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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 05.12.2023 | Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2023 - C-807/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34190
EuGH, 05.12.2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,34190)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,34190)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,34190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Deutsche Wohnen - Eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO darf nur dann verhängt werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Verantwortliche einen Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat

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  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Wohnen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nr. 7 - Begriff "Verantwortlicher" - Art. 58 Abs. 2 - Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden - Art. 83 - Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Art. 4 Nr. 7; Begriff Verantwortlicher; Art. 58 Abs. 2; Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden; Art. 83; Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person; Voraussetzungen; ...

  • Betriebs-Berater

    Nur schuldhafter Verstoß gegen DSGVO kann zur Verhängung einer Geldbuße führen I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nr. 7 - Begriff "Verantwortlicher" - Art. 58 Abs. 2 - Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden - Art. 83 - Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Deutsche Wohnen/Staatsanwaltschaft Berlin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    DSGVO-Geldbuße setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus!

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur Verhängung einer Geldbuße führen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Geldbuße gegen Unternehmen durch Datenschutzbehörde setzt schuldhaften Verstoß voraus - Höhe richtet sich nach dem Jahresumsatz des Konzerns

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unternehmensverantwortung: Millionen-DSGVO-Geldbuße nur bei schuldhaftem Verstoß

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Sanktionierung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Zur Sanktionierung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen

  • arbrb.de (Kurzinformation und Auszüge)

    DSGVO-Haftung und Kündigungsschutzprozess: Was bedeutet die heutige Entscheidung für die dortige Arbeitgeber-Vertretung?

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bußgelder für Unternehmen nach der DSGVO schon bei objektivem Pflichtenverstoß ohne Fahrlässigkeitsnachweis?

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bußgeld-Urteil gegen Deutsche Wohnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutzverstoß des Vermieters schon bei Fahrlässigkeit eines Angestellten bußgeldbewehrt (IMR 2024, 169)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 343
  • ZIP 2024, 827
  • NVwZ 2024, 325
  • EuZW 2024, 80
  • VersR 2024, 304
  • MIR 2023, Dok. 080
  • BB 2023, 2881 (EF)
  • BB 2023, 2956
  • DB 2023, 3003
  • K&R 2024, 30
  • NZG 2024, 699
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 77 Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist zudem klarzustellen, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung und nicht einmal eine Kenntnis seitens des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, …und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-94/15

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 77 Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist zudem klarzustellen, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung und nicht einmal eine Kenntnis seitens des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (…vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 40 Das Ziel dieser weiten Definition des Art. 4 Nr. 7 DSGVO - die ausdrücklich auch juristische Personen einschließt - besteht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO darin, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, …und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 41 Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als Verantwortlicher angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 68).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 40 Das Ziel dieser weiten Definition des Art. 4 Nr. 7 DSGVO - die ausdrücklich auch juristische Personen einschließt - besteht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO darin, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2021 - C-422/19

    Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Diese wirtschaftliche Einheit besteht in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel, die dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt (Urteil vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2013 - C-681/11

    Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 76 Insoweit ist zu der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und aufgrund dessen mit einer Geldbuße gemäß Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, noch klarzustellen, dass ein Verantwortlicher für ein Verhalten, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, sanktioniert werden kann, wenn er sich über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Vorschriften der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, …und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-591/16

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Rn. 76 Insoweit ist zu der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und aufgrund dessen mit einer Geldbuße gemäß Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, noch klarzustellen, dass ein Verantwortlicher für ein Verhalten, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, sanktioniert werden kann, wenn er sich über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Vorschriften der DSGVO verstößt (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, …und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Insbesondere dürfen sie keine Handlung vornehmen, durch die die unionsrechtliche Natur einer Rechtsvorschrift und die sich daraus ergebenden Wirkungen den Einzelnen verborgen würden (Urteil vom 15. November 2012, Al-Aqsa/Rat und Niederlande/Al-Aqsa, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 86 und 87 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-601/16

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …

  • EuGH, 13.02.2025 - C-383/23

    ILVA (Amende pour violation du RGPD) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Rn. 18 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in dem nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens in der vorliegenden Rechtssache ergangenen Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 53 bis 59), bereits Gelegenheit hatte, bestimmte die Auslegung von Art. 83 DSGVO betreffende Fragen zu beantworten.

    Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Begriff "Unternehmen" im Sinne der Art. 101 und 102 AEUV ohne Bedeutung für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO gegen einen Verantwortlichen verhängt werden kann, der eine juristische Person ist, da diese Frage in Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 Abs. 1 bis 6 DSGVO abschließend geregelt ist (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 53).

    Rn. 20 Dieser Begriff ist nur relevant, um die Höhe einer Geldbuße zu bestimmen, die gemäß Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO gegen einen Verantwortlichen verhängt wird (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 54).

    Rn. 21 Der Verweis im 150. Erwägungsgrund der DSGVO auf den Begriff "Unternehmen" im Sinne der Art. 101 und 102 AEUV ist in diesem speziellen Zusammenhang der Berechnung von Geldbußen, die für in Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO genannte Verstöße verhängt werden, zu verstehen (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 55).

    Diese wirtschaftliche Einheit besteht in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel, die dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 So ergibt sich aus Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO, der die Berechnung der Geldbußen für die in diesen Absätzen aufgeführten Verstöße betrifft, dass, wenn der Adressat der Geldbuße ein Unternehmen im Sinne der Art. 101 und 102 AEUV ist oder einem solchen angehört, der Höchstbetrag für die Geldbuße auf der Grundlage eines Prozentsatzes des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs des Unternehmens berechnet wird (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 57).

    Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen ist zu berücksichtigen, ob dieser Adressat einem Unternehmen im Sinne der Art. 101 und 102 AEUV angehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 58).

  • BGH, 18.11.2025 - II ZB 9/23

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über …

    Die Konkretisierung der nationalen Regelung mit einer an § 21 Abs. 1 Satz 3 WpHG aF angelehnten Regelung oder gar einer kenntnisabhängigen Informationspflicht hätte, zumindest unter Berücksichtigung der nach nationalem Recht geltenden Zurechnungsregeln (zu diesen näher unten III. 2. a), als Einschränkung des europarechtlich vorgegebenen Mindeststandards für die Veröffentlichungspflicht verstanden werden können, zumal das Unionsrecht dem nationalen Recht vergleichbare Regeln für eine Begrenzung der Verantwortlichkeit bei der Verletzung unternehmensbezogener Pflichten nicht kennt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-807/21, ECLI:EU:C:2023:950, NZG 2024, 699 Rn. 44; Klöhn, NZG 2017, 1285, 1289; Wagner, ZHR 189 [2025], 470).
  • EuGH, 11.01.2024 - C-231/22

    Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel) - Vorlage zur …

    Rn. 28 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die weite Definition des Ausdrucks "Verantwortlicher" ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • KG, 22.01.2024 - 3 Ws 250/21

    Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVO

    Rn. 15 Dass der Verband (materiell-rechtlich) allein datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist (vgl. Wünschelbaum, DSB 2024, 15), wirkt sich damit unmittelbar auf die verfahrensrechtlich gebotene Darstellungsdichte im Bußgeldbescheid aus.
  • EuGH, 29.01.2026 - C-291/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum …

    Rn. 21 Schließlich könnte nach Ansicht des vorlegenden Gerichts für die Entscheidung des Rechtsstreits, mit dem es befasst ist, die Rechtsprechung von Bedeutung sein, die auf das Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950), zurückgeht, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 Abs. 1 bis 6 der Verordnung 2016/679 dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach eine Geldbuße wegen eines in Art. 83 Abs. 4 bis 6 genannten Verstoßes gegen eine juristische Person in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche nur dann verhängt werden kann, wenn dieser Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zugerechnet wurde.

    Eine solche Anforderung könnte nämlich die Wirksamkeit und den abschreckenden Charakter der Sanktionen schwächen, die die Richtlinie 2015/849 unmittelbar juristischen Personen als Verpflichteten auferlegt (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-347/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Von der nationalen …

    {FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 20), mit Verweis auf § 30 OWiG, der auch im vorliegenden Fall anwendbar ist (siehe Nr. 9 der vorliegenden Schlussanträge).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-768/21

    Schutz personenbezogener Daten: Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe ist die …

    {FN:29} Vgl. hierzu Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 61 ff.).

    Vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 55 ff.).

  • EuGH, 13.02.2025 - C-612/23

    Verbraucherzentrale Berlin (Notion de durée d'engagement initiale) - Vorlage zur …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2025 - C-638/23

    Amt der Tiroler Landesregierung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Rn. 25 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass durch die weite Definition des Begriffs "Verantwortlicher" in dieser Bestimmung ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-458/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …

    {FN:15} Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 50).

    {FN:37} Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-185/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …

  • LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25

    Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …

  • EuGH, 07.11.2024 - C-782/22

    XX (Contrats dits unit-linked) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 …

  • EuGH, 26.06.2025 - C-555/23

    Makeleio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Anbieter …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-383/23

    ILVA (Amende pour violation du RGPD) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • KG, 22.06.2026 - 3 ORbs 132/26

    Verwerfungsurteil gegen Verband

  • AG Stuttgart, 22.11.2023 - 31 OWi 315 Js 18340/23

    Datenabfrage zu privaten Zwecken durch Behördenmitarbeiter

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-291/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum …

  • EuGH, 04.07.2024 - C-538/22

    Agrárminiszter (Taux de vêlage) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2023 - C-683/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34189
EuGH, 05.12.2023 - C-683/21 (https://dejure.org/2023,34189)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2023 - C-683/21 (https://dejure.org/2023,34189)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - C-683/21 (https://dejure.org/2023,34189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Nacionalinis visuomenės sveikatos centras

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nrn. 2 und 7 - Begriffe ,Verarbeitung" und ,Verantwortlicher" - Entwicklung einer mobilen IT-Anwendung - Art. 26 - Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung - Art. ...

  • Betriebs-Berater

    Nur schuldhafter Verstoß gegen DSGVO kann zur Verhängung einer Geldbuße führen II

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Datenschutzrecht: Nacionalinis visuomenes sveikatos centras prie Sveikatos apsaugos ministerijos/Valstybine duomen?³ apsaugos inspekcija

  • ibr-online

    Geldbuße gegen Auftraggeber nur bei schuldhaftem DSGVO-Verstoß!

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur Verhängung einer Geldbuße führen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unternehmensverantwortung: Millionen-DSGVO-Geldbuße nur bei schuldhaftem Verstoß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur Verhängung einer Geldbuße führen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Geldbuße nur bei schuldhaftem DS-GVO-Verstoß

  • delegedata.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verantwortliche haftet für Datenverarbeitungen des Auftragsverarbeiters

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 348
  • NVwZ 2024, 329
  • BB 2023, 2881 (EF)
  • DB 2023, 3007
  • K&R 2024, 119
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 29 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Dies gilt insbesondere für die DSGVO, die einige Bestimmungen enthält, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen, und ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung lassen (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 29 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, …und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Wie der Gerichtshof entschieden hat, muss eine natürliche oder juristische Person, um als gemeinsam Verantwortlicher angesehen werden zu können, eigenständig der Definition des "Verantwortlichen" in Art. 4 Nr. 7 DSGVO entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 74).

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Dabei ist nicht erforderlich, dass über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung mittels schriftlicher Anleitungen oder Anweisungen seitens des Verantwortlichen entschieden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 67 und 68) oder dass dieser förmlich als solcher bezeichnet wurde.

    Im Übrigen ist für eine gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nicht erforderlich, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 66 Ebenso ist es mangels besonderer Verfahrensregeln in der DSGVO Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der Wahrung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität die Modalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der dem Einzelnen aus den Bestimmungen dieser Verordnung erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2013 - C-681/11

    Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 81 Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, …und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 82 Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist außerdem zu beachten, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung oder gar Kenntnis des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, …und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-591/16

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 81 Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, …und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-94/15

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 82 Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist außerdem zu beachten, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung oder gar Kenntnis des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (…vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-601/16

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Rn. 81 Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
    Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in der Weise einbezogen sein, dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 43).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

  • EuGH, 04.09.2025 - C-413/23

    EDSB/ SRB - Personenbezogene Daten, Pseudonymisierung, Anonymisierung

    Rn. 70 Diese Auslegung wird durch den fünften und den sechsten Satz des 16. Erwägungsgrundes der Verordnung 2018/1725 gestützt, nach denen unter die Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" weder "anonyme Informationen …, d. h. … Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen", fallen noch "personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann" (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 57).
  • EuGH, 02.12.2025 - C-492/23

    Russmedia Digital und Inform Media Press - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Rn. 57 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Somit kann jede natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung solcher Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als für diese Verarbeitung Verantwortlicher angesehen werden (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Mitwirkung an der Entscheidung über diese Zwecke und Mittel verschiedene Formen annehmen und sich sowohl aus einer gemeinsamen Entscheidung von zwei oder mehr Einrichtungen als auch aus übereinstimmenden Entscheidungen ergeben kann, die sich in einer Weise ergänzen, dass sich jede von ihnen konkret auf die Festlegung der Verarbeitungszwecke und -mittel auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 43).

    Rn. 62 Insoweit setzt die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO nicht voraus, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (…Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 42).

    Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in der Weise einbezogen sein, dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 42).

    Das hängt damit zusammen, dass eine natürliche oder juristische Person, um als gemeinsam Verantwortlicher angesehen werden zu können, eigenständig der Definition des "Verantwortlichen" in Art. 4 Nr. 7 DSGVO entsprechen muss (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2026 - C-484/24

    NTH Haustechnik - Rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten dürfen als …

    Rn. 55 Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, insbesondere aus dem Ausdruck "jeden … Vorgang", ergibt sich, dass der Unionsgesetzgeber den Begriff "Verarbeitung" weit fassen wollte (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.09.2024 - C-768/21

    Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, in …

    Rn. 40 Der Unionsgesetzgeber hat somit ein Sanktionssystem vorgesehen, das es den Aufsichtsbehörden ermöglicht, die Sanktionen zu verhängen, die je nach den Umständen des konkreten Falles am besten geeignet und gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 75 und 78), wobei sie, wie in den Rn. 37 und 38 des vorliegenden Urteils ausgeführt, das Erfordernis zu berücksichtigen haben, über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen und durch einen klar durchsetzbaren Rechtsrahmen ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten.

    In demselben Erwägungsgrund heißt es jedoch, dass die Aufsichtsbehörden im Fall eines geringfügigeren Verstoßes oder falls die voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, davon absehen dürfen, eine Geldbuße zu verhängen, und stattdessen eine Verwarnung erteilen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 76).

  • EuGH, 07.03.2024 - C-604/22

    Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …

    Im Gegenteil geht aus Art. 4 Nr. 5 DSGVO in Verbindung mit dem 26. Erwägungsgrund der DSGVO hervor, dass personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 58).

    So handelt es sich nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO um "gemeinsam Verantwortliche", wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung festlegen (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 40).

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass zwischen diesen Verantwortlichen eine förmliche Vereinbarung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung besteht (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 43 und 44).

  • BGH, 11.11.2025 - VI ZR 396/24

    Ex-(terner)Auftragsverarbeiter - Zu den Pflichten des Verantwortlichen bei …

    Lediglich im Falle eines sogenannten Aufgaben- oder Auftragsverarbeiterexzesses, bei dem der Auftragsverarbeiter unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung selbst die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt (Art. 28 Abs. 10 DSGVO), wird dieser Verantwortlicher und der ursprüngliche Verantwortliche unter Umständen aus seiner Haftung entlassen (vgl. für den Fall einer Haftung nach Art. 83 DSGVO EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21, ZD 2024, 209 Rn. 85).
  • VG Köln, 17.07.2025 - 13 K 1419/23

    Bundesregierung darf Facebook-Fanpage zur Öffentlichkeitsarbeit weiterbetreiben

    Rn. 170 Vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21 [ECLI:EU:C:2023:949] - Rn. 41.

    Rn. 186 Vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21 [ECLI:EU:C:2023:949] -, Rn. 31; Plath, in: Plath, DSGVO/ BDSG/ TTDSG, 4. Auflage 2023, DSGVO Art. 26 Rn. 15; EDSA, Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter" in der DSGVO, angenommen am 7. Juli 2021, Rn. 35, 54 f.

  • BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 23/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Pflicht zur Durchführung des …

    Allerdings eröffnen einige Bestimmungen der DS-GVO den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen und lassen ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung ("Öffnungsklauseln", vgl EuGH Urteil vom 28.4.2022 - C-319/20 - NVwZ 2022, 945, 946 RdNr 57; EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3011 RdNr 65).

    Rn. 28 aa) Nach dem Konzept der DS-GVO trägt die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, die Verantwortung (Art. 4 Nr. 7 Halbsatz 1 DS-GVO). Dafür ist maßgeblich, dass im Eigeninteresse auf die Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Einfluss genommen wird (vgl EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3008 RdNr 28 ff mwN)..

    Rn. 54 Das BVerfG prüft innerstaatliches Recht und dessen Anwendung grundsätzlich auch dann am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, wenn es im Anwendungsbereich des Unionsrechts liegt, dabei aber durch dieses - wie hier (vgl EuGH Urteil vom 28.4.2022 - C-319/20 - NVwZ 2022, 945, 946 RdNr 57; EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3011 RdNr 65) - nicht vollständig determiniert ist.

    Überdies muss eine Person, die von dem Verantwortlichen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO verlangt, nicht nur den Verstoß gegen Bestimmungen der DS-GVO nachweisen, sondern auch, dass ihr dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist (vgl EuGH Urteil vom 25.1.2024 - C-687/21 - EuZW 2024, 278, 282 RdNr 61). Für die Verhängung einer Geldbuße ist Voraussetzung der Nachweis eines schuldhaften Verstoßes (vgl Art. 83 Abs. 2 Satz 2 Buchst b, Abs. 3 DS-GVO; hierzu EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3012 RdNr 71 ff, 80).

    Belässt das Unionsrecht den Mitgliedstaaten für die Umsetzung des Unionsrechts Gestaltungsspielräume - wie hier durch Öffnungsklauseln in der DS-GVO, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen (vgl EuGH Urteil vom 28.4.2022 - C-319/20 - NVwZ 2022, 945, 946 RdNr 57; EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3011 RdNr 65) - geht das BVerfG davon aus, dass durch eine Prüfung am Maßstab der Grundrechte des GG das Schutzniveau der GRCh, wie sie vom EuGH ausgelegt wird, in der Regel mitgewährleistet ist (vgl BVerfG Beschluss vom 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 - BVerfGE 152, 152, 175 RdNr 55 - Recht auf Vergessen I)..

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 940/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

    Die Haftung des Verantwortlichen für das Verhalten eines Auftragsverarbeiters erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Fälle, in denen der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet hat oder diese Daten auf eine Weise verarbeitet hat, die nicht mit dem Rahmen oder den Modalitäten der Verarbeitung, wie sie vom Verantwortlichen festgelegt wurden, vereinbar ist oder auf eine Weise, bei der vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Verantwortliche ihr zugestimmt hätte (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21 -, juris Rz. 85).
  • EuGH, 11.01.2024 - C-231/22

    Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel) - Vorlage zur …

    Rn. 28 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die weite Definition des Ausdrucks "Verantwortlicher" ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Aus Art. 26 Abs. 1 DSGVO geht somit hervor, dass die jeweiligen Verpflichtungen der gemeinsam für eine Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen nicht notwendigerweise vom Bestehen einer Vereinbarung zwischen den verschiedenen Verantwortlichen abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 44 und 45), sondern sich auch aus dem nationalen Recht ergeben können.

    Rn. 48 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass es zum einen ausreicht, damit eine Person gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese Person zu ihren eigenen Zwecken auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und daher an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung beteiligt ist, und dass zum anderen die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nicht voraussetzt, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 40 bis 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25

    Schadensersatz-, Auskunfts- und Löschungsansprüche gegen Betreiber sozialer …

  • EuGH, 09.07.2026 - C-199/24

    DSGVO: Die bloße Online-Veröffentlichung von strafrechtlichen Verurteilungen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-492/23

    Elektronischer Geschäftsverkehr und DSGVO: Generalanwalt Szpunar nimmt …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-768/21

    Schutz personenbezogener Daten: Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe ist die …

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24

    Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …

  • EuGH, 27.02.2025 - C-638/23

    Amt der Tiroler Landesregierung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • OLG Hamm, 28.09.2026 - 22 U 77/25

    Datenschutz; Social Media Plattform

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26

    Feststellung der Nichtgestattung der Verwendung von personenbezogenen Daten im …

  • EuGH, 30.04.2025 - C-313/23

    Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25

    Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …

  • OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 602/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • VG Berlin, 14.10.2025 - 1 K 74.24

    Keine gemeinsame Verantwortlichkeit nach der DSGVO von Adresshändler und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-693/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Priit Pikamäe kann eine Datenbank mit …

  • OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 11 U 17/26

    Verbraucherschutzrechtliches Verfahren wegen Datenschutzverletzungen und der …

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 422/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2025 - 16 U 83/24

    Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes als Ausgleich für …

  • OLG Dresden, 05.11.2024 - 4 U 729/24

    Zahlungsanspruch eines Nutzers auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …

  • OLG Dresden, 17.09.2024 - 4 U 506/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22

    Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuG, 03.06.2026 - T-1119/23
  • OLG Dresden, 18.11.2025 - 4 U 543/25
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-458/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-185/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-383/23

    ILVA (Amende pour violation du RGPD) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 683/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23

    Auskunftsrecht einer betroffenen Person über die Verarbeitung personenbezogener …

  • LG Bonn, 16.04.2024 - 7 O 257/23
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8656
Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,8656)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.04.2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,8656)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. April 2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,8656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Wohnen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Verstöße - Zurechnung eines von seinen Mitarbeitern begangenen Verstoßes an ein Unternehmen - Mögliche verschuldensunabhängige Haftung - Übertragung von im Wettbewerbsrecht ...

  • Betriebs-Berater

    DSGVO-Geldbuße gegen Unternehmen - Zurechnung von Mitarbeiter-Verstößen

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Verstöße - Zurechnung eines von seinen Mitarbeitern begangenen Verstoßes an ein Unternehmen - Mögliche verschuldensunabhängige Haftung - Übertragung von im Wettbewerbsrecht ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Verstöße - Zurechnung eines von seinen Mitarbeitern begangenen Verstoßes an ein Unternehmen - Mögliche verschuldensunabhängige Haftung - Übertragung von im Wettbewerbsrecht ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Deutsche Wohnen": DSGVO-Bußgelder setzen schuldhaften Verstoß voraus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbußgelder gegen Unternehmen - Datenschutzbußgelder gegen Unternehmen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zur Zurechnung von DSGVO-Verstößen in Unternehmen

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Falsche Einschätzung des Datenschtzbeauftragten wird dem Verantwortlichen im Bußgeldverfahren zugerechnet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.02.2012 - C-210/10

    Urbán - Straßenverkehr - Verstöße gegen die Vorschriften über die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:28} Urteil vom 22. März 2017, Euro-Team und Spirál-Gép (…C-497/15 und C-498/15, EU:C:2017:229, Rn. 53 und 54), unter Anführung des Urteils vom 9. Februar 2012, Urbán (C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 47 und 48).

    {FN:30} Urteil vom 9. Februar 2012, Urbán (C-210/10, EU:C:2012:64).

  • EuGH, 22.03.2017 - C-497/15

    Euro-Team - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Straßenverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:28} Urteil vom 22. März 2017, Euro-Team und Spirál-Gép (C-497/15 und C-498/15, EU:C:2017:229, Rn. 53 und 54), unter Anführung des Urteils vom 9. Februar 2012, Urbán (…C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 47 und 48).

    {FN:29} Urteil vom 22. März 2017, Euro-Team und Spirál-Gép (C-497/15 und C-498/15, EU:C:2017:229).

  • EGMR, 07.10.1988 - 10519/83
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:26} CE:ECHR:1988:1007JUD001051983..
  • EGMR, 20.01.2009 - 75909/01

    Sud Fondi S.r.l. u.a. ./. Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:25} Urteil des EGMR vom 20. Januar 2009, Sud Fondi u. a./Italien (CE:ECHR:2009:0120JUD007590901), § 116.
  • EuGH, 02.02.2021 - C-481/19

    Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:24} Statt aller Urteil vom 2. Februar 2021, Consob (C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 36).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:8} Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (statt aller Urteil vom 27. September 2017, Puškár [C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 50]).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-564/15

    Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    Urteil vom 26. April 2017, Farkas (C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 37).
  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:16} Urteil vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 47).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
    {FN:17} Statt aller Urteil vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission (C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 123).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    {FN:59} Art. 83 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3. Zu der Auslegung dieses Artikels habe ich mich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-807/21, Deutsche Wohnen (EU:C:2023:360), geäußert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-255/21

    Reti Televisive Italiane - Vorabentscheidungsersuchen - Audiovisuelle …

    {FN:27} Dass der Unternehmensbegriff des Wettbewerbsrechts nicht ohne Weiteres auf andere Regelungssachverhalte übertragbar ist, ohne dass dies ausdrücklich geregelt wird, zeigt auch Art. 83 Abs. 4 bis 6 in Verbindung mit dem 150. Erwägungsgrund der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (…ABl. 2016, L 119, S. 1, berichtigt in ABl. 2018, L 127, S. 2); vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Deutsche Wohnen (C-807/21, EU:C:2023:360, Nrn. 44 bis 50).
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