Rechtsprechung
| EuGH, 11.09.2008 - C-279/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Art. 10 bis 13 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Art. 4 Buchst. a - Alleinbezugsverträge über Mineralölerzeugnisse zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem ...
- Judicialis
EG Art. 81; ; Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 Art. 10; ; Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 Art. 11; ... ; Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 Art. 12; ; Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 Art. 13; ; Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 Art. 4 Buchst. a
- Europäischer Gerichtshof
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Art. 10 bis 13 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Art. 4 Buchst. a - Alleinbezugsverträge über Mineralölerzeugnisse zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem ...
- EU-Kommission
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Art. 10 bis 13 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Art. 4 Buchst. a - Alleinbezugsverträge über Mineralölerzeugnisse zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem ...
- EU-Kommission
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Art. 10 bis 13 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Art. 4 Buchst. a - Alleinbezugsverträge über Mineralölerzeugnisse zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem ...
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Art. 81 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) auf einen Alleinbezugsvertrag über Mineralölerzeugnisse; Alleinbezugsvertrag zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem Mineralölunternehmen als Vertrag zwischen zwei ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EG Art. 81; AlleinbezugsVO (VO 1984/83 i.d.F. der VO 1582/97) Art. 10 - 13
EG-Kartellrechtliche Zulässigkeit von Tankstellenverträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Art. 81 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Art. 10 bis 13 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Art. 4 Buchst. a - Alleinbezugsverträge über Mineralölerzeugnisse zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Audiencia Provincial, Madrid (Spanien) eingereicht am 27. Juni 2006 - CEPSA, Estaciones de Servicio SA / LV Tobar e Hijos SL
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial, Madrid (Spanien) - Auslegung des Artikels 81 Absatz 1 EG und der Artikel 10 bis 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 der Kommission vom 22. Juni 1983 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
- EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Papierfundstellen
- EuZW 2008, 668
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 14.12.2006 - C-217/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG …
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Rn. 34 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass dem Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio (C-217/05, Slg. 2006, I-11987, im Folgenden: Urteil CEEES), ergangen ist, bereits eine ähnliche Frage gestellt wurde.Ausweislich der Vorlageentscheidung selbst ist der im Ausgangsverfahren fragliche Vertrag identisch mit den Verträgen, um die es bei der vom Gerichtshof im Urteil CEEES untersuchten Vorlagefrage ging.
Die Frage der Gefahrtragung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität und nicht der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsbeziehung im innerstaatlichen Recht zu untersuchen (Urteil CEEES, Randnr. 46).
Rn. 38 Was erstens die Risiken des Absatzes der Waren angeht, so wird vermutet, dass der Tankstellenbetreiber sie trägt, wenn er mit der Übernahme der Waren vom Lieferanten deren Besitzer wird, wenn er unmittelbar oder mittelbar die mit dem Vertrieb der Waren verbundenen Kosten, insbesondere die Beförderungskosten, übernimmt, wenn er Lager auf eigene Kosten unterhält, wenn er für etwaige Schäden an den Waren wie ihren Verlust oder ihre Verschlechterung sowie für den Schaden, der durch die an Dritte verkauften Waren entsteht, haftet oder wenn er das mit den Waren verbundene finanzielle Risiko in dem Fall trägt, dass er dem Lieferanten den Betrag zahlen muss, der der Menge des gelieferten und nicht des tatsächlich verkauften Kraftstoffs entspricht (vgl. Urteil CEEES, Randnrn.
Ist das der Fall, gehen diese Risiken auf den Betreiber über (Urteil CEEES, Randnrn.
Rn. 40 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Art. 81 EG nicht zur Anwendung gelangt, wenn der Betreiber nur einen geringen Teil der Gefahren trägt (vgl. in diesem Sinne Urteil CEEES, Randnr. 61), da der Betreiber dann beim Verkauf des Kraftstoffs an Dritte nicht als unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer auftritt.
Folglich würde die Festsetzung des Endverkaufspreises der Mineralölerzeugnisse durch CEPSA eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen, die von der Freistellung des Art. 10 der Verordnung Nr. 1984/83 nicht erfasst wäre (vgl. Urteil CEEES, Randnr. 64).
- EuGH, 30.04.1998 - C-230/96
Cabour und Nord Distribution Automobile / Arnor "SOCO" - "Wettbewerb Vertrieb von …
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Rn. 42 Sollte die Prüfung der Gefahren ergeben, dass in Bezug auf den Verkauf von Waren an Dritte eine Vereinbarung zwischen Unternehmen im Sinne des Art. 81 EG vorliegt, so stellt die Festsetzung des Endverkaufspreises der Waren eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die ausdrücklich von Art. 81 Abs. 1 Buchst. a EG erfasst wird und diese Vereinbarung unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot fallen lässt, sofern alle anderen darin aufgeführten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, nämlich, dass die Vereinbarung eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt und dass sie geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 1998, Cabour, C-230/96, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 48).Allerdings fällt eine Vereinbarung, wenn sie nicht alle in einer Freistellungsverordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, nur unter das Verbot nach Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt und wenn sie geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Cabour, Randnr. 48).
Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine etwaige Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln aufgrund von Art. 81 Abs. 2 EG für die gesamten vertraglichen Beziehungen hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 1986, VAG France, 10/86, Slg. 1986, 4071, Randnrn. 14 und 15, Cabour, Randnr. 51, und vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 48).
- EuGH, 28.02.1991 - C-234/89
Delimitis / Henninger Bräu
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Somit ist zu prüfen, wie sich ein solcher Vertrag in Verbindung mit anderen gleichartigen Verträgen auf die Möglichkeiten der Mitbewerber aus dem Inland oder aus anderen Mitgliedstaaten, auf dem relevanten Markt Fuß zu fassen oder ihren Anteil an diesem Markt zu vergrößern, auswirkt (vgl. Urteile vom 28. Februar 1991, Delimitis, C-234/89, Slg. 1991, I-935, Randnrn.Rn. 78 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs die Nichtigkeit kraft Gesetzes einer Vereinbarung im Sinne des Art. 81 Abs. 2 EG nur für die von dem Verbot nach Art. 81 Abs. 1 EG erfassten Teile oder aber, falls diese Teile nicht von der Vereinbarung an sich zu lösen sind, für die Vereinbarung insgesamt gilt (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1966, LTM, 56/65, Slg. 1966, 337, 360, und Delimitis, Randnr. 40).
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Da diese Nichtigkeit absolut ist, erfasst sie die betroffene Vereinbarung in allen ihren vergangenen oder zukünftigen Wirkungen (Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.06.1966 - 56/65
Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Rn. 78 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs die Nichtigkeit kraft Gesetzes einer Vereinbarung im Sinne des Art. 81 Abs. 2 EG nur für die von dem Verbot nach Art. 81 Abs. 1 EG erfassten Teile oder aber, falls diese Teile nicht von der Vereinbarung an sich zu lösen sind, für die Vereinbarung insgesamt gilt (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1966, LTM, 56/65, Slg. 1966, 337, 360, und Delimitis, Randnr. 40). - EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
Brünsteiner - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - …
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine etwaige Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln aufgrund von Art. 81 Abs. 2 EG für die gesamten vertraglichen Beziehungen hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 1986, VAG France, 10/86, Slg. 1986, 4071, Randnrn. 14 und 15, Cabour, Randnr. 51, und vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 48). - EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
Borgmann
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Nach ständiger Rechtsprechung müssen aber die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes einheitlich ausgelegt werden und bei Abweichungen zwischen diesen Fassungen ist die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25, vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 45, und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, Randnr. 52). - EuGH, 07.12.2000 - C-214/99
Neste - "Wettbewerb - Alleinbezugsvereinbarungen - Tankstellenverträge - Laufzeit …
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
13 bis 15, und vom 7. Dezember 2000, Neste, C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25). - EuGH, 16.09.2004 - C-227/01
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Nach ständiger Rechtsprechung müssen aber die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes einheitlich ausgelegt werden und bei Abweichungen zwischen diesen Fassungen ist die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25, vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 45, und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, Randnr. 52). - EuGH, 18.12.1986 - 10/86
VAG France / Magne
Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine etwaige Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln aufgrund von Art. 81 Abs. 2 EG für die gesamten vertraglichen Beziehungen hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 1986, VAG France, 10/86, Slg. 1986, 4071, Randnrn. 14 und 15, Cabour, Randnr. 51, und vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 48). - EuGH, 16.03.2006 - C-332/04
Kommission / Spanien - Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
- EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
HLH Warenvertrieb und Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen …
- EuGH, 11.10.2007 - C-98/06
Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …
- EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
Traunfellner - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
- EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
Fornasar u.a. - "Abfälle - Begriff der gefährlichen Abfälle - Richtlinie …
- EuGH, 15.11.1979 - 36/79
Denkavit Futtermittel
- BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20
Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale
Insoweit stehen sich Handelsvertreter und Auftraggeber nicht als unabhängige Wirtschaftsteilnehmer gegenüber (vgl. EuGH, Urteil vom 11. September 2008 - C-279/06, WuW/E EU-R 1475 Rn. 35 f. - CEPSA). - OLG Düsseldorf, 13.05.2026 - 6 U 5/24
Kreuzfahrtunternehmen darf Provisionsweitergabe nicht verbieten
Rn. 112 Soweit der EuGH bei dieser Abgrenzung zunächst den Idealtypus eines echten Handelsvertreters vor Augen hatte, der keine finanziellen und kommerziellen Risiken des Absatzes oder der Abwicklung der mit Dritten geschlossenen Verträge zu tragen hat, hat er in seiner jüngeren Rechtsprechung klargestellt, dass das Kartellverbot auch dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Absatzmittler lediglich einen geringen Teil dieser Risiken trägt (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05, Rn. 61 - CEES/CEPSA; EuGH, Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 40 - CEPSA/Tobar) oder mit anderen Worten nur unbedeutende finanzielle und wirtschaftliche Risiken trägt (vgl. EuGH, Urteil vom 26.10.2023 - Rs. C-331/21, Rn. 82 - EDP - Energias de Portugal und in den Vertikal-Leitlinien, Rn. 30;… Kirchhoff, in Wiedemann, KartellR-HdB, 5. Auflage 2026, § 11 Rn. 15).Rn. 114 Im Ergebnis unterscheidet der EuGH somit zwei Fallgruppen: Trägt der Handelsvertreter mehr als nur im geringen Umfang finanzielle und kommerzielle Risiken, ist er als selbständiger Unternehmer anzusehen, mit der Folge, dass die vertraglichen Regelungen der Kontrolle nach Art. 101 Abs. 1 AEUV unterliegen (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05, Rn. 38, 45 - CEES/CEPSA; EuGH, Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 35 f., 40 f. - CEPSA/Tobar).
Trägt er hingegen keine oder nur unerhebliche Risiken, liegt ein Vertragsverhältnis vor, bei dem diejenigen vertraglichen Verpflichtungen - aber auch nur diejenigen - nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV fallen, die dem Absatzmittler im Rahmen des Verkaufs der Waren an Dritte für Rechnung des Geschäftsherrn auferlegt werden, also insbesondere solche in Bezug auf die Festsetzung des Endverkaufspreises (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05, Rn. 62 f. - CEES/CEPSA; EuGH, Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 41 - CEPSA/Tobar; so auch Europäische Kommission, Vertikal-Leitlinien, Rn. 41).
Diese Klauseln können gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, soweit sie zu einer Abschottung des betreffenden Marktes führen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05, Rn. 62 - CEES/CEPSA; EuGH, Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 41- CEPSA/Tobar; so auch Europäische Kommission, Vertikal-Leitlinien, Rn. 43;… Zimmer, in Immenga/Mestmäcker, 7. Auflage 2024, § 1 GWB, Rn. 206 f.).
Rn. 121 Drittens existieren Risiken in Verbindung mit anderen Tätigkeiten insofern auf demselben sachlich relevanten Markt, als der Geschäftsherr vom Handelsvertreter verlangt, diese durchzuführen, allerdings nicht im Namen des Auftraggebers, sondern auf eigenes Risiko und eigene Rechnung (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05, Rn. 59 - CEES/CEPSA; EuGH, Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 39 - CEPSA/Tobar sowie zuletzt ders., Urteil vom 26.10.2023 - Rs. C-331/21, Rn. 82 - EDP - Energias de Portugal unter Bezugnahme auf die maßgebliche Randnummer in den Vertikal-Leitlinien, in der aktuellen Fassung Rn. 31).
Die Bezeichnung als Handelsvertretervertrag durch die Parteien oder das nationale Recht ist unerheblich, da das unionsrechtliche Kartellverbot autonom auszulegen ist (vgl. zum Ganzen EuGH…, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05 - CEES/CEPSA, Rn. 46, 50; Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06 - CEPSA/Tobar, Rn. 36; so auch Vertikal-Leitlinien Rn. 34).
Rn. 160 Ausgehend hiervon kommt es auf das formelle Kriterium der Eingliederung der Klägerin in das Unternehmen der Beklagten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH in Sachen EDP - Energias de Portugal (Urteil vom 26.10.2023 - Rs. C-331/21, vgl. so zuvor auch schon im Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 36 ff. in Sachen CESPA/Tobar) nicht mehr entscheidend an.
Rn. 164 Seit der Entscheidung in Sachen CESPA/Tobar (Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 36 ff.) beurteilt der EuGH die Frage, ob der Handelsvertreter ein unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer ist, allein auf Grundlage der Risikoverteilung.
Auch der EuGH (EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-217/05, Rn. 62 - CEPSA; EuGH, Urteil vom 11.09.2008 - Rs. C-279/06, Rn. 41 - CEPSA/Tobar) und die Vertikal-Leitlinien der Europäischen Kommission (…Rn. 41, 43) grenzen so ab.
- EuGH, 02.04.2009 - C-260/07
EIN TANKSTELLENVERTRAG MIT EINER LAUFZEIT VON MEHR ALS FÜNF JAHREN FÄLLT NICHT …
Rn. 54 Was die in Art. 10 der Verordnung Nr. 1984/83 erwähnten besonderen wirtschaftlichen oder finanziellen Vorteile angeht, ergibt sich aus dem Urteil vom 11. September 2008, CEPSA (C-279/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 54), dass diese nicht nur bedeutend sein müssen, um einen Alleinbezug über die Dauer von zehn Jahren zu rechtfertigen, sondern dass sie auch so geartet sein müssen, dass sie zu einer Verbesserung des Vertriebs führen, die Errichtung oder Modernisierung der Tankstelle erleichtern und die Vertriebskosten senken.Im letzteren Fall wäre die Vereinbarung mangels einer individuellen Freistellung nach Art. 81 Abs. 3 EG gemäß Art. 81 Abs. 2 nichtig (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 30. April 1998, Cabour, C-230/96, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 48, und CEPSA, Randnr. 72).
Eine solche Verpflichtung wäre daher von der Freistellung des Art. 10 der Verordnung Nr. 1984/83 nicht erfasst (vgl. Urteile CEEES, Randnr. 64, und CEPSA, Randnr. 65).
Es muss insbesondere unter Berücksichtigung sämtlicher Klauseln in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang und des Verhaltens der Vertragsparteien prüfen, ob der vom Lieferanten empfohlene Endverkaufspreis nicht in Wirklichkeit auf einen Festpreis oder einen Mindestpreis hinausläuft (vgl. in diesem Sinne Urteil CEPSA, Randnrn.
Vor allem muss es prüfen, ob ein solcher Endverkaufspreis nicht in Wirklichkeit mittelbar oder verschleiert vorgegeben ist, z. B. durch die Festlegung des Spielraums des Wiederverkäufers oder durch die Obergrenze der Preisnachlässe, die dieser auf den empfohlenen Verkaufspreis gewähren kann, sowie durch Drohungen, Einschüchterungen, Warnungen, Sanktionen oder Anreize (vgl. in diesem Sinne Urteil CEPSA, Randnr. 71).
Rn. 82 Allerdings stellt die Festsetzung des Endverkaufspreises zwar eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die ausdrücklich von Art. 81 Abs. 1 Buchst. a EG erfasst wird, aber diese Vereinbarung fällt, wie in Randnr. 68 dieses Urteils dargelegt, nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn alle anderen darin aufgeführten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, nämlich, dass die Vereinbarung eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt und dass sie geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Cabour, Randnr. 48 und CEPSA, Randnr. 42).
13 bis 15, vom 7. Dezember 2000, Neste, C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25, und CEPSA, Randnr. 43).
- EuGH, 14.03.2013 - C-32/11
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten …
13 bis 15), vom 7. Dezember 2000, Neste Markkinointi (C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25), vom 11. September 2008, CEPSA Estaciones de Servicio (C-279/06, Slg. 2008, I-6681, Randnr. 43), und vom 2. April 2009, Pedro IV Servicios (C-260/07, Slg. 2009, I-2437, Randnr. 83). - BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16
Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung …
Rn. 26 Für die Beurteilung der Spürbarkeit maßgeblich ist nicht die je einzelne Vereinbarung der angestrebten Art, sondern deren Gesamtheit (EuGH Slg. 2008, I-6681 Rn. 43 - CEPSA; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - KZR 28/79, WuW/E BGH 1780, 1782 - Subterra-Methode;… Kirchhoff in Handbuch des Kartellrechts, 3. Auflage 2016, § 10 Rn. 19 f.). - EuGH, 09.03.2010 - C-379/08
ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …
Folglich ist es im Rahmen des in diesem Artikel vorgesehenen Verfahrens nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des nationalen Gerichts, die vom Gerichtshof ausgelegten Vorschriften des Unionsrechts auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden (vgl. Urteil vom 11. September 2008, CEPSA, C-279/06, Slg. 2008, I-6681, Randnr. 28). - EuGH, 03.09.2026 - C-60/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 Abs. 2 AEUV - …
Da die Nichtigkeit absolut ist, erfasst sie die betreffende Vereinbarung in allen ihren vergangenen oder zukünftigen Wirkungen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 57, vom 11. September 2008, CEPSA, C-279/06, EU:C:2008:485, Rn. 74, …sowie vom 25. Januar 2024, Em akaunt BG, C-438/22, EU:C:2024:71, Rn. 58). - OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden …
Hat der restliche Vertrag jedoch einen selbständiger Geltung fähigen Regelungsgehalt, so beurteilt sich die Auswirkung der Teilnichtigkeit nach nationalem Recht (EuGH…, Urteil vom 18. Dezember 1986 - Rs. 10/86, juris Rn. 14 f.; Urteil vom 11. September 2008 - C 279/06, juris Rn. 78 f.; BGH…, Urteil vom 8. Februar 1994 - KZR 2/93, juris Rn. 40). - EuGH, 09.03.2010 - C-378/08
Bei Betreibern, die über Anlagen in der Nähe eines verschmutzten Gebiets …
Folglich ist es im Rahmen des in diesem Artikel vorgesehenen Verfahrens nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des nationalen Gerichts, die vom Gerichtshof ausgelegten Vorschriften des Unionsrechts auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden (vgl. Urteil vom 11. September 2008, CEPSA, C-279/06, Slg. 2008, I-6681, Randnr. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-359/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein nationales Gericht im …
{FN:19} Urteil vom 11. September 2008, CEPSA (C-279/06, EU:C:2008:485, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-527/16
Alpenrind u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-32/11
Allianz Hungária Biztosító u.a. - Wettbewerb - Zweiseitige Vereinbarungen …
- EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Cimmino u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
Trespa International - Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-547/16
Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG) - Vereinbarungen …
- EuGH, 09.03.2010 - C-380/08
Nachträgliche Abänderung einer Sanierungsmaßnahme
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-505/07
Compañía Española de Comercialización de Aceite - Gemeinsame Marktorganisation …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-215/24
Fira - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Art. 85 des Vertrags - Art. 10 bis 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Alleinbezugsverträge zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem Mineralölunternehmen - Abgrenzung ...
- EU-Kommission
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Art. 85 des Vertrags - Art. 10 bis 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Alleinbezugsverträge zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem Mineralölunternehmen - Abgrenzung ...
- EU-Kommission
CEPSA
Wettbewerb - Absprachen − Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Art. 85 des Vertrags - Art. 10 bis 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Alleinbezugsverträge zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem Mineralölunternehmen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
- EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- EuGH, 07.12.2000 - C-214/99
Neste - "Wettbewerb - Alleinbezugsvereinbarungen - Tankstellenverträge - Laufzeit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
Vgl. hierzu Urteil vom 7. Dezember 2000, Neste (C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 31).13 bis 15, und Neste, Randnr. 25).
{FN:36} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Neste (Randnrn. 32 und 33).
{FN:37} - Im Urteil Neste (Randnr. 34) wird auf die Erheblichkeit der vom Lieferanten getätigten Investitionen abgestellt.
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:16} - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:18} - Urteil Laval un Partneri (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:51} - Vgl. insoweit Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
Brünsteiner - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:54} - Vgl. u. a. Urteile VAG France (Randnr. 14), vom 30. April 1998, Cabour (C-230/96, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 51), sowie vom 30. November 2006, Brünsteiner und Hilgert (C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 48). - EuGH, 30.04.1998 - C-230/96
Cabour und Nord Distribution Automobile / Arnor "SOCO" - "Wettbewerb Vertrieb von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:54} - Vgl. u. a. Urteile VAG France (Randnr. 14), vom 30. April 1998, Cabour (C-230/96, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 51), sowie vom 30. November 2006, Brünsteiner und Hilgert (C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 48). - EuGH, 11.07.2006 - C-205/03
FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:9} - Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 2006, FENIN/Kommission (C-205/03 P, Slg. 2006, I-6295, Randnr. 25). - EuGH, 28.02.1991 - C-234/89
Delimitis / Henninger Bräu
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
Daher ist zu prüfen, wie sich ein solcher Vertrag in Verbindung mit anderen gleichartigen Verträgen auf die Möglichkeiten der Mitbewerber aus dem Inland oder aus anderen Mitgliedstaaten auswirkt, auf dem relevanten Markt Fuß zu fassen oder ihren Anteil an diesem Markt zu vergrößern (vgl. u. a. Urteile vom 28. Februar 1991, Delimitis, C-234/89, Slg. 1991, I-935, Randnrn. - EuGH, 14.12.2006 - C-217/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:8} - Urteil vom 14. Dezember 2006 (C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 39). - EuG, 08.06.1995 - T-7/93
Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06
{FN:42} - Vgl. entsprechend zur Auslegung von Art. 3 Buchst. d der Verordnung Nr. 1984/83 Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995, Langnese-Iglo/Kommission (T-7/93, Slg. 1995, II-1533, Randnr. 138).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-260/07
Pedro IV Servicios - Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen …
{FN:2} - Die erste dieser Rechtssachen hat zum Urteil des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio (C-217/05, Slg. 2006, I-11987), geführt, die zweite, die derzeit beim Gerichtshof anhängig ist, war Gegenstand meiner Schlussanträge vom 13. März 2008 (CEPSA, C-279/06).
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