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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2
BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 (https://dejure.org/2000,2)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 (https://dejure.org/2000,2)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 (https://dejure.org/2000,2)
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Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage

Art. 14 GG, Inanspruchnahme des Eigentümers im Rahmen der Zustandsstörerhaftung (§ 7 PolG, auch: § 10 Abs. 1 Nr. 2 BodSchG, jetzt insb. §§ 4 Abs. 3 Satz 1, 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG) muß verhältnismäßig und zumutbar sein, Kriterien für die Abgrenzung, Verfassungwidrigkeit der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik, Haftungsbeschränkung bei fehlender Zurechenbarkeit, verfahrensmäßige Sicherung;

Art. 20a GG verstärkt den Auftrag aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG;

(Hinweis zum Verfahrensfortgang: in der Sache "Hutstoffabrik" wird ein Vergleich mit einer Haftungsobergrenze geschlossen, der VGH verteilt daraufhin in «Altlasten - Hutstoffabrik II» die Verfahrenskosten zu 3/4 zulasten der Klägerin)

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Altlasten

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Grenzen der Pflicht von Grundstückseigentümern, Altlasten auf eigene Kosten zu sanieren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Grenzen der Pflicht von Grundstückseigentümern, Altlasten auf eigene Kosten zu sanieren

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BBodSchG § 4; Art. 14 Abs. 1 GG
    Zustandshaftung des Eigentümers für Altlasten

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 968 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grundstücksrecht; Pflicht zur Grundstückssanierung durch den Eigentümer

Besprechungen u.ä. (4)

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zu rechtlichen Risiken und Nebenwirkungen von Altlastenklauseln in Kaufverträgen (RA Hellmuth Mohr; BWNotZ 5-6/03, S. 112-115)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 GG
    Abfallrecht, - Altlastenhaftung des Eigentümers; Haftungsbegrenzung im Ermessensprogramm

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenhaftung und Grundstückseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastensanierung: Ist die Haftung des Grundstückseigentümers grenzenlos? (IBR 2000, 564)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 1
  • NJW 2000, 2573
  • NVwZ 2000, 1033 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 901
  • NZI 2001, 95
  • ZMR 2000, 583
  • WM 2000, 1656
  • VBlBW 2000, 430
  • DVBl 2000, 1275
  • BB 2000, 1369
  • DB 2000, 1460
  • DÖV 2000, 867
  • BauR 2000, 1530 (Ls.)
  • BauR 2000, 1722
 
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Wird zitiert von ... (437)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).

    Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).

    Dies geschieht entweder durch ein Gesetz, das einem bestimmten Personenkreis konkrete Eigentumsrechte nimmt - Legalenteignung -, oder durch behördlichen Vollzugsakt auf Grund gesetzlicher Ermächtigung zu einem solchen Zugriff - Administrativenteignung - (vgl. BVerfGE 100, 226 ; stRspr).

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).

    Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).

    Der Gesetzgeber hat dabei die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen zu halten.

    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).

    Ist die Kostenbelastung aber wegen fehlender Zumutbarkeit von Verfassungs wegen begrenzt, muss die Verwaltung auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Zustandsverantwortlichen entscheiden (vgl. BVerfGE 100, 226 ).

    Rn. 66 Auch die Verwaltungsgerichte müssen wissen, ob und wieweit der Eigentümer mit Sanierungskosten belastet wird, um die Rechtmäßigkeit eines in Eigentumspositionen eingreifenden Verwaltungsakts abschließend beurteilen zu können (vgl. BVerfGE 100, 226 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).

    Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).

    Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).

    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Allerdings ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in einem solchen Fall besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegt (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

    In solchen Fällen tritt die Aufgabe der Eigentumsgarantie, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen, in den Vordergrund (vgl. BVerfGE 83, 201 ; stRspr).

    Die völlige oder ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 133.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 - .

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 2021/89

    Gewässerverunreinigung und Störerauswahl; Einstellung des Ermittlungsverfahrens …

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 - .

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • VGH Bayern, 14.01.1999 - 22 ZB 98.1067

    Verantwortlichkeit des Zustandsstörers auch für grundwasserbezogene Maßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 - .

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 - verletzen die Beschwerdeführer zu 2. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • VG Ansbach, 01.09.1997 - AN 13 K 92.00120

    Umfang und Grenzen der Verantwortlichkeit von Bodenverunreinigungen, die im …

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 - .

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 - verletzen die Beschwerdeführer zu 2. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …

  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der …

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ; 102, 1 ; stRspr).

    Rn. 245 aa) Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; 134, 242 stRspr).

    Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen von Eigentümerbefugnissen können daher keine Enteignung sein (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 137 ; 70, 191 ; 72, 66 ), selbst wenn sie die Nutzung des Eigentums nahezu oder völlig entwerten (vgl. BVerfGE 100, 226 ; 102, 1 ).

    Bei der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung wird jeweils von besonderer Bedeutung sein, inwieweit der Eigentümer die den Entzug des Eigentums legitimierenden Gründe zu verantworten hat oder sie ihm jedenfalls zuzurechnen sind (vgl. dazu BVerfGE 102, 1 ).

    Zum anderen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (vgl. nur BVerfGE 50, 290 ; 70, 191 ; 102, 1 ; je mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ).

    Der Gesetzgeber unterliegt dabei jedoch besonderen verfassungsrechtlichen Schranken (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 102, 1 ).

    Die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann jedenfalls nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 83, 201 ; hierauf verweisend BVerfGE 102, 1 ).

    Rn. 348 (α) Der Gesetzgeber ist bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten nach Art. 14 Abs. 1 GG auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …

    Rn. 27 (a) Das grundgesetzlich geschützte Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 79, 292, 303 f.; 100, 226, 241; 102, 1, 15; jeweils mwN).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; stRspr).

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ; 102, 1 ; stRspr).

    Hierin liegt die Absage an eine Eigentumsordnung, in der das Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft hat (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 102, 1 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1068
BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98 (https://dejure.org/1999,1068)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1999 - 1 C 13.98 (https://dejure.org/1999,1068)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 1 C 13.98 (https://dejure.org/1999,1068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

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  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrAVG § ... 10; ; BetrAVG § 17 Abs. 2; ; BetrAVG § 26; ; BGB § 613 a; ; EStG § 6 a Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; HGB § 28; ; UmwG 1969 § 55; ; UmwG 1969 § 57; ; UmwG 1994 § 324

  • Wolters Kluwer

    Analogie - Teleologische Reduktion - Arbeitgeber i. S. des Betriebsrentenrechts - Betriebsübergang - Kommunaler Eigenbetrieb - Juristische Person des öffentlichen Rechts - Juristische Person des Privatrechts - Umwandlung - Schuldbeitritt - Gesamtrechtsnachfolge - ...

  • rechtsportal.de

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; Betriebsübergang; kommunaler Eigenbetrieb; juristische Person des öffentlichen Rechts; juristische Person des Privatrechts; Umwandlung; Schuldbeitritt; Gesamtrechtsnachfolge; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1816
  • NVwZ 2000, 79 (Ls.)
  • NZA 1999, 1217
  • NZI 2000, 43
  • NZI 2001, 92
  • NZI 2001, 95
  • NZI Beilage 2001, 92
  • NZI Beilage 2001, 95
  • VersR 2000, 387
  • DVBl 1999, 1727
  • DB 1999, 2271
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Dazu gehören auch betriebsrentenrechtliche Versorgungsverbindlichkeiten (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62 , vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - NJW 1992, 708 sowie vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - NZA 1993, 643).

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch die Fälle eines gesetzlichen Schuldbeitritts des neuen Betriebsinhabers gemäß § 28 HGB (vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 70 sowie vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105 ).

    Unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BetrAVG gehen die Ansprüche oder Anwartschaften des Berechtigten gegen den Arbeitgeber auf den Beklagten über; in entsprechender Anwendung des § 401 BGB werden von dem Übergang auch Mithaftungsansprüche der in Rede stehenden Art erfaßt (vgl. BAG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - 3 AZR 540/88 - BAGE 63, 393 und vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 73).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Trägers der Insolvenzsicherung kommt es nicht an (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - BVerwGE 97, 1 ).

    Der Beitrag zur Insolvenzsicherung soll nicht das Risiko der eigenen Insolvenz des Arbeitgebers abdecken, sondern dient - auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruhend - der anteilmäßigen Deckung des Gesamtrisikos (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1994, a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch die Fälle eines gesetzlichen Schuldbeitritts des neuen Betriebsinhabers gemäß § 28 HGB (…vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 70 sowie vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105 ).

    Wie auch das Bundesarbeitsgericht anerkannt hat (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991, a.a.O.), gilt diese Rechtsprechung nicht für alle Fälle des Wechsels auf der Arbeitgeberseite.

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Konkursausnahme

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Was sachlich vertretbar oder sachfremd ist, muß dabei in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll, festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1993 - 1 BvL 34/81 - BVerfGE 89, 132 ).
  • BVerfG, 20.02.1986 - 1 BvR 859/81

    Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen - TÜV

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Inwieweit die Klägerin, die eigens zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge geschaffen worden ist, Trägerin von Grundrechten sein kann (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Februar 1986 - 1 BvR 859, 937/81 - NJW 1987, 2501), ist daher ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 27.09.1990 - 3 C 43.88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Der Gesetzgeber hat bewußt im Interesse einer möglichst umfassenden, effektiven Insolvenzsicherung alle juristischen Personen des Privatrechts zu Beiträgen zur Insolvenzsicherung heranziehen wollen, (vgl. Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 3 C 43.88 - BVerwGE 85, 343 ; vgl. auch Beschluß vom 16. April 1980 - BVerwG 7 B 116.79 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 255).
  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79

    Betriebsrenten - Insolvenzsicherung - Beitragspflicht

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Der Gesetzgeber hat bewußt im Interesse einer möglichst umfassenden, effektiven Insolvenzsicherung alle juristischen Personen des Privatrechts zu Beiträgen zur Insolvenzsicherung heranziehen wollen, (vgl. Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 3 C 43.88 - BVerwGE 85, 343 ; vgl. auch Beschluß vom 16. April 1980 - BVerwG 7 B 116.79 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 255).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Die Klägerin ist aber auch Arbeitgeberin der von dem früheren Eigenbetrieb übernommenen Arbeitnehmer sowie der bereits vor ihrer Entstehung mit einem Betriebsrentenanspruch oder einer nach dem damaligen Richterrecht (vgl. dazu BAG, Urteile vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177, vom 20. Februar 1975 - 3 AZR 514/73 - BAGE 27, 59 sowie vom 20. Mai 1976 - 3 AZR 518/75 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit) mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen früheren Arbeitnehmer der Stadtwerke.
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Die entsprechend der Beschränkung der Revisionszulassung (vgl. dazu Beschluß vom 23. Mai 1997 - BVerwG 1 C 4.96 - sowie BGH, Urteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 - NJW 1996, 527; BAG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 480/97 - NJW 1998, 3222) allein hinsichtlich der Heranziehung für die Beitragsjahre 1984 bis 1990 eingelegte Revision ist begründet.
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
    Dazu gehören auch betriebsrentenrechtliche Versorgungsverbindlichkeiten (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62 , vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - NJW 1992, 708 sowie vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - NZA 1993, 643).
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 480/97

    Beschränkte Zulassung der Revision

  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 3.81

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Konkursfähigkeit - Beitragspflicht - …

  • BAG, 24.11.1956 - 2 AZR 345/56

    Arbeitsverhältnis: Beendigung und Nachwirkungen

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

  • BAG, 20.02.1975 - 3 AZR 514/73

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen bei …

  • BGH, 16.06.1980 - II ZR 195/79

    Anforderungen an "Versorgungsempfänger" und Anwartschaftsberechtigten im Sinne …

  • BVerwG, 23.05.1997 - 1 C 4.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschränkung der Revisionszulassung

  • BAG, 20.05.1976 - 3 AZR 518/75

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 40.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber; …

    Sie gehen vielmehr - zumindest, soweit sie akzessorisch sind - nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Beklagten über (Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 6).

    Sie soll gewährleisten, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers genügend Deckungsmittel zur Erfüllung der Versorgungsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung stehen und die zu sichernden Ausfallrisiken mit geringem Verwaltungsaufwand auf eine große Solidargemeinschaft verteilt werden (Urteile vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 1.81 - BVerwGE 64, 248 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 1, vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 44.83 - BVerwGE 72, 212 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 3, vom 13. Juli 1999 a.a.O. S. 6 und 8 …und vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 C 19.07 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 18 S. 6 Rn. 28).

    Deshalb ist nicht zu prüfen, ob er die jeweils zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerfG…, Beschluss vom 4. April 2001 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 9 …und vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 29).

  • BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03

    Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168 …

    Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht um die Sicherung von Verbindlichkeiten von Nicht-Arbeitnehmern, wie es auch ein Betriebsrentner oder ein sonstiger Gläubiger eines Dauerschuldverhältnisses ist (vgl. nur BAG 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut; für den Fall einer Ausgliederung durch eine Gebietskörperschaft BVerwG 13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass bei der Ausgliederung eines kommunalen Eigenbetriebs auf eine insolvenzfähige Gesellschaft des Privatrechts die Pflicht dieser Gesellschaft beginnt, Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung zu zahlen, ohne dass es einer Zustimmung des Pensions-Sicherungs-Vereins bedarf (13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 23.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber; …

    Sie gehen vielmehr - zumindest, soweit sie akzessorisch sind - nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Beklagten über (Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 6).

    Sie soll gewährleisten, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers genügend Deckungsmittel zur Erfüllung der Versorgungsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung stehen und die zu sichernden Ausfallrisiken mit geringem Verwaltungsaufwand auf eine große Solidargemeinschaft verteilt werden (Urteile vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 1.81 - BVerwGE 64, 248 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 1, vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 44.83 - BVerwGE 72, 212 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 3, vom 13. Juli 1999 a.a.O. S. 6 und 8 …und vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 C 19.07 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 18 S. 6 Rn. 28).

    Deshalb ist nicht zu prüfen, ob er die jeweils zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerfG…, Beschluss vom 4. April 2001 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 9 …und vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 15.11.2017 - 8 C 17.16

    Beitrag; Beitragsbefreiung; Beitragserhebung; Beitragspflicht dem Grunde nach; …

    Diese würden den Beitragsbedarf erhöhende Verwaltungskosten verursachen und so dem Ziel kostengünstiger Finanzierung und möglichst geringer Beitragsbelastung des Einzelnen widersprechen (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - BVerwGE 64, 248 und vom 13. Juli 1999 - 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 8 f., 9 f.).

    Der Gesetzgeber hat die Befreiung von der Beitragspflicht bewusst auf eine Teilgruppe öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber beschränkt, um eine Finanzierung der Insolvenzsicherung durch eine möglichst umfassende und gleichmäßige solidarische Beitragsumlage sicherzustellen, die nicht das individuelle Insolvenzrisiko des Arbeitgebers, sondern einen Anteil des Gesamtrisikos deckt (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 8 f., 9 f.).

    Insolvenzfähige Krankenkassen auch im Fall wirksamer Schließung bis zur endgültigen Abwicklung nicht von der Beitragspflicht auszunehmen, dient dem verfassungsrechtlich legitimen Ziel einer zuverlässigen und kostengünstigen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung durch eine Umlage, die den Gesamtbeitragsbedarf mit geringem Verwaltungsaufwand auf eine große Solidargemeinschaft verteilt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 22 ff., 36 ff.; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 8 f., 9 f.).

  • OVG Saarland, 07.04.2000 - 3 N 1/00

    Gerichtlich Überprüfung der Satzung einer Ruhegeldkasse; Rechtsschutzbedürfnis …

    BVerwG, Urteil vom 26.06.1990 - BVerwG 1 C 45.87 -, Buchholz 430.3 Nr. 22, betreffend eine Umlage der Industrie- und Handelskammer; BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - BVerwG 1 C 33.89 -, Buchholz 430.3 Nr. 23, betreffend die einer Umlageordnung vergleichbare Beitragsordnung der Ärztekammer; BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - BVerwG 1 C 7.98 -, BVerwGE 108, 169-181, betreffend die Ausbildungsumlage der Handwerkskammer; BVerwG, Urteil vom 13.07.1999 - BVerwG 1 C 13.98 -, betreffend eine Umlage des sozialrechtlichen Pensionssicherungsvereins nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung , die er unter seinen Mitgliedern, privatrechtlichen Arbeitgebern, zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung erhebt.

    BVerwG, Urteil vom 26.06.1990 - BVerwG 1 C 45.87 -, Buchholz 430.3 Nr. 22, betreffend eine Umlage der Industrie- und Handelskammer; BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - BVerwG 1 C 33.89 -, Buchholz 430.3 Nr. 23, betreffend die mit dem Umlagerecht systematisch vergleichbare Beitragsordnung der Ärztekammer; BVerwG, Urteil vom 13.07.1999 - BVerwG 1 C 13.98 -, betreffend die Umlage zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1989 - 1 BvR 1315/89 -, NJW 1990, 2122, betreffend die Sterbegeldumlage einer Rechtsanwaltskammer; ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.09.1987 - 14 S 1389/86 -, GewArch 1988, 165-167, zu einer Handwerksumlage.

    BVerwG, Urteil vom 13.07.1999 - BVerwG 1 C 13.98 -, S. 15 i.V.m. S. 9 des amtl.

    BVerwG, Urteil vom 13.07.1999 - BVerwG 1 C 13.98 -, S. 9 und S. 6 des amtl.

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 32.09

    Äquivalenzprinzip; Arbeitgeber; Beitrag; Beitragsbemessungsgrundlage; …

    Zu prüfen ist daher nicht, ob er die jeweils zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerfG…, Urteil vom 4. April 2001 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 9 …und vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 C 19.07 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 18 Rn. 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2012 - 7 A 11241/11

    Betriebliche Altersversorgung; Finanzierungssystem zur Insolvenzsicherung; …

    Rn. 44 Diese systematische Ausgestaltung dient der Verwirklichung von Sinn und Zweck des Vierten Abschnitts des BetrAVG, konkret, zu gewährleisten, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers genügend Deckungsmittel zur Erfüllung der Versorgungsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung stehen und die zu sichernden Ausfallrisiken mit geringem Verwaltungsaufwand auf eine große Solidargemeinschaft verteilt werden (stRspr, BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - juris, Rn. 22; BVerwG…, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 44.83 - juris, Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 13.98 - juris, Rn. 30; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 C 19.07 - juris, Rn. 28; BVerwG…, Urteil vom 25. August 2010 - 8 C 40.09 - juris, Rn. 26).

    Dagegen verlangt die von der Klägerin geforderte Berücksichtigung zusätzlicher Sicherungsabreden eine differenzierende Beurteilung zahlreicher verschiedener und überdies miteinander kombinierbarer Möglichkeiten einer rechtsgeschäftlichen Begründung von Sekundäransprüchen sowie deren potenzieller Insolvenzfestigkeit durch den Beklagten (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 13.98 - juris, Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 C 19.07

    Betriebliche Altersversorgung; unmittelbare Versorgungszusage; Pensionsfonds; …

    Ohne eine Stichtagsregelung würde sich ein erheblicher zusätzlicher Berechnungsbedarf ergeben, der mit dem Ziel des Gesetzes nicht vereinbar wäre, eine eindeutige und verlässliche Grundlage für die Erfüllung der Betriebsrentenversprechen im Falle einer Insolvenz zu schaffen (vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 16 S. 7).
  • VG Ansbach, 20.03.2008 - AN 16 K 05.01624

    Betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte und mit Pfandrecht …

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 13. Juli 1999 (BVerwG, Az.: I C 13.98) ausgeführt, dass nach dem Prinzip der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung eine teleologische Reduktion des § 10 Abs. 3 BetrAVG dahingehend ausscheide, dass in die Beitragsbemessung nur solche Renten oder unverfallbare Versorgungsanwartschaften einfließen dürften, für deren Sicherungsbedürftigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit spreche.

    Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Trägers der Insolvenzversicherung kommt es grundsätzlich nicht an, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - juris.

    Der Beitrag zur Insolvenzsicherung soll nicht das Risiko der eigenen Insolvenz des jeweiligen Arbeitgebers abdecken, sondern dient - auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruhend - der anteilmäßigen Deckung des Gesamtrisikos, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juli 1999, a.a.O und vom 4. Oktober 1994 - 1 C 41/92 - juris.

  • OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

    Dieses Umlageverfahren und der einheitliche nur am Volumen der Versorgungszusagen orientierte Beitrag begründen eine solidarische Haftung aller Arbeitgeber, die mit der Durchführung der Altersversorgung das Insolvenzrisiko abstrakt erhöhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, DVBl. 1999, 1727, 1729).

    Es ist daher für die Ermittlung der Beitragshöhe ohne Bedeutung, ob die Erfüllung der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber mehr oder weniger gesichert ist oder ob Dritte - wie hier der Hamburgische Versorgungsfond - ebenfalls für deren Erfüllung einstehen müssen (BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, DVBl. 1999, 1727, 1729 f.).

  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11

    Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 14.98

    Rechtmäßigkeit von Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge - Beiträge der …

  • VG Düsseldorf, 06.12.2005 - 16 K 180/04
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens …

  • OVG Bremen, 10.05.2017 - 2 LC 4/16

    Beitragspflicht; betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Ruhelohn; …

  • VG Hamburg, 21.01.2011 - 4 K 881/10

    Beitragspflicht des Arbeitsgebers zur Insolvenzsicherung nach § 10 Abs 1 BetrAVG

  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 5 BV 09.1340

    Beitragspflicht nach dem BetrAVG; Einmalbeitrag; unverfallbare Anwartschaften aus …

  • VG Münster, 20.12.2006 - 7 K 1287/05

    Erhebung eines Beitrags zur gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen …

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjährige …

  • VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10

    Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen

  • VG Berlin, 05.07.2018 - 10 K 298.16

    Anordnung bodenrechtlicher Maßnahmen nach einer Umwandlung; Störereigenschaft; …

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4238
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99 (https://dejure.org/2000,4238)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.03.2000 - 22 A 5137/99 (https://dejure.org/2000,4238)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. März 2000 - 22 A 5137/99 (https://dejure.org/2000,4238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 95
  • NZA-RR 2000, 406
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99
    Insoweit ist - worauf bereits das Verwaltungsgericht hingewiesen hat - die Situation der Klägerin der eines Arbeitgebers vergleichbar, der bei der Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers begehrt, dessen Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht endgültig feststeht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 5 C 67.85 -, BVerwGE 81, 84).

    Eine dem Antrag der Klägerin entsprechende Zulässigkeitserklärung ergeht vorsorglich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zur vergleichbaren Situation im Mutterschutzrecht im Urteil vom 18. August 1997 - V C 8.77 -, BVerwGE 54, 276 ausgeführt hat, dass die Schließung eines Betriebes in aller Regel eine Lage kennzeichne, in der dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Vorrang vor dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes gebühre.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99
    Rn. 41 Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 -, NJW 1986, 91, 93) keine Betriebsstilllegung vor, wenn ein Betrieb veräußert wird; insoweit findet lediglich ein Betriebsinhaberwechsel statt.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99
    Ob insoweit wie im Verfahren auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und br 1994, 21) auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides oder auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen ist, kann hier offen bleiben, weil insoweit die Sach- und Rechtslage unverändert geblieben ist.
  • OVG Brandenburg, 20.03.1996 - 4 A 171/95

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten: …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99
    Rn. 36 Dabei ist im Hinblick auf das Vorbringen der Beklagten darauf hinzuweisen, dass nicht darüber zu entscheiden ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber die Zulässigkeitserklärung zur Kündigung eines Arbeitnehmers beanspruchen kann, wenn er noch Inhaber eines im Wirtschaftsleben tätigen Betriebes ist, der auf einen anderen Inhaber übergehen soll oder möglicherweise noch übergehen kann (vgl. dazu OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. März 1996 - 4 A 171/95 -).
  • VG Meiningen, 19.05.1994 - 1 K 442/93

    Fehlende Klagebefugnis des ehemaligen Arbeitgebers nach Betriebsübergang - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99
    Das bedeutet, dass der bisherige Inhaber mit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht mehr Arbeitgeber, demzufolge zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr berechtigt ist und deshalb kein rechtliches Interesse daran haben kann, eine beabsichtigte Kündigung für zulässig zu erklären (vgl. VG Meiningen, Gerichtsbescheid vom 19. Mai 1994 - 1 K 442/93.Me - NJ 1994, 482).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10

    Betriebsübergang - Arztpraxis

    Sie entfaltet rechtliche Wirkung nur dann, wenn die Gerichte für Arbeitssachen im Streitfalle rechtskräftig nicht vom Vorliegen eines Betriebsübergangs ausgegangen sind (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5).

    den Beklagten zu 2. und 3., kann die Klägerin ohnehin nicht vermeiden, wenn diese - wie im Streitfalle - das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit ihr bestreiten (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5).

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Eine solche Einschränkung, die nur der Klarstellung dient, trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte diese nicht darüber zu entscheiden haben, ob tatsächlich eine Betriebsstilllegung oder ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt (VG des Saarlandes 18. Juli 2003 - 4 K 233/01 - ZinsO 2003, 964; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5).

    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte stellt eine dauerhafte Betriebsstilllegung einen besonderen Fall iSd. § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dar, der regelmäßig nur die Ermessensentscheidung zulässt, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären (vgl. BVerwG 18. August 1977 - V C 8.77 - BVerwGE 54, 276; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5; VG Weimar 25. Juli 2002 - 5 K 854/99 - NotBZ 2003, 163;… ebenso Buchner/Becker Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz 7. Aufl. § 18 BErzGG Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, …

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen begründe seine gegenteilige Entscheidung vom 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - nicht ausreichend, zumal dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde liege.

    34 Über den - hier nicht vorliegenden - Fall hinaus, in dem im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG die Frage, ob die behauptete Betriebsstilllegung einen Betriebsübergang darstellt, schon deshalb keine Bedeutung hat, weil die Kündigung des bisherigen Arbeitgebers (mangels rechtzeitiger Erklärung ihrer Zulässigkeit durch die zuständige Behörde) nicht mehr wirksam noch vor der behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen werden konnte und sie daher ins Leere ginge, falls stattdessen ein Betriebsübergang auf den neuen Arbeitgeber vorläge (OVG NRW, Urt. v. 21. März 2000 - 22 A 5137/99 -, juris Rn. 13 bis 16, zu § 18 BErzGG;… VG Saarland, Urt. v. 18. Juli 2003 - 4 K 233/01 -, juris Rn. 20 bis 22;… VG Sigmaringen, Urt. v. 5. Februar 2003 - 5 K 1155/01 -, juris Rn. 21 bis 23;… VG Berlin, Urt. v. 21. März 1995 - 8 A 187.94 -, juris Rn. 17), ist somit auch ansonsten eine solche Prüfung im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG - abgesehen allenfalls von offensichtlichen Fällen - nicht geboten (…im Ergebnis ebenso: VG Augsburg, Urt. v. 23. März 2010 - Au 3 K 09.1562 -, juris Rn. 21;… VG Ansbach, Beschl. v. 31. März 2009 - AN 14 K 08.02237 -, juris Rn. 26;… VG Hannover, Urt. v. 12. Dezember 2000 - 7 A 2501/99 -, juris Rn. 38;… zu § 18 BEEG: VG Augsburg, Urt. v. 17. März 2009 - Au 3 K 08.981 -, juris Rn. 40/41;… zu § 18 BErzGG: VG Augsburg, Urt. v. 31. Mai 2005 - Au 3 K 04.1873 -, juris Rn. 28;… dem für § 18 BErzGG wohl zuneigend: BayVGH, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 BV 06.3021 -, juris Rn. 4).

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 10.00353

    Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz

    Rn. 29 Für die Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 BEEG ist es - entgegen der Auffassung der Klägerseite - nicht erforderlich, dass die Betriebsstilllegung bereits vollständig abgeschlossen ist, vielmehr genügt die ernsthafte und endgültige Absicht des Arbeitgebers hierzu (Urteil der Kammer vom 12.2.2009 - AN 14 K 08.00690 - OVG Münster vom 21.3.2000 NZA-RR 2000, 406 ff. sowie Urteil der Kammer vom 15.1.2004 - AN 14 K 03.1586 - jeweils für die vergleichbare Situation des § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG; OVG Brandenburg vom 20.3.1996 - 4 A 171/95 für die vergleichbare Situation des § 19 Abs. 1 S. 1 SchwbG), wobei es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zulässigkeitserklärung maßgeblich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung ankommt.

    Dass nur die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit, wie bereits dargelegt, verbindlich feststellen können, ob ein Betrieb tatsächlich stillgelegt worden ist (…vgl. OVG Brandenburg vom 20.3.1996 a. a. O.; OVG Münster vom 21.3.2000 Behindertenrecht 2000, 205 ff. = NZA-RR 2000, 406 ff.), bedeutet:.

    Rn. 35 Bestreitet - wie hier - die Klägerseite, dass ein Betrieb stillgelegt worden ist, oder wird von ihr behauptet, dass ein Betrieb auf einen anderen Inhaber übergegangen ist, darf die zuständige Behörde die Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 BEEG nicht mit der Begründung verweigern, der Betrieb sei von einem anderen Inhaber übernommen worden (OVG Münster vom 21.3.2000, a. a. O.).

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne ist auch die hier einschlägige Vorschrift des § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG (vgl. OVG Münster vom 21.3.2000 NZA RR 2000, 406 ff. für die vergleichbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG) anzusehen.

  • VG Ansbach, 01.07.2010 - AN 14 K 10.00605

    Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 18 Abs. 1 Satz 2 …

    Rn. 31 Für die Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 BEEG ist es nicht erforderlich, dass die Betriebsstilllegung bereits vollständig abgeschlossen ist, vielmehr genügt die ernsthafte und endgültige Absicht des Arbeitgebers hierzu (Urteil der Kammer vom 12.2.2009 - AN 14 K 08.00690 - OVG Münster vom 21.3.2000 NZA-RR 2000, 406 ff. sowie Urteil der Kammer vom 15.1.2004 - AN 14 K 03.1586 - jeweils für die vergleichbare Situation des § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG; OVG Brandenburg vom 20.3.1996 - 4 A 171/95 - für die vergleichbare Situation des § 19 Abs. 1 S. 1 SchwbG), wobei es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zulässigkeitserklärung maßgeblich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung ankommt.

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne ist auch die hier einschlägige Vorschrift des § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG (vgl. OVG Münster vom 21.3.2000 NZA RR 2000, 406 ff. für die vergleichbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG) anzusehen.

  • VG Aachen, 21.12.2004 - 2 K 2511/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Kündigung einer sich in Elternzeit befindenden …

    Sie habe als Verwaltungsbehörde unter Beachtung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2000 (22 A 5137/99) auch keine Befugnis zu überprüfen, ob der Beigeladene die anfallenden Tätigkeiten ohne die Klägerin bewältigen könne.

    Rn. 25 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 21. März 2000 - 22 A 5137/99 -.

    Rn. 32 vom 21. März 2000 - 22 A 5137/99 -,.

  • VG Würzburg, 12.10.2009 - W 3 K 08.1898

    Betriebsstilllegung als besonderer Fall im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG; …

    Besteht aus diesem Grunde keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, so ist es nicht gerechtfertigt, den Arbeitgeber weiter am Arbeitsverhältnis festzuhalten (vgl. OVG NRW v. 21.03.2000 NZA-RR 2000, 406; BayVGH v. 28.11.2000 12 ZB 00.2993).

    Zutreffend führt das Gewerbeaufsichtsamt hierzu aus, dass der Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG schließlich nicht dazu diene, die wirtschaftliche Versorgung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zu garantieren, sondern einen arbeitsplatzbezogenen Kündigungsschutz darstelle, der grundsätzlich dann nicht mehr aufrecht erhalten werden könne, wenn für den geschützten Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr vorhanden sei (ebenfalls OVG NRW v. 21.03.2000 NZA-RR 2000, 406).

    Diese Klärung bleibt dem Arbeitsgericht vorbehalten (vgl. OVG NRW v. 21.03.2000 NZA-RR 2000, 406; VG Augsburg v. 31.05.2005 Au 3 K 04.1873).

  • VG Ansbach, 31.03.2009 - AN 14 K 08.02237

    Schließung eines Betriebs als "besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 3 MuSchG

    Denn nur die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit können verbindlich feststellen, ob ein Betrieb tatsächlich stillgelegt worden ist (…vgl. OVG Brandenburg vom 20.3.1996 a. a. O.; OVG Münster vom 21.3.2000 Behindertenrecht 2000, 205 ff. = NZA-RR 2000, 406 ff.).

    Dies bedeutet: Ist - wie hier - streitig, ob ein Betrieb bzw. Betriebsteil stillgelegt worden oder auf einen anderen Inhaber übergegangen ist, darf die zuständige Behörde die Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG nicht mit der Begründung verweigern, der Betrieb sei von einem anderen Inhaber übernommen worden (OVG Münster vom 21.3.2000, a. a. O.).

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne ist auch die hier einschlägige Vorschrift des § 9 Abs. 3 MuSchG (vgl. OVG Münster vom 21.3.2000 NZA RR 2000, 406 ff. für die vergleichbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG) anzusehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05

    Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Rückkehr aus der Elternzeit nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden kann (…Buchner/Becker/Bulla, a.a.O., § 18 BErzGG, RdNr. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2000, NZA-RR 2000, 406).
  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.02132

    "Besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 1 MuSchG

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne ist auch die hier einschlägige Vorschrift des § 9 MuSchG (vgl. OVG Münster vom 21.3.2000 NZA RR 2000, 406 ff. für die vergleichbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG) anzusehen.
  • VG Ansbach, 07.10.2010 - AN 14 K 10.00534

    Zulassung einer Kündigung währende des Mutterschutzes; Betriebsstilllegung (Fall …

  • VG Augsburg, 17.03.2009 - Au 3 K 08.981

    Zulassung der Kündigung während der Elternzeit; "besonderer Fall"; Insolvenz des …

  • VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.01548

    Eingeschränkte Ermessensentscheidung; betriebsbedingte Kündigung; …

  • VG Ansbach, 25.03.2010 - AN 14 K 09.02214

    Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - 12 E 581/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf nachträgliche Bewilligung von …

  • VG München, 29.05.2008 - M 15 K 07.245

    Zulassung der Kündigung zum Ende der Elternzeit zur Aufrechterhaltung des …

  • VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.1847

    Sonderkündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs

  • VG Ansbach, 06.10.2009 - AN 14 K 09.00912

    Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 9 Abs. 3 MuSchG nur …

  • OVG Sachsen, 07.12.2011 - 5 A 513/09

    Zustimmung zur Kündigung, Mutterschutzgesetz, Betriebsübergang

  • VG München, 21.09.2011 - M 18 K 10.5658

    Zulassung der Kündigung; Betriebsstilllegung ist nur von den Arbeitsgerichten zu …

  • VG Köln, 25.06.2024 - 7 K 4302/22

    Zustimmung zur Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

  • VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07

    Besonderheit; Einzelfall; Elternzeit; Ermessen; Erziehung; Erziehungsurlaub; …

  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 6243/02

    Keine Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung eines …

  • VG Minden, 27.05.2002 - 7 K 851/02

    Schwerbehinderter - Kündigungsschutz - Wegfall des Arbeitsplatzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2005 - 12 A 3491/02
  • VG Arnsberg, 22.08.2000 - 11 K 861/99

    Kündigungsschutz

  • VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 14 K 10.02436

    Zustimmungsfiktion; Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenzverfahren

  • VG Aachen, 19.10.2010 - 2 K 2325/09

    Prüfungspflicht der Integrationsämter bezüglich des Kündigungsschutzes beschränkt …

  • VGH Bayern, 28.05.2009 - 12 ZB 07.3209

    Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht; keine ernstlichen Zweifel an der …

  • VG München, 31.10.2012 - M 18 K 12.2471

    Hauptsacheerledigung; Prozesskostenhilfe

  • VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.4287

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • VG Ansbach, 11.02.2010 - AN 14 K 09.01309

    Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

  • VG Sigmaringen, 05.02.2003 - 5 K 1155/01

    Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin im Erziehungsurlaub

  • VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 3 K 09.1562

    Betriebsstilllegung; Betriebsübergang von Arbeitsgerichten zu prüfen

  • VG Augsburg, 10.07.2007 - 3 K 07.33
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3390
BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00 (https://dejure.org/2000,3390)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00 (https://dejure.org/2000,3390)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2000 - 1 BvR 1746/00 (https://dejure.org/2000,3390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang einer angeordneten Postsperre; Umfang der verfassungsrechtlichen Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen; Zulässigkeit der Einschränkung von Verteidigerrechten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anordnung einer Postsperre; mögliche Einbeziehung von Verteidigerpost des in Untersuchungshaft sitzenden Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 745
  • ZIP 2000, 2311
  • NZI 2001, 132
  • NZI 2001, 15
  • NZI 2001, 27
  • NZI 2001, 95
  • StV 2001, 212
  • StV 2001, 433
  • WM 2001, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00
    Als Ergebnis der Abwägung können auch Maßnahmen im Insolvenzverfahren gerechtfertigt sein, die in das Strafverfahren ausstrahlen (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Überdies rechtfertigen die Gläubigerinteressen Offenbarungspflichten des Insolvenzschuldners nur zu Zwecken des Insolvenzverfahrens, nicht aber zu Zwecken der Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00
    Das Grundgesetz verwehrt es jedoch nicht schlechthin, in verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter zum Schutz anderer verfassungsrechtlich geschützter Güter einzugreifen; selbst Einschränkungen von Verteidigerrechten sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 49, 24 ).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass jeder staatliche Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich unter dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit des Mittels steht, der Eingriff den Einzelnen also nicht übermäßig belasten darf (vgl. BVerfGE 49, 24 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00
    Rn. 7 Nach dem Maßstab der verfassungsrechtlichen Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) ist es nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht in den angegriffenen Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass die Postsperre nach § 99 Abs. 1 InsO auch auf die Verteidigerpost erstreckt werden kann.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00
    Rn. 5 Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund gemäß § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00
    Rn. 7 Nach dem Maßstab der verfassungsrechtlichen Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) ist es nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht in den angegriffenen Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass die Postsperre nach § 99 Abs. 1 InsO auch auf die Verteidigerpost erstreckt werden kann.
  • AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters entfällt bei Verschweigen der …

    Eine Sicherungsmaßnahme nach § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO ist nur dann im verfassungsrechtlichen Sinne verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist (Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 745, BGH ZInsO 2002, 819, 822;… Schmerbach, FK-InsO, 6. Auflage, § 21, RZ 32 ff.;… Hamb-Kommentar /Schröder, 2. Auflage, § 21, Randnr. 22 ff.).
  • AG Duisburg, 03.05.2004 - 62 IN 3345/03

    Anforderungen an die Erstreckung der Postsperre auf die Verteidigerpost; …

    Die Postsperre dient nicht vornehmlich einem staatlichen oder öffentlichen Informationsbedürfnis, sondern der Wahrung der Interessen der Gläubiger, zu denen der Schuldner infolge der Insolvenz in einem besonderen Pflichtenverhältnis steht (vgl. BVerfGE 56, 37, 48 = NJW 1981, 1431, 1432; BVerfG NJW 2001, 745 = ZIP 2000, 2311 = StV 2001, 212).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 19.08.1999 - L 6/1 Ar 59/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17373
LSG Saarland, 19.08.1999 - L 6/1 Ar 59/95 (https://dejure.org/1999,17373)
LSG Saarland, Entscheidung vom 19.08.1999 - L 6/1 Ar 59/95 (https://dejure.org/1999,17373)
LSG Saarland, Entscheidung vom 19. August 1999 - L 6/1 Ar 59/95 (https://dejure.org/1999,17373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Beschäftigungsortes; Solidargemeinschaft der deutschen Sozialversicherten; Anwendbarkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts; Begriff der Einstrahlung; Anstellung im Ausland für eine Tätigkeit im Ausland; Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   KG, 15.09.2000 - 24 W 747/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7502
KG, 15.09.2000 - 24 W 747/99 (https://dejure.org/2000,7502)
KG, Entscheidung vom 15.09.2000 - 24 W 747/99 (https://dejure.org/2000,7502)
KG, Entscheidung vom 15. September 2000 - 24 W 747/99 (https://dejure.org/2000,7502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2029
  • NZI 2001, 95
  • NZM 2001, 238
  • FGPrax 2000, 221
  • ZMR 2001, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Diese stellen überdies Massekosten nach §§ 57, 58 Nr. 2 KO dar, weil sie erst nach Konkurseröffnung begründet und fällig geworden sind (vgl. Senat, BGHZ 108, 44, 49, 50;… BGH, Urt. v. 12. März 1986, VIII ZR 64/85, aaO;… Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, aaO, 1867; BayObLG, ZMR 1999, 119, 120; OLG Karlsruhe, ZMR 1988, 269; KG, NJW-RR 1994, 85; ZMR 2001, 60, 61;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 103;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 43).

    Zwar hätte der Konkursverwalter bei einem Zugang der Erklärung noch vor der Zustellung des Zahlungsantrags seine Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse an die wieder in vollem Umfang in ihre Rechte als Eigentümerin eingetretene Gemeinschuldnerin verloren (…vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, aaO) und wäre damit einem vor Rechtshängigkeit ausgeschiedenen Wohnungseigentümer gleichzustellen (…vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93 aaO; KG, ZMR 2001, 60, 61;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 43 Rdn. 25 a).

    88/85">BayObLGZ 1986, 285, 287 f; 348, 350; 1994, 60, 62 f; BayObLG, Rpfleger 1975, 245; 1979, 318; WuM 1987, 333; WE 1988, 63; OLG Hamm, OLGZ 1982, 20, 22; WE 1994, 378, 379; KG, NJW-RR 1992, 461; ZMR 2001, 60, 61; OLG Köln, WE 1996, 75, 76; NZM 1999, 319, 320) und das Schrifttum (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 27;… Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 43 Rdn. 2;… Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 43 WEG Rdn. 6;… Soergel/Stürner, aaO, § 43 WEG Rdn. 14a;… RGRK-BGB/Augustin, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 20;… Müller, aaO, Rdn. 611; ders., DWE 1988, 9, 13;… Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 435; Merle/Trautmann, NJW 1973, 118, 121; Happ, DWE 1988, 2, 5;… wohl auch Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., E Rdn. 134;… Niedenführ/Schulze, aaO, vor § 43 Rdn. 98;… § 43 Rdn. 25a) weitgehend gefolgt.

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Diese tatrichterliche Würdigung der öffentlichen Bekanntmachung des Klägers im Niedersächsischen Staatsanzeiger als Beweisanzeichen für die behauptete Masseunzulänglichkeit neben anderen Umständen ist auch gegenüber dem Bestreiten eines Massegläubigers - wie hier der Beklagten und Widerklägerin - nicht zu beanstanden (vgl. für eine Würdigung im Rahmen von § 12 FGG auch KG, ZIP 2000, 2029, 2030; zu eng Runkel/Schnurbusch, NZI 2000, 49, 51, die der öffentlichen Bekanntmachung für die Feststellung der Masseunzulänglichkeit jede Beweisfunktion absprechen).
  • AG Bernau, 30.11.2010 - 34 C 32/09

    Insolvenz eines Wohnungseigentümers: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die …

    Die Wohnungseigentümer können die Fälligkeit der monatlichen Beitragsvorschüsse festlegen (vgl. KG Berlin 15.9.2000 Az: 24 W 747/99; Niedenführ § 16 Randnr. 152; Elzer in Riecke/Schmid, § 16 RN 235).

    In dieser Regelung liegt zugleich der vereinbarte Abruf durch den Verwalter (KG vom 15.9.2000, 24 W 747/99).

  • AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers; …

    Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn eine Jahresabrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird (BayObLG ZMR 1999, 119; KG ZIP 2000, 2029).

    Denn soweit er aus dem Dauerschuldverhältnis "vermietetes Wohnungseigentum" Gegenleistungen in Form der eingehenden Mieten in Anspruch genommen hat, sind die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit im April 2004 durch den Abrechnungsbeschluss fällig gestellten Wohngelder in Höhe der Abrechungsspitze gem. § 209 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 Nr. 3 InsO Neumasseschulden und von einem Insolvenzverwalter also aus der Masse auszugleichen (KG ZIP 2000, 2029;… Klose, in: Köhler/Bassenge, 1. Aufl. 2004, Teil 19 Rz. 487).

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …

    d) Auch mit Rücksicht auf die getroffenen Fälligkeitsregelungen (dazu KG ZMR 2001, 60;… Wenzel aaO; siehe auch BayObLG WuM 1995, 56) sind die angefochtenen Eigentümerbeschlüsse jedenfalls nicht nichtig.
  • BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04

    Fälligkeit von Wohngeldforderungen - Kostentragung bei Erledigung der Hauptsache …

    Auch § 10 des Verwaltervertrags, der zugleich eine Fälligkeitsregelung im Sinn von § 28 Abs. 2 WEG beinhaltet (siehe KG FGPrax 2000, 221/222), ändert daran nichts, weil die Klausel nur Ansprüche aus dem für das jeweilige Kalenderjahr beschlossenen Wirtschaftsplan erfasst.
  • AG Mannheim, 14.07.2004 - 4 URWEG 105/04

    Freigabe eines Vermögensgegenstandes mit Wirkung der Beendigung des …

    Der Insolvenzverwalter hat die nach Eröffnung fällig werdenden Hausgelder als Masseschulden zu berichtigen (BGH 108, 44, 49; BayObLG ZIP 1998, 2099; KG NZI 2001, 95;… Hefermehl in: Münchener Kommentar zur InsO, § 55 Rdnr. 81, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 55 Rdnr. 38 -41; kritisch neuerdings BGH ZIP 2002, 1043, 1047 mit Anm. Beutler-Nogel, ZMR 2002, 804 f.).
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