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Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2001 - C-324/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,242
EuGH, 13.12.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 259/93/EWG; ; EGV Art. 234

  • Europäischer Gerichtshof

    DaimlerChrysler

    "Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen"

  • EU-Kommission PDF

    DaimlerChrysler AG gegen Land Baden-Württemberg.

    EG-Vertrag, Artikel 34 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 29 EG und 30 EG]; Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i
    1. Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Zur Beseitigung bestimmte Abfälle - Nationale Regelung, die die Ausfuhr dieser Abfälle allgemein verbietet - Rechtfertigung - Prinzip der Nähe, Vorrang für die Verwertung und Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    DaimlerChrysler

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen; Andienung von Abfällen an eine bestimmte Stelle; Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93; DaimlerChrysler AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT KANN DER MITGLIEDSTAAT, AUS DEM DIE ABFÄLLE STAMMEN, NICHT VERLANGEN, DASS DIESE ABFÄLLE ENTSPRECHEND SEINEM EIGENEN UMWELTRECHT BESEITIGT WERDEN.

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    DaimlerChrysler

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung des Artikels 4 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2937 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 582
  • EuZW 2002, 89
  • DVBl 2002, 246
  • DÖV 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Auf eine Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 259/93 hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Verordnung die Voraussetzungen festlegt, von denen die Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten abhängt, und die Verfahren vorschreibt, die bei ihrer Genehmigung angewandt werden müssen, und dass alle diese Voraussetzungen und Verfahren in dem Bestreben, den Schutz der Umwelt sicherzustellen, und unter Berücksichtigung von Zielen der Umweltpolitik wie der Prinzipien der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene geschaffen worden sind (Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Rahmen der Beurteilung, ob die Verordnung Nr. 259/93 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 130s EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 175 EG) erlassen werden durfte, ferner festgestellt, dass die Verordnung ein harmonisiertes System von Verfahren bereitstellen soll, mit denen der Umlauf der Abfälle begrenzt werden kann, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 26).

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (…ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Hierzu ist von Belang, dass alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Gemeinschaftsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Artikel 30, 34 und 36 EG-Vertrag zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (…ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …

    Zwar ist jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (Urteile vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-324/99, Daimler Chrysler, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32).
  • EuGH, 17.11.2015 - C-115/14

    Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht …

    Rn. 57 Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Maßnahme, wenn sie in einen Bereich fällt, der auf Unionsebene erschöpfend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des Primärrechts der Union zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32, Brzeziński, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 44, und Kommission/Ungarn, C-115/13, EU:C:2014:253, Rn. 38).
  • EuGH, 29.11.2017 - C-265/16

    Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von …

    Rn. 26 Soweit die vorgelegten Fragen den "Vertrag" betreffen, ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Unionsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32…, vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, EU:C:2008:35, Rn. 14, …und vom 1. Oktober 2009, HSBC Holdings und Vidacos Nominees, C-569/07, EU:C:2009:594, Rn. 26).
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