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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58   

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https://dejure.org/1960,509
BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58 (https://dejure.org/1960,509)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1960 - II ZR 150/58 (https://dejure.org/1960,509)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1960 - II ZR 150/58 (https://dejure.org/1960,509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Aktionären - Anforderungen an die sachliche Berechtigung zur Ungleichbehandlung von Aktionären - Voraussetzungen der Nichtigkeit einer Kapitalerhöhung - Pflichten des Vorstandes und des Aufsichtsrats bei der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 175
  • NJW 1961, 26
  • MDR 1961, 26
  • MDR 1961, 30
  • WM 1960, 1248
  • BB 1960, 1180
  • BB 1961, 945
  • DB 1960, 1303
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58
    Wegen des Sachverhalts wird, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1956 - II ZR 144/55 - (BGHZ 21, 354) verwiesen.
  • BGH, 30.06.1958 - II ZR 213/56

    Stammeinlagen und Darlehensschuld der GmbH

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58
    Zur Begründung dieser Auffassung beruft er sich auf die Urteile des Senats vom 30. Juni 1958 - II ZR 213/56 - (BGHZ 28, 77) und vom 10. November 1958 - II ZR 3/57 - (BGHZ 28, 314).
  • BGH, 10.11.1958 - II ZR 3/57

    Aufrechnungsverbot des § 19 Abs. 3 GmbHG

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58
    Zur Begründung dieser Auffassung beruft er sich auf die Urteile des Senats vom 30. Juni 1958 - II ZR 213/56 - (BGHZ 28, 77) und vom 10. November 1958 - II ZR 3/57 - (BGHZ 28, 314).
  • RG, 31.03.1931 - II 222/30

    1. Über satzungsmäßig gebundene Namensaktien im amtlichen Börsenhandel. 2. Sind …

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58
    Die Revision hat auch recht, daß durch die Zuteilung sowohl der auf Grund der ordentlichen Kapitalerhöhung ausgegebenen 350.000 DM Aktien wie der aus dem genehmigten Kapital stammenden neuen Aktien an der Verwaltung genehme Personen die Machtstellung der Verwaltung und der hinter ihr stehenden Mehrheit befestigt wurde, während die Minderheit entsprechend geschwächt wurde (RGZ 132, 149, 162).
  • RG, 06.12.1933 - I 177/33

    1. Inwieweit haftet der Verkäufer von Aktien, wenn nach dem Kaufabschluß der …

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58
    Sie würden vielmehr pflichtwidrig handeln, wenn sie die neuen Aktien im Widerspruch zu dem Kapitalerhöhungsbeschluß zu einem den Nennwert übersteigenden Betrag ausgeben würden (vgl. RGZ 143, 20, 23).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Gesellschaftsrecht verbietet eine willkürliche, sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gesellschafter (…Ulmer in Hachenburg aaO. § 14 Rdn. 68/70;… Scholz/Winter aaO. § 14 Rdn. 45;… Baumbach/Hueck aaO. § 13 Rdn. 36;… Lutter/Hommelhoff aaO. § 14 Rdn. 15;… K. Schmidt aaO. § 16 II 4 b aa; für das Aktienrecht BGHZ 33, 175, 186).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer …

    Jegliche Mehrheitskompetenz bedürfe auch bei einer Grundlagenentscheidung wie der Gesellschaftsauflösung im Einzelfall der Kontrolle hinsichtlich einer angemessenen Rücksichtnahme auf die berechtigten Minderheitsinteressen (Martens, Der Ausschluß des Bezugsrechts: BGHZ 33, S. 175 in: Festschrift für Robert Fischer, 1979, S. 437, 445; ders., Die GmbH und der Minderheitsschutz, GmbHR 1984, 265, 260/270).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    So hat der Senat in seinem Urteil BGHZ 33, 175, 186 bei einer nach §§ 169 ff AktG 1937 (= § 102 ff AktG 1965) dem Vorstand übertragenen Ausgabe neuer Aktien deren Zuteilung an einzelne Aktonäre unter Ausschluß der anderen daran gebunden, daß diese Maßnahme "sachlich berechtigt ist und damit nicht den Charakter der Willkür trägt", und hierunter den Fall gerechnet, daß sie das sachgerechte Mittel zur Rettung der Gesellschaft und zur Erhaltung des Kapitals der kleinen Aktionäre sei.
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …

    Das Gesetz hebe auf das Eigeninteresse nicht ab, weil die Anfechtungsklage der Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes diene, von dem auch andere Aktionäre, die Aktionärsgläubiger und die Allgemeinheit betroffen seien (…vgl. Schilling in GroßKomm z. AktG aaO § 245 Anm. 25;… Mestmäcker, Verwaltung, Konzerngewalt und Rechte der Aktionäre, 1958, S. 14; ders. BB 1961, 945, 951 f.;… Goldschmidt, Grundfragen des neuen schweizerischen Aktienrechts, 1937, S. 47 ff.; Bokelmann, Rechtsmißbrauch des Anfechtungsrechts durch den Aktionär?, 1970; ders. BB 1972, 733, 736 f.).
  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 120/16

    Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican …

    Rn. 44 bb) Nach § 53a AktG sind Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln; eine Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn sie sachlich berechtigt bzw. nicht sachwidrig ist und damit nicht den Charakter der Willkür trägt (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1960 - II ZR 150/58, BGHZ 33, 175, 186; Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 230/91, BGHZ 120, 141, 150 mwN; Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 29/03, ZIP 2005, 1318, 1320).

    Ohne sachliche Berechtigung darf der Vorstand daher weder bei der Zuteilung einzelne Aktionäre vor anderen bevorzugen, noch, wenn er von vornherein einzelne Aktionäre berücksichtigen will, das Bezugsrecht ausschließen, noch den ohne solche Absicht vorgenommenen Bezugsrechtsausschluss dazu benutzen, um die neuen Aktien einzelnen Aktionären zuzuteilen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1960 - II ZR 150/58, BGHZ 33, 175, 186).

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom …

    Die ungleiche Behandlung der Aktionäre wurde als zulässig angesehen, wenn sie sachlich berechtigt ist und damit nicht den Charakter der Willkür trägt (BGHZ 33, 175, 186; BGHZ 71, 40, 44;… G. Hueck, Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung im Privatrecht, 1958, S. 341;… zur GmbH vgl. Sen.Urt. v. 16. Dezember 1991 - II ZR 58/91, ZIP 1992, 237, 241 f. = WM 1992, 264, 268 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 136/76

    Stimmrechtsbeschränkung durch Satzungsänderung

    Auch bringt es die körperschaftliche Verfassung der Aktiengesellschaft mit sich, daß ein Aktionär unter Umständen selbst solche Eingriffe in sein Mitgliedschaftsrecht, die ihn unter den konkreten Umständen des Einzelfalles ungleich stärker als andere Gesellschafter belasten, in gewissen Grenzen hinnehmen muß, wenn eine genügend große Mehrheit es im Gesamtinteresse des Unternehmens für notwendig hält, der Gesetzgeber das damit verfolgte Ziel als schutzwürdig anerkannt und Willkür ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 33, 175, 186;… Meyer-Landrut, Großkomm. AktG 3. Aufl. § 1 Anm. 36).

    So kann zum Beispiel eine Kapitalerhöhung unter Ausschluß des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 3, § 203 Abs. 2 AktG) die Stimmrechtsquoten unter Umständen schon unter den bisherigen Aktionären verschieben (vgl. BGHZ 33, 175, 186).

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93

    Vereinbarkeit der gerichtlichen Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit …

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle der genannten Hauptversammlungsbeschlüsse hat ihren Ursprung in der Entscheidung vom 6. Oktober 1960 - II ZR 150/58, BGHZ 33, 175, 186. Hier ist im Hinblick auf den Ausschluß des Bezugsrechts einzelner Aktionäre erstmals ausgesprochen worden, eine ungleiche Behandlung der Aktionäre sei zulässig, wenn sie sachlich berechtigt sei und nicht den Charakter der Willkür trage.
  • BGH, 03.11.1975 - II ZR 67/73

    Bilanzierung von Beteiligungserträgen

    Denn abgesehen davon, daß auf solche Weise die erweiterten Wirkungen des § 248 AktG nicht zu erzielen sind, entfällt diese Möglichkeit jedenfalls nach Ablauf der Fristen des § 256 Abs. 6 AktG, weil der Fristablauf nach § 256 Abs. 6 Satz 2 AktG allein durch eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit zu verhindern ist (BGHZ 33, 175, 176 f;… Baumbach/Hueck a.a.O. § 242 Rn. 6, § 256 Rn. 24;… Schilling, Großkomm. AktG 3. Aufl. § 256 Anm. 20).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 4 U 156/09

    Darlehen: Kündigung bei Anmeldung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren

    So ist es unzulässige, "das ganze Vorbringen" des Gegners oder sämtliche Posten einer Rechnung zu bestreiten, die man selbst ohne unzumutbaren Aufwand in einzelnen Punkten präzisieren könnte (vgl. BGH NJW 1961, 26).
  • LG Köln, 07.03.2001 - 91 O 131/00
  • OLG Frankfurt, 08.10.2024 - 20 W 206/24

    Beschwerde gegen Personalauswahl der vom Amtsgericht nach § 104 Abs. 1 AktG …

  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70

    Wirkungen des Ausschlusses eines Gesellschafters von anderen Gesellschaftern …

  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 116/83

    Streit darüber, ob dem Kläger nach dem Gesellschaftsvertrag in der beschlossenen …

  • BFH, 16.02.1977 - I R 163/75

    Aktiengesellschaft - Erwerb eigener Aktien - Verdeckte Gewinnausschüttung - …

  • OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94

    Gesellschaftsrecht; Durchgriffshaftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BGH, 19.06.1961 - II ZR 123/59
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,13
BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
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Dampfkessel-Genehmigung

Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, Art. 129 Abs. 1 Satz 2 GG;

Art. 83 GG, Landesvollzug von Bundesgesetzen, Wirkung im gesamten Bundesgebiet;

zur Abgrenzung VA - RVO (Hinweis: vgl. jetzt § 35 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Dampfkessel

  • openjur.de

    Dampfkessel

  • opinioiuris.de

    Dampfkessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 30, Art. 83, Art. 84, Art. 129 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Prüfung der durch den Bund erteilten Genehmigungen bezüglich überwachungsbedürftiger Anlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 6
  • NJW 1960, 907
  • MDR 1961, 26
  • DVBl 1960, 592
  • BB 1960, 461
  • DÖV 1960, 424
 
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Wird zitiert von ... (135)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Gebietsbestand der Länder

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Rn. 160 b) Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach dem "ungeschriebenen, im Wesen der Dinge begründeten, mithin einer ausdrücklichen Anerkennung durch die Reichsverfassung nicht bedürftigen Rechtssatz, wonach gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten des Reichs darstellen, vom Reiche und nur von ihm geregelt werden können" (Anschütz, HdbDStR 1, 367; siehe BVerfGE 11, 89 [98 f.] und 11, 6 [17]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen (vgl. auch BVerfGE 11, 6 ; 76, 1 ), zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt.
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …

    Die mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in das Infektionsschutzgesetz eingefügte Vorschrift des § 28b IfSG betrifft keinen Sachbereich, für den das Grundgesetz eine verwaltungsmäßige Ausführung (vgl. BVerfGE 11, 6 ) in bundeseigener Verwaltung vorsieht (vgl. demgegenüber §§ 54a, 54b IfSG zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Bereich der Bundeswehrverwaltung nach Art. 87a GG und der Eisenbahnverkehrsverwaltung nach Art. 87e GG).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60   

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https://dejure.org/1960,14
BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60 (https://dejure.org/1960,14)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1960 - 2 BvR 36/60 (https://dejure.org/1960,14)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 (https://dejure.org/1960,14)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG

  • rechtsportal.de

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über Nichterhebung von Gerichtskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 1
  • MDR 1961, 26
 
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Wird zitiert von ... (262)Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.06.1899 - III 53/90

    Ablehnung von Richtern

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
    Das Reichsgericht hat mehrfach entschieden, daß das Instanzgericht ein Ablehnungsgesuch unberücksichtigt lassen darf, wenn sich aus der Ablehnung des ganzen Gerichts oder aller Mitglieder des Gerichts ergibt, daß das Ablehnungsrecht mißbraucht wird RGZ 44, 402; RG Warn.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit begründen kann (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall (…BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 6).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im …

    Über das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch des Klägers konnte das FG in den Gründen des Urteils unter Beteiligung der vom Kläger abgelehnten Richter und ohne deren vorherige dienstliche Äußerung entscheiden (…BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2003 V B 252/02, BFH/NV 2003, 1285;… vom 27. März 1992 VIII B 31/91, BFH/NV 1992, 619; s. auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 3).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Die pauschale Ablehnung von namentlich nicht genannten Richterinnen und Richtern ist ebenso unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200 ; 72, 51 ) wie die pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 10 m.w.N.;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 - 1 BvQ 114/20 -, Rn. 1).

    Rn. 35 3. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 142, 1 m.w.N.; 152, 53 ; 153, 72 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,102
BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60 (https://dejure.org/1960,102)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1960 - 2 BvR 177/60 (https://dejure.org/1960,102)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1960 - 2 BvR 177/60 (https://dejure.org/1960,102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Société Anonyme

  • openjur.de

    Société Anonyme

  • opinioiuris.de

    Société Anonyme

  • rechtsportal.de

    Beschwerdebefugnis einer ausländischen juristischen Person - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Natürliche Person - Juristische Person - Ausländische Person - Inländische Person - Verfassungsbeschwerde - Durchsetzung der Grundrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 6
  • MDR 1961, 26
  • DVBl 1961, 85
  • BB 1960, 1263
  • DÖV 1963, 628
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60
    Die zwischen der Einreichung der Beschwerde (2. Oktober 1959) und der Entscheidung (8. Oktober 1959), liegende Frist, in welche auch noch ein Wochenende fiel, war im vorliegenden Falle keinesfalls ausreichend, da der Verkehr der in Paris ansässigen Beschwerdeführerin mit ihrem Münchener Anwalt naturgemäß Zeit erforderte und die Sache erkennbar nicht eilbedürftig war (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]; 8, 89 [91]).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60
    Die zwischen der Einreichung der Beschwerde (2. Oktober 1959) und der Entscheidung (8. Oktober 1959), liegende Frist, in welche auch noch ein Wochenende fiel, war im vorliegenden Falle keinesfalls ausreichend, da der Verkehr der in Paris ansässigen Beschwerdeführerin mit ihrem Münchener Anwalt naturgemäß Zeit erforderte und die Sache erkennbar nicht eilbedürftig war (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]; 8, 89 [91]).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60
    Die zwischen der Einreichung der Beschwerde (2. Oktober 1959) und der Entscheidung (8. Oktober 1959), liegende Frist, in welche auch noch ein Wochenende fiel, war im vorliegenden Falle keinesfalls ausreichend, da der Verkehr der in Paris ansässigen Beschwerdeführerin mit ihrem Münchener Anwalt naturgemäß Zeit erforderte und die Sache erkennbar nicht eilbedürftig war (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]; 8, 89 [91]).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Ausländische juristische Personen können sich demgegenüber lediglich auf die Prozessgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 12, 6 ; 18, 441 ; 19, 52 ; 21, 362 ; 64, 1 ), nicht aber auf materielle Grundrechte berufen und deren Verletzung folgerichtig auch nicht mit der Verfassungsbeschwerde rügen (so bereits BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; 100, 313 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, da die Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG jedem zustehen können, gleichgültig ob er eine natürliche oder juristische, eine inländische oder ausländische Person ist (vgl. BVerfGE 12, 6 ; 18, 441 ; 64, 1 ).

    Die "wesensmäßige Anwendbarkeit" ist bei den hier als verletzt gerügten Grundrechten ohne weiteres gegeben (vgl. zu Art. 14 Abs. 1 GG: BVerfGE 4, 7 ; 23, 153 ; 35, 348 ; 53, 336 ; 66, 116 ; zu den Prozessgrundrechten: BVerfGE 3, 359 ; 12, 6 ; 18, 441 ; 19, 52 ; 64, 1 ; 75, 192 ).

    Rn. 70 a) Demgegenüber hat der Senat bislang entschieden, dass sich ausländische juristische Personen auf materielle Grundrechte - anders als auf prozessuale Grundrechte wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 12, 6 ; 18, 441 ; 21, 362 ; 64, 1 ) - nicht berufen können.

    In anderen Entscheidungen haben beide Senate des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechtsberechtigung ausländischer juristischer Personen ausdrücklich dahingestellt (vgl. allgemein BVerfGE 12, 6 ; 34, 338 ; 64, 1 ; sowie BVerfGE 18, 441 hinsichtlich Art. 14 Abs. 1 GG).

    Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn die ausländische juristische Person in Deutschland tätig wird und hier vor den Fachgerichten klagen und verklagt werden kann (so der Sache nach zu den Prozessgrundrechten bereits BVerfGE 12, 6 ; 18, 441 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Diese Verfassungsbestimmungen gehören formell nicht zu den Grundrechten im Sinne von Art. 19 GG; sie gewährleisten auch nach ihrem Inhalt keine Individualrechte wie die Art. 1 bis 17 GG, sondern enthalten objektive Verfahrensgrundsätze, die für jedes gerichtliche Verfahren gelten und daher auch jedem zugute kommen müssen, der nach den Verfahrensnormen parteifähig ist oder von dem Verfahren unmittelbar betroffen wird (BVerfGE 3, 359 [363]; 12, 6 [8]; 21, 362 [373]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56 (https://dejure.org/1960,61)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1960 - 1 BvL 8/56 (https://dejure.org/1960,61)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1960 - 1 BvL 8/56 (https://dejure.org/1960,61)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 330
  • NJW 1961, 115
  • MDR 1961, 26
  • DVBl 1961, 346
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Privilegierter Ehrenschutz

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
    Zur Begründung der Zulässigkeit der Vorlage verweist das Gericht auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1955 - 1 BvL 120/53 (BVerfGE 4, 352 [355]).

    Rn. 17 Der Hinweis des vorlegenden Gerichts auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1955 (BVerfGE 4, 352 [355]) kann die Vorlage nicht stützen.

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
    Der Antrag nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist nur zulässig, wenn das Gericht sich klar darüber ausspricht, daß und warum es bei Gültigkeit der Norm über die Klage anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit; denn nur dann kommt es "bei der Entscheidung" auf die Gültigkeit der Norm an (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
    Der Antrag nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist nur zulässig, wenn das Gericht sich klar darüber ausspricht, daß und warum es bei Gültigkeit der Norm über die Klage anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit; denn nur dann kommt es "bei der Entscheidung" auf die Gültigkeit der Norm an (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist zwar grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ) und eine Vorlage nur zulässig, wenn sämtliche erforderlichen Beweiserhebungen durchgeführt sind (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …

    Rn. 70 a) Entscheidungserheblichkeit setzt voraus, dass die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von der für verfassungswidrig gehaltenen Vorschrift abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 149, 1 ; 153, 310 ).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    1. Die in BVerfGE 11, 330 (334 ff.) über die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze gelten nicht, wenn ein zur Entscheidung über eine Revision oder weitere Beschwerde berufenes Gericht bei Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm die Sache zur weiteren tatsächlichen Aufklärung an eine Vorinstanz zurückverweisen würde.

    Der Grundsatz, daß ein Gericht nicht schon vorlegen dürfe, um eine Beweisaufnahme zu ersparen (vgl. BVerfGE 11, 330 [335]), gelte bei der Bedeutung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG auch dann, wenn das vorlegende Gericht die nach seiner Ansicht gebotene Sachaufklärung nicht selbst durchführen könne, sondern die Sache hierfür an die Vorinstanz zurückverweisen müsse.

    Rn. 38 Dies steht jedoch der Zulässigkeit der Vorlage nicht entgegen, weil das vorlegende Gericht hier - anders als in dem der Entscheidung in BVerfGE 11, 330 (334 f.) zugrunde liegenden Verfahren - nicht in der Lage ist, die gebotenen Ermittlungen selbst durchzuführen.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60   

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BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 79 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 263
  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1961, 26
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Ehegattenbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 200 ), mit dem das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit vom 29. März 1949 (RegBl. S. 47) für nichtig erklärt worden ist, beantragte er die Wiederaufnahme des mit dem friedensgerichtlichen Urteil abgeschlossenen Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG .
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den …

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Darum handelt es sich aber bei den Strafurteilen der ehemaligen Friedensgerichte (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1960 - 1 BvR 312/53, 362/59, 819/59 und 925 591).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Rn. 7 2. Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG

    Rn. 32 a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).

  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Eine verfassungswidrige Auslegung einer Verfahrensnorm ­ jedenfalls des § 81 StPO, die sich nicht auf die materielle Richtigkeit der Entscheidung auswirkte (siehe im Folgenden) ­ begründet aber keinen Wiederaufnahmegrund nach § 79 Abs. 1, 3. Alt. BVerfGG: Bereits mit Entscheidung vom 7. Juli 1960 hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, dass § 79 Abs. 1 BVerfGG einen Wiederaufnahmegrund nur dann einräumt, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer für nichtig erklärten Norm des materiellen Strafrechts beruht, nicht aber auch dann, wenn die Norm dem Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensrecht angehört (BVerfGE 11, 263, in juris, dort Rz. 7 f.).
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