Rechtsprechung
| EuGH, 08.03.2016 - C-431/14 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von griechischen Landwirten die infolge widriger Witterungsverhältnisse gewährte rechtswidrige staatliche Beihilfe in Höhe von 425 Mio. Euro zurückzufordern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückforderung einer staatlichen Beihilfe für Landwirte
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Griechenland muss von Landwirten rechtswidrige staatliche Beihilfen zurückfordern
- spiegel.de (Pressemeldung, 08.03.2016)
Griechenland muss bei Bauern 425 Millionen Euro eintreiben
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
Verfahrensgang
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14 P
Papierfundstellen
- EuZW 2016, 393
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
186 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Kommission nämlich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, [C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482], Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil … Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, [EU:C:2010:733], Rn. 46).187 Daher ist die Kommission im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, [C-464/09 P, EU:C:2010:733], Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 69 Wie das Gericht in den Rn. 186 und 187 des angefochtenen Urteils dargelegt hat, geht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs auch hervor, dass die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733 Rn. 46, Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13 P, EU:C:2015:151 Rn. 69).
Rn. 70 Im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen ist die Kommission jedoch durch die von ihr erlassenen Rahmen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des AEU-Vertrags, zu denen u. a. Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV gehört, abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47) und soweit ihre Anwendung nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie die Gleichbehandlung verstößt, insbesondere wenn außergewöhnliche Umstände, die sich von den Umständen unterscheiden, auf die diese Rahmen abstellen, einen bestimmten Wirtschaftssektor eines Mitgliedstaats kennzeichnen.
- EuGH, 22.05.2003 - C-355/00
Freskot - "Gemeinsame Agrarpolitik - Freier Warenverkehr - Freier …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 23 Erstens habe sich das Gericht bei der Schlussfolgerung, dass diese Beihilfen staatliche Beihilfen seien, auf das Urteil Freskot (C-355/00, EU:C:2003:298) gestützt."122 Die Kommission hat in dem [streitigen] Beschluss darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Urteil Freskot [(C-355/00, EU:C:2003:298)] bereits festgestellt hat, dass 'in den im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Rechtsvorschriften eindeutig festgelegt ist, dass die von der ELGA erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden, und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Staat zuzurechnen sind (siehe u. a. Urteil [Frankreich/Kommission], C-482/99, [EU:C:2002:294], [Rn.] 24)' (58. Erwägungsgrund).
Rn. 36 Drittens hat das Gericht auch keinen Rechtsfehler begangen, indem es sich in Rn. 122 des angefochtenen Urteils auf Rn. 81 des Urteils Freskot (C-355/00, EU:C:2003:298) gestützt hat, da der Gerichtshof in dieser Randnummer in Bezug auf eine frühere Fassung von Art. 5a des Gesetzes 1790/1988, die aber im Wesentlichen mit der auf den Rechtsstreit anwendbaren Fassung identisch ist, festgestellt hat, dass in diesem Gesetz "eindeutig festgelegt ist, dass die von der ELGA erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Staat zuzurechnen sind".
- EuGH, 11.09.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
186 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Kommission nämlich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, [C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482], Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil … Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, [EU:C:2010:733], Rn. 46).Rn. 68 Wie das Gericht in den Rn. 159 bis 161 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (Urteile Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, sowie Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 67).
- EuGH, 05.03.2015 - C-667/13
Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 68 Wie das Gericht in den Rn. 159 bis 161 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (Urteile Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, sowie Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 67).Rn. 69 Wie das Gericht in den Rn. 186 und 187 des angefochtenen Urteils dargelegt hat, geht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs auch hervor, dass die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733 Rn. 46, Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13 P, EU:C:2015:151 Rn. 69).
- EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 30 Was den ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes betrifft, ist erstens in Bezug auf das Vorbringen, das Gericht habe den Sachverhalt verfälscht, darauf hinzuweisen, dass nach Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union allein das Gericht zuständig ist für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und für ihre Würdigung (Urteile General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 179).Rn. 31 Demnach stellt die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 85, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 180).
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Von …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Hellenische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Juli 2014, Griechenland/Kommission (T-52/12, EU:T:2014:677, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (…ABl. 2012, L 78, S. 21, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts Griechenland/Kommission (T-52/12 R, EU:T:2012:447) wurde der Vollzug des streitigen Beschlusses ausgesetzt, soweit er die Hellenische Republik dazu verpflichtete, die in seinem Art. 1 genannten unvereinbaren Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern.
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 45 Die Hellenische Republik wirft dem Gericht vor, den ersten und den zweiten Klagegrund unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zurückgewiesen zu haben, wonach Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigten oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen seien, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gälten (Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
"122 Die Kommission hat in dem [streitigen] Beschluss darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Urteil Freskot [(C-355/00, EU:C:2003:298)] bereits festgestellt hat, dass 'in den im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Rechtsvorschriften eindeutig festgelegt ist, dass die von der ELGA erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden, und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Staat zuzurechnen sind (siehe u. a. Urteil [Frankreich/Kommission], C-482/99, [EU:C:2002:294], [Rn.] 24)' (58. Erwägungsgrund). - EuGH, 17.06.2010 - C-413/08
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Österreich/Scheucher-Fleisch u. a., C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.07.2012 - C-628/10
Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs würde nämlich einer Partei, wenn sie vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen könnte, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, letztlich gestattet, den Gerichtshof, dessen Zuständigkeit bei Rechtsmitteln begrenzt ist, mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a., C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479, Rn. 111, sowie Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 35). - EuGH, 08.12.2011 - C-81/10
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in …
- EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …
- EuGH, 27.10.2011 - C-47/10
Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. …
- EuGH, 17.10.2013 - C-597/12
Isdin / Bial-Portela - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …
- EuGH, 21.12.2011 - C-320/09
A2A (anciennement ASM Brescia) / Kommission
- EuGH, 06.04.2006 - C-551/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …
- EuGH, 18.05.2006 - C-397/03
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission - …
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.
- EuGH, 19.07.2016 - C-526/14
Die Bankenmitteilung der Kommission ist gültig
Rn. 38 Hierbei verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, sowie vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68).Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens und kann grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Demnach kann die Kommission durch Erlass von Verhaltensnormen nicht auf die Ausübung des Ermessens, das ihr Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV verleiht, verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 71).
Der Erlass einer Mitteilung wie der Bankenmitteilung entbindet die Kommission also nicht von ihrer Pflicht, die spezifischen außergewöhnlichen Umstände zu prüfen, auf die sich ein Mitgliedstaat in einem bestimmten Fall bei dem Ersuchen um unmittelbare Anwendung von Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV beruft, und ihre Ablehnung eines solchen Antrags zu begründen (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 72).
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …
Rn. 79 Wie die Kommission vorträgt, ist diese Schlussfolgerung jedoch nicht auf die Beurteilung übertragbar, die eine nationale Stelle nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 800/2008 vornehmen muss, da die Kommission für die Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen verfügt, bei dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen vorzunehmen sind (…Urteile vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68). - EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 152 und 153, sowie vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.09.2020 - C-594/18
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen …
Der Gerichtshof hat nämlich in seinen Urteilen vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission (…730/79, EU:C:1980:209, Rn. 24 bis 26), vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission (…310/85, EU:C:1987:96, Rn. 18), und vom 19. September 2002, Spanien/Kommission (…C-113/00, EU:C:2002:507, Rn. 67), im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Kommission über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (vgl. Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68), die im Kontext der Union vorzunehmen sind.Rn. 24 Selbst wenn man unterstellt, dass ein solches Dokument als Rahmenbestimmung oder Mitteilung aufgefasst werden könnte, von der die Kommission grundsätzlich nicht abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die Gleichbehandlung oder den Vertrauensschutz geahndet würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist davon auszugehen, dass sie durch solche Regelwerke jedenfalls nicht unzulässig den Geltungsbereich von Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV einschränken dürfte, indem sie diese Bestimmung in einer Weise anwendet, die mit den Ausführungen in Rn. 20 des vorliegenden Urteils nicht vereinbar ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 65).
- EuGH, 12.05.2022 - C-430/20
Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie …
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs - in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.09.2018 - C-346/17
Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 2 AEUV - Außervertragliche …
Rn. 124 Nach Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist allein das Gericht für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und für ihre Würdigung zuständig (…Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 30).Rn. 125 Demnach stellt die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (…Urteile vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 85, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 31).
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…Urteile vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 16, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32).
- EuGH, 25.06.2020 - C-14/19
CSUE/ KF - Rechtsmittel - Bedienstete des Satellitenzentrums der Europäischen …
Rn. 103 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass allein das Gericht zum einen für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und zum anderen für ihre Würdigung zuständig ist (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 104 Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht wurden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ferner muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.09.2020 - C-817/18
Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging …
Rn. 99 Was die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt gemäß Art. 107 Abs. 3 AEUV anbelangt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dafür ausschließlich die Kommission zuständig ist, die dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt, dass sie insoweit über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, und dass sie bei der Ausübung dieses Ermessens Leitlinien erlassen kann, um die Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage sie die Vereinbarkeit der von den Mitgliedstaaten geplanten Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt zu beurteilen beabsichtigt (Urteile vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68, …sowie vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 37 bis 39).Rn. 100 Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens und kann grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteile vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 69, …sowie vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 40).
Rn. 101 Folglich ist die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des AEU-Vertrags abweichen und ihre Anwendung nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie die Gleichbehandlung verstößt (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 70).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle …
{FN:38} Vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, Atzeni u. a. (…C-346/03 und C-529/03, EU:C:2006:130, Rn. 84), vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission (C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68), sowie vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a. (…C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14
Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer …
{FN:203} Vgl. z. B. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (…C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51 bis 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission (C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BVerwG, 25.06.2026 - 6 C 3.25
Inhalt und Umfang des Open-Access zu Leerrohren im geförderten …
- EuGH, 13.12.2018 - C-150/17
Europäische Union/ Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs. …
- EuGH, 30.11.2016 - C-486/15
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission in dem Fall des …
- EuGH, 14.06.2016 - C-566/14
Marchiani / Parlament - Rechtsmittel - Mitglied des Europäischen Parlaments - …
- EuG, 22.06.2022 - T-657/20
The action seeking annulment of the decision by the Commission to approve aid …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-457/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutscher Luftverkehrsmarkt - Von der …
- EuGH, 28.06.2017 - C-629/15
Novartis Europharm/ Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Genehmigung …
- EuGH, 20.09.2016 - C-105/15
EZB/ Malli - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - Erklärung …
- EuG, 09.09.2020 - T-745/17
Kerkosand/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für ein …
- EuGH, 26.07.2017 - C-696/15
République Tchèque/ Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU - …
- EuG, 29.03.2023 - T-142/21
Die Klage gegen den Beschluss, mit dem die Kommission die der Fluggesellschaft …
- EuGH, 14.09.2016 - C-519/15
Trafilerie Meridionali / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 15.09.2016 - T-353/14
Italien / Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2020 - C-24/19
A u.a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) - Vorabentscheidungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17
Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
- EuG, 01.02.2018 - T-423/14
Larko/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15
FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) - …
- EuGH, 07.11.2024 - C-588/22
Ryanair / Kommission
- EuG, 21.12.2022 - T-626/20
Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
August Wolff und Remedia/ Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2001/83/EG - …
- EuGH, 17.12.2020 - C-431/19
Inpost Paczkomaty/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 106 …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verhütung, Kontrolle …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21
Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-754/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-696/15
République Tchèque/ Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU - …
- EuG, 19.03.2019 - T-282/16
Inpost Paczkomaty/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Ausgleich für …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22
D & A Pharma/ Kommission und EMA - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Antrag auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-52/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. …
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