Klarnamen der Bewertenden nicht genannt.
Rn. 59 Abgesehen von der Bewertung 28 war bezüglich der genannten Bewertungen auf Grund der in ihnen angegebenen Namen eine nähere Begründung der Behauptung des fehlenden geschäftlichen Kontakts erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 37).
- BGH, 11.03.2025 - VI ZB 79/23
Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers einer …
Denn die tatsächlichen Elemente von dessen insgesamt als Meinungsäußerung zu qualifizierender Äußerung sind wahr (vgl. Senatsurteile vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376 Rn. 35;… vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 27; jeweils mwN). - OLG München, 06.08.2024 - 18 U 2631/24
Prüfungspflichten, Einstweilige Verfügung, Unterlassungsanspruch, …
Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Behandlungskontakt sprechende Angaben vorliegen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 [in Bezug auf ein Hotelbewertungsportal]).Rn. 16 a) Zutreffend hat das Landgericht dargelegt, dass die Verfügungsbeklagte insoweit nicht als unmittelbare Störerin bzw. Täterin (siehe dazu BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 - "Hotelbewertungsportal", NJW 2022, 3072, 3074, Rn. 23) haftet (LGU, S. 7 f. unter Ziffer 1).
Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 - "Hotelbewertungsportal", NJW 2022, 3072, 3075, Rn. 37).
So hat der Bundesgerichtshof mit seiner "Hotelbewertungsportal"-Entscheidung seine einen (Zahn-) Arzt betreffenden Ausführungen in der "Ärztebewertungsportal-Entscheidung III" ausdrücklich "klargestellt" (siehe BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 - "Hotelbewertungsportal", NJW 2022, 3072, 3075, Rn. 37); schon hieraus ergibt sich, dass diese "Klarstellung" eben nicht nur für Hotelbewertungen, sondern sogar explizit auch für Ärztebewertungen Geltung beansprucht.
Der Senat versteht mithin nicht nur den Bundesgerichtshof so, dass insoweit kein Unterschied zwischen der Bewertung von Ärzten und Ferienparkbetreibern/Hoteliers besteht (so wohl auch OLG Hamburg…, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24, GRUR-RS 2024, 1814, Rn. 9 ff.; LG Hamburg…, Urteil vom 12.01.2018 - 324 O 63/17, BeckRS 2018, 726, Rn. 24;… Frey in Gerecke: Handbuch Social-Media-Recht, 1. Aufl., Kap. 2, Rn. 83 m.w.N.;… BeckOGK/T. Hermann, 01.03.2024, § 823 BGB, Rn. 1650; Bauermeister, NJW 2022, 3072, 3076), sondern hält es auch selbst nicht für geboten, insoweit unterschiedliche Maßstäbe anzulegen.
In der Gesamtschau führt die Bejahung einer Prüfpflicht der Verfügungsbeklagten - in deren Rahmen sie auch gehalten gewesen wäre, die Beanstandung an die Bewerterin zur Stellungnahme weiterzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072, 3075, Rn. 31) - vorliegend auch bei Berücksichtigung der von der Rechtsordnung gebilligten und gesellschaftlich erwünschten Funktion von Bewertungsportalen nicht dazu, dass diese - rein reaktive - Pflicht und der damit verbundene von der Verfügungsbeklagten zu erbringende Prüfungsaufwand ihren Geschäftsbetrieb wirtschaftlich gefährden oder unverhältnismäßig erschweren würde (…vgl. dazu BGH, a.a.O., Rn. 30).
Ferner hätte es passieren können, dass die Bewerterin Rechnungen (vgl. dazu Bauermeister, NJW 2022, 3072, 3076) oder Behandlungsunterlagen vorgelegt hätte, die - dem Verfügungskläger in anonymisierter Fassung zur Verfügung gestellt - diesem die Beweisführung eines fehlenden Behandlungskontakts ermöglicht hätten.
Die Verfügungsbeklagte als mittelbare Störerin, die ihre Prüfungspflicht verletzt hat, ist verpflichtet, derartige Störungen künftig zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072, 3075, Rn. 27 m.w.N.), so dass der Verfügungskläger verlangen kann, dass sie die Bewertung sperrt.
- OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 16 U 195/22
Haftung des Hostproviders für rechtsverletztende Inhalte setzt konkrete …
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern [BGH Urt. v. 9.8.2022 - VI ZR 1244/20 - Rn. 27; Urt. 27.2.2018 - VI ZR 489/16 - Rn. 33; v. 1.3.2016 - VI ZR 34/15 - Rn. 23; v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Rn. 24].Dies gilt auch dann, wenn die beanstandete Äußerung nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil zu qualifizieren ist, das Werturteil vom Betroffenen aber mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaue, sei unrichtig, dem Werturteil fehle damit jegliche Tatsachengrundlage [BGH Urt. v. 9.8.2022 aaO. - Rn. 29; Urt. v. 1.3.2016 aaO. - Rn. 24].
Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym oder unter einem Pseudonym auftretenden - Nutzers [BGH Urt. v. 9.8.2022 aaO. - Rn. 30 mwN].Soweit nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine "offensichtliche Rechtsverletzung" mehr erforderlich ist, hat der Bundesgerichtshof dies lediglich für die Haftung von Suchmaschinenbetreiber nach Art. 17 DSGVO angenommen [Urt. v. 7.7.2020 - VI ZR 405/18].
- BGH, 17.12.2024 - VI ZR 311/23
Haftung der Quelle einer Veröffentlichung als mittelbarer Störer für die …
Rn. 33 Die Haftung als mittelbarer Störer darf aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, K&R 2022, 752 Rn. 26; jeweils mwN).Die Beurteilung, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung zuzumuten war, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen und die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, zu berücksichtigen sind (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, K&R 2022, 752 Rn. 26;… BGH, Urteile vom 15. Oktober 1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, juris Rn. 24 - Möbelklassiker;… vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, WM 2006, 1694 Rn. 32 - Rechtsanwalts-Ranglisten;… vom 5. Februar 2015 - I ZR 240/12, GRUR 2015, 485 Rn. 49 f. - Kinderhochstühle im Internet III).
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
- BGH, 21.03.2023 - VI ZR 1369/20
Haftung eines Lieferanten für verunreinigte Düngemittel
- LG Berlin II, 07.08.2025 - 27 O 262/25
Sternebewertung - Untersagung der Veröffentlichung einer von Dritten …
- LG München I, 10.02.2023 - 26 O 197/23
Keine Haftung einer Rezensionsplattform für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte …
- OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25
Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …
- OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Hostprovider muss Beiträge von Nutzern nur auf konkreten Hinweis hin auf …
- OLG Nürnberg, 23.07.2024 - 3 U 2469/23
Plattformbetreiber wie YouTube haften auch nach Art. 6 Abs.1 Digital Services Act …
- OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
Spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers …
- LG München I, 25.07.2024 - 26 O 6971/24
Mittelbarer Störer, Prüfungspflichten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Einstweilige …
- LG München I, 16.11.2023 - 26 O 15508/22
Voraussetzungen der Haftung des Betreibers einer Online-Enzyklopädie als …
- LG Berlin II, 21.04.2026 - 27 O 66/26
Nachtclub - Unterlassungsanspruch gegen Hostprovider wegen negativer …
- LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21
youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der …
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
- LG Hamburg, 26.04.2024 - 324 O 559/23
Unterlassungsantrag gegen ein Arbeitgeber-Bewertungsportal wegen der Verbreitung …
- OLG Hamburg, 16.12.2025 - 7 U 33/25
Prüfpflichten des Hostproviders und Individualisierung des Bewertenden bei …
- OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki
- OLG Bamberg, 17.12.2024 - 6 W 12/24
Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG …
- OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Internationale Zuständigkeit: Unterlassungsverfügung einer in Schweiz ansässigen …
- OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …
- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 - 3 U 65/24
Haftung nach schweizerischem Straßenverkehrsrecht bei Unaufklärbarkeit eines …
- OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen …
- OLG Köln, 09.04.2026 - 15 W 13/26
Auskunft; Bestandsdaten; Bewertungsportal
- LG Hamburg, 19.12.2025 - 324 O 400/25
Haftung eines Hostproviders und Anforderungen an ein Meldeverfahren gemäß dem …
- LG Hamburg, 08.01.2024 - 324 O 559/23
Prüfungspflicht bei negativen Bewertungen mit fraglichem Kundenkontakt
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 183/22
Anspruch auf Unterlassung Verwendung von Fotoaufnahmen durch Eigentümer Bauwerk …
- LG Hamburg, 24.02.2023 - 405 HKO 3/23
Kundenbewertungen - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines …
- LG Düsseldorf, 20.05.2026 - 7 O 51/26
Google haftet als Gehilfe bei wettbewerbswidrigen Google Ads - Keine …
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Verwendung von Innenansichten einer Kirche zu gewerblichen Zwecken Benutzung …
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2026 - 3 O 385/25
Meta muss rechtswidrigen Instagram-Fake-Account vollständig löschen und erneute …
- OLG Dresden, 30.06.2025 - 4 U 549/25
Auswirkung des wiederholten Löschens und Wiedereinstellens einer …
- LG Düsseldorf, 15.12.2023 - 12 O 185/23
- OLG Hamburg, 09.11.2022 - 7 W 85/22
Unterlassungsanspruch gegen eine Kunden-Produkt-Bewertung auf Amazon
- LG Hamburg, 27.02.2023 - 405 HKO 19/22
Wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung: Unterlassungsanspruch eines …
- LG München I, 27.01.2025 - 33 O 28/25
Antragsgegner, Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr, Host-Provider, …
- OLG Karlsruhe, 09.07.2025 - 10 W 11/25
Gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit einer Auskunft über die Nutzerdaten; …
- LG München I, 03.07.2025 - 33 O 7936/25
Antragsgegner, Rechtsschutzbedürfnis, Einstweilige Verfügung, …
- OLG Karlsruhe, 09.07.2025 - 10 W 9/25
Gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit einer Auskunft über die Nutzerdaten …
- LG Gießen, 06.03.2025 - 2 O 243/23
- LG Dortmund, 02.07.2025 - 17 O 20/25
- LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 373/25
Prozessuales Schicksal einer einseitigen Erledigungserklärung im einstweiligen …
- LG Hamburg, 04.09.2024 - 324 O 357/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".