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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1930
OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03 (https://dejure.org/2003,1930)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 (https://dejure.org/2003,1930)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 1 U 26/03 (https://dejure.org/2003,1930)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • kanzlei-bornemann.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Gutglaubensschutz Dritter bei Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der einem Treuhandvertrag zugrundeliegenden Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensrecht - Rechtsfolgen bei nichtigem Geschäftsbesorgungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 139, 172 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1
    Rechtsschein der Vollmachtsurkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer Bevollmächtigung mit dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Wirksamkeit einer im Innenverhältnis nichtigen Bevollmächtigung eines Teuhänders; Rechtsschein der Vollmacht durch Vorlage der Vollmachtsurkunde; Schutz des Gutgläubigen bei sich aus der Urkunde ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2690
  • WM 2004, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    (2) Der Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nach dem Schutzzweck des Gesetzes zur Nichtigkeit der Vollmacht (BGH NJW 2003, 2088, 2089; NJW 2003, 2091, 2092).

    (1) Allerdings sind die §§ 171 und 172 BGB sowie die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, die das erkennende Gericht teilt, auch dann anwendbar, wenn die Bevollmächtigung gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und deshalb nichtig ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092).

    Die §§ 171 bis 173 BGB sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung setzt, sich so behandeln lassen muss, als habe er die Vollmacht wirksam erteilt (BGH NJW 2003, 2091, 2092 m.w.N.).

    Eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn der Vertretene es - in der Regel über einen längeren Zeitraum - wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter auftritt und der Vertragspartner dieses bewusste Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Eine Anweisung durch einen vollmachtlosen Vertreter vermag einen solchen Rechtsschein indes nicht zu erzeugen (BGHZ 147, 145, 150).

    § 267 BGB ist nicht anwendbar, weil die Bank in dieser Konstellation nicht als Dritter zahlt, sondern auf (vermeintliche) Anweisung des Kontoempfängers (BGHZ 147, 145, 150).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Entsprechendes gilt auch dann, wenn die Vollmacht Teil eines gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Rechtsgeschäfts und deshalb gemäß § 139 BGB nichtig ist (BGH NJW 2001, 3774; NJW 2002, 2325).

    Solange ein Beteiligter die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nicht erkennen konnte, kann sein vertragskonformes Verhalten nicht als konkludente Genehmigung angesehen werden (BGH NJW 2002, 2325, 2327).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Diese Tätigkeit erforderte eine umfassende Rechtsbetreuung auf einem Teilgebiet des Rechts (vgl. BGH NJW 2001, 3774, 3775).

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn die Vollmacht Teil eines gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Rechtsgeschäfts und deshalb gemäß § 139 BGB nichtig ist (BGH NJW 2001, 3774; NJW 2002, 2325).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    (2) Der Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nach dem Schutzzweck des Gesetzes zur Nichtigkeit der Vollmacht (BGH NJW 2003, 2088, 2089; NJW 2003, 2091, 2092).
  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen …

    Es ist kein Anhaltspunkt ersichtlich, dass entsprechend dem Wortlaut der Formulierung der Treuhänderin Befugnisse eingeräumt werden sollten, die im Jahr 1995 wegen der damals noch geltenden beschränkten Postulationsfähigkeit nicht einmal einem Rechtsanwalt zugebilligt werden konnten (im Ergebnis a.A.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 = NJW 2003, 2690).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 11/04

    Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach …

    Auch die weiteren Handlungen wie Abtretung von Bezügen und Lebensversicherung dienten lediglich der Vorbereitung bzw. Ergänzung des eigentlichen Darlehensvertragsschlusses (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690, sowie OLG Bamberg, Az.: 4 U 240/01, Bl. 241 ff. d. A.).

    Nach einer neueren, im Vordringen befindlichen Auffassung, auf die sich die Klägerin stützt, soll aber die Überwindung der Nichtigkeit der Vollmacht durch § 172 Abs. 1 BGB voraussetzen, dass durch die Vorlage der betreffenden Vollmachtsurkunde dem Dritten gegenüber ein hinreichender Rechtsschein für die Wirksamkeit der Vollmacht gesetzt wird, was nach dieser Meinung dann von vornherein nicht gegeben ist, wenn sich die Nichtigkeit der Vollmacht bereits aus der Urkunde selbst ergibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2003, NJW 2003, 2690; OLG Celle, Urteil vom 10.3.2004, Az.: 3 U 145/03, OLGR 2004, 331).

  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).

    Rn. 51 e) Soweit das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 29.07.2003, 1 U 26/03 im Einklang mit der früheren Rechtsprechung der Kammer ausführt, dass es - in einem vergleichbaren Fall - an einem tauglichen Rechtsschein fehle, wenn sich die Umstände, die zur Nichtigkeit einer Vollmacht führen, schon aus der Vollmachtsurkunde selbst ergeben (sog. "Evidenz"), wurde die Entscheidung durch das Urteil des BGH vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02) überholt.

  • OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 76/04

    Kreditfinanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Widerruflichkeit …

    Weil im vorliegenden Fall eine Rückabwicklung nach dem HWiG zu erfolgen hat, kommt es auch nicht darauf an, ob eine fehlerhafte Vollmacht eventuell nach §§ 171, 172 BGB oder den Grundsätzen der Rechtsscheinvollmacht geheilt werden kann (gegen die Auffassung der übrigen BGH-Senate, z.B. BGH NJW 2001, 3774; BGH NJW 2002, 2325; BGH WM 2003, 1064; BGH WM 2003, 1710, nunmehr vom II. Zivilsenat, der in der Entscheidung BGH NJW 2003, 1252 noch auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft rekurriert hat, in den Urteilen vom 14.06.2004 in den Verfahren II ZR 393/02, WM 2004, 1529, und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, verneint; ähnlich auch OLG Karlsruhe OLGR 2003, 452, 453; nach OLG Karlsruhe OLGR 2004, 405 verjähren allerdings insoweit Bereicherungsansprüche nach § 197 BGB a.F. in vier Jahren, Revision unter dem Aktenzeichen XI ZR 275/04).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Einwendungsdurchgriff wegen …

    Rn. 21 Das Berufungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 29.07.2003 (1 U 26/03) zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu …

    Es ist kein Anhaltspunkt ersichtlich, dass entsprechend dem Wortlaut der Formulierung der Treuhänderin Befugnisse eingeräumt werden sollten, die im Jahr 1994 wegen der damals noch geltenden beschränkten Postulationsfähigkeit nicht einmal einem Rechtsanwalt zugebilligt werden konnten (im Ergebnis a.A.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 = NJW 2003, 2690 ).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 307/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorlegens einer zum Widerruf …

    Eine Zulassung der Revision ist deshalb auch unter Berücksichtigung der abweichenden Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht geboten.
  • OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03

    Zur Wirksamkeit eines Darlehensvertrags zum Zwecke der Finanzierung einer …

    Hinsichtlich der Frage der Duldungsvollmacht befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem von den Klägern vorgelegten Urteil des ersten Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 29.7.2003 (AZ: 1 U 26/03).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 302/03

    Ablehnung der Zulassung einer Revision zur Sicherung einer einheitlichen …

    Eine Zulassung der Revision ist deshalb auch unter Berücksichtigung der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe NJW 2003, 2690 ff. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht veranlaßt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.04.2002 - 3 U 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5467
OLG Hamm, 22.04.2002 - 3 U 1/01 (https://dejure.org/2002,5467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2002 - 3 U 1/01 (https://dejure.org/2002,5467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2002 - 3 U 1/01 (https://dejure.org/2002,5467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Pferd

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferd "Briga" eingeschläfert - Tierarzt dokumentiert Behandlung nicht - Anspruch auf Schadenersatz?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Dokumentationspflicht eines Tierarztes; Nebenpflichten eines Tierarztes; Dokumentation der wesentlichen medizinischen Aspekte einer Behandlung; Tierarzthaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1139
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 11.11.2009 - 5 U 77/09

    Anspruch des Auftraggebers einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung auf …

    Rn. 9 Nichts anderes ergibt sich aus der vom Beklagten diesbezüglich angeführten Entscheidung des OLG Hamm vom 22.04.2002, Az. 3 U 1/01 (VersR 2003, 1139).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen …

    Diese für die Humanmedizin entwickelten Grundsätze sind im Rahmen der tierärztlichen Haftung gleichermaßen anwendbar (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 22.04.2002 - 3 U 1/01 - VersR 2003, 1139; Urteil vom 26.06.2002 - 3 U 217/01 - OLG München NJW-RR 1989, 988, 989).
  • LG Lübeck, 02.02.2017 - 14 S 231/15

    Pferdeeinstellvertrag: Einordnung des Vertrages; Recht des Pensionswirts, …

    Die Nebenpflicht aus dem Tierarztvertrag zur Dokumentation bezieht sich auf die wesentlichen medizinischen Aspekte der Behandlung (OLG Hamm, Urteil vom 22.04.2004, - 3 U 1/01 -); fehlt es an hervorgehobenen medizinischen Gesichtspunkten, bedarf es keiner ärztlichen Dokumentation.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7873
OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02 (https://dejure.org/2002,7873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02 (https://dejure.org/2002,7873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. September 2002 - 13 W 2914/02 (https://dejure.org/2002,7873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO §§ 485 ff

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 485 ff.
    Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei behaupteter Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online

    Zulässigkeit von Gegenanträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 485 ff
    Einwand einer Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen und Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Das Verfahren ist - im Rahmen des vom Antragsteller vorgegebenen Beweisthemas - als grundsätzlich kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet (§§ 485 Abs. 1, 437 Abs. 1, 491 Abs. 1, 493 Abs. 2, 494 Abs. 2, 494 a ZPO; vgl. BGHZ 134, 190, 193), wenngleich dieser Grundsatz im Interesse des Antragstellers an der Verfahrensbeschleunigung nicht in jedem Falle zwingend durchgehalten wird ;§§ 491 Abs. 2, 494 Abs. 1 ZPO).

    Hinzu kommt weiter, daß der Antragsgegner durch eine sich auf einen Dritten beziehende Fragestellung nicht die Wirkungen des § 492 ZPO erzielen konnte, es sei denn, er verkündete dem Dritten im selbständigen Beweisverfahren den Streit, was nach inzwischen herrschender Auffassung allerdings zulässig ist (BGHZ 134, 190; a.A. z.B. Münchner Kommentar/Schreiber, § 485 Rn.22).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 21 W 20/96

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit von Gegenanträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Damit ist etwa eine Einbeziehung Dritter durch Gegenanträge in das selbständige Beweisverfahren nicht vereinbar (OLG Düsseldorf, Baurecht 96, 896;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn.94).

    cc) Aus den gleichen Gründen ist ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang des Gegenantrags mit dem Beweisthema des Antragstellers erforderlich (…vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Baurecht 96, 896; a.A. OLG München, MJW-RR 96, 1277).

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Nürnberg, 25.07.2000 - 4 W 2323/00

    Zulässigkeit eines Gegenantrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Die §§ 485 ff. ZPO schließen Gegenanträge weder ausdrücklich noch nach der Natur des selbständigen Beweisverfahrens aus (h.M.; vgl. Machweise bei Zöller/Herget, 23.Aufl., ZPO § 435 Rn. 3 und OLG Nürnberg, MDR 2001, 51, 52).
  • OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95

    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Hamburg, 09.02.2001 - 14 W 10/01

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Dieses Recht darf ihm nicht durch Gegenanträge aus der Hand genommen werden (OLG Hamburg, MDR 2001, 1012).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2024 - 8 W 7/24

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren

    Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren nur zulässig, wenn sie rechtzeitig gestellt werden und nicht zu einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens führen (Anschluss OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. September 2002 - 13 W 2914/02).

    Rn. 9 Solche Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des Sachkomplexes halten, der dem Beweissicherungsantrag des Antragstellers zugrunde liegt, und wenn sie vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 21 W 20/96 -, BauR 1996, 896; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. September 2002 - 13 W 2914/02 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 21 W 25/02 -, BeckRS 2010, 6119;… Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 486 Rn. 41;… Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 485 Rn. 3;… Hk-ZPO/Kießling, 10. Aufl., § 490 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 W 61/03

    Streitverkündung ist zulässig!

    Dem folgt der Senat aus den vom Bundesgerichtshof a.a.O. überzeugend dargelegten Gründen (ebenso KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002, 13 W 2914/02, NJOZ 2003, 182 = OLGR 2003, 92f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3499
OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03 (https://dejure.org/2003,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2003 - 19 U 38/03 (https://dejure.org/2003,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 19 U 38/03 (https://dejure.org/2003,3499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen bzgl. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen mit Selbstbehalt

  • ibr-online

    Rspr. zu Sicherheitseinbehalt gilt auch für öfftl.-rechtl. AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln bei Gewährleistungseinbehalt oder Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Auswirkung der Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede auf einen Bürgschaftsvertrag; Geltendmachung von Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlicher AG sieht in AGB Sicherheitseinbehalt von 5% vor, ablösbar durch Bürgschaft auf erstes Anfordern (a.e.A.): Unwirksam! (IBR 2003, 536)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1720
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Eine etwaige Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin führt jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrages (BGH NJW 2001, 1857).

    Die von der Beklagten vorgebrachten Einwände gegen die Höhe der Hauptforderung ergeben sich weder aus dem unstreitigen Sachverhalt noch aus dem Inhalt der Vertragsurkunden und sind daher einem Rückforderungsprozess vorbehalten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2001, 1857).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch liegt auch dann vor, wenn der Bürgschaftsvertrag nur der Erfüllung einer Sicherungsabrede zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner dient, sich aus dieser Sicherungsabrede jedoch kein wirksamer Anspruch des Gläubigers auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ergibt (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2001, 1857 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1997, 2598, 2599; NJW 2001, 1857, 1858) ist die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts von 5 % der jeweiligen Auftragssumme für eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren mit § 9 Abs. 1 AGBG a.F. unvereinbar.

    Eine unwirksame AGB-Klausel, die einen allein durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbaren Gewährleistungseinbehalt enthält, ist nicht als Verpflichtung zur Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft aufrechtzuerhalten (BGH NJW 2002, 894, 895; NJW 2001, 1857, 1858).

  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Wer einen Sicherheitseinbehalt auf einem eigenen Konto verwalten darf, werde auch nicht durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern unangemessen bevorzugt (OLG München, BauR 1995, 859, 860).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02

    Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Zudem führe die Bürgschaft auf erstes Anfordern unabhängig davon, ob als Auftraggeber ein privater Unternehmer oder die öffentliche Hand auftrete, zu einem Liquiditätsverlust des Auftragnehmers (…Leinemann, VOB-Kommentar, 2002, § 17 Rn. 84; Rübartsch, IBR 2003, 245).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Auf die Frage, ob die Klausel über die Austauschsicherheit in Satz 2 der Ziffer 6.2 eine teilbare Regelung bildet, kommt es nicht an (BGH NJW 2002, 894, 895).

    Eine unwirksame AGB-Klausel, die einen allein durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbaren Gewährleistungseinbehalt enthält, ist nicht als Verpflichtung zur Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft aufrechtzuerhalten (BGH NJW 2002, 894, 895; NJW 2001, 1857, 1858).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Ebenso wenig wie es für die Wirksamkeit solcher AGB-Klauseln darauf ankommt, ob als Auftragnehmer ein Kaufmann oder eine Privatperson auftritt (BGH NJW 2002, 2388, 2389), ist nicht entscheidend, ob als Auftraggeber ein Privater oder die öffentliche Hand tätig wird.

    Der BGH hat erst mit Urteil vom 18.4.2002 (BGH NJW 2002, 2388 f.) entschieden, dass solche Klauseln gegen § 9 AGB a.F. verstoßen.

  • OLG Stuttgart, 27.10.1993 - 1 U 143/93

    Bürgschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1997, 2598, 2599; NJW 2001, 1857, 1858) ist die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts von 5 % der jeweiligen Auftragssumme für eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren mit § 9 Abs. 1 AGBG a.F. unvereinbar.

    Die unangemessene Benachteiligung liegt darin, dass die mit einer solchen AGB-Klausel verbundene Machtposition des Auftraggebers unabhängig von ihrer Dauer zum Missbrauch reizen kann und dem gesetzlichen Leitbild des BGB sowie den Vorschriften der VOB widerspricht (Bomhard, BauR 1998, 179, 182; Sienz, BauR 2002, 1241, 1243 f.; Schmitz, IBR 2002, 663).

  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 495/00

    Unwirksame Sicherungsabrede ü. Bareinbehalt für Gewährleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Unabhängig von Höhe und Dauer des Sicherheitseinbehaltes ist eine Klausel über einen Einbehalt, der ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, unwirksam (BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - VII ZR 495/00).

    Die unangemessene Benachteiligung liegt darin, dass die mit einer solchen AGB-Klausel verbundene Machtposition des Auftraggebers unabhängig von ihrer Dauer zum Missbrauch reizen kann und dem gesetzlichen Leitbild des BGB sowie den Vorschriften der VOB widerspricht (Bomhard, BauR 1998, 179, 182; Sienz, BauR 2002, 1241, 1243 f.; Schmitz, IBR 2002, 663).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Der BGH hat zwar mit Urteil vom 4.7.2002 für den Fall einer unwirksamen AGB-Klausel, die den Auftragnehmer zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft verpflichtete, entschieden, dass die Lücke im Vertrag im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahingehend geschlossen werden müsse, dass der Auftragnehmer zur Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet sei (BGH NJW 2002, 3098, 3099).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem …

    bb) Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich eine Mehrzahl von Oberlandesgerichten angeschlossen (z. B. OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1585, 1586 = NZBau 2003, 674; OLG Hamm, BauR 2003, 1720, 1723; OLG München, BauR 2004, 1466, 1467 f.; OLG Celle, NZBau 2004, 214).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 21 U 24/03

    Vom Auftraggeber gestellter Bauvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über …

    Die Revision ist gemäß § 543 Absatz 2 Nummern 1 und 2 ZPO zuzulassen, da die Frage der Wirksamkeit einer von einem öffentlichen Auftraggeber verwendeten Formularklausel über einen Gewährleistungseinbehalt von 5% bei 5-jähriger Gewährleistungsfrist, der auf ein Verwahrgeldkonto des Auftraggebers zu nehmen ist und durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des OLG Hamm vom 1. Juli 2003 -19 U 38/03 - (OLG-Report Hamm 2003, 351 = BauR 2003, 1720) eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert, das OLG Hamm ist davon ausgegangen, dass auch die neben der Bürgschaft auf erstes Anfordern nach § 17 Nr. 6 Absatz 4 VOB/B gegebene Möglichkeit, den Sicherheitseinbehalt auf ein eigenes Verwahrkonto des öffentlichen Auftraggebers ohne Verzinsung zu nehmen, keinen angemessenen Ausgleich für die Formularklausel über einen 5-prozentigen Gewährleistungseinbehalt bedeutet.
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 135/00

    Werkvertragsrecht: Unangemessene Benachteiligung bei Vereinbarung des Rechts zur …

    Da schon diese Bindung erheblicher finanzieller Mittel beim Auftraggeber, dem kein angemessener Ausgleich gegenübersteht, die unangemessene Benachteiligung begründet und der Hinweis auf ein Insolvenzrisiko lediglich die schon gegebene Benachteilung noch bekräftigt, ist es für die Beurteilung nicht entscheidend, dass bei öffentlichen Auftraggebern rechtlich ein Insolvenzrisiko nicht besteht (wie hier OLG Hamm, OLG-Report 2003, 351, 353 = BauR 2003, 1720; Kammergericht, KGR Berlin 2003, 363; anderer Ansicht OLG München, BauR 1995, 859, 860).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5964
OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 31
    Vollstreckung eines unbestimmten ausländischen Titels

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung niederländischer Urteile in der Bundesrepublik Deutschland; Beantragung einer Vollstreckbarerklärung hinsichtlich des gesamten Urteils; Hinreichende Bestimmtheit eines Vollstreckbarkeitsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht; …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02
    Es kann und hat daher, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (OLGReport Köln 2002, 130 (= ZMR 2002, 348), 308 und 368), die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung bei der Vollstreckbarerklärung zu erfolgen (…BGH a. a. O.).

    Derartige Kosten können ebenfalls in der Vollstreckbarerklärung konkretisiert und beziffert werden, wenn sich aus den Vorschriften des Urteilsstaats ergibt, dass sie mit der Urteilssumme beigetrieben werden können (vgl. BGH NJW 83, 2773; Senat ZMR 2002, 348), wie hier aus § 277 des BW i. V. m. §§ 474, 480, 524 und 551 der niederländischen ZPO, wonach die Vollstreckungsorgane derartige Kosten ohne gesonderte Titulierung vorab dem Vollstreckungserlös entnehmen können bzw. zu begleichen haben.

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02
    Der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte deutsche Richter hat aber darauf hinzuweisen und auf eine Konkretisierung des Zinsanspruchs hinzuwirken, die den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH MDR 93, 904), da sich die Höhe der "gesetzlichen Zinsen" ohne weiteres den einschlägigen niederländischen Vorschriften entnehmen lässt, und sich mithin Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel ergeben.
  • OLG Hamm, 03.01.2017 - 25 W 296/14

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, AZ: IV b ZR 73/84, Tz. 17 = NJW 1986, 1440-1442, BGH Beschluss vom 27.05.1993, AZ: IX ZB 78/92, Tz. 12, BGH, Beschluss vom 04.03.1993, AZ: IX ZB 55/92, Tz. 18, 19 = NJW 1993, 1801-1803, OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002, AZ: 16 W 26/02 = OLGR Köln 2003, 264-265, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.1999, AZ: 14 W 16/99, Tz. 17, 18).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 25 W 48/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Titels

    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, AZ: IV b ZR 73/84, Tz. 17 = NJW 1986, 1440-1442, BGH Beschluss vom 27.05.1993, AZ: IX ZB 78/92, Tz. 12, BGH, Beschluss vom 04.03.1993, AZ: IX ZB 55/92, Tz. 18, 19 = NJW 1993, 1801-1803, OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002, AZ: 16 W 26/02 = OLGR Köln 2003, 264-265, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.1999, AZ: 14 W 16/99, Tz. 17, 18).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12644
OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01 (https://dejure.org/2002,12644)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.08.2002 - 2 U 3/01 (https://dejure.org/2002,12644)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. August 2002 - 2 U 3/01 (https://dejure.org/2002,12644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 197 (a.F.)
    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verbraucherkredit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 627
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Hier ist aufgrund der konkludent im Darlehensvertrag vereinbarten Leistungsbestimmung in jeder Rate ein dem Verhältnis der Gesamtbeträge entsprechender und von vorn herein feststehender Anteil an Kapital und Kreditkosten enthalten (vgl. BGH NJW 1984, 2161 [BGH 05.04.1984 - III ZR 2/83] ; 1987, 830; NJW-RR 1988, 757 [BGH 04.02.1988 - III ZR 17/87] ).
  • BGH, 06.11.1986 - III ZR 70/86

    Anrechnung von Leistungen auf einen nichtigen Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Hier ist aufgrund der konkludent im Darlehensvertrag vereinbarten Leistungsbestimmung in jeder Rate ein dem Verhältnis der Gesamtbeträge entsprechender und von vorn herein feststehender Anteil an Kapital und Kreditkosten enthalten (vgl. BGH NJW 1984, 2161 [BGH 05.04.1984 - III ZR 2/83] ; 1987, 830; NJW-RR 1988, 757 [BGH 04.02.1988 - III ZR 17/87] ).
  • BGH, 04.02.1988 - III ZR 17/87

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Vollstreckungsbescheids - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Hier ist aufgrund der konkludent im Darlehensvertrag vereinbarten Leistungsbestimmung in jeder Rate ein dem Verhältnis der Gesamtbeträge entsprechender und von vorn herein feststehender Anteil an Kapital und Kreditkosten enthalten (vgl. BGH NJW 1984, 2161 [BGH 05.04.1984 - III ZR 2/83] ; 1987, 830; NJW-RR 1988, 757 [BGH 04.02.1988 - III ZR 17/87] ).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Die vierjährige Verjährung des § 197 BGB a. F. soll verhindern, dass sich regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, der vom Schuldner nicht mehr in einer Summe aufgebracht werden kann; außerdem trägt die Verjährung von länger als 4 Jahre zurückliegenden Rückständen dem Umstand Rechnung, dass es bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die bis zu 30 Jahre zurückliegt (BGH NJW 2001, 2711 [BGH 12.06.2001 - XI ZR 283/00] ).
  • OLG Hamm, 28.03.1990 - 11 U 144/89

    Vierjährige Verährungsfrist; Zinsanteile; Kapitaltilgungsanteile in den laufenden …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Das gilt sowohl für die vertraglich vereinbarten Darlehenszinsen als auch für die in den einzelnen Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile (so auch OLG Hamm NJW 1990, 1672; OLG Stuttgart, NJW-RR 1992, 179; OLG Celle MDR 1994, 157).
  • OLG Stuttgart, 23.07.1991 - 6 U 10/91

    Bank-Anspruch; Ratenweise Kredit-Rückzahlung; Ratenkredit; Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Das gilt sowohl für die vertraglich vereinbarten Darlehenszinsen als auch für die in den einzelnen Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile (so auch OLG Hamm NJW 1990, 1672; OLG Stuttgart, NJW-RR 1992, 179; OLG Celle MDR 1994, 157).
  • OLG Celle, 03.11.1993 - 3 U 239/92

    Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs eines Darlehens; Staffelmäßige Berechnung …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01
    Das gilt sowohl für die vertraglich vereinbarten Darlehenszinsen als auch für die in den einzelnen Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile (so auch OLG Hamm NJW 1990, 1672; OLG Stuttgart, NJW-RR 1992, 179; OLG Celle MDR 1994, 157).
  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des …

    Rn. 10 b) Ob die in den Raten enthaltenen Tilgungsleistungen auch nach § 197 BGB aF in vier Jahren verjährten (so die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur: OLG Hamm, WM 1990, 924, 926; OLG Stuttgart, WM 1992, 864, 865 ff.; OLG Celle, MDR 1994, 157 f.; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 627 f.; MünchKommBGB/Grothe, 4. Aufl., § 197 Rn. 2; Staudinger/Peters, BGB, Neubearb.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2007 - 13 U 7/06

    Verbraucherdarlehensvertrag: Eintritt der mit der Schuldrechtsmodernisierung neu …

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob der u.a. auf das Urteil des OLG Schleswig vom 15.08.2002, NJW-RR 2003, 627 gestützten Ansicht des Landgerichts gefolgt werden kann, dass der Anspruch auf Rückzahlung eines vorzeitig fällig gestellten Ratenkredites nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bis zum 01.01.2002 geltenden Fassung der kurzen, 4-jährigen Verjährung gemäß § 197 BGB a.F. unterlag oder ob davon auszugehen ist, dass für diesen die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 195 BGB a.F. galt.
  • OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06

    Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Ratenkrediten

    a) Entgegen der von anderen Oberlandesgerichten (OLG Celle OLGReport 1994, 264, 266 f., OLG Schleswig NJW-RR 2003, 627 f.) vertretenen Auffassung unterlag der Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a.F.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2002 - 16 Wx 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10307
OLG Köln, 15.11.2002 - 16 Wx 178/02 (https://dejure.org/2002,10307)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 16 Wx 178/02 (https://dejure.org/2002,10307)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 16 Wx 178/02 (https://dejure.org/2002,10307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 732
    Rechtsschutzinteresse für die Klauselerinnerung

  • Wolters Kluwer

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für eine Klauselerinnerung bei Verzicht des Gläubigers auf Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7936
OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01 (https://dejure.org/2002,7936)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2002 - 11 U 2032/01 (https://dejure.org/2002,7936)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 11 U 2032/01 (https://dejure.org/2002,7936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    GmbHG § 32 a; ; GmbHG §§ 30 ff.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 32a §§ 30 ff.
    Kein Entzug der kostenlosen Nutzung eines Gesellschafter-Grundstücks durch den Gesellschafter in der Krise der Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenlose Nutzung von Grundeigentum eines Gesellschafters; Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Krise ; Entzug der Nutzung ; Eigenkapitalersetzender Charakter; Kündigung des Mietvertrags; Zwangsverwalter des Grundstücks

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Dieser Wert bemisst sich nach objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer (BGH MDR 1994, 1098).

    Das Risiko der tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten, insbesondere der Vermietbarkeit zu einem im Mietvertrag ursprünglich vorgesehenen Mietzins tragen die Gläubiger der Gemeinschuldnerin (BGH ZIP 1994, 1261, 1266).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (ZIP 1994, 1261 (1264)) darauf hingewiesen, dass der die Fortführung des Unternehmens ermöglichende Wert der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistung nicht nur darin liege, dass der Gesellschaft die Nutzungsmöglichkeit kostenlos, sondern darin, dass sie ihr überhaupt gewährt wird.

  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Nach Überwindung der Krise ist dieses wieder möglich (BGH in ZIP 1996, 538, 540).

    Es bleibe lediglich für die Dauer der Krise dem vermietenden oder verpachtenden Gesellschafter verwehrt, den vereinbarten Miet- oder Pachtzins zu fordern (BGH ZIP 1996, 538, 540) .

  • OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01

    Uuml;berlassung der Nutzung; Gesellschafter; GmbH; Krise

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Hierauf hat der Senat bereits in einer Parallelentscheidung (11 U 2463/01) hingewiesen.

    Der Senat ist, wie in einem vergleichbaren Fall (11 U 2463/01), davon überzeugt, dass eine Situation, in der die Gesellschaft (Gemeinschuldnerin) das ihr eingeräumte Nutzungsrecht im Sinne eines auszugleichenden Wertersatzes verloren hat, nicht vorliegt.

  • LG Hamburg, 16.03.2001 - 303 O 310/00

    Vollstreckung der Gesamtsozialversicherungsbeträge zu Gunsten von Krankenkassen; …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Es ist danach nicht erforderlich, dass während der gesamten Zeit der Durchsetzung des Anfechtungsrechts auch eine faktische Befriedigung des Insolvenzgläubigers in Betracht kommt (vgl. LG Hamburg, ZIP 2001, 711 ff. mit Anm. Gerhard Hape, ZIP 2001, 901 ff.).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Die Eigenkapitalersatzregeln führen also nicht die Rechtsfolgen einer unterlassenen Finanzierung der Gesellschaft herbei; sie dienen lediglich der Umqualifizierung einer tatsächlich durchgeführten zusätzlichen Finanzierung der Gesellschaft (BGH ZIP 1994, 1441 (1443)).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB § …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Der Senat vertritt in dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage (LG Stralsund, Az. : 60 342/99; LG Dresden, Az.: 8 S 0375/01; OLG Dresden, Az.: 13 W 1650/00, DZBIR 2001, 380-382) die Auffassung, dass eine Benachteilung der Insolvenzgläubiger auch dann in Betracht kommen kann, wenn die durch die Anfechtung erzielte Massenmehrung nicht für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger ausreicht.
  • OLG Dresden, 21.01.2001 - 13 W 1650/00

    Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Der Senat vertritt in dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage (LG Stralsund, Az. : 60 342/99; LG Dresden, Az.: 8 S 0375/01; OLG Dresden, Az.: 13 W 1650/00, DZBIR 2001, 380-382) die Auffassung, dass eine Benachteilung der Insolvenzgläubiger auch dann in Betracht kommen kann, wenn die durch die Anfechtung erzielte Massenmehrung nicht für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger ausreicht.
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Ob, wie seitens des Klägers behauptet, eine Krise der Gesellschaft bereits am 31.12.1997 eingetreten war, d. h. die Gesellschaft nicht nur rechnerisch überschuldet war, sondern auch eine negative Überlebens- oder Fortbestehensprognose bestand (BGHZ 119, 201), kann ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob die Gebrauchsüberlassung auch seitens der Beklagten zu 3) und 4) bereits den Eigenkapitalersatzregeln der §§ 30 ff. GmbHG unterliegt, da diese Leistung bereits vor ihrem Ausscheiden aus der Gemeinschuldnerin (auch) auf Krisenfinanzierung angelegt war (BGH ZIP 1997, 169).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96

    Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    a) Die Wirkung der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet mit Wirksamwerden des im Wege der Zwangsverwaltung erlassenen Beschlagnahmebeschlusses über das Grundstück am 30.03.2000, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf, da das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet ist (BGH MDR 1999, 304).
  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 370/98

    Nutzungsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses als funktionales …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
    Die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten unterliegt den Regeln der eigenkapitalersetzenden Nutzung (BGH, zuletzt in Lagergrundstück V, BGH ZIP 2000, 1491) .
  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung …

    Auch für eine solche einfache Streitgenossenschaft gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 ZPO (BGH, NJW 1992, 981 f.; st. Rspr. des Senates, vgl. etwa Beschl. v. 20.12.2006 - 4 SmA 46/06; OLG Celle, OLGR Celle 2001, 97 f.; OLG Dresden, OLGR Dresden 2003, 92 f.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 36 ZPO Rn. 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10781
OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02 (https://dejure.org/2003,10781)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2003 - 1 W 5/02 (https://dejure.org/2003,10781)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 1 W 5/02 (https://dejure.org/2003,10781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; BRAO § 53 Abs. 1; ; BRAO § 53 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 121; BRAO § 53; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1, 2
    Frist für Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Begründetheit eines Sachverständigenablehnungsverfahrens; Frist zur Stellung eines Ablehnungsgesuchs; Angemessene Prüfungs- und Überlegungszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.06.1994 - 1Z BR 73/94

    Sachverständiger; Befangen; Abgelehnt; Gutachten; Verwertung; Ablehnungsgesuch; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02
    Hierbei verlängert sich die Frist gerade dann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - auf die Ausführungen des Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten gestützt wird, um eine angemessene Prüflings- und Überlegungszeit (vgl. BayObLG, MDR 1995, 412; OLG Frankfurt/ Main, FamRZ 1995, 1208; OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Celle, NJW-RR 1995, 128;… Zöller/Greger, a.a.O.;… Thomas/Putzo, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 406 Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 20 W 566/94

    Gutachter in FGG-Verfahren; Ablehnung innerhalb Überlegungsfrist; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02
    Hierbei verlängert sich die Frist gerade dann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - auf die Ausführungen des Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten gestützt wird, um eine angemessene Prüflings- und Überlegungszeit (vgl. BayObLG, MDR 1995, 412; OLG Frankfurt/ Main, FamRZ 1995, 1208; OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Celle, NJW-RR 1995, 128;… Zöller/Greger, a.a.O.;… Thomas/Putzo, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 406 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 10.10.1988 - 27 W 31/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02
    Hierbei verlängert sich die Frist gerade dann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - auf die Ausführungen des Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten gestützt wird, um eine angemessene Prüflings- und Überlegungszeit (vgl. BayObLG, MDR 1995, 412; OLG Frankfurt/ Main, FamRZ 1995, 1208; OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Celle, NJW-RR 1995, 128;… Zöller/Greger, a.a.O.;… Thomas/Putzo, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 406 Rdnr. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.2002 - 9 U 100/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21581
OLG Düsseldorf, 23.12.2002 - 9 U 100/02 (https://dejure.org/2002,21581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2002 - 9 U 100/02 (https://dejure.org/2002,21581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 9 U 100/02 (https://dejure.org/2002,21581)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 8 U 32/15

    Kein Urteil im Fall Achenbach: Kunstberater muss erst einmal nicht zahlen

    Ein solches Vorgehen, das ohnehin nur ausnahmsweise gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, NJOZ 2003, 793, 796), wäre im vorliegenden Fall deshalb nicht sachgerecht, weil der gegen die ursprünglichen Beklagten zu 2) und 3) gerichtete Rechtsstreit dann ohne sachlich gerechtfertigten Grund praktisch erst in zweiter Instanz begonnen würde (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW-RR 1994, 379, 381).
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