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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 29.09.2015 - C-276/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26272
EuGH, 29.09.2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,26272)
EuGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,26272)
EuGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,26272)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gmina Wrocław

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. 1 - Art. 13 Abs. 1 - Steuerpflichtige - Auslegung des Begriffs ,selbständigÊ» - Einrichtung einer Gemeinde - Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Organisationseinheit der Gemeinde, die ihr ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gmina Wrocław

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. 1 - Art. 13 Abs. 1 - Steuerpflichtige - Auslegung des Begriffs ,selbständigÊ» - Einrichtung einer Gemeinde - Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Organisationseinheit der Gemeinde, die ihr ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 9 Abs. 1; Art. 13 Abs. 1; Steuerpflichtige; Auslegung des Begriffs selbständig; Einrichtung einer Gemeinde; Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Organisationseinheit der Gemeinde, die ihr nicht im ...

  • Betriebs-Berater

    Auslegung des Begriffs "Selbständigkeit"

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 9 Abs. 1; MwStSystRL Art. 13 Abs. 1
    Unternehmereigenschaft der juristischen Person des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuerpflicht bei wirtschaftlicher Betätigung kommunaler Einrichtungen; Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Hauptverwaltungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gmina Wroclaw

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 13, EG Art 4 Abs 2, EG Art 5 Abs 3, EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1
    Mehrwertsteuerpflicht, Organisationseinheit einer Gemeinde

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. 1 - Art. 13 Abs. 1 - Steuerpflichtige - Auslegung des Begriffs ,selbständigÊ» - Einrichtung einer Gemeinde - Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Organisationseinheit der Gemeinde, die ihr ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2615
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Rn. 33 Um zu bestimmen, ob eine solche Einheit wirtschaftliche Tätigkeiten selbständig ausübt, ist, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zu prüfen, ob sie sich bei der Ausübung dieser Tätigkeiten in einem Unterordnungsverhältnis zu der Gemeinde, mit der sie verbunden ist, befindet (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90, EU:C:1991:332, Rn. 10, FCE Bank, C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37, und Kommission/Spanien, C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 103 bis 107).

    Zur Feststellung der Selbständigkeit der in Rede stehenden Tätigkeiten hat der Gerichtshof daher das Fehlen jeglichen hierarchischen Unterordnungsverhältnisses zum Staat der Wirtschaftsteilnehmer, die nicht in die öffentliche Verwaltung eingegliedert waren, berücksichtigt sowie den Umstand, dass sie für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelten, dass sie die Modalitäten der Ausübung ihrer Arbeit frei regelten und dass sie das Entgelt, das ihr Einkommen darstellt, selbst vereinnahmten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Heerma, C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 18, und van der Steen, C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 21 bis 25).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-401/13

    Balazs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil Balazs, C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil Balazs, C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Zum Zweck einer einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie müssen die Begriffe, die diesen Anwendungsbereich definieren, wie die der steuerbaren Umsätze, der Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten, unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Umsätze eine autonome und einheitliche Auslegung erfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 48 bis 56).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-210/04

    FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 9 - Feste …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Rn. 33 Um zu bestimmen, ob eine solche Einheit wirtschaftliche Tätigkeiten selbständig ausübt, ist, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zu prüfen, ob sie sich bei der Ausübung dieser Tätigkeiten in einem Unterordnungsverhältnis zu der Gemeinde, mit der sie verbunden ist, befindet (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90, EU:C:1991:332, Rn. 10, FCE Bank, C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37, und Kommission/Spanien, C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 103 bis 107).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Ferner folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil Kommission/Schweden, C-480/10, EU:C:2013:263, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-355/06

    van der Steen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Zur Feststellung der Selbständigkeit der in Rede stehenden Tätigkeiten hat der Gerichtshof daher das Fehlen jeglichen hierarchischen Unterordnungsverhältnisses zum Staat der Wirtschaftsteilnehmer, die nicht in die öffentliche Verwaltung eingegliedert waren, berücksichtigt sowie den Umstand, dass sie für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelten, dass sie die Modalitäten der Ausübung ihrer Arbeit frei regelten und dass sie das Entgelt, das ihr Einkommen darstellt, selbst vereinnahmten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Heerma, C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 18, und van der Steen, C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 21 bis 25).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Rn. 29 In Abweichung von dieser in Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen allgemeinen Regel der Steuerpflicht schließt jedoch Art. 13 Abs. 1 dieser Richtlinie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts von der Eigenschaft des Steuerpflichtigen für die Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Umsätze aus, die sie im Rahmen der ihnen obliegenden öffentlichen Gewalt ausüben bzw. bewirken, es sei denn, eine Behandlung als Nichtsteuerpflichtige würde zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen (Urteil Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 77).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Umsatz zwischen Gesellschafter und …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Zur Feststellung der Selbständigkeit der in Rede stehenden Tätigkeiten hat der Gerichtshof daher das Fehlen jeglichen hierarchischen Unterordnungsverhältnisses zum Staat der Wirtschaftsteilnehmer, die nicht in die öffentliche Verwaltung eingegliedert waren, berücksichtigt sowie den Umstand, dass sie für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelten, dass sie die Modalitäten der Ausübung ihrer Arbeit frei regelten und dass sie das Entgelt, das ihr Einkommen darstellt, selbst vereinnahmten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Heerma, C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 18, und van der Steen, C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 21 bis 25).
  • EuGH, 12.11.2009 - C-154/08

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Rn. 33 Um zu bestimmen, ob eine solche Einheit wirtschaftliche Tätigkeiten selbständig ausübt, ist, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zu prüfen, ob sie sich bei der Ausübung dieser Tätigkeiten in einem Unterordnungsverhältnis zu der Gemeinde, mit der sie verbunden ist, befindet (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90, EU:C:1991:332, Rn. 10, FCE Bank, C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37, und Kommission/Spanien, C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 103 bis 107).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

    Auszug aus EuGH, 29.09.2015 - C-276/14
    Rn. 33 Um zu bestimmen, ob eine solche Einheit wirtschaftliche Tätigkeiten selbständig ausübt, ist, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zu prüfen, ob sie sich bei der Ausübung dieser Tätigkeiten in einem Unterordnungsverhältnis zu der Gemeinde, mit der sie verbunden ist, befindet (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14, Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90, EU:C:1991:332, Rn. 10, FCE Bank, C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37, und Kommission/Spanien, C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 103 bis 107).
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Rn. 59 bb) Außerdem verleiht Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG (insbesondere der Begriff "wer") dem Begriff "Steuerpflichtiger" einen weiten Anwendungsbereich mit dem Schwerpunkt auf der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Sinne, dass auch Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, die objektiv die Kriterien dieser Bestimmung erfüllen, als Mehrwertsteuerpflichtige gelten (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile Gmina Wrocław vom 29.09.2015 - C-276/14, EU:C:2015:635, HFR 2015, 1087, Rz 28; Nigl u.a. vom 12.10.2016 - C-340/15, EU:C:2016:764, UR 2016, 873, Rz 27; anderer Ansicht wohl BFH-Urteil vom 22.11.2018 - V R 65/17, BFHE 263, 90, Rz 20).

    Rn. 84 2. Die ursprüngliche Begründung des RFH zur Unselbständigkeit bei fehlendem "eigenen Willen" weist aus Sicht des vorlegenden Senats deutliche Parallelen zu den Überlegungen auf, die der EuGH in den --nach Ergehen der Vorlagebeschlüsse in BFHE 244, 94, BStBl II 2014, 428 und in BFHE 244, 79, BStBl II 2014, 417 sowie nach dem EuGH-Urteil Larentia + Minerva (EU:C:2015:496, BStBl II 2017, 604) ergangenen-- EuGH-Urteilen Gmina Wrocław (EU:C:2015:635, HFR 2015, 1087, Rz 30 ff.) und Saudacor vom 29.10.2015 - C-174/14 (EU:C:2015:733, UR 2015, 901, Rz 60, 63 und 67) bei der Prüfung der Selbständigkeit angestellt hat.

    Rn. 85 a) Dort hat der EuGH auf ein bestehendes Unterordnungsverhältnis (vgl. EuGH-Urteil Gmina Wrocław, EU:C:2015:635, HFR 2015, 1087, Rz 33, 34 und 36) sowie auf eine organschaftliche Verbindung (EuGH-Urteil Saudacor, EU:C:2015:733, UR 2015, 901, Rz 67) abgestellt.

    Rn. 88 3. Unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Gmina Wrocław (EU:C:2015:635, HFR 2015, 1087, Rz 35) ist es aus Sicht des vorlegenden Senats jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass sich die unionsrechtliche Rechtfertigung für die vom Mitgliedstaat Deutschland aufgestellten (sehr strengen) Kriterien der Unterordnung für das Bestehen einer Organschaft zwar nicht --wie bisher vom BFH angenommen-- in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG findet, sondern in Art. 4 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG finden könnte.

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines …

    Rn. 15 a) Dieser Tatbestand ist weit auszulegen, da die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) und Art. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) der Mehrwertsteuer einen sehr weiten Anwendungsbereich zuweisen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919, Rz 33; vom 14. Januar 2016 V R 63/14, BFHE 253, 279, BStBl II 2016, 360, Rz 14; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Redlihs vom 19. Juli 2012 C-263/11, EU:C:2012:497, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1020, Rz 24; Gmina Wroclaw vom 29. September 2015 C-276/14, EU:C:2015:635, HFR 2015, 1087, Rz 26).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (…Urteile vom 6. März 2007, Meilicke, C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 34 und 35…, vom 22. Januar 2015, Balazs, C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 49 und 50, sowie vom 29. September 2015, Gmina Wrocław, C-276/14, EU:C:2015:635, Rn. 44 und 45).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15502
Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,15502)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,15502)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,15502)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gmina Wrocław

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 13 - Art. 5 Abs. 3 und Art. 4 Abs. 2 EUV - Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Organisationseinheit der Gemeinde, die ihr nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (32)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-210/04

    FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 9 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:14} - Vgl. Urteil Heerma (…C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 8) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 36).

    {FN:24} - Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 39).

    {FN:27} - Urteil Kommission/Niederlande (…235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 40).

    {FN:29} - C-210/04, EU:C:2006:196.

    {FN:30} - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37).

    Generalanwalt Léger hat in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache darüber hinaus festgestellt, dass die genannte Zweigstelle nicht für eigene Rechnung tätig werde (Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank, C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 46).

    {FN:33} - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 36).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-154/08

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:17} - C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 86.

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Spanien (C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 103 bis 106) in Bezug auf die spanischen "registradores-liquidadores".

    Im Urteil Kommission/Spanien hat der Gerichtshof festgestellt, dass die in der genannten Rechtssache in Rede stehenden "registradores-liquidadores" insofern das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit trugen, als der Gewinn, den sie aus dieser Tätigkeit zogen, vom Betrag der eingezogenen Steuern, von den mit dem Einsatz der für ihre Arbeit benötigten Arbeitskräfte und sachlichen Mittel verbundenen Ausgaben, von der Effizienz der "registradores-liquidadores" und in einigen Fällen sogar vom Prozentsatz der Sanktionen und der Geldbußen abhing, die in Ausübung der Tätigkeit des "registrador-liquidador" verhängt und eingezogen wurden (Urteil Kommission/Spanien, C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 107).

    {FN:40} - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Spanien (C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 120 bis 123).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-210/04

    FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 9 - Feste …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:29} - C-210/04, EU:C:2006:196.

    {FN:30} - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37).

    {FN:33} - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 36).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:19} - Diese Prüfungsreihenfolge ist überdies bereits in den Urteilen Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161) und Ayuntamiento de Sevilla (C-202/90, EU:C:1991:332) gewählt worden.

    {FN:28} - Urteil Ayuntamiento de Sevilla (C-202/90, EU:C:1991:332, Rn. 11 bis 15).

    {FN:34} - Im Urteil Ayuntamiento de Sevilla trugen die Steuerreinnehmer insofern das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit, als der Gewinn, den sie aus dieser Tätigkeit zogen, nicht nur vom Betrag der eingezogenen Steuern abhing, sondern auch von den mit dem Einsatz der für ihre Arbeit benötigten Arbeitskräfte und sachlichen Mittel verbundenen Ausgaben (Urteil Ayuntamiento de Sevilla, C-202/90, EU:C:1991:332, Rn. 13).

  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:11} - Zu Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie, dem dieser Art. 13 der Richtlinie 2006/112 gegenwärtig entspricht, vgl. Urteil Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161, Rn. 18).

    {FN:19} - Diese Prüfungsreihenfolge ist überdies bereits in den Urteilen Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161) und Ayuntamiento de Sevilla (C-202/90, EU:C:1991:332) gewählt worden.

    {FN:27} - Urteil Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 40).

  • EuGH, 23.10.2014 - C-359/11

    Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:45} - Urteile Schulz und Egbringhoff (C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Balazs und Casa Judeţeană de Pensii Cluj (…C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} - Urteile Schulz und Egbringhoff (C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Balazs und Casa Judeţeană de Pensii Cluj (…C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.10.2007 - C-355/06

    van der Steen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:25} - C-355/06, EU:C:2007:615.

    {FN:26} - Urteil van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 21 bis 25).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-401/13

    Balazs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:45} - Urteile Schulz und Egbringhoff (…C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Balazs und Casa Judeţeană de Pensii Cluj (C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} - Urteile Schulz und Egbringhoff (…C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Balazs und Casa Judeţeană de Pensii Cluj (C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-432/13 (anhängig)

    Balazs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:45} - Urteile Schulz und Egbringhoff (…C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Balazs und Casa Judeţeană de Pensii Cluj (C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} - Urteile Schulz und Egbringhoff (…C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Balazs und Casa Judeţeană de Pensii Cluj (C-401/13 und C-432/13, EU:C:2015:26, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    {FN:15} - Vgl. in diesem Sinne Urteile T-Mobile Austria u. a. (…C-284/04, EU:C:2007:381, Rn. 48), Götz (…C-408/06, EU:C:2007:789, Rn. 15), Isle of Wight Council u. a. (C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 28 bis 30) sowie Kommission/Finnland (…C-246/08, EU:C:2009:671, Rn. 34 und 39).

    {FN:23} - Urteile Isle of Wight Council u. a. (C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 25 bis 28 und 38), Kommission/Irland (…C-554/07, EU:C:2009:464, Rn. 39 bis 41) sowie Kommission/Niederlande (…C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 76 und 77).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Umsatz zwischen Gesellschafter und …

  • EuGH, 21.05.2008 - C-456/07

    Mihal

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei …

  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE …

  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des …

  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11

    Kommission / Irland - Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie …

  • EuGH, 10.07.2014 - C-307/13

    Ivansson u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-554/07

    Kommission / Irland

  • EuGH, 08.11.2007 - C-456/07

    Mihal

  • EuGH, 17.09.2014 - C-7/13

    Skandia America (USA) - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

  • EuGH, 29.10.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …

  • EuGH, 13.12.2007 - C-408/06

    Götz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Wirtschaftliche Tätigkeit - …

  • EuGH, 12.09.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 …

  • EuGH, 26.06.2007 - C-284/04

    DIE STAATLICHE VERGABE VON LIZENZEN FÜR MOBILFUNK DER DRITTEN GENERATION (UMTS) …

  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten …

  • EuGH, 27.03.2014 - C-151/13

    Le Rayon d'Or - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten …

  • EuGH, 20.03.2014 - C-72/13

    Gmina Wroclaw

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der …

    {FN:27} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Gmina Wrocław (C-276/14, EU:C:2015:431, Nr. 46) sowie Urteil vom 29. September 2015, Gmina Wrocław (…C-276/14, EU:C:2015:635, Rn. 38); vgl. zudem die Urteile vom 23. März 2006, FCE Bank (…C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 37), und vom 17. September 2014, Skandia America (USA) (…C-7/13, EU:C:2014:2225, Rn. 26), die auf eigenes Gesellschaftskapital abstellen.
  • EuG, 22.10.2025 - T-575/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Gmina Wrocław ( C-276/14, EU:C:2015:431, Nr. 34) und die Analyse des in dieser Rechtssache ergangenen Urteils in Grube, F., "EuGH: Wirtschaftlich tätige ,kommunale Einrichtungen' mangels Selbständigkeit keine Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne - Gmina Wrocław", Mehrwertsteuerrecht , 2015, Nr. 23, S. 926 bis 930 (929 und 930).

    Was zweitens Art. 13 der Richtlinie 2006/112 betrifft, so gelten die von dessen Abs. 1 Unterabs. 1 erfassten Dienstleister nicht als Steuerpflichtige, obwohl sie wirtschaftliche Tätigkeiten "selbständig" ausüben In Nr. 36 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Gmina Wrocław (, EU:C:2015:431) weist Generalanwalt Jääskinen darauf hin, dass Art. 13 der Richtlinie 2006/112 nur auf einen Steuerpflichtigen im Sinne von Art. 9 dieser Richtlinie angewendet werden kann, also eine Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit "selbständig" ausübt; bevor die Anwendbarkeit dieses Art. 13 geprüft werden kann, muss daher die Selbständigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit bestätigt werden.

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