Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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VOB/B (1998) § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1, § 13 Nr. 4; BGB § 638 Abs. 1 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
VOB-Vertrag: Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten im Altfall
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 7 VOB/B 1998, § 8 Nr 3 Abs 2 S 1 VOB/B 1998, § 13 Nr 4 VOB/B 1998, § 638 Abs 1 aF BGB
VOB-Vertrag: Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten im Altfall - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines VOB-Vertrages entstandenen Anspruchs eines Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VOB/B (1998) § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1, § 13 Nr. 4; BGB § 638 Abs. 1 a.F.
Kein Verjährungsbeginn vor Abnahme; Bauvertrag; Bauwerk; Mängelbeseitigung; Kostenersatz; Fristsetzung; Kündigung; Ersatzvornahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines VOB -Vertrages entstandenen Anspruchs eines Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatzvornahmekosten nach Kündigung verjähren nicht vor Abnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährung von Mängelbeseitungskosten bei einem Bauwerk
- schluender.info (Kurzinformation)
Wann beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, die vor Abnahme entstanden sind?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Beginn der Verjährung bei Mängeln vor Abnahme
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Beginn der Verjährung bei Mängeln vor Abnahme
- 123recht.net (Kurzinformation)
Vor Abnahme keine Verjährung des VOB/B-Ersatzanspruchs für Kosten der Mangelbeseitigung // Die Verjährung des Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mangelbeseitigungskosten gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 VOB/B beginnt nicht vor Abnahme des Bauwerks.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattung wegen Mängeln vor Abnahme: Wann beginnt die Verjährung im VOB-Vertrag? (IBR 2012, 140)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.07.2008 - 401 O 133/01
- OLG Hamburg, 03.03.2011 - 6 U 186/08
- BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Papierfundstellen
- BGHZ 192, 190
- NJW 2012, 1137
- MDR 2012, 341
- NZBau 2012, 157
- WM 2012, 1884
- BauR 2012, 643
- BauR 2012, 840
- BauR 2013, 853
- ZfBR 2012, 243
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80
Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht zu rechtfertigen und unverständlich wäre, wenn gleichartige Ansprüche wegen Mängeln vor und nach der Abnahme unterschiedlichen Verjährungsregeln unterlägen (vgl. schon BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - VII ZR 161/80, BauR 1982, 277 = ZfBR 1982, 122).Er hat daraus den Schluss gezogen, dass die vor der Abnahme entstandenen Ansprüche der kurzen Verjährungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B unterliegen, wenn die Abnahme erfolgt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244; Urteil vom 25. Februar 1982 - VII ZR 161/80, BauR 1982, 277 = ZfBR 1982, 122).
Es trifft zwar zu, dass die Mängelbeseitigung gemäß § 4 Nr. 7 Satz 1 VOB/B auf Erfüllung des Vertrages gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - VII ZR 161/80, BauR 1982, 277 = ZfBR 1982, 122).
- BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08
Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. auf Gewährleistungsansprüche vor Abnahme (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773) sei nicht einschlägig, da es sich vorliegend um einen Fall unter Anwendbarkeit der VOB/B handele.Der Senat hat inzwischen klargestellt, dass die Verjährung der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung bis zum 31. Dezember 2001 vor Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche grundsätzlich erst mit der Abnahme oder dann beginnt, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - VII ZR 61/10, BauR 2011, 1032 = NZBau 2011, 310 = ZfBR 2011, 461; Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).
- BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99
Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Rn. 9 2. Zutreffend weisen die Parteien im Revisionsverfahren darauf hin, dass sich der auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten gerichtete Anspruch des Auftraggebers nicht aus § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B, sondern nur aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B ergeben kann (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, BauR 2000, 1479 = NZBau 2000, 421 = ZfBR 2000, 479; Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/97, BauR 1997, 1027 = ZfBR 1998, 31; Urteil vom 15. Mai 1986 - VII ZR 176/85, BauR 1986, 573 = ZfBR 1986, 226).Unter diesen Voraussetzungen ist der Auftraggeber ohne vorherige Fristsetzung und Kündigung berechtigt, die Ersatzvornahmekosten geltend zu machen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 80/07, BauR 2009, 99 = NZBau 2009, 173 = ZfBR 2009, 141; Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, aaO).
- BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00
Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Er hat daraus den Schluss gezogen, dass die vor der Abnahme entstandenen Ansprüche der kurzen Verjährungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B unterliegen, wenn die Abnahme erfolgt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244; Urteil vom 25. Februar 1982 - VII ZR 161/80, BauR 1982, 277 = ZfBR 1982, 122). - BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07
Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Unter diesen Voraussetzungen ist der Auftraggeber ohne vorherige Fristsetzung und Kündigung berechtigt, die Ersatzvornahmekosten geltend zu machen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 80/07, BauR 2009, 99 = NZBau 2009, 173 = ZfBR 2009, 141;… Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, aaO). - BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10
Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Der Senat hat inzwischen klargestellt, dass die Verjährung der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung bis zum 31. Dezember 2001 vor Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche grundsätzlich erst mit der Abnahme oder dann beginnt, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - VII ZR 61/10, BauR 2011, 1032 = NZBau 2011, 310 = ZfBR 2011, 461; Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773). - BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97
Schadensersatzanspruch gegen Architekten
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Der Senat ist dabei, ähnlich wie bei dem vor der Abnahme bestehenden gesetzlichen Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 162/97, BauR 2000, 128 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97), ohne weiteres davon ausgegangen, dass diese Ansprüche in der Regelfrist verjähren, weil eine Abnahme noch nicht erfolgt ist. - BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69
Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Er hat allerdings, ohne dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf angekommen wäre, die Auffassung vertreten, dass Ansprüche aus § 4 Nr. 7 VOB/B in der im Zeitpunkt der Entscheidungen geltenden dreißigjährigen Regelfrist verjähren (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1970 - VII ZR 71/69, BGHZ 54, 352; Urteil vom 13. Januar 1972 - VII ZR 46/70, MDR 1972, 410). - BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97
Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Rn. 9 2. Zutreffend weisen die Parteien im Revisionsverfahren darauf hin, dass sich der auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten gerichtete Anspruch des Auftraggebers nicht aus § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B, sondern nur aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B ergeben kann (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, BauR 2000, 1479 = NZBau 2000, 421 = ZfBR 2000, 479; Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/97, BauR 1997, 1027 = ZfBR 1998, 31; Urteil vom 15. Mai 1986 - VII ZR 176/85, BauR 1986, 573 = ZfBR 1986, 226). - BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Rn. 9 2. Zutreffend weisen die Parteien im Revisionsverfahren darauf hin, dass sich der auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten gerichtete Anspruch des Auftraggebers nicht aus § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B, sondern nur aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B ergeben kann (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, BauR 2000, 1479 = NZBau 2000, 421 = ZfBR 2000, 479; Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/97, BauR 1997, 1027 = ZfBR 1998, 31; Urteil vom 15. Mai 1986 - VII ZR 176/85, BauR 1986, 573 = ZfBR 1986, 226). - BGH, 13.01.1972 - VII ZR 46/70
Verjährung des Schadensersatzanspruchs
- BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14
VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen …
Bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers muss der Auftraggeber, der Vorschuss verlangt, zumindest konkludent zum Ausdruck bringen, dass er den Vertrag mit dem Auftragnehmer beenden will (Abweichung von BGH, Urteil vom 12. Januar 2012, VII ZR 76/11, BGHZ 192, 190 Rn. 9;… Versäumnisurteile vom 9. Oktober 2008, VII ZR 80/07, BauR 2009, 99 Rn. 16 = NZBau 2009, 173 …und vom 5. Juli 2001, VII ZR 201/99, BauR 2001, 1577, juris Rn. 6 = NZBau 2001, 623;… Urteil vom 20. April 2000, VII ZR 164/99, BauR 2000, 1479, 1481, juris Rn. 21 = NZBau 2000, 421).Er hat die Entbehrlichkeit der Kündigungserklärung damit begründet, dass der Auftragnehmer durch seine endgültige Weigerung das Recht zur Vertragserfüllung verloren habe, so dass es zu unklaren Verhältnissen über die weitere Bauabwicklung nicht mehr kommen könne (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - VII ZR 76/11, BGHZ 192, 190 Rn. 9;… Versäumnisurteile vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 80/07, BauR 2009, 99 Rn. 16 = NZBau 2009, 173 …und vom 5. Juli 2001 - VII ZR 201/99, BauR 2001, 1577, juris Rn. 6 = NZBau 2001, 623;… Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, BauR 2000, 1479, 1481, juris Rn. 21 = NZBau 2000, 421).
- OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge …
unter Aufsicht des Ingenieurbüros M. veranlasst hat, noch hatte die Beklagte zu 1 zu diesem Zeitpunkt die vertragsgemäße Fertigstellung ihres Werks respektive die Mängelbeseitigung bereits eindeutig verweigert (zur Entbehrlichkeit des Auftragsentzugs in diesem Fall vgl. BGH, Urteil vom 12.1.2012 - VII ZR 76/11, bei Juris Rn. 9;… Urteil vom 9.10.2008 - VII ZR 80/07, bei Juris Rn. 16;… Urteil vom 20.4.2000 - VII ZR 164/99, bei Juris Rn. 20 f.). - OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!
Mit Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11 - hat der Bundesgerichtshof die Anwendung dieser Grundsätze auch auf den Mangelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers vor Abnahme nach § 4 Abs. 7 S. 1 VOB/B sowie den Anspruch auf Erstattung der Ersatzvornahmekosten nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 VOB/B i.V.m. § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B bejaht.
- OLG Schleswig, 20.12.2024 - 1 U 85/22
Verjährung eines vor Abnahme des Werks entstandenen Anspruchs auf Ersatz von …
Die gegenüber der damaligen Regelverjährung von 30 Jahren kürzere Verjährungsfrist bezwecke eine schnelle Vertragsabwicklung (BGH, Urteil vom 12.01.2012, VII ZR 76/11, Rn. 12 ff.; BGH…, Urteil vom 08.07.2010, VII ZR 171/08, Rn. 16 ff. bei juris).Die Verjährungsfrist richtet sich nach § 13 Abs. 4 VOB/B (BGH, Urteil vom 12.01.2012, VII ZR 76/11, Rn. 12 ff. bei juris; BGH…, Urteil vom 19.12.2002, VII ZR 103/00, Rn. 24 ff. bei juris).
- OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23
Geltendmachung der restlichen Vergütung für werklieferungsvertragliche Leistungen …
(4) Soweit es um die Verjährung der aus § 13 VOB/B folgenden Gewährleistungsansprüche der Beklagten geht, wird zu berücksichtigen sein, dass diese angesichts der durch die Rechtsvorgängerin des Klägers einbezogenen VOB/B erst mit der Abnahme beginnt und die Frist sich nach § 13 Abs. 4 und 5 VOB/B richtet (…vgl. Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auf., Teil 5 Rn. 158; BGH, NZBau 2012, 157 [BGH 12.01.2012 - VII ZR 76/11]). - KG, 30.03.2023 - 27 U 192/22
Auftraggeber muss Zugang von Fristsetzung und Kündigungsandrohung beweisen!
Hiermit übereinstimmend ist nach gefestigter Rechtsprechung des Senats die Aufforderung, innerhalb bestimmter Frist Mängel zu beseitigen, entbehrlich, wenn sie nur nutzlose Förmelei wäre (BGH, Urteil vom 15.03.1990 - VII ZR 311/88), weil der damit verfolgte Zweck, den Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anzuhalten und klare Verhältnisse zu schaffen, um Streitigkeiten nach Möglichkeit zu verhindern, nicht berührt ist (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11).Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung endgültig verweigert (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11) oder seine Gewährleistungspflicht schlechthin bestreitet (Senatsurteil BauR 1985, 198, 199 = ZfBR 1985, 79, 80 m.N.) oder den Standpunkt einnimmt, Mängel seien nicht vorhanden (Senatsurteil vom 20.03.1975 - VII ZR 65/74 = BauR 1976, 285, 286) und ein Nebeneinander von Auftragnehmer und Drittunternehmer, das zu Streitigkeiten auf der Baustelle führen könnte, ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11).
Unter diesen Voraussetzungen ist der Auftraggeber ohne vorherige Fristsetzung und Kündigung berechtigt, die Ersatzvornahmekosten geltend zu machen (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11; Urteil vom 9.10.2008 - VII ZR 80/07, BauR 2009, 99 = NZBau 2009, 173 = ZfBR 2009, 141; Urteil vom 20.04.2000 - VII ZR 164/99).
- OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15
Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!
Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn der Auftragnehmer die Beseitigung weiterer Mängel bereits endgültig abgelehnt hat (BGH BauR 2009, 99, 100; BauR 2012, 643;… Joussen/Vygen, aaO, Rn. 8). - OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 18/12
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Bauträger wegen Baumängel am …
- OLG Stuttgart, 30.12.2020 - 10 U 202/20
Erstattungsfähigkeit von Mehraufwendungen für einen Drittunternehmer nach …
Die Rechtsprechung, wonach eine Kündigungserklärung bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB entbehrlich sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - VII ZR 76/11, BGHZ 192, 190 Rn. 9 mit Nachw.), hat der BGH aufgegeben und allein aus dem Verlust des Rechts des Auftragnehmers, den Vertrag zu erfüllen, nicht das Recht des Auftraggebers beschränkt, auf Erfüllung zu bestehen und gegebenenfalls Erfüllungsklage zu erheben. - OLG Nürnberg, 13.07.2021 - 2 U 2524/20
Architektenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter …
Rn. 19 2. Soweit nach der Rechtsprechung die Verjährung für Mängel erst anlaufen soll, wenn eine Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt (BGH…, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 -, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11 -, juris 12, für den Mängelbeseitigungsanspruch nach der VOB/B; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, juris 49; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14 -, juris Rn. 185 f.; OLG München…, Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau -, juris Rn. 27), betrifft dies Gewährleistungsansprüche nach §§ 633 ff. BGB, insbesondere auch gemäß § 635 BGB, in der bis 31.12.2001 geltenden, hier nicht einschlägigen Fassung (im Folgenden: a. F.). - OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
Ansprüche des Auftraggebers einer Straßenbaumaßnahme bei Einbau von von der …
- OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 4 U 167/08
VOB-Vertrag: Gewährleistungsansprüche bei bloßer Abweichung von einer …
- OLG Jena, 27.06.2019 - 8 U 874/18
Steht die Verschiebung des Baubeginns der Unterbrechung der Bauausführung gleich?
- OLG Dresden, 14.08.2019 - 22 U 563/19
Keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!
- OLG Dresden, 13.06.2019 - 22 U 563/19
Keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!
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Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Rettungsdienstleistungen III
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Rettungsdienstleistungen III
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Vergaberecht: Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch privatrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrag; Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an das Gericht des zulässigen Rechtsweges im Rechtsbeschwerdeverfahren - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Rettungsdienstleistungen III
§ 99 Abs 4 GWB vom 01.09.2005, § 116 GWB, § 17a Abs 2 GVG
Vergaberecht: Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch privatrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrag; Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an das Gericht des zulässigen Rechtsweges im Rechtsbeschwerdeverfahren - ... - IWW
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Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB auch in der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (24. April 2009) geltenden Fassung auf Dienstleistungskonzessionen; Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
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- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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GVG § 17a Abs. 2; GWB a.F. § 99 Abs. 4
Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB auch in der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (24. April 2009) geltenden Fassung auf Dienstleistungskonzessionen; Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - datenbank.nwb.de
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Dienstleistungskonzessionen unterfallen nicht dem Vergaberecht!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsweg bei der Überprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- dstgb-vis.de (Kurzinformation)
Zur rechtlichen Einordnung von Dienstleistungskonzessionen
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Rechtsweg
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Dienstleistungskonzessionen nicht von GWB erfasst
Besprechungen u.ä. (3)
- nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsweg bei Konzessionen zur Wegenutzung und sonstigen Dienstleistungskonzessionen - drei neue Entscheidungen
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Rechtsform der Dienstleistungskonzession entscheidet über den Rechtsweg
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe einer Dienstleistungskonzession: Welches Gericht ist im Streitfall zuständig? (IBR 2012, 216)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2012, 426
- NZBau 2012, 248
- BauR 2012, 840
- VergabeR 2012, 440
- ZfBR 2012, 276
Wird zitiert von ... (86) Zitiert selbst (13)
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Ob dieses Rechtsmittel der Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB unter Spezialitätsgesichtspunkten vorgeht, wie das Oberlandesgericht meint, bedarf keiner Entscheidung, weil das Oberlandesgericht eine entscheidungserhebliche Divergenz zu der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs, die Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Vorlage an den Bundesgerichtshof ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 9 - SBahn-Verkehr Rhein/Ruhr I), im Streitfall verneint und selbst eine Entscheidung über den Rechtsweg getroffen hat.Rn. 11 aa) Dass Dienstleistungskonzessionen nach § 99 Abs. 1 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) geschaffenen Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht vom Begriff des Dienstleistungsauftrags umfasst sind, hat der Senat bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 29 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I).
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
Rettungsdienstleistungen
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rn. 14 (2) Allerdings ist der deutsche Gesetzgeber bei Umsetzung der das Vergaberecht betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben punktuell über das dafür Erforderliche hinausgegangen, etwa bei Regelung des Schadensersatzanspruchs in § 126 GWB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZR 31/08, BGHZ 179, 84 Rn. 24 - Rettungsdienstleistungen I) oder bei § 101 Abs. 7 GWB, indem dort der Vorrang des offenen Verfahrens festgelegt wurde, obwohl nach dem Gemeinschaftsrecht die Möglichkeit der Wahl zwischen offenem und nicht offenem Verfahren ausreichend gewesen wäre.Das steht nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Wahl der Rechtsform des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Anwendung von § 99 GWB nicht ausschließt (vgl. BGHZ 179, 84 Rn. 17 - Rettungsdienstleistungen I).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG steht nicht entgegen, weil sie ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Gerichts im Sinne von Art. 92 GG voraussetzt und auch nur dann einschlägig ist, wenn das Erstgericht über die Zulässigkeit des Rechtswegs vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92, BGHZ 121, 367).
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07, BVerwGE 129, 9 Rn. 8). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für den diesem Sekundärrecht nicht unterliegenden Bereich nicht vorgesehen hat, ist grundsätzlich hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135 Rn. 71 ff.). - EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Auf dessen Vorabentscheidungsersuchen (VergabeR 2009, 781 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die im Streitfall nach Maßgabe von § 13 BayRDG vorgesehene Betrauung mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen als vertragliche Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist (EuGH, Beschluss vom 10. März 2011 - C-274/09, VergabeR 2011, 430 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler). - EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht den Bestimmungen der Vergaberichtlinien der Europäischen Gemeinschaft unterliegen sollten, hatte sich lange Zeit vor der Entstehung dieses Gesetzes nach kontroverser Diskussion zwischen den am gemeinschaftsrechtlichen Rechtsetzungsverfahren Beteiligten durchgesetzt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - C324/98, NZBau 2001, 148 Rn. 34 ff. - Teleaustria). - EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a. - "Öffentliches Auftragswesen Vergabe öffentlicher Liefer- …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Die durch diese Regelungen begründeten und sanktionierten Informationspflichten wurzeln in den entsprechenden Anforderungen des Sekundärrechts der Gemeinschaft (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - C-81/98, NZBau 2000, 33 - Alcatel Austria), die, wie ausgeführt, nicht für Dienstleistungskonzessionen gelten. - OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Auf dessen Vorabentscheidungsersuchen (VergabeR 2009, 781 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die im Streitfall nach Maßgabe von § 13 BayRDG vorgesehene Betrauung mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen als vertragliche Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist (EuGH, Beschluss vom 10. März 2011 - C-274/09, VergabeR 2011, 430 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler). - BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92
"Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rn. 9 a) Nach der im Streitfall bindenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1994 - I ZR 31/92, BGHZ 125, 382 - Rolling Stones) ist davon auszugehen, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz durch vertragliche Dienstleistungskonzession erfolgt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2006 - 15 E 453/06
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
- OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 15 E 1485/10
Recht zur Nutzung einer Dienstleistung als Gegenleistung für die Erbringung einer …
- OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Das streitbefangene Beschaffungsvorhaben ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB a.F. gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB a.F. sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44;… Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB;… Summa in Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., 2013, Rdn. 10 zu § 102 GWB;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).§ 99 Abs. 4 GWB a.F. ist insoweit als Auffangtatbestand konzipiert, der solche Dienstleistungen erfassen sollte, die weder Lieferungen noch Bauleistungen darstellten (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Wird aber in den Gesetzgebungsmaterialien positiv zum Ausdruck gebracht, dass das geplante Gesetz auf einen bestimmten Gegenstand nicht anzuwenden ist, ist dem bei der Auslegung besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 248).
Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für diesen Bereich nicht vorgesehen hat, ist vielmehr grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH NZBau 2012, 248; BGHZ 188, 200 ff).
Ein wirksamer Rechtsschutz, den schon das Grundgesetz gebietet, wird hierdurch im Übrigen auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Rn. 108 Dementsprechend hatte der Bundesgerichtshof in den zu einer Dienstleistungskonzession ergangenen Beschlüssen vom 23. Januar 2011 (X ZB 5/11, NZBau 2012, 248), vom 18. Juni 2012 (X ZB 9/11, VergabeR 2012, 839) und vom 08. Februar 2011 (X ZB 4/11, BGHZ 188, 200) ebenfalls nicht offen gelassen, ob die dort streitgegenständlichen Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession oder aber eines Dienstleistungsauftrages vergeben worden sind, weil für ihn eine analoge Anwendung des § 102 GWB a.F. nicht in Betracht gekommen ist.
In seiner Entscheidung vom 23. Januar 2012 (X ZB 5/11, Rettungsdienstleistungen II) hat er vielmehr für Rettungsdienstleistungen ausdrücklich hervor gehoben, dass das Vergabenachprüfungsverfahren nach § 102 GWB a.F. zur rechtlichen Überprüfung von Dienstleistungskonzessionen gerade nicht eröffnet sei.
Ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit; dagegen ist prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff).
Rn. 117 Wird die Dienstleistungskonzession - wie hier - in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig (vgl. BGH NZBau 2012, 248 ff).
Denn diese Vorschrift setzt ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts im Sinne des Art. 92 GVG voraus und ist im Übrigen auch nur dann einschlägig, wenn das Erstgericht über die Zulässigkeit des Rechtsweges vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH NZBau 2012, 248, 252).
- OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Der streitbefangene Beschaffungsvorgang ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44;… Kus in Kulartz / Kus /Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB; Summa in Heiermann /Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4.Aufl., 2013, Rdn.10 zu § 102 GWB;… Reidt in Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).§ 99 Abs. 4 GWB ist insoweit als Auffangtatbestand konzipiert, der solche Dienstleistungen erfassen sollte, die weder Lieferungen noch Bauleistungen darstellen (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Wird aber in den Gesetzgebungsmaterialien positiv zum Ausdruck gebracht, dass das geplante Gesetz auf einen bestimmten Gegenstand nicht anzuwenden ist, ist dem bei der Auslegung ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 248).
Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für diesen Bereich nicht vorgesehen hat, ist vielmehr grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH NZBau 2012, 248; BGHZ 188, 200 ff).
Ein wirksamer Rechtsschutz, den schon das Grundgesetz gebietet, wird hierdurch im Übrigen auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Rn. 90 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in den zu einer Dienstleistungskonzession ergangenen Beschlüssen vom 23. Januar 2011 (X ZB 5/11, NZBau 2012, 248), vom 18. Juni 2012 (X ZB9/11, VergabeR 2012, 839) und vom 08. Februar 2011 (X ZB 4/11, BGHZ 188, 200) ebenfalls nicht offen gelassen, ob die dort streitgegenständlichen Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession oder aber eines Dienstleistungsauftrages vergeben worden sind, weil ohnehin von einer analogen Anwendung des § 102 GWB auszugehen sei.
In seiner Entscheidung vom 23. Januar 2012 (X ZB 5/11, Rettungsdienstleistungen II) hat er vielmehr für Rettungsdienstleistungen ausdrücklich hervorgehoben, dass das Vergabenachprüfungsverfahren nach § 102 GWB zur rechtlichen Überprüfung von Dienstleistungskonzessionen gerade nicht eröffnet sei.
Ist diese privat-rechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit; dagegen ist prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff).
Rn. 100 Wird die Dienstleistungskonzession - wie hier - in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig (vgl. BGH NZBau 2012, 248 ff).
Denn diese Vorschrift setzt ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts im Sinne des Art. 92 GVG voraus und ist im Übrigen auch nur dann einschlägig, wenn das Erstgericht über die die Zulässigkeit des Rechtsweges vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH NZBau 2012, 248, 252).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18
Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!
Rn. 91 Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.), oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 -, vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16).Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 26; Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 81), worüber bereits jetzt durch den Senat zusammen mit der Aufhebung der Vergabekammerentscheidung entschieden werden kann.
Rn. 103 Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - und vom 18.06.2012 - X ZB 9/11 - ergeben sich vor dem Hintergrund des hier zur Entscheidung gestellten Sachverhalts, der von demjenigen im Verfahren VII-Verg 37/18 des Senats abweicht, sowie vor dem Hintergrund des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen, deren Beantwortung für die Frage der Verweisung von Bedeutung ist.
Rn. 105 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - konturiert die Voraussetzungen einer Verweisung vom Vergabesenat an die Gerichte anderer Rechtswege nicht näher.
Rn. 106 Der Senat geht anknüpfend an den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - davon aus, dass die Verneinung der Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG regelmäßig zur Verweisung in einen anderen zuständigen Rechtsweg führt.
- OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von …
Wird bei einem geplanten privatrechtlichen Beschaffungsvorgang der Schwellenwert nach § 2 VgV nicht erreicht und ist deshalb der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, hat der Vergabesenat das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 2 GVG an die ordentlichen Gerichte zu verweisen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11).Rn. 75 Danach kann auch der Vergabesenat ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zuständigen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889).
Dafür ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns maßgeblich (BGH aaO , ZfBR 2012, 276, 278 m.w.Nw.).
Rn. 81 b) Allerdings sind darin nicht die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einbezogen, weil es sich insoweit nicht um ein gerichtliches Verfahren handelte (BGH aaO. ZfBR 2012, 276, 278).
Die insoweit grundsätzliche Frage, ob die Vergabesenate bei nicht dem Vergabenachprüfungsverfahren unterliegenden Vergaberechtsstreitigkeiten den Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 GVG an die Gerichte des Verwaltungsrechtswegs bzw. des ordentlichen Rechtswegs verweisen können, ist durch die Entscheidung des BGH vom 23.1.2012, ZfBR 2012, 276, geklärt.
- OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Campingplatzbetrieb - Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Verpachtung eines …
Ist der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, kann der Vergabesenat das Verfahren entsprechend § 17a GVG in den zuständigen Rechtsweg verweisen, wenn der Antragsteller sein Rechtschutzziel in diesem Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 und Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11).Rn. 73 a) Eine Verweisung des nicht statthaften Nachprüfungsantrags durch einen Vergabesenat an das Gericht eines anderen Rechtswegs kommt in entsprechender Anwendung des § 17a GVG grundsätzlich in Betracht (BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 24, juris).
Umgekehrt ist prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, der Vertrag also in den Formen des öffentlichen Rechts vergeben wird (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 20 - 22, juris).
Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 26, juris), worüber bereits jetzt durch den Senat entschieden werden kann.
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18
Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von …
Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 26; Senatsbeschluss vom 19.12.2018 - VII-Verg 40/18; Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 81), worüber bereits jetzt durch den Senat zusammen mit der Aufhebung der Vergabekammerentscheidung entschieden werden kann.Rn. 88 Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - und vom 18.06.2012 - X ZB 9/11 - ergeben sich vor dem Hintergrund des hier zur Entscheidung gestellten Sachverhalts sowie vor dem Hintergrund des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung und in ihren Schriftsätzen vom 28.02.2019 höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen, deren Beantwortung für die Frage der Verweisung von Bedeutung ist.
Rn. 90 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - konturiert die Voraussetzungen einer Verweisung vom Vergabesenat an die Gerichte anderer Rechtswege nicht näher.
Rn. 91 Der Senat geht anknüpfend an den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - davon aus, dass die Verneinung der Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig zur Verweisung in einen anderen zulässigen Rechtsweg führt.
- OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18
Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für …
Rn. 8 Auch der Bundesgerichtshof hat sich unter ausdrücklichem Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 2007 nicht gehindert gesehen, für Streitigkeiten aus der Vergabe einer Konzession für Rettungsdienstleistungen den Verwaltungsrechtsweg als eröffnet anzunehmen (BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 -, juris Rn. 18).Umgekehrt sei prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollziehe (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, a.a.O., Rn. 20).
Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof überzeugend festgestellt, dass bei Vergabe der (unterschwelligen) Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig seien, bei Vergabe in den Formen des öffentlichen Rechts - in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Fall ein gesetzlich (durch Art. 13 Abs. 4 BayRDG) vorgeschriebener öffentlich-rechtlicher Vertrag - hingegen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, a.a.O., Rn. 21-22).
- OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand
Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12). - OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18
Was ist ein öffentlicher Auftrag?
Rn. 100 Es entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der öffentliche Auftraggeber für die Beschaffung aber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 GWB gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Verträgen nach § 127 Abs. 2, 2a SGB V oder von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 23.01.2012, X ZB 5/11, juris-Tz. 24; OLG München, Beschluss vom 30.06.2011, Verg 5/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013, 15 Verg 11/12).Die Regelung des § 17a Abs. 5 GVG steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, X ZB 5/11, juris-Tz. 24).
- BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11
Abfallentsorgung II
Dass diese Regelung auch im Verhältnis zwischen den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und Gerichten anderer Rechtswege gilt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, 440 Rn. 6 - Rettungsdienstleistungen III).Es entspricht des Weiteren der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an sich nicht in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 28 f. - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr; Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, VergabeR 2012, 440 Rn. 10 ff. - Rettungsdienstleistungen III).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von …
- OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Vergabenachprüfungsverfahrens eines gewerbliches …
- BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19
Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und …
- VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159
Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …
- OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen; …
- OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20
Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung - …
- BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 293/23
Nachholung der Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren
- OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Vergabe Rettungsdienstleistungen durch kreisangehörige Kommune als Träger der …
- VG Düsseldorf, 15.09.2016 - 7 L 2411/16
Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Verwaltungsrechtsweg …
- OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21
Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit …
- BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur …
- OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 15 Verg 11/12
Autobahnraststätte - Vergaberecht: Vergabe einer Konzession zur Errichtung und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 1 O 149/18
Rechtsnatur der vergaberechtliche Entscheidung der Vergabekammer im …
- OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Unzulässigkeit des Verfahrens bei Überprüfung der …
- OLG Jena, 12.06.2024 - Verg 1/24
Vergabe einer Erbringung von Rettungsdienstleistungen; Vorliegen einer …
- VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19
Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!
- OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!
- OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen …
- OVG Thüringen, 26.02.2020 - 3 VO 517/17
Verwaltungsrechtsweg bei Streit über die Vergabe der Veranstaltung eines …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines …
- OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22
Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des …
- VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags; Ausnahmetatbestand §107 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15
Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession, …
- OLG Celle, 16.10.2018 - 13 Verg 3/18
Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsart ist keine Dienstleistungskonzession!
- VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11
Rettungsdienstleistungen
- BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12
Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10
Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes
- VK Baden-Württemberg, 25.07.2014 - 1 VK 29/14
Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandversorgung in einer Gemeinde als …
- OLG München, 12.02.2020 - 1 VA 133/19
Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das …
- VK Berlin, 14.11.2014 - VK-B1-19/14
Einzelinkasso-Verträge über die Medienversorgung der öffentlichen …
- OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!
- OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für …
- OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23
Vergabenachprüfungsantrag einer Rechtsanwaltskanzlei gegen den Abschluss eines …
- VK Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 VK LSA 4/13
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags - kein Dienstleistungsauftrag sondern …
- BayObLG, 12.02.2020 - 1 VA 133/19
Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das …
- VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475
Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren
- VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.00200
Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen
- VG Braunschweig, 26.11.2014 - 6 A 322/13
Keine Berücksichtigung abfallrechtlicher Belange bei Entscheidung über …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
Erteilung einer Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung eines Wochenmarkts; …
- VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2016 - 2 VK LSA 41/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Begriff der Dienstleistungskonzession
- VG Regensburg, 26.01.2022 - RO 5 E 21.2248
Kein Anspruch auf Aushebung des Vergabeverfahrens für die Zulassung zu einem …
- VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3726
Einstweiliger Rechtsschutz, Vergabe von Jugendhilfeleistungen, …
- OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09
Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand
- VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines …
- VK Baden-Württemberg, 25.07.2012 - 1 VK 20/12
Fahrrad-Vermietsystem: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?
- OVG Thüringen, 19.07.2021 - 3 VO 352/21
Vergaberecht: Anfechtung der Erteilung eines Zuschlags an Konkurrenten: Annahme …
- VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3668
Interimsweise Vergabe von Jugendhilfeleistungen in Form der Schulsozialarbeit
- VG München, 31.05.2016 - M 7 E 16.2303
"Kulturstrand München 2016": Auswahlverfahren der Stadt München war fehlerhaft
- VK Sachsen-Anhalt, 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
- VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5189/12
Vorläufige Untersagung eines bodengebundenen Rettungsdienstes bzgl. der Erteilung …
- KG, 09.03.2022 - Verg 3/18
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer …
- VK Baden-Württemberg, 19.10.2012 - 1 VK 35/12
Bau und Betrieb einer Raststätte und Tankstelle: Baukonzession?
- VG Regensburg, 20.06.2024 - RO 4 E 24.576
Abgestimmte Verhaltensweise, Streitwertfestsetzung, Prozeßkostenhilfeverfahren, …
- VG Weimar, 28.05.2021 - 8 E 196/21
Rechtsweg bei Vergabekonzessionen für den Breitbandkabelausbau
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02399
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02396
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02401
Anfechtung eines einem Dritten erteilten glücksspielrechtlichen Bescheids zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02395
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.200
Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen
- VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14
Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?
- LG Köln, 22.03.2013 - 90 O 51/13
Keine Wartefrist bei Vergabe von Dienstleistungskonzession!
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2021 - 15 L 107/21
Anordnung eines Betriebsübergangs: Welches Gericht ist zuständig?
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2025 - 1 LZ 64/24
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Strandnutzung (mobile …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02400
Aufhebung eines glücksspielrechtlichen Bescheids zum Betrieb einer Spielhalle
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02398
Unzulässige Klage gegen glücksspielrechtlichen Bescheid
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02394
Anfechtung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis durch Dritten
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02393
Unzulässige Konkurrentenklage gegen Spielhallenerlaubnis
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02403
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02402
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02404
Anfechtung eines glücksspielrechtlichen Bescheids zum Betrieb einer Spielhalle
- OLG München, 13.05.2020 - 14 W 1188/19
Beschwerde, Verwaltungsakt, Vergabe, Patentinhaber, Widerspruch, Erlaubnis, …
- VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5550/12
Dienstleistungskonzession; Rettungsdienst; Vergabe
- VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003
Rechtsweg bei Streit über die Vergabe des Betriebs gemeindlicher …
- VK Baden-Württemberg, 25.07.2012 - 1 VK 21/12
Über 20% Zuschuss: Dienstleistungsauftrag!
- OVG Sachsen, 06.09.2012 - 3 E 72/12
Dienstleistungskonzession, Rechtsweg
- LG Saarbrücken, 17.10.2022 - 7 O 79/22
Antrag eines Schaustellers auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Teilnahme …
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 286 Abs 3 BGB, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB
Bauvertrag: Inhaltskontrolle einbezogener VOB/B-Regelungen über die Fälligkeit des Werklohns - rechtsportal.de
Anspruch aus einem Nachunternehmervertrag auf Restwerklohn für eine Photo-Voltaik-Anlage; Zulässigkeit des Berufens auf einen Mangel nach Abnahme des Werkes (der Leistungen) in Kenntnis des Mangels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus einem Nachunternehmervertrag auf Restwerklohn für eine Photo-Voltaik-Anlage; Zulässigkeit des Berufens auf einen Mangel nach Abnahme des Werkes (der Leistungen) in Kenntnis des Mangels
- ibr-online
Fälligkeitseintritt nach § 16 Nr. 3 VOB/B: AGB-widrig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Fälligkeit der VOB/B-Schlussrechnung unter Umständen schon vor Ablauf der Prüffrist
- schluender.info (Kurzinformation)
Fälligkeit der Schlussrechnung beim VOB-Vertrag - Hat Besteller zwei Monate Zeit zu zahlen?
Besprechungen u.ä. (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Fälligkeit der VOB/B-Schlussrechnung unter Umständen schon vor Ablauf der Prüffrist
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Behördliche Zustimmung im Einzelfall steht noch aus: Vorbehalt bei Abnahme erforderlich! (IBR 2012, 196)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Eintritt der Fälligkeit erst nach zwei Monaten: § 16 Nr. 3 VOB/B ist AGB-widrig! (IBR 2012, 131)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 08.07.2011 - 32 O 57/10
- OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11 (Hs)
Papierfundstellen
- BauR 2012, 688
- BauR 2012, 840
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02
Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B
Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11
Sind in einem Bauvertrag jedoch zusätzliche Vertragsbedingungen neben der VOB/B vereinbart, unterliegt das gesamte Klauselwerk der Inhaltskontrolle, ohne dass es auf die Art, den Umfang oder das Gewicht der Abweichungen ankommt (vgl. BGH, BauR 2004, 668; OLG Naumburg, BauR 2005, 1971;… Beckscher VOB-Kommentar, 2. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B Rn. 7). - BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82
Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag
Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11
Eine Überprüfung nach §§ 305 ff. BGB kommt zwar nicht in Betracht, wenn die VOB/B als Ganze vereinbart worden ist, weil sie eine in sich ausgewogene Regelung darstellt (vgl. BGH, NJW 1983, 816, 818). - BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92
Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung
Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11
Das würde sogar dann gelten, wenn der Streitstoff einfach läge und nur eine einzige Rechtsfrage zu entscheiden wäre (vgl. BGH, NJW 1993, 3333; NJW-RR 1996, 572). - BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95
Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11
Das würde sogar dann gelten, wenn der Streitstoff einfach läge und nur eine einzige Rechtsfrage zu entscheiden wäre (vgl. BGH, NJW 1993, 3333; NJW-RR 1996, 572). - BGH, 08.01.1959 - III ZR 6/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 165/11
Die nachträglichen Erklärungen im Schriftsatz der Beklagten vom 08.12.2011 kommen keine Wirkung zu (vgl. BGH, NJW 1959, 725).
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Rechtsprechung
| LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2; BBodSchG § 24 Abs. 2
Anspruch auf Werklohn durch Beseitigung der Öltanks und der Bodenverunreinigungen bzgl. einer ausgeschriebenen Baumaßnahme für die D-Bahn Köln - ibr-online
Kein Hinweis auf Kontamination: Anspruch auf Zusatzvergütung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Werklohn durch Beseitigung der Öltanks und der Bodenverunreinigungen bzgl. einer ausgeschriebenen Baumaßnahme für die D-Bahn Köln
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kein Hinweis auf Kontamination: Anspruch auf Zusatzvergütung! (IBR 2012, 319)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
- LG Köln, 25.10.2011 - 27 O 202/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 840
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07
Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen …
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Dementsprechend ist das Ziel der Regelung des § 24 Abs. 2 BBodSchG schon bisher nicht dahin verstanden worden, dass eine das allgemeine Privatrecht abschließende Regelung vorliegt, sondern vielmehr als eine ausschließlich an öffentlich-rechtliche Tatbestandsmerkmale anknüpfende Regelung, die den Ausgleichsanspruch zwischen den Verpflichteten regelt (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.2008 - XII ZR 52/07, BGHZ 178, 137 = Juris Tz. 27 für das Verhältnis von Mieter und vermietendem Grundstückseigentümer).Dort ist die Verjährung des Ausgleichsanspruchs in Anlehnung von § 852 Abs. 1 BGB (a.F.) geregelt (…BT-DrS 13/6701, S. 46) worden, um die Anwendbarkeit der kurzen Verjährung gemäß § 548 BGB im Verhältnis von Mieter und Vermieter auszuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.2008 - XII ZR 52/07, BGHZ 178, 137 = Juris Tz. 25).
- OLG Hamm, 17.02.1993 - 26 U 40/92
Rechtliche Behandlung von Bodenerschwernissen, die nach der Ausschreibung nicht …
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Der Bieter ist zu eigenen Bodenuntersuchungen etwa nicht verpflichtett, wenn die Leistungsbeschreibung bestimmte Bodenklassen nach DIN 18300 vor sieht (OLG Hamm, Urt. v. 17.02.1993 - 26 U 40/92, NJW-RR 1994, 406). - OLG Schleswig, 05.08.1993 - 11 U 197/89
Vertrauen in Baugrundangaben?
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Der Bieter darf sich auf der Kenntnisse und Empfehlungen eines im Auftrag des Bauherrn erstellten Baugrundgutachtens grundsätzlich verlassen (OLG Schleswig, Urt. v. 05.08.1993 - 11 U 197/89 IBR 1995, 375), auch wenn es offensichtlich nur punktuellen Aufschluss über den Baugrund und seine Beschaffenheit geben kann.
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04
Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages; …
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung kann nur bestehen, wenn die Leistungen nicht ohnehin zum vertraglich geschuldeten Bausoll gehören (BGH, Urt. v. 27.07.2006 - VII ZR 202/04, NZBau 2006, 777). - BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94
Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Der Auftragnehmer verliert seinen Vergütungsanspruch für eine Zusatzleistung ohne rechtzeitige Ankündigung also nicht, wenn die Ankündigung für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich und daher ohne Funktion gewesen wäre (BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44;… Drittler, a.a.O., Rn. 270). - BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98
Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Von besonderer Bedeutung ist dabei der Wortlaut der Leistungsbeschreibung (BGH, Urt. v.11.03.1999 - VII ZR 179/98, NJW 1999, 2432). - BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Neben dem Wortlaut der Ausschreibung sind die Umstände des Einzelfalles, unter anderem die konkreten Verhältnisse des Bauwerks zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.02.2002 - VII ZR 376/00, NZBau 2002, 324). - BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Rn. 66 b) Auch nach allgemeinen Regeln ist eine Verjährung des Anspruchs auf Abschlagszahlung, der selbständig verjährt (BGH, Urt. v. 05.11.1998 - VII ZR 191/97, NJW 1999, 713), mit Rücksicht auf die Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen gemäß § 203 BGB nicht eingetreten. - BGH, 09.01.1997 - VII ZR 259/95
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Bei der Auslegung ist auch zu bedenken, dass gemäß § 9 Abs. 2 VOB/A die Klägerin darauf vertrauen durfte, dass die Beklagte ihr kein ungewöhnliches Wagnis zumutet (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1997 - VII ZR 259/95, BauR 1997, 466). - BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 27 O 202/10
Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (BGHZ 11, 192) betrifft nicht den vorliegenden Fall, in dem eine Schlussrechnung noch nicht gestellt ist und auch das Bauvorhaben noch nicht beendet oder abnahmereif ist. - OLG Köln, 14.01.2003 - 22 U 128/02
Konkludente Anordnung zur Fortsetzung der Arbeiten zu erschwerten …
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