Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Mehrkosten für medizinische Behandlung; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Inanspruchnahme von Pflegegeld und Sachleistungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 S 2 InsO, § 850f Abs 1 Buchst b ZPO, § 36 Abs 3 SGB 11, § 37 SGB 11
Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Mehrkosten für medizinische Behandlung; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Inanspruchnahme von Pflegegeld und Sachleistungen - IWW
§ 54 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (künftig: SGB I), § ... 37 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (künftig: SGB XI), § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 793 ZPO, § 575 ZPO, Abs. 3 ZPO, § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850f Abs. 1 ZPO, § 850f Abs. 1 Buchstabe b ZPO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO, § 4 SGB XI, § 36 Abs. 4 InsO, § 319 ZPO, § 850i Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 850b Abs. 2 ZPO, §§ 850 ff ZPO, § 850i ZPO, § 850b ZPO, § 287 Abs. 2, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 InsO, §§ 286, 301 InsO, §§ 97, 290, 295 InsO, §§ 187 ff InsO, § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 850c Abs. 1 ZPO, § 850c ZPO, §§ 61 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (künftig: SGB XII), §§ 82 f SGB XII, § 36 SGB XI, § 38 SGB XI, § 37 SGB XI, § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB XI, § 38 Abs. 1 SGB XI, § 36 Abs. 3 SGB XI, § 1353 BGB, § 1618a BGB
- Wolters Kluwer
Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens beim beihilfeberechtigten Privatversicherten aufgrund von Kosten für die medizinische Behandlung; Inanspruchnahme von Pflegegeld durch den pflegebedürftigen Schuldner; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen der ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erhöhung des pfändungsfreien Einkommmens bei beihilfeberechtigten Privatversicherten für Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen würde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens beim beihilfeberechtigten Privatversicherten aufgrund von Kosten für die medizinische Behandlung; Inanspruchnahme von Pflegegeld durch den pflegebedürftigen Schuldner; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen der ...
- datenbank.nwb.de
Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Mehrkosten für medizinische Behandlung; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Inanspruchnahme von Pflegegeld und Sachleistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens bei beihilfeberechtigten Privatversicherten für Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen würde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Beschäftigung einer Haushaltshilfe
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Mehrkosten für medizinische Behandlung
Verfahrensgang
- AG Idar-Oberstein, 05.08.2016 - 10 IK 74/15
- LG Bad Kreuznach, 03.05.2017 - 1 T 177/16
- BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 370
- ZIP 2018, 1420
- MDR 2018, 551
- NZI 2018, 218
- FamRZ 2018, 614
- WM 2018, 292
- Rpfleger 2018, 341
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.04.2009 - IX ZB 35/08
Rechtfertigung einer Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens durch …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Dies ist tatrichterlich unter Würdigung aller Umstände festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZB 35/08, NJW 2009, 2313 Rn. 10).Das Interesse des Schuldners an der Verbesserung seines gesundheitlichen Zustandes kann in diesem Rahmen keinen Vorrang beanspruchen (BGH, Beschluss vom 23. April 2009, aaO Rn. 15).
- BGH, 06.04.2017 - IX ZB 40/16
Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung; …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Abgewogen werden die Interessen des Schuldners gegen das Gesamtinteresse der Gläubiger (vgl. für § 850i ZPO: BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13, NZI 2014, 773 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 40/16, NZI 2017, 461 Rn. 18; für § 850b ZPO: BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NZI 2010, 141 Rn. 14).Der Antrag kann auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 40/16, NZI 2017, 461 Rn. 20;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 9. Aufl., § 850f Rn. 32).
- BGH, 12.04.2011 - II ZB 14/10
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Gegenstand zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - II ZB 14/10, NJW 2011, 2371 Rn. 5).Doch ist weitere Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde, dass sie einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffes betrifft, der Gegenstand einer gesonderten Festsetzung sein oder auf den der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel beschränken könnte (BGH, Beschluss vom 12. April 2011, aaO Rn. 7).
- BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13
Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Abgewogen werden die Interessen des Schuldners gegen das Gesamtinteresse der Gläubiger (vgl. für § 850i ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13, NZI 2014, 773 Rn. 14;… vom 6. April 2017 - IX ZB 40/16, NZI 2017, 461 Rn. 18; für § 850b ZPO: BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NZI 2010, 141 Rn. 14). - BGH, 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Pfändbarkeit von Ansprüchen aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Auch hier können nicht die Einzelinteressen der Gläubiger, sondern allein das Gesamtinteresse der Gläubiger gegen die Interessen des Schuldners abgewogen werden (vgl. zu den maßgeblichen Abwägungskriterien für den Fall der Einzelvollstreckung: BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 57/03, NJW 2004, 2450, 2452; vom 5. April 2005 - VII ZB 15/05, WM 2005, 1185, 1187; vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 47/07, WM 2008, 450 Rn. 21). - BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08
Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Abgewogen werden die Interessen des Schuldners gegen das Gesamtinteresse der Gläubiger (vgl. für § 850i ZPO: BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13, NZI 2014, 773 Rn. 14;… vom 6. April 2017 - IX ZB 40/16, NZI 2017, 461 Rn. 18; für § 850b ZPO: BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NZI 2010, 141 Rn. 14). - BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 57/03
Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des haushaltführenden Ehegatten
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Auch hier können nicht die Einzelinteressen der Gläubiger, sondern allein das Gesamtinteresse der Gläubiger gegen die Interessen des Schuldners abgewogen werden (vgl. zu den maßgeblichen Abwägungskriterien für den Fall der Einzelvollstreckung: BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 57/03, NJW 2004, 2450, 2452; vom 5. April 2005 - VII ZB 15/05, WM 2005, 1185, 1187;… vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 47/07, WM 2008, 450 Rn. 21). - BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 209/03
Pfändungsfreiheit des Einkommens wegen erhöhten Bedarfs des Schuldners
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Dies macht eine Abwägung der Belange des Schuldners und der Gläubiger bezogen auf den Gesamtbetrag, um den der Pfändungsfreibetrag erhöht wird, erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 209/03, ZVI 2004, 179, 180). - BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 225/03
Pfändungsfreie Bezüge bei der Vollstreckung von Unterhahltsforderungen
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Das Beschwerdegericht wird also den Schuldner, welchen für die Voraussetzungen der Erhöhung des unpfändbaren Betrages die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 225/03, FamRZ 2004, 620), anhalten müssen, hierzu vorzutragen. - BGH, 05.04.2005 - VII ZB 15/05
Anforderungen an die Pfändung von Bezügen
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Auch hier können nicht die Einzelinteressen der Gläubiger, sondern allein das Gesamtinteresse der Gläubiger gegen die Interessen des Schuldners abgewogen werden (vgl. zu den maßgeblichen Abwägungskriterien für den Fall der Einzelvollstreckung: BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 57/03, NJW 2004, 2450, 2452; vom 5. April 2005 - VII ZB 15/05, WM 2005, 1185, 1187;… vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 47/07, WM 2008, 450 Rn. 21). - BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen - …
- BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des …
Die Vorschrift dient dazu, einen Ausgleich zu schaffen, wenn der individuelle Bedarf durch die pauschal unpfändbaren Einkommensteile aufgrund besonderer Umstände nicht gedeckt werden kann (BGH…, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZB 35/08, NJW 2009, 2313 Rn. 10; vom 21. Dezember 2017 - IX ZB 18/17, WM 2018, 292 Rn. 20). - BGH, 11.12.2025 - IX ZB 3/25
Pfändungsschutz für Versicherungsleistungen in der Insolvenz
Auf der anderen Seite sind die Höhe der Einkünfte, insbesondere die Höhe des dem Schuldner verbleibenden Betrags, seine wirtschaftliche und gesundheitliche Situation und sein Lebensstil in die Abwägung einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - IX ZB 18/17, NZI 2018, 218 Rn. 15). - LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Unpfändbarkeit eines Vergleichsbetrages aus einer …
Ferner gibt die absolute Höhe des Vergleichsbetrages hier keinen Anlass zu der Befürchtung, der Schuldner könnte ihn zur Finanzierung unangemessener Ausgaben missbrauchen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - IX ZB 8/17 - NZI 2018, 218 [219]).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.2018 - II-2 WF 225/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 42 Abs. 2 ; FamFG § 113 ; GG Art. 103 Abs. 1
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines Verfahrenskostenhilfeantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele - 13 F 224/17
- OLG Hamm, 23.01.2018 - II-2 WF 225/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 551
- FamRZ 2018, 838
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Anhaltspunkte vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013 - 11 WF 86/13 - FamRZ 2014, 324, 325;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 9 m. w. N.).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr.
- OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
Besorgnis der Befangehnheit bei fehlendem Eingehen auf wesentliche Einwendungen - …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Dem steht nicht entgegen, dass der Antragsteller sein Ablehnungsgesuch nicht im Unterhaltsverfahren, sondern im Parallelverfahren auf Widerruf von Äußerungen und Unterlassung von Behauptungen geltend macht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006 - 15 W 14/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 958, 960;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 19).Rn. 23 Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).
- OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91
Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 23 Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193;… OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).
- KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr. - OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
Richterablehnung: Maßnahmen der Prozessleitung als Befangenheitsgrund
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr. - OLG Bamberg, 16.01.1997 - SA - F - 24/96
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 21 Aus der Gesamtschau dieses Verhaltens dufte der Antragsteller nach objektiver Betrachtung von seinem Standpunkt aus davon ausgehen, die Richterin am Amtsgericht X stünde ihm nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. dazu auch: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.4.1998 - 16 WF 25/98 - FamRZ 1999, 444, 445; OLG Bamberg, Beschluss v. 16.1.1997 - SA-F-24/96 - FamRZ 1997, 1223). - AG Essen-Steele, 30.08.2017 - 13 F 150/17
Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 4 Dem Ablehnungsgesuch vorausgegangen ist ein Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt für den am ##.##.2015 geborenen Sohn des Antragstellers aus geschiedener Ehe mit der Antragsgegnerin vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Essen-Steele (Az. 13 F 150/17), mit deren Leitung ebenfalls die Richterin am Amtsgericht X befasst war. - OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 16 WF 25/98
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Rn. 21 Aus der Gesamtschau dieses Verhaltens dufte der Antragsteller nach objektiver Betrachtung von seinem Standpunkt aus davon ausgehen, die Richterin am Amtsgericht X stünde ihm nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. dazu auch: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.4.1998 - 16 WF 25/98 - FamRZ 1999, 444, 445; OLG Bamberg, Beschluss v. 16.1.1997 - SA-F-24/96 - FamRZ 1997, 1223).
- OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20
Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?
Nachw. - juris; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20 -, Rn. 4 - 6, juris OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 in MDR 2018, 551 m.w.N.). - OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20 Nachw. - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 in MDR 2018, 551 m.w.N.).
- LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung
Das ist der Fall, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17). - OLG Stuttgart, 28.04.2021 - 6 U 117/20 Nachw. - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2018 - II-2 WF 225/17 -, MDR 2018, 551, juris Rdn. 10 m.w.N.; vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 42 Rdn. 24 m.w.N.).
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