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Weitere Entscheidungen unten: EuGH | Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.2023 - C-449/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4546
EuGH, 16.03.2023 - C-449/21 (https://dejure.org/2023,4546)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2023 - C-449/21 (https://dejure.org/2023,4546)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2023 - C-449/21 (https://dejure.org/2023,4546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Towercast

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Art. 21 Abs. 1 - Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge - Tragweite - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Wettbewerb; Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; Verordnung (EG) Nr. 139/2004; Art. 21 Abs. 1; Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge; Tragweite; Zusammenschluss, ...

  • Betriebs-Berater

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen i. S. d. Art. 21 Abs. 1 VO (EG) Nr. 139/2004

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Towercast/Autorité de la concurrence u.a.

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 477
  • BB 2023, 1352
  • BB 2023, 705 (EF)
  • NZG 2023, 898
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Rn. 23 Towercast stützt ihre Klage auf das Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22), und weist darauf hin, dass der Gerichtshof in diesem Urteil entschieden habe, die Kommission dürfe Art. 86 EWG-Vertrag (später Art. 82 EG, jetzt Art. 102 AEUV) auf Unternehmenszusammenschlüsse anwenden.

    Rn. 24 Die Wettbewerbsbehörde hält an der von ihr in der vor dem vorlegenden Gericht angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung fest, insbesondere was die Tragweite der auf das Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22), zurückgehenden Rechtsprechung betrifft, die ihrer Ansicht nach seit der Schaffung eines auf Zusammenschlüsse anwendbaren spezifischen Kontrollsystems gegenstandslos geworden sei.

    Rn. 26 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 7. September 2017, Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:643), zwar festgestellt habe, dass die Verordnung Nr. 139/2004 allein für Zusammenschlüsse im Sinne von Art. 3 dieser Verordnung gilt, für die die Verordnung Nr. 1/2003 grundsätzlich nicht gilt, der Gerichtshof aber nicht erläutert habe, welche Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich seien, und sich nicht dazu geäußert habe, ob die Auslegung im Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22), noch anwendbar sei, und zwar insbesondere auf Zusammenschlüsse unterhalb der Schwelle der verpflichtenden Kontrolle, die weder Gegenstand einer Prüfung im Rahmen einer verpflichtenden Ex-ante-Kontrolle noch eines Verweisungsantrags an die Kommission gemäß Art. 22 der Verordnung Nr. 139/2004 gewesen seien.

    Rn. 46 Zur Aufzählung der von Art. 102 AEUV erfassten Praktiken und Verhaltensweisen hat der Gerichtshof entschieden, dass diese nicht abschließend ist, so dass es sich bei der in dieser Bestimmung enthaltenen Aufzählung missbräuchlicher Praktiken um keine erschöpfende Wiedergabe der Arten der nach dem Unionsrecht verbotenen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, EU:C:1973:22, Rn. 26, …und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 26).

    Rn. 49 Gewiss wurde die Anwendung von Art. 86 EWG-Vertrag (später Art. 82 EG, jetzt Art. 102 AEUV) im Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22), im spezifischen Kontext von Zusammenschlüssen als Korrektiv für das Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung zur Kontrolle dieser Zusammenschlüsse im EWG-Vertrag eingesetzt und aufgefasst.

    Insoweit reicht die bloße Feststellung der Stärkung der Position eines Unternehmens für die Einstufung als Missbrauch nicht aus, da nachgewiesen werden muss, dass der so erreichte Beherrschungsgrad den Wettbewerb wesentlich behindert, dass also nur noch Unternehmen auf dem Markt bleiben, die in ihrem Marktverhalten von dem beherrschenden Unternehmen abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, EU:C:1973:22, Rn. 26, …und vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, EU:C:2000:132, Rn. 113).

  • EuGH, 07.09.2017 - C-248/16

    Austria Asphalt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Rn. 26 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 7. September 2017, Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:643), zwar festgestellt habe, dass die Verordnung Nr. 139/2004 allein für Zusammenschlüsse im Sinne von Art. 3 dieser Verordnung gilt, für die die Verordnung Nr. 1/2003 grundsätzlich nicht gilt, der Gerichtshof aber nicht erläutert habe, welche Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich seien, und sich nicht dazu geäußert habe, ob die Auslegung im Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22), noch anwendbar sei, und zwar insbesondere auf Zusammenschlüsse unterhalb der Schwelle der verpflichtenden Kontrolle, die weder Gegenstand einer Prüfung im Rahmen einer verpflichtenden Ex-ante-Kontrolle noch eines Verweisungsantrags an die Kommission gemäß Art. 22 der Verordnung Nr. 139/2004 gewesen seien.

    Der Unionsgesetzgeber wollte insoweit klarstellen, dass die Verordnung Nr. 139/2004 das einzige Verfahrensinstrument darstellt, das auf die vorherige und zentralisierte Prüfung von Zusammenschlüssen anwendbar ist, die, wie im sechsten Erwägungsgrund dieser Verordnung ausgeführt, eine wirksame Kontrolle sämtlicher Zusammenschlüsse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur ermöglichen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt, C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 21, …und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young, C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 41).

    Rn. 39 Daraus ergibt sich, dass die Verordnung Nr. 139/2004 den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten keineswegs die Möglichkeit nimmt, die Wettbewerbsbestimmungen des Vertrags auf Zusammenschlüsse, wie sie in Art. 3 der Verordnung Nr. 139/2004 definiert sind, anzuwenden, sondern zu einer Gesamtheit von Rechtsvorschriften gehört, die zur Umsetzung der Art. 101 und 102 AEUV und zur Errichtung eines Kontrollsystems dienen, das gewährleistet, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt der Union nicht verfälscht wird (Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt, C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31, …und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young, C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 55).

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 31.05.2018 - C-633/16

    Ernst & Young - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kontrolle von …

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Der Unionsgesetzgeber wollte insoweit klarstellen, dass die Verordnung Nr. 139/2004 das einzige Verfahrensinstrument darstellt, das auf die vorherige und zentralisierte Prüfung von Zusammenschlüssen anwendbar ist, die, wie im sechsten Erwägungsgrund dieser Verordnung ausgeführt, eine wirksame Kontrolle sämtlicher Zusammenschlüsse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur ermöglichen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt, C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 21, und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young, C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 41).

    Rn. 39 Daraus ergibt sich, dass die Verordnung Nr. 139/2004 den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten keineswegs die Möglichkeit nimmt, die Wettbewerbsbestimmungen des Vertrags auf Zusammenschlüsse, wie sie in Art. 3 der Verordnung Nr. 139/2004 definiert sind, anzuwenden, sondern zu einer Gesamtheit von Rechtsvorschriften gehört, die zur Umsetzung der Art. 101 und 102 AEUV und zur Errichtung eines Kontrollsystems dienen, das gewährleistet, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt der Union nicht verfälscht wird (…Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt, C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31, und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young, C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 55).

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Rn. 46 Zur Aufzählung der von Art. 102 AEUV erfassten Praktiken und Verhaltensweisen hat der Gerichtshof entschieden, dass diese nicht abschließend ist, so dass es sich bei der in dieser Bestimmung enthaltenen Aufzählung missbräuchlicher Praktiken um keine erschöpfende Wiedergabe der Arten der nach dem Unionsrecht verbotenen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung handelt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, EU:C:1973:22, Rn. 26, und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 26).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie Maritime Belge Transports u.a. / Kommission - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Insoweit reicht die bloße Feststellung der Stärkung der Position eines Unternehmens für die Einstufung als Missbrauch nicht aus, da nachgewiesen werden muss, dass der so erreichte Beherrschungsgrad den Wettbewerb wesentlich behindert, dass also nur noch Unternehmen auf dem Markt bleiben, die in ihrem Marktverhalten von dem beherrschenden Unternehmen abhängen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, EU:C:1973:22, Rn. 26, und vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, EU:C:2000:132, Rn. 113).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-724/17

    Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Dieser Artikel begründet Rechte Einzelner, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a, C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 25. Juni 2020, A u. a. [Windkraftanlagen in Aalter und Nevele], C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
    Je nach Fallgestaltung haben die zuständigen nationalen Behörden oder aber die Kommission aus diesem Verbot im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Konsequenzen zu ziehen (Urteil vom 11. April 1989, Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, 66/86, EU:C:1989:140, Rn. 32).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.2026 - C-692/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EWG - …

    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (vgl. Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 16.01.2024 - KVR 78/23

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer kartellbehördlichen Verfügung im Falle …

    Sie sollen sicherstellen, dass Zusammenschlüsse im Sinne des Art. 3 FKVO einheitlich von einer einzigen zentralen Stelle ("one stop shop") beurteilt werden und die Fusionskontrollverordnung das einzige Verfahrensinstrument darstellt, das auf die vorherige Prüfung von Zusammenschlüssen anwendbar ist, um eine wirksame Kontrolle sämtlicher Zusammenschlüsse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur zu ermöglichen (vgl. Erwägungsgründe 6, 8 FKVO;… EuGH, Urteile vom 7. September 2017, C-248/16, WuW 2017, 505 Rn. 21 - Austria Asphalt;… vom 31. Mai 2018, C-633/16, Rn. 41 - Ernst & Young; vom 16. März 2023 - C-449/21, WuW 2023, 207 Rn. 36 - Towercast).

    Die Vorschriften zielen zudem aus Gründen der Rechtssicherheit darauf ab, eine doppelte Prüfung der Zusammenschlusstatbestände am Maßstab des Art. 2 FKVO und der Art. 101, 102 AEUV im Grundsatz zu verhindern (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 13. Oktober 2022 - C-449/21, NZKart 2022, 648 Rn. 43, 60 - Towercast).

    Rn. 21 cc) Gleichwohl schließen die Vorschriften der Fusionskontrollverordnung die Anwendung der Art. 101, 102 AEUV durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten auf Zusammenschlüsse im Sinne des Art. 3 FKVO nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht generell aus (EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 39 - Towercast).

    Das folgt zum einen daraus, dass Vorschriften des Sekundärrechts nicht geeignet sind, die Anwendbarkeit des höherrangigen und subjektive Rechte gewährenden Primärrechts auszuschließen (BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - KZR 39/19, Rn. 22 - Trassenentgelte; EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 42 ff. - Towercast;… Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 29 ff. - Towercast).

    Zum anderen hat der Unionsgesetzgeber mit Art. 21 Abs. 1 FKVO nur klarstellen wollen, dass lediglich die anderen Verordnungen zur Durchführung der Wettbewerbsregeln, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2003, grundsätzlich auf Zusammenschlüsse nicht anwendbar sind, und zwar sowohl auf solche, die einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne des Art. 102 AEUV darstellen, als auch auf solche, die den beteiligten Unternehmen die Macht verleihen, einen wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt im Sinne des Art. 101 AEUV zu verhindern (vgl. EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 35 - Towercast, s.a. die Selbstverpflichtung der Kommission in den Erklärungen für das Ratsprotokoll vom 19. Dezember 1989, WuW 1990, 240, 243).

    Rn. 22 Danach können die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten nur unter bestimmten Umständen einen Zusammenschluss unter dem Blickwinkel der Art. 101, 102 AEUV beurteilen (EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 40 - Towercast).

    Ob eine solche Prüfung zulässig ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes auf der einen Seite, die mit der Funktionsweise der präventiv wirkenden Fusionskontrolle verbunden sind, und den subjektiven Rechten der übrigen Marktteilnehmer auf der anderen Seite, die von den unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Art. 101, 102 AEUV geschützt werden (EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 40 ff. - Towercast, Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 59 ff. - Towercast).

    Rn. 23 Demgemäß können solche Zusammenschlüsse, die weder die nationalen noch die Schwellenwerte nach Art. 1 FKVO erreichen und daher keine gemeinschaftsweite Bedeutung haben, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einer ex-post-Kontrolle am Maßstab des Art. 102 AEUV unterzogen werden (EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 52 - Towercast).

    Insoweit schließt die in Art. 21 Abs. 1 FKVO vorgesehene Unanwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, nach deren Art. 5 die Mitgliedstaaten für die Anwendung der Art. 101, 102 AEUV zuständig sind, nicht aus, dass nationale Wettbewerbsbehörden Art. 102 AEUV auf Zusammenschlüsse anwenden (EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 47 - Towercast).

    Rn. 27 (1) Die auf die Wettbewerbskompetenz nach Art. 83 EGV (jetzt Art. 103 AEUV) sowie die Flexibilitätsklausel nach Art. 308 EGV (jetzt Art. 352 AEUV) gestützte Fusionskontrollverordnung gehört zu einer Gesamtheit von Rechtsvorschriften, die der Umsetzung der Art. 101 und 102 AEUV und der Errichtung eines Kontrollsystems dienen, das Verfälschungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt verhindern soll (…EuGH, WuW 2017, 505 Rn. 31 - Austria Asphalt;… WuW 2018, 394 Rn. 55 - Ernst & Young; WuW 2023, 207 Rn. 39 - Towercast).

  • EuGH, 03.09.2024 - C-611/22

    Zusammenschluss Illumina-Grail: der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf …

    Nach dem mit dieser Verordnung eingeführten System der "einzigen Anlaufstelle" stellt die Verordnung nämlich ein besonderes Verfahrensinstrument dar, das, wie sich aus dem achten Erwägungsgrund der Verordnung ergibt, ausschließlich für Unternehmenszusammenschlüsse mit bedeutsamen Strukturveränderungen gelten soll, deren Auswirkungen auf den Markt die Grenzen eines Mitgliedstaats überschreiten (Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Verordnung Nr. 139/2004 kann nicht dem entgegenstehen, dass ein Zusammenschluss von nicht europaweiter Bedeutung wie der in Rede stehende von den nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten aufgrund der unmittelbaren Wirkung von Art. 102 AEUV unter Rückgriff auf ihre eigenen Verfahrensvorschriften überprüft werden kann (Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 50 und 53).

  • EuGH, 19.03.2026 - C-171/24

    Der Gerichtshof bestätigt, wie zuvor das Gericht, die von der Kommission erteilte …

    Rn. 50 Auch das Urteil vom 16. März 2023, Towercast (C-449/21, im Folgenden: Urteil Towercast, EU:C:2023:207), spreche ebenfalls für die Position der Rechtsmittelführerinnen.

    Normenhierarchisch bekräftige das Urteil Towercast außerdem, dass es keiner sekundärrechtlichen Regelung bedürfe, die die Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV ausdrücklich erkläre.

    Rn. 59 Die Beurteilung des Gerichts wird auch nicht durch das von den Rechtsmittelführerinnen angeführte Urteil Towercast in Frage gestellt.

  • EuGH, 26.06.2025 - C-464/23

    Der Gerichtshof bestätigt, wie zuvor das Gericht, die von der Kommission erteilte …

    Im Urteil vom 16. März 2023, Towercast (C-449/21 P, EU:C:2023:207, Rn. 33 ff.), habe der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 21 der Verordnung Nr. 139/2004 zwar die Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1/2003 auf Zusammenschlüsse im Sinne von Art. 3 der Verordnung Nr. 139/2004 ausschließe, aber diese Sperrwirkung schon dem Wortlaut nach nur Akte des abgeleiteten Rechts betreffe.

    Rn. 57 Die Beurteilung des Gerichts wird auch nicht durch das von den Rechtsmittelführerinnen angeführte Urteil vom 16. März 2023, Towercast (C-449/21 P, EU:C:2023:207), in Frage gestellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina-Grail-Zusammenschluss: Generalanwalt Emiliou schlägt vor, das Urteil des …

    {FN:165} Urteil vom 16. März 2023 (C-449/21, EU:C:2023:207).

    {FN:171} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Towercast (C-449/21, EU:C:2022:777, Nr. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-48/22

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die gegen Google wegen …

    {FN:42} Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (…C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 172), vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige (…C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 26), und vom 16. März 2023, Towercast (C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 46).
  • EuGH, 19.03.2026 - C-178/24

    Der Gerichtshof bestätigt, wie zuvor das Gericht, die von der Kommission erteilte …

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 2023, Towercast (C-449/21 P, EU:C:2023:207), festgehalten habe, beantworte Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 139/2004 nicht die Frage, ob die Bestimmungen des Primärrechts und insbesondere Art. 101 und 102 AEUV auf einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 3 der Verordnung Nr. 139/2004 anwendbar blieben.

    Rn. 90 Die Beurteilung des Gerichts wird auch nicht durch das von den Rechtsmittelführerinnen angeführte Urteil vom 16. März 2023, Towercast (C-449/21 P, EU:C:2023:207), in Frage gestellt.

  • EuGH, 12.03.2026 - C-514/24

    Telekommunikation: Ein Teilnehmer kann seinen Vertrag über Internetzugangsdienste …

    Rn. 39 Folglich ist die Vorschrift in dieser Auslegung von einer Verwaltungsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von einem nationalen Gericht grundsätzlich auch auf Rechtsverhältnisse anzuwenden, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12 Februar 2008, Kempter, C-2/06, EU:C:2008:78, Rn. 36…, vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 186, vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 56, …sowie vom 20. April 2023, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (Gemeinde Ginosa), C-348/22, EU:C:2023:301, Rn. 73).
  • EuGH, 18.12.2025 - C-245/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer …

  • EuGH, 11.01.2024 - C-361/22

    Inditex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 6 …

  • EuGH, 15.01.2025 - C-692/23

    EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen!

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-21/24

    Nissan Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21

    Generalanwalt Rantos: Europol und ein Mitgliedstaat, in dem ein Schaden im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-771/22

    HDI Global - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Pauschalreisen …

  • EuGH, 16.11.2023 - C-427/22

    BG (Octroi de prêts sans autorisation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuG, 15.05.2024 - T-416/22

    Fresenius Kabi Austria u. a./ Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung der …

  • EuG, 22.11.2023 - T-484/22

    QN/ eu-LISA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Neueinstufung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-45/22

    Service fédéral des Pensions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der …

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Rechtsprechung
   EuGH - C-449/21   

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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Towercast: Mehr Regulierung, weniger Transaktionssicherheit?

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - C-449/21 (https://dejure.org/2022,27796)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - C-449/21 (https://dejure.org/2022,27796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Towercast

    Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ("Fusionskontrolle") - Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 ("EG-Fusionskontrollverordnung") - Ausschließliche Anwendbarkeit des Fusionskontrollrechts - Nationale Fusionskontrolle - Nichterreichen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EU) § 139/2004 Art. 21
    Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionen) gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Unternehmenszusammenschluss, der keiner fusionskontrollrechtlichen Vorabprüfung unterlag, nachträglich anhand des primärrechtlichen Verbots des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung überprüft werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-248/16

    Austria Asphalt - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:19} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (…C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (…C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 55), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:322, Nr. 35).

    Siehe zudem meine Schlussanträge in der Rechtssache Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:322, Nr. 37) und Urteil des Gerichts vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission (…T-251/00, EU:T:2002:278, Rn. 77 bis 79).

    {FN:32} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:322, Nrn. 36 und 37).

    {FN:37} Siehe bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:322, Nr. 36).

    {FN:43} C-248/16, EU:C:2017:322, Nr. 37, dort in Fn. 18.

  • EuGH, 31.05.2018 - C-633/16

    Ernst & Young - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kontrolle von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    Vgl. auch Urteil vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371), und Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (…C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

    {FN:7} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (…C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 33), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 57).

    {FN:19} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (…C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 55), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:322, Nr. 35).

    {FN:27} Urteil vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 58).

    {FN:33} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (…C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31 bis 33), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 54 ff.).

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:38} Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22).

    {FN:39} Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22, Rn. 25 und 26).

    {FN:40} Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22, Rn. 25).

    {FN:42} Urteil vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22, Rn. 25).

  • EuGH, 07.09.2017 - C-248/16

    Austria Asphalt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:6} Urteil vom 7. September 2017, Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 32): "Wie sich aus Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 139/2004 ergibt, gilt sie allein für Zusammenschlüsse im Sinne ihres Art. 3, für die die Verordnung Nr. 1/2003 grundsätzlich nicht gilt." Dieser Fall betraf ein Gemeinschaftsunternehmen mit Vollfunktionscharakter im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der FKVO, das den Begriff des Zusammenschlusses erfüllte.

    {FN:7} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 33), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (…C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 57).

    {FN:19} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (…C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 55), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:322, Nr. 35).

    {FN:33} Urteile vom 7. September 2017, Austria Asphalt (C-248/16, EU:C:2017:643, Rn. 31 bis 33), und vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (…C-633/16, EU:C:2018:371, Rn. 54 ff.).

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    The General Court upholds the decisions of the Commission accepting a referral …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:8} Siehe hierzu Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2022, 111umina/Kommission (T-227/21, EU:T:2022:447).

    {FN:35} Siehe hierzu Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2022, 111umina/Kommission (T-227/21, EU:T:2022:447).

    {FN:36} Vgl. näher Europäische Kommission, Leitfaden zur Anwendung des Verweisungssystems nach Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung auf bestimmte Kategorien von Vorhaben (…ABl. 2021, C 113, S. 1), Rn. 9 und 10, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2022, 111umina/Kommission (T-227/21, EU:T:2022:447).

  • EuGH, 29.01.2020 - C-418/19

    Silgan Closures und Silgan Holdings/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    Vgl. auch Urteil vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371), und Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

    {FN:26} Vgl. auch Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

    {FN:34} Dies gilt ebenso für den Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF - "Wettbewerbsrecht - Wettbewerbswidrige nationale Rechtsvorschriften - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:15} Urteil vom 9. September 2003, CIF (C-198/01, EU:C:2003:430, Rn. 49 und 50), unter Hinweis auf Urteil vom 22. Juni 1989, Costanzo (…103/88, EU:C:1989:256, Rn. 31).

    {FN:20} Urteil vom 9. September 2003, CIF (C-198/01, EU:C:2003:430, Rn. 49 und 50).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:46} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 132 und 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:29} Vgl. nur Urteile vom 14. November 1996, Tetra Pak/Kommission (…C-333/94 P, EU:C:1996:436, Rn. 37), vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (…C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 57), vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 173), und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige (…C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 26).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-307/18

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
    {FN:31} Urteil vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 153).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer …

  • EuG, 16.05.2017 - T-480/15

    Agria Polska u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-633/16

    Ernst & Young - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 7 …

  • EuG, 13.07.2022 - T-886/19

    Design Light & Led Made in Europe und Design Luce & Led Made in Italy/ Kommission …

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

  • EuGH, 14.03.2019 - C-724/17

    Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen

  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …

  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

  • EuGH, 20.01.2021 - C-301/19

    Kommission/ Printeos - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Beschluss, mit dem …

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …

  • BGH, 16.01.2024 - KVR 78/23

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer kartellbehördlichen Verfügung im Falle …

    Die Vorschriften zielen zudem aus Gründen der Rechtssicherheit darauf ab, eine doppelte Prüfung der Zusammenschlusstatbestände am Maßstab des Art. 2 FKVO und der Art. 101, 102 AEUV im Grundsatz zu verhindern (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 13. Oktober 2022 - C-449/21, NZKart 2022, 648 Rn. 43, 60 - Towercast).

    Das folgt zum einen daraus, dass Vorschriften des Sekundärrechts nicht geeignet sind, die Anwendbarkeit des höherrangigen und subjektive Rechte gewährenden Primärrechts auszuschließen (BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - KZR 39/19, Rn. 22 - Trassenentgelte;… EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 42 ff. - Towercast; Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 29 ff. - Towercast).

    Ob eine solche Prüfung zulässig ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes auf der einen Seite, die mit der Funktionsweise der präventiv wirkenden Fusionskontrolle verbunden sind, und den subjektiven Rechten der übrigen Marktteilnehmer auf der anderen Seite, die von den unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Art. 101, 102 AEUV geschützt werden (EuGH, WuW 2023, 207 Rn. 40 ff. - Towercast, Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 59 ff. - Towercast).

    Zudem darf der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle nicht zu Lasten der Wettbewerbsregeln unzulässig ausgedehnt werden (…EuGH, WuW 2018, 394 Rn. 58 - Ernst & Young; Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 41 - Towercast).

    Rn. 24 dd) Inwieweit ein Verhalten, das - wie hier - in Zusammenhang mit von der Kommission nach Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 FKVO entgegengenommenen Verpflichtungszusagen steht, einer nachträglichen Kontrolle am Maßstab der Art. 101, 102 AEUV unterzogen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenso wenig geklärt wie die Frage, ob die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten in diesen Fällen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln der Union oder des nationalen Wettbewerbsrechts befugt sind (vgl. zum ebenfalls ungeklärten Verhältnis zwischen Art. 102 AEUV und den fusionskontrollrechtlichen Vorschriften bei - fusionsrechtlich - geprüften Zusammenschlussvorhaben: Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 58 ff. - Towercast).

    Rn. 30 Auch wenn sich exante- und ex-post Kontrolle unterscheiden und es sich bei der Beurteilung von Verpflichtungszusagen am Maßstab der Art. 2, Art. 8 Abs. 2 FKVO nicht um eine formelle Entscheidung über die Anwendung von Art. 101, 102 AEUV handelt, darf die Kommission nach Auffassung des Senats aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit das mit ihnen in Übereinstimmung stehende Marktverhalten nicht erneut am Maßstab der Wettbewerbsregeln überprüfen (vgl. zur Bedeutung des Vertrauensschutzes, des grundsätzlichen Vorrangs der fusionskontrollrechtlichen Regelungen und der Vermeidung einer Doppelkontrolle bei Zusammenschlussvorhaben, die bereits einer fusionskontrollrechtlichen Prüfung unterzogen worden sind: Schlussanträge Generalanwältin Kokott, NZKart 2022, 648 Rn. 58 ff. - Towercast).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina-Grail-Zusammenschluss: Generalanwalt Emiliou schlägt vor, das Urteil des …

    {FN:171} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Towercast (C-449/21, EU:C:2022:777, Nr. 63).
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