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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41741
BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16 (https://dejure.org/2016,41741)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 3 B 11.16 (https://dejure.org/2016,41741)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 3 B 11.16 (https://dejure.org/2016,41741)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    TierSchG § 2 Nr. 1 und 2, § 2a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1; TierSchNutztV § 24 Abs. 4 Nr. 1 und 2; BImSchG § 17
    Tierhaltung; Schweinezucht; Schwein; Sau; Jungsau; Kastenstand; Beschaffenheit; Breite; lichtes Maß; Bewegungsmöglichkeit; Seitenlage; ausgestreckte Gliedmaßen; Auslegung; Empfängerhorizont; Beurteilungsspielraum; Ausführungshinweise; Bestimmtheit; Vollziehbarkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TierSchG § 2 Nr. 1 und 2, § 2a Abs. 1 Nr. 1 und 2
    Ausführungshinweise; Auslegung; Beschaffenheit; Bestandsschutz; Bestimmtheit; Beurteilungsspielraum; Bewegungsmöglichkeit; Breite; Empfängerhorizont; Jungsau; Kastenstand; Sau; Schwein; Schweinezucht; Seitenlage; Tierhaltung; Vollziehbarkeit; ausgestreckte Gliedmaßen; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gestaltung von Kastenständen nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Nr 1 TierSchG, § 2 Nr 2 TierSchG, § 2a Abs 1 Nr 1 TierSchG, § 2a Abs 1 Nr 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 1 TierSchG
    Gestaltung von Kastenständen nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Haltung von Jungsauen und Sauen in Kastenständen in einer Anlage zur Zucht und Aufzucht von Schweinen

  • doev.de PDF

    Schweinezucht; Anforderungen an die Beschaffenheit von Kastenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierhaltung; Schweinezucht; Schwein; Sau; Jungsau; Kastenstand; Beschaffenheit; Breite; lichtes Maß; Bewegungsmöglichkeit; Seitenlage; ausgestreckte Gliedmaßen; Auslegung; Empfängerhorizont; Beurteilungsspielraum; Ausführungshinweise; Bestimmtheit; Vollziehbarkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Haltung von Jungsauen und Sauen in Kastenständen in einer Anlage zur Zucht und Aufzucht von Schweinen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Haltung von Schweinen in Kastenständen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zur Haltung von Schweinen in Kastenständen rechtskräftig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie viel Platz braucht ein Schwein? - Bundesverwaltungsgericht entscheidet endgültig einen Streit zwischen Schweinezüchter und Veterinäramt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Schwein in Kastenstandshaltung muss ungehindert in Seitenlage ruhen können

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haltung von Schweinen in Kastenständen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Mehr Platz für Schweine im Kastenstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 404
  • DÖV 2017, 216
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Diese Offenheit entspricht § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV, zu dessen Durchsetzung die Anordnung verfügt wurde und berücksichtigt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, die eine oder die andere konkret geeignete Maßnahme als günstigste zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ).

    Die hier gegebene Bestimmtheit reicht jedoch nach den durch das Oberverwaltungsgericht getroffenen Feststellungen für das allein in Rede stehende Zwangsgeld aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung; …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften in diesem Sinne gehören auch die anlagenbezogenen Vorschriften des Tierschutzrechts (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 7 C 14.08 - NVwZ 2009, 1441 Rn. 21).

    Das ist jedoch nicht zweifelhaft, denn die Anforderungen des § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV gelten unmittelbar, was auch ihre Bußgeldbewehrung deutlich macht (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 7 C 14.08 - NVwZ 2009, 1441 Rn. 27).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Rn. 60 Die Klägerin leitet aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2014 - 3 B 62.13 - den Rechtssatz ab, ein Gericht dürfe bei der Frage eigener Sachkunde ihm vorliegendes Erkenntnismaterial sachkundiger Behörden nicht außer Acht lassen.
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Frage in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 und vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 19 f.).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Frage in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 und vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 19 f.).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Wegen der mit ihm verbundenen Freistellung der Rechtsanwendung von gerichtlicher Kontrolle bedarf es zudem stets eines hinreichend gewichtigen, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteten Sachgrundes (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Sie bezieht sich auch auf die Möglichkeit, in Seitenlage die Gliedmaßen auszustrecken (vgl. zu § 2 Nr. 1 TierSchG; BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - BVerfGE 101, 1 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Dies ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 7. Juni 1996 - 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 S. 26 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Dies ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 7. Juni 1996 - 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 S. 26 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16
    Keiner Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf eine Frage, die sich ohne Weiteres mit Hilfe der üblichen Regeln der Gesetzesauslegung zweifelsfrei beantworten lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …

  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der …

  • BVerwG, 09.11.2016 - 3 B 9.16

    Klage gegen ein Zwangsgeld zur Durchsetzung einer tierschutzrechtlichen Anordnung

  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Rn. 29 Vollzugsdefizite im Bereich des Tierschutzes begründen grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen des Tierhalters auf Fortsetzung seines bisherigen Verhaltens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2016 - 3 B 11.16 - Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 24 Rn. 58).
  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22

    Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs …

    Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften können nachträglich nicht auf § 17 Abs. 1 BImSchG gestützt durchgesetzt werden, sondern nur auf der Grundlage des jeweils einschlägigen Fachrechts (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2008 - 7 C 48.07 - BVerwGE 132, 224 Rn. 28 f., vom 30. April 2009 - 7 C 14.08 - NVwZ 2009, 1441 Rn. 24 f. …und vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 - BVerwGE 141, 293 Rn. 18; Beschluss vom 8. November 2016 - 3 B 11.16 - NVwZ 2017, 404 Rn. 47;… Czajka, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Februar 2023, § 17 BImSchG Rn. 26;… Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2023, § 17 BImSchG Rn. 87;… Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 17 Rn. 16), hier also des Naturschutzrechts.
  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Rn. 29 Vollzugsdefizite im Bereich des Tierschutzes begründen grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen des Tierhalters auf Fortsetzung seines bisherigen Verhaltens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2016 - 3 B 11.16 - Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 24 Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; …

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist dabei durch Auslegung aus der Sicht eines objektiven Empfängers zu bestimmen, ausgehend von den verfügenden Teilen des Bescheids, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (BVerwG, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 B 11.16 -, juris Rn. 36;… vgl. auch Niedersächsisches OVG, a.a.O.); auch ist eine etwaige Sachkunde des adressierten Fachkreises zu berücksichtigen (BVerwG…, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 14).

    Davon ist auch abhängig, ob bei der Anordnung eines Gebots die Auswahl des konkreten Mittels zur Erreichung des Ziels im Hinblick auf die Bestimmtheit des Verwaltungsakts (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 37 VwVfG) offengelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 B 11.16 -, juris Rn. 36, …sowie Urteile vom 25.02.1992 - 1 C 7.90 -, juris Rn. 12, vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, NVwZ 1990, 658, …und vom 05.11.1968 - I C 29.67 -, juris Rn. 11;… Stelkens in Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 37 Rn. 33 f.;… Schönenbroicher in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Auflage 2014, § 37 Rn. 64, 97).

  • VG Würzburg, 19.06.2023 - W 3 S 23.360

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, Anordnungen nach dem …

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist dabei durch Auslegung aus der Sicht eines objektiven Empfängers zu bestimmen, ausgehend von den verfügenden Teilen des Bescheids, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (BVerwG, B.v. 8.11.2016 - 3 B 11.16 - juris Rn. 36;… B.v. 22.2.2018 - 9 B 26.17 - BeckRS 2018, 3987 Rn. 6;… HessVGH, U.v. 1.9.1994 - 3 UE 154/90 - BeckRS 1994, 11113 Rn. 28); auch ist eine etwaige Sachkunde des adressierten Fachkreises zu berücksichtigen (…BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 - juris Rn. 14;… OVG Niedersachsen, B.v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 - BeckRS 2018, 22205 Rn. 12).

    Davon ist auch abhängig, ob bei der Anordnung eines Gebots die Auswahl des konkreten Mittels zur Erreichung des Ziels im Hinblick auf die Bestimmtheit des Verwaltungsakts offengelassen werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 25.02.1992 - 1 C 7.90 - juris Rn. 12; B.v. 8.11.2016 - 3 B 11.16 - juris Rn. 36).

    Denn wie bereits ausgeführt ist der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts durch Auslegung aus der Sicht eines objektiven Empfängers zu bestimmen, und zwar ausgehend von den verfügenden Teilen des Bescheids, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (BVerwG, B.v. 8.11.2016 - 3 B 11.16 - juris Rn. 36; B.v. 22.2.2018 - 9 B 26.17 - BeckRS 2018, 3987;… HessVGH, U.v. 1.9.1994 - 3 UE 154/90 - BeckRS 1994, 11113 Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland; …

    Rn. 94 (cc) Bei der Entscheidung über die betreffende Einordnung von Flächen sind - unter Beachtung der normativ festgelegten Rahmenvorgaben im Übrigen - dem Beklagten auf Tatbestandsseite in Ansehung des unbestimmten Rechtsbegriffs "dem Anbau dienen" normativ exekutive Letztentscheidungsbefugnisse eingeräumt (…zu den Voraussetzungen vgl. etwa: BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 1 C 37/14 - juris, Rdn. 20-21;… vom 22.09.2016 - 4 C 2/16 - juris, Rdn. 22-24; Beschluss vom 08.11.2016 - 3 B 11/16 - juris, Rdn. 8).
  • VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage

    Im Übrigen ist es zulässig, dass in Ziffer 5.2.7 lediglich ein bestimmtes Ziel - Rückbau der Wehrklappen mit der vollständigen Herstellung der Durchgängigkeit - festgelegt und der Klägerin als Adressatin die Auswahl des konkreten Mittels zur Erreichung des Ziels überlassen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 B 11.16 -, juris Rn. 36 …sowie Urteile vom 05.11.1968 - I C 29.67 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 04.09.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.1981 - 10 S 2129/80 -, VBlBW 1982, 97;… Tiedemann, in: BeckOK, VwVfG, Stand 01.10.2020, § 37 Rn. 23;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 37 Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des …

    Ausgangspunkt ist der Bescheid mit seinen verfügenden Teilen, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2016 - 3 B 11.16 - Beschl. v. 29. Januar 2016 - 8 B 6.16 - Beschl. v. 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18

    Anfechtungsklage; Dauerverwaltungsakt; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; GbR; …

    Hinsichtlich der vorliegend betroffenen gewerblichen Haltung von Masthühnern werden die Anforderungen des § 2 TierSchG in § 19 der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - (v. 25.10.2001, BGBl. I, S. 2758, neugefasst d. Bek. v. 22.8.2006, BGBl. I, S. 2043, in der hier maßgeblichen Fassung zul. geänd. d. VO v. 1.10.2009, BGBl. I, S. 3223 - TierSchNutztV -) konkretisiert (vgl. § 2 a TierSchG; BVerwG, Beschl. v. 8.11.2016 - 3 B 11/16 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 09.11.2016 - 3 B 9.16

    Klage gegen ein Zwangsgeld zur Durchsetzung einer tierschutzrechtlichen Anordnung

    Der Senat versteht dies parallel zu den Ausführungen der Zulassungsbeschwerde in dem Verfahren gegen den Ausgangsbescheid (BVerwG 3 B 11.16 ) dahin, dass die (erneute) Androhung eines Zwangsgeldes nicht weiter angegriffen werden soll.

    Dies rechtfertigt jedoch nicht die Zulassung der Revision, wie der Senat entschieden hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 2016 - 3 B 11.16 -).

  • VG München, 12.05.2025 - M 17 S 25.1168

    Einstweiliger Rechtschutz, Anordnungen nach PfleWoqG, Erfüllungsfrist "ab dem der …

  • VG Regensburg, 29.07.2024 - RN 5 S 24.978

    Bestimmtheit von Anordnungen nach dem PfleWoqG, Rechtswidrigkeit von …

  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.392

    Baurecht, Bauaufsichtliche Anordnung zur Sicherung einer einsturzgefährdete …

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358

    Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 22 B 20.1402

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage …

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.357

    "Robusthaltung" von Pferden

  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen …

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416

    Rechtmäßige Duldungsanordnung zur Wegnahme eines Pferdes

  • VG Augsburg, 06.06.2025 - Au 5 S 25.1063

    Bauaufsichtliche Anordnung gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft zum, Schutz …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2025 - 20 A 1685/22
  • BVerwG, 09.11.2016 - 3 B 10.16

    Klage gegen ein Zwangsgeld zur Durchsetzung einer tierschutzrechtlichen Anordnung

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7675
OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16 (https://dejure.org/2018,7675)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2018 - 3 B 11.16 (https://dejure.org/2018,7675)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 3 B 11.16 (https://dejure.org/2018,7675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 3 AufenthG 2004, § 23a AufenthG 2004, § 53 AufenthG 2004
    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die Ausweisung anknüpfenden Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 AufenthG, § ... 9 Abs 2 AufenthG, § 11 Abs 3 AufenthG, § 23a AufenthG, § 53 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 55 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 55 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 58 Abs 3 Nr 1 AufenthG, § 59 Abs 5 S 1 AufenthG, Art 8 MRK, § 114 S 2 VwGO
    Ausweisung; Straftaten; Wiederholungsgefahr; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; Gesamtabwägung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; ausweisungsbedingte Sperrfrist; abschiebungsbedingte Sperrfrist; Ermessensausübung im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 18 und - 1 C 27/16 - juris Rn. 12).

    Über die Länge der Frist wird gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nach Ermessen entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 - Rn. 19).

    Das Erfordernis einer Ermessensentscheidung ändert nichts am behördlichen Prüfungsprogramm (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 - juris Rn. 23).

    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern bedarf es nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls einer umfassenden Abwägung der betroffenen Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 - juris Rn. 23).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Soweit der Kläger geltend macht, dass er faktischer Inländer sei, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 - InfAuslR 2008, 333, 334, Maslov II) Art. 8 EMRK keiner Kategorie von Fremden einen absoluten Schutz vor Abschiebung bietet.

    Bei diesem Personenkreis sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteile vom 23. Juni 2008 - 1638/03 - InfAuslR 2008, 333, 334, Maslov II, …und vom 13. Oktober 2011 - 41548/06 - juris Rn. 55) bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme die Art und Schwere der vom Betreffenden begangenen Straftaten, die Dauer seines Aufenthalts im Land, aus dem er ausgewiesen wird, die zwischen der Begehung der Delikte verstrichene Zeit und das Verhalten des Betreffenden während dieser Zeit sowie seine sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und dem Zielstaat der Ausweisung wesentlich.

    Für die Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers aufgrund von überwiegend nicht gewalttätigen Straftaten, die er als Minderjähriger begangen hat, besteht aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 - InfAuslR 2008, 333, 334, Maslov II) wenig Raum.

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Bei diesem Personenkreis sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteile vom 23. Juni 2008 - 1638/03 - InfAuslR 2008, 333, 334, Maslov II, und vom 13. Oktober 2011 - 41548/06 - juris Rn. 55) bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme die Art und Schwere der vom Betreffenden begangenen Straftaten, die Dauer seines Aufenthalts im Land, aus dem er ausgewiesen wird, die zwischen der Begehung der Delikte verstrichene Zeit und das Verhalten des Betreffenden während dieser Zeit sowie seine sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und dem Zielstaat der Ausweisung wesentlich.

    Das Strafgericht hat zwar in allen Fällen Jugendstrafrecht angewandt, weil der Kläger auch noch im Zeitpunkt des in der Nacht vom 12. auf den 13. Februar 2... begangenen Wohnungseinbruchdiebstahls in seiner geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichgestanden habe, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06 - juris Rn. 57) kann dennoch nicht angenommen werden, dass, weil der Kläger bei Tatbegehung bereits volljährig war, es sich hierbei um in der Jugendzeit begangene Delikte gehandelt hat.

    Neben der erheblichen Dauer des Aufenthalts des Klägers ist auch in Rechnung zu stellen, dass der Kläger über einen Zeitraum von nahezu zehn Jahren Aufenthaltserlaubnisse besessen hat, die allerdings jeweils befristet waren, wodurch sich ihre abwägungsrelevante Bedeutung verringert (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06 - juris Rn. 56).

  • EGMR, 16.05.2019 - 46404/15

    VASILIU AND OTHERS v. ROMANIA

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Rn. 4 1. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 27. Mai 2... - (397 Ds) 18 Ju Js 40/10 (84/10) Jug -: eine Woche Dauerarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und gemeinschaftlichen Diebstahls, begangen im September und November 2..., Rn. 5 2. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 13. März 2... - (421 Ds) 275 Js 3047/11 (258/11) Jug -: zwei Freizeitarreste wegen gemeinschaftlichen Diebstahls sowie Kennzeichenmissbrauchs in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, begangen im April 2..., Rn. 6 3. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 19. Juni 2... - (419 Ds) 263 Js 5274/11 (46/12) Jug -: Unterstellung des Klägers unter die Aufsicht und Leitung eines Betreuungshelfers nach Weisung der Jugendgerichtshilfe für ein Jahr sowie 30 Stunden Freizeitarbeiten wegen Diebstahls, begangen im Mai 2..., Rn. 7 4. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 10. Juni 2... - (393) 265 Js 699/12 Ls (8/13) -: Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung unter Einbeziehung des Urteils vom 19. Juni 2... wegen Diebstahls in zwei Fällen, versuchten Diebstahls, Wohnungseinbruchdiebstahls, Raubs in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs sowie unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (Marihuana), begangen im April 2...April, Juni, August, September und Dezember 2..., Februar 2..., Rn. 8 5. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 5. November 2... - (405) 265 Js 1270/13 Ls (55/13) -: Jugendstrafe von drei Jahren unter Einbeziehung der Urteile vom 10. Juni 2... und vom 19. Juni 2... wegen Sachbeschädigung und Diebstahls, begangen im Mai und August 2..., Rn. 9 6. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 19. August 2... - (394) 265 Js 570/14 Ls (33/14) -: Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten unter Einbeziehung der Urteile vom 5. November 2..., 10. Juni 2... und 19. Juni 2...wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Marihuana), begangen im März 2..., Rn. 10 7. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 23. Januar 2... - (395 Ls) 265 Js 80/16 (70/16) -, rechtskräftig seit 9. November 2...: einheitliche Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten unter Einbeziehung des Urteils vom 19. August 2... wegen versuchten Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, begangen im Januar 2..., Rn. 11 8. Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 1. Februar 2... - (395 Ls) 265 Js 1180/16 (25/17) - rechtkräftig seit 9. Februar 2...: einheitliche Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten unter Einbeziehung des Urteils vom 23. Januar 2... wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Diebstahls in einem besonders schweren Fall, begangen im Februar 2... und im Zeitraum vom 30. September bis 4. Oktober 2.

    Rn. 28 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Ausländerakte des Klägers, der Akten der Staatsanwaltschaft Berlin - 265 Js 1270/13, 265 Js 570/14 und 265 Js 80/16 -, der Gefangenen-Personalakten des Klägers - 376/13/6 und 5/18/4 - und der Vollstreckungshefte des Klägers - 418 VRJs 275/14 und 418 VRJs 8/18 - verwiesen.

    Der Kläger befindet sich aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. Januar 2... - (395 Ls) 265 Js 80/16 (70/16) - und somit auf richterliche Anordnung in Haft.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Die systematischen Gründe sowie Sinn und Zweck der Vorschrift des § 114 Satz 2 VwGO, die das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 9) für die Rechtfertigung der Einbeziehung nachträglicher Ermessenserwägungen der Ausländerbehörde heranzieht, die ihrer Verpflichtung zur Aktualisierung durch erstmalige Ausübung des Ausweisungsermessens während des gerichtlichen Verfahrens nachgekommen ist, tragen im Hinblick auf die Ausübung des Befristungsermessens gleichermaßen (vgl. VGH München…, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 B 17.135 - juris Rn. 24).

    So soll vermieden werden können, dass die Entscheidung vom Gericht aufgehoben und durch eine neue behördliche Entscheidung ersetzt wird, die dann in einem weiteren gerichtlichen Verfahren überprüft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Insofern soll die Abschiebesperrfrist den abgeschobenen Ausländer zur Beachtung des deutschen Aufenthaltsrechts im Allgemeinen und der Ausreisepflichten im Besonderen anhalten, um erneuten Zwangsvollstreckungsbedarf zu verhindern (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003 - 11 S 59/03 - juris Rn. 34;… Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 6. Aufl., 2017, § 7 Rn. 239;… Oberhäuser, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., 2016, § 11 Rn. 52;… Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 11 Rn. 119, Stand: Oktober 2015).

    Zwar sind bei der Bemessung der Abschiebungssperrfrist wie bei der ausweisungsbedingten Sperrfrist die einschlägigen höherrangigen Schutzzwecke und verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, insbesondere Art. 6 GG, sowie Art. 8 EMRK und Art. 7 der Charta der EU-Grundrechte zu beachten und den öffentlichen Interessen gegenüber zu stellen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003 - 11 S 59/03 - juris Rn. 36), doch kommt vor allem den familiären Beziehungen des Klägers zu seinen Eltern und Geschwistern kein Gewicht zu, das eine kürzere Frist erforderte (vgl. 1 c).

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 B 17.135

    Kein Anspruch auf Verpflichtung zur Festsetzung einer Sperrfrist von unter fünf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Rn. 49 § 114 Satz 2 VwGO schließt es im Rechtsstreit um eine Befristungsentscheidung nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände wie hier durch die Neuregelung des § 11 AufenthG durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach Klageerhebung ergibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. November 2016 - OVG 12 N 30.16 - juris Rn. 7; VGH München, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 B 17.135 - juris Rn. 24; OVG Bautzen…, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 - juris Rn. 17).

    Die systematischen Gründe sowie Sinn und Zweck der Vorschrift des § 114 Satz 2 VwGO, die das Bundesverwaltungsgericht (…Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 9) für die Rechtfertigung der Einbeziehung nachträglicher Ermessenserwägungen der Ausländerbehörde heranzieht, die ihrer Verpflichtung zur Aktualisierung durch erstmalige Ausübung des Ausweisungsermessens während des gerichtlichen Verfahrens nachgekommen ist, tragen im Hinblick auf die Ausübung des Befristungsermessens gleichermaßen (vgl. VGH München, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 B 17.135 - juris Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 12.16

    Einzelfall der unverhältnismäßigen Ausweisung eines intelligenzgeminderten jungen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Einzubeziehen sind vielmehr die Gesamtpersönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt des Gerichts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13/11 - juris Rn. 12 und 18; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - OVG 11 B 12.16 - juris Rn. 35).

    Ergänzend wie auch für die Bedeutung einzelner Umstände ist, worauf der Kläger hinweist, die einschlägige Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK zu beachten, zumal sich der Gesetzgeber (…BT-Drucks. 18/4097, S. 49 ff.) bei seiner bewusst nicht abschließenden Aufzählung ausdrücklich an den Kriterien orientiert hat, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als für die Bestimmung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung im Rahmen von Art. 8 Abs. 2 EMRK maßgeblich zu berücksichtigende Gesichtspunkte heranzieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - OVG 11 B 12.16 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 18 und - 1 C 27/16 - juris Rn. 12).

    Rn. 32 Auch bei Verwirklichung eines Tatbestands nach § 54 AufenthG bedarf es stets der Feststellung, dass die vom Ausländer ausgehende Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 26).

  • VG Berlin, 10.11.2015 - 19 K 294.14

    Ausweisungsverfügung sowie Befristung der Sperrwirkungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16
    Rn. 15 Der Kläger hat gegen den Bescheid vom 29. September 2014 und gegen diesen Bescheid in Gestalt des Widerspruchbescheids Klage erhoben - VG 19 K 294.14, VG 19 K 104.15 - und im Wesentlichen geltend gemacht: Ihm komme besonderer Ausweisungsschutz zugute.

    Rn. 17 Das Verwaltungsgericht hat die Klagen - VG 19 K 294.14 - und - VG 19 K 104.15 - durch Beschluss vom 27. März 2015 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und durch Urteil vom 10. November 2015 abgewiesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - 11 S 37.15

    Streitgegenstand eines auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung gerichteten …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte; …

  • EuGH, 11.06.2015 - C-554/13

    Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10

    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers …

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05

    Aussetzung einer Abschiebung von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem …

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15

    Sperrfrist; Ausweisung; Ermessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 12 N 30.16

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung - Anwendung der seit 1.8.2015 …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2005 - 4 MB 72/05

    D (A), Härtefall, Härtefallersuchen, Härtefallkommission, Öffentliches Interesse, …

  • BFH, 07.08.2018 - VII R 24/17

    Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

  • BVerwG, 09.08.2011 - 1 C 4.11
  • VGH Hessen, 15.07.2013 - 3 B 1429/13

    Ausweisung jugendlicher Straftäter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96

    Ausweisungsschutz; Rechtsgrundverweisung; Einheitsjugendstrafe von drei Jahren

  • EGMR, 30.11.2010 - 84/10

    SILVASTI v. FINLAND

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen; …

    - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 29 m. w. N.).

    Das gilt im Lichte der Wertentscheidungen aus Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 7 GRCh in besonderer Weise für schutzwürdige familiäre Belange (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 58; VGH München…, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 21 B 18.30691 - juris Rn. 22).

    Rn. 38 So ist für die ausweisungsbedingte Sperrfrist des § 11 AufenthG anerkannt, dass die privaten, von Art. 7 GRCh, Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange des Ausländers bei der Bemessung der Sperrfrist umfassend in den Blick zu nehmen sind, um den einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen im Einzelfall angemessen begegnen zu können (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen; …

    Insofern soll die Abschiebesperrfrist den abgeschobenen Ausländer zur Beachtung des deutschen Aufenthaltsrechts im Allgemeinen und der Ausreisepflichten im Besonderen anhalten, um erneuten Zwangsvollstreckungsbedarf zu verhindern (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 29 m. w. N.).

    Das gilt im Lichte der Wertentscheidungen aus Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 7 GRCh in besonderer Weise für schutzwürdige familiäre Belange (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 58; VGH München…, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 21 B 18.30691 - juris Rn. 22).

    Rn. 29 So ist für die ausweisungsbedingte Sperrfrist des § 11 AufenthG anerkannt, dass die privaten, von Art. 7 GRCh, Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange des Ausländers bei der Bemessung der Sperrfrist umfassend in den Blick zu nehmen sind, um den einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen im Einzelfall angemessen begegnen zu können (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 12 B 11.17

    In Deutschland geborener, volljähriger Ausländer; Verlängerung einer …

    Jedenfalls ist das Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen im Herkunftsstaat bei Volljährigen kein Umstand, aus dem sich gemeinhin die Unzumutbarkeit der Rückkehr ableiten lässt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 - Urteilsabdruck S. 17, Beschluss vom 14. Januar 2008 - OVG 3 S 4.08 - Beschlussabdruck S. 5 f.).
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