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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.2015 - C-417/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,539
EuGH, 28.01.2015 - C-417/13 (https://dejure.org/2015,539)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2015 - C-417/13 (https://dejure.org/2015,539)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - C-417/13 (https://dejure.org/2015,539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Starjakob

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor der Vollendung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Starjakob

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor der Vollendung des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Richtlinie 2000/78/EG; Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a; Art. 6 Abs. 1; Diskriminierung wegen des Alters; Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor der Vollendung des 18. ...

  • doev.de PDF

    Starjakob - Altersdiskriminierung; Übergangsregelungen zur "Vorrückung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedstaatliche Regelung zur Beseitigung einer Altersbenachteiligung durch Nichtberücksichtigung der vor dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten; Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Starjakob

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof - Auslegung von Art. 19 Abs. 1 EUV, der Art. 21 und 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Art. 2 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 sowie 16 und 17 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 217
  • DÖV 2015, 342
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 18 Im Jahr 2012 erhob Herr Starjakob unter Berufung auf das Urteil Hütter (C-88/08, EU:C:2009:381) Klage gegen ÖBB auf Zahlung der Gehaltsdifferenz, die ihm für den Zeitraum von 2007 bis 2012 zugestanden hätte, wenn sein Vorrückungsstichtag unter Anrechnung der vor der Vollendung seines 18. Lebensjahrs absolvierten Lehrzeit errechnet worden wäre.

    Rn. 25 Zum Vorliegen einer Ungleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Bediensteten geht aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten hervor, dass der österreichische Gesetzgeber im Anschluss an das Urteil Hütter (EU:C:2009:381) mit dem Erlass von § 53a ÖBB-G ein Vergütungs- und Vorrückungssystem eingeführt hat, das es ermöglicht, bei der Festsetzung des Vorrückungsstichtags die Dienstzeiten nach dem 30. Juni ab Beendigung der allgemeinen Schulpflicht von neun Schuljahren zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt wurden.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass es um persönliche Interessen des Bediensteten geht und dass die Mitwirkungsobliegenheit notwendige Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den ihm durch Gesetz auferlegten Pflichten nachkommen kann, insbesondere den Pflichten nach § 53a Abs. 1 Z 1 ÖBB-G, der erlassen wurde, um die sich aus dem Urteil Hütter (EU:C:2009:381) ergebenden Vorgaben zu beachten.

    Rn. 60 Nach den Angaben des vorlegenden Gerichts ist das Berufungsgericht der Ansicht, dass bis zur Verkündung des Urteils Hütter (EU:C:2009:381) ein rechtliches Hindernis für die Geltendmachung der einzelnen Aufwertungsansprüche bestanden habe, weshalb die Verjährungsfrist nicht vor dem 18. Juni 2009, dem Tag der Verkündung dieses Urteils, habe beginnen können.

    Rn. 63 Bezüglich der Frage, ob sich der Zeitpunkt der Verkündung des Urteils Hütter (EU:C:2009:381) auf die Bestimmung des Beginns der im nationalen Recht festgelegten Verjährungsfrist auswirkt, ist zu beachten, dass durch die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 267 AEUV vornimmt, erforderlichenfalls erläutert und verdeutlicht wird, in welchem Sinne und mit welcher Bedeutung diese Bestimmung seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre.

    Rn. 65 Der Zeitpunkt der Verkündung des Urteils Hütter (EU:C:2009:381) wirkt sich daher nicht auf den Beginn der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verjährungsfrist aus und ist somit für die Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der vorliegenden Rechtssache der Effektivitätsgrundsatz gewahrt ist, irrelevant (…vgl. in diesem Sinne Urteil Pohl, EU:C:2014:12, Rn. 32).

    Rn. 73 Jedoch ist festzustellen, dass es sich bei § 53a Abs. 5 ÖBB-G um eine Verfahrensvorschrift handelt, die Rechtsbehelfe regelt, die nicht auf eine Missachtung des nationalen Rechts, sondern auf eine Missachtung des Unionsrechts gestützt werden, da sie erlassen wurde, um die sich aus dem Urteil Hütter (EU:C:2009:381) ergebenden Vorgaben zu beachten, wobei diese Hemmung im Übrigen den Zeitraum ab dem Tag der Verkündung jenes Urteils bis zur Kundmachung des Gesetzes von 2011 umfasst.

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Somit wurden die nachteiligen Folgen dieses Systems in Bezug auf diese Bediensteten nicht vollständig beseitigt (Urteil Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 34).

    Rn. 31 Da die Verlängerung des für die Vorrückung in den jeweils ersten drei Gehaltsstufen erforderlichen Zeitraums um jeweils ein Jahr nur für Bedienstete gilt, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs Vordienstzeiten zurückgelegt haben, ist festzustellen, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil Schmitzer, EU:C:2014:2359, Rn. 35).

    Rn. 33 Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 können die Mitgliedstaaten nämlich vorsehen, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters keine Diskriminierung darstellt, sofern sie objektiv und angemessen ist und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel, worunter insbesondere rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung zu verstehen sind, gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (Urteil Schmitzer, EU:C:2014:2359, Rn. 37).

    Rn. 34 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen verfügen (Urteil Schmitzer, EU:C:2014:2359, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gleiche gilt für die vom vorlegenden Gericht und der österreichischen Regierung angeführten administrativen Erwägungen (vgl. in diesem Sinne Urteil Schmitzer, EU:C:2014:2359, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Was zum anderen die Besitzstandswahrung und den Schutz des berechtigten Vertrauens der vom früheren System begünstigten Bediensteten in Bezug auf ihr Entgelt anbelangt, ist festzustellen, dass sie legitime Ziele der Beschäftigungspolitik und des Arbeitsmarkts darstellen, die die Beibehaltung der bisherigen Vergütungen und somit einer Regelung, die zu einer Diskriminierung wegen des Alters führt, während eines Übergangszeitraums rechtfertigen können (Urteil Schmitzer, EU:C:2014:2359, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Maßnahme ist, auch wenn sie die Wahrung des Besitzstands und den Schutz des berechtigten Vertrauens der vom früheren System begünstigten Bediensteten sicherzustellen vermag, nicht geeignet, für die vom früheren System benachteiligten Bediensteten ein diskriminierungsfreies System zu schaffen (Urteil Schmitzer, EU:C:2014:2359, Rn. 44).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-429/12

    Pohl - Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 62 Was den Grundsatz der Effektivität angeht, hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar ist, da solche Fristen nicht geeignet sind, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (Urteil Pohl, C-429/12, EU:C:2014:12, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine Vorabentscheidung ist, mit anderen Worten, nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur und wirkt daher grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ausgelegten Vorschrift zurück (Urteil Pohl, EU:C:2014:12, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass sich der Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich nach dem nationalen Recht bestimmt und eine etwaige Feststellung des Unionsrechtsverstoßes durch den Gerichtshof für den Fristbeginn grundsätzlich unerheblich ist (Urteil Pohl, EU:C:2014:12, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Der Zeitpunkt der Verkündung des Urteils Hütter (EU:C:2009:381) wirkt sich daher nicht auf den Beginn der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verjährungsfrist aus und ist somit für die Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der vorliegenden Rechtssache der Effektivitätsgrundsatz gewahrt ist, irrelevant (vgl. in diesem Sinne Urteil Pohl, EU:C:2014:12, Rn. 32).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-58/13

    In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 55 Hinsichtlich eines möglichen Rechtsmissbrauchs ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht erlaubt ist (vgl. u. a. Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 29, sowie Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 42).

    In Bezug auf das subjektive Element muss die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. Urteil Torresi, EU:C:2014:2088, Rn. 44 bis 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 47 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass diese Lösung nur dann zur Anwendung kommt, wenn es ein gültiges Bezugssystem gibt (vgl. Urteil Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, EU:C:2014:2005, Rn. 96).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 55 Hinsichtlich eines möglichen Rechtsmissbrauchs ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht erlaubt ist (vgl. u. a. Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 29, sowie Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 42).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 - …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 55 Hinsichtlich eines möglichen Rechtsmissbrauchs ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht erlaubt ist (vgl. u. a. Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 29, sowie Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 42).
  • EuGH, 03.07.2014 - C-362/13

    Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Dabei dürfen diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteil Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Zwischen …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 46 Allerdings kann die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, nach ständiger Rechtsprechung nur dadurch gewährleistet werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. Urteile Jonkman u. a., C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39, sowie Landtová, C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
    Rn. 46 Allerdings kann die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, nach ständiger Rechtsprechung nur dadurch gewährleistet werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. Urteile Jonkman u. a., C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39, sowie Landtová, C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51).
  • EuGH, 26.01.2010 - C-118/08

    Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der …

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere …

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Der Grundsatz der Effektivität verbietet es nicht, dass eine im nationalen Recht bestimmte Frist für die Verjährung von im Unionsrecht begründeten Ansprüchen vor dem Tag der Verkündung eines Urteils des Gerichtshofs, das die Rechtslage auf dem betreffenden Gebiet klärt, zu laufen beginnt (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 64 f. mwN ).
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Der Grundsatz der Effektivität verbietet es nicht, dass eine im nationalen Recht bestimmte Frist für die Verjährung von im Unionsrecht begründeten Ansprüchen vor dem Tag der Verkündung eines Urteils des Gerichtshofs, das die Rechtslage auf dem betreffenden Gebiet klärt, zu laufen beginnt (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 64 f. mwN).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht gestattet (etwa EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 55 mwN;… 9. März 1999 - C-212/97 - [Centros] Rn. 24, Slg. 1999, I-1459;… 2. Mai 1996 - C-206/94 - [Paletta] Rn. 24, Slg. 1996, I-2357).

    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (…ua. EuGH 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 36 mwN) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (zu der hier einschlägigen Richtlinie 2000/78/EG vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 56 mwN; vgl. iÜ.

    Zwar trifft es zu, dass Verfahren, die Klagen wegen Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zum Gegenstand haben, nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als Klageverfahren, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz) und dass die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf (Grundsatz der Effektivität) (st. Rspr. des EuGH, vgl. nur 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13   

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https://dejure.org/2014,15168
Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13 (https://dejure.org/2014,15168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - C-417/13 (https://dejure.org/2014,15168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - C-417/13 (https://dejure.org/2014,15168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Starjakob

    Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Vorrückungsstichtag - Diskriminierende Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs bei der Gehaltsermittlung ...

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de

    Unionsrechtliche Anforderungen an eine mitgliedstaatliche Regelung zur Beseitigung altersbenachteiligender Vergütungsvorschriften; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    Das Unionsrecht steht weder der Anwendung einer dreijährigen Verjährungsfrist für Gehaltsansprüche, die sich aus einer Diskriminierung wegen des Alters ergeben, noch der Entscheidung des nationalen Gesetzgebers entgegen, diese Frist für den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2009, dem Verkündungsdatum des Urteils Hütter (C-88/08, EU:C:2009:381), und dem Tag der Kundmachung der nationalen Regelung, die die Anrechnung der vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs erlangten Dienstzeiten vorsieht, zu hemmen.

    {FN:9} - C-88/08, EU:C:2009:381.

    {FN:10} - EU:C:2009:381.

    {FN:14} - EU:C:2009:381.

    {FN:33} - EU:C:2009:381.

    {FN:35} - EU:C:2009:381.

  • EuGH, 16.01.2014 - C-429/12

    Pohl - Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:29} - Vgl. u. a. Urteil Pohl (C-429/12, EU:C:2014:12, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:30} - EU:C:2014:12.

    {FN:31} - Urteil Pohl (EU:C:2014:12, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:34} - EU:C:2014:12.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs und Mai - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:12} - Urteil Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:16} - Urteile Kommission/Deutschland (…C-456/05, EU:C:2007:755, Rn. 63) sowie Hennigs und Mai (EU:C:2011:560, Rn. 90).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:13} - Vgl. u. a. Urteil Fuchs und Köhler (C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508, Rn. 85).

    {FN:15} - Urteil Fuchs und Köhler (EU:C:2011:508, Rn. 74).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:18} - Vgl. Urteil Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:24} - Vgl. entsprechend Urteil von Colson und Kamann (14/83, EU:C:1984:153, Rn. 28).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:20} - C-81/12, EU:C:2013:275.
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kombinierte Veranlagung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:19} - Vgl. u. a. Urteile Terhoeve (C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57), Jonkman u. a. (…C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39) und Landtová (…C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51).
  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Zwischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:19} - Vgl. u. a. Urteile Terhoeve (…C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57), Jonkman u. a. (…C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39) und Landtová (C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13
    {FN:19} - Vgl. u. a. Urteile Terhoeve (…C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57), Jonkman u. a. (C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39) und Landtová (…C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines …

  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND …

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

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