Rechtsprechung
| EuGH, 18.09.2014 - C-549/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesdruckerei
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Richtlinie 96/71/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Nationale Rechtsvorschriften, die den Bietern und ihren Nachunternehmern vorschreiben, sich zur ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Unionsrechtswidrige Mindestlohnverpflichtung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Bieter mit ausführendem Nachunternehmen in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
- Betriebs-Berater
Kein deutscher Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen für Unternehmen mit Sitz im Ausland
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- doev.de
Bundesdruckerei - Mindestlohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unionsrechtswidrige Mindestlohnverpflichtung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Bieter mit ausführendem Nachunternehmen in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mindestlohn im TVgG-NRW auch für Nachunternehmer aus anderen Mitgliedstaaten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SERV - Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann nicht auf die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erstreckt werden, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem ...
- nomos.de
(Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
"Keine vergaberechtliche Mindestlohnverpflichtung für im Ausland ansässige und tätige Nachunternehmer"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts und die Dientsleistungsfreiheit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mindestlohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen auch für Unternehmen im Ausland?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- wiwo.de (Pressebericht, 18.09.2014)
Mindestlohn gilt nicht zwingend im Ausland
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann nicht auf Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat erstreckt werden
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
Mindestlohnverpflichtung verstößt gegen EU-Recht
- haufe.de (Kurzinformation)
Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen gilt nicht zwingend im Ausland
- bista.de (Kurzinformation)
Vergabegesetz in NRW verworfen
- juve.de (Kurzinformation)
Einschränkung der Mindestlohnregelung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Auch Rheinland-Pfalz reagiert zum Vergabe-Mindestlohn
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Vergabespezifischer Mindestlohn gilt nicht zwingend im Ausland!
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
"In Kürze Verfahrenshinweise" - NRW kündigt Reaktion zum Mindestlohn an
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Hat der vergabespezifische Mindestlohn noch eine Zukunft?
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Schleswig-Holstein reagiert zum vergabespezifischen Mindestlohn
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mindestlohn gilt nicht im Ausland
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Mindestlohn
- heuking.de (Kurzinformation)
Bundesländer ändern Anforderungen zum Mindestlohn
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Mindestlohnverpflichtung und Dienstleistungsfreiheit
- heuking.de (Kurzinformation)
Tariftreuegesetz verstößt gegen Europarecht
Besprechungen u.ä. (6)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Mindestlohnverpflichtung in Vergabeverfahren verstößt gegen EU-Recht
- nomos.de
(Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
"Keine vergaberechtliche Mindestlohnverpflichtung für im Ausland ansässige und tätige Nachunternehmer"
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Bundesrepublik klagt erfolgreich gegen NRW - EuGH kassiert Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergabespezifischer Mindestlohn im Ausland unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Freizügigkeit für Dienstleistungen und Nachunternehmer, aber nicht für Mindestlöhne! (VPR 2014, 277)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Freizügigkeit für Dienstleistungen und Nachunternehmer, aber nicht für Mindestlöhne! (IBR 2014, 682)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Bundesdruckerei
- bundesanzeiger-verlag.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Brandenburg veröffentlicht Reaktion zum Mindestlohn
- bundesanzeiger-verlag.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
NRW reagiert mit Runderlass auf EuGH-Urteil zum vergabespezifischen Mindestlohn
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bezirksregierung Arnsberg - Auslegung von Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ...
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 26.09.2013 - VK 18/13
- VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
- EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3769
- ZIP 2014, 75
- NVwZ 2014, 1505
- EuZW 2014, 942
- NZBau 2014, 647
- NZA 2014, 1129
- NJ 2014, 483
- DVBl 2014, 1460
- BB 2014, 2419
- DÖV 2014, 1021
- BauR 2015, 315
- GewArch 2015, 46
- VergabeR 2015, 28
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.04.2008 - C-346/06
NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG …
Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Im vorliegenden Fall sei nämlich den aus dem Urteil Rüffert (C-346/06, EU:C:2008:189) hervorgehenden Anforderungen Genüge getan, da diese Verpflichtung auf einer gesetzlichen Grundlage, d. h. dem TVgG - NRW, beruhe.Rn. 24 Hinsichtlich der Tragweite der Vorlagefrage ist festzustellen, dass die Richtlinie 96/71 - anders als in der Situation, die in anderen Rechtssachen in Rede stand, darunter der, in der das Urteil Rüffert (EU:C:2008:189) erging - im Ausgangsverfahren nicht anwendbar ist.
Eine Maßnahme wie die, um die es im Ausgangsverfahren geht, kann daher eine Beschränkung im Sinne von Art. 56 AEUV darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Rüffert, EU:C:2008:189, Rn. 37).
Rn. 32 Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass eine solche nationale Maßnahme, soweit sie nur auf öffentliche Aufträge Anwendung findet, nicht geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die auf dem privaten Markt tätigen Arbeitnehmer nicht desselben Lohnschutzes bedürfen wie die im Rahmen öffentlicher Aufträge tätigen Arbeitnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil Rüffert, EU:C:2008:189, Rn. 38 bis 40).
Es wurde nämlich nicht vorgetragen und erschiene im Übrigen auch nicht vertretbar, dass die Anwendung dieser Maßnahme auf die betreffenden polnischen Arbeitnehmer erforderlich wäre, um eine erhebliche Gefährdung des Gleichgewichts des deutschen Systems der sozialen Sicherheit zu verhindern (vgl. entsprechend Urteil Rüffert, EU:C:2008:189, Rn. 42).
- EuGH, 13.12.2012 - C-465/11
Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …
Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Sie verweist insoweit auf das Urteil Forposta (vormals Praxis) und ABC Direct Contact (C-465/11, EU:C:2012:801).Rn. 21 Der Gerichtshof stellt nach seiner ständigen Rechtsprechung zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. Urteile HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 25, sowie Forposta [vormals Praxis] und ABC Direct Contact, EU:C:2012:801, Rn. 17).
Rn. 22 Insoweit geht aus den §§ 104 und 105 GWB, in denen die Nachprüfung im Bereich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor den Vergabekammern geregelt ist, eindeutig hervor, dass diese Einrichtungen, die mit einer ausschließlichen Zuständigkeit für die erstinstanzliche Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Auftraggebern ausgestattet sind, bei der Wahrnehmung dieser Zuständigkeit die in Rn. 21 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien erfüllen (vgl. entsprechend zu für die Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens zuständigen Stellen Urteile HI, EU:C:2002:379, Rn. 26 und 27, und Forposta [vormals Praxis] und ABC Direct Contact, EU:C:2012:801, Rn. 18).
- EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …
Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Rn. 21 Der Gerichtshof stellt nach seiner ständigen Rechtsprechung zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. Urteile HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 25, sowie Forposta [vormals Praxis] und ABC Direct Contact, EU:C:2012:801, Rn. 17).Rn. 22 Insoweit geht aus den §§ 104 und 105 GWB, in denen die Nachprüfung im Bereich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor den Vergabekammern geregelt ist, eindeutig hervor, dass diese Einrichtungen, die mit einer ausschließlichen Zuständigkeit für die erstinstanzliche Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Auftraggebern ausgestattet sind, bei der Wahrnehmung dieser Zuständigkeit die in Rn. 21 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien erfüllen (vgl. entsprechend zu für die Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens zuständigen Stellen Urteile HI, EU:C:2002:379, Rn. 26 und 27, und Forposta [vormals Praxis] und ABC Direct Contact, EU:C:2012:801, Rn. 18).
- EuGH, 17.11.2015 - C-115/14
Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht …
Eine Maßnahme wie die, um die es im Ausgangsverfahren geht, kann daher eine Beschränkung im Sinne von Art. 56 AEUV darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Bundesdruckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235, Rn. 30).Rn. 70 Eine solche nationale Maßnahme kann grundsätzlich durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Bundesdruckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235, Rn. 31).
- EuGH, 16.06.2022 - C-328/20
Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen, die …
Rn. 77 Sodann habe der Gerichtshof bereits anerkannt, dass es zulässig sei, einheitliche Beträge für größere Regionen festzulegen (…Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 34), und dass Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zwischen Mitgliedstaaten ein zulässiges Differenzierungskriterium darstellen könnten (Urteile vom 17. Juli 1963, 1talien/Kommission, 13/63, EU:C:1963:20, und vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235, Rn. 34). - FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17
Mindestlohngesetz
Das ergebe sich nicht zuletzt auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 18. September 2014 - C-549/13 - "Bundesdruckerei", NZA 2014, 1129).Die Rechtssache C-549/13 ("Bundesdruckerei") des Europäischen Gerichtshofs betreffe nicht den Mindestlohn, sondern die Frage, ob die Einhaltung von Lohnuntergrenzen vergaberechtlich auch für Tätigkeiten verlangt werden dürfe, die im Rahmen der Auftragserfüllung von Arbeitnehmern in einem anderen Mitgliedsstaat erbracht würden.
Rn. 38 Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014 (- C-549/13 - "Bundesdruckerei", NJW 2014, 3769) gibt für die Position der Klägerin nichts her.
- EuGH, 27.10.2016 - C-292/15
Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Rn. 28 Zum einen ist festzustellen, dass der Gerichtshof die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg bereits als Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV eingestuft hat (Urteil vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235, Rn. 20 bis 23). - VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16
Durchführung von Fahrten
Zwar ist die Vergabekammer zu einer solchen Vorlage einerseits berechtigt (s. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Rs. C- 549/13), andererseits aber nicht verpflichtet, da sie nicht als letzte Instanz über einen Nachprüfungsantrag entscheidet (s. Art. 267 Abs. 2 AEUV). - VK Niedersachsen, 06.08.2015 - VgK-26/15
Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen im sog. freigestellten …
Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 03.04.2008 in der Rechtssache C-346/06 ("Rüffert") und des diese Rechtsprechung noch einmal bestätigenden Urteils des EuGH vom 18.09.2014 in der Rechtssache C-549/13 (…"Bundesdruckerei", dort Rdnr. 32) ist die Verpflichtung zur Zahlung des Tariflohns nicht mit der durch Art. 49 EG-Vertrag (EGV) und Art. 56, 57 AEUV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vereinbar.Die von der Antragstellerin begehrte Auferlegung der Tariftreuepflicht ist für den verfahrensgegenständlichen Bereich des freigestellten Schülerverkehrs vergaberechtswidrig, da sie unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 03.04.2008 in der Rechtssache C-346/06 ("Rüffert") und des diese Rechtsprechung noch einmal bestätigenden Urteils des EuGH vom 18.09.2014 in der Rechtssache C-549/13 (…"Bundesdruckerei", dort Rdnr. 32) nicht mit der durch Art. 49 EG-Vertrag (EGV) und Art. 56, 57 AEUV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
Aufgrund dieser durch den Gesetzgeber umfassend und eindeutig geregelten Unabhängigkeit ihrer Mitglieder sind die Vergabekammern deshalb als vorlageberechtigte Gerichte im Sinne des Art. 267 AEUV und damit im europarechtlichen Sinne einzustufen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.09.2014 i. d. Rechtssache C-549/13;… Fritz in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 114, Rdnr. 3;… Otting in: Bechtold, GWB, 6. Auflage, § 105, Rdnr. 1; anderer Auffassung vor der Entscheidung des EuGH offenbar noch OLG München, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 13/12, zitiert nach ibr-online).
So hat die VK Arnsberg mit Beschluss vom 22.10.2013 (VK 18/13) entschieden und ein Urteil des EUGH erwirkt ( EuGH, Urteil vom 18.09.2014 - Rs. C-549/13 "Bundesdruckerei").
Seinerzeit führte sie aus: "Die Entscheidung des EuGH vom 18.09.2014 (C-549/13), in der dieser sich unter Randziffer 32 kritisch mit nationalen Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz vor Sozialdumping befasst, die nicht alle Aufträge, sondern nur öffentliche Aufträge betreffen, hat die Vergabekammer zur Kenntnis genommen.
Der EuGH hat vielmehr auch in seinem aktuellen, zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ergangenen Urteil vom 18.09.2014 (C-549/13) noch einmal ausdrücklich seine in der "Rüffert-Entscheidung" aufgestellten Maßstäbe für die Europarechtskonformität von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben bestätigt.
- BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
Rn. 95 Gleichwohl hat der EuGH entschieden, dass ausgehend von der gesetzlichen Definition in Art. 2 Abs. 1 RL 96/71/EG ein Arbeitnehmer nicht als in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats "entsandt" angesehen werden kann, wenn seine Arbeitsleistung keine hinreichende Verbindung zu diesem Hoheitsgebiet aufweist (EuGH-Urteil Dobersberger vom 19.12.2019 - C-16/18, EU:C:2019:1110, Rz 30 f., EuZW 2020, 151; ähnlich bereits EuGH-Urteil Bundesdruckerei vom 18.09.2014 - C-549/13, EU:C:2014:2235, Rz 33 ff., EuZW 2014, 942). - VK Niedersachsen, 15.05.2015 - VgK-09/15
Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Schülerbeförderung im …
Die Auferlegung der Tariftreuepflicht ist für den vorliegenden Auftragsgegenstand vergaberechtswidrig, da sie unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 03.04.2008 in der Rechtssache C-346/06 ("Rüffert") und des diese Rechtsprechung noch einmal bestätigenden Urteils des EuGH vom 18.09.2014 in der Rechtssache C-549/13 (…"Bundesdruckerei", dort Rdnr. 32) nicht mit der durch Art. 49 EG-Vertrag (EGV) und Art. 56, 57 AEUV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.Die Auferlegung der Tariftreuepflicht ist für den verfahrensgegenständlichen Bereich des freigestellten Schülerverkehrs vergaberechtswidrig, da sie unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 03.04.2008 in der Rechtssache C-346/06 ("Rüffert") und des diese Rechtsprechung noch einmal bestätigenden Urteils des EuGH vom 18.09.2014 in der Rechtssache C-549/13 (…"Bundesdruckerei", dort Rdnr. 32) nicht mit der durch Art. 49 EG-Vertrag (EGV) und Art. 56, 57 AEUV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
Aufgrund dieser durch den Gesetzgeber umfassend und eindeutig geregelten Unabhängigkeit ihrer Mitglieder sind die Vergabekammern deshalb als vorlageberechtigte Gerichte im Sinne des Art. 267 AEUV und damit im europarechtlichen Sinne einzustufen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.09.2015 i. d. Rechtssache C-549/13;… Fritz in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 114, Rdnr. 3;… Otting in: Bechtold, GWB, 6. Auflage, § 105, Rdnr. 1; anderer Auffassung vor der Entscheidung des EuGH offenbar noch OLG München, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 13/12, zitiert nach ibr-online).
Der EuGH hat vielmehr auch in seinem aktuellen, zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ergangenen Urteil vom 18. September 2014 in der Rechtssache C-549/13 noch einmal ausdrücklich seine in der "Rüffert-Entscheidung" aufgestellten Maßstäbe für die Europarechtskonformität von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben bestätigt.
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16
Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische …
Rn. 16 Die Klägerin verweist schließlich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April 2008 (C-346/06, Rüffert, Slg 2008, I-1989-2044) und vom 18. September 2014 (C-549/13, Bundesdruckerei, ECLI:EU:C:2014:2235) sowie auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2018 (1 V 1175/17,NZA-RR 2018, 184) und das Urteil des Amtsgerichts (AG) Weißenburg vom 11. August 2017 (1 C 435/16).Rn. 50 (3) Auch das Urteil des EuGH vom 18. September 2014 (C-549/13, Bundesdruckerei, ECLI:EU:C:2014:2235) steht - anders als die Klägerin meint - dieser Beurteilung nicht entgegen.
- VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Nachprüfungsverfahren: Raumlufttechnische Anlagen
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Vergabekammer zu einer solchen Vorlage zwar berechtigt (s. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Rs. C-549/13), aber nicht verpflichtet ist, da sie nicht als letzte Instanz über einen Nachprüfungsantrag entscheidet (s. Art. 267 Abs. 2 AEUV). - VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13
Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14
RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV - …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018 11 K 544/16 - …
- OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
CMS-Software - Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rügepflicht bei …
- BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17
Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?
- EuGH, 27.11.2019 - C-402/18
Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz …
- BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
- VG Düsseldorf, 30.04.2015 - 6 K 2894/13
Koalitionsfreiheit Tarifautonomie Tariftreue Grundrechtsfähigkeit
- FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 3 V 1103/19
Aussetzung der Vollziehung: Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische …
- OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der …
- EuGH, 06.10.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-328/20
Generalanwalt Richard de la Tour zufolge verstößt die Indexierung der …
- OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags …
- VK Südbayern, 08.04.2016 - Z3-3-3194-1-57-11/15
Keine Vergabenachprüfung aufgrund verbindlicher Bestimmung des …
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle …
- FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18
Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier: …
- VK Westfalen, 21.01.2015 - VK 18/14
Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!
- FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19
Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des …
- VK Südbayern, 05.06.2015 - Z3-3-3194-1-20-03/15
Vergabeverfahren, Antragsgegner
- VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern!
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2016 - C-292/15
Hörmann Reisen - Öffentliche Aufträge - Öffentliche Personenverkehrsdienste mit …
- EuG, 24.05.2023 - T-268/21
Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die Kommission eine …
- BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvG 1/14
Einstellung eines Verfahrens gem Art 93 Abs 1 Nr 3 GG, § 13 Nr 7 BVerfGG …
- VK Bund, 20.09.2017 - VK 1-89/17
Rahmenvertrag von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
- VK Südbayern, 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14
Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Hochtief - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15
Medisanus - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Gerichtseigenschaft - …
- VK Rheinland, 10.09.2015 - VK VOL 15/14
Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung
- VK Südbayern, 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14
Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-626/18
Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20
VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - …
- OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - Verg 14/18
- VK Berlin, 05.05.2023 - VK-B1-19/22
Keine "vergleichbare" Referenz vorgelegt: Bieter ist ungeeignet!
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 26 Sa 741/20
Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans unter Berücksichtigung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14
MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15
Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!
- VK Sachsen, 25.06.2021 - 1/SVK/009-21
Vorgabe eines anteiligen Selbstausführungsgebots ist rechtzeitig zu rügen!
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-6/20
Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/18/EG - …
- VK Westfalen, 28.07.2016 - VK 2-24/16
Grenzüberschreitende Vergabe: Gerichtsstandsvereinbarung ist zulässig!
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.09.2014 - 6 U 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Premium-Gleitsichtgläser in Optikerqualität
§ 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internetanbieters für Gleitsichtbrillen mit den Begriffen "hochwertig" und "Premium"; Hinweispflicht bezüglich der Nichteignung der Gleitsichtbrillen im Straßenverkehr - kanzlei.biz
Werbung und Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet
- ra.de
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Gleitsichtbrillen aus dem Internet stellen keine Gefahr iSd MPG dar
- rechtsportal.de
UWG § 3 ; UWG § 4 ; UWG § 5 ; UWG § 8 ; MPG 4
Irreführung derr Bewerbung von Gleitsichtbrillen im Internet - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbung für und Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (22)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet - Werbung als "hochwertig" und "individuell" zulässig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet - Werbung als "hochwertig” und "individuell” zulässig
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Gleitsichtbrillen aus dem Internet dürfen als "hochwertig" und "individuell" angepriesen werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verkauf von Gleitsichtbrillen im Internet zulässig und keine Gesundheitsgefährdung der Kunden im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über Internet zulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gleitsichtbrille aus dem Internet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Gleitsichtbrille aus dem Internet
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet: Werbung als "hochwertig" und "individuell" ist zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet - Werbung als "hochwertig" und "individuell" zulässig
- Jurion (Kurzinformation)
Werbung für und Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Onlinevertrieb von Gleitsichtbrillen zulässig
- mueller.legal (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet - Werbung als "hochwertig” und "individuell” zulässig
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zulässige Werbung für Gleitsichtbrillen und deren Vertrieb über das Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet - Werbung als "hochwertig" und "individuell" zulässig
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Online Shops: Dürfen Optiker Brillen mit hochwertig und individuell bewerben?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet - Werbung als "hochwertig" und "individuell" zulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung für Brillen als hochwertig und individuell ist zulässig
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Vertrieb über Internet: Bewerbung als hochwertig und individuell zulässig
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Brille per Internet: erlaubt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hochwertig und individuell auch im Online-Shop erlaubt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Online-Vertrieb von Gleitsichtbrillen - Werbung als "hochwertig" und "individuell" zulässig - Brillen gefährden bei sachgemäßer Anwendung nicht die Sicherheit und Gesundheit der Anwender
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irreführung der Bewerbung von Gleitsichtbrillen im Internet
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Werbung für und Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet
Verfahrensgang
- LG Kiel, 13.12.2013 - 16 O 26/13
- OLG Schleswig, 29.09.2014 - 6 U 2/14
- BGH, 03.11.2016 - I ZR 227/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 212
- MMR 2015, 390
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Kiel, 13.12.2013 - 16 O 26/13
Unlautere Werbung: Werbung für Gleitsichtbrillen in Optiker Qualität im Internet
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2014 - 6 U 2/14
Rn. 9 die Entscheidung des Landgerichts Kiel, Az.: 16 O 26/13 , v. 13.12.2013 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR, Ordnungshaft höchstens zwei Jahre) zu unterlassen,.Rn. 17 die Berufung vom 08.01.2014 gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Kiel zum Aktenzeichen 16 O 26/13 zurückzuweisen.
- EuGH, 02.12.2010 - C-108/09
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2014 - 6 U 2/14
Ferner hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 02.12.2010 (C-108/09 = GRUR 2011, 243) festgestellt, dass ein Verbot des Vertriebs von Kontaktlinsen über das Internet nicht mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34, 36 AEUV sowie nach Richtlinie 2000/31/EG zu vereinbaren wäre, da es einen ganzen Vertriebsweg generell unterbinden würde. - LG Kiel, 30.10.2012 - 16 O 20/11
erstklassige Optiker-Qualität - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2014 - 6 U 2/14
Das von dem Beklagten herangezogene Urteil des Landgerichts Kiel vom 30.10.2012 ( 16 O 20/11 , Anlage K 5, Bl.28ff) steht hierzu nicht im Widerspruch.
- BGH, 03.11.2016 - I ZR 227/14
Optiker-Qualität - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für eine Brille mit der Angabe …
Die Berufung des Klägers hatte allein hinsichtlich des Hilfsantrags zu 2 Erfolg (OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 212 = WRP 2015, 72). - LG Köln, 10.02.2022 - 33 O 8/21
Wettbewerbsrecht: Warnhinweis beim Online-Verkauf von Gleitsichtbrillen
Die Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Schleswig (Urt. v. 29.9.2014 - 6 U 2/14, MMR 2015, 390, Rn. 46 ff.) an, welches hierzu wie folgt ausgeführt hat:.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 1 Abs 2 EGRL 112/2006, Art 135 Abs 1 EGRL 112/2006, Art 401 EGRL 112/2006, Art 15 EUGrdRCh, Art 16 EUGrdRCh
Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungsgemäß und unionsrechtskonform - ra.de
- rechtsportal.de
Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungsgemäß und unionsrechtskonform
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungsgemäß und unionsrechtskonform
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spielvergnügungsteuer auf Geldspielgeräte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hamburgische Spielvergnügungsteuer
- Jurion (Kurzinformation)
Spielvergnügungsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Spielvergnügungsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Spielvergnügungsteuer für Geldspielgeräte verstößt weder gegen Verfassungsrecht nioch gegen EU-Recht
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hamburgische Steuer für Geldspielgeräte rechtmäßig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spielvergnügungsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spielvergnügungssteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig - Spielvergnügungssteuer darf parallel zur Umsatzsteuer erhoben werden
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
- BFH, 21.02.2018 - II R 21/15
- BFH, 15.01.2019 - II S 1/19
- BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2840/18
- BFH - II B 116/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 2098
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (29)
- BFH, 07.12.2011 - II R 51/10
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Die Einsprüche ruhten bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 7. November 2011 im Verfahren II R 51/10 (BFH/NV 2012, 790).Der BFH habe in der Entscheidung vom 7. November 2011 (II R 51/10) die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielgeräten nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz festgestellt.
In beiden Fällen entsteht ihm ein Aufwand für das Spielvergnügen in gleicher Höhe (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, BFH/NV 2012, 790 m. w. N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).
Die Bemessung der Spielvergnügungsteuer errechnet sich somit, indem man die Summe aus den von den Spielern eingezahlten Geldbeträgen und den angefallenen Gewinnen um die an die Spieler ausgezahlten Geldbeträge vermindert (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, BFH/NV 2012, 790).
Das hat sowohl der BFH als auch der Senat bereits entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; FG Hamburg Urteil vom 26. August 2010 2 K 6/09, juris).
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/23 (1), EFG 2014, 964).
Der sachgerechteste Maßstab für die Spielvergnügungsteuer ist der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers, der in dem Spieleinsatz zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).
Eine abweichende Praxis der Aufsteller berührt nicht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790).
Es genügt dabei die kalkulatorische Abwälzbarkeit in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014).
Setzen die Spielhallenbetreiber Geräte ein, die insbesondere hinsichtlich der Einsätze und der Gewinne so programmiert sind, dass nach Begleichung aller Kosten und Entrichtung der Steuer kein Gewinn erzielt werden kann, fällt dies in deren Verantwortungsbereich (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790 ).
Zur Verfassungswidrigkeit des HmbSpVStG führt dies nicht (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).
Der BFH und der Senat haben bereits entschieden, dass dieser Steuersatz verfassungsgemäß ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; FG Hamburg Urteil vom 26. August 2010 2 K 6/09, juris).
Rn. 59 Sofern die Klägerin bei den Steueranmeldungen vom Spieleinsatz im Sinne des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG ausgegangen sein sollte, ohne dass die von ihr eingesetzten Spielgeräte dessen zutreffende Ermittlung ermöglicht haben, muss sie es hinnehmen, dass möglicherweise auch Beträge als Einsatz erfasst wurden, die die Spieler nach der Umbuchung in den Punktespeicher in den Geldspeicher zurückgebucht haben, ohne sie zum Spielen eingesetzt zu haben (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Beschluss vom 15. Juni 2011 9 B 77/10, juris).
Dies ist aber nicht geschehen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, BFH/NV 2012, 790).
- FG Bremen, 20.02.2014 - 2 K 84/13
Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten nach dem Bremisches …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/23 (1), EFG 2014, 964).Es kommt für die Begründung der Gesetzgebungskompetenz auch nicht darauf an, ob der Gesetzgeber mit dem HmbSpVStG - zulässigerweise - auch einen Lenkungszweck verfolgt, weil es sich dem Typus nach um eine örtliche Aufwandsteuer handelt (vgl. FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/23 (1), EFG 2014, 964).
Es genügt dabei die kalkulatorische Abwälzbarkeit in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014).
Allein die Tatsache, dass verschiedene - potentiell suchtgefährdende - Vergnügungen einen finanziellen Aufwand erfordern, verlangt keine Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber durch Einbeziehung in eine Steuerart, die sich traditionell auf die Besteuerung des Aufwands für ein Spielvergnügen beschränkt und sich damit von anderen, auf Alkohol bezogenen Steuerarten abgrenzt (vgl. FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014, 964).
Der Steuersatz bewegt sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit und führt nach den obigen Darlegungen nach wie vor nicht zu einer erdrosselnden Wirkung der Spielvergnügungsteuer, zumal in vielen anderen Bundesländern oder Kommunen in der Belastungswirkung ähnlich hohe oder sogar höhere Steuersätze gelten, ohne dass bislang von der Rechtsprechung eine erdrosselnde Wirkung der Spielvergnügungsteuer angenommen worden ist (vgl. dazu im Einzelnen FG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014, 964).
Bereits der Finanzierungszweck der Spielvergnügungsteuer rechtfertigt somit den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (vgl. auch FG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014, 964).
Der Senat geht allerdings davon aus, dass der Lenkungszweck der Suchtprävention unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers zusätzlich geeignet ist, den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen (so auch FG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014, 964).
Zumindest ist für eine kumulative Gesamtbetrachtung erforderlich, dass es sich um Eingriffe mit gleichem Regelungsziel in den gleichen Lebensbereich handelt (vgl. FG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014, 964; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2013 14 A 2401/13, juris m. w. N.).
- FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13
Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Zur näheren Begründung wird auf einen Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Verfahren 3 K 207/13 Bezug genommen.Rn. 27 Durch die Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 (C-440/12 - Metropol-Spielstätten -, DB 2013, 2660) wurde nochmals bestätigt und ist geklärt, dass Art. 401 Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Umsatzsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glückspiele - wie die Hamburgische Spielvergnügungsteuer - kumulativ erhoben werden dürfen, sofern die Sonderabgabe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915; FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris).
Der Senat hat ebenso wie der 3. Senat des Gerichts (Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris) keine Zweifel daran, dass der EuGH durch seine Auslegung der MwStSystRL innerhalb seiner Kompetenz gehandelt hat, europäisches Primär- und Sekundärrecht zu interpretieren (Art. 19 des Vertrags über die Europäische Union -EUV-).
Die von der Klägerin gerügten Verfahrensverstöße und die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wären selbst im Falle ihres Vorliegens nicht geeignet, die Verbindlichkeit der gefundenen Auslegung für den Senat in Zweifel zu ziehen (so auch FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris).
Der Senat sieht deshalb von einem weiteren Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ab (vgl. auch FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris;… BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).
Ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 Richtlinie 98/34/EG führt zur Unanwendbarkeit der jeweiligen technischen Vorschrift (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Juni 2013 10 CS 13.145, juris; FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris; VG Hamburg, Urteil vom 22. August 2013 2 K 179/13, juris).
Die beiden Steuerarten stehen im Übrigen nebeneinander und haben sowohl einen anderen Besteuerungsgegenstand, als auch einen andere Bemessungsgrundlage (bei der Spielvergnügungsteuer den Spieleinsatz, bei der Umsatzsteuer die Kasseneinahmen; vgl. zu Letzterem FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris).
- EuGH, 24.10.2013 - C-440/12
Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Das Verfahren wurde durch Beschluss des Gerichts vom 19. Februar 2013 ausgesetzt bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) im Verfahren C-440/12 (Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 21. September 2012 3 K 104/11, EFG 2012, 2241).Nach Ergehen der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-440/12 - Metropol-Spielstätten - am 24. Oktober 2013 (DB 2013, 2660) wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 K 257/13 fortgesetzt.
Der EuGH habe in seinem Urteil vom 24. Oktober 2013 (C-440/12) ausgeführt, dass der Gleichbehandlungssatz des Art. 20 der Grundrechtscharta nicht beachtet werde, wenn bei Wettbewerbern wie den öffentlichen Spielbanken die Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe angerechnet werden dürfe, eine solche Anrechnung auf die Spielvergnügungsteuer aber nicht gesetzlich vorgesehen sei.
Zudem sei das Urteil des EuGH vom 24. Oktober 2013 (C-440/12) unter entscheidungserheblicher Verletzung des Rechts der dortigen Klägerin auf ein faires Verfahren zustande gekommen, weil der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei.
Rn. 27 Durch die Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 (C-440/12 - Metropol-Spielstätten -, DB 2013, 2660) wurde nochmals bestätigt und ist geklärt, dass Art. 401 Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Umsatzsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glückspiele - wie die Hamburgische Spielvergnügungsteuer - kumulativ erhoben werden dürfen, sofern die Sonderabgabe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915; FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris).
Nach der Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 (C-440/12 - Metropol-Spielstätten -, DB 2013, 2660) ist Art. 1 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Regelung, wonach die geschuldete Mehrwertsteuer betragsgenau auf eine nicht harmonisierte Abgabe - wie die Hamburgische Spielbankabgabe - angerechnet wird, nicht entgegensteht (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).
Rn. 29 Die dargestellte Auslegung des EuGH in der Entscheidung vom 24. Oktober 2013 (C-440/12 - Metropol-Spielstätten -, DB 2013, 2660) stellt entgegen der Ansicht der Klägerin keine unzulässige Rechtsfortbildung dar, die dazu führte, dass das EuGH-Urteil als sogenannter Ultra-vires-Rechtsakt unanwendbar wäre (vgl. dazu etwa BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvR 2661/06, BVerfGE 126, 286, 302 ff.).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/23 (1), EFG 2014, 964).Der sachgerechteste Maßstab für die Spielvergnügungsteuer ist der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers, der in dem Spieleinsatz zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).
Es ist nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1) auf Grund der technischen Entwicklung schon seit Ende des vorigen Jahrhunderts möglich, den Vergnügungsaufwand zuverlässig durch die Geräte zu erfassen.
Es genügt dabei die kalkulatorische Abwälzbarkeit in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014).
So könnten etwa Eintrittsgelder verlangt, die Angebotsstruktur verändert (etwa mehr Unterhaltungsspielgeräte) oder die Attraktivität der Spielhallen durch angenehme räumliche Gestaltungen und Ausstattungen oder Auswahl geeigneter Standorte verbessert werden (vgl. dazu etwa BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
In beiden Fällen entsteht ihm ein Aufwand für das Spielvergnügen in gleicher Höhe (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, BFH/NV 2012, 790 m. w. N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/23 (1), EFG 2014, 964).
Der sachgerechteste Maßstab für die Spielvergnügungsteuer ist der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers, der in dem Spieleinsatz zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).
Es genügt dabei die kalkulatorische Abwälzbarkeit in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367; FG Bremen Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014).
Zur Verfassungswidrigkeit des HmbSpVStG führt dies nicht (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011, II R 51/10, BFH/NV 2012, 790; BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367).
- EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
Fortuna u.a. - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Dies seien Vorschriften für ein Erzeugnis, die keine technische Spezifikationen seien und insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt erlassen würden und den Lebenszyklus des Erzeugnisses nach dem Inverkehrbringen beträfen, wie Vorschriften für Gebrauch, Wiederverwertung oder Beseitigung, sofern diese Vorschriften die Zusammensetzung oder die Art des Erzeugnisses oder seine Vermarktung wesentlich beeinflussen können (unter Hinweis auf EuGH-Urteile vom 21. April 2005 C-267/03- Lindberg, Slg 2005, I-3247-3298; vom 19. Juli 2012 C 213/11 - Fortuna, NVwZ-RR 2012, 717).Die Vorschriften beinhalten keine technische Spezifikation im Sinne von Art. 1 Nr. 3 Richtlinie 98/34 EG, weil sie sich nicht speziell auf ein Erzeugnis (die Spielgeräte) oder eine Verpackung beziehen und Merkmale im Sinne des Art. 1 Nr. 3 Richtlinie 98/34/EG festlegen (vgl. EuGH-Urteil vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NvwZ-RR 2012, 717).
Begriffliche Voraussetzung eines solchen Verbots ist, dass die in Rede stehenden nationalen Vorschriften in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter möglicher Verwendungen des Erzeugnisses hinausgehen und seine Verwendung nicht nur beschränken, sondern bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NVwZ-RR 2012, 717; vom 21. April 2005 C-267/03 - Lindberg -, Slg. 2005, I 3247).
Eine sonstige Vorschrift ist nur gegeben, wenn die Bestimmungen Vorschriften darstellen, welche die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen können (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NVwZ-RR 2012, 717; vom 21. April 2005 C-267/03 - Lindberg -, Slg. 2005, I 3247).
- EuGH, 21.04.2005 - C-267/03
Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Dies seien Vorschriften für ein Erzeugnis, die keine technische Spezifikationen seien und insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt erlassen würden und den Lebenszyklus des Erzeugnisses nach dem Inverkehrbringen beträfen, wie Vorschriften für Gebrauch, Wiederverwertung oder Beseitigung, sofern diese Vorschriften die Zusammensetzung oder die Art des Erzeugnisses oder seine Vermarktung wesentlich beeinflussen können (unter Hinweis auf EuGH-Urteile vom 21. April 2005 C-267/03- Lindberg, Slg 2005, I-3247-3298; vom 19. Juli 2012 C 213/11 - Fortuna, NVwZ-RR 2012, 717).Begriffliche Voraussetzung eines solchen Verbots ist, dass die in Rede stehenden nationalen Vorschriften in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter möglicher Verwendungen des Erzeugnisses hinausgehen und seine Verwendung nicht nur beschränken, sondern bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NVwZ-RR 2012, 717; vom 21. April 2005 C-267/03 - Lindberg -, Slg. 2005, I 3247).
Eine sonstige Vorschrift ist nur gegeben, wenn die Bestimmungen Vorschriften darstellen, welche die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen können (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NVwZ-RR 2012, 717; vom 21. April 2005 C-267/03 - Lindberg -, Slg. 2005, I 3247).
- BFH, 26.02.2014 - V B 1/13
Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen - Vorlage an den EuGH durch FG
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Rn. 27 Durch die Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 (C-440/12 - Metropol-Spielstätten -, DB 2013, 2660) wurde nochmals bestätigt und ist geklärt, dass Art. 401 Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Umsatzsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glückspiele - wie die Hamburgische Spielvergnügungsteuer - kumulativ erhoben werden dürfen, sofern die Sonderabgabe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915; FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris).Nach der Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 (C-440/12 - Metropol-Spielstätten -, DB 2013, 2660) ist Art. 1 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Regelung, wonach die geschuldete Mehrwertsteuer betragsgenau auf eine nicht harmonisierte Abgabe - wie die Hamburgische Spielbankabgabe - angerechnet wird, nicht entgegensteht (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).
Der Senat sieht deshalb von einem weiteren Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ab (vgl. auch FG Hamburg Urteil vom 15. Juli 2014 3 K 207/13, juris; BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
Eine Beschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Wahl der Berufsfreiheit tritt deshalb nicht ein (vgl. dazu BVerfG-Beschlüsse vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8; vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89 u. a., NVwZ 1997, 573).Es erscheint angemessen, wenn die Allgemeinheit durch eine Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielens beteiligt wird, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenze der Gewinnapparate herabgesetzt, die Zahl der Apparate also vermindert worden sein sollte (vgl. dazu BVerfG-Beschlüsse vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8; vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89 u. a., NVwZ 1997, 573; vom 3. Mai 2001 1 BvR 624/00, NVwZ 2001, 709).
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09
Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz …
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten
- OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13
Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als …
- BVerwG, 15.06.2011 - 9 B 77.10
Vergnügungsteuer; Spielautomatenbesteuerung nach Maßgabe des Spieleinsatzes
- BVerwG, 13.06.2013 - 9 B 50.12
Kumulative Erhebung von Mehrwertsteuer und einer nationalen Sonderabgabe wie die …
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
Erhebung der Vergnügungssteuer als Lenkungszweck zur Eindämmung des Bestands an …
- VG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 179/13
Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Verstoßes gegen das …
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11
Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in …
- BFH, 27.11.2009 - II B 75/09
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit …
- BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
- BFH, 19.02.2010 - II B 122/09
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit …
- BFH, 27.11.2009 - II B 102/09
Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit …
- VG Bremen, 07.08.2015 - 2 K 259/12
- BFH, 21.02.2018 - II R 21/15
HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. August 2014 2 K 257/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 2098 veröffentlicht.
- OVG Niedersachsen, 13.05.2015 - 9 LA 81/14
Anrechnung; Beihilfe; Dienstleistung; Geldspielautomat; steuerliche …
Rn. 3 Die von der Klägerin in Zweifel gezogene Annahme des Verwaltungsgerichts, die Vergnügungsteuersatzung der Beklagten verstoße nicht gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem - MwstSystRL -), weil die Vergnügungsteuer nicht den Charakter eine Umsatzsteuer habe, entspricht der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 - juris Rn. 34 ff.;… Beschlüsse vom 26.1.2010 - 9 B 40.09 - juris Rn. 7;… vom 25.5.2011 - 9 B 34.11 - juris Rn. 3;… vom 13.6.2013 - 9 B 50.12 - juris Rn. 4;… vom 11.9.2013 - 9 B 43.13 - juris Rn. 3;… BFH, Beschlüsse vom 1.2.2007 - II B 51/06 - juris Rn. 44;… vom 27.9.2009 - II B 102/09 - juris Rn. 9;… Urteil vom 22.4.2010 - V R 26/08 - juris Rn. 14; OVG NRW…, Beschluss vom 24.9.2013 - 14 A 1782/13 - juris Rn. 8 ff.; FG Bremen…, Urteil vom 20.2.2014 - 2 K 84/13 (1) - juris Rn. 83; FG Hamburg, Urteil vom 27.8.2014 - 2 K 257/13 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26.3.2015 - OVG 9 N 167.13 - juris Rn. 5).Vergleichbar weitreichende Zugangsbeschränkungen und Spielverbote existieren für Spielhallen nicht (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 27.8.2014, a.a.O., Rn. 51).
Da die unterschiedliche Behandlung der Anrechnung der Umsatzsteuer bezogen auf die staatliche Spielbanken betreffende Spielbankenabgabe und die private Spielhallen betreffende Vergnügungsteuer auf den bereits beschriebenen, unterschiedlichen ordnungsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beruht, fehlt es schon an wesentlich gleichen Sachverhalten (…vgl. FG Hamburg, Urteile vom 15.7.2014, a.a.O., Rn. 212 und vom 27.8.2014, a.a.O., Rn. 47; HessFG…, Beschluss vom 17.5.2013 - 1 V 337/13 - juris Rn. 64 f.; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 13.6.2013, a.a.O., Rn. 6).
- FG Hamburg, 15.08.2016 - 1 V 41/16
Prüfungsumfang des gerichtlichen AdV-Verfahrens: kein Löschen des Datenspeichers …
Rn. 45 Ergänzend nimmt der Senat hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes auf die bisherige Rechtsprechung Bezug, insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.12.2011 (…II R 51/10, BFH/NV 2012, 790), den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27.11.2009 (II B 102/09, juris) und das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27.08.2014 (2 K 257/13, EFG 2014, 2098).
- FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 61/14
HmbSpielVStG: Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz nach Inkrafttreten des …
Rn. 45 a) Es ist geklärt, dass das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz den Kriterien einer örtlichen Aufwandsteuer entspricht (vergleiche dazu ausführlich Senatsurteil vom 27. August 2014, 2 K 257/13, a.a.O. und BFH-Urteil vom 21. Februar 2018, II R 21/15, Rz. 18 ff., BFH/NV 2018, 896).Der Lenkungszweck steht - entgegen der Auffassung der Klägerin - bei dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz nicht im Vordergrund, sondern der primäre Zweck der Steuer liegt in der Einnahmeerzielung (vgl. Bürgerschafts-Drs. 18/2622, S.5; ausführlich Senatsurteil vom 27. August 2014, 2 K 257/13, juris).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit; …
Rn. 75 Der von der Klägerin geltend gemachte Umstand, dass nach dem Ersten Glücksspiel-änderungsstaatsvertrag Spielbanken und Spielhallen in bestimmten Feldern (vgl. § 2 Abs. 2 und 3 GlüStV) gleichbehandelt werden, führt nicht zu einer Einebnung der Unterschiede des Spiels in Spielbanken einerseits und in Spielhallen andererseits dergestalt, dass nunmehr eine gleiche spielgerätesteuerliche Behandlung geboten wäre (vgl. FG Hamburg, Beschluss v. 27.8.2014 - 2 K 257/13 - juris Rn. 50 ff.;… OVG NW, Beschlüsse v. 17.9.2014, a.a.O., Rn. 28;… v. 6.5.2015, a.a.O., Rn. 27;… v. 4.2.2016 - 14 A 3047/15 - juris Rn. 30;… v. 15.7.2016, a.a.O., Rn.27). - OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15
Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung; …
Jedoch entspricht die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Vergnügungsteuer nicht den Charakter einer Umsatzsteuer habe, gleichwohl der ständigen höchst- und obergerichtlichen nationalen Rechtsprechung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.2.2014 - 1 BvL 11/10 u.a. - juris Rn. 25; BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 - juris Rn. 34 ff.;… Beschlüsse vom 26.1.2010 - 9 B 40.09 - juris Rn. 7;… vom 25.5.2011 - 9 B 34.11 - juris Rn. 3;… vom 13.6.2013 - 9 B 50.12 - juris Rn. 4;… vom 11.9.2013 - 9 B 43.13 - juris Rn. 3;… BFH, Beschlüsse vom 1.2.2007 - II B 51/06 - juris Rn. 44;… vom 27.9.2009 - II B 102/09 - juris Rn. 9;… Urteil vom 22.4.2010 - V R 26/08 - juris Rn. 14;… OVG NRW, Beschlüsse vom 24.9.2013 - 14 A 1782/13 - juris Rn. 8 ff.;… vom 20.5.2015 - 14 A 525/15 - juris Rn. 8 f.;… vom 4.2.2016 - 14 A 3047/15 - juris Rn. 47 f.; FG Bremen…, Urteil vom 20.2.2014 - 2 K 84/13 (1) - juris Rn. 83; FG Hamburg, Urteil vom 27.8.2014 - 2 K 257/13 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26.3.2015 - OVG 9 N 167.13 - juris Rn. 5). - FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23
Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d. …
Die betragsgenaue Anrechnung der Umsatzsteuer auf eine andere, nicht harmonisierte Abgabe ist hierbei europarechtlich zulässig (vgl. BFH…, Beschluss vom 26.02.2014, V B 1/13, BFH/NV 2014, 915; FG Hamburg, Urteil vom 27.08.2014, 2 K 257/13, Rn. 27). - VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13
Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes …
(aa) Nach gefestigter Rechtsprechung besteht kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu behandeln (…zur Verteilung der Spielgeräte in Spielhallen: BVerwG, Beschl. v. 24.8.2001, 6 B 47/01, juris, Rn. 8;… VGH München, Urt. v. 25.5.2011, 22 B 01/110, juris, Rn. 17;… zu Sperrzeiten für Spielhallen: BVerwG, Beschl. v. 15.12.1994, 1 B 190/94, juris, Rn. 25;… BVerwG, Beschl. v. 23.7.2003, 6 B 33/03, juris, Rn. 5;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.8.2013, juris, Rn. 6;… s. auch zur Spielvergnügungssteuer: BVerwG, Beschl. v. 28.8.2007, 9 B 14/07, juris, Rn. 12;… BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, 9 C 13/08, juris, Rn. 31;… OVG Münster, Beschl. v. 19.5.2014, 14 A 528/14, juris, Rn. 21;… OVG Münster, Beschl. v. 23.6.2010, 14 A 597/09, juris, Rn. 52 ff.; FG Hamburg, Urt. v. 27.8.2014, 2 K 257/13, juris, Rn. 47 ff.;… FG Bremen, Urt. v. 20.2.2014, 2 K 84/13, juris, Rn. 89). - FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22
Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen …
Die betragsgenaue Anrechnung der Umsatzsteuer auf eine andere, nicht harmonisierte Abgabe ist hierbei europarechtlich zulässig (vgl. BFH…, Beschluss vom 26.02.2014, V B 1/13, BFH/NV 2014, 915; FG Hamburg, Urteil vom 27.08.2014, 2 K 257/13, Rn. 27). - FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 137/14
Hamburgische Spielvergnügungsteuer: Anforderungen an die …
Insoweit wird vollumfänglich auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 27. August 2014 (2 K 257/13, EFG 2014, 2098, vgl. bereits BFH-Urteil vom 7. Dezember 2011 II R 51/10, juris) Bezug genommen. - FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 119/22
Spielvergnügungsteuer: Zur Besteuerung von Geldspielgeräten ohne …
- FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 136/14
Hamburgische Spielvergnügungsteuer: Anforderungen an die …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verfassungsmäßigkeit der Reduzierung auf das zulässige Maß von höchstens acht Geräten je Spielhalle und zum Gebot einer Einzelaufstellung; Auslegung des Kompetenztitels "Recht der Spielhallen"
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 Abs 2 SpielhG BE, § 8 Abs 3 SpielhG BE, § 9 Abs 1 SpielhG BE, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, Art ... 70 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 125a Abs 1 GG, §§ 33cff GewO, § 33f GewO, § 33i GewO, § 3 Abs 2 SpielV, Ziff 3.1.2 SpielVwV, § 30 Abs 1 VerfGHG BE
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (hier: erfolglos); Suspendierung eines Gesetzes; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes; Maßstab; (keine) Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Bestimmungen; ... - rechtsportal.de
SpielhG § 4 Abs. 2
Entzug einer Spielhallenerlaubnis wegen einer zu großen Anzahl von Spielgeräten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für Regelung zur Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
8 Spielgeräte je Spielhalle
- Jurion (Kurzinformation)
Spielhallengesetz Berlin - Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für Regelung zur Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für Regelung zur Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle - 28/14
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Glücksspiel wird eingeschränkt: Land Berlin ist zuständig für die Reduzierung der Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spielhallengesetz Berlin: Festlegung der Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle nicht verfassungswidrig - OVG verneint fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entzug einer Spielhallenerlaubnis wegen einer zu großen Anzahl von Spielgeräten
Papierfundstellen
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (40)
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Die Regelungen in §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3, 9 SpielhG zur Reduzierung auf das zulässige Maß von höchstens acht Geräten je Spielhalle und zum Gebot einer Einzelaufstellung sind - unbeschadet der Bindungswirkung an den entsprechenden Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 20. Juni 2014 (VerfGH 96/13) - nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gewonnenen Einschätzung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 70 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Dies habe zwischenzeitlich auch der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 96/13 -), woran der beschließende Senat gebunden sei.
Es spricht bereits viel dafür, dass der Senat schon aufgrund des zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 20. Juni 2014 (VerfGH 96/13, Juris) und der aus § 30 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) folgenden Bindungswirkung dieser Entscheidung an einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG gehindert wäre (dazu nachfolgend unter aa.).
Dem dürfte es eher entsprechen, hier von zwei jeweils eigenständigen Gesamtregelungen auszugehen, nämlich dem in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG verbliebenen - im Kern die Regelungen über die technische Beschaffenheit der Spielgeräte treffenden - Recht der Automatenaufstellung einerseits und dem in die Kompetenz des Landesgesetzgebers übergegangenen - die Regelungen über die räumliche Ausgestaltung vor Ort betreffenden - Recht der Spielhallen andererseits (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 96/13 -, Juris, Rdn. 51), wobei § 3 Abs. 2 SpielVO seinerseits aus den bereits angeführten Gründen § 33i GewO zuzuordnen ist (…vgl. auch Ziff. 3.1.2. des Musterentwurfs des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" zu einer Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung - SpielVwV -, abgedruckt in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand März 2014, Nr. 226, wonach § 3 Abs. 2 SpielVO ebenfalls der Bestimmung des unter Ziff. 3 angeführten § 33i GewO zugeordnet wird).
Dass die Anzahl der höchstzulässigen Geräte in Spielhallen wohl unverändert geblieben ist, wie die Antragstellerin geltend macht, dürfte freilich - bruchlos mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin - seinen Grund eher darin finden, dass die (insoweit geringeren) Anforderungen der Spielverordnung nach Art. 125a GG Gültigkeit behalten, solange und soweit einzelne Bundesländer von ihrer Kompetenz zur Regelung des Rechts der Spielhallen keinen Gebrauch machen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2014, a.a.O., Juris, Rdn. 52).
- BVerfG, 09.07.1986 - 1 BvR 413/86
Gewerberecht - Peep-Show - Sittenwidrige Veranstaltungen - Sachliche Erwägungen - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, dürfte dabei unzweifelhaft sein; je weniger Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt sind, desto geringer sind auch die Anreize für den Spieler (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195).(2.) Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3;… Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33 c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom "Recht der Spielhallen" nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden.
Dies ist allerdings schon vom Wesen der ihr auferlegten Reduzierungsverpflichtung her nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich bei einer Begrenzung der Zahl von Geldspielgeräten in einer Spielhalle (lediglich) um eine Berufsausübungsregelung, die die sinnvolle Ausübung des Berufs eines Spielhallenbetreibers nicht faktisch unmöglich macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194, 195).
Dass es dabei unzweifelhaft ist, dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195) bereits ausgeführt.
- BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86
Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, dürfte dabei unzweifelhaft sein; je weniger Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt sind, desto geringer sind auch die Anreize für den Spieler (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195).(2.) Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3;… Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33 c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom "Recht der Spielhallen" nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden.
Dies ist allerdings schon vom Wesen der ihr auferlegten Reduzierungsverpflichtung her nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich bei einer Begrenzung der Zahl von Geldspielgeräten in einer Spielhalle (lediglich) um eine Berufsausübungsregelung, die die sinnvolle Ausübung des Berufs eines Spielhallenbetreibers nicht faktisch unmöglich macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194, 195).
Dass es dabei unzweifelhaft ist, dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195) bereits ausgeführt.
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Unbegründeter Normenkontrollantrag gegen die Regelung zu Übersichtsaufnahmen von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
(1) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (…Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, und Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff., und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).Der Berliner Gesetzgeber war jedoch zu der in § 9 Abs. 1 SpielhG ausdrücklich vorgenommenen Ersetzung von § 3 Abs. 2 SpielV nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG befugt (vgl. Urteil vom 11. April 2014, a. a. O. Rn. 38; a. A. Degenhart, DVBl 2014, 416 , jeweils m. w. N.).
Insoweit kann offen bleiben, ob die Änderungen des Spielhallengesetzes letztlich eine aus der Sicht des Bundesrechts vollständige Ablösung der bundesrechtlichen Vorschriften zum Recht der Spielhallen enthalten oder nur eine - hier unbedenklich zulässige - Teilersetzung im Sinne einer eigenverantwortlichen und abgrenzbaren Teilbereichsregelung (vgl. Urteil vom 11. April 2014, a. a. O., Rn. 39 ff.)".
Diesbezüglich nimmt, wie vorzitiert wiedergegeben, der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für sich die Befugnis in Anspruch, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (…VerfGH Berlin, a.a.O., Rdn. 47 m.w.N.), wobei Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab die Landesverfassung bleibe, soweit diese vorsehe, dass die Landesstaatsgewalt die grundgesetzliche Kompetenzordnung zu wahren habe (s. im Einzelnen VerfGH Berlin, Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 -, Juris, Rdn. 34 ff.).
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
(3) Die Regelungen zur Einzelaufstellung einschließlich des Abstands und der Notwendigkeit von Sichtblenden zwischen den einzelnen Geräten nach § 4 Abs. 2 Satz 3 SpielhG, die von § 3 Abs. 2 Satz 2 der fortgeltenden bundesrechtlichen Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) abweicht, ist von der Landesgesetzgebungskompetenz erfasst (vgl. aber StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, Urteilsabdruck S. 81 ff. ).Gleiches gilt, soweit die Antragstellerin geltend macht, der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin habe mit seiner Auslegung der Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 70 Abs. 1 GG gegen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und damit gegen die in § 31 BVerfGG geregelte Bindungswirkung verstoßen und sei zudem von dem Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 (1 VB 15/13, Juris; dazu noch nachfolgend unter bb.) abgewichen, so dass er zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 3 GG verpflichtet gewesen sei; auch in dieser Hinsicht kommt den Adressaten der Bindungswirkung aus § 30 Abs. 1 VerfGHG eine Prüfungskompetenz nicht zu.
Auch dem Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 (- 1 VB 15/13 -, Juris) vermag der Senat letztlich nichts zu entnehmen, was zwingend auf eine Verfassungswidrigkeit der §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 SpielhG schließen lassen würde.
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83
Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Auch der Einwand der Klägerin, dass traditionell von der Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850 u.a. - juris; BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 und 1 C 11.83 - juris) zwischen dem Spielhallenbetriebsrecht im Sinne von § 33i GewO und dem Spielgeräterecht insbesondere in Gestalt der Spielverordnung unterschieden worden sei, überzeugt nicht.Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21/83 -, Rn. 16, juris = BVerwGE 70, 180) Schlussfolgerungen aus der Spielverordnung auf die erlaubnisrechtliche Situation der Spielhallen mit dem Argument abgelehnt hatte, dass diese Verordnung nicht der Durchführung des § 33i GewO diene, ergänzte der Gesetzgeber unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung die Verordnungsermächtigung mit Gesetz vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) um den Zusatz, dass diese auch der Durchführung des § 33i GewO diene (BT-Drs. 12/5826 S. 17).
Der Bundesgesetzgeber hat die Verordnungsermächtigung des § 33f GewO - also auch den Abs. 1 Nr. 1, wonach u.a. die Zahl der jeweils in einem Betrieb aufgestellten Spielgeräte begrenzt werden kann - im Jahre 1994 ausdrücklich auf den die Spielhallenerlaubnis regelnden § 33i GewO erweitert (Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 23. November 1994, BGBl. I S. 3475, 3477), nachdem - so heißt es in der Begründung des maßgeblichen Regierungsentwurfs - das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Oktober 1984 (- 1 C 21/83 -, BVerwGE 70, 180, Juris, Rdn. 16 a.E.) Zweifel an dem entsprechenden Anwendungsbereich der Verordnungsermächtigung geäußert hatte (Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem genannten Gesetz vom 4. Oktober 1993, Bundestags-Drucks. 12/5826, S. 17).
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 1. März 2013 (VG 4 K 336.12) abgewiesen und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung teilweise zugelassen; das Berufungsverfahren ist bei dem beschließenden Senat anhängig (OVG 1 B 5.13).Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79;… Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).
Das Verwaltungsgericht hat in dem im Hauptsacheverfahren zur Überprüfung gestellten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. März 2013 (VG 4 K 336.12) zu der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zum Erlass der hier inmitten stehenden Bestimmungen des Spielhallengesetzes im Wesentlichen das Folgende ausgeführt (Urteil vom 1. März 2013, a.a.O., S. 32, 35 ff. des Entscheidungsabdrucks, Juris, Rdn. 112 ff., 119 ff.):.
- VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468
Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Auf die ihr insoweit - im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens - zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann sie nicht zumutbar verwiesen werden, weil sie ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran hat, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtsschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, Juris, Rdn. 14; entsprechend etwa OVG Hamburg…, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328/13 -, Juris, Rdn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, Juris, Rdn. 20 ff.).Ihr spezifisches Interesse für eine Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes wird noch dadurch verstärkt, dass der Antragsgegner nach § 8 Abs. 4 SpielhG gehalten wäre, gegen sie ein Verfahren mit dem Ziel des Widerrufs der Spielhallenerlaubnis einzuleiten, falls sie die in § 8 Abs. 3 SpielhG geregelte Verpflichtung zur Reduzierung ihrer Spielgeräte auf das zulässige Maß nicht oder nicht fristgemäß erfüllen würde; nachdem sie sich freilich berechtigt sieht, der Verpflichtung zur Reduzierung nicht nachzukommen, muss es ihr im Sinne einer effektiven Rechtsschutzgewährung möglich sein, die diesbezügliche Frage fachgerichtlich zu klären, bevor ein entsprechender Widerrufsbescheid gegen sie ergeht (vgl. entsprechend Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. November 2010, a.a.O., Rdn. 21 a.E.).
- OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13
Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Auf die ihr insoweit - im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens - zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann sie nicht zumutbar verwiesen werden, weil sie ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran hat, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtsschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, Juris, Rdn. 14; entsprechend etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328/13 -, Juris, Rdn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, Juris, Rdn. 20 ff.).Dies setzt voraus, dass das Gericht von der Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Vorschriften überzeugt ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328/13 -, Juris, Rdn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. April 2009 - 16 B 485/09 -, Juris, Rdn. 34; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 8 S 2210/02 -, Juris, Rdn. 33 und OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 26. März 2012 - 5 B 892/11 -, Juris, Rdn. 9: "besonders strenger Maßstab"; s. unmittelbar zu Art. 100 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 6. April 1989 - 2 BvL 8/87 -, BVerfGE 80, 59, 65, sowie Beschluss vom 7. April 1992 - 1 BvL 19/91 -, BVerfGE 86, 52, 57).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 9.09
Telekommunikationsgesetz; Vorratsdatenspeicherung; Kostentragung für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Die Fachgerichte seien jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheine und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen werde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Juris, Rdn. 29; 2. Kammer des 1. Senats…, Beschluss vom 22. April 2013 - 1 BvR 640/13 -, Juris, Rdn. 3; ferner etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Dezember 2009 - OVG 11 S 9.09 und OVG 11 S 10.09 -, jew. Juris, Rdn. 41; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 8 S 2210/02 -, Juris, Rdn. 33; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 19 AE 12.2123 -, Juris, Rdn. 4).Hierunter ist nur eine endgültige - rechtliche oder zumindest faktische - Vorwegnahme der Hauptsache in dem Sinne zu verstehen, dass die Entscheidung und ihre Folgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auch nach der Hauptsacheentscheidung gänzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden können; dass eine vorübergehende Aussetzung - hier der aus §§ 8 Abs. 3, 4 Abs. 2 SpielhG folgenden Verpflichtungen - als solche ggf. nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, steht dem nicht entgegen, weil eine solche zeitweise Vorwegnahme notwendigerweise jeder vorläufigen Entscheidung innewohnt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Dezember 2009, a.a.O., jew. Rdn. 42 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2210/02
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Flugverkehrsbeschränkungen über deutschem Gebiet …
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
NATO-Konzept
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner …
- OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13
Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der …
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3 …
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83
Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des …
- BVerwG, 08.05.1985 - 1 B 34.85
Auslegung der Formulierung "höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte" in § 3 …
- BVerwG, 05.03.1968 - I C 21.67
Zulassung durch die Behörde vor Inbetriebnahme von Geldspielgeräten - …
- KG, 02.07.2013 - 3 Ws (B) 622/12
Ordnungswidrigkeit: Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zur Regelung des …
- Drs-Bund, 22.09.2006 - BT-Drs 16/2691
- BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61
Rechtsmittel
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
- BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02
Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 16 B 485/09
Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
- BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 22.04.2013 - 1 BvR 640/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl des Glücksspielrechts …
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 19 AE 12.2123
Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 5 B 892/11
Keine einstweilige Anordnung gegen Sperrbezirksverordnung in Dortmund
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 10.09
Telekommunikationsgesetz; Vorratsdatenspeicherung; Kostentragung für …
- OVG Berlin, 16.04.1992 - 4 S 39.91
Stellenbesetzung; Qualifikation; Frauen; Bevorzugung; Mitbewerber; …
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Die Beschwerdeführerinnen haben jedoch nicht ausreichend dargelegt, warum ihnen unter diesen Umständen nicht zumutbar gewesen sein soll, vorbeugend eine mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbundene negative Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit der angegriffenen Verbote und Verpflichtungen zu erheben (vgl. zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 15; zur Gewährung vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes bei Verfassungswidrigkeit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 17 f. m.w.N.;… Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 93, 95; HmbOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 14/15 -, juris, Rn. 14-17; VG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 -, juris, Rn. 44-47).Eine Beschränkung auf bestimmte Aspekte des Spielhallenrechts, insbesondere auf die in § 33i GewO geregelte Erlaubnispflicht, entspricht nicht dem Wortlaut des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, denn die den Ländern zugewiesene Kompetenz wird nicht als "Recht der Spielhallenerlaubnisse" bezeichnet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 42; HmbOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 14/15 -, juris, Rn. 75).
Durch die Zuordnung der Anforderungen an den Betrieb der Spielhallen zum Spielhallenrecht können unterschiedliche Gegebenheiten in den Ländern - gerade zwischen Stadtstaaten einerseits und Flächenstaaten andererseits - Berücksichtigung finden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 56).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Hierzu hat der Senat in dem von der Antragstellerin angestrengten vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 (- OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 31) näher ausgeführt:.Im Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2014 (a.a.O., Rn. 32) heißt es hierzu:.
Die Erlöschensregelung für alte Spielhallenerlaubnisse, das Verbundverbot, die Abstandsgebote, der glückspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt für Spielhallen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln, § 2 Abs. 1 Sätze 2, 3 und 4 SpielhG Bln, §§ 24, 25 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV, § 15 AGGlüStV [Antrag zu 1]), die Verpflichtung zur Reduzierung der maximal aufzustellenden Geräte in Spielhallen auf acht, die Begrenzung auf höchstens ein anderes Spiel (§ 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SpielhG Bln [Antrag zu 2]), die Beschränkung der Gerätezahl bei entgeltlicher Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 3]), das Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 4]), die Regelung der Sperrzeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 5]), die Werbebeschränkungen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln, § 26 Abs. 1 GlüStV [Antrag zu 6]), die Verpflichtung zur Anwesenheit einer Aufsichtsperson (§ 6 Abs. 2 SpielhG Bln [Antrag zu 7]), das Gebot der Einlasskontrolle (§ 6 Abs. 4 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 8]), die Verpflichtung zur Spielersperre auf Wunsch (§ 6 Abs. 6 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 9]), und die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sozialkonzeptes sowie die Aufklärungspflicht (§ 6 und 7 GlüStV [Antrag zu 10]) fallen alle unter das "Recht der Spielhallen" i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (ebenso im Ergebnis zum Verbundverbot VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. April 2014 - 6 S 1795/13 -, juris Rn. 7; zum Verbundverbot, zum Abstandsgebot, zur Einlasskontrolle, zu Übergangsregelungen StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 309 ff., Rn. 351 ff., Rn. 391 ff., Rn. 433;… zum Verbundverbot, zum glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt und zum Abstandsgebot Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris Rn. 79 ff.; zu den Abstandsgeboten OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 -, juris Rn. 19; zum Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken VerfGH Bln…, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 96/13 -, juris Rn. 48 ff.; zur Pflicht zur Reduzierung von Geldspielgeräten Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 22 ff.), da sie jeweils den Betrieb der Spielhalle einschließlich der räumlichen Gegebenheiten vor Ort betreffen.
Er hat hierzu mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 (a.a.O., Rn. 53 ff.) ausgeführt:.
- OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15
Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber …
Dass die begehrte vorübergehende Aussetzung - hier der aus §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 2 und 4 Abs. 3 HmbSpielhG folgenden Verpflichtungen - als solche gegebenenfalls nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, steht dem nicht entgegen, weil eine solche zeitweise Vorwegnahme notwendigerweise jeder vorläufigen Entscheidung innewohnt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, OVG 1 S 30.13, juris Rn. 18;… Beschl. v. 2.12.2009, OVG 11 S 9.09, OVG 11 S 10.09, juris Rn. 42 m.w.N.;… vgl. zur vorl. Außervollzugsetzung: BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, 2 BvR 1779/02, juris Rn. 4).Die zugewiesene Kompetenz ist nicht mit dem "Recht der Spielhallenerlaubnisse" bezeichnet (vgl. so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, OVG 1 S 30.13, juris Rn. 42).
Rn. 77 Den Vorarbeiten des Gesetzgebers zur Verfassungsänderung lässt sich nicht entnehmen, dass diejenigen Regelungsbereiche der §§ 33c bis h GewO und dazu ergangene untergesetzliche Normen von einer Kompetenzübertragung an die Länder ausgenommen sein sollten, die mit dem Zweck der Grundgesetzänderung vereinbar sein würden (vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 29.10.2014, OVG 1 S 30.13, juris Rn. 43).
Dies wird im Übrigen im Wortlaut des § 3 Abs. 2 SpielV deutlich, der sich ausschließlich auf den Betrieb einer Spielhalle bezieht (vgl. in diesem Sinne OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, OVG 1 S 30.13, juris Rn. 55;… a.A. offenbar Pieroth/Lammers, GewArch2012, S. 1, 4).
- OVG Saarland, 02.09.2024 - 1 B 56/24
Rauchen in einem abgetrennten Raucherbereich einer Spielhalle
Rn. 9 Alldem ist auf der Grundlage der ständigen höchstrichterlichen[BVerfG, Beschluss vom 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris Leitsätze und Rn. 20 ff., Stattgebender Kammerbeschluss vom 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 12 ff., Nichtannahmebeschlüsse vom 5.9.2005 - 1 BvR 1781/05 -, juris Rn. 10, vom 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris Ls. 2 und 4b, Rn. 4 f., und vom 14.8.2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris Rn. 3 f., jew. m.w.N.][BVerfG, Beschluss vom 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris Leitsätze und Rn. 20 ff., Stattgebender Kammerbeschluss vom 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 12 ff., Nichtannahmebeschlüsse vom 5.9.2005 - 1 BvR 1781/05 -, juris Rn. 10, vom 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris Ls. 2 und 4b, Rn. 4 f., und vom 14.8.2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris Rn. 3 f., jew. m.w.N.] und obergerichtlichen[Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 4.3.2014 - 4 Bs 328/13 -, juris Rn. 10 f., und vom 19.5.2015 - 4 Bs 14/15 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 17 f.][Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 4.3.2014 - 4 Bs 328/13 -, juris Rn. 10 f., und vom 19.5.2015 - 4 Bs 14/15 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 17 f.] Rechtsprechung uneingeschränkt zuzustimmen.Dass die begehrte vorübergehende Aussetzung des Rauchverbots gegebenenfalls bezüglich der Vergangenheit nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, schadet nicht; eine solche zeitweise Vorwegnahme wohnt notwendigerweise jeder vorläufigen Entscheidung inne.[OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014, a.a.O., Rn. 18; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19.5.2015, a.a.O., Rn. 17; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Ls. 1 und Rn. 20 ff. (zu einer eine vorbeugende Feststellungsklage begleitenden einstweiligen Untersagung der Anwendung eines Gesetzes seitens der Behörde)][OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014, a.a.O., Rn. 18; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19.5.2015, a.a.O., Rn. 17; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 -, juris Ls. 1 und Rn. 20 ff. (zu einer eine vorbeugende Feststellungsklage begleitenden einstweiligen Untersagung der Anwendung eines Gesetzes seitens der Behörde)].
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13
Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl; …
Hierzu hat der Senat in einem ebenfalls das SpielhG Bln betreffenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 (- OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 31) bereits Folgendes näher ausgeführt:. - OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit - …
Zudem lässt Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG, da einzelne Länder von der Kompetenz zur Regelung des Rechts der Spielhallen keinen Gebrauch gemacht haben, weiter Raum für den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 SpielV (…vgl. auch OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 139; Beschl. v. 29.10.2014, OVG 1 S 30.13, GewArch 2015, 46 [LS], juris Rn. 62). - VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13
Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes …
Das Recht der Spielhallen umfasst auch Regelungen zur Aufstellung von Spielgeräten in Spielhallen (ebenso: VG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2014, 15 E 4657/14, n. v.;… VerfGH Berlin, Beschl. v. 20.6.2014, 96/13, juris, Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, 1 S 30/13, juris, Rn. 55 ff.;… VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336/12, juris, Rn. 113 ff.;… KG Berlin, Beschl. v. 2.7.2013, 3 Ws (B) 622/12, juris, Rn. 6;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris, Rn. 20) und ist entgegen der von der Klägerin angeführten gegenteiligen Rechtsauffassung (…StGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris, Rn. 311 ff.; Schneider, GewArch 2013, 137 (143); Schneider, GewArch 2009, 265 (269);… Schneider, Das Recht der Spielhallen nach der Föderalismusreform, 2009, S. 58; Degenhart, DVBl. 2014, 416 (423); Degenhart, in: Sachs, GG, 7. Auflage 2014, Art. 74, Rn. 47; Weidemann/Krappel, NVwZ 2013, 673 ff.; Hahn, in: Friauf, GewO, T. 272, Oktober 2013, § 33f, Rn. 5; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 (4); Kluth, Die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen nach der Neufassung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, 2010, S. 89) nicht auf den Regelungsbereich des § 33i GewO beschränkt. - VG Stuttgart, 05.11.2019 - 4 K 6827/19
Mögliche Teilnichtigkeit einer Spielverordnung wegen fehlender …
Eine Beschränkung auf bestimmte Aspekte des Spielhallenrechts, insbesondere auf die in § 33i GewO geregelte Erlaubnispflicht, entspricht nicht dem Wortlaut des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, denn die den Ländern zugewiesene Kompetenz wird nicht als "Recht der Spielhallenerlaubnisse" bezeichnet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 42; HmbOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 14/15 -, juris, Rn. 75).Durch die Zuordnung der Anforderungen an den Betrieb der Spielhallen zum Spielhallenrecht können unterschiedliche Gegebenheiten in den Ländern - gerade zwischen Stadtstaaten einerseits und Flächenstaaten andererseits - Berücksichtigung finden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 56).
- VG Berlin, 24.06.2015 - 11 L 213.15
Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen
Auf die ihr im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann sie nicht zumutbar verwiesen werden, weil sie ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran hat, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 - OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 4 Bs 328.13 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, jeweils zitiert nach Juris). - VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13
Lotterierecht
Rn. 32 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Verfahren 8 B 718/14 (Beschluss vom 12.05.2015) die Gesetzgebungskompetenz des Landes Hessen für den Erlass des Spielhallengesetzes bejaht und dabei auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 23.07.2013, Az.: 10 N 13.248) Bezug genommen (vgl. dazu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20.06.2014, Az.: 96/13; Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014, Az.: 1 VB 15/13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014, Az.: 1 S 30.13; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.06.2014, Az.: 4 Bs 279/13; Bay. VGH, Beschluss vom 30.09.2013, Az.: 10 CE 13.1834).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abfallentsorgungsunternehmen; Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgelände; Schadenfeuer; Kostenersatz
- Justiz Baden-Württemberg
Abfallentsorgungsunternehmen; Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgelände; Schadenfeuer; Kostenersatz
- ra.de
- rechtsportal.de
Heranziehung eines Abfallentsorgungsunternehmens als Mitverursacher zur Erstattung der durch unsachgemäße Abfalllagerung verursachten Feuerwehrkosten
- ibr-online
Wer Abfall nicht ordnungsgemäß lagert, muss Feuerwehrkosten (mit-)tragen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heranziehung eines Abfallentsorgungsunternehmens als Mitverursacher zur Erstattung der durch unsachgemäße Abfalllagerung verursachten Feuerwehrkosten
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 08.05.2013 - 1 K 531/12
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
- BVerwG, 16.03.2015 - 6 B 63.14
Papierfundstellen
- VBlBW 2015, 207
- DVBl 2015, 52
- DÖV 2015, 40
- BauR 2015, 307
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- VG Sigmaringen, 08.05.2013 - 1 K 531/12
Ehinger Recyclingfirma haftet für rund 59.000 Euro Feuerwehrkosten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Mai 2013 - 1 K 531/12 - wird zurückgewiesen.Rn. 20 das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08.05.2013 - 1 K 531/12 - zu ändern und den Kostenbescheid der Beklagten vom 22.12.2010 aufzuheben,.
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
Feuerwehreinsatz bei bloßem Verdacht auf ein Schadenfeuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2008 - 2 A 8.07 - juris Rn. 14 f. m.w.N.; Senatsurteil vom 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218 ). - VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01
Störerauswahl: Mieter oder Eigentümer - Zweckveranlasser; Dereliktion
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Nur durch diese wertende Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem Zurechnungsgrund und der Gefahr bzw. des Schadens lässt sich ermitteln, ob eine unmittelbare Verursachung im Sinne eines hinreichend engen Wirkungs- und Verantwortungszusammenhanges zwischen der Gefahr oder der Störung und dem Verhalten der Person vorliegt, die deren Pflichtigkeit als zumutbar rechtfertigt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.07.2002 - 10 S 2153/01 - juris Rn. 108 m.w.N.).
- BVerwG, 12.08.2008 - 2 A 8.07
Ersattungsanspruch gegen den Beamten wegen behobener Schäden am Dienstfahrzeug; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2008 - 2 A 8.07 - juris Rn. 14 f. m.w.N.; Senatsurteil vom 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218 ). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Handlungsstörer kann daher grundsätzlich nicht sein, wer von einem ihm ausdrücklich eingeräumten Recht Gebrauch macht, auch wenn hierdurch in der Folge ein polizeiwidriger Zustand eintritt (Senatsurteil vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550 ). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 1 S 2402/09
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Maßgeblich ist deshalb, welches Gesetz bei Erlass des Kostenbescheides bzw. eines etwaigen Widerspruchsbescheides galt (vgl. Senatsurteile vom 16.11.2010 - 1 S 2402/09 - BWGZ 2010, 985 und vom 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391). - VGH Baden-Württemberg, 13.04.2011 - 1 S 2535/10
Feuerwehrhilfe; Abwehr einer Notlage für ein Schiff
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Maßgeblich ist deshalb, welches Gesetz bei Erlass des Kostenbescheides bzw. eines etwaigen Widerspruchsbescheides galt (vgl. Senatsurteile vom 16.11.2010 - 1 S 2402/09 - BWGZ 2010, 985 und vom 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.2012 - 1 S 1275/12
Keine Heranziehung des Eigentümers zu Feuerwehrkosten bei unbekanntem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Kostenersatzpflichtig ist in diesem Fall der Verursacher; andere in § 34 Abs. 3 FwG genannte kostenersatzpflichtige Personen können im Rahmen des Kostenersatztatbestandes des § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG nicht herangezogen werden (Senatsurteil vom 10.12.2012 - 1 S 1275/12 - VBlBW 2013, 343). - VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95
Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13
Der Polizeipflicht unterliegen nämlich nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen oder die körperschaftlich organisierten Gesamthandsgemeinschaften wie die Kommanditgesellschaft oder die offene Handelsgesellschaft (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1389/95 - VBlBW 1996, 221 ).
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr
Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2008 - 2 A 8.07 - juris; Senat, Urt. v. 07.10.2014 - 1 S 1327/13 - VBlBW 2015, 207 ;… Hildinger/Rosenauer, a.a.O., § 34 Rn. 12; jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18
Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften"; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich der Fahrlässigkeitsbegriff auf ein individuelles Verhalten bezieht und einen subjektiven Vorwurf enthält (Senat, Urt. v. 07.10.2014 - 1 S 1327/13 - VBlBW 2015, 207 ).Diese Würdigung hat unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände sowie der individuellen Kenntnisse und Erfahrungen des Handelnden zu beurteilen, ob und in welchem Maß ein Verhalten fahrlässig war (Senat, Urt. v. 07.10.2014, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
Untersagung artwidriger Putenhaltung
Nur durch diese wertende Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem Zurechnungsgrund und der Gefahr bzw. des Schadens lässt sich ermitteln, ob eine unmittelbare Verursachung im Sinne eines hinreichend engen Wirkungs- und Verantwortungszusammenhanges zwischen der Gefahr oder der Störung und dem Verhalten der Person vorliegt, die deren Pflichtigkeit als zumutbar rechtfertigt ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.10.2014 - 1 S 1327/13 -, VBlBW 2015, 207 und vom 30.07.2002 - 10 S 2153/01 -, ESVGH 53, 59 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19
Heranziehung zu Feuerwehrkosten
Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2008 - 2 A 8.07 - juris; Senat, Urt. v. 07.10.2014 - 1 S 1327/13 - VBlBW 2015, 207 ;… Hildinger/Rosenauer, a.a.O., § 34 Rn. 12; jeweils m.w.N.). - VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16
Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur
Maßgeblich ist deshalb das bei Erlass der Kostenforderung bzw. eines etwaigen Widerspruchsbescheides geltende Recht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.2014 - 1 S 1327/13 -, VBlBW 2015, 207 ;… Urt. v. 16.11.2010 - 1 S 2402/09 -, BWGZ 2010, 985;… Urt. v. 13.04.2011 - 1 S 2535/10 -, VBlBW 2011, 391). - VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2801/21
Bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eine …
Zum anderen fällt unter den Begriff des Lagerns bei im Sinne von § 4 BImSchG genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen auch das Zwischenlagern der Abfälle vor ihrer Verwertung oder Endlagerung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2014 - 1 S 1327/13 - VBlBW 2015, 207 = juris Rn. 51 ;… Jarass, BImSchG, § 4 Rn. 8a). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.2024 - 6 S 3018/19
Vollständige Untersagung der Putenhaltung bzw. bezüglich einzelner Rassen; Antrag …
Nur durch diese wertende Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem Zurechnungsgrund und der Gefahr bzw. des Schadens lässt sich ermitteln, ob eine unmittelbare Verursachung im Sinne eines hinreichend engen Wirkungs- und Verantwortungszusammenhanges zwischen der Gefahr oder der Störung und dem Verhalten der Person vorliegt, die deren Pflichtigkeit als zumutbar rechtfertigt (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.10.2014 - 1 S 1327/13 -, VBlBW 2015, 207 und vom 30.07.2002 - 10 S 2153/01 -, ESVGH 53, 59 m.w.N.). - VG Sigmaringen, 14.05.2025 - 5 K 1737/22
Bodenschutzrecht; Sanierungsanordnung; PFT-Schaden; Feuerwehreinsatz; …
Auch das Zwischenlagern von Abfällen vor ihrer Verwertung oder Endlagerung ist im Übrigen vom immissionsschutzrechtlichen Begriff der Lagerung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2014 - 1 S 1327/13 - VBlBW 2015, 207 , m.w.N.), der auch der hier in Rede stehenden Nebenbestimmung unterlegt werden kann ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2022 - 10 S 2801/21 -, juris). - VG Karlsruhe, 28.11.2024 - 10 K 88/23
Kosten für einen Feuerwehreinsatz; pauschalierte Aufrundung des Kostenersatzes
Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.08.2008 - 2 A 8.07 - juris Rn. 14 f.;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 30.06.2020 - 1 S 2712/19 - juris Rn. 43 m.w.N. und vom 07.10.2014 - 1 S 1327/13 - VBlBW 2015, 207 , juris Rn. 55 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 33i GewO
Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu einer Schule - ra.de
- vdai.de
Die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG RP normierte Abstandsregelung (Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen verstößt nicht gegen das GG.
- rechtsportal.de
Schutzwürdigkeit einer bereits gebauten aber noch nicht konzessionierten Spielhalle vor dem Hintergrund einer Rechtsänderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle in der Nähe einer Realschule
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle in der Nähe einer Realschule
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutzwürdigkeit einer bereits gebauten aber noch nicht konzessionierten Spielhalle vor dem Hintergrund einer Rechtsänderung
Verfahrensgang
- VG Mainz, 20.12.2013 - 6 K 976/13
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 98
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (21)
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Das Recht der Spielhallen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) umfasst zwar nicht das Aufstellen, die Zulassung und den Betrieb von Spielautomaten, aber die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO (vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 309 ff.;… BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 79 ff.; VGH BW, 6 S 1110/07, ZfWG 2010, 24, juris; VGH BW, 6 S 1795/13, juris; NdsOVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris).Das Kriterium der "örtlichen Radizierung" ist vor diesem Hintergrund so zu verstehen, dass es sich nicht nur aus dem Bezug zu einem einzelnen Spielhallenstandort ergeben kann, sondern vielmehr auch daraus, dass eine Regelung für alle Einrichtungen eines bestimmten Landes (aber eben nicht bundesweit) getroffen wird und dabei gegebenenfalls auch auf örtliche Besonderheiten und besondere Bedürfnisse oder Gebräuche eines Landes Rücksicht genommen werden kann (StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 311, 352).
Rn. 20 Der Landesgesetzgeber hat mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG und § 25 Abs. 1 GlüStV auch nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG für das Städtebaurecht bzw. das Bodenrecht eingegriffen (…vgl. BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 82; StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 317 ff.;… VGH BW, 6 S 1795/13, juris, Rn. 9; Guckelberger, GewArch 2011, 231, 237; Otto, DVBl 2011, 1330, 1337;… a.A. Hufen, Die Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels, 2012, S. 29).
Dass der Kläger Investitionen für eine noch nicht konzessionierte Spielhalle in dieser Betriebsstätte bereits vor dem 1. Juli 2012 im Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage vorgenommen hat, geschah auf eigenes Risiko (vgl. hierzu auch StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 453;… OVG LSA, 1 M 124/13, juris, Rn. 5;… SächsOVG, 3 B 418/13, juris, Rn. 8;… BayVGH, 10 CE 13.1834, juris, Rn. 20;… 10 CE 13.2008, juris, Rn. 21).
Rn. 26 cc) Selbst wenn man dieser Rechtsauffassung nicht folgt und annimmt, die am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Abstandsvorschriften des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG entwerteten Investitionen, die der Kläger in einer Vertrauensschutz begründenden Weise bereits zuvor "ins Werk gesetzt" habe (vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 459), kann die darin liegende tatbestandliche Rückanknüpfung verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden.
Rn. 28 Geringeres Gewicht kommt demgegenüber dem Interesse am Fortbestand der alten Rechtslage auch derjenigen zu, die baurechtlich bereits genehmigte Spielhallen unter finanziellen Einsatz herzurichten begonnen hatten, wenn die Investitionen nicht auf der Grundlage eines schutzwürdigen Vertrauens getätigt wurden (vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 438).
Daran fehlt es, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der eigentumsrechtlich geschützten Position kein Vertrauensschutz anzuerkennen ist (vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 480).
Rn. 29 Der danach maßgebliche Zeitpunkt wird nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg (1 VB 15/13, juris, Rn. 482) nicht durch die behördliche Erlaubniserteilung gemäß § 33i GewO bestimmt, weil der Spielhallenbetreiber darauf keinen Einfluss hat, wenn er nach Ausbau sowie Einrichtung der Betriebsstätte und mit seinem Antrag auf Konzessionierung sämtliche in seiner Einflusssphäre liegenden Voraussetzungen erfüllt hat.
Angesichts der Praxis, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO zum Betrieb einer Spielhalle regelmäßig erst nach der Errichtung und ihrer baulichen Abnahme beantragt und erteilt wird, hält es der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (1 VB 15/13, juris, Rn. 481) zur Verhinderung von Vorratserlaubnissen, dem mit der Regelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfolgten gesetzgeberischen Zweck, für ausreichend, grundsätzlich auf den Antrag nach § 33i GewO und nicht auf die Erlaubniserteilung abzustellen.
Bei dem Abschluss von Staatsverträgen, deren Text mit der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten regelmäßig feststeht und das Parlament in der Praxis nur noch vor der Alternative steht, dem Staatsvertrag als Ganzes zuzustimmen oder ihn abzulehnen, kann von einem früheren Zeitpunkt ausgegangen werden, ab dem das Vertrauen in den Fortbestand der bestehenden Rechtslage beseitigt wird (StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 463).
Damit entfiel der Vertrauensschutz (spätestens) an diesem Tag, also zu einem Zeitpunkt, als die Umnutzung der Betriebsstätte in eine Spielhalle nicht einmal bauaufsichtsrechtlich genehmigt und der Antrag auf Konzessionierung gemäß § 33i GewO noch nicht gestellt war (vgl. hierzu StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 481).
Der Senat hält es mit dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (1 VB 15/13, juris, Rn. 343) bereits für fraglich, ob das Kohärenzgebot diesbezüglich überhaupt herangezogen werden kann.
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Das Recht der Spielhallen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) umfasst zwar nicht das Aufstellen, die Zulassung und den Betrieb von Spielautomaten, aber die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO (…vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 309 ff.; BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 79 ff.; VGH BW, 6 S 1110/07, ZfWG 2010, 24, juris; VGH BW, 6 S 1795/13, juris; NdsOVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris).Rn. 20 Der Landesgesetzgeber hat mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG und § 25 Abs. 1 GlüStV auch nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG für das Städtebaurecht bzw. das Bodenrecht eingegriffen (vgl. BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 82;… StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 317 ff.;… VGH BW, 6 S 1795/13, juris, Rn. 9; Guckelberger, GewArch 2011, 231, 237; Otto, DVBl 2011, 1330, 1337;… a.A. Hufen, Die Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels, 2012, S. 29).
Deshalb bedarf es an dieser Stelle keiner Ausführungen, ob die Regelungen des § 29 Abs. 4 GlüStV für die davon tatbestandlich erfassten Spielhallen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und in welchem Umfang für solche nach altem Recht konzessionierten und betriebenen Spielhallen eine Amortisation der getätigten Investitionen möglich sein muss (vgl. BayVerfGH, Vf. 10-VII-12 u.a., juris, Rn. 114 ff.).
- BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Rn. 22 Eine Rechtsnorm entfaltet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, NJW 2004, 739, juris; BVerfG, 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, juris) dann ("echte") Rückwirkung, wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist.Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, ihr Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90 , juris).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfG, 2 BvL 14/02, BVerfGE 127, 1, juris; BVerfG, 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, juris).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Vielmehr reicht es aus, wenn in diesem maßgeblichen Zeitpunkt mit einer Neuregelung ernsthaft zu rechnen ist (vgl. BVerfG, 1 BvL 11/06, BVerfGE 126, 369, juris, Rn. 82).Das ist mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs in das Parlament durch ein initiativberechtigtes Organ der Fall (…vgl. BVerfG, 2 BvL 1/03, BVerfGE 127, 31, juris, Rn. 74), kann aber auch schon durch den Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf ausgelöst werden, wenn die Öffentlichkeit über dessen Inhalt informiert worden ist (vgl. BVerfG, 1 BvL 11/06, BVerfGE 126, 369, juris, Rn. 92).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Vergleichbares gilt im Anwendungsbereich des Art. 14 GG: Vertrauensschutz auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage kann nur anerkannt werden, soweit der Gesetzgeber einen nach Maßgabe des alten Rechts erwachsenen konkreten Vermögensbestand entwertet, indem er auf einen Sachverhalt zugreift, der einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht hat (BVerfG, 2 BvL 1/03, BVerfGE 127, 31, juris, Rn.91) und damit "ins Werk gesetzt" war.Das ist mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs in das Parlament durch ein initiativberechtigtes Organ der Fall (vgl. BVerfG, 2 BvL 1/03, BVerfGE 127, 31, juris, Rn. 74), kann aber auch schon durch den Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf ausgelöst werden, wenn die Öffentlichkeit über dessen Inhalt informiert worden ist (…vgl. BVerfG, 1 BvL 11/06, BVerfGE 126, 369, juris, Rn. 92).
- OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13
Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Das Recht der Spielhallen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) umfasst zwar nicht das Aufstellen, die Zulassung und den Betrieb von Spielautomaten, aber die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO (…vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 309 ff.;… BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 79 ff.; VGH BW, 6 S 1110/07, ZfWG 2010, 24, juris; VGH BW, 6 S 1795/13, juris; NdsOVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris).Rn. 31 Ob dies hier anzunehmen ist oder ob auf den Beschluss der am 28. Oktober 2011 zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz, mit dem sich 15 der 16 Bundesländer auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt und dessen Unterzeichnung am 15. Dezember 2011 beschlossen haben, als maßgebliche Zäsur für die Anerkennung des Vertrauens in den Fortbestand der alten Rechtslage abgestellt werden durfte (…vgl. Begründung zum Entwurf des LGlüG, LT-Drucks. 16/1179, S. 50; vgl. auch NdsOVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris; BayVGH, 10 CE 13.1416, ZfWG 2013, 423, juris; OVG Saarland, 1 B 476/13, ZfWG 2014, 124, juris), bedarf keiner abschließenden Erörterung.
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Rn. 22 Eine Rechtsnorm entfaltet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, NJW 2004, 739, juris; BVerfG, 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, juris) dann ("echte") Rückwirkung, wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist.Allerdings geht der aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten abzuleitende Vertrauensschutz nicht so weit, den Staatsbürger vor jeglicher Enttäuschung seiner Erwartung in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu bewahren (vgl. BVerfG, 2 BvR 2019/01, BVerfGE 109, 133 , juris).
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Das Recht der Spielhallen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) umfasst zwar nicht das Aufstellen, die Zulassung und den Betrieb von Spielautomaten, aber die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO (…vgl. StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 309 ff.;… BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 79 ff.; VGH BW, 6 S 1110/07, ZfWG 2010, 24, juris; VGH BW, 6 S 1795/13, juris; NdsOVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris).Rn. 20 Der Landesgesetzgeber hat mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG und § 25 Abs. 1 GlüStV auch nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG für das Städtebaurecht bzw. das Bodenrecht eingegriffen (…vgl. BayVerfGH, Vf. 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris, Rn. 82;… StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 317 ff.; VGH BW, 6 S 1795/13, juris, Rn. 9; Guckelberger, GewArch 2011, 231, 237; Otto, DVBl 2011, 1330, 1337;… a.A. Hufen, Die Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels, 2012, S. 29).
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Ein Mitgliedstaat ist also nicht verpflichtet, in sämtlichen Glücksspielsektoren dasselbe Konzept zu verfolgen (…vgl. EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. -, www.curia.europa.eu, juris, Rn. 95 f.; EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - www.curia.europa.eu, Rn. 62 f.; BVerwG, 8 C 2/10, NVwZ 2011, 1328, juris;… BVerwG, 8 C 10/12, juris, Rn. 32;… BayVGH, 10 BV 10.2506, juris Rn. 27; OVG RP, 6 A 10045/12.OVG). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Ein Mitgliedstaat ist also nicht verpflichtet, in sämtlichen Glücksspielsektoren dasselbe Konzept zu verfolgen (…vgl. EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. -, www.curia.europa.eu, juris, Rn. 95 f.;… EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - www.curia.europa.eu, Rn. 62 f.; BVerwG, 8 C 2/10, NVwZ 2011, 1328, juris; BVerwG, 8 C 10/12, juris, Rn. 32;… BayVGH, 10 BV 10.2506, juris Rn. 27; OVG RP, 6 A 10045/12.OVG). - BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1416
Glücksspielrecht: Übergangsregelungen für Spielhallen verfassungsgemäß
- OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot - …
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 A 10761/05
Exilpolitische Aktivitäten eines aus Indien geflüchteten Sikh für die Babbar …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 1 M 124/13
Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit der …
- VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen an …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Rn. 114 2. Die Zuständigkeit des Bundes für das auch das Bauplanungsrecht umfassende Bodenrecht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG, von welcher der Bund insbesondere durch den Erlass des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht hat, entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber den Vorschriften der Länder zum Verbundverbot und zu den Abstandsgeboten (…vgl. zum Verbundverbot BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 317 ff.; zum Abstandsgebot OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 -, juris, Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 134). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Die Erlöschensregelung für alte Spielhallenerlaubnisse, das Verbundverbot, die Abstandsgebote, der glückspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt für Spielhallen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln, § 2 Abs. 1 Sätze 2, 3 und 4 SpielhG Bln, §§ 24, 25 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV, § 15 AGGlüStV [Antrag zu 1]), die Verpflichtung zur Reduzierung der maximal aufzustellenden Geräte in Spielhallen auf acht, die Begrenzung auf höchstens ein anderes Spiel (§ 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SpielhG Bln [Antrag zu 2]), die Beschränkung der Gerätezahl bei entgeltlicher Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 3]), das Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 4]), die Regelung der Sperrzeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 5]), die Werbebeschränkungen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln, § 26 Abs. 1 GlüStV [Antrag zu 6]), die Verpflichtung zur Anwesenheit einer Aufsichtsperson (§ 6 Abs. 2 SpielhG Bln [Antrag zu 7]), das Gebot der Einlasskontrolle (§ 6 Abs. 4 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 8]), die Verpflichtung zur Spielersperre auf Wunsch (§ 6 Abs. 6 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 9]), und die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sozialkonzeptes sowie die Aufklärungspflicht (§ 6 und 7 GlüStV [Antrag zu 10]) fallen alle unter das "Recht der Spielhallen" i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (ebenso im Ergebnis zum Verbundverbot VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. April 2014 - 6 S 1795/13 -, juris Rn. 7; zum Verbundverbot, zum Abstandsgebot, zur Einlasskontrolle, zu Übergangsregelungen StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 309 ff., Rn. 351 ff., Rn. 391 ff., Rn. 433;… zum Verbundverbot, zum glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt und zum Abstandsgebot Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris Rn. 79 ff.; zu den Abstandsgeboten OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 -, juris Rn. 19; zum Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken VerfGH Bln…, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 96/13 -, juris Rn. 48 ff.;… zur Pflicht zur Reduzierung von Geldspielgeräten Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 22 ff.), da sie jeweils den Betrieb der Spielhalle einschließlich der räumlichen Gegebenheiten vor Ort betreffen. - VG Mainz, 19.09.2019 - 1 K 1209/18 Rn. 31 b) An der generellen Verfassungsmäßigkeit der hier gegenständlichen Abstandsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG bestehen keine erheblichen Zweifel (siehe dazu bereits OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [99 ff.]).
Solche kommen insbesondere in Betracht, wenn eine Gefährdung Minderjähriger im Hinblick auf ihr Alter oder deshalb ausgeschlossen ist, weil etwa zwischen der Spielhalle und der Jugendeinrichtung natürliche oder künstliche Barrieren bestehen, die nicht auf direktem Wege zu überwinden sind - etwa Flüsse, Gleisanlagen oder Stadtautobahnen, deren Brücken oder Unterführungen weiter entfernt liegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] ; siehe zu § 7 Abs. 3 Satz 2 LGlüG a.F.: OVG RP…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 6 B 11140/15 -, juris, Rn. 22 ).
Dabei war zu berücksichtigen, dass die Zielgruppe der Minderjährigen ab dem 10. Lebensjahr durch das Automatenspiel besonders gefährdet ist, worauf die Beklagte und der Beigeladene im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen unter Erwähnung der Studie "Problematisches Glücksspielverhalten bei Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz" Bezug nehmen (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] ).
Rn. 55 bb) Darüber hinaus liegt kein Ermessensnichtgebrauch der Beklagten vor, da der Beigeladene seine Zustimmung zur Erlaubniserteilung mit bindender Wirkung versagt hatte (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] ), sodass eine Ablehnung seitens des Beklagten unausweichlich war.
Ob die Ablehnung einer Ausnahmebewilligung daneben auch auf den fehlenden Mindestabstand zu vier weiteren Spielhallen gestützt werden konnte, kann unerörtert bleiben, da die oben ausführlich erwähnten Gesichtspunkte des Jugendschutzes erkennbar vorrangig bzw. sogar allein maßgeblich für die Ermessensbetätigung des Beigeladenen und damit auch der sich darauf beziehenden Beklagten waren (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] ).
- VG Mainz, 10.01.2019 - 1 K 211/18
(Bei der Anordnung der Schließung einer Spielhalle ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 …
Rn. 47 Soweit der Beklagte meint, bei dem Verwaltungsakt vom 27. November 2013 handele es sich nicht um eine Erlaubnis im Sinne des § 33i GewO, die zugleich aufgrund ihrer Konzentrationswirkung ( § 15 Abs. 3 Satz 2 LGlüG ) die gemäß § 24 Abs. 1 GlüStV erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis umfasse (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 ; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14.OVG -, n.v.), kann ihm auch schon wegen des Zeitpunkts des Erlasses der Erlaubnis nicht gefolgt werden (OVG RP, Beschluss vom 23. November 2017 - 6 B 11515/17.OVG -, n.v.).Rn. 62 aa) Die vom Kläger angegriffenen Regelungen (insbesondere Abstandsgebot und Verteilungsverfahren) sind auch nicht wegen Verstoßes gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot in diesem Fall unanwendbar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, NVwZ 2017, 791, Rn. 84; HessVGH…, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -, BeckRS 2018, 24309, Rn. 53; OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] ).
Insbesondere dem Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 in der Sache SIA Garkalns/Rīgas dome (- C-470/11 -, NVwZ 2012, 1162) ist nicht zu entnehmen, dass die Regulierung von Spielbanken und Spielhallen identisch zu erfolgen hätte (vgl. insgesamt auch OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] m.w.N. insb.
- BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis
Das Berufungsgericht hat im Übrigen ausgeführt, dass die Klägerin die Voraussetzungen für eine Spielhallenerlaubnis - nach altem Glücksspielrecht - selbst dann nicht erfüllt hätte, wenn der in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf den Ausschluss von Vertrauensschutz für maßgeblich erachtete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs der Neuregelung in einer Landtagsdrucksache (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 - juris Rn. 461) - in Rheinland-Pfalz der 24. April 2012 - zugrunde gelegt würde (UA S. 10 mit Verweis auf das Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 - juris Rn. 31). - OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit - …
Sie dienen gerade der Abwehr spielhallenstandortbezogener Gefahren (…vgl. in diesem Sinne: StGH, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris Rn. 309 ff., 352 ff;… BayVerfGH, Beschl. v. 28.6.2013, Vf 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 48 ff., VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.2015, 6 S 679/15, NVwZ-RR 2015, 737, juris Rn. 20;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 115 m.w.N.; OVG Koblenz, Urt. v. 26.8.2014, 6 A 10098/14, juris Rn. 19).v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 82; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2014, 4 Bs 279/13, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG Koblenz, Urt. v. 26.8.2014, 6 A 10098/14, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 43; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.4.2014, 6 S 1795/13, juris Rn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 22).
- VG Mainz, 15.04.2020 - 1 K 230/19
Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …
Rn. 42 An der generellen Verfassungsmäßigkeit der hier gegenständlichen Abstandsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG bestehen keine erheblichen Zweifel (siehe dazu bereits OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [99 ff.]).Denn Ausnahmen sind nur dann zwingend geboten und eine Verweigerung der Zustimmung ermessensfehlerhaft, wenn nicht zu erwarten ist, dass Jugendliche dadurch gefährdet werden könnten (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 [101] ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10392/19
Zuständigkeit für die Untersagung des Betriebs einer glücksspielrechtlich …
Rn. 29 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. November 2017 - 6 B 11515/17.OVG - ausgeführt hat, war der Spielhallenbetrieb in O... bis zum 31. Dezember 2018 durch die Erlaubnis vom 27. November 2013 formell legalisiert, die aufgrund ihrer Konzentrationswirkung ( § 15 Abs. 3 Satz 2 LGlüG ) sowohl die gewerberechtliche als auch die gemäß § 24 Abs. 1 GlüStV erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis umfasste (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98 ; OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14.OVG - esovgrp). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 13/15
Betriebsuntersagung bzgl. des Betriebs von Spielhallen; Rechtmäßigkeit des …
Rn. 13 Vgl. StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 - juris, Rn. 438 a. E.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.8.2014 - 6 A 10098/14 -, juris, Rn. 28 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 4 B 407/15
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung (hier: Betriebsuntersagung einer …
Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.7.2015 - 4 B 13/15 -, juris, unter Hinweis auf StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 - juris, Rn. 438 a. E.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.8.2014 - 6 A 10098/14 -, juris, Rn. 28 ff. - VG Mainz, 04.02.2015 - 1 L 1490/14
Zweifel an Übergangsvorschrift zur Neuregelung des Spielhallenrechts
- VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13
Lotterierecht
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 40 Abs 1 VwGO, § 17 Abs 1 S 2 GVG, § 17 Abs 2 Abs 1 GVG, § 17a Abs 4 S 4 GVG, § 17a Abs 4 S 5 GVG
Verwaltungsrechtsweg für Kontrahierungszwang der Rundfunkanstalten mit Breitbandkabelnetzbetreibern zwecks Verbreitung von Programmen mit sog. Must Carry-Status; Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs oder der Zulässigkeit bzw. Begründetheit der Klage; Zulässigkeit des ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung einer Rundfunkanstalt zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags mit den Betreibern von Breitbandkabelnetzen über die Verbreitung von Programmen mit sog. Must Carry-Status; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Zuordnung des Anspruchs zum öffentlichen ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
- OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14
- VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 119
- ZUM 2015, 352
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91
Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern
Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Anspruchsgrundlage, auf die sich die Klägerseite beruft, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts so offensichtlich nicht gegeben sein kann, dass kein Bedürfnis dafür besteht, sie in die Sachprüfung einzubeziehen (wie BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992, 5 B 144.91, NVwZ 1993, 358, juris Rn. 3).Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Anspruchsgrundlage, auf die sich die Klägerseite beruft, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts so offensichtlich nicht gegeben sein kann, dass kein Bedürfnis dafür besteht, sie in die Sachprüfung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992, 5 B 144.91, NVwZ 1993, 358, juris Rn. 3).
- BVerwG, 12.04.2013 - 9 B 37.12
Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; Gewerbesteuer; …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14
Die in dieser Weise vorzunehmende Abgrenzung weist das Streitverhältnis in diejenige Verfahrensordnung, die ihm nach der gesetzgeberischen Wertung in der Sache am besten entspricht, und bewirkt zugleich, dass regelmäßig diejenigen Gerichte anzurufen sind, die durch ihre Sachkunde und Sachnähe zur Entscheidung über den in Frage stehenden Anspruch besonders geeignet sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.4.2013, 9 B 37.12, NJW 2013, 2298, juris Rn. 6, m.w.N.). - BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80
Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht gemäß § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG auf die Rüge des Beklagten entschieden, dass mit Blick auf den zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Rechtswegfrage allein maßgeblichen Hauptantrag (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.1980, IV ARZ 5/80, NJW 1980, 1283, juris Rn. 6;… Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 260 ZPO Rn. 6b) der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
- BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14
Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im …
Eine Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG ist ausgeschlossen (vgl. VGH München…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 7 C 14.13 72 - Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 - BA S. 7; OVG Münster, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 13 E 827/14 - BA S. 5).Hiergegen spricht bereits, dass sie drei Oberverwaltungsgerichte als nicht offensichtlich unvertretbar angesehen haben (VGH München…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 7 C 14.13 72 - Rn. 12; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 - BA S. 7; OVG Münster, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 13 E 827/14 - BA S. 4).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 E 10685/14
Rechtsweg für Feststellung des sog. Must-Carry-Status eines privaten …
Rn. 7 Die mittelbare Wirkung der §§ 11 ff., 19, 52 ff. RStV und von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG führt auch nicht dazu, dass das Verhältnis zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten von einem privatrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches umgeformt würde (a.A. BayVGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 7 C 14.1372 -, Rn. 11 f.; HambOVG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 -, S. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 13 E 827/14 -, S. 4 f. des Umdrucks; VG Hamburg, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 17 K 1672/13 -, S. 3 f. d. Umdrucks; VG München, Beschluss vom 2. Juni 2014 - M 17 K 13.1925 -, S. 22 ff. d. Umdrucks). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - 13 E 827/14
Rechtswegzuweisung i.R.e. Anspruchs auf Abschluss eines synallagmatischen …
Rn. 16 Vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 - BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 7 C 14.1372 -.Rn. 22 Vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 -.
- VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8.10.2014 (4 So 62/14) zurückgewiesen. - VerfGH Bayern, 13.12.2016 - 25-VI-16
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung bei Zumutbarkeit …
Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ist für Klagen von Kabelanlagenbetreibern auf Feststellung der Pflicht von Rundfunkanstalten zur Vereinbarung eines Entgelts als Gegenleistung für die Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (BVerwG vom 4.3.2015 NVwZ 2015, 991; ebenso u. a. BayVGH vom 6.10.2014 ZUM 2015, 268; OVG Hamburg vom 8.10.2014 ZUM 2015, 352). - OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Geltendmachung von Mehraufwendungen …
Dabei steht der Umstand, dass sich ein Kläger auf eine materielle Anspruchsgrundlage beruft, für die der beschrittene Rechtsweg zulässig wäre, einer Verweisung dann nicht entgegen, wenn diese Anspruchsgrundlage aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts so offensichtlich nicht gegeben sein kann, dass kein Bedürfnis dafür besteht, sie in die Sachprüfung einzubeziehen (…BVerwG a. a. O.;… VGH BW a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 -, juris Rn. 14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Asphaltmischanlage; Verwirkungspräklusion; Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; Hinweis auf den ersten Tag der Einwendungsfrist; Anforderungen an den Zeitraum der öffentlichen Auslegung der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einwendungspräklusion erfordert keine fehlerfreien Auslegungsunterlagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einwendungspräklusion erfordert keine fehlerfreien Auslegungsunterlagen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung eines baurechtlichen Vorhabens zur Errichtung einer Mischanlage zur Asphaltherstellung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Präklusionswirkung erfordert keine fehlerfreien Auslegungsunterlagen
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.03.2013 - Au 4 K 12.871
- VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 585
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Die Betroffenen müssen sich also ein ausreichendes Bild darüber verschaffen können, ob und mit welchen Gefährdungen sie zu rechnen haben, und sich so darüber schlüssig werden können, ob sie sich am Genehmigungsverfahren beteiligen wollen oder nicht (BVerwG, U.v. 17.7.1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297/307). - BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Es ist geradezu das Ziel der Erhebung von Einwendungen, die Genehmigungsbehörde dazu zu veranlassen, bestimmte Belange in bestimmter Hinsicht noch einer näheren Betrachtung zu unterziehen (BVerwG, U.v. 30.1.2008 - 9 A 27/66 - NVwZ 2008, 678, 679). - BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10
Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Der Eintritt der Präklusionswirkung setzt keine fehlerfreien Auslegungsunterlagen voraus; eine derartige Forderung würde dem Zweck des Einwendungsverfahrens widersprechen, einer frühzeitigen Fehlererkennung und Fehlerbehebung zu dienen (vgl. auch BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 14/10 - NVwZ 2012, 180/182, wonach etwaige Defizite der Bestandserfassung oder -bewertung hinsichtlich besonders geschützter Arten in den Planunterlagen den Einwendungsausschluss nicht verhindern).
- BVerwG, 11.08.2006 - 9 VR 5.06
Straßenplanung; Betroffenenbeteiligung; Anstoßwirkung; Planauslegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Rn. 25 Offen bleiben kann angesichts dieses Ergebnisses, ob Mängel der ausgelegten Unterlagen nach Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich sind, wenn nicht ersichtlich ist, welche Einwendungen durch derartige Mängel verhindert worden sein könnten (vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.8.2006 - 9 VR 5/06 -, NVwZ 2006; 1170). - VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000 …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Rn. 30 Der Umfang einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kann sich aus den genehmigten Planunterlagen ergeben (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 -22 ZB 13.2381 - Rn. 15). - VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 ZB 12.149
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenställe
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 22 ZB 13.995
Rn. 24 Voraussetzung für den Eintritt der Präklusionswirkung ist allerdings, dass nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen für die Betroffenen überhaupt Anlass bestand, die Möglichkeit von Beeinträchtigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen wie Staub, Gerüche oder Erschütterungen durch die strittige Anlage in Betracht zu ziehen (vgl. zu dieser Anforderung BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 ZB 12.149 - Rn. 14, im Zusammenhang mit Bioaerosolen).
- VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660
Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet
Die Frage nach den Auswirkungen fehlerhafter Auslegungsunterlagen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.4.2014 - 22 ZB 13.995 - BayVBl 2014, 754 = juris Rn. 23), bedarf deshalb vorliegend keiner abschließenden Entscheidung. - VG Augsburg, 26.07.2013 - Au 7 K 12.1425
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit; Klagebefugnis einzelner Stadträte …
Gegen das Urteil wurde von den Klägern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über welchen noch nicht entschieden ist (Az. 22 ZB 13.995).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.10.2014 - 7 KS 79/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9a Abs. 2a AtG; § 39 Abs. 2 GKG
Bemessung des Streitwerts bei der Feststellung des Nichtbestehens der Sorgepflicht gemäß § 9a Abs. 2a AtG - rechtsportal.de
AtG § 9a Abs. 2a ; GKG § 39 Abs. 2
Bemessung des Streitwerts bei der Feststellung des Nichtbestehens der Sorgepflicht gemäß § 9a Abs. 2a AtG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts bei der Feststellung des Nichtbestehens der Sorgepflicht gemäß § 9a Abs. 2a AtG
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
E.ON geht gerichtlich gegen die standortnahe Zwischenlagerung von Atommüll aus der Wiederaufbereitung vor
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 318
- GewArch 2015, 46
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 07.08.2017 - 22 A 14.40031
Feststellung des Nichtbestehens atomrechtlicher Sorgepflichten
Das wirtschaftliche Interesse der Klägerin am vorliegenden Rechtsstreit besteht ausweislich der Klageschrift vielmehr gerade in der Vermeidung der von ihr gefürchteten kostenträchtigen Anpassungsmaßnahmen an den vorhandenen standortnahen Zwischenlagern infolge der von § 9a Abs. 2a AtG angeordneten Sorgepflicht, der nach Auffassung der Klägerin eine self-executing Norm darstellt, zu deren Beachtung keine weiteren behördlichen Durchführungsakte erforderlich sind (wie NdsOVG, B.v. 28.10.2014 - 7 KS 79/14 - juris Rn. 3/4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".