Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 253 Abs. 2 (n.F.) § 847 (a.F.)
Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer Verletzungen eines Kindes; Verzögerungszuschlag wegen hinausgeschobener Entschädigungszahlung; Kapitalisierungsfaktor für die Bemessung einer zusätzlichen Rente - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Schmerzensgeldes bei womöglich geringer Lebenserwartung des Geschädigten und verzögerter Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer; Folgen der verzögerten Zahlung von Schmerzensgeld durch einen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer; ...
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.11.2001 - 2 O 349/01
- OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Papierfundstellen
- NZV 2003, 192
- VersR 2003, 780
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Rn. 49 Da es sich bei diesem Anspruch aus § 249 BGB um einen Anspruch wegen der Verletzung einer Person handelt, ist es jedoch ausgeschlossen, nach § 249 Satz 2 BGB Geldentschädigung zu verlangen, wenn der Betrag nicht tatsächlich zur notwendigen Wiederherstellung eingesetzt worden ist oder wenigstens eingesetzt werden soll (zweckgebundener Vorschuss), BGHZ 97, 14 ff. = NJW 1986, 1538 f. - BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Der Geschädigte soll im Ergebnis nicht mehr erhalten als bei einer Kapitalisierung (BGH VersR 1976, 967, 979; OLG Hamm, VersR 1990, 865). - LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Insbesondere die von der Klägerin zum Vergleich herangezogene Entscheidung des LG München I (VersR 2001, 1124) betraf einen nach Auffassung des Senats nicht vergleichbaren, sondern deutlich schwereren Fall.
- OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Rn. 30 Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen besonderen Umstände vermag der Senat im jetzigen Verfahrensstand eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu verneinen, soweit über die vom Landgericht schon für angemessen gehaltenen Beträge ein weiterer Betrag von 20.000 Euro nebst Zinsen begehrt wird, der auch wegen des Zinsverlustes in dieser Höhe nicht unangemessen erscheint (vgl. dazu etwa 27. Zivilsenat, Urteil vom 13.02.1997 - 27 U 133/96; OLG Frankfurt DAR 1994, 21 ff). - OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86
65000 DM Schmerzensgeld; 200 DM Schmerzensgeldrente pro Monat; Anspruch auf …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Der Geschädigte soll im Ergebnis nicht mehr erhalten als bei einer Kapitalisierung (BGH VersR 1976, 967, 979; OLG Hamm, VersR 1990, 865). - OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Rn. 30 Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen besonderen Umstände vermag der Senat im jetzigen Verfahrensstand eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu verneinen, soweit über die vom Landgericht schon für angemessen gehaltenen Beträge ein weiterer Betrag von 20.000 Euro nebst Zinsen begehrt wird, der auch wegen des Zinsverlustes in dieser Höhe nicht unangemessen erscheint (vgl. dazu etwa 27. Zivilsenat, Urteil vom 13.02.1997 - 27 U 133/96; OLG Frankfurt DAR 1994, 21 ff).
- OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13
Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und …
- unangemessen niedrigen vorprozessuale Leistungen (vgl. etwa OLG Nürnberg zfs 1995, 452 ;… VersR 1998, 731 [732] mit unzutreffender Kritik von Küppersbusch/Höher a. a. O. Rz. 277 Fn. 29;… OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 07.01.1999 - 12 U 7/98; OLG Köln NJW-RR 2002, 962 [963]: Zahlung eines "lächerlich geringen Betrages";… OLG Naumburg VersR 2002, 1569: offensichtlich unzureichende vorprozessuale Leistung [50.000,- DM von insgesamt 225.000,- DM] und dann unzutreffende verfahrensverzögernde Einwendungen gegen die Schmerzensgeldhöhe - Revision vom BGH nicht angenommen [Beschl. v. 18.06.2002 - VI ZR 380/01], unzutreffende Kritik von Küppersbusch/Höher a. a. O. Rz. 277 Fn. 29; OLG Hamm VersR 2003, 780; Senat, Beschl. v. 19.01.2009 - 10 U 4917/08 [177.387,56 EUR mit vorgeschlagener Gesamtabfindung bei inkompletter Querschnittslähmung und schwersten Folgeerkrankungen statt angemessener 350.000,- EUR]; SP 2011, 107;… Urt. v. 24.09.2010 - 10 U 2671/10 [[...], dort Rz. 25-27);. - OLG München, 13.08.2010 - 10 U 3928/09
Schmerzensgeldbemessung: Vielzahl von Einzelverletzungen mit außergewöhnlichen …
(vgl. etwa OLG Nürnberg zfs 1995, 452;… VersR 1998, 731 [732] mit unzutreffender Kritik von Küppersbusch Rz. 277 Fn. 29;… OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.01.1999 - 12 U 7/98; OLG Köln NJW-RR 2002, 962 [963]: Zahlung eines "lächerlich geringen Betrages";… OLG Naumburg VersR 2002, 1569 = NZV 2002, 459: offensichtlich unzureichende vorprozessuale Leistung [50.000,- DM von insgesamt 225.000,- DM] und dann unzutreffende verfahrensverzögernde Einwendungen gegen die Schmerzensgeldhöhe - Revision vom BGH nicht angenommen [Beschl. v. 18.06.2002 - VI ZR 380/01], unzutreffende Kritik von Küppersbusch a.a.O. Rz. 277 Fn. 29; NJW-RR 2008, 693 [694]; OLG Hamm VersR 2003, 780 = NZV 2003, 192). - OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10
Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall
Eine Schmerzensgeldrente ist nach der Rechtsprechung auf solche Fälle zu beschränken, in welchen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen (…Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 120, 1/9/OLG Düsseldorf VersR 1993, ,113, 114 sowie VRS 89, 256, 259; KG NJW-RR 1987, 409 sowie OLG Hamm NZV 2003, 192).
- OLG Frankfurt, 18.06.2019 - 22 U 210/18
Im Deliktsrecht kann der Sachschaden fiktiv abgerechnet werden!
Wird der Betrag für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder Heilmittel nicht in Anspruch genommen, sondern fiktiv abgerechnet, ist er zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW 1986, 1538; OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Köln VersR 2000, 1021; Steffen NJW 1995, 2057; Schiemann DAR 1982, 309;… MüKO-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn 380). - OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20
Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei …
(1) unangemessen niedrigen vorprozessuale Leistungen (vgl. etwa OLG Nürnberg zfs 1995, 452; VersR 1998, 731 [732];… OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 7.1.1999 - 12 U 7/98; OLG Köln NJW-RR 2002, 962 [963]: Zahlung eines "lächerlich geringen Betrages"; OLG Naumburg VersR 2002, 1569: offensichtlich unzureichende vorprozessuale Leistung [50.000,- DM von insgesamt 225.000,- DM] und dann Erhebung unzutreffender verfahrensverzögernder Einwendungen gegen die Schmerzensgeldhöhe - Revision vom BGH nicht angenommen [Beschluss vom 18.6.2002 - VI ZR 380/01]; OLG Hamm VersR 2003, 780; Senat, Beschluss vom 19.1.2009 - 10 U 4917/08 [177.387,56 EUR mit vorgeschlagener Gesamtabfindung bei inkompletter Querschnittslähmung und schwersten Folgeerkrankungen statt angemessener 350.000,- EUR]; SP 2011, 107;… Urt. v. 24.9.2010 - 10 U 2671/10 [juris Rz. 25 -27]);. - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
Die Beklagten verkennen den grundlegenden Wandel der Rechtsprechung gerade bei den vorgenannten Verletzungen hin zur Zuerkennung von Schmerzensgeldern von 250.000,- EUR bis 500.000,- EUR (vgl. etwa für Querschnittslähmungen OLG Hamm VersR 1999, 488 und OLGR 2003, 167; OLG Koblenz OLGR 2002, 303 jeweils 250.000,- EUR bis 285.000,- EUR; für Hirnschäden OLG Hamm VersR 2002, 1163 und VersR 2004, 386; LG Berlin VersR 2005, 1247 jeweils 500.000,- EUR). - OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 22 U 16/19
Zur Zulässigkeit der fiktiven Schadensabrechnung im Deliktsrecht
Wird der Betrag für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder Heilmittel nicht in Anspruch genommen, sondern fiktiv abgerechnet, ist er zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW 1986, 1538; OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Köln VersR 2000, 1021; Steffen NJW 1995, 2057; Schiemann DAR 1982, 309;… MüKO-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn 380). - OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20
Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue …
Unvertretbare Hinauszögerung der Regulierung durch den Ersatzpflichtigen kann bei der Schmerzensgeldfestsetzung Berücksichtigung finden (OLG Hamm 15.2.2019 - 11 U 136/16 - OLG Dresden 28.4.17 - 6 U 1780/16 - OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Frankfurt 7.1.99 - 12 U 98/07 -, NJW 99, 2447; OLG Nürnberg 22.12.06 - 5 U 1921/06 - OLG Celle 20.1.10 - 14 U 126/09 - offen gelassen von BGH NJW 2006, 1271).Die häufigste Fallkonstellation ist die grundlose Verweigerung jeglicher Vorschüsse (OLG Hamm 11.09.2002 - 9 W 7/02 - OLG Naumburg 25.09.2001 - 9 U 121/00 - und OLG Naumburg 15.10.2007 - 1 U 46/07 -) bzw. Zahlung extrem niedriger Vorschüsse (OLG Nürnberg 22.12.2006 - 5 U 1921/06 - VersR 2007, 1137; OLG Brandenburg 14.06.2007 - 12 U 244/06 - OLG Naumburg 10.7.14 - 2 U 101/13 -) über einen langen Zeitraum trotz klarer Haftung (OLG Naumburg 15.10.2007 - 1 U 46/07 - OLG München 25.9.09 - 10 U 5684/08 -).
- OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19
Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden
Unvertretbare Hinauszögerung der Regulierung durch den Ersatzpflichtigen kann bei der Schmerzensgeldfestsetzung Berücksichtigung finden (OLG Hamm 15.2.2019 - 11 U 136/16 - OLG Dresden 28.4.17 - 6 U 1780/16 - OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Frankfurt 7.1.99 - 12 U 98/07 -, NJW 99, 2447; OLG Nürnberg 22.12.06 - 5 U 1921/06 - OLG Celle 20.1.10 - 14 U 126/09 - offen gelassen von BGH NJW 2006, 1271).Die häufigste Fallkonstellation ist die grundlose Verweigerung jeglicher Vorschüsse (OLG Hamm 11.09.2002 - 9 W 7/02 - OLG Naumburg 25.09.2001 - 9 U 121/00 - und OLG Naumburg 15.10.2007 - 1 U 46/07 -) bzw. Zahlung extrem niedriger Vorschüsse (OLG Nürnberg 22.12.2006 - 5 U 1921/06 - VersR 2007, 1137; OLG Brandenburg 14.06.2007 - 12 U 244/06 - OLG Naumburg 10.7.14 - 2 U 101/13 -) über einen langen Zeitraum trotz klarer Haftung (OLG Naumburg 15.10.2007 - 1 U 46/07 - OLG München 25.9.09 - 10 U 5684/08 -).
- LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
Urteil wegen verlorener Zahnprothese
Der Ersatz für Personenschäden ist hingegen nur dann zu leisten, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes auch tatsächlich durchgeführt bzw. ernsthaft beabsichtigt ist (…vgl. Flume in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 01.08.2018, § 249, Rn. 77; BGH wie vor;… OLG Köln, BeckRS 2000, 2724, Rn. 6; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, AG Bonn, BeckRS 2013, 07487).Selbst wenn es sich nicht um unmittelbare Behandlungskosten handelte, würde die Neuanfertigung einer Prothese zu Lebzeiten des Erblassers eine Ersatzleistung darstellen, die der Wiederherstellung der körperlichen Integrität des Geschädigten diente (vgl. AG Bonn wie vor und in diesem Sinne: OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, zur Verneinung von Umbaukosten auf fiktiver Grundlage, die zwar keine Behandlungskosten im unmittelbaren Sinne darstellten, jedoch nicht anders zu behandeln seien).
- LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05
Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung …
- OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 22 U 153/09
Mithaftung des ohne Beleuchtung fahrenden Radfahrers
- OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19
Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?
- OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d. …
- OLG München, 02.06.2021 - 10 U 7288/20
Höhe des Schmerzensgeldes (50.000 EUR) bei dauerhaften Schmerzen im Sprunggelenk …
- OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf …
- OLG München, 29.07.2020 - 10 U 2287/20
Bemessung der Schmerzensgeldhöhe
- OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
Schadensersatz bei Nichtbeachtung von Unfallerhütungsvorschriften zur Sicherung …
- OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 177/18
Zur Zulässigkeit der fiktiven Schadensabrechnung im Deliktrecht
- OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
Zum verletzungsbedingten Mehrbedarf des Geschädigten wegen des …
- OLG Köln, 13.11.2024 - 5 U 88/22
Ermittlung und Schätzung von durch ein behandlungsfehlerbedingtes Wachkoma eines …
- OLG München, 24.06.2020 - 10 U 5582/19
Keine Mithaftung der Klagepartei aus Betriebsgefahr
- OLG Bamberg, 28.03.2023 - 5 U 122/22
Unfallbedingter Verdienstausfall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
- LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
Forsteigentümer - Verkehrssicherungspflicht
- OLG Saarbrücken, 01.03.2018 - 4 U 143/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallursächlichkeit der Bildung eines …
- BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
Ausgleich verletzungsbedingt vermehrter Wohnbedürfnisse
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.01.2003 - I-3 Wx 389/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 883, 2346, 2286, 2301
"Anspruch" aus Erbvertrag nicht vormerkungsfähig - rechtsportal.de
BGB § 883 § 2346 § 2286 § 2301
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 883, 2346, 2286, 2301
"Anspruch" aus Erbvertrag oder Schenkung auf Todesfall nicht vormerkungsfähig - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tochter will ihr Erbe absichern - Vor dem Tod des Erblassers keine Vormerkung im Grundbuch
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertraglicher Verzicht auf gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht; Hausgrundstück als Ausgleich für einen Erbverzicht; Sicherbarkeit von erbrechtlichen Ansprüchen durch Vormerkung vor dem Tode eines Erblassers; Vormerkungsfähigkeit von künftigen oder bedingten ...
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 19.11.2002 - 7 T 253/02
- OLG Düsseldorf, 29.01.2003 - I-3 Wx 389/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 936
- FGPrax 2003, 110
- FamRZ 2003, 1230
- Rpfleger 2003, 290
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53
Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2003 - 3 Wx 389/02
Jedenfalls genügt es nicht, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs lediglich eine mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht (BGHZ 12, 115, 117).
- OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines …
Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff;… Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten. - OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 64/20
Keine Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall
Zum anderen wird die Eintragung einer Vormerkung für einen erbrechtlichen Anspruch mit dem Argument verneint, dass der Erblasser nicht gehindert sei, zu Lebzeiten noch über sein Vermögen zu verfügen (vgl. BGH NJW 1954, 633 ff. für das Vermächtnis; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389 ff. für ein Schenkungsversprechen von Todes wegen; BayObLG FGPrax 2002, 151 f. für ein Schenkungsversprechen von Todes wegen; Senat FGPrax 2003, 110 für einen Erbverzichtsvertrag;… Palandt-Herrler, a.a.O., § 883 Rn. 18).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berichtigung eines Namenseintrags im Familienbuch; Übertragung nicht mehr gebräuchlicher Buchstaben in heutige Schreibweisen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und allgemeines Persönlichkeitsrecht; Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Richtigkeit von ...
Verfahrensgang
- AG Köln, 16.08.2002 - 378 III 289/96
- LG Köln, 03.01.2003 - 1 T 351/02
- OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Namensrecht und Vertrauensschutz
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Indes hat sich diese in der Literatur teilweise kritisierte Rechtsprechung (…vgl. Bornhofen a. a. O. S. 130) im Lichte der von dem Amtsgericht zutreffend herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97 - (StAZ 2001, 207) nicht nur als zutreffend herausgestellt, sondern zudem in ihrem Ansatz eine weitergehende Bedeutung gewonnen. - BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Indes ist dem Beteiligten zu 1. wegen Versäumung der der am 24.01.2002 abgelaufenen 2-wöchigen Beschwerdefrist gem. § 22 Abs. 2 FGG i. V. m. einer entsprechenden Anwendung des § 44 S. 2 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil das Landgericht ihm eine Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt hat (BGH FGPrax 2002, 166 = MDR 2002, 1140). - BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78
Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Zutreffend haben die Vorinstanzen die Frage, ob der Heiratseintrag zu berichtigen ist, nach deutschem und nicht nach US-amerikanischen Recht beurteilt (vgl. BGH StAZ 1979, 260 und seit Inkrafttreten des IPRG 1986 jetzt Art. 10 Abs. 1 EGBGB i. V. m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
- BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Auch kann ein Name grundsätzlich nicht ersessen werden, also normalerweise nicht durch langjährige Führung erworben werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 148; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Frankfurt, 08.06.1994 - 20 W 236/94
Bestimmung des Familiennamens; Geburtsname der Ehegatten; Früherer Ehename
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Auch kann ein Name grundsätzlich nicht ersessen werden, also normalerweise nicht durch langjährige Führung erworben werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 148; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 29.10.1981 - 15 W 144/81
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Sowohl in der Literatur wie auch in der Rechtsprechung wird es vom Ansatz her auch nicht in Frage gestellt, dass der heute nicht mehr gebräuchliche Buchstabe "" für einen eigenständigen verschärften S-Laut an sich regelmäßig mit dem Buchstaben "ß" wiederzugeben ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; Bornhofen StAZ 1983, 128; Wagner StAZ 1959, 321).
- OLG Köln, 15.02.2012 - 16 Wx 17/11
Berichtigung eines Geburtseintrags hinsichtlich der Schreibweise des …
Rn. 13 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der heute nicht mehr gebräuchliche Umlaut "fs" für einen eigenständigen verschärften S-Laut an sich regelmäßig mit dem Buchstaben "ß" wiederzugeben ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; OLG Köln, StAZ 2004, 340; OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135; Bornhofen StAZ 1983, 128; Wagner StAZ 1959, 321).Rn. 15 2. Allerdings ist dennoch im Einzelfall auch dem Umstand Rechnung zu tragen, ob eine bestimmte Schreibweise des Namens schon seit längerem unbeanstandet geführt bzw. gebräuchlich geworden ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; OLG Köln, StAZ 2004, 340).
Rn. 17 Anders als das Amtsgericht hält der Senat diese Grundsätze nicht nur im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Verfahren der Namensänderung, sondern auch im vorliegenden Berichtigungsverfahren für anwendbar (ebenso OLG Köln, StAZ 2004, 340; zweifelnd OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135).
- OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
Personenstandsverfahren: Unrichtige Schreibweise eines Familiennamens in der …
Das Landgericht ist zunächst unter Bezugnahme auf die ganz einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass das "ß" bzw. das "ss" als Nachfolgebuchstaben des früheren "..." anzusehen sind (…vgl. OLG Hamm StAZ aaO und 1983, 343 sowie 1978, 330 ff; OLG Köln Beschluss vom 10. März 2003 - 16 Wx 15/03 -, jew. m. w. N.). - KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des …
11 b) Der in einem Personenstandsregister ausgewiesene Name darf aber ausnahmsweise unberichtigt bleiben, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auswirken würde (BayObLG, NJW-RR 2000, 1104, 1106; OLG Düsseldorf, StAZ 2001, 107, 108; OLG Köln, StAZ 2004, 340, 341).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 328 BGB, § 7 StVG, § 105 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 SGB 7
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zu den Voraussetzungen einer Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 11 (Kurzinformation)
Fahrt zur Betriebsfeier keine "betriebliche Tätigkeit" § 105 SGB VII
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auf dem Weg zur Betriebsfeier verunglückt - OLG Frankfurt: kein Arbeitsunfall - keine Haftungsbeschränkung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
SGB VII § 8 § 105 Abs. 1 S. 1
Schadensersatzansprüche und Haftungsprivileg bei Wegeunfällen von und zu Betriebsfeiern
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - 7 O 294/01
- OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1025
- MDR 2003, 1053
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00
Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 19 Bei der Fahrt des Schädigers handelt es sich schließlich auch nicht um einen sog. Betriebsweg (auch Dienst- oder Arbeitsweg genannt), denn dieser setzt voraus, dass der Weg in Ausübung der versicherten Beschäftigung selbst zurückgelegt wird (…Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 SGB VII Rz. 124;… Schulin, § 30 Rz. 85; zur Abgrenzung siehe auch BAG v. 14.12.2000 - 8 AZR 92/00, NJW 2001, 2039).Rn. 20 Die Herbeiführung eines Wegeunfalls i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII stellt jedoch nach allgemeiner Auffassung keine betriebliche Tätigkeit nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII dar, weil auch der Weg von und zur Arbeitsstelle keine betriebliche Verrichtung ist (BGH VersR 1967, 1201; VersR 1978, 625; KG VersR 1983, 176; BAG v. 14.12.2000 - 8 AZR 92/00, NJW 2001, 2039;… Ricke in Kasseler Kommentar, § 105 SGB VII Rz. 6;… Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, S. 1578).
- OLG Hamm, 30.09.1998 - 32 U 6/98
Voraussetzungen eines Übergangs von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 12 Nach der st. Rspr. des Bundessozialgerichts gehört die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen zur versicherten Tätigkeit, wenn alle Betriebsangehörigen zur Teilnahme an der Feier berechtigt sind, sie mit Willen der Betriebsleitung durchgeführt wird und durch die Teilnahme von Vertretern der Betriebsleitung die betriebliche Verbundenheit der Mitarbeiter mit der Betriebsleitung gefördert werden soll (BSG BSGE 1, 179 ff.;, ebenso LAG Niedersachsen, EzS 140/184); eine Pflicht zur Teilnahme ist nicht erforderlich (OLG Hamm v. 30.9.1998 - 32 U 6/98, VersR 2000, 600 m.w.N.).Auch das OLG Hamm (OLG Hamm v. 30.9.1998 - 32 U 6/98, VersR 2000, 600) hat den Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von einer Betriebsfeier auf § 550 RVO gestützt und diesen somit als Wegeunfall behandelt.
- BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
Rechtsmittelkosten nach Grundurteil
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 23 Da die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil (§ 304 ZPO) ohne Erfolg blieb, waren ihr gem. § 97 Abs. 1 ZPO schon in diesem Urteil die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen (BGH NJW 1956, 1235; OLG Oldenburg JurBüro 1992, 492).
- OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 122/91
Grundurteil, Zurückweisung, Kostenentscheidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 23 Da die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil (§ 304 ZPO) ohne Erfolg blieb, waren ihr gem. § 97 Abs. 1 ZPO schon in diesem Urteil die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen (BGH NJW 1956, 1235; OLG Oldenburg JurBüro 1992, 492). - BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 12 Nach der st. Rspr. des Bundessozialgerichts gehört die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen zur versicherten Tätigkeit, wenn alle Betriebsangehörigen zur Teilnahme an der Feier berechtigt sind, sie mit Willen der Betriebsleitung durchgeführt wird und durch die Teilnahme von Vertretern der Betriebsleitung die betriebliche Verbundenheit der Mitarbeiter mit der Betriebsleitung gefördert werden soll (BSG BSGE 1, 179 ff.;, ebenso LAG Niedersachsen, EzS 140/184); eine Pflicht zur Teilnahme ist nicht erforderlich (OLG Hamm v. 30.9.1998 - 32 U 6/98, VersR 2000, 600 m.w.N.). - BGH, 14.02.1978 - VI ZR 216/76
Stillschweigende Vereinbarung eines Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 20 Die Herbeiführung eines Wegeunfalls i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII stellt jedoch nach allgemeiner Auffassung keine betriebliche Tätigkeit nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII dar, weil auch der Weg von und zur Arbeitsstelle keine betriebliche Verrichtung ist (BGH VersR 1967, 1201; VersR 1978, 625; KG VersR 1983, 176; BAG v. 14.12.2000 - 8 AZR 92/00, NJW 2001, 2039;… Ricke in Kasseler Kommentar, § 105 SGB VII Rz. 6;… Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, S. 1578). - BGH, 19.01.1988 - VI ZR 199/87
Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr bei Verkehrsunfall auf dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des vorgenannten Haftungsprivilegs unter Betriebsangehörigen, das in erster Linie der Wahrung des Betriebsfriedens dient und nur dann gilt, wenn sich in dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem manifestiert (BGH v. 21.1.1988 - III ZR 40/88, VersR 1989, 650; v. 19.1.1988 - VI ZR 199/87, MDR 1988, 487 = VersR 1988, 391 zu §§ 636, 637 RVO a.F.). - BSG, 27.02.1985 - 2 RU 42/84
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen - Versicherungsschutz - Pflege der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 13 Im Unterschied zur Auffassung der Beklagten ist dabei jedoch genau zu differenzieren zwischen den Wegen zu und von einer Betriebsfeier einerseits und andererseits der Teilnahme an der Betriebsfeier selbst, die eine versicherte Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII darstellt bzw. als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung den dort genannten versicherten Arbeitstätigkeiten "gleichgesetzt" wird (BSG v. 27.2.1985 - 2 RU 42/84; NZA 1985;… 575, Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2 Unfallversicherungsrecht, 1996, § 30 Rz. 78), wobei der Kreis der hiervon geschützten Verhaltensweisen großzügig gefasst wird (…Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2 Unfallversicherungsrecht, 1996, § 30 Rz. 78). - BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74
Richtfest - Geselliges Beisammensein - Unfallversicherungsschutz - Auto des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Rn. 15 Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG BSGE 41, 58 [60]), das den Unfallversicherungsschutz auf der Heimfahrt von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung aus der damals geltenden Regelung des § 550 S. 1 RVO a.F. hergeleitet und diese Fahrt damit als Wegeunfall qualifiziert hat (bestätigt durch ein weiteres Urt. des BSG v. 27.6.1991 - 2 RU 63/90, bei Juris), hingegen nicht als Arbeitsunfall. - BGH, 21.12.1988 - III ZR 40/88
Haftungsbefreiungen - Wegfall - Teilnahme am allgemeinen Verkehr
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02
Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des vorgenannten Haftungsprivilegs unter Betriebsangehörigen, das in erster Linie der Wahrung des Betriebsfriedens dient und nur dann gilt, wenn sich in dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem manifestiert (BGH v. 21.1.1988 - III ZR 40/88, VersR 1989, 650; v. 19.1.1988 - VI ZR 199/87, MDR 1988, 487 = VersR 1988, 391 zu §§ 636, 637 RVO a.F.). - BGH, 24.10.1967 - VI ZR 67/66
Einordnung der Zurücklegung des Weges zu und von einer auswärtigen Arbeitsstätte …
- BSG, 27.06.1991 - 2 RU 63/90
Anspruch auf Verletztenrente aus Anlass eines Unfalls - Ansprüche aus der …
- BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 159/03
Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen
Die Zweckbestimmung beurteilt sich aus der Sicht der Person des Schädigers, nicht aber aus der Person des Geschädigten (BGH 30. Juni 1998 - VI ZR 286/97 - NZA-RR 1998, 454; OLG Frankfurt 12. März 2003 - 23 U 133/02 - NJW-RR 2003, 1025). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 103/04
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Gewährung von Leistungen aus …
Der Weg von und zum Ort der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kann jedoch nicht wie der Betriebsweg als Arbeitstätigkeit oder diese gleichgesetzte Tätigkeit angesehen werden (siehe OLG, Frankfurt Urteil vom 12.03.2003, 23 U 133/02).Dabei kann dahinstehen, ob es sich für den Fahrer des Wagens im vorliegenden Fall um einen Betriebsweg handelte, da er im Auftrag des Arbeitgebers den Transport von Arbeitskollegen zum Veranstaltungsort übernommen hatte (siehe Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 Rdnr.179a; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2003, 23 U 133/02).
- LG Dresden, 16.04.2004 - 10 O 5837/03 Als "betriebliche Tätigkeit" ist jede betriebsbezogene Tätigkeit zu verstehen, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist (…OLG Hamm Urt. v. 15.6.1998 - 6 U 34/98 OLG Report Hamm 1998, 267 = MDR 1998, 1287 [OLG Hamm 15.06.1998 - 6 U 34/98] mit Hinweis auf BAG VersR 1974, 1077; OLG Frankfurt Urt. v. 12.3.2003 - 23 U 133/02 MDR 2003, 153;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl. 1997, Kap. 31 Rn. 101;… Schmitt, Kommentar zum SGB VII , 1998, § 105 Rz. 5 ).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht
Verfahrensgang
- LG Bautzen - 2 StVK 501/98
- OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 392
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06
Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal- …
Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, daß eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 297; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 64 (Ls) = Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) - OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615; OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392; LG Hamburg NStZ 2002, 55).Ein solcher Anspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn der Gefangene geltend macht, daß aufgrund bestimmter Umstände eine Auskunftserteilung nicht ausreichend sei und er der Akteneinsicht bedürfe (…vgl. OLG Hamm aaO; OLG Dresden NStZ 2000, 392).
Dabei wird teilweise auch verlangt, daß der Gefangene konkret vortragen muß, warum die Auskunft nicht ausreicht oder daß die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, daß er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).
- OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf vollständige Akteneinsicht nach …
Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (…OLG Dresden a.a.O., OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301; OLG Hamm NStZ 2002, 615 m.w.N.).Dabei wird teilweise auch verlangt, dass der Gefangene konkret vortragen muss, warum die Auskunft nicht ausreicht oder dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. September 2004, 3 Ws 872/04 (StVollz)) und er darlegt, dass er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).
- OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04
Strafvollzug: Voraussetzungen des Rechts des Gefangenen auf Einsicht in seine …
Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München, ZFStrVo2001, 362; OLG Dresden, NStZ 2000, 392) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (…OLG Dresden aaO, OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, 301; OLG Hamm, NStZ 2002, 615 mwN).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Verfassungsbeschwerde - Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen - …
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. November 1999 - 2 Ws 315/99 - . - KG, 14.01.2010 - 2 Ws 511/09
Akteneinsicht im Strafvollzug; Informationsrecht; Aktenauskunft (rechtliches …
Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, daß eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 297; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) - NStZ-RR 2005, 64 - LS; OLG Koblenz ZfStrVo 2003; 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615; OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392; Senat, Beschluß vom 5. September 2007 - 5 Ws 700/06 Vollz - ). - OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Vollz (Ws) 269/12
Einsicht in Gefangenenpersonalakte; Unzulässige Verfahrensrüge bei fehlenden …
Rn. 2 Voraussetzungen und Umfang des Rechts des Strafgefangenen auf Einsichtnahme in seine Gefangenenpersonalakte sind in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2002, 1 Vollz (Ws) 25/02 in NStZ-RR 2002, 256; OLG Dresden, Beschluss vom 22.11.1999, 2 Ws 315/99 in NStZ 2000, 392).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Straßenreinigung: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht einer Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 839 BGB; Art. 34 GG; § 52 Abs. 1c NStrG
Umfang der Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle i.S.d. § 52 Abs. 1c Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - IWW
- Wolters Kluwer
Umfang der Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle i.S.d. § 52 Abs. 1c Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 § 839; Nieders. StraßenG § 52 Abs. 1 c
Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Winterdienst für gefährliche Fahrbahnstellen
Verfahrensgang
- LG Lüneburg - 2 O 165/01
- OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1413
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89
Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1 …
Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
Als solche gefährlichen Stellen werden daher z. B. starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, scharfe und unübersichtliche Kurven, auffallende Verengungen sowie zu Glättebildung neigende Brücken- und Straßenanteile an Wasserläufen angenommen (vgl. BGHZ 112, 74; OLG München, NJW-RR 1990, 1121; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1439; OLG Jena, BADK-Information 2001, 161). - OLG Brandenburg, 22.08.1995 - 2 U 1/95
Räum- und Streupflicht der Gemeinde
Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
Als solche gefährlichen Stellen werden daher z. B. starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, scharfe und unübersichtliche Kurven, auffallende Verengungen sowie zu Glättebildung neigende Brücken- und Straßenanteile an Wasserläufen angenommen (vgl. BGHZ 112, 74; OLG München, NJW-RR 1990, 1121; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1439; OLG Jena, BADK-Information 2001, 161). - BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
Es muss sich um solche Fahrbahnstellen handeln, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten lässt (vgl. BGH NJW 1965, 201; Senatsurteil vom 11. Januar 1995 - 9 U 11/94 - OLGR Celle 1995, 53). - OLG München, 05.10.1989 - 1 U 2344/89
Streupflicht und Räumpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften; Gefährliche …
Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
Als solche gefährlichen Stellen werden daher z. B. starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, scharfe und unübersichtliche Kurven, auffallende Verengungen sowie zu Glättebildung neigende Brücken- und Straßenanteile an Wasserläufen angenommen (vgl. BGHZ 112, 74; OLG München, NJW-RR 1990, 1121; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1439; OLG Jena, BADK-Information 2001, 161). - OLG Celle, 11.01.1995 - 9 U 11/94
Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
Es muss sich um solche Fahrbahnstellen handeln, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten lässt (vgl. BGH NJW 1965, 201; Senatsurteil vom 11. Januar 1995 - 9 U 11/94 - OLGR Celle 1995, 53).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 46/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- JurPC
Dollhouse.de
- aufrecht.de
Dollhouse.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Pflicht zur Herausgabe einer Internetadresse
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de
BGB § 241 § 242 § 276
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertragliche und zeichenrechtliche Ansprüche gegen eine Internet-Domain; "Domain-Grabbing" bei bestehenden (vor-)vertraglichen Kooperationsverhandlungen zum Zeitpunkt der Registrierung einer auf den Vertragspartner hinweisenden Internet-Domain durch den Verletzer; ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.07.2000 - 315 O 111/00
- OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 46/01
Papierfundstellen
- MMR 2003, 280
- K&R 2003, 144
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 46/01
Im übrigen hat der Bundesgerichtshof zu Recht erst kürzlich entschieden, dass ein derartiger Anspruch auf Umschreibung eines Domain-Namens gegen den nicht berechtigten Inhaber jedenfalls auf marken- bzw. namensrechtlicher Anspruchsgrundlage nicht besteht (BGH WRP 02, 694, 700 - shell.de).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.08.2002 - 3 W 78/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- JurPC
- aufrecht.de
Verona.tv
- stroemer.de
Verona.tv
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de
BGB § 12 § 823 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsverletzung von Verona Feldbusch durch die Internetdomain "verona. tv"; Bekanntheitsgrad bei Verbrauchern
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Rechtsprechung
| OLG München, 13.02.2003 - 11 W 662/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen die im Berufungsverfahren angefallenen Gerichtskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
KV- GKG Nr. 1221; ZPO § 718 Abs. 1
Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Berufung
Verfahrensgang
- LG München I - 28 O 3831/02
- OLG München - 18 U 3563/02
- OLG München, 13.02.2003 - 11 W 662/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 717
- FamRZ 2003, 1767
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 14.05.1998 - 8 W 87/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21
Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über …
Rn. 7 Gegen die Kostenrechnung legte die Beklagte und Berufungsklägerin mit Schriftsatz vom 01.07.2021 Erinnerung ein unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung (OLG München, 13.02.2003 - 11 W 662/03) und mit dem Antrag, die Gerichtsgebühren nach Nr. 1222 KV GKG wegen der Klagerücknahme auf 2, 0 zu reduzieren.Während ein gewichtiger Teil der Kommentarliteratur (DörndorferBeckOK Kostenrecht, 34. Edition, Stand 01.07.2021, zu GKG KV 1222 Rn.9;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, Teil 1: Gerichtskostengesetz (GKG) KV GKG Nr. 1222 Rn. 57) eine Gebührenermäßigung in diesem Fall verneint, bejaht ein anderer Teil (…BDZ/Zimmermann, 5. Aufl. 2021, GKG KV 1222 Rn. 12) die Anwendbarkeit der Nr. 1222 KV-GKG unter Verweis auf den Beschluss des OLG München vom 13.02.2003 - 11 W 662/03.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.01.2003 - 6 U 1806/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AGBG § 9
Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Mietdauer für ein Kommunikationssystem - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.10.2001 - 1 HO 204/00
- OLG Koblenz, 23.01.2003 - 6 U 1806/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91
Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 6 U 1806/01
Unangemessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Klausel, in der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen des Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (vgl. BGH NJW 1984, 1182 m.w.N.; BGH NJW 85, 2328; BGH NJW 1993, 1133, 1134).Dementsprechend hat der BGH eine 10-jährige Bindung für die Überlassung einer Fernsprechnebenstellenanlage (BGH NJW 1985, 2328 ) und die 12-jährige Bindung an einen Breitbandkabelanschlussvertrag (BGH NJW 1993, 1133 ) nicht als unangemessene Benachteiligung angesehen.
- BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84
Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 6 U 1806/01
Unangemessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Klausel, in der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen des Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (vgl. BGH NJW 1984, 1182 m.w.N.; BGH NJW 85, 2328; BGH NJW 1993, 1133, 1134).Dementsprechend hat der BGH eine 10-jährige Bindung für die Überlassung einer Fernsprechnebenstellenanlage (BGH NJW 1985, 2328 ) und die 12-jährige Bindung an einen Breitbandkabelanschlussvertrag (BGH NJW 1993, 1133 ) nicht als unangemessene Benachteiligung angesehen.
- BGH, 08.04.1997 - X ZR 62/95
Ansprüche aus Servicevertrag und Wartungsvertrag - Vorliegen sittenwidriger …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 6 U 1806/01
Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW-RR 1997, 942. - BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82
Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 6 U 1806/01
Unangemessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Klausel, in der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen des Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (vgl. BGH NJW 1984, 1182 m.w.N.; BGH NJW 85, 2328; BGH NJW 1993, 1133, 1134).
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