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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2023 - C-106/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16526
EuGH, 13.07.2023 - C-106/22 (https://dejure.org/2023,16526)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2023 - C-106/22 (https://dejure.org/2023,16526)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - C-106/22 (https://dejure.org/2023,16526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Xella Magyarország

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Verordnung (EU) 2019/452 - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die einen Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen in als "strategisch" eingestufte gebietsansässige ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Freier Kapitalverkehr; Niederlassungsfreiheit; Verordnung (EU) 2019/452; Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die einen Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen in als strategisch angesehene gebietsansässige Unternehmen ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Rechtfertigung der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Ziel, regionale Versorgung des Bausektors mit Kies, Sand und Ton sicherzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Verordnung (EU) 2019/452 - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die einen Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen in als "strategisch" angesehene gebietsansässige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgung mit Baustoffen: Schon wichtig, aber auch nicht so wichtig!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Kapitalverkehr - Das Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors mit Kies, Sand und Ton sicherzustellen, kann eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht rechtfertigen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ziel sicherer Versorgung mit Baurohstoffen darf Niederlassungsfreiheit nicht beschränken - Ziel sicherer Versorgung mit Baurohstoffen darf Niederlassungsfreiheit nicht beschränken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ziel sicherer Versorgung mit Baurohstoffen rechtfertigt keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit - Überprüfungsmechanismus stellt Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 810
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 27.02.2019 - C-563/17

    Die von der portugiesischen Regierung im Rahmen der Reprivatisierung von TAP …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung fallen nämlich nationale Rechtsvorschriften, die auf Beteiligungen anwendbar sind, die es ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen einer Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, in den Anwendungsbereich der Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und nicht in den der Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a., C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Im vorliegenden Fall ist der Erwerb sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft unbestreitbar ausreichend, um es der erwerbenden Gesellschaft zu ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Leitung und die Kontrolle der erworbenen Gesellschaft auszuüben (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a., C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 44).

    Rn. 58 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind als "Beschränkungen der freien Niederlassung" im Sinne von Art. 49 AEUV alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a., C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Nach ständiger Rechtsprechung können rein wirtschaftliche Gründe, die mit der Förderung der nationalen Wirtschaft oder deren gutem Funktionieren verbunden sind, keine Beeinträchtigungen der in den Verträgen verbürgten Grundfreiheiten rechtfertigen (Urteil vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a., C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Der Gerichtshof hat hingegen anerkannt, dass wirtschaftliche Überlegungen, mit denen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, oder die Gewährleistung einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen können, der eine Beschränkung einer der in den Verträgen verbürgten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2013, Essent u. a., C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677, Rn. 53, und vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a., C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-244/11

    Die griechische Regelung über die vorherige Genehmigung des Erwerbs von …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 67 Speziell zu einem mit der Versorgungssicherheit zusammenhängenden Ziel hat der Gerichtshof entschieden, dass ein solches Ziel nur geltend gemacht werden kann, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 68 Im Fall von Unternehmen, die in den Bereichen Erdöl, Telekommunikation und Elektrizität tätig sind und Gemeinwohldienstleistungen erbringen, hat der Gerichtshof entschieden, dass das Ziel, im Krisenfall die Versorgung mit solchen Produkten oder die Erbringung solcher Dienstleistungen im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats sicherzustellen, einen Grund der öffentlichen Sicherheit darstellen und somit gegebenenfalls eine Beeinträchtigung einer Grundfreiheit rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Église de scientologie - "Freier Kapitalverkehr - Ausländische …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Diese Gründe dürfen überdies nicht von ihrer eigentlichen Funktion losgelöst und in Wirklichkeit für wirtschaftliche Zwecke geltend gemacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.10.2013 - C-105/12

    Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die auf den Märkten für Elektrizität …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 65 Der Gerichtshof hat hingegen anerkannt, dass wirtschaftliche Überlegungen, mit denen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, oder die Gewährleistung einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen können, der eine Beschränkung einer der in den Verträgen verbürgten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2013, Essent u. a., C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677, Rn. 53, …und vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a., C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 45 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Ort des satzungsmäßigen Sitzes, der Hauptverwaltung oder der Hauptniederlassung der in Art. 54 AEUV genannten Gesellschaften ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaats zu bestimmen (Urteil vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, EU:C:2003:512, Rn. 97).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-555/19

    Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 60 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Beschränkung einer durch den AEU-Vertrag verbürgten Grundfreiheit nur zulässig, wenn die betreffende nationale Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.09.2022 - C-391/20

    Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 50 Zur Zulässigkeit der ersten Vorlagefrage ist, da in der vorstehenden Randnummer festgestellt worden ist, dass sie allein anhand der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit zu beantworten ist, darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmungen auf einen Sachverhalt, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, nicht anwendbar sind (Urteil vom 7. September 2022, Cilevičs u. a., C-391/20, EU:C:2022:638, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.04.2014 - C-80/12

    Die Steuerregelung des Vereinigten Königreichs verstößt insoweit gegen die …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-106/22
    Rn. 46 Zum anderen geht aus keiner Bestimmung des Unionsrechts hervor, dass die Herkunft der Anteilseigner - seien es natürliche oder juristische Personen - von in der Union ansässigen Gesellschaften für deren Recht, sich auf die Niederlassungsfreiheit zu berufen, eine Rolle spielen würde, da der Unionsstatus einer Gesellschaft gemäß Art. 54 AEUV vom Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes und der Rechtsordnung, der sie zugehörig ist, und nicht von der Staatsangehörigkeit ihrer Anteilseigner abhängt (Urteil vom 1. April 2014, Felixstowe Dock and Railway Company u. a., C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 40).
  • EuGH, 16.07.2026 - C-209/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Wettbewerb - Profifußball - …

    Dabei muss sich das vorlegende Gericht außerdem vergewissern, dass diese Ziele nicht von ihrer eigentlichen Funktion losgelöst und in Wirklichkeit für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke geltend gemacht werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 17, und vom 13. Juli 2023, Xella Magyarorszag, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-144/24

    Kommission/ Ungarn (Redevance minière supplémentaire) - Vertragsverletzung eines …

    Die Erkenntnisse aus dem Urteil Xella Magyarország, das sich gerade auf den ungarischen Bausektor bezog, lassen sich leicht auf den vorliegenden Fall anwenden.

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, im Folgenden: Urteil Xella Magyarország, EU:C:2023:568, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} Vgl. Urteil Xella Magyarország (…Rn. 67 bis 69).

    {FN:27} Hierzu verweist Ungarn auf die Schlussanträge der Generalanwältin Ćapeta in der Rechtssache Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:267, Nr. 82).

    {FN:29} Vgl. Urteil Xella Magyarország (…Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:34} Vgl. Urteil Xella Magyarország (…Rn. 23 und 64 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), in dessen Rahmen Ungarn auch auf die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die nationale Wirtschaft verwies.

    {FN:35} Vgl. Urteil Xella Magyarország (…Rn. 63 bis 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:36} Vgl. Urteil Xella Magyarország (…Rn. 67 und 68).

    {FN:37} Vgl. Urteil Xella Magyarország (…Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.01.2026 - C-144/24

    Niederlassungsfreiheit: Die von Ungarn eingeführte zusätzliche Schürfgebühr …

    Es handele sich jedoch um wirtschaftliche Ziele, die keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen könnten, und zwar auch nicht in einer Ausnahmesituation wie der Ankurbelung der Wirtschaft nach der Covid-19-Pandemie, wie sich aus den Rn. 23 und 64 des Urteils vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568), ergebe.

    Rn. 103 Was als Erstes die Versorgungssicherheit betreffe, habe der Gerichtshof in den Rn. 67 und 69 des Urteils vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568), entschieden, dass ein solches Ziel nur geltend gemacht werden könne, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliege, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre, und ausgeführt, dass das Ziel, die Versorgungssicherheit für den Bausektor in Bezug auf bestimmte Rohstoffe zu gewährleisten, keinem solchen Grundinteresse entspreche.

    Rn. 123 Dies gilt insbesondere für Ziele, die mit der Förderung der nationalen Wirtschaft oder deren ordnungsgemäßem Funktionieren verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung), wie das von Ungarn im vorliegenden Fall angeführte Ziel der Ankurbelung der Wirtschaft sowie des Schutzes der nationalen Wirtschaft und ihrer wichtigsten Sektoren.

    Somit können diese Gründe nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 2019, Kommission/Ungarn [Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen], C-235/17, EU:C:2019:432, Rn. 59…, vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 66).

    Rn. 126 Speziell zu einem mit der Versorgungssicherheit zusammenhängenden Ziel hat der Gerichtshof entschieden, dass ein solches Ziel nur geltend gemacht werden kann, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 127 Der Gerichtshof hat in Rn. 69 des Urteils vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568), bereits entschieden, dass das Ziel, die Versorgungssicherheit für den Bausektor in Bezug auf bestimmte Grundrohstoffe, nämlich Kies, Sand und Ton, die aus einer Abbautätigkeit stammen, zu gewährleisten, keinem "Grundinteresse der Gesellschaft" im Sinne der in den beiden vorangehenden Randnummern angeführten Rechtsprechung entspricht.

  • EuGH, 13.11.2025 - C-499/23

    Freier Warenverkehr: Das von Ungarn eingeführte Verfahren für die Ausfuhr von …

    So kann die öffentliche Sicherheit nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 66 und 67).

    Dies gilt jedoch nicht für die Sicherheit der Versorgung mit Grundrohstoffen im Bausektor auf lokaler Ebene, die nicht unter das legitime Ziel der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit fallen kann, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Mangel an solchen Rohstoffen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 68 und 69).

    Rn. 84 Soweit Ungarn geltend macht, dass diese Verordnung auch dazu beitrage, die nationale Wirtschaft anzukurbeln, indem sie auf den Rückgang der Produktion von Baumaterialien und den Anstieg ihrer Preise infolge der Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie reagiere, sowie dazu, soziale Interessen wie die Schaffung von Wohnraum und die Möglichkeit für junge Menschen, eine Familie zu gründen, zu schützen, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass rein wirtschaftliche Gründe, die mit der Förderung der nationalen Wirtschaft oder deren gutem Funktionieren verbunden sind, keine Beeinträchtigungen der in den Verträgen verbürgten Grundfreiheiten rechtfertigen (Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24

    Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen …

    {FN:51} Für eine Rechtfertigung aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Sinne von Art. 52 Abs. 1 AEUV verlangt der Gerichtshof sogar das Vorliegen einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2014, Navileme und Nautizende (…C-509/12, EU:C:2014:54, Rn. 20, sowie vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 66 und 67 betreffend die Versorgungssicherheit).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 20), vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 27 ff., insbesondere Rn. 49), …sowie vom 20. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Entsendung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer) (C-540/22, EU:C:2024:530, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23

    Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …

    {FN:10} Dies ist indessen selbstverständlich dann der Fall, wenn die Beteiligung 100 % des Kapitals ausmacht (Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország, C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-228/25
    {FN:92} Ce constat est confirmé par les autres faits notoires consacrés par la jurisprudence de la Cour et mentionnés par le Conseil dans ses écritures, à savoir le fait que l'emplacement du volant est en rapport direct avec le champ de vision du conducteur [voir arrêt du 20 mars 2014, Commission/Lituanie (C-61/12, EU:C:2014:172, point 62)] ; que, bien avant 1998, 1e système économique prévalant en Chine n'était déjà plus celui d'un pays à commerce d'État [arrêt du 28 février 2018, Commission/Xinyi PV Products (Anhui) Holdings (C-301/16 P, EU:C:2018:132, point 78)]; que la profession d'avocat peut s'exercer sous différentes formes, qui peuvent aller de l'avocat individuel aux grands cabinets internationaux [arrêt du 24 mars 2022, PJ et PC/EUIPO (C-529/18 P et C-531/18 P, EU:C:2022:218, point 79)] ; que des matières premières de base ayant une valeur marchande relativement faible par rapport, surtout, à leur coût de transport, le risque d'exportation d'une partie significative de la production d'une mine plutôt que la vente desdites matières premières de base sur le marché local apparait peu probable, voire exclu [arrêt du 13 juillet 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, point 73)] ; que certains comportements collusoires, tels que ceux conduisant à la fixation horizontale des prix, peuvent être considérés comme étant tellement susceptibles d'avoir des effets négatifs sur, en particulier, le prix, la quantité ou la qualité des produits et des services qu'il peut être considéré comme étant inutile, aux fins de l'application de l'article 101, paragraphe 1, TFUE, de démontrer qu'ils ont des effets concrets sur le marché [arrêt du 25 janvier 2024, Em akaunt BG (C-438/22, EU:C:2024:71, point 51)], ou encore que la vision remplit une fonction essentielle pour la conduite de véhicules à moteur [arrêt du 21 mars 2024, CBR (Hémianopsie) (C-703/22, EU:C:2024:261, point 42)].
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-499/23

    Kommission/ Ungarn (Matériaux de construction pour infrastructures critiques) - …

    {FN:18} Vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 66 und 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:19} Vgl. Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 66, 67 und 69 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22

    Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …

    {FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-48/24

    Vilniaus tarptautine mokykla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …

    {FN:22} Urteil vom 13. Juli 2023, Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:568, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. März 2023 - C-106/22 (https://dejure.org/2023,6061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Xella Magyarország

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Verordnung (EU) Nr. 2019/452 - Überprüfung von Investitionen - Bescheid, mit dem der Erwerb einer EU-Gesellschaft durch eine andere EU-Gesellschaft wegen der ausländischen ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Verordnung (EU) 2019/452 - Überprüfung von Investitionen - Bescheid, mit dem der Erwerb einer EU-Gesellschaft durch eine andere EU-Gesellschaft wegen der ausländischen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Kapitalverkehr - Generalanwältin Capeta: Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen aus einem Drittstaat erlauben, grundsätzlich nicht entgegen, auch wenn diese durch eine Gesellschaft mit Sitz in der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:11} Gutachten vom 16. Mai 2017 (EU:C:2017:376).

    Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen EU-Singapur) vom 16. Mai 2017 (EU:C:2017:376, Rn. 84).

    {FN:30} Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen EU-Singapur) vom 16. Mai 2017 (EU:C:2017:376, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} Vgl. hierzu Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen EU-Singapur) vom 16. Mai 2017 (EU:C:2017:376, Rn. 84), in dem der Gerichtshof erläutert hat: "Diese Abgrenzung des Anwendungsbereichs der gemeinsamen Handelspolitik für ausländische Investitionen zeigt, dass jede Handlung der Union oder eines Drittstaats, die die Beteiligung einer natürlichen oder juristischen Person eines Drittstaats oder der Union an der Verwaltung oder Kontrolle einer Gesellschaft, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, in der Union oder in dem Drittstaat fördert, erleichtert oder regelt, sich direkt und sofort auf den Handelsverkehr zwischen diesem Drittstaat und der Union auswirken kann, während ein solcher spezifischer Bezug zu diesem Handelsverkehr im Fall von Investitionen, die nicht zu einer solchen Beteiligung führen, fehlt.".

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:13} Ebd., Rn. 80. In derselben Randnummer verweist der Gerichtshof zur Unterscheidung zwischen Direktinvestitionen und Minderheitsbeteiligungen auf seine früheren Binnenmarktrechtssachen, vgl. Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 181 und 182), vom 26. März 2009, Kommission/Italien (…C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 35), und vom 24. November 2016, SECIL (…C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 75 und 76).

    {FN:18} Urteil vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 37) (das zu dem Ergebnis kommt, dass die Niederlassungsfreiheit Anwendung findet, obwohl die streitigen Regelungen in Fällen geringerer Beteiligungen auch die Kapitalverkehrsfreiheit beeinträchtigen können).

    {FN:59} Urteil vom 12. Dezember 2006 (C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 171).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    Im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit vgl. z. B. Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn (Transparenz von Vereinigungen) (C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 52 und 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    und, aus jüngerer Zeit, Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn (Transparenz von Vereinigungen) (C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Église de scientologie - "Freier Kapitalverkehr - Ausländische …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:52} Vgl. z. B. Urteil vom 14. März 2000, Église de scientologie (C-54/99, EU:C:2000:124, Rn.17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:54} Vgl. z. B. Urteil vom 14. März 2000, Église de scientologie (C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.10.2013 - C-105/12

    Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die auf den Märkten für Elektrizität …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:17} Vgl. Urteil vom 22. Oktober 2013, Essent u. a. (C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:62} Vgl. z. B. Urteile vom 20. Juni 2020, Radiosistemi (…C-388/00 und C-429/00, EU:C:2002:390, Rn. 44) (zum ordnungsgemäßen Betrieb des öffentlichen Fernmeldenetzes), vom 28. September 2006, Kommission/Niederlande (…C-282/04 und C-283/04, EU:C:2006:608, Rn. 38) (zur Gewährleistung eines universalen Postdienstes), vom 22. Oktober 2013, Essent u. a. (C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677, Rn. 53) (hinsichtlich der Zuordnung des Eigentums am Elektrizitäts- oder Gasverteilernetzbetreiber in öffentliche oder private Trägerschaft), und vom 27. Februar 2019, Associação Peço a Palavra u. a. (…C-563/17, EU:C:2019:144, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung) (in Bezug auf ein Lastenheft, mit dem ein ausreichendes Maß an regelmäßigen Luftverkehrsdiensten nach und von portugiesischsprachigen Drittländern, zu denen Portugal besondere Beziehungen unterhält, sichergestellt werden soll).

  • EuGH, 01.04.2014 - C-80/12

    Die Steuerregelung des Vereinigten Königreichs verstößt insoweit gegen die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:33} Vgl. u. a. Urteil vom 1. April 2014, Felixstowe Dock and Railway Company u. a. (C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 40).

    {FN:44} Urteil vom 1. April 2014 (C-80/12, EU:C:2014:200).

  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:13} Ebd., Rn. 80. In derselben Randnummer verweist der Gerichtshof zur Unterscheidung zwischen Direktinvestitionen und Minderheitsbeteiligungen auf seine früheren Binnenmarktrechtssachen, vgl. Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 181 und 182), vom 26. März 2009, Kommission/Italien (…C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 35), und vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 75 und 76).

    {FN:60} Vgl. hierzu Urteile vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. Februar 2019, X (In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften) (…C-135/17, EU:C:2019:136, Rn. 90 bis 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.03.2009 - C-326/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:13} Ebd., Rn. 80. In derselben Randnummer verweist der Gerichtshof zur Unterscheidung zwischen Direktinvestitionen und Minderheitsbeteiligungen auf seine früheren Binnenmarktrechtssachen, vgl. Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 181 und 182), vom 26. März 2009, Kommission/Italien (C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 35), und vom 24. November 2016, SECIL (…C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 75 und 76).

    {FN:14} Vgl. z. B. Urteil vom 26. März 2009, Kommission/Italien (C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) (in dem zwischen Investitionen, die zu einer tatsächlichen Beteiligung an der Verwaltung eines Unternehmens führen, und solchen, die zu weniger bedeutenden Arten von Beteiligungen führen, unterschieden wird).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:53} Wie der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Dienstleistungsfreiheit in seinem Urteil vom 14. Oktober 2004, Omega (C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 31), und im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft in seinem Urteil vom 2. Juni 2016, Bogendorff von Wolffersdorff (…C-438/14, EU:C:2016:401, Rn. 68), ausgeführt hat.
  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
    {FN:47} Vgl. u. a. bezüglich der Niederlassungsfreiheit Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen …

  • EuGH, 26.02.2019 - C-135/17

    X (In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften) - Vorlage zur …

  • EuGH, 02.06.2016 - C-438/14

    Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in …

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf …

  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …

  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …

  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …

  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars - "Niederlassungsfreiheit - Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften …

  • EuGH, 15.11.2016 - C-268/15

    Ullens de Schooten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 49, …

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

  • EuGH, 01.02.2001 - C-108/96

    Mac Quen u.a. - "Auslegung der Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) sowie …

  • EuGH, 27.04.2012 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Gesundheit der Bevölkerung - …

  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 27.02.2019 - C-563/17

    Die von der portugiesischen Regierung im Rahmen der Reprivatisierung von TAP …

  • EuGH, 28.09.2006 - C-282/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 56 …

  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

  • EuGH, 20.05.2008 - C-194/06

    Orange European Smallcap Fund - Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen …

  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a. - "Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • EuGH, 22.10.2013 - C-137/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates - …

  • EuGH, 17.02.2016 - C-124/15

    Salutas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …

  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi - "Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und …

  • EuGH, 16.01.2009 - C-437/08

    Österreichische Salinen - Verbindung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die …

  • EuGH - C-161/12 (anhängig)

    Muzzio

  • EuGH, 28.09.2006 - C-283/04

    Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit beim Halten von Sonderaktien durch das …

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2026 - C-538/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Handelspolitik - Kontrolle der Ausfuhr …

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:267, Nrn. 3 bis 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-144/24

    Kommission/ Ungarn (Redevance minière supplémentaire) - Vertragsverletzung eines …

    {FN:27} Hierzu verweist Ungarn auf die Schlussanträge der Generalanwältin Ćapeta in der Rechtssache Xella Magyarország (C-106/22, EU:C:2023:267, Nr. 82).
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