Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 27.08.2026

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37441
BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24 (https://dejure.org/2024,37441)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 (https://dejure.org/2024,37441)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 (https://dejure.org/2024,37441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,37441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 35; AufenthG § 60 Abs. 5 und 7; GRC Art. 4; EMRK Art. 3
    Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien

  • milo.bamf.de
  • doev.de PDF

    Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für alleinerziehende Mutter mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die alleinerziehende Mutter - als Flüchtling in Italien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücküberstellung alleinerziehender Elternteile mit kleinen Kindern nach Italien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (60)

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 24.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Eine weitere Tatsachenermittlung oder Sachaufklärung zu den individuellen Schutzgründen und eine diesbezügliche Beweisaufnahme finden nicht statt (BT-Drs. 20/4327 S. 44, vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 13 und - 1 C 24.23 - Rn. 14).

    Mit dem weiblichen Geschlecht ist bei international Schutzberechtigten im Zielstaat Italien keine erhebliche Erhöhung des Risikos verbunden, in eine Situation extremer materieller Not zu geraten (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 14 und - 1 C 24.23 - Rn. 15).

    § 78 Abs. 8 Satz 3 AsylG beschränkt nicht nur die zulässigen Revisionsgründe, sondern auch die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; als Spezialregelung schließt die Vorschrift den Rückgriff auf § 137 Abs. 1 VwGO und den Grundsatz der Vollrevision (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO) aus (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 15 und - 1 C 24.23 - Rn. 16).

    Denn in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG fehlt es regelmäßig an der für einen Verantwortungsübergang erforderlichen zumindest stillschweigenden Billigung des Zweitstaats (hier: Deutschlands) für den dauerhaften Aufenthalt des Flüchtlings, die aus einer bloßen verfahrensakzessorischen Gestattung des Aufenthalts während des laufenden Asylverfahrens nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG nicht hergeleitet werden kann (vgl. etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2018 - 7 B 11097, 7 D 11099/18 [ECLI:DE:OVGRLP:2018:0925.7B11097.18.00] - juris Leitsätze 1 und 2; VGH München…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 10 ZB 19.34074 [ECLI:DE:BAYVGH:2019:1203.10ZB19.34074.00] - juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 30 und - 1 C 24.23 - Rn. 31).

    Gewisse Wartezeiten auf eine Registrierung, die in dieser Zeit etwa die Inanspruchnahme von Gemeindeunterkünften hindern, können nichtvulnerable Schutzberechtigte aber durch anderweitige Unterstützungsangebote karitativer, kirchlicher und sonstiger nichtstaatlicher Einrichtungen überbrücken (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 41 und - 1 C 24.23 - Rn. 42).

    Nichtvulnerable Schutzberechtigte haben aber die - zur Abwendung einer Verelendung hinreichende - Möglichkeit, außerhalb des staatlichen Unterbringungssystems eine nach dem hier anzuwendenden Maßstab hinreichende, gegebenenfalls wechselnde Unterkunft zu finden (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 65 und - 1 C 24.23 - Rn. 66).

    Rn. 78 Wegen dieser administrativen Hindernisse, die unter Umständen erst im Klagewege überwunden werden müssen, und vor allem im Hinblick auf die langen Wartezeiten erscheint es im Ergebnis wenig wahrscheinlich, dass anerkannt Schutzberechtigte nach einer Rückkehr zeitnah Unterkunft in einer Sozialwohnung in Italien finden können (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 71 und - 1 C 24.23 - Rn. 72).

    Rn. 87 (4) Gerade die hier zu beurteilende vulnerable Personengruppe des als international schutzberechtigt anerkannten alleinerziehenden Elternteils mit einem Grundschulkind und einem Kleinkind unter drei Jahren kann zwar nicht auf sämtliche (Not-)Unterkünfte (vgl. zu informellen Siedlungen, behelfsmäßigen Camps und Notunterkünften BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 81 f. und - 1 C 24.23 - Rn. 82 f.) verwiesen werden, insbesondere sind ständig wechselnde Schlafplätze, die zudem nur nachts aufgesucht werden können und tagsüber verlassen werden müssen, sowie prekäre hygienische Verhältnisse für den vorgenannten extrem verletzlichen Personenkreis unzumutbar; sie erfüllen die Anforderungen an eine familien- und kindgerechte Unterbringung nicht.

    Insbesondere ist dem Senat keine entsprechende Rechtsprechung italienischer Gerichte bekannt (BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 95 und - 1 C 24.23 - Rn. 96).

    Das gilt ohne Weiteres auch für den hier zu behandelnden Personenkreis alleinerziehender Elternteile mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren, die nicht an schwerwiegenden Krankheiten leiden (vgl. zu nichtvulnerablen alleinreisenden Schutzberechtigten ohne Kinder bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 114 und - 1 C 24.23 - Rn. 115).

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 23.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Eine weitere Tatsachenermittlung oder Sachaufklärung zu den individuellen Schutzgründen und eine diesbezügliche Beweisaufnahme finden nicht statt (BT-Drs. 20/4327 S. 44, vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 13 und - 1 C 24.23 - Rn. 14).

    Mit dem weiblichen Geschlecht ist bei international Schutzberechtigten im Zielstaat Italien keine erhebliche Erhöhung des Risikos verbunden, in eine Situation extremer materieller Not zu geraten (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 14 und - 1 C 24.23 - Rn. 15).

    § 78 Abs. 8 Satz 3 AsylG beschränkt nicht nur die zulässigen Revisionsgründe, sondern auch die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; als Spezialregelung schließt die Vorschrift den Rückgriff auf § 137 Abs. 1 VwGO und den Grundsatz der Vollrevision (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO) aus (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 15 und - 1 C 24.23 - Rn. 16).

    Denn in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG fehlt es regelmäßig an der für einen Verantwortungsübergang erforderlichen zumindest stillschweigenden Billigung des Zweitstaats (hier: Deutschlands) für den dauerhaften Aufenthalt des Flüchtlings, die aus einer bloßen verfahrensakzessorischen Gestattung des Aufenthalts während des laufenden Asylverfahrens nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG nicht hergeleitet werden kann (vgl. etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2018 - 7 B 11097, 7 D 11099/18 [ECLI:DE:OVGRLP:2018:0925.7B11097.18.00] - juris Leitsätze 1 und 2; VGH München…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 10 ZB 19.34074 [ECLI:DE:BAYVGH:2019:1203.10ZB19.34074.00] - juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 30 und - 1 C 24.23 - Rn. 31).

    Gewisse Wartezeiten auf eine Registrierung, die in dieser Zeit etwa die Inanspruchnahme von Gemeindeunterkünften hindern, können nichtvulnerable Schutzberechtigte aber durch anderweitige Unterstützungsangebote karitativer, kirchlicher und sonstiger nichtstaatlicher Einrichtungen überbrücken (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 41 und - 1 C 24.23 - Rn. 42).

    Nichtvulnerable Schutzberechtigte haben aber die - zur Abwendung einer Verelendung hinreichende - Möglichkeit, außerhalb des staatlichen Unterbringungssystems eine nach dem hier anzuwendenden Maßstab hinreichende, gegebenenfalls wechselnde Unterkunft zu finden (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 65 und - 1 C 24.23 - Rn. 66).

    Rn. 78 Wegen dieser administrativen Hindernisse, die unter Umständen erst im Klagewege überwunden werden müssen, und vor allem im Hinblick auf die langen Wartezeiten erscheint es im Ergebnis wenig wahrscheinlich, dass anerkannt Schutzberechtigte nach einer Rückkehr zeitnah Unterkunft in einer Sozialwohnung in Italien finden können (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 71 und - 1 C 24.23 - Rn. 72).

    Rn. 87 (4) Gerade die hier zu beurteilende vulnerable Personengruppe des als international schutzberechtigt anerkannten alleinerziehenden Elternteils mit einem Grundschulkind und einem Kleinkind unter drei Jahren kann zwar nicht auf sämtliche (Not-)Unterkünfte (vgl. zu informellen Siedlungen, behelfsmäßigen Camps und Notunterkünften BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 81 f. und - 1 C 24.23 - Rn. 82 f.) verwiesen werden, insbesondere sind ständig wechselnde Schlafplätze, die zudem nur nachts aufgesucht werden können und tagsüber verlassen werden müssen, sowie prekäre hygienische Verhältnisse für den vorgenannten extrem verletzlichen Personenkreis unzumutbar; sie erfüllen die Anforderungen an eine familien- und kindgerechte Unterbringung nicht.

    Insbesondere ist dem Senat keine entsprechende Rechtsprechung italienischer Gerichte bekannt (BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 95 und - 1 C 24.23 - Rn. 96).

    Das gilt ohne Weiteres auch für den hier zu behandelnden Personenkreis alleinerziehender Elternteile mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren, die nicht an schwerwiegenden Krankheiten leiden (vgl. zu nichtvulnerablen alleinreisenden Schutzberechtigten ohne Kinder bereits BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 23.23 - Rn. 114 und - 1 C 24.23 - Rn. 115).

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Rn. 29 a) Es ist davon auszugehen, dass aus Italien ausgereiste Schutzberechtigte, deren Aufenthaltstitel zwischenzeitlich abgelaufen ist, im Falle einer Rückkehr nach Italien dort auf Antrag erneut ein Aufenthaltsrecht erhalten (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 [ECLI:DE:BAYVGH:2024:0321.24B23.30860.00] - juris Rn. 15); siehe auch OVG Koblenz, Beschluss vom 27. November 2023 - 13 A 10953/22.OVG - juris S. 10 und VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 31).

    Danach werde bei vulnerablen Personen erst eine Unterkunft gesucht; die Zustimmung Italiens für eine Rückübernahme erfolge nur unter dem Vorbehalt, dass eine geeignete Unterkunft gefunden werde, sodass bei vulnerablen Rückkehrern die Unterkunft bereits bei der Ankunft sichergestellt sei (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 13).

    Es sei davon auszugehen, dass die Klägerinnen nach ihrer Rückkehr in das Zweitaufnahmesystem SAI aufgenommen würden, obwohl sie in der Vergangenheit bereits dort untergebracht gewesen seien (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 14; so auch OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4.23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A - juris Rn. 43 ff.; a. A. OVG Koblenz…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG - juris Rn. 30 ff. unter Hinweis auf Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 40 ff.; OVG Weimar…, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 KO 425/23 - juris Rn. 53 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A - juris Rn. 15 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 LA 64/19 - juris Rn. 21 ff.).

    Eine Gesamtwürdigung auf dieser aktuellen Grundlage rechtfertigt angesichts der seitens des SAI zu erwartenden Unterstützung bei der Wohnungssuche und einer von dem betroffenen Elternteil an den Tag zu legenden Eigeninitiative im Einklang mit dem Berufungsgericht (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 14 f.) die Einschätzung, dass der hier bezeichnete vulnerable Personenkreis nach Ausscheiden aus dem SAI eine für Familien mit Kindern genügende Unterkunft wird erhalten können ((4)).

    Rn. 88 bb) Als international schutzberechtigt anerkannte Elternteile mit einem Grundschulkind und einem Kleinkind von unter einem Jahr können ihre Grundbedürfnisse zwar voraussichtlich nicht oder jedenfalls nicht in hinreichendem Maße durch Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen sichern; gewisse Familienleistungen wie insbesondere das sog. "assegno unico" (Kindergeld) erscheinen aber auch für international Schutzberechtigte nach den Umständen des Einzelfalls erreichbar (so auch das Berufungsgericht, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 16; OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4/23 - juris Rn. 103 ff.).

    Rn. 96 Die Höhe des Kindergeldes beträgt nach neueren Auskünften nicht mehr - wie noch vom Berufungsgericht (Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 16) angenommen - 175 EUR pro Kind bei einem ISEE ("Indicatore della Situazione Economica Equivalente"), einem Indikator, mit dem die gewichteten Haushaltseinkommen unter Berücksichtigung von Einkommen, Vermögen und der Zusammensetzung des Haushalts (nucleo familiale) ermittelt und so die wirtschaftliche Situation der Familie bewertet wird (…Deutsche Botschaft Rom, Sozialpolitischer Jahresbericht Italien, Berichtszeitraum: Oktober 2022 bis April 2024, S. 23), bis zu 15 000 EUR und von 50 EUR bei einem ISEE-Wert von 40 000 EUR oder mehr (so noch INPS, Rundschreiben Nr. 23 vom 9. Februar 2022, abrufbar unter: https://www.inps.it/it/it/inps-comunica/atti/circolari-messaggi-e-normativa/dettaglio.circolari-e-messaggi.2022.02.circolare-numero-23-del-09-02-2022_13712.html; L.A.W., Assegno unico universale - all-inclusive family allowance 2022, abrufbar unter: https://www.asgi.it/wp-content/uploads/2022/06/AUU_23.05.pdf), sondern nunmehr 199, 40 EUR für jedes Kind bei einem ISEE-Wert von weniger als 17 090, 61 EUR und von 57 EUR für einen ISEE-Wert von 45 574, 96 EUR oder mehr (vgl. INPS, Einheitliche und universelle Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder vom 30. Dezember 2021, zuletzt aktualisiert 1. März 2024, abrufbar unter: https://www.inps.it/it/it/dettaglio-scheda.it.schede-servizio-strumento.schede-servizi.assegno-unico-e-universale-per-i-figli-a-carico-55984.assegno-unico-e-universale-per-i-figli-a-carico.html).

    Rn. 106 (2) Die Einschätzung des Berufungsgerichts (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 15), wonach nach Italien zurückkehrende alleinerziehende international Schutzberechtigte mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren im Anschluss an die Unterbringung im SAI grundsätzlich auch durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (mit) für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, deckt sich mit der aktuellen Erkenntnislage.

    Rn. 134 ee) Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die medizinische Versorgung in Italien gewährleistet ist (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 19).

  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 C 8.23

    Voraussetzungen einer Unzulässigkeitsentscheidung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Verstöße gegen Art. 4 GRC im Mitgliedstaat der anderweitigen Schutzgewährung sind damit nicht nur bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen, sondern führen bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 [ECLI:DE:BVerwG:2024:240424U1C8.23.0] - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Rn. 24 Hingegen erfordern Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK bei der Rückführung von Familien mit Kindern (vgl. zur Regelvermutung einer gemeinsamen Rückkehr der Kernfamilie auch bei Rückkehr in einen anderen Mitgliedstaat BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 - juris Rn. 12 ff.) nicht stets und unabhängig von der aktuellen Erkenntnislage und den Umständen des Einzelfalls eine individuelle Zusicherung oder allgemeine Erklärung der Behörden.

    Die Frage, wann, orientiert am Maßstab der Grundrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, hinreichend sichergestellt ist, dass die Unterbringung und Versorgung einer Familie mit Kindern bei einer Überstellung nach Italien gewährleistet ist, muss unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, hier der allgemeinen Aufnahmebedingungen in Italien, und der besonderen Lage des jeweiligen Ausländers beantwortet werden (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 - Rn. 17 m. w. N.).

    Vorrangig ist aber regelmäßig zu prüfen, ob auf der Grundlage der aktuellen Auskunftslage zu den Aufnahmebedingungen in Italien unter Berücksichtigung der individuellen Situation des oder der Schutzberechtigten unmenschliche oder erniedrigende Lebensbedingungen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind; nur dann stellt sich die Frage einer einzelfallbezogenen Zusicherung (…vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR ausführlich BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 [ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191010.2bvr138019] - juris Rn. 14 ff., zur Sachverhaltsaufklärungspflicht siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. August 2023 - 2 BvR 593/23 [ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230802.2bvr059323] - juris Rn. 11 ff., zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 - juris Rn. 16 f.).

    Wie bereits zuvor ausgeführt, hat der Senat erst jüngst entschieden (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 - juris Rn. 12 ff.), dass nicht nur bei Drittstaaten, sondern auch mit Blick auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelmäßig von einer Rückkehr der Kernfamilie im Familienverband auszugehen ist.

    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG, das nach dem hier ergänzend anwendbaren § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 - juris Rn. 23 f.) zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führen würde, besteht nicht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2023 - 13 A 10948/22

    Aufhebung eines sogenannten Drittstaatenbescheides, mit dem ein Asylantrag als …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Soweit die Verwaltungen aufgrund von Altfällen auch weiterhin überlastet sind und für die Registrierung mehr Zeit benötigen (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A [ECLI:DE:OVGNRW:2021:0720.11A1674.20A.00] - juris Rn. 69 m. w. N.), bestehen hinreichende Hilfsangebote zur Überbrückung etwaiger Wartezeiten (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG [ECLI:DE:OVGRLP:2023:0327.13A10948.22.OVG.00] - juris Rn. 57 und 68).

    Das gilt namentlich für verkürzte Öffnungszeiten während der Covid-19-Pandemie sowie für einen Rückstau, der sich durch die nach Aufhebung des Salvini-Dekrets im Dezember 2020 erforderlich gewordene nachträgliche Registrierung einer Vielzahl von Asylsuchenden gebildet haben kann (OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 57;… SFH, Aufnahmebedingungen in Italien, 10. Juni 2021, S. 13).

    Es sei davon auszugehen, dass die Klägerinnen nach ihrer Rückkehr in das Zweitaufnahmesystem SAI aufgenommen würden, obwohl sie in der Vergangenheit bereits dort untergebracht gewesen seien (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 14; so auch OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4.23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A - juris Rn. 43 ff.; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG - juris Rn. 30 ff. unter Hinweis auf Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 40 ff.; OVG Weimar…, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 KO 425/23 - juris Rn. 53 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A - juris Rn. 15 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 LA 64/19 - juris Rn. 21 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann der Auffassung, die SAI-Einrichtungen seien völlig unterdimensioniert, weshalb selbst eine privilegierte Zugangsmöglichkeit für vulnerable Personengruppen zum SAI de facto ohne Bedeutung sei (so OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 54), nicht gefolgt werden.

    Rn. 79 (2) Der reguläre (private) Wohnungsmarkt dürfte für nach Italien zurückkehrenden international Schutzberechtigten im Regelfall schon aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht offenstehen (OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 55; ebenso etwa OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 62; VGH München…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - Rn. 36).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Unter diesen Voraussetzungen ist es den Mitgliedstaaten untersagt, von der durch Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (ABl. L 180 S. 60) - RL 2013/32/EU - eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed u. a. - Rn. 35; Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u. a. - Rn. 88).

    Gleiches gilt, wenn der Schutzberechtigte in dem Mitgliedstaat, der ihm internationalen Schutz gewährt hat, keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhält, ohne jedoch anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaates behandelt zu werden und der ernsthaften Gefahr einer gegen Art. 4 GRC verstoßenden Behandlung ausgesetzt zu sein (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 83 ff. …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 34).

    Diese Schwelle ist selbst bei durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:200520U1C34.19.0] - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 11 Rn. 19 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 91 ff. …sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 39).

    Daher ist die besondere Verletzlichkeit bei der Bewertung des Risikos, einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden, zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 93).

    Unter diesen Voraussetzungen kann der Umstand, dass ein Schutzberechtigter in dem ihm schutzgewährenden Mitgliedstaat keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhält, zu der Feststellung führen, dass dieser dort tatsächlich Gefahr läuft, eine gegen Art. 4 GRC verstoßende Behandlung zu erfahren, wenn sich der Betroffene aufgrund seiner besonderen Verletzbarkeit unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die den vorgenannten Kriterien entspricht und er der ernsthaften Gefahr einer gegen Art. 4 GRC verstoßenden Behandlung ausgesetzt wäre (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 83 ff. und - C-163/17 - Rn. 90 ff., 93 f. …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a - Rn. 34).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Diese Schwelle ist selbst bei durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:200520U1C34.19.0] - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 11 Rn. 19 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 91 ff. …sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 39).

    Unter diesen Voraussetzungen kann der Umstand, dass ein Schutzberechtigter in dem ihm schutzgewährenden Mitgliedstaat keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhält, zu der Feststellung führen, dass dieser dort tatsächlich Gefahr läuft, eine gegen Art. 4 GRC verstoßende Behandlung zu erfahren, wenn sich der Betroffene aufgrund seiner besonderen Verletzbarkeit unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die den vorgenannten Kriterien entspricht und er der ernsthaften Gefahr einer gegen Art. 4 GRC verstoßenden Behandlung ausgesetzt wäre (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 83 ff. und - C-163/17 - Rn. 90 ff., 93 f. …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a - Rn. 34).

    Rn. 20 Hingegen ist der Umstand, dass die Formen familiärer Solidarität, die Angehörige des normalerweise für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaates in Anspruch nehmen, um den Mängeln des Sozialsystems dieses Mitgliedstaates zu begegnen, bei Personen, denen in diesem Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist, im Allgemeinen fehlen, keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, dass sich eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, im Fall ihrer Überstellung in diesen Mitgliedstaat in einer Situation extremer materieller Not befände (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 47, 94).

    Dass bei der Überstellung von Asylbewerbern im Dublin-Verfahren nach der Rechtsprechung des EuGH möglicherweise eine zeitlich weitere Perspektive in den Blick zu nehmen ist, weil es auch auf den Zeitraum nach Abschluss des Asylverfahrens ankommt (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 88 …und vom 30. November 2023 - C-228/21 u. a. [ECLI:EU:C:2023:934] - Rn. 135), ist hier nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Rn. 25 Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erfordert eine zeitliche Nähe des Gefahreneintritts (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 [ECLI:DE:BVerwG:2022:210422U1C10.21.0] - BVerwGE 175, 227 Rn. 20 ff.).

    Je länger der Zeitraum der durch Hilfeleistungen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (vgl. zu Rückkehrhilfen bei Rückkehr nach Afghanistan: BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227 Rn. 21 ff.; siehe auch OVG Hamburg…, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 147; VGH München…, Urteil vom 7. Juni 2021 - 13a B 21.30342 [ECLI:DE:BAYVGH:2021:0607.13A.B21.30342.00] - juris Rn. 38).

    Auch wenn für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgrund der Aufnahme- bzw. hier der Anerkennungsrichtlinie ein gesteigertes Maß an Gewährleistungen besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227 Rn. 22), ist die zitierte Rechtsprechung des EuGH nicht dahin zu verstehen, dass die Gefahr von Art. 4 GRC-widrigen Lebensbedingungen dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

    Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227 Rn. 17 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Soweit die Verwaltungen aufgrund von Altfällen auch weiterhin überlastet sind und für die Registrierung mehr Zeit benötigen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A [ECLI:DE:OVGNRW:2021:0720.11A1674.20A.00] - juris Rn. 69 m. w. N.), bestehen hinreichende Hilfsangebote zur Überbrückung etwaiger Wartezeiten (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG [ECLI:DE:OVGRLP:2023:0327.13A10948.22.OVG.00] - juris Rn. 57 und 68).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 93 ff.) davon ausgeht, eine Berufung auf neue Vulnerabilitäten sei nicht möglich, da Italien für die Asylanträge der in Deutschland geborenen Kinder eines in Italien anerkannten international Schutzberechtigten nicht zuständig sei.

    Rn. 79 (2) Der reguläre (private) Wohnungsmarkt dürfte für nach Italien zurückkehrenden international Schutzberechtigten im Regelfall schon aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht offenstehen (OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 55; ebenso etwa OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 62; VGH München…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - Rn. 36).

    Rn. 118 Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hingegen zu der Überzeugung gelangt ist, international Schutzberechtigte seien im Fall der Rückkehr nach Italien nicht in der Lage, sich aus eigenen, durch Erwerbstätigkeit zu erzielenden Mitteln mit dem für ein Überleben notwendigen Gütern zu versorgen (Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 102 ff.), basiert dies zum einen auf einer seinerzeit prognostizierten Arbeitslosenquote für 2021 von 10 % und den durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen am Arbeitsmarkt, die sich in der aktuellen Erkenntnislage nicht mehr widerspiegeln.

  • VGH Hessen, 11.01.2021 - 3 A 539/20

    Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach Italien

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision nach Maßgabe des § 78 Abs. 8 AsylG als sogenannte "Tatsachenrevision" zugelassen, da das Urteil im Rahmen der Überprüfung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in der Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage in Italien von alleinerziehenden Elternteilen oder Familien mit minderjährigen Kindern von deren Beurteilung durch andere Oberverwaltungsgerichte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG - Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 LA 64/19 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -) abweiche.

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in der Beurteilung der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage im Zielstaat Italien in Bezug auf den genannten Personenkreis von deren Beurteilung jedenfalls durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG [ECLI:DE:OVGRLP:2024:0123.13A10945.22.OVG.00] - juris), das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 LA 64/19 [ECLI:DE:OVGNI:2019:1219.10LA64.19.00] - juris), den Verwaltungsgerichtshof Kassel (Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A [ECLI:DE:VGHHE:2021:0111.3A539.20.A.00] - juris) und auch durch das - vom Berufungsgericht noch nicht benannte - Oberverwaltungsgericht Weimar (Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 KO 425/23 [ECLI:DE:OVGTH:2023:1220.2KO425.23.00] - juris) entscheidungserheblich abgewichen (§ 78 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 AsylG).

    Es sei davon auszugehen, dass die Klägerinnen nach ihrer Rückkehr in das Zweitaufnahmesystem SAI aufgenommen würden, obwohl sie in der Vergangenheit bereits dort untergebracht gewesen seien (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 14; so auch OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4.23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A - juris Rn. 43 ff.; a. A. OVG Koblenz…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG - juris Rn. 30 ff. unter Hinweis auf Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 40 ff.; OVG Weimar…, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 KO 425/23 - juris Rn. 53 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A - juris Rn. 15 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 LA 64/19 - juris Rn. 21 ff.).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A - juris Rn. 30 f.) stützt seine Auffassung, es sei für eine Familie mit kleinen Kindern nicht kurzfristig möglich, Obdach und Lebensmittel durch Erwerbstätigkeit zu erwirtschaften, entgegen der oben dargestellten Einschätzung des Senats insbesondere darauf, dass diese auch als vulnerable Personen keine Aufnahme im SAI mit den entsprechenden Unterstützungsleistungen, insbesondere bei der Arbeitsplatzsuche, finden könnten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 13 A 10945/22

    Drittstaatenverfahren; Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 24 B 22.31109

    Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigte, …

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 10 LA 64/19

    Circular letters; Dublin; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung; Rundschreiben

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 2 KO 425/23

    Lebensbedingungen anerkannter Schutzberechtigter in Italien

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

  • EGMR, 23.03.2021 - 46595/19

    Eritrea: Überstellung nach Italien für alleinerziehende Mutter mit Kleinkindern …

  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • EuGH, 19.12.2024 - C-185/24

    Asylpolitik: Systemische Schwachstellen können nicht allein deswegen festgestellt …

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

  • EGMR, 28.02.2019 - 12267/16

    Menschenrechte: Frankreich wegen Umgangs mit Flüchtlingskind verurteilt

  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 4 A 341/20

    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23

    Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2023 - 13 A 10953/22

    Syrien: Dublin Italien: Zuerkannter Flüchtlingsstatus in Italien; Keine …

  • EGMR, 20.04.2021 - 41100/19

    Libyen: Dublin: Italien: keine systemischen Mängel für Familie, keine drohende …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 7 B 11097/18

    Kein Verantwortungsübergang für Flüchtlinge bei bloßer Aufenthaltsgestattung

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 10 ZB 19.34074

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19

    Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1689/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 2982/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …

  • VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24

    Unzulässiges Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

  • EGMR, 13.01.2015 - 51428/10

    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder …

  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 1 Bf 388/19

    Erfolglose Klage eines jungen, erwachsenen, gesunden und alleinstehenden Mannes …

  • EuGH, 24.02.2021 - C-673/19

    M u.a. (Transfert vers un État membre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 13a B 21.30342

    Kein Abschiebungsverbot für einen volljährigen, alleinstehenden und …

  • EuGH, 30.11.2023 - C-228/21

    Asylverfahren: Die Pflicht zur Aushändigung des gemeinsamen Merkblatts und zur …

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 11 A 1255/22

    Aussetzung eines asylrechtlichen Verfahrens und Vorlage von Fragen an den EuGH …

  • BVerfG, 27.05.2015 - 2 BvR 3024/14

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung …

  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Nichtannahmebeschluss: Zweifel an fachgerichtlicher Sachaufklärung im …

  • VG Freiburg, 05.03.2021 - A 8 K 3716/17

    Klage auf internationalen Schutz, auf die Feststellung eines nationalen …

  • EGMR, 02.07.2020 - 28820/13

    N.H. c. FRANCE

  • EuGH, 29.07.2024 - C-112/22

    Sozialhilfe: Der Zugang langfristig aufenthaltsberechtigter …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23

    Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

  • VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2024 - 18a L 1299/24

    Lebensverhältnisse für Schutzberechtigte in Griechenland

  • EuGH - C-223/22 (anhängig)

    ND

  • EGMR, 02.07.2020 - 13114/15

    A.J. c. FRANCE

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …

  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden …

  • BVerfG, 12.12.2024 - 2 BvR 1341/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Eilentscheidung trotz …

  • VG Hamburg, 10.07.2026 - 9 A 351/26

    Zur Anwendbarkeit der AMMVO auf Rechtsbehelfe gegen Überstellungsentscheidungen, …

    Unter diesen Voraussetzungen ist ihnen für eine Überganszeit auch Schwarzarbeit zumutbar (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3/24, juris Rn. 105).

    Hiergegen bestehen aber effektive Rechtsschutzmöglichkeiten, deren Inanspruchnahme international Schutzberechtigen zumutbar ist (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 31 ff.;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 30 ff., jeweils m.w.N.).

    Gewisse Wartezeiten auf eine Registrierung, die in dieser Zeit etwa die Inanspruchnahme von Gemeindeunterkünften hindern, können jedenfalls nichtvulnerable Schutzberechtigte aber durch anderweitige Unterstützungsangebote karitativer, kirchlicher und sonstiger nichtstaatlicher Einrichtungen überbrücken (…BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 37 ff.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 38 ff. jeweils m.w.N).

    Eine letztmalige Verlängerung um weitere maximal sechs Monate kann nur erfolgen bei andauernden schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder um ein Schuljahr abschließen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 54;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 54;… SFH, Aufnahmebedingungen in Italien 2020, S. 55, Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 5/20;… aida, Country Report Italy 2023, S. 242;… Schweizerische Flüchtlingshilfe/borderline-europe/Pro Asyl, Auskunft an das VG Berlin vom 16.12.2019, S. 4, Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 7/19, im Folgenden: SFH/borderline/Pro Asyl, Auskunft vom 16.12.2019).

    Auch der private Wohnungsmarkt wird ihnen in der Regel schon aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht offenstehen (…BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 72 f.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 78 f., jeweils m.w.N.).

    Ob und wie lange eine Person Zugang zu Unterstützung durch nichtstaatliche Akteure erhalte, lasse sich nicht voraussagen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 81 ff.;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 76 ff., jeweils m.w.N.).

    Für die Gruppe der Alleinerziehenden mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren hat es ausgeführt, dass eine familien- und kindgerechte Unterbringung unmittelbar nach einer Rückkehr nach Italien und für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten grundsätzlich gewährleistet sei und eine - auch nur vorübergehende - Obdachlosigkeit nicht beachtlich wahrscheinlich erscheine (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24 juris Rn. 69).

    Die Arbeitslöhne haben sich leicht verbessert auf durchschnittlich 45 bis 50 EUR Arbeitslohn für acht Stunden (…BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24/23, juris Rn. 104 ff.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 108; jeweils m.w.N.).

    Aufgrund eines dramatischen Anstiegs von Schwarzarbeit in den letzten Jahren wird sie in Italien durch Erhöhung der Geldstrafen und Einführung neuer Straftatbestände gegen neue Arbeitgeber verstärkt bekämpft (…BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24/23, juris Rn. 110 f.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 114 f., jeweils m.w.N).

    Anders verhält es sich bei einer Erwerbstätigkeit, die im Prinzip auch legal ausgeübt werden kann, die jedoch den öffentlichen Stellen zur Vermeidung von Steuern und Sozialbeiträgen nicht gemeldet wird, sofern dies für den Schutzberechtigten als Arbeitnehmer nicht sanktionsbewehrt ist oder Sanktionen gegen ihn jedenfalls tatsächlich nicht verhängt werden (…BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24/23, juris Rn. 101 f.; v. 19.12.2024, 1 C 3/24, juris Rn. 104 f., jeweils m.W.N).

    Es ist kein ununterbrochener Voraufenthalt erforderlich, ein früherer zweijähriger Aufenthalt reicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3/24, juris Rn 94 f. m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Erkenntnislage zusammenfassend dahingehend gewürdigt, dass für nach Italien zurückkehrende anerkannt Schutzberechtigte die medizinische Grundversorgung - ungeachtet möglicher Probleme bei der sprachlichen Verständigung - hinreichend gewährleistet ist (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 142;… BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 123).

    Die vorstehend aufgeführte Behandlung von international Schutzberechtigen begründet nach Einschätzung der Kammer in der Regel - d.h. bei Nichtvorliegen gefahrerhöhender Umstände wie einer besonderen Vulnerabilität - keine Gefahr einer extremen materiellen Not (vgl. dies nunmehr sogar für bestimmte Vulnerable annehmend: BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24 juris Rn. 28 ff;… sowie OVG Hamburg, Urt. v. 10.12.2025, 6 Bf 57/22.A , juris Rn. 49 ff., 57 ff.;… VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2025, 2 A 1129/25.A, juris Rn. 30 ff.;… OVG Bautzen, Urt. v. 14.3.2022, 4 A 341/20.A, juris Rn. 29 ff.;… vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24/23, juris Rn. 27 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2021, A 4 S 2850/21, juris LS 1;… OVG Lüneburg, Urt. v. 4.4.2018, 10 LB 96/17, juris Rn. 40 ff.).

  • OVG Sachsen, 06.07.2026 - 1 B 65/26

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; öffentliche …

    beschlossen: Der Bebauungsplan "Nr. .............................................................................." der Landeshauptstadt Dresden vom 16. Dezember 2022 wird vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag des Antragstellers - 1 C 3/24 - außer Vollzug gesetzt.

    Rn. 21 Am 31. Januar 2024 stellte der Antragsteller einen Normenkontrollantrag - 1 C 3/24 - gegen den Bebauungsplan.

    Rn. 24 Er trägt im Normenkontrollverfahren - 1 C 3/24 - vor, sein Betriebsgrundstück werde schon seit der Vorwendezeit als Kfz-Werkstatt genutzt.

    Rn. 28 Die Antragsgegnerin verteidigt im Verfahren - 1 C 3/24 - in ihrer Antragserwiderung vom 28. August 2025 und ihrem Schriftsatz vom 29. Januar 2026 den Bebauungsplan.

    Rn. 39 Nachdem die Beteiligten im wiederaufgenommenen Normenkontrollverfahren - 1 C 3/24 - zu ihren unterschiedlichen Positionen ausgeführt hatten, hat der Antragsteller am 16. März 2026 den vorliegenden Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gestellt.

    Er erachtet den angegriffenen Bebauungsplan - insbesondere wegen der unterbliebenen Ermittlung des Umfangs möglicher Entschädigungen nach §§ 39 ff. BauGB - als offensichtlich rechtswidrig und verweist auf sein Vorbringen im Normenkontrollverfahren - 1 C 3/24 -.

    den am 16. Dezember 2022 beschlossenen Bebauungsplan Nr. .............................................................................., bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. e27-02-2023 vom 15. Februar 2023, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag des Antragstellers, Az. 1 C 3/24, vorläufig außer Vollzug zu setzen.

    Rn. 47 Sie verteidigt den angegriffenen Bebauungsplan und verweist insoweit auf ihr Vorbringen im Normenkontrollverfahren - 1 C 3/24 -.

    Die Antragsgegnerin verweist insofern auf ihr Vorbringen im Hauptsacheverfahren - 1 C 3/24 -.

    Rn. 53 Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 10. März 2026 - 1 C 3/24 - zwei von der Antragsgegnerin eingeholtes Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing.

    Rn. 54 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren, im Normenkontrollverfahren - 1 C 3/24 - sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Verwaltungsvorgang verwiesen.

    Rn. 58 Der gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthafte Normenkontrollantrag - 1 C 3/24 - richtet sich gegen die am 16. Dezember 2022 von der Antragsgegnerin beschlossene Satzung des Bebauungsplans.

    Rn. 68 a) Der in der Hauptsache gestellte Normenkontrollantrag - 1 C 3/24 -, dessen Zulässigkeit nach den Ausführungen unter II.1 gegeben ist, wird nach derzeitiger Sachlage offensichtlich auch in der Sache Erfolg haben.

    Rn. 96 b) Dass nach dem Vorstehenden der Normenkontrollantrag - 1 C 3/24 - nach derzeitigem Sachstand offensichtlich zulässig und begründet sein wird, bildet bereits ein wesentliches Indiz dafür, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen.

    Der Senat beabsichtigt im Übrigen, das Hauptsacheverfahren - 1 C 3/24 - am 27. August 2026 mündlich zu verhandeln, um die Folgen einer vorläufigen Außervollzugsetzung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2026 - 11 A 150/24

    Alleinerziehende, Asylsuchende, Aufnahmeeinrichtung, Dublin III-VO, …

    Rn. 75 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 18.

    Rn. 77 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A -, juris, Rn. 25.

    Rn. 79 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 23.

    Rn. 81 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 24.

    Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 143 f.

    Rn. 91 Vgl. BFA, Länderinformation der Staatendokumentation, Italien, 9. Februar 2026, S. 11; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 48.

    Rn. 135 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 68; vgl. auch BAMF, Auskunft an das Schleswig-Holsteinische OVG vom 8. Dezember 2023, S. 7 f. sowie Auskunft an das Sächsische OVG vom 4. Februar 2022, S. 3.

    Rn. 137 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, juris, Rn. 71; vgl. auch aida, Country Report Italy, Update on 2024, July 2025, S. 190.

    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 -, denen sich der Senat auch unter Beachtung aktueller Erkenntnisse anschließt.

  • VG Hamburg, 21.07.2025 - 12 A 4453/25

    Zu den Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

    Rn. 21 Liegen die geschriebenen Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG vor, kann eine Unzulässigkeitsentscheidung gleichwohl aus Gründen vorrangigen Unionsrechts ausnahmsweise ausgeschlossen sein (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 18; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 16).

    Rn. 22 Für die Annahme, unmenschlicher oder erniedrigender Lebensbedingungen im Sinne des Art. 4 GRCh gilt ein strenger Maßstab (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 19 f.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 17 f.).

    Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, a.a.O., Rn. 18;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 12).

    Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 4 GRCh begründen, durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfs- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht bereits keine ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 3.24, juris Rn. 22; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 22;… Urt. v. 7.9.2021, 1 C 3.21, juris Rn. 25).

    Rn. 25 Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 104;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 25).

    Letzteres umfasst insbesondere eine erreichbare Möglichkeit, sich zu waschen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 40; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 45;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 83;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 14).

    Die allgemeinen Bemühungen der Europäischen Union und Griechenlands zur Bekämpfung von Schwarzarbeit stehen dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, ebenda; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 105).

    Den Anforderungen aus Art. 4 GRCh ist jedenfalls dann genügt, wenn anderweitig in zumutbarer Weise Zugang zu sauberem Wasser und Strom (z.B. zum Aufladen elektronischer Geräte) besteht (siehe auch BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 45;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 83 [zu erreichbaren Möglichkeiten, sich zu waschen]).

    Rn. 101 dd) Schließlich geht der Vorsitzende davon aus, dass der Kläger jedenfalls nach einigen Jahren in der Lage sein wird, legal eine Wohnung anzumieten und eine legale Beschäftigung aufzunehmen (vgl. insoweit auch BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn.105, wonach international Schutzberechtigten unter den dort genannten Bedingungen Schwarzarbeit "zumindest für eine Übergangszeit" zumutbar ist).

  • VG Hamburg, 09.07.2025 - 12 A 3029/25
    Liegen die geschriebenen Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG vor, kann eine Unzulässigkeitsentscheidung gleichwohl aus Gründen vorrangigen Unionsrechts ausnahmsweise ausgeschlossen sein (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris, Rn. 18; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 16).

    Für die Annahme, unmenschlicher oder erniedrigender Lebensbedingungen im Sinne des Art. 4 GRCh gilt ein strenger Maßstab (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris, Rn. 19 f.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 17 f.).

    Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, a.a.O., Rn. 18;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris, Rn. 12).

    Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 4 GRCh begründen, durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfs- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht bereits keine ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 3.24, juris, Rn. 22; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 22;… Urt. v. 7.9.2021, 1 C 3.21, juris, Rn. 25).

    Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 104;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris, Rn. 25).

    Letzteres umfasst insbesondere eine erreichbare Möglichkeit, sich zu waschen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris, Rn. 40; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 45;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris, Rn. 83;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris, Rn. 14).

    Die allgemeinen Bemühungen der Europäischen Union und Griechenlands zur Bekämpfung von Schwarzarbeit stehen dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, ebenda; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 105).

    Den Anforderungen aus Art. 4 GRCh ist jedenfalls dann genügt, wenn anderweitig in zumutbarer Weise Zugang zu sauberem Wasser und Strom (z.B. zum Aufladen elektronischer Geräte) besteht (siehe auch BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn. 45;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris, Rn. 83 [zu erreichbaren Möglichkeiten, sich zu waschen]).

    dd) Schließlich geht der erkennende Berichterstatter davon aus, dass der Kläger jedenfalls nach einigen Jahren in der Lage sein wird, legal eine Wohnung anzumieten und eine legale Beschäftigung aufzunehmen (vgl. insoweit auch BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris, Rn.105, wonach international Schutzberechtigten unter den dort genannten Bedingungen Schwarzarbeit "zumindest für eine Übergangszeit" zumutbar ist).

  • BVerwG, 23.10.2025 - 1 C 11.25

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable …

    Diese auf die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen von Schwarzarbeit zielende Verpflichtung kann einem Verweis darauf wegen der nach der oben genannten Rechtsprechung erforderlichen Einzelfallprüfung, ob dem international Schutzberechtigten eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC droht, nicht entgegengehalten werden (EuGH…, Urteil vom 22. Februar 2022 - C-483/20 [ECLI:EU:C:2022:103] - Rn. 36, BVerwG, Urteile vom 21. November 2024 - 1 C 24.23 - BVerwGE 184, 1 Rn. 101 und vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24 - juris Rn. 105, VG Berlin…, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 34 L 246/25 A - juris Rn. 31 ff., VG Regensburg, Urteil vom 1. Juli 2025 - RN 16 K 24.32044 - UA S. 10 f., VG Hamburg…, Urteil vom 21. Juli 2025 - 12 A 4453/25 - juris Rn. 69 ff., 88 ff., VG Hannover, Beschlüsse vom 24. Juli 2025 - 15 B 6550/25 - juris Rn. 5 …und vom 29. Juli 2025 - 15 B 6302/25 - juris Rn. 23, VG Darmstadt…, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 5 L 2398/24.DA.A - juris Rn. 168, VG Schwerin, Urteil vom 17. Juni 2025 - 5 A 2624/24 SN - UA S. 10 f., VG Aachen…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - 10 L 647/25.A - juris Rn. 30 m. w. N.; a. A. VG Sigmaringen…, Urteil vom 14. März 2025 - A 5 K 2875/24 - juris Rn. 35 ff., VG Hannover, Beschlüsse vom 5. Mai 2025 - 15 B 2836/25 - juris Rn. 36 f. …und vom 21. Juli 2025 - 15 B 6309/25 - juris Rn. 42 ff., VG Oldenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2025 - 12 B 5698/25 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG München, 21.05.2025 - M 11 K 24.32415

    Asyl (Somalia/ Italien), nachgeborenes Kind von in einem anderen Mitgliedstaat …

    Dies gilt auch, wenn die Kinder - wovon im Regelfall auszugehen ist - von ihren Eltern begleitet sind (…vgl. BVerwG, U.v. 24.4.2024 - 1 C 8.23 - juris Rn. 12 ff.; BVerwG, U.v. 19.12.2024 - 1 C 3/24 - juris Rn. 23).

    Vorrangig bleibt vielmehr stets zu prüfen, ob auf der Grundlage der aktuellen Auskunftslage zu den Aufnahmebedingungen in Italien unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schutzberechtigten unmenschliche oder erniedrigende Lebensbedingungen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. BVerwG, U.v. 19.12.2024 - 1 C 3/24 - juris Rn. 24).

    Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.12.2024 - 1 C 3/24 - juris Rn. 25 f.).

    Dem kann auch nicht entgegen werden, dass Italien für Asylanträge nachgeborener Kinder von in Italien anerkannt Schutzberechtigten nicht zuständig wäre, zumal Familienmitglieder international Schutzberechtigter in Italien eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten (so ausdrücklich: BVerwG, U.v. 19.12.2024 - 1 C 3/24 - juris Rn. 66).

    Rn. 54 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 19.12.2024 - 1 C 3/24) hat - bezogen auf die im Rahmen der Tatsachenrevision enger gezogene Gruppe der schutzberechtigt anerkannten alleinerziehenden Elternteile mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren - die in Bezug auf Familien und alleinerziehende Personen mit Kindern bestehende Rückführungspraxis ebenfalls bestätigt, welche nach den Angaben der Verbindungsbeamtin der Beklagten im damaligen Verfahren auch eine nur vorübergehende Obdachlosigkeit grundsätzlich ausschließe (…BVerwG, a.a.O., juris Rn. 68).

    Da die Androhung der Abschiebung in einen Mitgliedstaat keine Rückkehrentscheidung im Sinne der RL 2008/115/EG darstellt (so ausdrücklich: BVerwG, U.v. 19.12.2024 - 1 C 3/24 - juris Rn. 146), ergeben sich auch keine weiteren Einschränkungen aus der Rückführungsrichtlinie.

  • OVG Hamburg, 10.12.2025 - 6 Bf 57/22

    Allgemeine abschiebungsrelevante Lage für international Schutzberechtigte in …

    Dies gilt auch für die Erkenntnisquellen, die in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2024 (1 C 24.23) und vom 19. Dezember 2024 (1 C 3.24), in der am 6. August 2025 übersandten Liste "Erkenntnismittel Italien" und in den gerichtlichen Schreiben vom 19. November 2025 benannt wurden.

    Vulnerabilität kann auf einer Vielzahl von Gründen mit hieraus resultierenden divergierenden Schutz- und Versorgungsbedarfen sowie gegebenenfalls unterschiedlich ausgeprägter Fähigkeit oder Möglichkeit, die eigene Versorgung insbesondere durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sicherzustellen, beruhen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, BVerwGE 184, 151, juris Rn. 11).

    Die Gefahr muss in dem Sinne konkret sein, dass die drohende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Würde der Person in einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung durch den EU-Mitgliedstaat eintritt, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zu dieser Abschiebung - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder gewählten Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt erscheint (…BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, BVerwGE 184, 1, juris Rn. 24; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, BVerwGE 184, 151, juris Rn. 25).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auch für alleinerziehende als international Schutzberechtigte anerkannte Elternteile mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren angenommen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, BVerwGE 184, 151, juris Ls.).

    Rn. 34 (1) Es ist davon auszugehen, dass aus Italien ausgereiste Schutzberechtigte, deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist, im Falle einer Rückkehr nach Italien dort auf Antrag erneut einen Aufenthaltstitel erhalten (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, a.a.O. Rn. 29).

    § 60 Abs. 7 AufenthG bietet keinen weitergehenden Schutz (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, BVerwGE 184, 151, juris Rn. 145;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, BVerwGE 184, 1, juris Rn. 125).

  • VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25

    Asylantrag einer alleinstehenden vulnerablen Frau nach Schutzgewährung in Italien

    Vulnerablen Frauen, denen in Italien internationaler Schutz zuerkannt worden ist, droht bei einer Rückkehr nach Italien derzeit keine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -).

    Rn. 26 aa) Mit der allgemeinen Situation für anerkannte international Schutzberechtigte in Italien hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 und 1 C 24.23 -, jeweils juris) hinsichtlich nichtvulnerabler Personen und vom 19. Dezember 2024 (- 1 C 3.24 -, juris) hinsichtlich vulnerabler Personen befasst.

    Rn. 28 (2.) Im Urteil vom 19. Dezember 2024 (- 1 C 3.24 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf vulnerable Personen, die als anerkannte Schutzberechtigte nach Italien zurückkehren, weitergehend festgestellt, dass ihnen angesichts der herrschenden besonderen Rückführungspraxis nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Obdachlosigkeit droht.

    Wenn dies nicht gewährleistet ist, erfolgt die formelle Aufforderung an Deutschland, den Rückführungstermin zu verschieben (AA, Auskunft an VG Gera vom 06.01.2020, zitiert in BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 68).

    Die grundsätzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten kann mindestens einmal um sechs Monate verlängert werden, wenn gesundheitliche Belange dies erfordern (…BFA Länderinformation der Staatendokumentation, Italien, 27.09.2024, S. 16; zitiert in BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 54).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - gestützt auf mehrere Auskünfte verschiedener Organisationen (u.a: BFA, Länderinformation der Staatendokumentation: Italien, 27.09.2024, zitiert in BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24) - festgestellt, dass für die zurückgekehrten international Schutzberechtigten eine medizinische Grundversorgung gegeben und auch praktisch erreichbar ist.

  • VG Hamburg, 15.08.2025 - 12 AE 5717/25

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig …

    Rn. 6 Für die Annahme, unmenschlicher oder erniedrigender Lebensbedingungen im Sinne des Art. 4 GRCh gilt ein strenger Maßstab (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 19 f.; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 17 f.).

    Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, a.a.O., Rn. 18;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 12).

    Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 4 GRCh begründen, durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfs- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht bereits keine ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 3.24, juris Rn. 22; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 22;… Urt. v. 7.9.2021, 1 C 3.21, juris Rn. 25).

    Rn. 9 Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 104;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 25).

    Letzteres umfasst insbesondere eine erreichbare Möglichkeit, sich zu waschen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 40; Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 45;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 83;… Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 14).

    Rn. 66 Kinder haben besondere Bedürfnisse und sind extrem verwundbar; dies gilt auch dann, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 23;… siehe auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2019, 10 LA 64/19, juris Rn. 25).

  • VG Hamburg, 07.08.2025 - 12 A 5061/25

    Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen …

  • BVerwG, 09.06.2026 - 1 B 25.25
  • VG Gelsenkirchen, 04.08.2025 - 1a K 3314/23

    Dublin; Italien; vulnerabel; Familie; unmenschliche Behandlung; erniedrigende …

  • VG Gelsenkirchen, 09.03.2026 - 1a K 1451/25

    Dublin; Aufnahmegesuch; Wiederaufnahmegesuch; Zuständigkeit; materielle …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2025 - 3 B 41.23

    Systemische Mängel des Asylsystems in Bulgarien; Fortbestand des Schutzstatus in …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2026 - A 4 S 2473/25

    Nichtvulnerable alleinstehende weibliche Drittstaatsangehörige, denen in …

  • VGH Bayern, 04.08.2026 - 24 B 26.30592

    Asylrecht, Sekundärmigration (Griechenland), anerkannt Schutzberechtigte, …

  • VG Düsseldorf, 09.07.2026 - 22 L 1279/26

    Asyl- und Migrationsmanagement; AMM-VO; Dublin III-VO; GEAS; Übergangsvorschrift; …

  • VG Berlin, 09.06.2026 - 9 L 640.25

    Asylrecht (Afghanistan): Eilrechtsschutz gegen eine …

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25

    Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2026 - A 4 S 1758/25

    Asyl; Rückschiebung anerkannter Schutzberechtigter nach Griechenland

  • VG Düsseldorf, 09.01.2025 - 22 K 6378/23

    Internationaler Schutz in Italien, familienbezogene Rückkehrprognose, …

  • VG Berlin, 23.03.2026 - 9 K 426.23
  • VG Berlin, 04.04.2025 - 9 K 629.24

    Unter Berücksichtigung der seit Beginn des Jahres 2025 wieder gewährten …

  • VGH Bayern, 04.08.2026 - 24 B 26.30593

    Asylrecht, Sekundärmigration (Griechenland), anerkannt Schutzberechtigte, …

  • BVerwG, 24.04.2026 - 1 B 21.25
  • OVG Bremen, 21.09.2026 - 1 LB 204/26

    Berufungsverfahren - männliche nicht vulnerable Schutzberechtigte in …

  • VG Berlin, 16.07.2026 - 42 K 249.25
  • VG Ansbach, 03.09.2026 - AN 17 S 26.50245

    Unzulässigkeitsentscheidung, Folgeantrag, Abschiebungsandrohung, Gefahr der …

  • BVerwG, 13.04.2026 - 1 B 10.26
  • VG Hamburg, 15.05.2025 - 8 A 5539/23
  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1772

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …

  • VG Ansbach, 10.07.2026 - AN 17 S 26.50087

    Abschiebungsandrohung, Unzulässiger Asylantrag, Unmenschliche Behandlung, …

  • VG Regensburg, 24.02.2026 - RO 15 K 25.33903

    Unzulässiger Asylantrag, Internationaler Schutzstatus, Systemische …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2025 - 11 A 2196/21

    Abschiebungsandrohung; Bulgarien; Erwerbsmöglichkeit; Folgeantrag; …

  • VG Würzburg, 23.06.2025 - W 4 S 25.32595

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung nach Griechenland, keine …

  • VG Trier, 08.07.2026 - 2 L 3074/26
  • VG Würzburg, 05.11.2025 - W 1 S 25.35149

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung nach Griechenland, keine …

  • BVerwG, 14.01.2026 - 1 B 20.25
  • BVerwG, 28.01.2026 - 1 B 27.25
  • VG Berlin, 23.06.2025 - 34 L 246.25

    Abschiebung nach Griechenland: Personengruppe der männlichen, jungen, …

  • VG Trier, 08.07.2026 - 2 L 3412/26
  • VG Cottbus, 16.10.2025 - 5 L 158/25

    Abschiebungsandrohung und Kindeswohl, Antragstellerin mit zypriotischem …

  • BVerwG, 16.02.2026 - 1 B 28.25
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2026 - 4 LZ 123/26
  • VGH Bayern, 28.01.2025 - 24 B 24.50035

    Asylrecht, Dublin-Verfahren (Kroatien), Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender …

  • VG Köln, 06.05.2025 - 9 L 233/25
  • VG Augsburg, 06.03.2026 - Au 2 K 25.37399

    Asylrecht Herkunftsland Afghanistan, Zuerkennung internationalen Schutzes durch …

  • BVerwG, 25.02.2026 - 1 B 8.26
  • VGH Bayern, 02.07.2025 - 24 BV 24.50033

    Erfolglose Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig (Dublin …

  • VG Darmstadt, 28.01.2026 - 5 L 237/25

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer gesundheitsbedingten Vulnerabilität …

  • VG Aachen, 03.07.2025 - 4 K 2551/23

    Asyl; Irak; Griechenland; Abschiebungsverbot; Beschwer; Umdeutung

  • VGH Bayern, 28.01.2025 - 24 B 24.50036

    Asylrecht, Dublin-Verfahren (Kroatien), Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender …

  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2025 - 1a K 3185/24

    Dublin-Verfahren, Italien, Abschiebungsanordnung, tatsächliche Möglichkeit

  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1765

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …

  • VGH Bayern, 03.07.2025 - 24 B 24.50034

    Asylrecht, Dublin-Verfahren (Kroatien), Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender …

  • VG Würzburg, 18.08.2025 - W 4 S 25.33868

    Vorläufiger Rechtschutz, Drittstaatenbescheid, Abschiebungsandrohung nach …

  • VG Ansbach, 17.07.2025 - AN 17 S 25.50421

    Anerkannter Flüchtling in Griechenland kein der Abschiebungsandrohung nach …

  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1863

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …

  • VG Würzburg, 16.07.2026 - W 5 K 25.30503

    Drittstaatenbescheid Italien, Vulnerabilität aufgrund schwerer psychischer …

  • VG Gera, 17.06.2025 - 6 K 842/25

    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004; Anforderungen an ein …

  • VG Cottbus, 27.11.2024 - 5 K 2734/17

    Kein Familienasyl, keine Eheschließung, keine Personensorge, Somalia, subsidiärer …

  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 25.199

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2025 - 4 LZ 39/25

    Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichts bei Klagen gegen eine asylrechtlich …

  • VG Ansbach, 25.03.2026 - AN 17 S 25.50753

    In Griechenland anerkannte international schutzberechtigte alleinstehende, …

  • VG Ansbach, 27.05.2025 - AN 14 S 25.50144

    In Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte, Ablehnung der Asylanträge als …

  • VG Karlsruhe, 04.06.2025 - A 13 K 2232/25
  • VG Hamburg, 18.11.2025 - 12 A 1199/25

    Erfolglose Klage eines afghanischen Staatsangehörigen gegen die Androhung seiner …

  • VG Osnabrück, 31.07.2025 - 3 A 26/25
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2026 - 2 LA 3/25

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung des Klägers mangels …

  • VG Freiburg, 10.07.2025 - A 3 K 1884/25
  • VG Stuttgart, 30.10.2025 - A 16 K 12080/25
  • VG Stuttgart, 30.10.2025 - A 16 K 12418/25
  • VG Braunschweig, 27.01.2026 - 7 A 166/23
  • VG München, 06.08.2025 - M 11 K 25.30999

    Herkunftsland Somalia, Schutzgewährung in Rumänien, ernsthafte Gefahr einer …

  • VG München, 11.02.2025 - M 25 K 24.30806

    Asylrecht, Tansania, Folgeantrag, Abschiebungsandrohung nach Italien, Zuerkennung …

  • VG Aachen, 03.04.2025 - 9 L 272/25
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,29569
OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24 (https://dejure.org/2026,29569)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2026 - 1 C 3/24 (https://dejure.org/2026,29569)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2026 - 1 C 3/24 (https://dejure.org/2026,29569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2026,29569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11, BauGB § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; SächsGemO § 4 Abs. 3 Satz 1
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige Überplanung; öffentliche Verkehrsfläche; Entschädigung; Ausfertigungsmangel; Unterschrift

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (44)

  • OVG Sachsen, 15.05.2025 - 1 B 65/25

    Bebauungsplan; Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr von mit einem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Rn. 82 Die Planausfertigung des Oberbürgermeisters vom 6. Februar 2023 genügt nicht den Anforderungen an eine handschriftliche Unterzeichnung (…vgl. hierzu SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 41; Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 50, 51).

    Es bedarf einer handschriftlichen Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen, während eine Paraphe nicht genügt (Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 50;… SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 41 m. w. N.;… Rehak, in: Quecke/Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: 2022, § 4 Rn. 57 m. w. N.).

    Fehlt es an einer Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Namen, liegt ein zur Ungültigkeit der Satzung führender Mangel vor (Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 50;… SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 41;… Rehak a. a. O., § 4 Rn. 61).

    Auch ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann als Unterschrift anzuerkennen sein; dabei ist auch von Bedeutung, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (…BGH, Beschl. v. 27. Mai 2015 - IV ZB 32/14 -, juris Rn. 10 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 51;… SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2015 - 3 E 81/15 -, juris Rn. 5).

    Nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben ist entscheidend, sondern es kommt darauf an, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (…BFH, Beschl. v. 26. Juni 2014 - X B 215/13 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 21. Februar 2008 - V ZB 96/07 -, Grundeigentum 2008, 539; Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 51).

    Ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, genügt hingegen den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (…BFH, Beschl. v. 26. Juni 2014 - X B 215/13 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 28. September 1998 - II ZB 19/98 -, NJW 1999, 60; Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 51).

  • OVG Sachsen, 06.07.2026 - 1 B 65/26

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; öffentliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Mit Beschluss vom 6. Juli 2026 - 1 B 65/26 - hat der Senat den angegriffenen Bebauungsplan vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den vorliegenden Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt.

    Rn. 45 Die Planausfertigung des Oberbürgermeisters vom 6. Februar 2023 genüge den Anforderungen an eine handschriftliche Unterzeichnung; die daran vom Normenkontrollsenat im Eilverfahren geäußerten Zweifel (Beschl. v. 6. Juli 2025 - 1 B 65/26 -, juris Rn. 94) seien unbegründet.

    Rn. 46 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren, die beigezogene Gerichtsakte des Eilverfahrens - 1 B 65/26 - sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Verwaltungsvorgang verwiesen.

    Diesbezüglich verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 6. Juli 2026 - 1 B 65/26 - (…juris Rn. 58 bis 61), die gleichermaßen auch für das vorliegende Hauptsacheverfahren gelten.

    Zwar hat die Antragsgegnerin auf die durch den Senat im Beschluss vom 6. Juli 2026 - 1 B 65/26 - geäußerten Zweifel hin mit der Anlage 12 jüngere Schriftproben ihres Oberbürgermeisters vom 11. Juni 2024 aus einem anderweitigen Verwaltungsvorgang vorgelegt (GA Bl. 300).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Rn. 61 Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleich geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, juris Leitsatz).

    Mit dem stärkeren Schutz des Privateigentums im Rahmen der Abwägung wird auch der Gleichklang mit § 90 Abs. 1 Nr. 2 BauGB hergestellt, wonach Grundstücke Privater zur Beschaffung von Ersatzland nur enteignet werden dürfen, wenn die öffentliche Hand über geeignetes Ersatzland nicht verfügt (BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, juris Rn. 13).

    Ein Grundstück der öffentlichen Hand ist für Gemeinbedarfszwecke gleich geeignet wie ein Grundstück eines Privaten, wenn sich seine Inanspruchnahme mit dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde verträgt und keine Gründe, etwa die Auswirkungen der Vorhaben auf die Umgebung, für die Ausweisung gerade auf dem Privatgrundstück sprechen (BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Rn. 82 Die Planausfertigung des Oberbürgermeisters vom 6. Februar 2023 genügt nicht den Anforderungen an eine handschriftliche Unterzeichnung (vgl. hierzu SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 41;… Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 50, 51).

    Es bedarf einer handschriftlichen Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen, während eine Paraphe nicht genügt (…Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 50; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 41 m. w. N.;… Rehak, in: Quecke/Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: 2022, § 4 Rn. 57 m. w. N.).

    Fehlt es an einer Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Namen, liegt ein zur Ungültigkeit der Satzung führender Mangel vor (…Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 50; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 41;… Rehak a. a. O., § 4 Rn. 61).

  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Zwar besteht grundsätzlich keine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Bebauungsplans (BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 2007 - 4 BN 21.07 - , juris Rn. 9 m. w. N.;… Beschl. v. 11. März 1998 - 4 BN 6.98 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Allerdings sind bei der Aufstellung eines Bebauungsplans alle betroffenen und schutzwürdigen privaten Interessen, insbesondere soweit sie sich aus dem Eigentum und seiner Nutzung herleiten lassen, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 2007 - 4 BN 21.07 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22

    Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

  • BVerwG, 16.09.2025 - 4 CN 3.24

    Auswirkungen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Dies gilt auch bei den in § 40 BauGB aufgeführten Festsetzungen, die einem Grundstück die Privatnützigkeit entziehen (§ 42 BauGB i. V. m. § 43 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB; BVerwG, Urt. v. 16. September 2025 - 4 CN 3.24 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Es ist nicht geboten, die Höhe möglicher Entschädigungsleistungen im Einzelnen zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 16. September 2025 - 4 CN 3.24 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

  • BFH, 26.06.2014 - X B 215/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben ist entscheidend, sondern es kommt darauf an, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (BFH, Beschl. v. 26. Juni 2014 - X B 215/13 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 21. Februar 2008 - V ZB 96/07 -, Grundeigentum 2008, 539;… Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 51).

    Ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, genügt hingegen den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (BFH, Beschl. v. 26. Juni 2014 - X B 215/13 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 28. September 1998 - II ZB 19/98 -, NJW 1999, 60;… Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 51).

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10; SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168;… NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.; SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168;… NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
    Dabei sind - angesichts der Situationsgebundenheit der Wertigkeit von Belangen - die im Plangebiet oder in dessen Nachbarschaft vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Zustände einschließlich vorhandener Vorbelastungen, soweit sie den "Wert" anheben oder mindern können, zu berücksichtigen (SächsOVG, NK-Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 47 unter Hinweis auf Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: 112. Lfg. Oktober 2019, § 2 Rn. 286).

    Ein Bewertungsfehler liegt u. a. vor, wenn die Wertigkeit des jeweils betroffenen Belangs unzutreffend beurteilt worden ist; Art, Ausmaß und Intensität der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Belange sowie auf bestehende Verhältnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art unzutreffend beurteilt wurden; eine bestehende Vorbelastung nicht erkannt oder falsch beurteilt wurde (SächsOVG, NK-Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 47 unter Hinweis auf Gierke a. a. O., Rn. 326).

  • OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; private Grünfläche; ungefragte Fehlersuche; …

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

  • BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20

    Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des …

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …

  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

  • BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterzeichnung mit einer Paraphe

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des …

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 29.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot; …

  • BGH, 27.05.2015 - IV ZB 32/14

    Anforderungen an die Zustellung der Ausfertigung eines Urteils

  • BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

  • OVG Sachsen, 07.04.2022 - 1 C 1/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Typenzwang; …

  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für …

  • BVerwG, 23.05.2024 - 4 BN 30.23

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • VGH Bayern, 15.07.2024 - 2 NE 24.821

    Einstweilige Anordnung, Offensichtlich rechtswidriger Bebauungsplan, …

  • VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept, …

  • OVG Sachsen, 22.10.2015 - 3 E 81/15

    Unterschrift; Gerichtskostenrechnung; Beurkundungsgesetz; Beschlussausfertigung; …

  • VGH Bayern, 09.01.2025 - 2 N 22.2186

    Aufhebung eines Bebauungsplans wegen Ermittlungs- und Bewertungsfehler - …

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans …

  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17

    Umfang der Ermittlungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - 8 C 10974/14

    Bauleitplanung: angebots- und vorhabenbezogene Planung

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 10 A 15.19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsfehler in Gestalt eines …

  • BVerwG, 23.11.2022 - 4 BN 4.22

    Abwägungsmangel (in beachtlicher Weise) in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht