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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.1997 - C-248/95, C-249/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1288
EuGH, 17.07.1997 - C-248/95, C-249/95 (https://dejure.org/1997,1288)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-248/95, C-249/95 (https://dejure.org/1997,1288)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-248/95, C-249/95 (https://dejure.org/1997,1288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Binnenschiffahrt - Strukturbereinigung - Beitrag an den Abwrackfonds - Gültigkeit der Gemeinschaftsregelung

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1101/89; ; Verordnung (EWG) Nr. 1102/89; ; Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1101/89; ; Verordnung (EWG) Nr. 3685/89

  • Europäischer Gerichtshof

    SAM Schiffahrt

  • Europäischer Gerichtshof

    Stapf

  • EU-Kommission PDF

    SAM Schiffahrt und Stapf / Bundesrepublik Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c; Verordnung Nr. 1101/89 des Rates
    1 Verkehr - Binnenschiffahrt - Strukturbereinigung - System von Abwrackprämien - Zweckdienlichkeit im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Vertrages - Eigentumsrecht und Recht auf freie Berufsausübung - Keine Verletzung

  • EU-Kommission

    SAM Schiffahrt und Stapf / Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Festlegung der Höhe der Beitragssätze von der Kommission unter Berücksichtigung der für die Binnenschiffahrtsunternehmen wirtschaftlich schwierigen Lage; Begriff der ...

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Festlegung der Höhe der Beitragssätze von der Kommission unter Berücksichtigung der für die Binnenschiffahrtsunternehmen wirtschaftlich schwierigen Lage; Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt, der Verordnung (EWG) Nr. 1102/89 der Kommission mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 178
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG …

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Bei der Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Richter die Beurteilung des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muß sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmißbrauch behaftet ist oder ob die fragliche Behörde die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, a. a. O., Randnr. 57, und Urteil vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1987, I-0000, Randnr. 54).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Folglich können die Ausübung des Eigentumsrechts und die freie Berufsausübung Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 78).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Ferner ist der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, daß sich das Ermessen, über das der Rat verfügt, wenn er - wie hier - bei der Durchführung einer gemeinsamen Politik einen komplexen wirtschaftlichen Sachverhalt beurteilen muß, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen bezieht, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten, insbesondere in dem Sinne, daß es ihm freisteht, sich gegebenenfalls auf globale Feststellungen zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 166/78, Italien/Rat, Slg. 1979, 2575, Randnr. 14, und vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 25).
  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (…vgl. u. a. Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, a. a. O., Randnr. 57, und Urteil vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1987, I-0000, Randnr. 54).
  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich zu behandeln, es sei denn, daß eine unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, und vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Bei der Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Richter die Beurteilung des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muß sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmißbrauch behaftet ist oder ob die fragliche Behörde die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 34).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Nichtigkeitsklage ist die Rechtmäßigkeit eines Aktes anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Aktes zu beurteilen (Urteil vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Bei der Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Richter die Beurteilung des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muß sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmißbrauch behaftet ist oder ob die fragliche Behörde die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 34).
  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich zu behandeln, es sei denn, daß eine unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, und vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 13).
  • EuGH, 12.07.1979 - 166/78

    Italien / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
    Ferner ist der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, daß sich das Ermessen, über das der Rat verfügt, wenn er - wie hier - bei der Durchführung einer gemeinsamen Politik einen komplexen wirtschaftlichen Sachverhalt beurteilen muß, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen bezieht, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten, insbesondere in dem Sinne, daß es ihm freisteht, sich gegebenenfalls auf globale Feststellungen zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 166/78, Italien/Rat, Slg. 1979, 2575, Randnr. 14, und vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 25).
  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
  • EuGH, 05.10.1993 - C-13/92

    Driessen u.a. / Minister van Verkeer en Waterstaat

  • EuGH, 28.11.1978 - 97/78

    Schumalla

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …

    So verhält es sich u. a. im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23, und vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnr. 63).

    96 Zunächst sind die einzelnen Beförderungsformen unter Berücksichtigung u. a. ihrer Funktionsweise, ihrer Zugänglichkeit und der Aufteilung ihrer Netze, was die Bedingungen ihrer Benutzung anbelangt, nicht austauschbar (vgl. in diesem Sinne Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 34).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    29 Nach ständiger Rechtsprechung betraut der EG-Vertrag den Rat mit der Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik und verleiht ihm zu diesem Zweck eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78, Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).

    51 Die freie Berufsausübung gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (Urteile vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16; vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 78, und SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 72).

    56 Angesichts des weiten Ermessens, das dem Gemeinschaftsgesetzgeber beim Erlass zweckdienlicher Maßnahmen im Hinblick auf eine gemeinsame Verkehrspolitik zusteht (Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

    {FN:179} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (…C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 19 und 20), und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:377, Rn. 52, 63 und 64).

    {FN:362} Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:377, Rn. 55).

    {FN:610} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (…C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 19 und 20), und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:377, Rn. 52, 63 und 64).

    {FN:613} Vgl. Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (C-331/88, EU:C:1990:391), und entsprechend vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:377, Rn. 64).

  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 925/1999 - Schallemissionen von Flugzeugen …

    Was die gerichtliche Nachprüfbarkeit der in der vorstehenden Randnummer genannten Voraussetzungen betrifft, so verfügt der Gemeinschaftsgesetzgeber ebenfalls nachständiger Rechtsprechung im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik über einen weitreichenden Ermessensspielraum zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schifffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).

    Bei der Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Richter die Beurteilung des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob diese Beurteilung mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob die fragliche Behörde die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteil SAM Schifffahrt und Stapf, Randnr. 24).

    Ferner ist der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, dass sich das Ermessen, über das der Rat verfügt, wenn er - wie hier - bei der Durchführung einer gemeinsamen Politik einen komplexen wirtschaftlichen Sachverhalt beurteilen muss, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen erstreckt, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten, insbesondere in dem Sinne, dass es ihm freisteht, sich gegebenenfalls auf globale Feststellungen zu stützen (vgl. u. a. Urteil SAM Schifffahrt und Stapf, Randnr. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil SAM Schifffahrt und Stapf, Randnr. 50, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97, Karlsson u. a., Slg. 2000, I-2737, Randnr. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17

    Gültigkeit des Beschlusses der EZB über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren …

    {FN:17} Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:377, Rn. 46).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-368/96

    Generics (UK) u.a. - Arzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen - …

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, sofern eine unterschiedliche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-248/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 50).

    Folglich kann der Gebrauch des Eigentums Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das Eigentum in seinem Wesensgehalt antastet (vgl. insbesondere Urteile SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 72, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 21).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-176/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

    Rn. 34 Mit der Ermächtigung des Rates, sowohl über den Zeitpunkt als auch über den Inhalt und den Umfang seines Tätigwerdens für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu entscheiden, hat der Vertrag dem Rat eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln verliehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 58; vgl. auch - zur Gesetzgebungsbefugnis des Rates im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik - Urteile vom 28. November 1978, Schumalla, 97/78, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).

    Rn. 35 Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Unionsrichter die Beurteilung des Unionsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob der Gesetzgeber die Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 24, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 64).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-541/20

    Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets

    Rn. 1364 Als Drittes ist zum Vorbringen der Republik Bulgarien und der Republik Zypern, dass die vorgenommene Unterscheidung zwischen Beförderungen im Dreiländerverkehr und bilateralen Beförderungen den Wettbewerb zu verfälschen drohe, da die Richtlinie 2020/1057 den Verkehrsunternehmern aus Ländern, die nicht der Union angehörten, keine Verpflichtung auferlege und auf sie nicht anwendbar sei, festzustellen, dass, wie der Rat im schriftlichen Verfahren und in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, die in Drittländern niedergelassenen Verkehrsunternehmen nicht den gleichen Zugang zum Binnenmarkt haben, so dass ihre Lage nicht mit der von in der Union ansässigen Verkehrsunternehmen vergleichbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:377, Rn. 64).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von …

    Rn. 49 Insoweit ist daran zu erinnern, dass bei der Beurteilung der Gültigkeit eines Aktes, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorzunehmen hat, normalerweise von der zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Aktes bestehenden Lage auszugehen ist (Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 46).

    Rn. 50 Selbst wenn man annimmt, dass die Gültigkeit eines Aktes in bestimmten Fällen anhand neuer, nach seinem Erlass eingetretener Gesichtspunkte beurteilt werden kann (Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 47), besteht im vorliegenden Fall kein Anlass zu einer solchen Beurteilung.

  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

    Hilfsweise macht die Kommission geltend, die von den französischen Behörden vor dem vorlegenden Gericht angeführten Tatsachen und Gesichtspunkte seien nach dem Erlass der Entscheidungen 98/692 und 1999/514 eingetreten; nach ständiger Rechtsprechung sei jedoch die Gültigkeit einer Handlung anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung zu beurteilen (Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 46).

    In Bezug auf die Möglichkeit, sich auf neue, nach dem Erlass eines Gemeinschaftsrechtsakts eingetretene Gesichtspunkte zu berufen, um dessen Rechtmäßigkeit zu bestreiten, ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts auf jeden Fall anhand der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt seines Erlasses bestand (Urteile vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, sowie SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind durch Mutagenese gewonnene Organismen …

  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

  • EuGH, 14.05.2009 - C-34/08

    Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-176/09

    Luxemburg / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verkehr - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07

    Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung …

  • EuGH, 09.07.2020 - C-104/19

    Donex Shipping and Forwarding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12

    Schaible - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 21/2004 - Kennzeichnung und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung, …

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  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07

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  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05

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  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-309/96

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  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-27/00

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  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-214/05

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  • EuGöD, 05.12.2012 - F-110/11

    Lebedef u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 - Errichtung des …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,29280
Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95 (https://dejure.org/1997,29280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.1997 - C-248/95 (https://dejure.org/1997,29280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - C-248/95 (https://dejure.org/1997,29280)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SAM Schiffahrt GmbH und Heinz Stapf gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Binnenschiffahrt - Strukturbereinigung - Beitrag an den Abwrackfonds - Gültigkeit der Gemeinschaftsregelung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 01.06.1995 - C-414/93

    Teirlinck / Minister van Verkeer en Waterstaat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95
    Rn. 20 Der Gerichtshof hat die Verordnung Nr. 1101/89 bereits in den beiden Urteilen Teirlinck und Wiljo(19) ausgelegt.

    (19) - Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-414/93 (Teirlinck, Slg. 1995, I-1339) und vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-178/95 (Wiljo, Slg. 1997, I-0000).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95
    (40) - Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 78) und vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95 (Bosphorus, zitiert in Fußnote 39, Randnr. 21).
  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95
    (39) - Vgl. Gutachten vom 28. März 1996 in der Rechtssache 2/94 (Slg. 1996, I-1759, Randnrn. 32 und 33), und meine Schlussanträge in der Rechtssache C-84/95 (Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Nrn. 51 und 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 - Errichtung des …

    {FN:21} - Vgl. in diesem Sinne allgemein die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in den verbundenen Rechtssachen SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, EU:C:1997:92, Nr. 23 und 24), auf die auch in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot in den verbundenen Rechtssachen Spanien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2012:782, Nr. 27) verwiesen wird.
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