Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Gesellschafterwechsel - Unternehmensübergang
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§ 613 a BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG
Gesellschafterwechsel - Unternehmensübergang
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§ 77 Abs. 3 BetrVG, § ... 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 4 S. 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a BGB, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 233, 321a, 323, 324, 578 ff ZPO, § 826 BGB, Art. 3 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 2001/23/EG, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, § 613 a BGB, Richtlinie 77/187/EWG, Artikel 1 Nummer 1 der Richtlinie 91/383/EWG, Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 91/383/EWG, Richtlinie 77/187, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 2 BGB, §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 77 Abs. 2, 4 BetrVG, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 2 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 305c Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 8 Abs. 1 TVöD, § 24 Abs. 3 S. 3 TVöD, § 6 Abs. 1 TVöD, § 20 TVöD, § 305b Abs. 2 BGB, § 20 Abs. 1 TVöD, § 23 Abs. 1 TVöD, § 20 Abs. 2 TVöD, § 23 TVöD, §§ 280, 286, 247 BGB, § 24 Abs. 1 S. 2 TVöD, § 24 Abs. 1 S. 3 TVöD, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG
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Regelungsabreden unterliegen der AGB-Kontrolle
- LAG Düsseldorf
§ 613 a BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG
Gesellschafterwechsel - Unternehmensübergang - ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Regelungsabreden unterliegen der AGB-Kontrolle
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BGB § 613a, § ... 310 Abs. 4 Satz 1, RL 23/2001/EG, EU-GRCharta Art. 16, BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1, TVÜ-VKA § 1 Abs. 1, § 3, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 2, TVöD-K § 20 Abs. 2, TVöD § 8 Abs. 1, § 24 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Betriebsübergangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anwendung der Bestimmungen über Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Regelungsabreden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff des Betriebsübergangs; Durchbrechung der Rechtskraft eines Feststellungsurteils durch Gesellschafterwechsel auf der Beklagtenseite; Rechtliche Einordnung einer von jedem einzelnen Arbeitnehmer zu bestätigenden Vereinbarung über die statische Fortgeltung des BAT
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 15.04.2015 - 4 Ca 192/15
- LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (42)
- LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 606/15
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Die Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.07.2013 - C-426/11) "passt" hier nicht (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).Rn. 179 Allerdings ist zu beachten, dass bei der urkundlichen Verwertung der Aussage eines Zeugen aus einem anderen Verfahren das Protokoll nicht wie ein Zeugenbeweis verwertet werden kann (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Rn. 181 bbb)Auf dieser Grundlage hat die Beweisaufnahme ergeben, dass das Betriebsratsmitglied H. eine Einladung zur Betriebsratssitzung vom 04.06.2014 erhalten hat und Kenntnis davon hatte, dass über die Kündigung der Betriebsvereinbarung vom 09.04.2008 an diesem Tage beraten und abgestimmt werden sollte (ebenso LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Dort musste die Klägerin nicht mit Bestimmungen dieses Inhalts rechnen (ebenso LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
So oder so wäre es der Beklagten ein Leichtes gewesen, durch die Benennung eines konkreten Überleitungszeitpunktes und unter Verwendung der Begrifflichkeiten des TVÜ-VKA die vorliegenden Auslegungs- und Beurteilungsspielräume zu vermeiden (vgl. wiederum LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Denn jedenfalls ist weder der Änderungsvereinbarung noch der Betriebsvereinbarung zu entnehmen, dass diese im April 2008 nicht einmal in Kraft getretene Erklärung, deren Kenntnis in der Person irgendeines der Beteiligten nicht einmal die Beklagte behauptet, für eine spätere Überleitung maßgeblich sein soll (so auch LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
- BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Es reicht, wenn sie sich auf einzelne daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht, sog. Elementenfeststellungsklage (vgl. BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 19.07.2011 - 3 AZR 434/09, DB 2012, 294; BAG v. 12.10.2004 - 3 AZR 444/03, AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, juris).
Zudem bedarf es des besonderen Feststellungsinteresses (BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, juris).
Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08, juris; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, juris; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00, juris).
Der Zulässigkeit des Feststellungsantrags stehen die Ausführungen des BAG im Verfahren 4 AZR 518/12 nicht entgegen.
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien zu § 2 Abs. 1 TVÜ-VKA, die im Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.03.2008 vereinbart wurde (vgl. zum Wortlaut BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, NZA-RR 2015, 211, Rdz. 23), insoweit Vorgaben enthält.
- EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Insoweit hat sie sich insbesondere auf die Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 - C-426/11 (Alemo-Herron) berufen.Diese Rechtsfolge ergebe sich aus der Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 - C-426/11 "Alemo-Herron".
Die Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.07.2013 - C-426/11) "passt" hier nicht (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Rn. 114 "Im Streitfall ist weder die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 noch die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - wie hier die streitgegenständliche Entscheidung vom 18.07.2013 - C-426/11 - von Relevanz.
Nur um eine Abwägung solcher widerstreitenden Interessen im Falle eines Betriebsübergangs ging es aber in der Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 (C-426/11;… vgl. insoweit auch EuGH vom 11.09.2014 - C-328/13 - NZA 2014, S. 1092 ff., Rz. 29), nicht aber um die Anerkennung eines "originären Eingriffsrechts" des Arbeitgebers in bestehende Arbeitsverträge, d. h. eines Eingriffsrechts jenseits zu prüfender Änderungstatbestände, wie sie z. B. beim Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder im Falle von Änderungskündigungen vorliegen.".
Rn. 171 (EuGH v. 18.07.2013 - C-426/11).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Unzulässig wäre die Verwertung einer früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen deren unmittelbare Vernehmung erfordert (vgl. BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 26 ff., juris;… BAG, v. 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20, juris; BGH v. 12.04.2011 - VI ZB 31/10, juris BGH v. 12.11.2003 - XII ZR 109/01, juris; BGH v. 09.06.1994 - IX ZR 125/93, juris; Zöller - Greger, § 355 Rz.4).Der eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde beruht deshalb im wesentlichen darauf, dass die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck haben, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen können und Gegenüberstellungen nicht möglich sind (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris; BAG, v. 12.07.2007 - 2 AZR 666/05, juris; BGH v. 30.11.1999 - VI ZR 207/98, juris).
Deshalb ist es insbesondere nicht zulässig, die Richtigkeit einer urkundlich verwerteten Zeugenaussage aus Gründen anzuzweifeln, die sich nicht aus der Urkunde selbst ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris; BAG, v. 12.07.2007 - 2 AZR 666/05, juris; BGH v. 09.06.1992 - VI ZR 215/91, juris).
Welchen Beweiswert die Kammer einer in einer Urkunde festgehaltenen Erklärung für deren inhaltliche Richtigkeit beimisst, unterliegt deshalb ihrer freien Beweiswürdigung (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris; BGH v. 13.06.1995 - VI ZR 233/94, juris).
- LAG München, 23.10.1998 - 9 TaBV 27/98
Betriebsvereinbarung: Abgrenzung zur Regelungsabrede - Unterlassungsantrag nach § …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Die Betriebsvereinbarung stellt also nach der Systematik des Gesetzes lediglich einen Unterfall einer betrieblichen Vereinbarung dar; es muss demnach auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geben, die keine Betriebsvereinbarungen sind (LAG München v. 23.10.1998 - 9 TaBV 27/98 - Rn. 59, 60;… GK- BetrVG/Kreutz, Band 11, 10. Auflage 2014, § 77 BetrVG Rn. 9).Somit lässt sich die Betriebsvereinbarung zur Regelungsabrede so abgrenzen, dass sie zwingend in der Form des § 77 Abs. 2 BetrVG vereinbart werden muss und Regelungen enthält, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse im Betrieb unmittelbar und zwingend gelten (LAG München v. 23.10.1998 aaO, Rn. 62;… ebenso GK-Kreutz § 77 BetrVG Rn. 33).
Die Betriebsvereinbarung ist also das Instrument, um im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung Arbeitsbedingungen festzusetzen, die für die am Abschluss der Betriebsvereinbarung nicht selbst mitwirkenden Arbeitnehmer des Betriebsrates verbindlich gelten sollen, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind (vgl. wiederum LAG München v. 23.10.1998 aaO, Rn. 63).
Damit kommt es bei der Beantwortung der Frage, ob eine Vereinbarung eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungsabrede ist, nicht so sehr auf die Bezeichnung an, sondern auf den Regelungsgehalt und den Regelungswillen der Betriebsparteien; d.h., wollen die Betriebsparteien eine Regelung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung treffen und wollen sie dieser Regelung eine unmittelbare und zwingende Wirkung einer Betriebsvereinbarung geben (LAG München v. 23.10.1998 aaO, Rn. 64).
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05
Massenentlassung - Verfahrensrüge
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Unzulässig wäre die Verwertung einer früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen deren unmittelbare Vernehmung erfordert (…vgl. BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 26 ff., juris; BAG, v. 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20, juris; BGH v. 12.04.2011 - VI ZB 31/10, juris BGH v. 12.11.2003 - XII ZR 109/01, juris; BGH v. 09.06.1994 - IX ZR 125/93, juris; Zöller - Greger, § 355 Rz.4).Der eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde beruht deshalb im wesentlichen darauf, dass die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck haben, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen können und Gegenüberstellungen nicht möglich sind (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris; BAG, v. 12.07.2007 - 2 AZR 666/05, juris; BGH v. 30.11.1999 - VI ZR 207/98, juris).
Deshalb ist es insbesondere nicht zulässig, die Richtigkeit einer urkundlich verwerteten Zeugenaussage aus Gründen anzuzweifeln, die sich nicht aus der Urkunde selbst ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris; BAG, v. 12.07.2007 - 2 AZR 666/05, juris; BGH v. 09.06.1992 - VI ZR 215/91, juris).
- LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15
Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Bei einem etwaigen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ist ein derartiger Rechtsbehelf zur Durchbrechung der Rechtskraft aber gerade nicht vorgesehen (so zutreffend die 9. Kammer des LAG Düsseldorf (Urteil v. 10.08.2015 - 9 Sa 421/15 - Rn. 60, juris).Rn. 111 bbb)Letztendlich kann die Frage der Möglichkeit einer Rechtskraftdurchbrechung durch Europäisches Gemeinschaftsrecht hier aber dahingestellt bleiben, weil sich aus der Entscheidung des EuGH v. 18.07.2013 - 10-426/11 - "Alemo-Herron" entgegen der Auffassung der Beklagten nicht ergibt, dass es sich bei einem Gesellschafterwechsel um einen Betriebsübergang handelt (vgl. die zutreffenden Ausführungen der 15. und der 9. Kammer des LAG Düsseldorf in den Urteilen v. 27.11.2014 - 15 Sa 383/14 - Rn. 32 f. und v. 10.08.2015 - 9 Sa 421/15 - Rn. 65 ff., beide veröffentlicht in juris).
Rn. 116 Die 9. Kammer hat in ihrem Urteil vom 10.08.2015 im Rechtsstreit 9 Sa 421/15 wie folgt ergänzt:.
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Weder erforderlich noch genügend ist es, wenn eine Bestimmung inhaltlich unbillig ist (BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 23, AP Nr. 62 zu § 4 KSchG 1969).Das Überraschungsmoment kann sich auch aus dem ungewöhnlichen Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle ergeben (…BAG v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 17, NZA 2015, 315; BAG v. 06.09.2007 aaO; BAG v. 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, zu I 5 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 372).
- BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Zudem bedarf es des besonderen Feststellungsinteresses (BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, juris).Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08, juris; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, juris; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00, juris).
- BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG v. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, juris; BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08, juris; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, juris; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00, juris).Dementsprechend ist hier zu erwarten, dass das Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil damit gerade die erforderliche endgültige Klärung im Hinblick auf die anzuwendende Berechnungsmethode herbeigeführt wird (vgl. BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08, AP Nr. 101 zu § 256 ZPO 1977).
- EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
- LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 329/15
- EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …
- BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10
Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
- BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung
- BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen …
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
- EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98
Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - …
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
- BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13
Ordentliche Kündigung - Klageverzicht
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss - Wettbewerb - Anwendung des Artikels 81 EG (früher Artikel 85) von …
- EuGH, 18.07.2007 - C-119/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …
- BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager
- EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG …
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07
Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung
- BGH, 12.04.2011 - VI ZB 31/10
Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das …
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
- EuGH, 11.09.2014 - C-328/13
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"
- BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94
Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage
- BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00
Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
- EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Allen u.a. - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang eines …
- BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 821/12
Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung von AGB
- EuGH, 05.05.1988 - 144/87
Berg / Besselsen
- BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen …
- LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 383/14
Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a BGB
- LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 740/14
- LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15
Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der …
Das haben bereits mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in parallel gelagerten Rechtsstreitigkeiten erkannt (vgl. LAG Düsseldorf vom 25.08.2015 - 8 Sa 329/15; LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015 - 9 Sa 333/15 und - 9 Sa 606/15).Rn. 188 bb) Wie die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem dem parallel gelagerten Rechtsstreitigkeit betreffenden Urteil vom 20.11.2015 im Einzelnen dargelegt hat (LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15), ist es allgemein anerkannt, dass die Beweisergebnisse eines anderen Verfahrens als Urkundenbeweis herangezogen werden können, wenn die Parteien damit einverstanden sind und sich auf den Inhalt der Beweisaufnahme berufen haben (…Zöller/Greger, § 286 Rz. 2).
Die 6. Kammer weist zu Recht darauf hin, dass bei der urkundlichen Verwertung der Aussage eines Zeugen aus einem anderen Verfahren das Protokoll nicht wie ein Zeugenbeweis verwertet werden kann (LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - unter Hinweis auf LAG Düsseldorf vom 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Rn. 192 (2) Die erkennende Kammer folgt der 6. Kammer in der Bewertung, dass sich nach dem Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Zeugenaussage keine Widersprüche ergeben und der Inhalt der Aussage glaubhaft erscheint (vgl. LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15).
In dieser Bewertung folgt die erkennende Kammer den Feststellungen verschiedener Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in parallel gelagerten Rechtsstreiten (z. B. LAG Düsseldorf vom 25.08.2015 - 8 Sa 329/15; LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015 - 9 Sa 333/15 und - 9 Sa 606/15) und macht sich die zugrundeliegenden Erwägungen - insbesondere der 6. Kammer - wie folgt zu eigen:.
Wie die 6. und die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts zutreffend erkannt haben, steht der von der Beklagten vertretenen Auslegung von Ziffer 3 der Änderungsvereinbarung jedenfalls die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB entgegen (LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015 - 9 Sa 333/15).
- ArbG Düsseldorf, 12.10.2023 - 15 Ca 2159/23 Diese werden gewöhnlich Regelungsabreden genannt (LAG V. 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - Rn. 185;… ferner LAG München 23.10.1998 - 9 TaBV 27/98 - Rn. 59 f.;… Fitting ua., BetrVG 31. Aufl., § 77 Rn. 216;… GK/Kreutz, BetrVG 11. Aufl., § 77 Rn. 9).
Sofern allerdings die Schriftform gewahrt worden ist, kann hieraus nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass es sich um eine Betriebsvereinbarung handle, da auch Regelungsabreden schriftlich getroffen werden können (LAG V. 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - Rn. 185 mwN.).
Somit lässt sich die Betriebsvereinbarung zur Regelungsabrede so abgrenzen, dass sie zwingend in der Form des § 77 Abs. 2 BetrVG vereinbart werden muss und Regelungen enthält, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse im Betrieb unmittelbar und zwingend gelten (LAG V. 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - Rn. 186 mwN.;… GK/Kreutz, BetrVG 11. Aufl., § 77 Rn. 35).
Die Betriebsvereinbarung ist also das Instrument, um im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung Arbeitsbedingungen festzusetzen, die für die am Abschluss der Betriebsvereinbarung nicht selbst mitwirkenden Arbeitnehmer des Betriebsrates verbindlich gelten sollen, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind (LAG V. 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - Rn. 186 mwN.;… vgl. Richardi/Picker, in Richardi BetrVG 17. Aufl. 2022, § 77 Rn. 245).
Damit kommt es bei der Beantwortung der Frage, ob eine Vereinbarung eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungsabrede ist, nicht so sehr auf die Bezeichnung an, sondern auf den Regelungsgehalt und den Regelungswillen der Betriebsparteien; dh., wollen die Betriebsparteien eine Regelung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung treffen und wollen sie dieser Regelung eine unmittelbare und zwingende Wirkung einer Betriebsvereinbarung geben (LAG V. 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - Rn. 186 mwN.).
- LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Unternehmensübergang
Rn. 200 (2) Ergänzend macht die Berufungskammer sich zudem folgende Ausführungen der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts in einer Parallelsache im Urteil vom 20.11.2015 (- 6 Sa 574/15 -) zu eigen:.
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