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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 12.01.2023 - C-154/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,82
EuGH, 12.01.2023 - C-154/21 (https://dejure.org/2023,82)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2023 - C-154/21 (https://dejure.org/2023,82)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - C-154/21 (https://dejure.org/2023,82)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données personnelles)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre Daten - Informationen über die Empfänger oder Kategorien von ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    RW/Österreichische Post - Zum Auskunftsanspruch gem. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO: Empfänger-Identität

  • kanzlei.biz

    Recht auf Auskunft über Empfänger von personenbezogenen Daten

  • ra.de
  • doev.de PDF

    RW - Informationen über den Empfänger personenbezogener Daten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: RW/Österreichische Post

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO umfasst regelmäßig auch Identität der Empfänger personenbezogener Daten

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch für Vorstände und Geschäftsführer

  • lto.de (Pressebericht, 12.01.2023)

    DSGVO-Auskunftsanspruch bejaht: Unternehmen müssen konkrete Identität von Datenempfängern offenlegen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt - HSBC muss zunächst keine Strafe wegen Kartell zahlen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrecht auf Datenauskunft bekräftigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Auskunft nach DSGVO müssen Empfänger von Daten konkret benannt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    In DSGVO-Auskunft müssen Datenempfänger konkret benannt werden, Kategorien reichen nicht aus

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftsrecht nach DSGVO umfasst konkrete Empfängerdaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei DSGVO-Auskunft müssen konkrete Empfänger benannt werden, Kategorien-Nennung nicht ausreichend

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 973
  • NVwZ 2023, 319
  • EuZW 2023, 226
  • K&R 2023, 118
  • NZG 2023, 437
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Hierzu weist es darauf hin, dass die im Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293), angestellten Erwägungen, die auf den Zweck des in der Richtlinie 95/46 vorgesehenen Auskunftsrechts abstellten, auf das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO übertragen werden könnten, insbesondere da sich aus den Erwägungsgründen 9 und 10 der DSGVO ableiten lasse, dass der Unionsgesetzgeber das Schutzniveau gegenüber dieser Richtlinie nicht habe herabsetzen wollen.

    Rn. 37 Viertens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es der betroffenen Person durch die Ausübung dieses Auskunftsrechts nicht nur ermöglicht werden muss, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind, sondern auch, ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44, …sowie vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57), insbesondere ob sie gegenüber Empfängern offengelegt wurden, die zu ihrer Verarbeitung befugt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 49).

    Rn. 38 Dieses Auskunftsrecht ist insbesondere erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44, …sowie vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57), sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben oder im Schadensfall den in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 52).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Rn. 37 Viertens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es der betroffenen Person durch die Ausübung dieses Auskunftsrechts nicht nur ermöglicht werden muss, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind, sondern auch, ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44, sowie vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57), insbesondere ob sie gegenüber Empfängern offengelegt wurden, die zu ihrer Verarbeitung befugt sind (…vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 49).

    Rn. 38 Dieses Auskunftsrecht ist insbesondere erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44, sowie vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57), sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben oder im Schadensfall den in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen (…vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 52).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Rn. 37 Viertens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es der betroffenen Person durch die Ausübung dieses Auskunftsrechts nicht nur ermöglicht werden muss, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind, sondern auch, ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44, …sowie vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57), insbesondere ob sie gegenüber Empfängern offengelegt wurden, die zu ihrer Verarbeitung befugt sind (…vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 49).

    Rn. 38 Dieses Auskunftsrecht ist insbesondere erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44, …sowie vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57), sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben oder im Schadensfall den in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen (…vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 52).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Wie der Gerichtshof in Rn. 172 des Urteils vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559), im Wesentlichen bekräftigt hat, muss dieses Recht nämlich im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen andere Grundrechte abgewogen werden.
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Rn. 44 Was schließlich das Ziel betrifft, das mit der DSGVO verfolgt wird, ist festzustellen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen zu gewährleisten (Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-398/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Insoweit werden - wie der Generalanwalt in Nr. 14 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat - mit dem durch die DSGVO geschaffenen allgemeinen Rechtsrahmen die Erfordernisse umgesetzt, die sich aus dem durch Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten ergeben, insbesondere die ausdrücklich in Abs. 2 dieses Artikels vorgesehenen Erfordernisse (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 40).
  • EuGH, 16.01.2019 - C-496/17

    Deutsche Post - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Rn. 34 Zweitens ist auch darauf hinzuweisen, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen mit den in Art. 5 DSGVO aufgestellten Grundsätzen im Einklang stehen muss, damit das Auskunftsrecht gewahrt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2019, Deutsche Post, C-496/17, EU:C:2019:26, Rn. 57).
  • EuGH, 15.03.2022 - C-302/20

    Pressefreiheit: Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Rn. 29 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 15. März 2022, Autorité des marchés financiers, C-302/20, EU:C:2022:190, Rn. 63).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-31/17

    Cristal Union - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Unionsrechts ist zudem derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (Urteil vom 7. März 2018, Cristal Union, C-31/17, EU:C:2018:168, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
    Rn. 44 Was schließlich das Ziel betrifft, das mit der DSGVO verfolgt wird, ist festzustellen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen zu gewährleisten (Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207).
  • EuGH, 26.10.2023 - C-307/22

    Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …

    Rn. 30 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 29).

    Rn. 49 Mithin gehören Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO zu den Bestimmungen, die das Auskunftsrecht sowie die Transparenz über die Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 42).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Rn. 34 Somit muss es der betroffenen Person durch die Ausübung des in Art. 15 DSGVO vorgesehenen Auskunftsrechts nicht nur ermöglicht werden, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind, sondern auch, ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Dieses Auskunftsrecht ist insbesondere erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder im Schadensfall ihr in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenes Recht auf Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs auszuüben (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Rn. 48 Insbesondere geht aus dem zehnten Erwägungsgrund der DSGVO hervor, dass diese namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein gleichmäßiges und hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und zu diesem Zweck für eine unionsweit gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 101, sowie vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13441
Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21 (https://dejure.org/2022,13441)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.06.2022 - C-154/21 (https://dejure.org/2022,13441)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - C-154/21 (https://dejure.org/2022,13441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données personnelles)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Auskunftsrecht der betroffenen Person - Auskunft über den konkreten Empfänger oder über die Kategorien der Empfänger, denen gegenüber die Daten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
    {FN:13} Vgl., in Bezug auf die Richtlinie 95/46, Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 49).

    {FN:14} Vgl., in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46, Urteile vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46, Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 52).

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Richtlinie 95/46, Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51).

    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Richtlinie 95/46, Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 64).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
    Was insbesondere das Recht einer Person auf Auskunft über sie betreffende Daten anbelangt, vgl., in Bezug auf die durch die DSGVO aufgehobene Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31), Urteil vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:12} Vgl., in Bezug auf die Richtlinie 95/46, Urteile vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:14} Vgl., in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46, Urteile vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

  • EuGH - C-372/12 (anhängig)

    M und S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
    Was insbesondere das Recht einer Person auf Auskunft über sie betreffende Daten anbelangt, vgl., in Bezug auf die durch die DSGVO aufgehobene Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31), Urteil vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:12} Vgl., in Bezug auf die Richtlinie 95/46, Urteile vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:14} Vgl., in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46, Urteile vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), vom 17. Juli 2014, YS und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

  • BGH, 14.05.2024 - VI ZR 370/22

    Name des Datenschutzbeauftragten muss nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. b DSGVO nicht …

    Es kann dahinstehen, ob sich aus dieser Vorschrift grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft ergeben kann (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-154/21, NJW 2023, 973 Rn. 36; Generalanwalt beim EuGH Pitruzzella, Schlussantrag vom 9. Juni 2022 - C-154/21, BeckRS 2022, 12698 Rn. 21;… Bäcker in Kühling/Buchner, DSGVO BDSG, 4. Aufl., Art. 13 DSGVO Rn. 61 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21

    Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    {FN:23} Vgl. insoweit Nr. 14 meiner jüngsten Schlussanträge Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. hierzu auch meine jüngsten Schlussanträge in der Rechtssache Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nrn. 26 und 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-317/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/58/EG - Verarbeitung …

    {FN:32} Art. 15 DSGVO spielt nämlich eine "funktionale Rolle" und ermöglicht es der betroffenen Person, andere in der DSGVO vorgesehene Befugnisse auszuüben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten] [C-154/21, EU:C:2022:452, Nr. 33];… vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten] [C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 38 und 39], …sowie vom 22. Juni 2023, Pankki S [C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 58]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21

    Pankki S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …

    {FN:7} Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nr. 33): "…das Auskunftsrecht im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO [spielt] bei der Ausübung der anderen in der DSGVO vorgesehenen Befugnisse der betroffenen Person eine funktionale und instrumentale Rolle".
  • EuGH, 17.11.2022 - C-175/21

    Harman International Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 …

    {FN:7} Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nr. 33): "…das Auskunftsrecht im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO [spielt] bei der Ausübung der anderen in der DSGVO vorgesehenen Befugnisse der betroffenen Person eine funktionale und instrumentale Rolle".
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