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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3497
OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01 (https://dejure.org/2001,3497)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.2001 - 3 W 36/01 (https://dejure.org/2001,3497)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 3 W 36/01 (https://dejure.org/2001,3497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 89; ; ZPO § 766; ; ZPO § 850 c; ; ZPO § 850 f Abs. 2

  • beck.de PDF, S. 23
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38 § 89; ZPO § 766 § 850 c § 850 f Abs. 2
    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung durch Insolvenzgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Insolvenz; Einzelzwangsvollstreckung; Zwangsvollstreckung; Privilegierter Gläubiger; Unerlaubte Handlung; Insolvenzverfahren; Pfändung; Beteiligung; Verzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 423
  • Rpfleger 2001, 449
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Die Voraussetzung der von der Gläubigerin geltend gemachten greifbaren Gesetzwidrigkeit, dass nämlich die angefochtene Entscheidung (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744) mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1993, 1865; 1998, 1715 f.; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 3 W 230/00 -), erfüllt der angefochtene Beschluss schon deshalb nicht, weil das Landgericht die Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO eingreift, richtig beantwortet hat:.
  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Die Voraussetzung der von der Gläubigerin geltend gemachten greifbaren Gesetzwidrigkeit, dass nämlich die angefochtene Entscheidung (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744) mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1993, 1865; 1998, 1715 f.; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 3 W 230/00 -), erfüllt der angefochtene Beschluss schon deshalb nicht, weil das Landgericht die Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO eingreift, richtig beantwortet hat:.
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96

    Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Die Voraussetzung der von der Gläubigerin geltend gemachten greifbaren Gesetzwidrigkeit, dass nämlich die angefochtene Entscheidung (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744) mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1993, 1865; 1998, 1715 f.; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 3 W 230/00 -), erfüllt der angefochtene Beschluss schon deshalb nicht, weil das Landgericht die Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO eingreift, richtig beantwortet hat:.
  • KG, 15.07.1968 - 1 W 1774/68
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997).
  • BGH, 24.10.1957 - VII ZR 429/56

    Verzicht auf Teilnahme am Konkurs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Auch die nach § 12 KO früher bestehende, durch § 87 InsO nunmehr ausgeschlossene (…vgl. BT-Drucks. aaO S. 137 zu § 98 InsO-E) Möglichkeit des Konkursgläubigers, nach einem Verzicht auf die Teilnahme am Konkursverfahren gegen den Gemeinschuldner persönlich im Klagewege vorzugehen (h.M., vgl. BGHZ 25, 395; 72, 239), eröffnete nicht den Zugriff auf das konkursfreie Vermögen (§ 19 K0; s. BGHZ 25, 395, 900).
  • OLG Bamberg, 15.07.1992 - 2 WF 96/92

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Das Rechtsmittel der Gläubigerin ist als - vorrangig zu prüfende (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 1998 - 3 W 34/98 - OLG Bamberg NJW-RR 1992, 1466 f.) - sofortige weitere Beschwerde unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung keinen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 28.09.1987 - 22 W 29/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.1998 - 3 W 34/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Das Rechtsmittel der Gläubigerin ist als - vorrangig zu prüfende (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 1998 - 3 W 34/98 - OLG Bamberg NJW-RR 1992, 1466 f.) - sofortige weitere Beschwerde unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung keinen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • KG, 04.08.1992 - 11 W 4231/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.1997 - 5 W 160/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
    Ob dies ebenso zu beurteilen wäre, wenn ein übereinstimmender (objektiv) willkürlicher Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters vorläge (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 207, 208), bedarf keiner Entscheidung; hierfür bestehen keinerlei Anhaltspunkte.
  • RG, 07.07.1898 - VI 122/98

    Enthält die Entscheidung des Beschwerdegerichtes einen neuen selbständigen …

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Alt-Unterhalts- und Deliktsgläubigern in die …

    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 S. 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 S. 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZinsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36;… HK-Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14;… HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881;… BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZB 275/10

    Insolvenzrecht: Verbot der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung während der …

    Rn. 9 bb) Nach Ansicht anderer Instanzgerichte und nach der im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht erstreckt sich das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO auch auf das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 807, 899 ff ZPO (OLG Zweibrücken, NZI 2001, 423 f; OLG Jena, ZInsO 2002, 134; AG Bonn, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 24 M 551/08;… Jaeger/Eckardt, InsO, § 89 Rn. 41;… MünchKomm-InsO/Breuer, 2. Aufl., § 89 Rn. 9 und 12;… HK-InsO/Kayser, 6. Aufl., § 89 Rn. 25;… Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 89 Rn. 10;… Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 89 Rn. 9;… HmbKomm-InsO/Kuleisa, 3. Aufl., § 89 Rn. 3;… BK-InsO/Blersch/von Olshausen, 2007, § 89 Rn. 4;… Hess, Insolvenzrecht, 2007, § 89 Rn. 25;… Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO, 2011, § 89 Rn. 11;… Piekenbrock in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, § 89 InsO Rn. 21;… Gottwald/Gerhardt, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl., § 33 Rn. 4;… Mohrbutter in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 6 Rn. 375;… Musielak/Voit, ZPO, 9. Aufl., § 900 Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, 4. Aufl., § 900 Rn. 60; Viertelshausen, DGVZ 2001, 36, 37; Schwörer, DGVZ 2008, 17, 19; zu § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO: LG Darmstadt, NZI 2003, 609; LG Heilbronn, RPfleger 2008, 88, 89; AG Wilhelmshaven, NZI 2001, 436).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05

    Umfang des Vollstreckungsverbots im Insolvenzverfahren

    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36;… HK-InsO/Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14;… HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881;… BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 4/06

    Umfang des Vollstreckungsverbots im Insolvenzverfahren

    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36;… HK-InsO/Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14;… HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881;… BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05

    Arrest in der Insolvenz: Unzulässiger Vollzug eines strafprozessualen dinglichen …

    Es gilt das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 551;… Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 89 Rdn. 19;… Breuer in Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, § 89 Rdn. 28).
  • AG Stralsund, 05.08.2005 - 12 M 734/05
    Persönliche Gläubiger, deren Vermögensanspruch gegen den Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind, können grundsätzlich in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners vollstrecken (vgl. OLG Zweibrücken, ZINSO 2001, 625, 627;… Kübler/Prütting, InsO, Komment. § 89, Rdnr. 28).

    Die Möglichkeit, in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, hat keine große praktische Bedeutung, da gemäß § 35 InsO auch das Vermögen, das der Schulder während des Verfahrens erlangt, vom Insolvenzbeschlag erfasst ist (vgl. OLG Zweibrücken, ZINSO 2001, 625, 627;… Kübler/Prütting, InsO, Komment. § 89, Rdnr. 29).

  • LG Heilbronn, 22.09.2004 - 1 T 291/04

    Nachweis der vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Schuldners in der …

    Alleine ihnen eröffnet die Bestimmung im Blick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit auch während des Insolvenzverfahrens die Vollstreckung in den von einer Abtretung an einen Treuhänder nicht erfassten, nicht allgemein pfändbaren Teil der künftigen Bezüge (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 625ff;… Kübler-Prütting, InsO § 89 Rnr. 89;… Münchner Kommentar - Breuer, § 89 InsO Rnr. 36 S. 1886 letzter Satz;… Nehrlich-Römermann-Wittowski, § 89 InsO Rnr. 20;… Stöber, Forderungspfändung, Rnr. 972a; Behr JurBüro 1999, 66ff; LG Heilbronn, Beschluss v. 16.08.2004, 1 T 220/04 St).
  • AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03

    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der …

    Rn. 12 Zum einen gilt die Vorschrift des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht für Insolvenzgläubiger, für die gem. § 89 Abs. 1 InsO ein Vollstreckungsverbot gilt (Bundestagsdrucksache 12/2443 Seite 137; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… HK-Eickmann § 89 Rz. 3, 13;… Uhlenbruck InsO § 89 Rz. 22).
  • LG Frankenthal, 26.11.2009 - 1 T 228/09

    Verbot der Zwangsvollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren: Pfändung von …

    Diese Besserstellung gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktansprüchen, nicht aber für Insolvenzgläubiger solcher Forderungen (BGH FamRZ 2008, 142; BGH FamRZ 2008, 684; BGH JurBüro 2008, 159; Beschluss der Kammer vom 15. Januar 2001, Az.: ..., bestätigt durch das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, RPfleger 2001, 449).
  • LG Heilbronn, 16.01.2006 - 1 T 530/05

    Einstellung des Vollstreckungsverfahrens im Hinblick auf den …

    Alleine ihnen eröffnet die Bestimmung im Blick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit auch während des Insolvenzverfahrens die Vollstreckung in den nicht allgemein pfändbaren Teil der künftigen Bezüge (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 625 ff ; AG Dortmund v. 09.05.2005, Az. 257 IK 45/02 ;… Kübler-Prütting, InsO § 89 Rnr. 89;… Münchner Kommentar-Breuer, § 89 InsO Rnr. 36 S. 1886 letzter Satz;… Nehrlich-Römermann-Wittowski, § 89 InsO Rnr. 20;… Stöber, Forderungspfändung, Rnr. 972 a; Behr JurBüro 1999, 66 ff; LG Heilbronn, Beschluss v. 16.08.2004, 1 T 220/04 St).
  • LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05

    Voraussetzungen der zwangsvollstreckungsrechtlichen Durchsetzung eines …

  • LG Gießen, 27.09.2004 - 7 T 209/04

    Verbraucherinsolvenzverfahren

  • LG Gießen, 01.10.2004 - 7 T 209/04

    Zulässigkeit einer Vollstreckung der Gläubiger wegen einer vor der Eröffnung des …

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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3358
OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00 (https://dejure.org/2000,3358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00 (https://dejure.org/2000,3358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2000 - 3 Wx 77/00 (https://dejure.org/2000,3358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GBO § 13; WEG § 18
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzumutbarer Anschluss an die Zentralheizung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheitsprinzip bei Eigentumsentzugsgrund

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilungserklärung; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Entziehung; Nachbar; Eintragungsfähigkeit; Eintragung; Grundbuch

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 47/00
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 231
  • NZM 2000, 873
  • ZMR 2000, 549
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.3.2000 - 3 Wx 77/00 - mitgeteilt von Dr. Johannes Schütz, Richter am OLG Die Beteiligte hat mit notariell beurkundeter Erklärung vom 17.11.1999 die Aufteilung des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks in zwei Wohnungseigentumseinheiten erklärt.
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.02.2001 - 5 W 412/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3648
OLG Nürnberg, 15.02.2001 - 5 W 412/01 (https://dejure.org/2001,3648)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.02.2001 - 5 W 412/01 (https://dejure.org/2001,3648)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 5 W 412/01 (https://dejure.org/2001,3648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 1 S. 2
    Kostenrecht: Zinshöhe bei festgesetzten Kosten; keine Anwendbarkeit von § 288 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zinshöhe bei festgesetzten Kosten; Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung; Verzinsung des Gebührenanspruchs; Zinshöhe nach Gesetzesänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 141
  • MDR 2001, 653
  • AnwBl 2001, 443
  • Rpfleger 2001, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97

    Anforderungen an den Antrag auf Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses; …

    Hierbei ist zu beachten, daß dem Gläubiger im Falle eines weitergehenden Schadens kein Rückgriff auf materiell-rechtliche Zinsansprüche zur Verfügung steht (vgl. nur OLG Nürnberg, MDR 2001, 653).
  • VG Köln, 22.11.2002 - 1 L 1717/98

    Wirksamkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einem weitergehenden …

    Rn. 9 Vgl. u.a. OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.02.2001 - 5 W 412/01 - MDR 2001, S. 653; vgl. auch Hansens, a.a.O., m.w.N.
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dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6232
OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00 (https://dejure.org/2000,6232)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2000 - 9 U 90/00 (https://dejure.org/2000,6232)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 9 U 90/00 (https://dejure.org/2000,6232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Tiefbauunternehmers hinsichtlich unterirdischer Versorgungsleitungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen; Sorgfaltspflichtverletzung; Einsichtnahme in Pläne; Unzutreffende Pläne

  • Judicialis

    BGB § 276

  • rechtsportal.de

    BGB § 276
    Erkundigungs- und Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen; Sorgfaltspflichtverletzung; Einsichtnahme in Pläne; Unzutreffende Pläne

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81

    Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93

    Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen - …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97

    Haftung eines Bauunternehmers bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 7/99

    Beschädigung eines Starkstromkabels

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • LG Hamburg, 10.01.2014 - 326 O 161/12

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung von Stromkabeln …

    Ihm verbleiben jedoch dennoch eigene Kontroll- und Sicherungspflichten zur Vermeidung einer Beschädigung der Versorgungsleitungen (vgl. BGH 09.11.82, VI ZR 129/81), so dass ein Vertrauen auf die Pläne ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit veranlasst sind (vgl. OLG Celle 04.10.2000, 9 U 90/00).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 8 U 181/05

    Haftung des Gartenbauunternehmers bei Beschädigung von Stromkabeln: …

    Diese Gewissheit mussten sie sich entweder anhand von Leitungsplänen, durch Probegrabungen mit der Hand oder anders geartete Sondierungen verschaffen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.9.2001 - 5 U 1377/00 - BauR 2002, 1412 ff; OLG München, Urteil vom 30.1.2001 - 18 U 2172/00 - zit. nach JURIS-Datenbank; OLG Celle, Urteil vom 4.10.2000 - 9 U 90/00 - OLGR 2001, 108 f; OLG Schleswig, Urteil vom 25.3.1999 - 16 U 104/98 - zit. nach JURIS-Datenbank; OLG Hamm, Urteil vom 22.5.1996 - 3 U 167/95 - VersorgW 1997, 83 f; OLG Nürnberg, Urteil vom 30.4.1996 - 1 U 358/96 - NJW-RR 1997, 19 f).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4534
OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00 (https://dejure.org/2000,4534)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.12.2000 - 9 U 169/00 (https://dejure.org/2000,4534)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 9 U 169/00 (https://dejure.org/2000,4534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendung eines Teilungsabkommens zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB ; § 157 BGB
    Teilungsabkommen zur unmittelbaren Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger ; Möglichkeit der Inanspruchnahme des Haftpflichtigen; Beweis für die Kausalität zwischen einer Handlung des Versicherten und einem eingetretenen Schaden

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157
    Teilungsabkommen: unmittelbare Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilungsabkommen zur unmittelbaren Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger ; Möglichkeit der Inanspruchnahme des Haftpflichtigen; Beweis für die Kausalität zwischen einer Handlung des Versicherten und einem eingetretenen Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 114
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 54/81

    Prüfung der Schadensverursachung durch den Haftpflichtversicherten bei Verzicht …

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
    Ist in einem Teilungsabkommen - wie hier - festgelegt, dass für seine Anwendbarkeit 'objektiv die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Haftpflichtigen gegeben ist', so ist dies schon dann der Fall, wenn nach der Lebenserfahrung die Möglichkeit besteht, dass - auch unbegründete - Haftpflichtansprüche gegen den Haftpflichtversicherten aus Anlass des Schadensereignisses erhoben werden (BGH VersR 1983, 26 f.).

    Durch den in dem Teilungsabkommen enthaltenen Verzicht ist die Prüfung der Haftungsfrage grundsätzlich ausgeschlossen (BGH VersR 1983, 26 f.).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines …

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
    Sie beziehen ihre wirtschaftliche Rechtfertigung aus dem Umstand, dass die der Zahlungspflicht und den damit korrespondierenden Anspruchsverzicht zu Grunde liegende Quote auf allgemeinen Erfahrungswerten beruht und über das Gesetz der großen Zahl für beide Abkommenspartner zum Ausgleich der Vor- und Nachteile führt (BGH NJW 1978, 2506; BGH MDR 1986, 295 f.).
  • BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 264/83

    Berufung auf Erschöpfung der Versicherungssumme unter an einem Teilungsabkommen …

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
    Sie beziehen ihre wirtschaftliche Rechtfertigung aus dem Umstand, dass die der Zahlungspflicht und den damit korrespondierenden Anspruchsverzicht zu Grunde liegende Quote auf allgemeinen Erfahrungswerten beruht und über das Gesetz der großen Zahl für beide Abkommenspartner zum Ausgleich der Vor- und Nachteile führt (BGH NJW 1978, 2506; BGH MDR 1986, 295 f.).
  • OLG München, 29.02.2024 - 1 U 1471/23

    Auslegung eines Teilungsabkommens in Bezug auf die Kausalität zwischen …

    Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schadenfall und dem versicherten Wagnis bestehen, so dass dieses seiner Art nach in den versicherten Gefahrenbereich fällt (…BGH, Urt. v. 12.06.2007 - VI ZR 110/06, juris;… OLG Koblenz, Urt. v. 21.08.2017 - 12 U 1102/16, juris Rz. 17; vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 29.12.2000 - 9 U 169/00 = NVersZ 2001, 234, 235).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8064
OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01 (https://dejure.org/2001,8064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.04.2001 - 3 W 83/01 (https://dejure.org/2001,8064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. April 2001 - 3 W 83/01 (https://dejure.org/2001,8064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 574; ; ZPO § 900 Abs. 1 u. 4

  • beck.de PDF, S. 21
  • rechtsportal.de

    ZPO § 569 Abs. 2 § 574 § 900 Abs. 1, Abs. 4
    Beschwerdeschreiben - fehlende Unterschrift - unterschriebenes Zweitschreiben - eidestattliche Versicherung - Terminsbestimmung des Gerichtsvollziehers - Einwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terminsbestimmung; Anfechtung; Gerichtstermin; Gerichtsvollzieher; Unterschrift; Eigenhändigkeit; Rechtsmittel; Eidesstattliche Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 441
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82;… Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82;… Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10).
  • LG Koblenz, 21.05.1997 - 2 T 281/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    b) Die danach zulässige Erstbeschwerde bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg, weil der Schuldner nach allgemeiner Ansicht die Terminsbestimmung durch den Gerichtsvollzieher als solche nicht anfechten kann (vgl. zum früheren Recht OLG Hamm Rpfleger 1983, 362; KG OLGZ 1967, 431, 432; LG Koblenz, JurBüro 1997, 547; Wieser Rpfleger 1990, 97, 99;… Stein-Jonas/Münzberg § 900 Rdnr. 24;… für den durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) neugefassten § 900 ZPO vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 900 Rdnrn. 19 und 38;… Zöller/Stöber aaO § 900 Rdnr. 39;… Musielak/Voit, ZPO 2. Aufl. § 900 Rdnr. 11;… Wieczorek/Storz, ZPO 3. Aufl. § 900 Rdnr. 35).
  • OLG Hamm, 24.02.1983 - 14 W 177/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    b) Die danach zulässige Erstbeschwerde bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg, weil der Schuldner nach allgemeiner Ansicht die Terminsbestimmung durch den Gerichtsvollzieher als solche nicht anfechten kann (vgl. zum früheren Recht OLG Hamm Rpfleger 1983, 362; KG OLGZ 1967, 431, 432; LG Koblenz, JurBüro 1997, 547; Wieser Rpfleger 1990, 97, 99;… Stein-Jonas/Münzberg § 900 Rdnr. 24;… für den durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) neugefassten § 900 ZPO vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 900 Rdnrn. 19 und 38;… Zöller/Stöber aaO § 900 Rdnr. 39;… Musielak/Voit, ZPO 2. Aufl. § 900 Rdnr. 11;… Wieczorek/Storz, ZPO 3. Aufl. § 900 Rdnr. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10954
OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99

    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Rn. 19 Soweit es den Feststellungsantrag betrifft, braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob und in welchem Umfang dieser bereits auch vom Ausgangspunkt des Landgerichts her zulässig und begründet war (vgl. zur erleichterten Zulässigkeit der Feststellungsklage neben einem Leistungsantrag Senat, NZV 2000, 374; r+s 97, 439 = OLGR Hamm 97, 320;… Zöller/Greger, § 256 Rz. 25; Enders, ZAP 96, 455 - Fach 13, 405).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8621
OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99 (https://dejure.org/2000,8621)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2000 - 11 U 211/99 (https://dejure.org/2000,8621)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2000 - 11 U 211/99 (https://dejure.org/2000,8621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich über Gewährleistungsansprüche: Auch Ansprüche wegen Organisationsverschuldens ausgeschlossen? (IBR 2001, 184)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 454 (Ls.)
  • BauR 2001, 999 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 187
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
    Näher liegt die Annahme, dass die Beklagte, sofern sie arglistig gehandelt hat, verpflichtet ist, die Kläger im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, wie sie ohne das arglistige Verhalten stehen würden, also von der Durchführung der Vereinbarung abzusehen, soweit sie die Kläger daran hindert, ansonsten bestehende Ansprüche durchzusetzen (vgl. BGH NJW 1998, 302, 303 ff.; 898 f.; 2000, 1254, 1256 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
    b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
    Innerhalb des durch eine umfassende Ausgleichsklausel übernommenen Risikobereichs muss aber der Vertragspartner auch erhebliche Opfer, die sich später herausstellen, tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115 f.).
  • OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06

    Grundsätzliche Zuständigkeit einer Gesellschafterversammlung entsprechend § 46 …

    Eine solche Korrektur ist bei umfassenden Ausgleichsregelungen möglich, wenn sich auf Grund des Eintritts nicht vorhergesehener, völlig unerwarteter Umstände ein so krasses Missverhältnis ergibt, dass eine Seite gegen Treu und Glauben verstößt, wenn sie an einem Vergleich festhalten will (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.08.2000, 11 U 211/99, OS, Rdn. 45 ff., nach juris [= OLGR Köln 2001, 108]; BAG…, Urteil vom 15.12.1994, 8 AZR 250/93, Rdn. 48, nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7113
OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00 (https://dejure.org/2000,7113)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2000 - 20 U 45/00 (https://dejure.org/2000,7113)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 20 U 45/00 (https://dejure.org/2000,7113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 202; ; AktG § 203; ; AktG § 243

  • rechtsportal.de

    AktG § 202 § 203 § 243
    Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Ermächtigung des Vorstands - Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre - Kausalität von Verfahrensfehlern eines Hauptversammlungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AG; Vorstand; Ermächtigung; Erhöhung des Grundkapitals; Bezugsrecht; Hauptversammlungsbeschluss; Kausalität; Verfahrensfehler

Verfahrensgang

  • LG Ravensburg - O 395/00 O 440/00
  • OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Zwar ist eine Sachkapitalerhöhung regelmäßig mit einem Bezugsrechtsausschluß verbunden, denn die Einbringung einer Sacheinlage hat zur Folge, daß die für den Sacheinleger bestimmten Aktien keinem anderen Aktionär mehr angeboten werden können (…Wiedemann in Großkommentar zum AktG, § 183 Rn. 57;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 8; vgl. auch Lutter JZ 1998, 47, 51 BGHZ 71, 41, 46 = NJW 1978, 1316; BGH AG 1995, 227, 228).

    Dies bedeutet, daß der Ausgabebetrag im Hauptversammlungsbeschluß nicht festgesetzt zu werden braucht und folglich der Vorstand auch nicht verpflichtet ist, im Vorstandsbericht einen Ausgabebetrag vorzuschlagen und zu erläutern (BGHZ 136, 133, 142 = NJW 1997, 2815).

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Zwar ist eine Sachkapitalerhöhung regelmäßig mit einem Bezugsrechtsausschluß verbunden, denn die Einbringung einer Sacheinlage hat zur Folge, daß die für den Sacheinleger bestimmten Aktien keinem anderen Aktionär mehr angeboten werden können (…Wiedemann in Großkommentar zum AktG, § 183 Rn. 57;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 8; vgl. auch Lutter JZ 1998, 47, 51 BGHZ 71, 41, 46 = NJW 1978, 1316; BGH AG 1995, 227, 228).
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Unabhängig davon, ob mit der neuen Lehre (…Hüffer in Geßler/Hefermehl a.a.O. § 243 Rn. 26 ff.;… ders., AktG 4. Aufl., § 243 Rn. 13;… Zöllner in Kölner Kommentar a.a.O. § 243 Rn. 81 ff.) an die Relevanz des Normverstoßes angeknüpft oder mit der zur Verletzung von Informationspflichten entwickelten Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob ein objektiv urteilender Aktionär in Kenntnis aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände anders abgestimmt hätte (BGHZ 119, 1, 18 f, = NJW 1992, 2760; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976) BGH NJW 1995, 3115 f. für Fälle der unberechtigten Auskunftsverweigerung nach § 131 AktG), ist die unterlassene Auslegung des Vorstandsberichts für das Beschlußergebnis letztlich ohne Bedeutung geblieben.
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Eine reine Sachkapitalerhöhung ohne Bezugsrechtsausschluß kann zudem etwa im Wege des "Schütt-Aus-Hol-Zurück Verfahrens" durchgeführt werden (BGHZ 113, 335 = NJW 1991, 1754; BGHZ 135, 381, 384 ff. = NJW 1997, 2516 zum Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren bei der GmbH;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 3).
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Ein solcher teilweiser Bezugsrechtsausschluß wird wegen seines geringen Umfangs und der hiermit verbundenen Erleichterung der Bezugsrechtsausübung bei glatten Bezugsverhältnissen auch allgemein für rechtlich unbedenklich erachtet (…Hefermehl/Bungeroth a.a.O. § 186 Rn. 125;… Hüffer a.a.O. § 186 Rn. 29; BGHZ 83, 319, 323 = NJW 1982, 2444).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Unabhängig davon, ob mit der neuen Lehre (…Hüffer in Geßler/Hefermehl a.a.O. § 243 Rn. 26 ff.;… ders., AktG 4. Aufl., § 243 Rn. 13;… Zöllner in Kölner Kommentar a.a.O. § 243 Rn. 81 ff.) an die Relevanz des Normverstoßes angeknüpft oder mit der zur Verletzung von Informationspflichten entwickelten Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob ein objektiv urteilender Aktionär in Kenntnis aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände anders abgestimmt hätte (BGHZ 119, 1, 18 f, = NJW 1992, 2760; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976) BGH NJW 1995, 3115 f. für Fälle der unberechtigten Auskunftsverweigerung nach § 131 AktG), ist die unterlassene Auslegung des Vorstandsberichts für das Beschlußergebnis letztlich ohne Bedeutung geblieben.
  • BGH, 26.05.1997 - II ZR 69/96

    Rechtsnatur einer im "Schütt aus - Hol zurück"-Verfahren durchgeführten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Eine reine Sachkapitalerhöhung ohne Bezugsrechtsausschluß kann zudem etwa im Wege des "Schütt-Aus-Hol-Zurück Verfahrens" durchgeführt werden (BGHZ 113, 335 = NJW 1991, 1754; BGHZ 135, 381, 384 ff. = NJW 1997, 2516 zum Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren bei der GmbH;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 3).
  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93

    Vereinbarkeit der gerichtlichen Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Zwar ist eine Sachkapitalerhöhung regelmäßig mit einem Bezugsrechtsausschluß verbunden, denn die Einbringung einer Sacheinlage hat zur Folge, daß die für den Sacheinleger bestimmten Aktien keinem anderen Aktionär mehr angeboten werden können (…Wiedemann in Großkommentar zum AktG, § 183 Rn. 57;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 8; vgl. auch Lutter JZ 1998, 47, 51 BGHZ 71, 41, 46 = NJW 1978, 1316; BGH AG 1995, 227, 228).
  • BGH, 19.06.1995 - II ZR 58/94

    Bewertung von Unternehmensbeteiligungen in der Bilanz; Bindung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
    Unabhängig davon, ob mit der neuen Lehre (…Hüffer in Geßler/Hefermehl a.a.O. § 243 Rn. 26 ff.;… ders., AktG 4. Aufl., § 243 Rn. 13;… Zöllner in Kölner Kommentar a.a.O. § 243 Rn. 81 ff.) an die Relevanz des Normverstoßes angeknüpft oder mit der zur Verletzung von Informationspflichten entwickelten Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob ein objektiv urteilender Aktionär in Kenntnis aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände anders abgestimmt hätte (BGHZ 119, 1, 18 f, = NJW 1992, 2760; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976) BGH NJW 1995, 3115 f. für Fälle der unberechtigten Auskunftsverweigerung nach § 131 AktG), ist die unterlassene Auslegung des Vorstandsberichts für das Beschlußergebnis letztlich ohne Bedeutung geblieben.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8691
OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00 (https://dejure.org/2001,8691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.07.2001 - 3 U 941/00 (https://dejure.org/2001,8691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 3 U 941/00 (https://dejure.org/2001,8691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
    Dies wird vermutet, wenn ein Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Vermittlungsmakler auftritt, ohne dass dies beiden Seiten bekannt oder erkennbar ist (BGH NJW-RR 1998, S. 992, 993).

    Eine reine Nachweistätigkeit für den Käufer verstößt jedoch i.d.R. nicht gegen die Interessen des Verkäufers, so dass sie auch dessen Vertrauensmakler gestattet ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, S. 992, 993).

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
    Das ist jedoch nicht erforderlich, wenn für alle Beteiligten eindeutig klar ist, welches Recht eingeklagt wird (BGH NJW 1985, S. 1826, 1827).
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
    Der Vertrauensmakler darf deshalb grundsätzlich nicht vermittelnd für die anderer Seite tätig werden (BGH NJW 1964, S. 1467, 1468).
  • BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72

    Käuferprovision des Doppel-Maklers

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
    Einem Makler ist es grundsätzlich gestattet, auch für die andere Seite tätig zu werden (BGH NJW 1973, S. 1458, 1459).
  • LG Köln, 18.09.2014 - 29 O 11/11
    Rn. 50 Bedenken hinsichtlich der Aktivlegitimation des Klägers in Bezug auf die Wirksamkeit der Abtretung bestehen für das erkennende Gericht nicht, diese sind von den insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht vorgebracht worden, auch wenn der insoweit vorgenommene Sachvortrag zu den Gründen der Vereinbarung vom 29.12.2010 nicht zutreffen dürfte, insbesondere ist die Vereinbarung nicht etwa wegen eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht unwirksam ( vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 461 ff. ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20424
OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00 (https://dejure.org/2000,20424)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.05.2000 - 5 WF 40/00 (https://dejure.org/2000,20424)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 5 WF 40/00 (https://dejure.org/2000,20424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindesunterhalt; Pflegegeld; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss; Unterhaltsanspruch; Eltern

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91

    Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
    Geht es um die Zurechnung beim unterhaltsberechtigten Pflegebedürftigen ist es, wie vom Familiengericht zutreffend gesehen, weil nicht subsidiär, Einkommen (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417 = BGHR BGB § 1602 Abs. 1, Bedürftigkeit 2 für Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 1974, GVBl. S. 466).

    b) Als Leistung im Sinne von § 1610 a BGB ist es aber nicht zur Deckung des Elementarunterhalts, sondern nur des Mehrbedarfs bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417; 1996, 933; OVG BW, Beschluss vom 23. April 1996, 6 S 782/96, in juris dokumentiert;… Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 6. Kap., Rdn. 52;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Auflage, Rdn. 328;… Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, Rdn. 602; Büttner, FamRZ 1995, 193).

  • BGH, 24.04.1996 - XII ZR 7/96

    Berücksichtigung von Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
    Diese Aussage bezieht sich aber auf die Behandlung als Einkommen der Pflegeperson soweit es durch die Versorgung des Pflegekindes nicht verbraucht wird (vgl. BGH FamRZ 1996, 933 = BGHR SGB XI § 37 Abs. 1, Pflegegeld 1).

    b) Als Leistung im Sinne von § 1610 a BGB ist es aber nicht zur Deckung des Elementarunterhalts, sondern nur des Mehrbedarfs bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417; 1996, 933; OVG BW, Beschluss vom 23. April 1996, 6 S 782/96, in juris dokumentiert;… Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 6. Kap., Rdn. 52;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Auflage, Rdn. 328;… Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, Rdn. 602; Büttner, FamRZ 1995, 193).

  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 8 UF 146/98

    Herabsetzung von Kindesunterhalt und Herabsetzung und Wegfall von …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
    c) Mehrbedarf des Pflegebedürftigen ist auch nicht nur dessen sachlicher behinderungsbedingter Aufwand, sondern auch der Mehraufwand, der durch die Versorgung des Kindes im Haushalt eines Elternteils entsteht und deswegen es gerechtfertigt ist, einen Teil des Pflegegeldes für diesen Zweck weiterzuleiten (vgl. z.B. OLG Hamm FamRZ 1999, 852;… Wendl/Staudigi-Scholz aaO und Rdn. 329).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1996 - 6 S 782/96

    Pflegegeld: keine Anrechnung als Einkommen des Pflegebedürftigen oder der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
    b) Als Leistung im Sinne von § 1610 a BGB ist es aber nicht zur Deckung des Elementarunterhalts, sondern nur des Mehrbedarfs bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417; 1996, 933; OVG BW, Beschluss vom 23. April 1996, 6 S 782/96, in juris dokumentiert;… Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 6. Kap., Rdn. 52;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Auflage, Rdn. 328;… Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, Rdn. 602; Büttner, FamRZ 1995, 193).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18149
OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00 (https://dejure.org/2001,18149)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2001 - 11 W 3216/00 (https://dejure.org/2001,18149)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 11 W 3216/00 (https://dejure.org/2001,18149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für das Entstehen des besonderen Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen; Anforderungen an eine ausreichende Deckung bei der Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 412 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

    Nachdem die gesetzliche Vergütung bereits über dem einbezahlten Vorschuss liegt, kann die besondere Vergütung hier nicht aus dem an die Staatskasse bezahlten Betrag geleistet werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, § 13 JVEG Rdn. 15, sowie zur Vorgängerbestimmung des § 7 Abs. 2 ZuSEG OLG München OLGR München 2001, 108).
  • OLG Naumburg, 25.07.2005 - 12 W 76/05

    Besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG - jetzt § 13 JVEG

    Das Landgericht hat sich mit dieser Frage in dem Beschluss vom 19. Juni 2005 lediglich unter dem Gesichtspunkt auseinandergesetzt, dass es das Oberlandesgericht München in der dort zitierten Entscheidung (Beschluss v. 23.01.2001, Az. 11 W 3216/00, veröffentlicht in: OLGR München 2001, 108) ausnahmsweise für zulässig gehalten hatte, bei den Parteien doch noch einen erhöhten Vorschuss einzufordern, wenn bei dem Sachverständigen ein Vertrauen begründet worden sei, dass die höhere Vergütung bezahlt werde.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03

    Sachverständigenentschädigung: Besondere Entschädigung aus Gründen des …

    Die teilweise vertretene Auffassung, der Vertrauensschutz des Sachverständigen zwinge nicht dazu, ihm den erhöhten Stundensatz zuzubilligen, wenn keine ausreichende Zahlung an die Staatskasse geleistet worden sei, weil er mit einer solchen Fallgestaltung rechnen müsse (OLG Düsseldorf MDR 89, 366; OLG München, OLGR 01, 108), überzeugt den Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 46/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8244
OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 46/00 (https://dejure.org/2000,8244)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2000 - 1 AR 46/00 (https://dejure.org/2000,8244)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2000 - 1 AR 46/00 (https://dejure.org/2000,8244)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Mitte - 22 C 56/00
  • AG Neuruppin - 17 C 296/99
  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 46/00
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme

    Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen.
  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12
    Für die Annahme, dass der Verweisungsbeschluss vom 29.10.2010 jeder rechtlichen Grundlage entbehre, bedarf es deshalb zusätzlicher Umstände (vgl. BGH FamRZ 1988, 943; NJW 2003, 3201, 3202; OLG Brandenburg OLGR 2001, 108, 110).
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …

    Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen.
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …

    Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen.
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00
    Die Auffassung des Amtsgerichts, dass nach der bisherigen Beweisaufnahme ein - seine Strafgewalt überschreitendes Verbrechen gemäß § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtmG in Betracht komme, erscheint beim gegenwärtigen Verfahrensstand als willkürlich, so dass die Verweisung unwirksam ist (vgl. hierzu auch BVGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 217; Senat MDR 1992, 178; Beschluss vom 18. Mai 2000 - 1 AR 46/00 m.w.N.).
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