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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2021 - C-555/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1149
EuGH, 03.02.2021 - C-555/19 (https://dejure.org/2021,1149)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - C-555/19 (https://dejure.org/2021,1149)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - C-555/19 (https://dejure.org/2021,1149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fussl Modestraße Mayr

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 4 Abs. 1 - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlung - Art. 56 AEUV - Art. 11 und 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Audiovisuelle kommerzielle ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fussl Modestraße Mayr

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 4 Abs. 1 - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlung - Art. 56 AEUV - Art. 11 und 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Audiovisuelle kommerzielle ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 4 Abs. 1 - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlung - Art. 56 AEUV - Art. 11 und 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Audiovisuelle kommerzielle ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme Werbung nur regional zu zeigen, könnte gegen das Unionsrecht verstoßen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbot regionaler Werbung in Rundfunkstaatsvertrag

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbot regionaler Werbung in Rundfunkstaatsvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot regionaler Werbung im Fernsehen auf der Kippe

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Regelung zu Regionalwerbung in bundesweitem TV möglicherweise EU-rechtswidrig - Regelung zu Regionalwerbung in bundesweitem TV möglicherweise EU-rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender kann Unionsrecht verstoßen

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 755
  • NVwZ 2021, 785
  • GRUR 2021, 621
  • afp 2021, 131
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 43 In Bezug auf die Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit der durch Art. 56 AEUV garantierten Grundfreiheit in Form des freien Dienstleistungsverkehrs ist darauf hinzuweisen, dass als Beschränkungen dieser Freiheit alle Maßnahmen zu verstehen sind, die ihre Ausübung untersagen, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Der Begriff der Beschränkung umfasst insbesondere die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den freien Dienstleistungsverkehr in den übrigen Mitgliedstaaten berühren (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 Was sodann die etwaige Rechtfertigung einer solchen Beschränkung anbelangt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Beschränkung einer durch den AEU-Vertrag verbürgten Grundfreiheit nur zulässig, wenn die fragliche nationale Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 65, …und vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic, C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 81 Die in Art. 11 der Charta verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit wird auch durch Art. 10 der EMRK geschützt, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auf die Verbreitung von Informationen geschäftlicher Art durch einen Unternehmer, u. a. in Form von Werbebotschaften, anwendbar ist (Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 82 Da die in Art. 11 der Charta und in Art. 10 der EMRK verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Art. 52 Abs. 3 der Charta und den Erläuterungen zu ihrem Art. 11 in der Charta und der EMRK die gleiche Bedeutung und Tragweite hat, beeinträchtigt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme, soweit sie die Möglichkeiten der nationalen Fernsehveranstalter beschränkt, regionale Fernsehwerbung für die betreffenden Werbetreibenden auszustrahlen, diese Grundfreiheit der Fernsehveranstalter (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, EU:C:1997:325, Rn. 26…, vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 68, sowie vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 64 und 65).

    Außerdem dürfen nach dieser Bestimmung unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 68).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-234/12

    Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 40 Was sodann die möglichen Auswirkungen von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 auf die Beantwortung der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils umformulierten Vorlagefragen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus dieser Bestimmung sowie aus den Erwägungsgründen 41 und 83 der Richtlinie hervorgeht, die Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Interessen der Verbraucher als Zuschauer umfassend und angemessen geschützt werden, die ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbieter verpflichten können, strengeren oder ausführlicheren Bestimmungen und in bestimmten Fällen unterschiedlichen Bedingungen in den von der Richtlinie koordinierten Bereichen nachzukommen, sofern diese Vorschriften im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere mit dessen allgemeinen Grundsätzen stehen (Urteil vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 13).

    Rn. 41 Wie auch der Generalanwalt in Nr. 22 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, fällt die Bestimmung, die sich aus § 7 Abs. 11 RStV ergibt, zwar in einen von der Richtlinie 2010/13 erfassten Bereich, nämlich den der Fernsehwerbung, der in ihren Art. 19 bis 26 geregelt ist, die die Verbraucher als Zuschauer vor übermäßiger Werbung schützen sollen (Urteil vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 17); sie betrifft jedoch einen speziellen Bereich, der durch keinen der genannten Artikel geregelt wird, und verfolgt darüber hinaus nicht das erwähnte Ziel des Schutzes der Zuschauer.

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 16, …und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-245/01

    RTL Television - "Richtlinie 89/552/EWG - Artikel 11 Absatz 3 - Fernsehen - …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 82 Da die in Art. 11 der Charta und in Art. 10 der EMRK verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Art. 52 Abs. 3 der Charta und den Erläuterungen zu ihrem Art. 11 in der Charta und der EMRK die gleiche Bedeutung und Tragweite hat, beeinträchtigt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme, soweit sie die Möglichkeiten der nationalen Fernsehveranstalter beschränkt, regionale Fernsehwerbung für die betreffenden Werbetreibenden auszustrahlen, diese Grundfreiheit der Fernsehveranstalter (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, EU:C:1997:325, Rn. 26, vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 68, …sowie vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 64 und 65).

    Nach dieser Rechtsprechung ist dies gerade in der Wirtschaft und besonders in einem so komplexen und fluktuierenden Bereich wie der Werbung unerlässlich (Urteil vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 54 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann jedoch die Aufrechterhaltung des pluralistischen Charakters des Fernsehprogrammangebots, die durch eine Kulturpolitik gewährleistet werden soll, einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 41 und 42, …sowie vom 22. Dezember 2008, Kabel Deutschland Vertrieb und Service, C-336/07, EU:C:2008:765, Rn. 37 und 38).

    Rn. 57 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dieses Ziel zwar mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Zusammenhang steht und damit den nationalen Stellen ein weites Ermessen einräumt, doch dürfen die Anforderungen, die sich aus den Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels ergeben, auf keinen Fall zur Gewährleistung der Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels ungeeignet sein oder außer Verhältnis zu ihm stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 44).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 48 Hierzu ist festzustellen, dass eine nationale Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die es den Fernsehveranstaltern untersagt, im Rahmen ihrer nationalen Programme regionale Fernsehwerbung u. a. zugunsten von Werbetreibenden auszustrahlen, die - wie im vorliegenden Fall Fussl - in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, zu einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs führt, zum Nachteil sowohl der Anbieter von Werbedienstleistungen, also der Fernsehveranstalter, als auch der Empfänger dieser Dienstleistungen, also der Werbetreibenden, die ihre Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat nur regional beschränkt bewerben möchten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1999, ARD, C-6/98, EU:C:1999:532, Rn. 49, und vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética, C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 33).

    Rn. 69 Die Umstände des Ausgangsverfahrens sind im Übrigen insoweit im Wesentlichen mit jenen vergleichbar, die dem Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421), zugrunde lagen.

  • EuGH, 30.01.2020 - C-513/18

    Autoservizi Giordano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 97 Zwar obliegt dem vorlegenden Gericht die Prüfung, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist, doch kann der Gerichtshof ihm alle für diese Prüfung notwendigen Hinweise geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano, C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 36).

    Rn. 102 In diesem Zusammenhang würde ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, dass sich die beiden Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern in einer vergleichbaren Situation befinden, vorliegen, wenn das vorlegende Gericht feststellen sollte, dass sie gleichartige Dienstleistungen erbringen, die miteinander in Wettbewerb stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano, C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 38).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Rn. 59 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nationale Rechtsvorschriften nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann geeignet sind, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, …und vom 11. Juli 2019, A, C-716/17, EU:C:2019:598, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2019 - C-220/17

    Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 16, und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie mit einem rechtlich zulässigen Ziel, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, in Zusammenhang steht und wenn dieser Unterschied in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

  • EuGH, 21.05.2019 - C-235/17

    Ungarn hat durch die Löschung der Nießbrauchsrechte, die Angehörige anderer …

  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung …

  • EuGH, 28.10.1999 - C-6/98

    ARD - Fernsehsendungen - Beschränkung der Sendezeit für Werbung

  • EuGH, 22.12.2008 - C-336/07

    Kabel Deutschland Vertrieb und Service - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 Abs. 1 - …

  • EuGH, 11.07.2019 - C-716/17

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-719/18

    Die italienische Vorschrift, durch die Vivendi daran gehindert ist, 28 % des …

  • EuGH, 11.12.2019 - C-87/19

    TV Play Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …

  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-164/15

    Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine …

  • EuGH, 18.02.2016 - C-49/14

    Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • EuGH, 28.02.2018 - C-418/16

    mobile.de/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …

  • EuGH, 21.04.2026 - C-769/22

    Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …

    Rn. 463 Diese Freiheit gilt insbesondere für die Verbreitung von Informationen geschäftlicher Art durch einen Unternehmer, u. a. in Form von Werbebotschaften (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 465 Somit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass eine nationale Maßnahme, soweit sie in Bezug auf bestimmte Inhalte oder Werbung, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen und Homosexualität vermitteln oder darstellen, ihre Verbreitungsmöglichkeiten beschränkt oder den Zugang dazu verbietet, in die in Art. 11 der Charta verankerte Freiheit der Meinungsäußerung der betreffenden Anbieter eingreift (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VG Berlin, 22.04.2024 - 32 K 1.23
    Das Vorliegen einer a priori weniger einschränkenden Maßnahme könne die Verhältnismäßigkeit von § 7 Abs. 11 RStV jedoch nur berühren, sofern - was zu prüfen sei - diese Maßnahme tatsächlich so erlassen und durchgeführt werden könne, dass das Ziel der Bestimmung, die Wahrung des Medienpluralismus auf regionaler und lokaler Ebene durch den Schutz der Finanzierung und des Fortbestands der regionalen und lokalen Fernsehveranstalter, in der Praxis erreicht werden könne (vgl. für das Vorstehende EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 76 ff.).

    Rn. 138 Außerdem lassen die Erwägungen des EuGH eine angemessene Beachtung der föderalen Verfasstheit der Bundesrepublik vermissen, die einen jeweils unterschiedlichen Schutz regionaler und lokaler Medienvielfalt mit Blick auf die Situation "vor Ort" erfordern kann (vgl. Ukrow, Institut für Europäisches Medienrecht, Das aktuelle Stichwort, Sicherung regionaler Vielfalt - Außer Mode?, Anmerkungen aus Anlass des Urteils des EuGH vom 3. Februar 2021, C-555/19, S. 16), sodass die geforderte Überprüfung, ob die Maßnahme "tatsächlich so erlassen und durchgeführt werden" könne, wegen der damit eingeforderten Missachtung der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative bei der Bewertung und Regulierung von komplexen Sachverhalten mit einer Vielzahl miteinander konfligierender berechtigter Interessen von Marktteilnehmern erheblichen demokratischen und rechtsstaatlichen Bedenken begegnet (vgl. Ukrow, ebd.).

    Der Vergleich der nationalen Fernsehveranstalter mit der Situation der Anbieter von insbesondere linearen Werbedienstleistungen im Internet müsse unter Berücksichtigung (1.) der sie kennzeichnenden Merkmale, (2.) von Gegenstand und Ziel des § 7 Abs. 11 RStV sowie (3.) der Grundsätze und Ziele des Bereichs des nationalen Rechts, zu dem die vorgenannte Bestimmung gehört, erfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 99 f., Rn. 103).

    Dies hänge insbesondere damit zusammen, dass die Werbung im Internet dank ihres interaktiven Charakters und der Sammlung zahlreicher Informationen über die Nutzer nicht durch das Kriterium des Territoriums begrenzt sei und die Nutzer individuell nach ihren mutmaßlichen Interessen ansprechen könne, was im Fall des Fernsehens unmöglich sei (vgl. EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 - Rn. 34 f.).

    Der Generalanwalt ging in seinen Schlussanträgen im Übrigen ebenfalls davon aus, dass die Konvergenz nur ein Vorgang sei, der, solange die beiden Medien unterschiedlichen Regelungen unterlägen, noch lange nicht abgeschlossen sei (vgl. EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 - Rn. 34 f.).

    Vor diesem Hintergrund ist die in § 7 Abs. 11 RStV vorgesehene Maßnahme nicht als ausführlichere oder strengere Bestimmung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 einzustufen und fällt nicht in ihren Anwendungsbereich (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 49).

    Art. 56 AEUV verbietet jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in grenzüberschreitenden Situationen, es sei denn, eine solche Beschränkung ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt (vgl. EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 - juris Rn. 40).

    Rn. 180 aa) Es kann offenbleiben, ob im vorliegenden Fall, bei dem die in Rede stehende regionalisierte Fernsehwerbung eine Dienstleistung im Sinne von Art. 56 AEUV betrifft (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 49; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 - juris Rn. 41), ein grenzüberschreitender Bezug gegeben ist, weil die Klägerin ausweislich des zivilrechtlichen Rechtsstreits vor dem LG Stuttgart jedenfalls einen konkreten in Österreich ansässigen Werbekunden hatte, der regionalisierte Werbung bei ihr ausstrahlen wollte.

    Rn. 182 (1) Als Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit sind alle Maßnahmen zu verstehen, die ihre Ausübung untersagen, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 43).

    Rn. 187 Diese Ausführungen des LG Stuttgart zu der Frage, ob § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 11 RStV eine kohärente und systemgerechte Regelung darstellen, entfalten ebenso wenig wie die Ausführungen des EuGH selbst, der insoweit lediglich ein Prüfprogramm vorgegeben, aber keine verbindlichen Feststellungen getroffen hat, Bindungswirkung für den vorliegenden Fall (vgl. Gundel, Urteilsanmerkung zu EuGH, C-555/19, NVwZ 2021, S. 785, 786).

    Der EuGH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung der Widerspruchsfreiheit der Beschränkung das weite Ermessen berücksichtigt werden muss, das den nationalen Behörden zusteht, wenn sie den Medienpluralismus schützen wollen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 71).

    Rn. 192 Einem abweichenden, umfassenden Reglement auch für den Bereich des Internets, ohne Unterscheidung zwischen linearen und non-linearen Internetdiensten steht zudem entgegen, dass die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, diese Dienste zu regulieren, durch die RL 2000/31/EG (E-Commerce-RL) stark einschränkt wird, zumal die Herausforderungen, die sich aus der Regulierung des Internets ergeben, ganz anderer Natur sind als die der Regulierung des Fernsehens (vgl. EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 - juris Rn. 58, der darauf hinweist, dass einem Mitgliedstaat nicht vorgeworfen werden könne, dass er versäumt habe, etwas zu regeln, das außerhalb seiner Regelungsbefugnis liege).

    Rn. 193 Die besondere Bedeutung des Rundfunks und in diesem Zusammenhang der Medienvielfalt als Ausfluss der Meinungsfreiheit (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 57) sowie die weite Einschätzungsprärogative des deutschen Gesetzgebers im Rahmen der Ausgestaltung der Rundfunkordnung sprechen schon für sich genommen dagegen, eine allumfassende Kohärenz auch bezogen auf die ganze Bandbreite des Internets zu fordern.

    Die hier nicht einschlägige Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (RL 2010/13/EU, AVMD-Richtlinie) differenziert zwischen linearen und nicht-linearen Angeboten etwa bei den Sonderbestimmungen für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf in Art. 13 (…vgl. Ory, Anmerkung zu LG Stuttgart - 20 O 43/19 -, AfP 2022, S. 77, 88; vgl. Gundel, Verbot regionaler Werbung in bundesweiten Fernsehprogrammen, NVwZ 2021, S. 785, 786).

    Er konnte fehlerfrei zum Schutz des Medienpluralismus die in Rede stehenden Regelungen erlassen und von der Prämisse ausgehen, dass der Eintritt nationaler Fernsehsender in den regionalen Werbemarkt die Gefahr mit sich bringen kann, ernsthaft zum Nachteil lokaler und regionaler Medienanbieter in die Marktanteile einzugreifen, (vgl. EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 - juris Rn. 63).

    Es ist nicht erkennbar, dass es mit anderen weniger beeinträchtigenden Maßnahmen möglich gewesen wäre, das in § 7 Abs. 11 RStV angestrebte Ziel des Schutzes des Medienpluralismus auf regionaler und lokaler Ebene zu erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 72 f.).

    Wie oben bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Art. 3 GG ausgeführt wurde, stellt der EuGH mit Blick auf die Vergleichbarkeit darauf ab, ob sich die Situation der nationalen Fernsehveranstalter und die Situation der Anbieter von insbesondere linearen Werbedienstleistungen im Internet in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen der regionalen Werbung in den ihre jeweilige Situation kennzeichnenden Merkmalen, insbesondere den üblichen Formen der Nutzung von Werbedienstleistungen, der Art ihrer Erbringung oder dem rechtlichen Rahmen, in den sie sich einfügen, erheblich voneinander unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021 - C-555/19 - juris Rn. 99 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    Rn. 161 Vgl. EuGH, Urteile vom 3. Februar 2021 - C-555/19 -, juris, Rn. 107, vom 28. Januar 2016 - C-375/14 -, juris, Rn. 37, und vom 8. September 2009 - C-42/07 -, juris, Rn. 60, sowie allgemein zur Verhältnismäßigkeitsprüfung EuGH, Urteil vom 11. Juli 1989 - 265/87 -, juris, Rn. 21; Müller-Graff, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Auflage 2018, Art. 56, Rn. 109.
  • EuGH, 13.07.2023 - C-106/22

    Das Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors mit Kies, Sand und Ton …

    Rn. 60 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Beschränkung einer durch den AEU-Vertrag verbürgten Grundfreiheit nur zulässig, wenn die betreffende nationale Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-634/25
    {FN:67} Voir arrêt du 3 février 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, point 91).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19

    Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine …

    28 Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.11.2025 - T-367/23

    Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Benennung einer sehr großen …

    Rn. 164 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Art. 10 EMRK, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit schützt, insbesondere auf die Verbreitung von Informationen geschäftlicher Art durch einen Unternehmer, u. a. in Form von Werbebotschaften, anwendbar ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung ist dies in Sonderheit im Geschäftsleben und gerade in einem so komplexen und fluktuierenden Bereich wie der Werbung unerlässlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 91).

  • EuG, 30.09.2026 - T-115/23

    Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine …

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie mit einem rechtlich zulässigen Ziel, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, in Zusammenhang steht und wenn dieser Unterschied in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 11.03.2025 - T-478/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

    Rn. 120 Der allgemeine unionsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 155 Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerfG, 23.07.2025 - 1 BvR 2578/24

    Rundfunk Berlin-Brandenburg - Erfolgslose Verfassungsbeschwerde des Rundfunk …

    Der Schutz des Medienpluralismus auf regionaler und lokaler Ebene stellt auch nach unionsrechtlichen Grundbedingungen ein im Allgemeininteresse liegendes, in Art. 11 Abs. 2 GRCh ausdrücklich anerkanntes Ziel dar (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, ECLI:EU:C:2021:89, Rn. 90).
  • EuG, 30.09.2026 - T-139/23

    Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine …

  • EuG, 30.09.2026 - T-140/23

    Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine …

  • EuG, 30.09.2026 - T-132/23

    Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine …

  • EuG, 30.09.2026 - T-133/23

    Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Erster Generalanwalt Szpunar: Eine offensichtliche Verletzung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    MIUR und Ufficio Scolastico Regionale per la Campania - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das …

  • EuGH, 16.06.2022 - C-572/20

    ACC Silicones - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 11.11.2021 - C-168/20

    Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 20.03.2024 - T-390/21

    DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22

    Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das …

  • EuG, 21.02.2024 - T-466/16

    NRW. Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 29.05.2024 - T-360/21

    Portigon/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • BVerwG, 09.12.2022 - 3 C 13.21

    Vorabentscheidungsersuchen zur Nutzung des EU-Bio-Logos für ein verarbeitetes …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen …

  • EuG, 30.04.2025 - T-400/18

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und …

  • EuG, 20.12.2023 - T-389/21

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …

  • EuGH, 26.06.2025 - C-555/23

    Makeleio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Anbieter …

  • EuG, 17.07.2024 - T-142/22

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …

  • EuGH, 21.03.2024 - C-10/22

    Die italienischen Rechtsvorschriften, die unabhängige Gesellschaften mit Sitz in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • EuGH, 26.02.2026 - C-92/23

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Indem Ungarn Klubrádió daran gehindert …

  • EuG, 17.07.2024 - T-396/21

    Deutsche Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-392/21

    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 10.06.2025 - T-480/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 08.05.2024 - T-393/21

    Max Heinr.Sutor/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 17.01.2025 - T-413/18

    Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • EuG, 14.05.2025 - T-427/20

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 17.01.2025 - T-481/19

    Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2019) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 17.07.2024 - T-403/21

    Norddeutsche Landesbank - Girozentrale/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 20.12.2023 - T-383/21

    Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds …

  • EuG, 30.04.2025 - T-489/19

    BPCE u. a./ SRB (Contributions ex ante 2019)

  • EuG, 22.01.2025 - T-407/22

    Norddeutsche Landesbank - Girozentrale/ SRB (Contributions ex ante 2022) - …

  • EuG, 17.07.2024 - T-412/21

    Norddeutsche Landesbank - Girozentrale/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 30.04.2025 - T-488/19

    Crédit agricole u. a./ SRB (Contributions ex ante 2019)

  • EuG, 26.05.2025 - T-428/20

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 30.04.2025 - T-466/19

    Société générale u. a./ SRB (Contributions ex ante 2019)

  • EuG, 26.05.2025 - T-413/20

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuGH, 30.06.2022 - C-146/21

    DGRFP Bucureşti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-417/23

    Generalanwältin Capeta: Die dänischen Rechtsvorschriften über das öffentliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22

    Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …

  • VG Stuttgart, 14.12.2021 - 2 K 1829/20

    Ausschluss von "Vergnügungsstätten und sonstigen Wettbüros" in einem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-463/20

    Namur-Est Environnement - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …

  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - 2 K 3436/20
  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - 2 K 3463/20

    Abstandsregelung; additiver Grundrechtseingriff; Berufsfreiheit; besondere …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30474
Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19 (https://dejure.org/2020,30474)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.10.2020 - C-555/19 (https://dejure.org/2020,30474)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - C-555/19 (https://dejure.org/2020,30474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fussl Modestraße Mayr

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernsehen - Richtlinie 2010/13/EU - Art. 4 Abs. 1 - Nationale Regelung, die regionale Fernsehwerbung in einem landesweit ausgestrahlten Programm verbietet - Möglichkeit für das Bundesland, in dem die Werbung ausgestrahlt werden soll, diese ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fussl Modestraße Mayr

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernsehen - Richtlinie 2010/13/EU - Art. 4 Abs. 1 - Nationale Regelung, die regionale Fernsehwerbung in einem landesweit ausgestrahlten Programm verbietet - Möglichkeit für das Bundesland, in dem die Werbung ausgestrahlt werden soll, diese ...

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    ProSieben: Rundfunkstaatsvertrag darf regionale Fernsehwerbung verbieten

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    Rn. 59 Aus diesem Grund sehe ich auch keine Analogie zwischen der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache, in der das Urteil Corporación Dermoestética{FN-VERWEIS:20} ergangen ist.

    {FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 33 am Ende).

    {FN:12} Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 32).

    {FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 33).

    Vgl. auch Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 39).

    {FN:20} Urteil vom 17. Juli 2008 (C-500/06, EU:C:2008:421).

    {FN:21} Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 39 und 40).

  • EuGH, 11.12.2019 - C-87/19

    TV Play Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    Zu einer Anwendung in jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic (C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:15} Vgl. zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic (C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 37).

    Vgl. u. a. auch Urteile vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a. (…C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 40 bis 42), sowie vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic (C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 38 bis 40).

  • EGMR, 10.01.2013 - 36769/08

    Verhältnis von Urheberrecht und Pressefreiheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:28} EGMR, 10. Januar 2013, Ashby Donald u. a./Frankreich (CE:ECHR:2013:0110JUD003676908, § 39).

    {FN:30} EGMR, 10. Januar 2013, Ashby Donald u. a./Frankreich (CE:ECHR:2013:0110JUD003676908, § 40).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    Vgl. u. a. auch Urteile vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a. (C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 40 bis 42), sowie vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic (…C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 38 bis 40).

    {FN:24} Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a. (C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 44).

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:10} Vgl. schon Urteil vom 30. April 1974, Sacchi (155/73, EU:C:1974:40, Rn. 6).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:31} Vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 151).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:25} Vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 1995, Alpine Investments (C-384/93, EU:C:1995:126, Rn. 51), vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich (…C-262/02, EU:C:2004:431, Rn. 37), und zuletzt vom 18. September 2019, VIPA (…C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 71).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:16} Vgl. zum freien Warenverkehr Urteil vom 26. Juni 1997, Familiapress (C-368/95, EU:C:1997:325, Rn. 18).
  • EuGH, 21.05.2019 - C-235/17

    Ungarn hat durch die Löschung der Nießbrauchsrechte, die Angehörige anderer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:26} Vgl. zuletzt Urteil vom 21. Mai 2019, Kommission/Ungarn (Nießbrauch an landwirtschaftlichen Flächen) (C-235/17, EU:C:2019:432, Rn. 63 bis 65).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-245/01

    RTL Television - "Richtlinie 89/552/EWG - Artikel 11 Absatz 3 - Fernsehen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19
    {FN:29} Vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, RTL Television (C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 73).
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE …

  • BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13

    Bundesweites Fernsehprogramm; Reichweite des Zulassungserfordernisses; …

  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung …

  • EuGH, 12.07.2012 - C-176/11

    Werbung für ausländische Spielbanken darf unter bestimmten Voraussetzungen …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-234/12

    Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine …

  • VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12

    Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"

  • EGMR, 16.07.2013 - 1562/10

    [ENG]

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