Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04-171   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4953
OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04-171 (https://dejure.org/2005,4953)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.10.2005 - 8 U 626/04-171 (https://dejure.org/2005,4953)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 8 U 626/04-171 (https://dejure.org/2005,4953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer fortgesetzten Gütergemeinschaft über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück; Ausgleichszahlung für die Übertragung eines Hausgrundstücks

  • Judicialis

    BGB § 247; ; BGB § ... 273 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 1419; ; BGB § 1419 Abs. 1; ; BGB § 1487 Abs. 1; ; BGB § 1518; ; BGB § 1939; ; BGB §§ 2042 ff.; ; BGB § 2046; ; BGB § 2048; ; BGB § 2057; ; BGB § 2147; ; BGB § 2150; ; BGB § 2169 Abs. 1 Alt. 2; ; BGB § 2170; ; BGB § 2174; ; BGB § 2186; ; BGB § 2270 Abs. 1; ; BGB § 2270 Abs. 3; ; BGB § 2271 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz; ; BGB § 2289; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 4; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 524; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1939 § 1940
    Zur Anordnung von Verschaffungsvermächtnissen mit Abgrenzung zur letztwilligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbrechtliche Einordnung der Überlassung eines Grundstücks an einen Abkömmling nebst Vereinbarung einer Ausgleichszahlung an den anderen Abkömmling; Auslegung der Verfügungen unter dem Aspekt der Wechselbezüglichkeit; Möglichkeiten des überlebenden Ehegatten einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Anders ausgedrückt muss jede Verfügung mit Rücksicht auf die andere getroffen worden sein und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735;… Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. [1998], § 2270, Rdnr. 4).

    Dabei muss die Wechselbezüglichkeit für jede einzelne Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments gesondert geprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 2, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere kann aus dem Fehlen einer ausdrücklichen Festlegung nicht schon geschlossen werden, dass Wechselbezüglichkeit nicht gewollt war (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735).

    Ob Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich sind, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 2084 BGB) zu entscheiden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 22).

    aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).

  • BGH, 29.05.1964 - V ZR 47/62
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Da sich die familienrechtliche Bestimmung des § 1419 BGB jedoch nur auf Verfügungen unter Lebenden bezieht, sind letztwillige Verfügungen des überlebenden Ehegatten über seinen Anteil am Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft, der in seinen Nachlass fällt, nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1964, 2298; BayObLG BayObLGZ 1960, 254, 256; KG JW 1931, 1369 Nr. 3;… Staudinger/Thiele, BGB, Neubearb. 2000, § 1487, Rdnr. 6).

    Um ein solches Verschaffungsvermächtnis handelt es sich, wenn - wie hier - ein überlebender Ehegatte einen zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörenden Gegenstand vermacht (vgl. BGH NJW 1964, 2298, 2299; BayObLG BayObLGZ 1960, 254, 260).

    Hierin liegt weder eine erbrechtliche oder güterrechtliche Verfügung über Gesamtgutgegenstände und daher auch kein Eingriff in die Rechte der Abkömmlinge am Gesamtgut noch eine Verfügung über Gesamtgutanteile im Ganzen oder eine Durchbrechung güterrechtlicher Bindungen (vgl. BGH NJW 1964, 2298, 2299).

    Können aber schon völlig fremde Gegenstände vermacht werden, so gilt dies erst Recht für Gegenstände, an denen der Erblasser - wie hier als Teilhaber einer fortgesetzten Gütergemeinschaft - neben anderen mitberechtigt ist (vgl. BGH NJW 1964, 2298, 2299).

    Die Bindung der Ausschlagung an Form und Frist (§§ 1944 ff., 2306 BGB) bedeutete noch keine solche Zumutung, dass damit gegen § 1518 BGB verstoßen wäre (vgl. BGH NJW 1964, 2298, 2299).

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Haftung des Architekten für eine Kostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Welcher Wert maßgebend ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH NJW 1970, 2018, 2019).

    Vielmehr ist der Verkehrswert in diesen Fällen in erster Linie nach dem Sachwert zu bestimmen (vgl. BGH NJW 1970, 2018, 2019).

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).

    bb) Zudem kommt in dem Testament der Wunsch der Eltern nach einer bestimmten Verteilung des Nachlasses unter ihren Kindern zum Ausdruck (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1042).

  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Der Begriff der Wechselbezüglichkeit erfordert nicht, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen oder sich auch nur gegenseitig bedenken (vgl. BayObLG BayObLGZ 1991, 173, 176; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).

    aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Nur dann, wenn ein zu bewertendes Grundstück tatsächlich verkauft worden ist, verdient die Orientierung des Verkehrswerts am konkret erzielten Kaufpreis den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientieren kann (vgl. BGH NJW-RR 1993, 131).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Die diesbezügliche Auslegung des Landgerichts bindet den Senat nicht (vgl. BGH NJW 2004, 2751 ff.).
  • BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85

    Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    In diesen Fällen liegt die Annahme nahe, dass jeder Elternteil auf jeden Fall und unabhängig von der Verfügung des anderen erreichen will, dass die gemeinsamen Kinder seine Erben werden, so dass es im Zweifel an einer Wechselbezüglichkeit fehlt (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 445; FamRZ 1996, 1240, 1241).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Der Begriff der Wechselbezüglichkeit erfordert nicht, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen oder sich auch nur gegenseitig bedenken (vgl. BayObLG BayObLGZ 1991, 173, 176; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
    Es kommt auch nicht auf das Bewusstsein des Erblassers an, dass der vermachte Gegenstand nicht zum Nachlass gehört; entscheidend ist vielmehr die Intensität des Zuwendungswillens (vgl. BGH NJW 1983, 937).
  • BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23

    Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch …

    Der Begriff der Wechselbezüglichkeit erfordert es allerdings nicht, dass die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen oder sonst bedenken (SaarlOLG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 U 626/04, OLGR 2006, 108 = NJOZ 2006, 3877; …

    Dafür, dass das hier gewollt war, spricht zunächst schon, dass beide Eltern der Parteien den Kläger jeweils durch gleichlautende Verfügungen mit einem Vermächtnisanspruch gegen den schon damals zum alleinigen Erben des Überlebenden eingesetzten Beklagten bedacht haben (vgl. SaarlOLG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 U 626/04, OLGR 2006, 108; OLG Hamm, FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG, FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736).

    Dass dies hier so war, wird auch durch den Inhalt der Verfügung bekräftigt, der nicht bloß dahin geht, eine auch sonst als selbstverständlich anzusehende Rechtsfolge zu bewirken, sondern den gemeinsamen Wunsch beider Eltern nach einer bestimmten Verteilung des Nachlasses unter ihren gemeinsamen Kindern zum Ausdruck bringt (vgl. SaarlOLG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 U 626/04, OLGR 2006, 108; BayObLG, FamRZ 1996, 1040, 1042).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Saarbrücken
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht