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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.2015 - C-63/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16968
EuGH, 09.07.2015 - C-63/14 (https://dejure.org/2015,16968)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - C-63/14 (https://dejure.org/2015,16968)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - C-63/14 (https://dejure.org/2015,16968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe - Rückforderungspflicht - Absolute Unmöglichkeit - Ausgleichszahlungen für einen Zusatzdienst zum Grunddienst

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe - Rückforderungspflicht - Absolute Unmöglichkeit - Ausgleichszahlungen für einen Zusatzdienst zum Grunddienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Frankreich hat seine Verpflichtungen verletzt, indem es unterlassen hat, eine der SNCM für bestimmte Dienstleistungen im Seeverkehr zwischen Marseille und Korsika gewährte Beihilfe von 220 Mio. Euro zurückzufordern

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Frankreich hätte staatliche Beihilfen an Schifffahrtsunternehmen SNCM zurückfordern müssen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beihilfen für Dienstleistungen im Seeverkehr zwischen Marseille und Korsika

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Frankreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe - Rückforderungspflicht - Absolute Unmöglichkeit - Ausgleichszahlungen für einen Zusatzdienst zum Grunddienst

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 52 Was den Eintritt möglicher sozialer Unruhen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können, anbelangt, ist es, wie der Generalanwalt in Nr. 86 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nach ständiger Rechtsprechung Sache des betreffenden Mitgliedstaats, bei solchen drohenden Unruhen alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die volle, wirksame und korrekte Anwendung des Unionsrechts im Interesse aller Wirtschaftsteilnehmer sicherzustellen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass ein Tätigwerden dieses Mitgliedstaats Folgen für die öffentliche Ordnung hätte, die er mit seinen Mitteln nicht bewältigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, C-265/95, EU:C:1997:595, Rn. 56 und 57).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 12 Ihre Entscheidung bezüglich der im Vertrag über die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vorgesehenen Ausgleichsleistungen für den Zusatzdienst, der allein von SNCM gewährleistet wird, dass sie rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen darstellten, stützte die Kommission darauf, dass zwei der vier Kriterien, die der Gerichtshof im Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415) festgelegt habe, nicht erfüllt seien.
  • EuGH, 05.10.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Wie sich auch aus Art. 278 AEUV ergibt, hat eine Nichtigkeitsklage nämlich keine aufschiebende Wirkung, solange das Gericht nichts anderes entschieden hat (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 60).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-415/03

    GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 49 Die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung ist nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. Urteile Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, Rn. 43, Kommission/Polen, C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 70, Kommission/Italien, C-305/09, EU:C:2011:274, Rn. 33, und Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 41).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-527/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung kann mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Rückforderungsbeschluss nach Art. 263 AEUV für nichtig erklärt worden ist, ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, den ihm gegenüber ergangenen Beschluss durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-507/08

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Der Erlass dieser Vollstreckungstitel allein kann nicht als Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Slowakei, C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 48).
  • EuG, 01.03.2017 - T-366/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Verpflichtung Frankreichs, die SNCM gewährte …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 16 Mit Klageschriften, die am 12. Juli und am 26. August 2013 bei der Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union eingegangen sind, haben die Französische Republik und die SNCM jeweils Klage auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses erhoben (Rechtssachen Frankreich/Kommission, T-366/13, und SNCM/Kommission T-454/13, beide beim Gericht anhängig).
  • EuGH, 22.03.2001 - C-261/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Er bleibt ungeachtet einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV in allen seinen Teilen für denjenigen verbindlich, an den er sich richtet (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, C-261/99, EU:C:2001:179, Rn. 22 und 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.04.2011 - C-331/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 49 Die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung ist nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. Urteile Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, Rn. 43, Kommission/Polen, C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 70, Kommission/Italien, C-305/09, EU:C:2011:274, Rn. 33, und Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 41).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-305/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
    Rn. 49 Die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung ist nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. Urteile Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, Rn. 43, Kommission/Polen, C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 70, Kommission/Italien, C-305/09, EU:C:2011:274, Rn. 33, und Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 41).
  • EuGH, 21.01.2014 - C-574/13

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren der einstweiligen …

  • EuGH, 29.03.2012 - C-243/10

    Kommission / Italien

  • EuG, 29.08.2013 - T-366/13

    Französische Republik gegen Europäische Kommission.

  • EuGH, 10.10.2013 - C-353/12

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Staatliche Beihilfen; Beihilfe zugunsten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    {FN:18} So hat der Gerichtshof etwa im Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich (C-63/14, EU:C:2015:458), festgestellt, dass der Beschluss am 3. Mai 2013 bekannt gegeben worden (…Rn. 14) und der maßgebliche Zeitpunkt der 3. September 2013 war (…Rn. 46).

    {FN:19} Die Kommission führt hierfür die drei Urteile vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich (C-63/14, EU:C:2015:458), vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (C-37/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:90), und vom 13. Oktober 2011, Kommission/Italien (C-454/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:650), an.

    {FN:23} Vgl. Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich (C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 44).

    {FN:28} Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich (C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 45).

    {FN:46} Vgl. u. a. Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich (C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 62 und 63).

  • EuG, 15.09.2016 - T-219/13

    Ferracci / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kommunale Immobiliensteuer - …

    Rn. 78 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufhebung einer Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit (vgl. Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich, C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2022 - C-51/20

    Griechenland wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 5,5 Mio. Euro und ein …

    Somit ändert die Erhebung einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich nichts an der Vollstreckbarkeit des Beschlusses, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich, C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-93/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich (C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 54).
  • EuGH, 13.09.2017 - C-591/14

    Kommission/ Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Rn. 38 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass ein Mitgliedstaat mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Rückforderungsbeschluss nach Art. 263 AEUV für nichtig erklärt worden ist, zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen kann, dass es absolut unmöglich gewesen sei, den ihm gegenüber ergangenen Beschluss durchzuführen (vgl. Urteil vom 9. Juli 2015, Kommission/Frankreich, C-63/14, EU:C:2015:458, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dass der Rückforderungsbeschluss inexistent sei, was voraussetzt, dass dieser Beschluss mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet ist (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-353/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:651, Rn. 43, …und vom 22. März 2001, Kommission/Frankreich, C-261/99, EU:C:2001:179, Rn. 19).
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   Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14 (https://dejure.org/2015,5313)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - C-63/14 (https://dejure.org/2015,5313)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - C-63/14 (https://dejure.org/2015,5313)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Ausgleich für die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (36)

  • EuG, 29.08.2013 - T-366/13

    Französische Republik gegen Europäische Kommission.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
    Vgl. auch Rechtssachen Frankreich/Kommission (T-366/13), SNCM/Kommission (T-454/13), Frankreich/Kommission (T-74/14) und SNCM/Kommission (T-1/15) (beim Gericht der Europäischen Union anhängig).

    {FN:6} - Es handelt sich um die Rechtssachen Frankreich/Kommission (T-366/13) und SNCM/Kommission (T-454/13) (beim Gericht anhängig).

    {FN:7} - Vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts Frankreich/Kommission (T-366/13 R, EU:T:2013:396).

    {FN:18} - Vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts Frankreich/Kommission (T-366/13 R, EU:T:2013:396).

    {FN:25} - Vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts Frankreich/Kommission (T-366/13 R, EU:T:2013:396, Rn. 41), im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 21. Januar 2014, Frankreich/Kommission (C-574/13 P[R], EU:C:2014:36).

    Vgl. in diesem Sinne auch Beschlüsse Deufil/Kommission (…310/85 R, EU:C:1986:58, Rn. 22) und Belgien/Kommission (…142/87 R, EU:C:1987:281, Rn. 26) sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts Frankreich/Kommission (T-366/13 R, EU:T:2013:396, Rn. 44).

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
    Rn. 80 Speziell zu der Gefahr von Störungen der öffentlichen Ordnung geben die beiden Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen Kommission/Frankreich (C-52/95, EU:C:1995:432) und Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595) nützliche Hinweise.

    Rn. 84 Das Urteil Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595) betraf die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse (u. a. Erdbeeren) aus Spanien und anderen Mitgliedstaaten nach Frankreich.

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Kommission/Frankreich (…C-52/95, EU:C:1995:432, Rn. 38), Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595, Rn. 55); Kommission/Frankreich (…C-441/06, EU:C:2007:616, Rn. 43) und Kommission/Polen (C-331/09, EU:C:2011:250, Rn.72).

    {FN:38} - Urteil Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595, Rn. 54).

  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
    Rn. 80 Speziell zu der Gefahr von Störungen der öffentlichen Ordnung geben die beiden Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen Kommission/Frankreich (C-52/95, EU:C:1995:432) und Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595) nützliche Hinweise.

    Rn. 81 Die Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Frankreich (C-52/95, EU:C:1995:432) ergangen ist, betraf eine Vertragsverletzung durch die französischen Behörden, die keine Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen die Verantwortlichen eines unter französischer Flagge fahrenden Schiffes eingeleitet hatten, die unter Verstoß gegen die Verbotsverordnungen der Kommission{FN-VERWEIS:35} dem Sardellenfang und damit zusammenhängenden Tätigkeiten nachgingen.

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Kommission/Frankreich (C-52/95, EU:C:1995:432, Rn. 38), Kommission/Frankreich (…C-265/95, EU:C:1997:595, Rn. 55); Kommission/Frankreich (…C-441/06, EU:C:2007:616, Rn. 43) und Kommission/Polen (C-331/09, EU:C:2011:250, Rn.72).

    {FN:36} - Urteil Kommission/Frankreich (C-52/95, EU:C:1995:432, Rn. 37).

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