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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.06.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.2010 - C-356/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3472
EuGH, 18.11.2010 - C-356/09 (https://dejure.org/2010,3472)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - C-356/09 (https://dejure.org/2010,3472)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - C-356/09 (https://dejure.org/2010,3472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Nationale Regelung, die die Kündigung von Arbeitnehmern erleichtert, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kleist

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Nationale Regelung, die die Kündigung von Arbeitnehmern erleichtert, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kleist

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Nationale Regelung, die die Kündigung von Arbeitnehmern erleichtert, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben - ...

  • EU-Kommission

    Kleist

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Nationale Regelung, die die Kündigung von Arbeitnehmern erleichtert, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben - ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsfragen und Beschäftigungsfragen; Gemeinschaftswidrigkeit (Verbot der Geschlechterdiskriminierung) einer innerstaatlichen Regelung zur Erleichterung der Kündigung von Arbeitnehmern nach deren Erwerb von ...

  • hensche.de

    Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen; Gemeinschaftswidrigkeit [Verbot der Geschlechterdiskriminierung] einer innerstaatlichen Regelung zur Erleichterung der Kündigung von Arbeitnehmern nach deren Erwerb v on ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kleist

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Nationale Regelung, die die Kündigung von Arbeitnehmern erleichtert, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben - ...

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht im Jahr 2010 (Prof. Dr. Abbo Junker; RIW 3/2011, S. 97-111)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 4. September 2009 - Pensionsversicherungsanstalt gegen Dr. Christine Kleist

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 39
  • EuZW 2011, 67
  • NZA 2010, 1401
  • NZS 2011, 133 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 272
  • DÖV 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.07.2005 - C-207/04

    Vergani - Sozialpolitik - Gleiches Entgelt und Gleichbehandlung von Männern und …

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 39 Der Gerichtshof hat aber wiederholt entschieden, dass die in dieser Bestimmung enthaltene Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angesichts der grundlegenden Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in dem Sinne eng auszulegen ist, dass sie nur für die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Alters- oder Ruhestandsrente und etwaige Auswirkungen daraus auf andere Leistungen der sozialen Sicherheit gelten kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Marshall, Randnr. 36, vom 21. Juli 2005, Vergani, C-207/04, Slg. 2005, I-7453, Randnr. 33, und vom 27. April 2006, Richards, C-423/04, Slg. 2006, I-3585, Randnr. 36).

    Rn. 42 Da zum einen die Ungleichbehandlung, die durch eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren streitige geschaffen wurde, unmittelbar auf dem Geschlecht beruht, obwohl, wie aus Randnr. 37 des vorliegenden Urteils hervorgeht, die Situation von Frauen und Männern im vorliegenden Fall gleich ist, und zum anderen die Richtlinie 76/207 keine im vorliegenden Fall anwendbare Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung enthält, ist diese Ungleichbehandlung unter diesen Umständen als unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Vergani, Randnr. 34).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 44 Was schließlich eine eventuelle Diskriminierung aufgrund des Alters im Sinne der Richtlinie 2000/78 angeht, ist darauf hinzuweisen, dass in einem Verfahren nach Art. 234 EG das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat (vgl. u. a. Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 24 Zunächst ist festzustellen, dass die Frage nach den Bedingungen für die Gewährung einer Alterspension und die nach den Bedingungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterschiedlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1986, Marshall, 152/84, Slg. 1986, 723, Randnr. 32).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT …

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 34 Die Vergleichbarkeit solcher Situationen ist u. a. im Hinblick auf das Ziel der Regelung zu prüfen, die die Ungleichbehandlung festsetzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2004, Hlozek, C-19/02, Slg. 2004, I-11491, Randnr. 46, und entsprechend vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 26).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-423/04

    DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM …

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 39 Der Gerichtshof hat aber wiederholt entschieden, dass die in dieser Bestimmung enthaltene Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angesichts der grundlegenden Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in dem Sinne eng auszulegen ist, dass sie nur für die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Alters- oder Ruhestandsrente und etwaige Auswirkungen daraus auf andere Leistungen der sozialen Sicherheit gelten kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Marshall, Randnr. 36, vom 21. Juli 2005, Vergani, C-207/04, Slg. 2005, I-7453, Randnr. 33, und vom 27. April 2006, Richards, C-423/04, Slg. 2006, I-3585, Randnr. 36).
  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 34 Die Vergleichbarkeit solcher Situationen ist u. a. im Hinblick auf das Ziel der Regelung zu prüfen, die die Ungleichbehandlung festsetzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2004, Hlozek, C-19/02, Slg. 2004, I-11491, Randnr. 46, und entsprechend vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 26).
  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 36 Im Ausgangsverfahren steht im Gegensatz zu den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 9. November 1993, Roberts (C-132/92, Slg. 1993, I-5579, Randnr. 20), und Hlozek (Randnr. 48) ergangen sind, der Vorteil der weiblichen Arbeitnehmer, der darin besteht, dass sie ihre Alterspension in einem Alter beanspruchen können, das fünf Jahre unter dem für männliche Arbeitnehmer festgelegten Alter liegt, in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ziel der Regelung, die eine Ungleichbehandlung festsetzt.
  • EuGH, 26.02.1986 - 262/84

    Beets-Proper / Van Lanschot Bankiers

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 26 In diesem Zusammenhang fällt eine Altersgrenze für das obligatorische Ausscheiden der Arbeitnehmer im Rahmen einer allgemeinen Pensionierungspolitik eines Arbeitgebers unter den - weit auszulegenden - Begriff der Entlassung in dieser Bestimmung, auch wenn dieses Ausscheiden die Gewährung einer Altersrente mit sich bringt (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall, Randnr. 34, und Beets-Proper, 262/84, Slg. 1986, 773, Randnr. 36).
  • EuGH, 26.02.1986 - 151/84

    Roberts / Tate & Lyle

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
    Rn. 37 Dieser Vorteil kann die weiblichen Arbeitnehmer nämlich nicht in eine besondere Situation im Vergleich zu den männlichen Arbeitnehmern bringen, da sich Männer und Frauen hinsichtlich der Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der gleichen Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1986, Roberts, 151/84, Slg. 1986, 703, Randnr. 36).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …

    Eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts und dadurch bewirkte Diskriminierung kann grundsätzlich sachlich nicht gerechtfertigt werden (…vgl. zur st. Rspr. EuGH 7. Februar 2018 - C-142/17 und C-143/17- [Maturi ua.] Rn. 38 f.;… 12. September 2013 - C-614/11 - [Kuso] Rn. 50 ff. zur Vorgänger-Richtlinie 76/207/EWG; 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] Rn. 41 ff. zur Vorgänger-Richtlinie 76/207/EWG;… EuArbRK/Mohr 3. Aufl. RL 2006/54/EG Art. 2 Rn. 6).
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im …

    Rn. 36 b) Grundsätzlich kann eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts und dadurch bewirkte Diskriminierung nicht sachlich gerechtfertigt werden (…vgl. zur st. Rspr. EuGH 7. Februar 2018 - C-142/17 und C-143/17 - [Maturi u.a.] Rn. 38 f.;… 12. September 2013 - C-614/11 - [Kuso] Rn. 50 ff. zur Vorgänger-Richtlinie 76/207/EWG; 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] Rn. 41 ff. zur Vorgänger-Richtlinie 76/207/EWG;… EuArbRK/Mohr 3. Aufl. RL 2006/54/EG Art. 2 Rn. 6).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht davon aus, dass eine unmittelbare Benachteiligung nur dann vorliegt, wenn sich die betroffenen Personen in einer vergleichbaren Lage befinden (…vgl. EuGH 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Rn. 44 ff., Slg. 2004, I-11491;… 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757; 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] Rn. 32 ff., Slg. 2010, I-11939;… 1. März 2011 - C-236/09 - [Test-Achats] Rn. 28 f., Slg. 2011, I-773;… 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41, Slg. 2011, I-3591).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …

    Vgl. auch Urteil vom 18. November 2010, Kleist (C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 41 und 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …

    {FN:25} - Vgl. etwa die Urteile Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12 und 17), Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (…C-179/88, EU:C:1990:384, Rn. 13), Busch (…C-320/01, EU:C:2003:114, Rn. 39), Kiiski (…C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 55), Kleist (C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 31), Ingeniørforeningen i Danmark (…C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 23 und 24), Maruko (…C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 72), Römer (…C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 52) und Hay (…C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 41 und 44); im selben Sinne auch Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria (…C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 76, 91 und 95).
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine unmittelbare Benachteiligung nur dann vorliegt, wenn sich die betroffenen Personen in einer vergleichbaren Lage befinden (…vgl. 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41, ZTR 2011, 437; 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] Rn. 32 ff., EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 76/207 Nr. 8;… 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757;… 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Rn. 44 ff., Slg. 2004, I-11491 zu Art. 141 EG sowie 1. März 2011 - C-236/09 - [Test-Achats] Rn. 28 f. zu Art. 5 der Richtlinie 2004/113/EG).
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht davon aus, dass eine unmittelbare Benachteiligung nur dann vorliegt, wenn sich die betroffenen Personen in einer vergleichbaren Lage befinden (…vgl. EuGH 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Rn. 44 ff., Slg. 2004, I-11491;… 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757; 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] Rn. 32 ff., Slg. 2010, I-11939;… 1. März 2011 - C-236/09 - [Test-Achats] Rn. 28 f., Slg. 2011, I-773;… 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41, Slg. 2011, I-3591).
  • EuGH, 12.09.2013 - C-614/11

    Kuso - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie …

    Rn. 15 Der Oberste Gerichtshof erläutert zum anderen, dass das Ausgangsverfahren zwar gewisse Ähnlichkeiten mit der Rechtssache aufweise, in der das Urteil vom 18. November 2010, Kleist (C-356/09, Slg. 2010, I-11939), ergangen sei, dass es sich aber zumindest in zweierlei Hinsicht davon unterscheide.

    Rn. 16 Erstens sei in der Rechtssache, in der das Urteil Kleist ergangen sei, das Arbeitsverhältnis von Frau Kleist auf der Grundlage eines Kollektivvertrags beendet worden, der als generelle Norm angesehen werde, während das Arbeitsverhältnis von Frau Kuso durch einen befristeten Einzelarbeitsvertrag geregelt werde.

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch der Begriff der Entlassung im Bereich der Gleichbehandlung weit auszulegen (vgl. Urteile vom 16. Februar 1982, Burton, 19/81, Slg. 1982, 555, Randnr. 9, Marshall, Randnr. 34, vom 26. Februar 1986, Beets-Proper, 262/84, Slg. 1986, 773, Randnr. 36, vom 21. Juli 2005, Vergani, C-207/04, Slg. 2005, I-7453, Randnr. 27, und Kleist, Randnr. 26).

    Rn. 37 Insbesondere hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass der Begriff "Entlassung" im Rahmen der Richtlinie 76/207 in dem Sinne auszulegen ist, dass er die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einschließt, auch wenn sie aufgrund einer Regelung über freiwilliges Ausscheiden erfolgt (Urteil Burton, Randnr. 9), und zum anderen, dass eine allgemeine Entlassungspolitik, wonach eine Frau nur deshalb entlassen wird, weil sie das Alter erreicht oder überschritten hat, in dem sie Anspruch auf eine staatliche Pension erwirbt und das nach den nationalen Rechtsvorschriften für Männer und Frauen unterschiedlich ist, eine durch diese Richtlinie verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (vgl. Urteile Marshall, Randnr. 38, und Kleist, Randnr. 28).

    Rn. 38 Wie die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen erläutert, ist die im Ausgangsverfahren fragliche Dienstordnung aber zum einen wegen ihrer Verbindlichkeit und zum anderen wegen der Verweisung auf ein Pensionsalter, das für männliche und weibliche Arbeitnehmer unterschiedlich ist, mit der vom Gerichtshof im Urteil Kleist geprüften Regelung vergleichbar.

    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung kann die Vergleichbarkeit von Situationen u. a. im Hinblick auf das Ziel der nationalen Regelung geprüft werden, die die Ungleichbehandlung festsetzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2004, Hlozek, C-19/02, Slg. 2004, I-11491, Randnr. 46, und Kleist, Randnr. 34).

    Rn. 48 Dieser Vorteil bringt die weiblichen Arbeitnehmer nicht in eine besondere Situation im Vergleich zu den männlichen Arbeitnehmern, da sich Männer und Frauen hinsichtlich der Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der gleichen Situation befinden (vgl. Urteil Kleist, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.02.2018 - C-142/17

    Maturi u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Rn. 24 Vorab ist festzustellen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die Frage nach den Bedingungen für die Gewährung einer Altersrente und die Frage nach den Bedingungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterschiedlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 24).

    Rn. 26 In diesem Zusammenhang fällt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Erreichung der in der nationalen Regelung festgelegten Altersgrenze für die Weiterbeschäftigung im Rahmen einer allgemeinen Pensionierungspolitik eines Arbeitgebers unter den - weit auszulegenden - Begriff "Entlassung" in dieser Bestimmung, auch wenn das Ausscheiden die Gewährung einer Altersrente mit sich bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 26).

    Rn. 27 Daraus folgt, dass sich eine Rechtssache wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in denen die betreffenden Arbeitnehmerinnen im Einklang mit der nationalen Regelung von ihrem Arbeitgeber mit der Begründung, dass sie die Altersgrenze für die Weiterbeschäftigung erreicht hätten, zwangsweise in den Ruhestand versetzt wurden, auf Entlassungsbedingungen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 27).

    Rn. 28 Der Gerichtshof hat zur Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (…ABl. 1976, L 39, S. 40), die durch die Richtlinie 2006/54 aufgehoben wurde, bereits entschieden, dass eine allgemeine Entlassungspolitik, wonach eine Arbeitnehmerin nur deshalb entlassen wird, weil sie das Alter erreicht oder überschritten hat, in dem sie Anspruch auf eine Altersrente erwirbt und das nach den nationalen Rechtsvorschriften für Männer und Frauen unterschiedlich ist, eine durch die Richtlinie 76/207 verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 28).

    Rn. 37 Unter diesen Umständen stellt eine unmittelbar auf dem Geschlecht beruhende Ungleichbehandlung, wie sie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung schafft, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/54 dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 42).

    Dagegen können Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen darstellen können, nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie der Einstufung als Diskriminierung entgehen, wenn sie "durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel … zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich [sind]" (Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 41).

  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an …

    Rn. 47 Entsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Regelung, die einem Arbeitgeber erlaubte, Arbeitnehmern, die den Anspruch auf eine Altersrente erworben hatten, zu kündigen, eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellte, da der Anspruch auf Altersrente von Frauen in einem Alter erworben wurde, das niedriger war als das, ab dem Männer hierauf Anspruch hatten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2010, Kleist, C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2024 - 6 A 1816/23

    Anrechnung der in Anspruch genommenen Elternzeiten mit der Folge der Herabsetzung …

  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch § …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …

  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2017 - C-451/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist eine im nationalen Recht gestellte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande - Freizügigkeit der Unionsbürger - Gleichbehandlung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2012 - C-401/11

    Soukupová - Landwirtschaft - EAGFL - Verordnung Nr. 1257/1999 - …

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-549/22

    Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank (Transfert de prestations de …

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2012 - 11 Sa 1362/11

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Altersdiskriminierung

  • EGMR, 20.12.2022 - 53282/18

    MORARU v. ROMANIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-177/10

    Rosado Santana - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Öffentlicher Dienst …

  • EuGH, 20.05.2011 - C-547/09

    Schwab - Streichung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4925
BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06 (https://dejure.org/2010,4925)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 1 BvR 448/06 (https://dejure.org/2010,4925)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 (https://dejure.org/2010,4925)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden Rechtsmittelfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 178 GVG, § 12 Abs 1 S 1 SGG, § 178a SGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden Rechtsmittelfrist

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen ungebührlichen Benehmens in einer Verhandlung allein durch den Vorsitzenden mit der Bestimmung des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung eines noch anfechtbaren ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen ungebührlichen Benehmens in einer Verhandlung allein durch den Vorsitzenden mit der Bestimmung des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung eines noch anfechtbaren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 133
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Es muss insbesondere bei der Frage nach der Rechtzeitigkeit eines Vorbringens berücksichtigt werden, ob das Verhalten eines Beschwerdeführers auch auf gerichtlichem Fehlverhalten beruht (vgl. BVerfGE 75, 183 ).

    Der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung verwehrt es den Gerichten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall müssen von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 74, 220 ; 77, 275 ; 81, 123 ).

    Gesetzlich eingeräumte Fristen dürfen grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgenutzt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 323 ; 74, 220 ).

  • BSG, 19.06.1958 - 8 RV 1061/56
    Auszug aus BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
    Rn. 19 Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Beisitzer ist ein tragender Grundsatz des sozialgerichtlichen Verfahrens (vgl. BSGE 7, 230 ).

    Verstöße dagegen sind grundsätzlich in jeder Lage des Rechtsstreits auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen zu beachten (vgl. BSGE 7, 230 ; BSGE 99, 189 ;… Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl. 2008, § 12 Rn. 12).

  • BAG, 20.02.2025 - 6 AZR 155/23

    Wiedereinsetzung - anwaltliche Pflichten bei Fristprüfung - Arbeitnehmeranteil …

    Die Verletzung einer Verfahrensbestimmung stellt deshalb zugleich einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung einer solchen Bestimmung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör missachtet (…vgl. BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10; 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - Rn. 14 f.;… 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - Rn. 13, BVerfGE 119, 292).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des …

    Rn. 22 Der Gesetzeswortlaut hat für die vorgelegte Rechtsfrage erhebliche Bedeutung, da das Verhältnis von Kollegium und Einzelrichter den Grundsätzen des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (BVerfG, NJW-RR 2010, 268 Rn. 22 und NZS 2011, 133 Rn. 17) und nach dieser Vorschrift Regelungen über den gesetzlichen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmen müssen, welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken (vgl. BVerfGE 95, 322, 329 mwN; BVerfGK 3, 192, 194).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld

    Die Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an das Sozialgericht scheidet aus, weil die sitzungspolizeiliche Gewalt mit dem Schluss der Sitzung endet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = juris Rdnr. 30, m. w. N.).

    Sie dauert jedenfalls von der ausdrücklichen Eröffnung bis zur Schließung durch den Vorsitzenden (…in diesem Sinne Meissner, a. a. O., Rdnr. 39 FN 153; so möglicherweise auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = juris Rdnr. 30, m. w. N.;… vgl. auch Kissel/Mayer, a. a. O., § 176 Rdnr. 8 unter Verweis auf den Verhandlungsbegriff in § 169 GVG).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl BVerfGE 60, 1, 6 f; 69, 381, 386; 75, 183, 190; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133).

    Denn gesetzlich eingeräumte Fristen dürfen grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden, ohne dass Nachteile bei der Gewährung effektiven Rechtsschutzes drohen (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 41, 323, 328; 74, 220, 224; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133).

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur …

    Dabei hat das Beschwerdegericht dem Beschwerdeführer ein Ausmaß an Gehör zu eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, NZS 2011, 133 Rn. 14; Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 5).
  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - …

    Dem hatte eine entsprechende Beratung und Abstimmung vorauszugehen (§ 61 Abs. 2 SGG iVm §§ 192 ff GVG; vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - juris RdNr 18 f mwN).
  • BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 66/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - …

    Dem hatte eine entsprechende Beratung und Abstimmung vorauszugehen (§ 61 Abs. 2 SGG iVm §§ 192 ff GVG; vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - juris RdNr 18 f mwN).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Die Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an das Sozialgericht scheidet aus, weil die sitzungspolizeiliche Gewalt mit dem Schluss der Sitzung endet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = Rdnr. 30, m. w. N.).

    Sie dauert jedenfalls von der ausdrücklichen Eröffnung bis zur Schließung durch den Vorsitzenden (…in diesem Sinne Meissner, a. a. O., Rdnr. 39 FN 153; so möglicherweise auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133 ff. = Rdnr. 30, m. w. N.;… vgl. auch Kissel/Mayer, a. a. O., § 176 Rdnr. 8 unter Verweis auf den Verhandlungsbegriff in § 169 GVG ).

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Behandlung von kurzfristigen …

    Im Übrigen gilt, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren verbietet, dass ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableitet (vgl BVerfGE 60, 1, 6 f; 69, 381, 386; 75, 183, 190; BVerfG vom 2.6.2010 - 1 BvR 448/06 - NZS 2011, 133; Senatsbeschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B - Juris RdNr 15).
  • BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12

    Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde …

    Das Gericht muss bei der Anwendung des Rechts ein Ausmaß an Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 1 BvR 448/06, Rn. 15, juris).
  • BSG, 27.06.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - …

  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs; Verfahrensrüge im …

  • BFH, 27.08.2024 - VIII B 40/23

    Protokollierung bei Ordnungsgeldbeschluss

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - L 11 KR 66/15

    Rücknahme einer außerordentlichen Kündigung eines Versorgungsvertrages nach …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2025 - L 21 R 661/24
  • LSG Bayern, 20.12.2010 - L 2 R 381/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsmittel bei ungebührlichem Verhalten - …

  • BSG, 27.07.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen nicht …

  • LSG Bayern, 14.03.2011 - L 2 VK 1/11

    Die Verhängung eines Ordnungsbeschlusses erfolgt durch Beschluss. Der Beschluss …

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