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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1249
OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02 (https://dejure.org/2002,1249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.08.2002 - 14 W 3/02 (https://dejure.org/2002,1249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. August 2002 - 14 W 3/02 (https://dejure.org/2002,1249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde ; Prozesskostenhilfe; Versagung; Beschlussbegründung; Kammerentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 110
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 31/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld …

    Die hier unterbliebene Durchführung des Abhilfeverfahrens ist indes keine Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren (OLG Stuttgart, MDR 2003, 110).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 74/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld …

    Die hier unterbliebene Durchführung des Abhilfeverfahrens ist indes keine Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren (OLG Stuttgart, MDR 2003, 110).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Rn. 20 Nicht nur die Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft, sondern auch die Entscheidung über die Abhilfe hat jeweils durch Beschluß zu erfolgen (vgl. BGH…, Beschluß vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10 -, juris, Rdn. 18; OLG München, Rpfleger 1990, 156 [157]; OLG Stuttgart, MDR 2003, 110 [111];… Burandt/Rojahn, a.a.O., § 68 FamFG, Rdn. 4;… Keidel/Sternal, a.a.O., § 68, Rdn. 12), der die Form des § 38 FamFG wahren muß.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4456
OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01 (https://dejure.org/2002,4456)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2002 - 6 W 114/01 (https://dejure.org/2002,4456)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 6 W 114/01 (https://dejure.org/2002,4456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 91a 936 929 Abs. 2
    UWG -Recht; Erneute Vollziehung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung; Entbehrlichkeit der Zustellung des Berufungsurteils im Parteibetrieb aufgrund Vollzug der Zustellung der einstweiligen Verfügung; Voraussetzungen einer erneuten Vollziehung im Parteibetrieb; Unterlassung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 31.07.1998 - 6 U 205/97

    Anspruch auf einstweilige Verfügung eines Unterlassungsgebots bei Überschreiten …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und auch der anderer Oberlandesgerichte, von der abzuweichen kein Anlass besteht, bedarf es nur dann einer erneuten Vollziehung im Parteibetrieb, wenn eine einstweilige Verfügung im Widerspruchs- oder Berufungsverfahren eine wesentliche inhaltliche Änderung erfährt (vgl. z.B. Senat, GRUR 1999, 89 "Erweiterte Verbotstenor"; OLG Hamburg, OLGR 1999, 180, 181; OLG Celle, OLGR 1998, 10; OLG Hamm, OLGR 1995, 21; OLG Frankfurt, WRP 1991, 405).
  • OLG Celle, 05.01.1995 - 22 U 7/94

    Darf der Auftraggeber VOB/C-Regeln außer Kraft setzen?

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und auch der anderer Oberlandesgerichte, von der abzuweichen kein Anlass besteht, bedarf es nur dann einer erneuten Vollziehung im Parteibetrieb, wenn eine einstweilige Verfügung im Widerspruchs- oder Berufungsverfahren eine wesentliche inhaltliche Änderung erfährt (vgl. z.B. Senat, GRUR 1999, 89 "Erweiterte Verbotstenor"; OLG Hamburg, OLGR 1999, 180, 181; OLG Celle, OLGR 1998, 10; OLG Hamm, OLGR 1995, 21; OLG Frankfurt, WRP 1991, 405).
  • OLG Köln, 24.11.1995 - 6 U 4/95

    ANZEIGENWERBUNG FÜR TELEFAXBUCH; UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG STATT; ABSCHLUßERKLÄRUNG; …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (WRP 1996, 333, 338 "Anzeigenwerbung für Telefaxbuch") braucht der Gläubiger eine vertragsstrafegesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht anzunehmen, wenn der erfolglos abgemahnte Unterlassungsschuldner nach Erlass einer Beschlussverfügung statt der von ihm geforderten Abschlusserklärung lediglich eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung …

    Denn die Berufungserwiderung hat zutreffend darauf verwiesen, dass nach zu Recht herrschender Auffassung eine erneute Parteizustellung einer Unterlassungsverfügung nach deren bloßer Teilbestätigung im Widerspruchsverfahren durch Urteil nach Sinn und Zweck des § 929 Abs. 2 ZPO nicht etwa stets und in jedem Fall geboten ist, sondern als sonst schiere Förmelei zumindest dann entbehrlich sein muss, wenn die getroffene Anordnung inhaltlich im Urteil nur "eingeschränkt" worden ist, also ein "Minus" vorliegt (vgl. OLG Stuttgart v. 21.08.2008 - 2 U 13/08, GRUR-RR 2009, 194, 195; OLG Köln v. 17.01.2002 - 6 W 114/01, NJOZ 2002, 2002), oder dort (nur) eine "Präzisierung" bzw. "Konkretisierung" der Ausgangsverfügung erfolgt ist (vgl. OLG Karlsruhe v. 23.10.2002 - 6 U 77/02, OLGR 2003, 410, 412; für Ergänzung der konkreten Verletzungsform OLG Köln v. 17.01.2002 - 6 W 114/01, NJOZ 2002, 2002).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2008 - 14 W 31/08

    Gegendarstellung: Einstweilige Verfügung; Änderung der Schriftgröße durch …

    In solchen Fällen bedarf es einer erneuten Vollziehung nicht (OLGR Köln 2002, S. 363 f. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05

    Internet-Bannerwerbung: Abgeänderte Bestätigung einer Beschlussverfügung im …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. zuletzt Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05 m.w.N.) - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738;… Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Auflage, Kap. 61 Rz. 10;… Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, § 929 ZPO Rz. 7;… Zöller-Vollkommer, a. a. O. § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung Das …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738;… Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Auflage, Kap. 61 Rz. 10;… Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, § 929 ZPO Rz. 7;… Zöller-Vollkommer, a. a. O. § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06

    Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage, 2005, Kap. 57 Rz. 22;… Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, 1995, § 929 ZPO Rz. 7;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, 2007, § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09

    Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei …

    Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots in der Weise erfolgt ist, dass im Widerspruchs- oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (Senat, Urteil v. 12.04.2007, Az. 3 U 290/06, MD 2008, 787; OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 929 ZPO Rz. 7, 15).
  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 371/01

    Werbung für Generikum; Gegenüber Fachkreisen gemachte Werbeaussage zur …

    Eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung nach §§ 929 Abs. 2, 936 ZPO kommt nicht in Betracht, weil das Landgericht sein Verbot hinsichtlich der Anträge zu a) und b) weder neu erlassen noch abgeändert hat (HansOLG OLGR 1999, 180, 181; OLG Köln WRP 2002, 738).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6077
OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6077)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6077)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wesentlicher Verfahrensmangel bei Nichtberücksichtigung eines Parteivortrags als Berufungsgrund; Schadensersatz wegen Arzthaftung; Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Ursächlichkeit für einen Schaden ; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Zum anderen war die mit Verfügung vom 10.9.2001 gesetzte Frist (I 211) nicht wirksam, weil sie nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO durch das Gericht - also die Kammer - hätte gesetzt werden müssen (BGH, Urt. v. 22.5.2001 - VI ZR 268/00, NJW-RR 2001, 1431).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Feststellungsinteresse nur verneint werden, wenn aus Sicht des Patienten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen immerhin zu rechnen und ihretwegen dem Einwand der Verjährung vorzubeugen ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, BGHReport 2001, 182 = NJW 2001, 1431 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Die Beweislast liegt hier ebenso wie bei der Haftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Patientenseite (BGH, Urt. v. 1.10.1985 - VI ZR 19/84, NJW 1986, 1541, 1542).
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (…BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363; Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482;… OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
  • BGH, 28.11.2000 - VI ZR 386/99

    Zurückweisung der Berufung vor Aufklärung von Widersprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Feststellungsinteresse nur verneint werden, wenn aus Sicht des Patienten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen immerhin zu rechnen und ihretwegen dem Einwand der Verjährung vorzubeugen ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, BGHReport 2001, 182 = NJW 2001, 1431 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363;… Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482;… OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
  • OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95

    Außenknöchelfraktur; Aufklärungspflicht; Arzt; Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (…BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363;… Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482; OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 63/18

    Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

    Verkennt indes ein Gericht den Kern des (Primär- bzw. Hilfs-)Vorbringens bzw. (verdeckten) Hilfsbegehrens einer Partei derart, dass entscheidungserhebliche Fragen unbeantwortet bleiben, stellt sich das nicht nur als materiell-rechtlicher Fehler, sondern zugleich als Verfahrensfehler i.S.v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar (…vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 538, Rn 18 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002, 7 U 16/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.1981, 5 UF 266/80).
  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im …

    Übergeht das Gericht Sachvortrag einer Partei, wie hier den Vortrag der Beklagten zur fehlenden Kausalität der physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Klägers für die Betriebsaufgabe und zur fehlenden Ursächlichkeit des Unfalls für die zu Grunde liegenden Beeinträchtigungen, ohne dass dafür eine tragfähige Grundlage besteht, so stellt diese einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, der auch nach neuem Berufungsrecht die Zurückverweisung des Rechtsstreits rechtfertigt (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2003, 224 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen …

    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02

    Arzthaftungsprozess: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines verspäteten Antrages …

    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190, 191; VersR 2000, 766, 767; Senatsurteile OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 = VersR 2003, 224, 225).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 103/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7645
OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 103/01 (https://dejure.org/2002,7645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.04.2002 - 4 U 103/01 (https://dejure.org/2002,7645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. April 2002 - 4 U 103/01 (https://dejure.org/2002,7645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 326 a.F.; ; BGB § 497 a.F.; ; LBO Rheinland-Pfalz § 77 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines mit einer Bauverpflichtung verbundenen Wiederkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungspflicht vor Weiterveräußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückübertragungsanspruch wegen Verletzung der Bauverpflichtung ; Erfüllung des Baugebotes durch Ausheben der Baugrube; Erwerb eines Grundstücks von deröffentlichen Hand; Inangriffnahme von Baumaßnahmen für das Bauvorhaben; Voraussetzungen eines mit einer Bauverpflichtung ...

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4587
OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,4587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,4587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,4587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Keine Zusicherung der Eigenschaften - Nutzbarheit zum Wohnen / Nutzungsänderungsgenehmigung - durch bloßes Verwenden bestimmter Begriffe im notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notarieller Kaufvertrag ; Eigentumswohnung; Bezeichnung des Kaufgegenstandes; Wohnung; Wohnungseigentum; Wohnräume; Nutzung zu Wohnzwecken; Zusicherung des Verkäufers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer "Wohnung": Ist damit ohne weiteres der Wohnzweck zugesichert? (IBR 2002, 330)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Dies gilt auch - und erst recht - für eine konkludente Zusicherung (BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Zusicherung erfolgt ist, ist eine Frage der Auslegung, bei der das Verhalten des Verkäufers aus der Sicht des Käufers unter Berücksichtigung seines Erwartungshorizontes bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027 m.N.).

    Für die hier allein entscheidende Frage, ob diese Eigenschaft auch zugesichert wurde, gibt dieser Umstand jedoch nichts her (vgl. BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, der bloße Umstand, dass das Haus im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bewohnt war und keine Anhaltspunkte für eine geplante Nutzungsänderung durch die Käufer vorlagen, rechtfertige nicht den Schluss, dass die Beklagte für die sich aus der mangelhaften Statik ergebenden Folgen habe einstehen wollen (BGH NJW 1996, 2027).

    Zu berücksichtigen ist bei der Frage, ob eine Eigenschaftszusicherung vorliegt, ob für eine solche Gewährübernahme durch den Verkäufer aus Sicht des Käufers überhaupt ein Anlass bestand (BGH NJW 1996, 2027).

    Richtig ist zwar, dass ein Haftungsausschluss selbstverständlich mit den das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbar sein muss (BGH NJW 1986, 2824, 2825; BGH NJW 1996, 2027, 2028;… Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., Anm. 22 vor § 459 BGB).

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Dies gilt auch - und erst recht - für eine konkludente Zusicherung (BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Für die hier allein entscheidende Frage, ob diese Eigenschaft auch zugesichert wurde, gibt dieser Umstand jedoch nichts her (vgl. BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, die bloße Bezeichnung reiche zur Annahme einer konkludenten Zusicherung des Verkäufers nicht aus (BGH NJW 1988, 1202 mit Hinweis auf BGH NJW 1972, 1706).

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Ausreichend wäre grundsätzlich ein auch nur bedingt vorsätzliches Handeln der Beklagten im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" (BGH MDR 2001, 801).

    Wurden aber - wie hier nach dem unstreitigen Vortrag beider Parteien - die Räume erst nach Fertigstellung des Gebäudes zu Wohnzwecken umgestaltet, die zuständige Behörde mithin nicht schon im Genehmigungsverfahren durch unrichtige Planunterlagen getäuscht, so kann nicht ohne weiteres auf bedingten Vorsatz der Beklagten geschlossen werden (vgl. BGH MDR 2001, 801).

    Die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne von §§ 459 Abs. 2, 463 Satz 1 BGB liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer vertraglich die Gewähr für den Bestand einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und somit für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will (BGH MDR 2001, 801 m.N.).

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, die bloße Bezeichnung reiche zur Annahme einer konkludenten Zusicherung des Verkäufers nicht aus (BGH NJW 1988, 1202 mit Hinweis auf BGH NJW 1972, 1706).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1995 - 9 U 204/94

    Zusicherung einer bestimmten Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Zu einer anderen Beurteilung gibt die von den Klägern angeführte Senatsentscheidung (NJW-RR 1996, 1353) keinen Anlass.
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss sich eine zusicherungsfähige Eigenschaft auf die Kaufsache beziehen, braucht ihr aber nicht unmittelbar innezuwohnen und von ihr auszugehen (…vgl. Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 193 m.N.; BGH NJW 1992, 2564).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Richtig ist zwar, dass ein Haftungsausschluss selbstverständlich mit den das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbar sein muss (BGH NJW 1986, 2824, 2825; BGH NJW 1996, 2027, 2028;… Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., Anm. 22 vor § 459 BGB).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Gerade bei der Annahme einer stillschweigenden Zusicherung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Zurückhaltung geboten und zwar angesichts der weitreichenden Folgen einer Erklärung des Verkäufers, für das Vorhandensein der fraglichen Eigenschaft zu garantieren, d.h. in gesteigertem Maße einstehen zu wollen (BGH NJW 1996, 836, 837).
  • BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98

    Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Der Kaufvertrag der Parteien enthält keine ausdrückliche Erklärung der Beklagten darüber, dass sie in vertraglich bindender Weise die Gewähr dafür übernehmen wolle, dass das verkaufte Wohneigentum zu Wohnzwecken nutzbar und die Nutzungsänderung von Gewerbe zur Wohnung genehmigt ist (anders als in BGH NJW 1998, 35, hat die Beklagte nicht "versichert, dass die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen" seien; auch die nichtveröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes V ZR 220/98 vom 17. September 1999 ergangen zu OLG Düsseldorf, 9 U 151/96, lässt sich hier nicht heranziehen, dort hatte der Verkäufer erklärt, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, was der Bundesgerichtshof als Zusicherung ausgelegt hat).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00

    Kaufvertrag über 2 Eigentumswohnungen: Stillschweigende Zusicherung der Eignung …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erklärung des Verkäufers, die als Anknüpfung für eine Zusicherung herangezogen wird, in erster Linie der Bezeichnung des Kaufgegenstandes und des vertragsmäßig vorausgesetzten Gebrauches dient (…BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2002, 363).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6845
OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01 (https://dejure.org/2002,6845)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2002 - 7 U 1906/01 (https://dejure.org/2002,6845)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 7 U 1906/01 (https://dejure.org/2002,6845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 111 Abs. 1; ; AktG § 113 Abs. 1; ; AktG § 131 Abs. 1; ; AktG § 186 Abs. 4; ; AktG § 192 Abs. 2 Nr. 3; ; AktG § 193 Abs. 2 Nr. 4; ; AktG § 221 Abs. 4; ; AktG § 241 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Auskunft über Kosten von Bezugsrechten an Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmer; keine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftsrecht der Aktionäre über Kosten von Bezugsrechten an den Vorstand; Wirksamkeit einer gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten; Zuständigkeit für die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1117
  • ZIP 2002, 1150
  • DB 2002, 2152
  • NZG 2002, 677
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Die Verweigerung der Auskunft war für das Ergebnis der Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9.2 und 9.3 auch kausal, weil ein objektiv urteilender Aktionär ohne diese Angaben den zur Abstimmung gestellten Ermächtigungen nicht zugestimmt hätte (vgl. BGHZ 122, 211, 239; 146, 288, 298).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 124/99

    Verlangen des Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer …

    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Die Verweigerung der Auskunft war für das Ergebnis der Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9.2 und 9.3 auch kausal, weil ein objektiv urteilender Aktionär ohne diese Angaben den zur Abstimmung gestellten Ermächtigungen nicht zugestimmt hätte (vgl. BGHZ 122, 211, 239; 146, 288, 298).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag - …

    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Das Anfechtungsrecht insoweit steht aber nicht nur dem Kläger zu 3) als dem Aktionär zu, der die Auskunft begehrt hat, sondern jedem Aktionär, der wie die beiden anderen Kläger Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat (BGHZ 119, 1, 13).
  • LG München I, 07.12.2000 - 5 HKO 14099/00
    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Das Landgericht München I hat am 07.12.2000 die angefochtenen Beschlüsse für wirksam gehalten und die Klage abgewiesen (abgedruckt mit Gründen in ZIP 2001, 287 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6027
OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01 (https://dejure.org/2001,6027)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.2001 - 8 WF 167/01 (https://dejure.org/2001,6027)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 8 WF 167/01 (https://dejure.org/2001,6027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 645 Abs. 1; ; KindUG Art. 5 § 3; ; KindUG Art. 5 § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Minderjährigkeit als Voraussetzung der Abänderung eines Unterhaltstitels nach Art. 5 § 3 KindUG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindesunterhalt; Unterhaltsbetrag; Umwandlung des Unterhalts; Anrechnung von Kindergeld; Vereinfachtes Verfahren

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 23 FH 101/01
  • OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1048
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 7 WF 3949/99

    Umstellung von Alttiteln; Prozenttitel; Kindesunterhalt; Kind als Antragsteller; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01
    Wird der Antrag durch die - vertretungsberechtigte - Mutter erst wenige Tage vor Eintritt der Volljährigkeit gestellt, kann unter Beachtung des rechtlichen Gehörs eine Umänderung im vereinfachten Verfahren nicht mehr erfolgen (im Anschluss an OLG Nürnberg in OLGR Nürnberg 2000, 77 f; a.A. OLG Köln in FamRZ 2000, 678).

    Zumindest für einen solchen Fall, in dem schon bei Antragstellung absehbar ist, dass eine Entscheidung nicht mehr vor der Volljährigkeit des Kindes ergeht, folgt der Senat der Rechtsprechung des OLG Nürnberg, nach der der Antrag auf Umstellung des Alttitels als unzulässig zu verwerfen ist, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG in Verbindung mit § 645 Abs. 1 ZPO nicht mehr gegeben ist (OLGR Nürnberg 2000, 77 f.; a.A. OLG Köln, FamRZ 2000, 678 f.).

  • OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 189/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01
    Wird der Antrag durch die - vertretungsberechtigte - Mutter erst wenige Tage vor Eintritt der Volljährigkeit gestellt, kann unter Beachtung des rechtlichen Gehörs eine Umänderung im vereinfachten Verfahren nicht mehr erfolgen (im Anschluss an OLG Nürnberg in OLGR Nürnberg 2000, 77 f; a.A. OLG Köln in FamRZ 2000, 678).

    Zumindest für einen solchen Fall, in dem schon bei Antragstellung absehbar ist, dass eine Entscheidung nicht mehr vor der Volljährigkeit des Kindes ergeht, folgt der Senat der Rechtsprechung des OLG Nürnberg, nach der der Antrag auf Umstellung des Alttitels als unzulässig zu verwerfen ist, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG in Verbindung mit § 645 Abs. 1 ZPO nicht mehr gegeben ist (OLGR Nürnberg 2000, 77 f.; a.A. OLG Köln, FamRZ 2000, 678 f.).

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 258/03

    Abänderung von Alttiteln über den Unterhalt minderjähriger Kinder

    Verbreitet wird zwar unter Hinweis auf den angeblich eindeutigen Wortlaut des § 645 Abs. 1 ZPO die Auffassung vertreten, die Minderjährigkeit des Antragstellers sei eine zu jeder Zeit des (auch vereinfachten) Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung, die auch noch im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Art. 5 § 3 KindUG gegeben sein müsse (OLG Nürnberg OLGR 2000, 77 f. und FamRZ 2001, 372 - Leitsatz - OLG Naumburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1048 f.; OLG Schleswig MDR 2002, 279 f.;… Musielak/Borth 3. Aufl. vor § 645 Rdn. 3;… Göppinger/Wax/van Els Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2236 für die Umstellung von Alttiteln, anders für das Verfahren der Erstfestsetzung: Rdn. 2176;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 5254 - anders noch 2. Aufl. Rdn. 4254;… Hk-ZPO/ Kemper vor §§ 645 - 660 Rdn. 2;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 27. Aufl. vor § 645 Rdn. 1; Graba NJW 2001, 249, 257).
  • OLG Koblenz, 31.01.2006 - 9 UF 16/06

    Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Hieraus wird zum Teil geschlossen, dass das vereinfachte Verfahren nicht mehr statthaft sei, wenn der Eintritt der Volljährigkeit unmittelbar bevorstehe, so dass mit dem Erlass eines gerichtlichen Beschlusses vor Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr gerechnet werden könne (…Johannsen/Henrich-Voßkuhle, Eherecht, 4. Aufl., Rdn. 1 ff.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1048 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.07.2000 - 23 W 95/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12550
OLG Hamm, 17.07.2000 - 23 W 95/00 (https://dejure.org/2000,12550)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2000 - 23 W 95/00 (https://dejure.org/2000,12550)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 23 W 95/00 (https://dejure.org/2000,12550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 126; ; BRAGO § 121; ; BRAGO § 130

  • rechtsportal.de

    Kein Wegfall des anwaltlichen Vergütungsanspruchs gegen Staatskasse bei verspäteter Beiordnung und vorheriger Festsetzungsbegehren namens der Partei gegenüber kostenpflichtigem Gegner mit der Folge der Aufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltlicher Vergütungsanspruchs; Staatskasse; Verspätete Beiordnung; Vorheriges Festsetzungsbegehren; Partei ; Kostenpflichtiger Gegner; Aufrechnung

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 6 O 304/98
  • OLG Hamm, 17.07.2000 - 23 W 95/00
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.2001 - 23 W 375/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11099
OLG Hamm, 08.02.2001 - 23 W 375/00 (https://dejure.org/2001,11099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2001 - 23 W 375/00 (https://dejure.org/2001,11099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 23 W 375/00 (https://dejure.org/2001,11099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 7 Abs. 1; ; BRAGO § 8 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Keine Einbeziehung des Kostenstreitwerts bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung; Kostenstreitwert; Übereinstimmende Teilerledigungserklärung; Streitgegenstandswert; Hauptsache; Nebenforderung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Streitwert bei Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2001 - 23 W 375/00
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1995, 1138; NJW-RR 1991, 509, 510; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1996, 1298 mit zahlreichen Nachweisen;… Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 16 Erledigung der Hauptsache mwN).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94

    Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2001 - 23 W 375/00
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1995, 1138; NJW-RR 1991, 509, 510; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1996, 1298 mit zahlreichen Nachweisen;… Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 16 Erledigung der Hauptsache mwN).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.1996 - 3 W 96/96
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2001 - 23 W 375/00
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1995, 1138; NJW-RR 1991, 509, 510; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1996, 1298 mit zahlreichen Nachweisen;… Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 16 Erledigung der Hauptsache mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10908
OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02 (https://dejure.org/2002,10908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2002 - 3 WF 122/02 (https://dejure.org/2002,10908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2002 - 3 WF 122/02 (https://dejure.org/2002,10908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostentragung nach Anerkenntnis; Veranlassung zur Klageerhebung; Prozesskostenhilfeverfahren ( PKH); Beweislast; Streitiger Zugang; Aufforderung, einen Unterhaltstitel zu schaffen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 01.03.1999 - 27 WF 25/99

    Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen im Hausratsteilungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02
    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
  • OLG Köln, 16.10.1987 - 4 WF 172/87

    Klageveranlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02
    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02
    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
  • OLG Hamm, 09.12.1986 - 3 UF 548/86

    Beweislast des Beklagten; Anerkennung der Klageforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02
    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
  • OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02
    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
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