Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur mangelnden Erfüllung der Schlüsselrückgabepflicht bei einem beendeten Mietverhältniss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nicht alle Schlüssel abgegeben...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu wenige Schlüssel zurückgegeben - Kann der Vermieter aus diesem Grund weiterhin Miete fordern?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung des Mietverhältnisses; Erfüllung der Rückgabepflicht; Erklärung der Besitzaufgabe; Unwirksamkeit einer Zinsklausel in einem Mietvertrag
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.02.2001 - 316 O 134/00
- OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81
Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen
Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01
Dies wiederum hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab (BGH NJW 1983, 1049, 1050; OLG Düsseldorf DWW 1987, 129).
- AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14
Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!
Ein Mieter hat aber grundsätzlich die an ihn übergebenen Schlüssel wieder bei dem Vermieter abzuliefern, wenn ihm ein Besitzrecht an dem Schlüssel gemäß § 986 BGB - hier unstreitig - nicht mehr zustand(OLG Köln, ZMR 2006, Seiten 859 f. OLG Hamburg, WuM 2004, Seite 471; OLG Düsseldorf, NZM 2003, Seite 397; OLG Hamm, NZM 2003, Seiten 26 f. OLG Brandenburg, NZM 2000, Seiten 463 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, Seite 209 OLG Hamburg, ZMR 1995, Seiten 18 ff.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, Seite 499 OLG München, DWW 1987, Seite 124). - KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der …
Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441;… Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9). - OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02
Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim …
Außerdem hätte bei einem Grundurteil, durch das der Klageanspruch nur zu einem Bruchteil für gerechtfertigt erklärt wird, die Klage im Übrigen durch Teilurteil abgewiesen werden müssen (vgl. BGH, VersR 1956, 768 [770 re. Sp.]; OLG Koblenz, VRS 68, 179 [182]; Urteile des Senats v. 01.06.1999, Az. 4 U 159/99 - 137, und vom 29.01.2002, Az. 4 U 58/01 - 13;… MünchKommZPO-Musielak, 2. Auflage, § 304 Rdnr. 11;… Zöller/Vollkommer, Kommentar zur ZPO, 23. Auflage, § 304, Rdnr. 18). - OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 44/12
Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Pflichtverletzungen …
Soweit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hiervon abweichend die Auffassung vertreten wird, ausnahmsweise genüge für eine ordnungsgemäße Rückgabe von Mieträumen die Rückgabe nur eines Schlüssels, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortrete und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht werde (Senat, OLGR 2008, 727; KG ZMR 2012, 693; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 577; OLG Köln, OLGR 2006, 525; OLG Hamburg, OLGR 2004, 441), mag dahin stehen, ob hieran im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des BGH festgehalten werden kann.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EuGVVO Art. 15 ff.
- rechtsportal.de
EuGVVO Art. 15 ff.
Zur Bestimmung des Begriffs "Verbrauchersachen" i.S.d. Art. 15 EuGVVO - ibr-online
Was sind Verbraucher im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 13; EGV-Amsterdam Art. 234; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 15 ff.; EUGVVO 44/2001 Art. 17; EUGVVO 44/2001 Art. 23; EuGVÜ Art. 13; ZPO § 544
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung; Auslegung von europarechtlichen Normen und Übereinkommen; Voraussetzungen für die Anwendung europäischen Verbraucherschutzes; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Verbraucher
Verfahrensgang
- LG Amberg, 12.02.2004 - 24 O 852/03
- OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
In BGHZ 144, 371 ff. = NJW 2000, 3133 ff. hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH Verbraucher im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes sein kann.Zweckbestimmungen im Hinblick auf andere Kreditnehmer haben insoweit - ebenso wie im Fall des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag - außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2000, 3133).
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
Das Halten eines GmbH-Anteils ist demnach bloße Vermögensverwaltung und daher nicht gewerblicher oder selbstständig beruflicher Tätigkeiten zuzuordnen (BGHZ 133, 71).Für den Fall des Schuldbeitritts entspricht dies gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71, 77 f.; 133, 220, 223).
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
Nach der ZPO-Reform ist die Letztentscheidungskompetenz den Berufungsgerichten zugewiesen und die Rechtskontrolle, die der BGH als Revisionsgericht leistet, ist auf die Fälle zu konzentrieren, in denen dies unbedingt notwendig erscheint (BGH NJW 2003, 1126). - EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
"Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO von den nationalen Rechtsordnungen losgelöst gemeinschaftsrechtlich einheitlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896;… Zöller-Geimer, ZPO, 24. Auflage, Art. 15 - 17 EuGVVO, Rn 4;… Thomas-Putzo, 25. Auflage 2004, Art. 15 EuGVVO, Rn 1). - BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
Für den Fall des Schuldbeitritts entspricht dies gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71, 77 f.; 133, 220, 223).
- OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
(Verbraucher-)Darlehen: zuständiges Gericht unter Berücksichtigung der Abgrenzung …
Der Begriff "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO ist losgelöst und unabhängig von den nationalen Rechtsordnungen gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2004, 1 U 991/04, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § ... 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 572; ; ZPO § 574; ; ZPO § 707 Abs. 2; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1570; ; BGB § 1572; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 3
- rechtsportal.de
Zur Statthaftigkeit der befristeten Beschwerde nach § 793 ZPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen Fehlens einer hinreichenden Erfolgsaussicht; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit; Analoge Anwendung anderer gesetzlicher Regelungen auch nach ...
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 15.12.2003 - 3 F 593/03
- OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04
- AG Rockenhausen, 13.10.2005 - 3 F 593/03
- OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05
Papierfundstellen
- MDR 2004, 836
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist auf der Grundlage der seit 01.01.2002 geltenden ZPO die befristete Beschwerde nach § 793 ZPO uneingeschränkt statthaft; für eine analoge Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO ist kein Raum mehr (gegen OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140ff).Der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 2003, 140ff), es sei gleichwohl von einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke auszugehen, weil die in der 10. Legislaturperiode beabsichtigte ausdrückliche Regelung der Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels (gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO) im Gesetzgebungsverfahren (der 14. Legislaturperiode) nur unter Hinweis auf die durch die Rechtsprechung anerkannte Unanfechtbarkeit fallen gelassen worden sei, vermag nicht zu überzeugen.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Auch das Bundesverfassungsgericht (MDR 2003, 886 = NJW 2003, 1924) hat wegen der gebotenen Rechtssicherheit und -klarheit eine eindeutige Regelung des Rechtsmittelrechts angemahnt, die auch durch die ZPO-Reform nicht in vollem Umfang umgesetzt worden sei und den Gesetzgeber zum Tätigwerden aufgefordert. - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Dieser Grundsatz liegt auch der (auch vom OLG Frankfurt am Main zitierten) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 1577) zugrunde, wonach nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch die Zivilprozessreform das - früher bejahte - außerordentliche Rechtsmittel (wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten und sonstiger greifbarer Gesetzeswidrigkeit) nicht mehr statthaft ist, weil die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde insoweit nunmehr durch § 574 ZPO abschließend geregelt ist.
- BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1095), der der Senat folgt, ist es einem Unterhaltspflichtigen allerdings nicht verwehrt, eine Herabsetzung (oder auch einen völligen Wegfall) seines Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB mit den gesetzlichen Einschränkungen nach § 323 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO - d.h. unter Zugrundelegung von nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetretenen Änderungen für die Zeit ab Rechtshängigkeit - durch Abänderungsklage (bei dem dafür zuständigen Wohnsitzgericht des Unterhaltsberechtigten) - geltend zu machen. - OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Diese dürfen im Rahmen der Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 769 ZPO verkannt wurden, indem der Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt (etwa weil das Gericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu strenge Anforderungen gestellt hat - vgl. Senat FamRZ 2002, 556) oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (etwa weil der Sach- und Streitstand nicht ausreichend berücksichtigt worden ist). - OLG Stuttgart, 18.11.2003 - 16 WF 112/03
Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt: Rechtsmittel gegen die einstweilige …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Wegen der nunmehr anzunehmenden uneingeschränkten Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist der völlige Ausschluss der Anfechtbarkeit (das heißt auch die bis zur Neuregelung der ZPO als statthaft angesehene außerordentliche befristete Beschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten) von Entscheidungen nach § 769 ZPO in analoger Anwendung von § 707 Abs. 2 ZPO wegen der nunmehr für sofortige Beschwerden gegebenen Abhilfemöglichkeit nach § 572 ZPO nicht gerechtfertigt (…so aber OLG Franfurt a.a.O; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003, Az. 16 WF 112/03 - zitiert nach juris).
- LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zitiert nach juris) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraumes (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zitiert nach juris;… Hartmann in Baumbach-Lauterbach, a.a.O., § 769 Rn. 12;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl. 2002, § 769 Rn. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht. - LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08
Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor …
Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zit. nach JURIS) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraums (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zit. nach JURIS;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach aaO., § 769 Rdnr. 12;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Auflage 2002, § 769 Rdnr. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem LAG Nürnberg vom 05.01.2006 - 6 Ta 255/05 - aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht. - OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen …
Aktenzeichen: 2 WF 4/04 2 WF 5/04.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.03.2004 - 2 U 172/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 661a
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 661a
Gewinnzusage - Anforderungen aus dem Vorliegen einer Gewinnzusage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Erfüllung einer Gewinnzusage; Beurteilung nach dem Empfängerhorizont; Irreführende Angaben im Rahmen von Werbung; Rechtliche Beurteilung einer Gewinnzusage, die sich auf die Art und Weise der Gewinnübergabe beschränkt
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 11.09.2003 - 3 O 117/03
- OLG Stuttgart, 11.03.2004 - 2 U 172/03
- OLG Stuttgart, 11.03.2004 - 2 U 171/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1420
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2004 - 2 U 172/03
Aufgrund der nach dem 01.03.2002 erfolgten Klagerhebung ergibt sich die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Heilbronn für die im Mitgliedsstaat Italien niedergelassene Beklagte aus Artikel 5 Nr. 3, 6O I VO (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVo) i.V.m. deren Artikel 66 I und 76 ( vgl. BGH NJW 2003, 426 zum insoweit gleichlautenden Art. 5 Nr. 3 EuGVü).Von der Anwendbarkeit deutschen Rechtes gehen beide Parteien ohne weiteres aus. - BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2004 - 2 U 172/03
Dieser Anspruchsnorm stehen verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegen (BGH NJW 2003, 3620). - BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00
Sparvorwahl
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2004 - 2 U 172/03
Insoweit können die für die Beurteilung irreführender Angaben im Rahmen der Werbung ( § 3 UWG) entwickelten Grundsätze übertragen werden, da es sowohl in § 661 a BGB als auch in § 3 UWG um die Frage geht, wie der Verkehr eine Mitteilung versteht ( vgl. BGH GRUR, 2002, 160, 162 - Warsteiner III; GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl;… Köhler/Piper UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 51 a).
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Rechtsprechung
| OLG München, 12.07.2004 - 6 U 2297/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
Keine Versäumung der Berufungsbegründung bei fehlender Darlegung zur Widerklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist mangels Ausführungen zur Widerklage; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verlust eines Teils eines Berufungsbegründungsschriftsatzes durch Diktat in mehreren Etappen
Verfahrensgang
- LG München I, 30.01.2004 - 29 O 4292/01
- OLG München, 12.07.2004 - 6 U 2297/04
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