Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
InsO § 38; ; InsO § 89; ; ZPO § 766; ; ZPO § 850 c; ; ZPO § 850 f Abs. 2
- beck.de
, S. 23
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 38 § 89; ZPO § 766 § 850 c § 850 f Abs. 2
Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung durch Insolvenzgläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Insolvenz; Einzelzwangsvollstreckung; Zwangsvollstreckung; Privilegierter Gläubiger; Unerlaubte Handlung; Insolvenzverfahren; Pfändung; Beteiligung; Verzicht
Verfahrensgang
- AG Speyer - M 566/00
- LG Frankenthal, 15.01.2001 - 1 T 263/00
- OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Papierfundstellen
- NZI 2001, 423
- Rpfleger 2001, 449
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Die Voraussetzung der von der Gläubigerin geltend gemachten greifbaren Gesetzwidrigkeit, dass nämlich die angefochtene Entscheidung (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744) mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1993, 1865; 1998, 1715 f.; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 3 W 230/00 -), erfüllt der angefochtene Beschluss schon deshalb nicht, weil das Landgericht die Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO eingreift, richtig beantwortet hat:. - BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97
Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Die Voraussetzung der von der Gläubigerin geltend gemachten greifbaren Gesetzwidrigkeit, dass nämlich die angefochtene Entscheidung (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744) mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1993, 1865; 1998, 1715 f.; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 3 W 230/00 -), erfüllt der angefochtene Beschluss schon deshalb nicht, weil das Landgericht die Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO eingreift, richtig beantwortet hat:. - BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96
Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Die Voraussetzung der von der Gläubigerin geltend gemachten greifbaren Gesetzwidrigkeit, dass nämlich die angefochtene Entscheidung (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744) mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1993, 1865; 1998, 1715 f.; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 3 W 230/00 -), erfüllt der angefochtene Beschluss schon deshalb nicht, weil das Landgericht die Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO eingreift, richtig beantwortet hat:.
- KG, 15.07.1968 - 1 W 1774/68
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997). - BGH, 24.10.1957 - VII ZR 429/56
Verzicht auf Teilnahme am Konkurs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Auch die nach § 12 KO früher bestehende, durch § 87 InsO nunmehr ausgeschlossene (…vgl. BT-Drucks. aaO S. 137 zu § 98 InsO-E) Möglichkeit des Konkursgläubigers, nach einem Verzicht auf die Teilnahme am Konkursverfahren gegen den Gemeinschuldner persönlich im Klagewege vorzugehen (h.M., vgl. BGHZ 25, 395; 72, 239), eröffnete nicht den Zugriff auf das konkursfreie Vermögen (§ 19 K0; s. BGHZ 25, 395, 900). - OLG Bamberg, 15.07.1992 - 2 WF 96/92
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Das Rechtsmittel der Gläubigerin ist als - vorrangig zu prüfende (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 1998 - 3 W 34/98 - OLG Bamberg NJW-RR 1992, 1466 f.) - sofortige weitere Beschwerde unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung keinen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO). - OLG Frankfurt, 28.09.1987 - 22 W 29/87
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997). - OLG Karlsruhe, 22.06.1998 - 3 W 34/98
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Das Rechtsmittel der Gläubigerin ist als - vorrangig zu prüfende (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 1998 - 3 W 34/98 - OLG Bamberg NJW-RR 1992, 1466 f.) - sofortige weitere Beschwerde unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung keinen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO). - KG, 04.08.1992 - 11 W 4231/92
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997). - OLG Saarbrücken, 23.06.1997 - 5 W 160/97
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Ob dies ebenso zu beurteilen wäre, wenn ein übereinstimmender (objektiv) willkürlicher Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters vorläge (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 207, 208), bedarf keiner Entscheidung; hierfür bestehen keinerlei Anhaltspunkte. - RG, 07.07.1898 - VI 122/98
Enthält die Entscheidung des Beschwerdegerichtes einen neuen selbständigen …
- BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
Zulässigkeit der Vollstreckung von Alt-Unterhalts- und Deliktsgläubigern in die …
Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 S. 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 S. 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZinsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36;… HK-Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14;… HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881;… BT-Drucks. 12/2443 aaO). - BGH, 24.05.2012 - IX ZB 275/10
Insolvenzrecht: Verbot der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung während der …
Rn. 9 bb) Nach Ansicht anderer Instanzgerichte und nach der im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht erstreckt sich das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO auch auf das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 807, 899 ff ZPO (OLG Zweibrücken, NZI 2001, 423 f; OLG Jena, ZInsO 2002, 134; AG Bonn, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 24 M 551/08;… Jaeger/Eckardt, InsO, § 89 Rn. 41;… MünchKomm-InsO/Breuer, 2. Aufl., § 89 Rn. 9 und 12;… HK-InsO/Kayser, 6. Aufl., § 89 Rn. 25;… Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 89 Rn. 10;… Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 89 Rn. 9;… HmbKomm-InsO/Kuleisa, 3. Aufl., § 89 Rn. 3;… BK-InsO/Blersch/von Olshausen, 2007, § 89 Rn. 4;… Hess, Insolvenzrecht, 2007, § 89 Rn. 25;… Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO, 2011, § 89 Rn. 11;… Piekenbrock in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, § 89 InsO Rn. 21;… Gottwald/Gerhardt, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl., § 33 Rn. 4;… Mohrbutter in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 6 Rn. 375;… Musielak/Voit, ZPO, 9. Aufl., § 900 Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, 4. Aufl., § 900 Rn. 60; Viertelshausen, DGVZ 2001, 36, 37; Schwörer, DGVZ 2008, 17, 19; zu § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO: LG Darmstadt, NZI 2003, 609; LG Heilbronn, RPfleger 2008, 88, 89; AG Wilhelmshaven, NZI 2001, 436). - BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
Umfang des Vollstreckungsverbots im Insolvenzverfahren
Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36;… HK-InsO/Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14;… HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881;… BT-Drucks. 12/2443 aaO).
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 4/06
Umfang des Vollstreckungsverbots im Insolvenzverfahren
Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625;… MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36;… HK-InsO/Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14;… HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881;… BT-Drucks. 12/2443 aaO). - KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
Arrest in der Insolvenz: Unzulässiger Vollzug eines strafprozessualen dinglichen …
- AG Stralsund, 05.08.2005 - 12 M 734/05 Persönliche Gläubiger, deren Vermögensanspruch gegen den Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind, können grundsätzlich in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners vollstrecken (vgl. OLG Zweibrücken, ZINSO 2001, 625, 627;… Kübler/Prütting, InsO, Komment. § 89, Rdnr. 28).
Die Möglichkeit, in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, hat keine große praktische Bedeutung, da gemäß § 35 InsO auch das Vermögen, das der Schulder während des Verfahrens erlangt, vom Insolvenzbeschlag erfasst ist (vgl. OLG Zweibrücken, ZINSO 2001, 625, 627;… Kübler/Prütting, InsO, Komment. § 89, Rdnr. 29).
- LG Heilbronn, 22.09.2004 - 1 T 291/04
Nachweis der vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Schuldners in der …
Alleine ihnen eröffnet die Bestimmung im Blick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit auch während des Insolvenzverfahrens die Vollstreckung in den von einer Abtretung an einen Treuhänder nicht erfassten, nicht allgemein pfändbaren Teil der künftigen Bezüge (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 625ff;… Kübler-Prütting, InsO § 89 Rnr. 89;… Münchner Kommentar - Breuer, § 89 InsO Rnr. 36 S. 1886 letzter Satz;… Nehrlich-Römermann-Wittowski, § 89 InsO Rnr. 20;… Stöber, Forderungspfändung, Rnr. 972a; Behr JurBüro 1999, 66ff; LG Heilbronn, Beschluss v. 16.08.2004, 1 T 220/04 St). - AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03
Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der …
- LG Frankenthal, 26.11.2009 - 1 T 228/09
Verbot der Zwangsvollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren: Pfändung von …
Diese Besserstellung gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktansprüchen, nicht aber für Insolvenzgläubiger solcher Forderungen (BGH FamRZ 2008, 142; BGH FamRZ 2008, 684; BGH JurBüro 2008, 159; Beschluss der Kammer vom 15. Januar 2001, Az.: ..., bestätigt durch das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, RPfleger 2001, 449). - LG Heilbronn, 16.01.2006 - 1 T 530/05
Einstellung des Vollstreckungsverfahrens im Hinblick auf den …
Alleine ihnen eröffnet die Bestimmung im Blick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit auch während des Insolvenzverfahrens die Vollstreckung in den nicht allgemein pfändbaren Teil der künftigen Bezüge (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 625 ff ; AG Dortmund v. 09.05.2005, Az. 257 IK 45/02 ;… Kübler-Prütting, InsO § 89 Rnr. 89;… Münchner Kommentar-Breuer, § 89 InsO Rnr. 36 S. 1886 letzter Satz;… Nehrlich-Römermann-Wittowski, § 89 InsO Rnr. 20;… Stöber, Forderungspfändung, Rnr. 972 a; Behr JurBüro 1999, 66 ff; LG Heilbronn, Beschluss v. 16.08.2004, 1 T 220/04 St). - LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05
Voraussetzungen der zwangsvollstreckungsrechtlichen Durchsetzung eines …
- LG Gießen, 27.09.2004 - 7 T 209/04
Verbraucherinsolvenzverfahren
- LG Gießen, 01.10.2004 - 7 T 209/04
Zulässigkeit einer Vollstreckung der Gläubiger wegen einer vor der Eröffnung des …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GBO § 13; WEG § 18
Gemeinschaftsordnung; Mißhelligkeit; Bestimmtheit; Eintragung; Grundbuch
- rechtsportal.de
GBO § 13; WEG § 18
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unzumutbarer Anschluss an die Zentralheizung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bestimmtheitsprinzip bei Eigentumsentzugsgrund
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilungserklärung; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Entziehung; Nachbar; Eintragungsfähigkeit; Eintragung; Grundbuch
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 25 T 47/00
- OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 231
- NZM 2000, 873
- ZMR 2000, 549
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.3.2000 - 3 Wx 77/00 - mitgeteilt von Dr. Johannes Schütz, Richter am OLG Die Beteiligte hat mit notariell beurkundeter Erklärung vom 17.11.1999 die Aufteilung des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks in zwei Wohnungseigentumseinheiten erklärt.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 15.02.2001 - 5 W 412/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2; BGB § 288 Abs. 1
Höhe der Zinsen auf festgesetzte Kosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2
Kostenrecht: Zinshöhe bei festgesetzten Kosten; keine Anwendbarkeit von § 288 Abs. 1 BGB - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zinshöhe bei festgesetzten Kosten; Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung; Verzinsung des Gebührenanspruchs; Zinshöhe nach Gesetzesänderung
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.01.2001 - 1 O 656/00
- OLG Nürnberg, 15.02.2001 - 5 W 412/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 141
- MDR 2001, 653
- AnwBl 2001, 443
- Rpfleger 2001, 375
Wird zitiert von ... (2)
- AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
Anforderungen an den Antrag auf Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses; …
Hierbei ist zu beachten, daß dem Gläubiger im Falle eines weitergehenden Schadens kein Rückgriff auf materiell-rechtliche Zinsansprüche zur Verfügung steht (vgl. nur OLG Nürnberg, MDR 2001, 653). - VG Köln, 22.11.2002 - 1 L 1717/98
Wirksamkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einem weitergehenden …
Rn. 9 Vgl. u.a. OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.02.2001 - 5 W 412/01 - MDR 2001, S. 653; vgl. auch Hansens, a.a.O., m.w.N.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht des Tiefbauunternehmers hinsichtlich unterirdischer Versorgungsleitungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen; Sorgfaltspflichtverletzung; Einsichtnahme in Pläne; Unzutreffende Pläne
- Judicialis
BGB § 276
- rechtsportal.de
BGB § 276
Erkundigungs- und Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen; Sorgfaltspflichtverletzung; Einsichtnahme in Pläne; Unzutreffende Pläne
Verfahrensgang
- LG Hannover, 31.01.2000 - 20 O 4022/99
- OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81
Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können. - OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen - …
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können. - OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
Haftung eines Bauunternehmers bei Erdarbeiten
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können. - OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 7/99
Beschädigung eines Starkstromkabels
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
- LG Hamburg, 10.01.2014 - 326 O 161/12
Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung von Stromkabeln …
Ihm verbleiben jedoch dennoch eigene Kontroll- und Sicherungspflichten zur Vermeidung einer Beschädigung der Versorgungsleitungen (vgl. BGH 09.11.82, VI ZR 129/81), so dass ein Vertrauen auf die Pläne ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit veranlasst sind (vgl. OLG Celle 04.10.2000, 9 U 90/00). - OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 8 U 181/05
Haftung des Gartenbauunternehmers bei Beschädigung von Stromkabeln: …
Diese Gewissheit mussten sie sich entweder anhand von Leitungsplänen, durch Probegrabungen mit der Hand oder anders geartete Sondierungen verschaffen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.9.2001 - 5 U 1377/00 - BauR 2002, 1412 ff; OLG München, Urteil vom 30.1.2001 - 18 U 2172/00 - zit. nach JURIS-Datenbank; OLG Celle, Urteil vom 4.10.2000 - 9 U 90/00 - OLGR 2001, 108 f; OLG Schleswig, Urteil vom 25.3.1999 - 16 U 104/98 - zit. nach JURIS-Datenbank; OLG Hamm, Urteil vom 22.5.1996 - 3 U 167/95 - VersorgW 1997, 83 f; OLG Nürnberg, Urteil vom 30.4.1996 - 1 U 358/96 - NJW-RR 1997, 19 f).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anwendung eines Teilungsabkommens zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 133 BGB ; § 157 BGB
Teilungsabkommen zur unmittelbaren Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger ; Möglichkeit der Inanspruchnahme des Haftpflichtigen; Beweis für die Kausalität zwischen einer Handlung des Versicherten und einem eingetretenen Schaden - Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 133 § 157
Teilungsabkommen: unmittelbare Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilungsabkommen zur unmittelbaren Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger ; Möglichkeit der Inanspruchnahme des Haftpflichtigen; Beweis für die Kausalität zwischen einer Handlung des Versicherten und einem eingetretenen Schaden
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.06.2000 - 3 O 3918/99
- OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 114
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 54/81
Prüfung der Schadensverursachung durch den Haftpflichtversicherten bei Verzicht …
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
Ist in einem Teilungsabkommen - wie hier - festgelegt, dass für seine Anwendbarkeit 'objektiv die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Haftpflichtigen gegeben ist', so ist dies schon dann der Fall, wenn nach der Lebenserfahrung die Möglichkeit besteht, dass - auch unbegründete - Haftpflichtansprüche gegen den Haftpflichtversicherten aus Anlass des Schadensereignisses erhoben werden (BGH VersR 1983, 26 f.).Durch den in dem Teilungsabkommen enthaltenen Verzicht ist die Prüfung der Haftungsfrage grundsätzlich ausgeschlossen (BGH VersR 1983, 26 f.).
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76
Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines …
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
Sie beziehen ihre wirtschaftliche Rechtfertigung aus dem Umstand, dass die der Zahlungspflicht und den damit korrespondierenden Anspruchsverzicht zu Grunde liegende Quote auf allgemeinen Erfahrungswerten beruht und über das Gesetz der großen Zahl für beide Abkommenspartner zum Ausgleich der Vor- und Nachteile führt (BGH NJW 1978, 2506; BGH MDR 1986, 295 f.). - BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 264/83
Berufung auf Erschöpfung der Versicherungssumme unter an einem Teilungsabkommen …
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
Sie beziehen ihre wirtschaftliche Rechtfertigung aus dem Umstand, dass die der Zahlungspflicht und den damit korrespondierenden Anspruchsverzicht zu Grunde liegende Quote auf allgemeinen Erfahrungswerten beruht und über das Gesetz der großen Zahl für beide Abkommenspartner zum Ausgleich der Vor- und Nachteile führt (BGH NJW 1978, 2506; BGH MDR 1986, 295 f.).
- OLG München, 29.02.2024 - 1 U 1471/23
Auslegung eines Teilungsabkommens in Bezug auf die Kausalität zwischen …
Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schadenfall und dem versicherten Wagnis bestehen, so dass dieses seiner Art nach in den versicherten Gefahrenbereich fällt (…BGH, Urt. v. 12.06.2007 - VI ZR 110/06, juris;… OLG Koblenz, Urt. v. 21.08.2017 - 12 U 1102/16, juris Rz. 17; vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 29.12.2000 - 9 U 169/00 = NVersZ 2001, 234, 235).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- beck.de
, S. 21
- rechtsportal.de
ZPO § 569 Abs. 2 § 574 § 900 Abs. 1, Abs. 4
Beschwerdeschreiben - fehlende Unterschrift - unterschriebenes Zweitschreiben - eidestattliche Versicherung - Terminsbestimmung des Gerichtsvollziehers - Einwendungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Terminsbestimmung; Anfechtung; Gerichtstermin; Gerichtsvollzieher; Unterschrift; Eigenhändigkeit; Rechtsmittel; Eidesstattliche Versicherung
Verfahrensgang
- AG Neustadt/Weinstraße - 1 M 85/01
- LG Frankenthal, 14.03.2001 - 5 T 27/01
- OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 441
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83
Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82;… Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10). - OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82;… Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10). - LG Koblenz, 21.05.1997 - 2 T 281/97
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
b) Die danach zulässige Erstbeschwerde bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg, weil der Schuldner nach allgemeiner Ansicht die Terminsbestimmung durch den Gerichtsvollzieher als solche nicht anfechten kann (vgl. zum früheren Recht OLG Hamm Rpfleger 1983, 362; KG OLGZ 1967, 431, 432; LG Koblenz, JurBüro 1997, 547; Wieser Rpfleger 1990, 97, 99;… Stein-Jonas/Münzberg § 900 Rdnr. 24;… für den durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) neugefassten § 900 ZPO vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 900 Rdnrn. 19 und 38;… Zöller/Stöber aaO § 900 Rdnr. 39;… Musielak/Voit, ZPO 2. Aufl. § 900 Rdnr. 11;… Wieczorek/Storz, ZPO 3. Aufl. § 900 Rdnr. 35). - OLG Hamm, 24.02.1983 - 14 W 177/82
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
b) Die danach zulässige Erstbeschwerde bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg, weil der Schuldner nach allgemeiner Ansicht die Terminsbestimmung durch den Gerichtsvollzieher als solche nicht anfechten kann (vgl. zum früheren Recht OLG Hamm Rpfleger 1983, 362; KG OLGZ 1967, 431, 432; LG Koblenz, JurBüro 1997, 547; Wieser Rpfleger 1990, 97, 99;… Stein-Jonas/Münzberg § 900 Rdnr. 24;… für den durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) neugefassten § 900 ZPO vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 900 Rdnrn. 19 und 38;… Zöller/Stöber aaO § 900 Rdnr. 39;… Musielak/Voit, ZPO 2. Aufl. § 900 Rdnr. 11;… Wieczorek/Storz, ZPO 3. Aufl. § 900 Rdnr. 35).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Umfang des Schadensersatzes i.R.e. Verkehrsunfalls wegen schuldhafter Unfallverursachung durch eine Vorfahrtsverletzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 06.05.1999 - 3 O 260/97
- OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
Papierfundstellen
- VersR 2002, 448 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233). - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233). - OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
Rn. 19 Soweit es den Feststellungsantrag betrifft, braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob und in welchem Umfang dieser bereits auch vom Ausgangspunkt des Landgerichts her zulässig und begründet war (vgl. zur erleichterten Zulässigkeit der Feststellungsklage neben einem Leistungsantrag Senat, NZV 2000, 374; r+s 97, 439 = OLGR Hamm 97, 320;… Zöller/Greger, § 256 Rz. 25; Enders, ZAP 96, 455 - Fach 13, 405).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 638; ; BGB § 637; ; BGB § 142; ; BGB § 779; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Schadensersatz ; Mängel; Tiefgarage; Mängel am Gesamtbauwerk ; Bauwerksmängel; Vergleich
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 123, 242, 637, 779
Wirksamkeit eines Vergleichs über Gewährleistungsansprüche)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergleich über Gewährleistungsansprüche: Auch Ansprüche wegen Organisationsverschuldens ausgeschlossen? (IBR 2001, 184)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.08.1999 - 18 O 211/98
- OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
Papierfundstellen
- BauR 2001, 454 (Ls.)
- BauR 2001, 999 (Ls.)
- ZfBR 2001, 187
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
Näher liegt die Annahme, dass die Beklagte, sofern sie arglistig gehandelt hat, verpflichtet ist, die Kläger im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, wie sie ohne das arglistige Verhalten stehen würden, also von der Durchführung der Vereinbarung abzusehen, soweit sie die Kläger daran hindert, ansonsten bestehende Ansprüche durchzusetzen (vgl. BGH NJW 1998, 302, 303 ff.; 898 f.; 2000, 1254, 1256 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
Innerhalb des durch eine umfassende Ausgleichsklausel übernommenen Risikobereichs muss aber der Vertragspartner auch erhebliche Opfer, die sich später herausstellen, tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115 f.).
- BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89
Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
Möglich ist lediglich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung, wenn sich auf Grund des Eintritts nicht vorhergesehener, völlig unerwarteter Umstände ein so krasses Missverhältnis zwischen der Vergleichssumme und dem Schaden ergibt, dass der Anspruchsgegner gegen Treu und Glauben verstößt, wenn er an dem Vergleich festhalten will (vgl. etwa OLG Düsseldorf, MDR 1992, 41; OLG Hamm, OLGR 1993, 141). - OLG Köln, 01.07.1994 - 11 U 29/94
Haftung des Werkunternehmers für unzureichende Überwachung der Herstellung des …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96
Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel bei Arglist des …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Brandenburg, 30.06.1999 - 13 U 141/98
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B oder § 195 …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98
30jährige Gewährleistungsfrist bei fehlendem Spritzbewurf bei Innenputzarbeiten …
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 1 U 32/95
Gewährleistung für die Mindestbetongüte von Betondeckenplatten
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 173/97
Verjährungseinrede des Unternehmers gegenüber Gewährleistungsansprüchen
Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Oldenburg, 15.12.1993 - 2 U 147/93
Mängel; Arglistiges Verschweigen
- OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06
Grundsätzliche Zuständigkeit einer Gesellschafterversammlung entsprechend § 46 …
Eine solche Korrektur ist bei umfassenden Ausgleichsregelungen möglich, wenn sich auf Grund des Eintritts nicht vorhergesehener, völlig unerwarteter Umstände ein so krasses Missverhältnis ergibt, dass eine Seite gegen Treu und Glauben verstößt, wenn sie an einem Vergleich festhalten will (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.08.2000, 11 U 211/99, OS, Rdn. 45 ff., nach juris [= OLGR Köln 2001, 108]; BAG…, Urteil vom 15.12.1994, 8 AZR 250/93, Rdn. 48, nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
AktG § 202 § 203 § 243
Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Ermächtigung des Vorstands - Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre - Kausalität von Verfahrensfehlern eines Hauptversammlungsbeschlusses - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
AG; Vorstand; Ermächtigung; Erhöhung des Grundkapitals; Bezugsrecht; Hauptversammlungsbeschluss; Kausalität; Verfahrensfehler
Verfahrensgang
- LG Ravensburg - O 395/00 O 440/00
- OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Papierfundstellen
- NZG 2001, 232
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93
Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Zwar ist eine Sachkapitalerhöhung regelmäßig mit einem Bezugsrechtsausschluß verbunden, denn die Einbringung einer Sacheinlage hat zur Folge, daß die für den Sacheinleger bestimmten Aktien keinem anderen Aktionär mehr angeboten werden können (…Wiedemann in Großkommentar zum AktG, § 183 Rn. 57;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 8; vgl. auch Lutter JZ 1998, 47, 51 BGHZ 71, 41, 46 = NJW 1978, 1316; BGH AG 1995, 227, 228).Dies bedeutet, daß der Ausgabebetrag im Hauptversammlungsbeschluß nicht festgesetzt zu werden braucht und folglich der Vorstand auch nicht verpflichtet ist, im Vorstandsbericht einen Ausgabebetrag vorzuschlagen und zu erläutern (BGHZ 136, 133, 142 = NJW 1997, 2815).
- BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76
Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Zwar ist eine Sachkapitalerhöhung regelmäßig mit einem Bezugsrechtsausschluß verbunden, denn die Einbringung einer Sacheinlage hat zur Folge, daß die für den Sacheinleger bestimmten Aktien keinem anderen Aktionär mehr angeboten werden können (…Wiedemann in Großkommentar zum AktG, § 183 Rn. 57;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 8; vgl. auch Lutter JZ 1998, 47, 51 BGHZ 71, 41, 46 = NJW 1978, 1316; BGH AG 1995, 227, 228). - BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Unabhängig davon, ob mit der neuen Lehre (…Hüffer in Geßler/Hefermehl a.a.O. § 243 Rn. 26 ff.;… ders., AktG 4. Aufl., § 243 Rn. 13;… Zöllner in Kölner Kommentar a.a.O. § 243 Rn. 81 ff.) an die Relevanz des Normverstoßes angeknüpft oder mit der zur Verletzung von Informationspflichten entwickelten Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob ein objektiv urteilender Aktionär in Kenntnis aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände anders abgestimmt hätte (BGHZ 119, 1, 18 f, = NJW 1992, 2760; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976) BGH NJW 1995, 3115 f. für Fälle der unberechtigten Auskunftsverweigerung nach § 131 AktG), ist die unterlassene Auslegung des Vorstandsberichts für das Beschlußergebnis letztlich ohne Bedeutung geblieben.
- BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90
Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Eine reine Sachkapitalerhöhung ohne Bezugsrechtsausschluß kann zudem etwa im Wege des "Schütt-Aus-Hol-Zurück Verfahrens" durchgeführt werden (BGHZ 113, 335 = NJW 1991, 1754; BGHZ 135, 381, 384 ff. = NJW 1997, 2516 zum Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren bei der GmbH;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 3). - BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81
Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Ein solcher teilweiser Bezugsrechtsausschluß wird wegen seines geringen Umfangs und der hiermit verbundenen Erleichterung der Bezugsrechtsausübung bei glatten Bezugsverhältnissen auch allgemein für rechtlich unbedenklich erachtet (…Hefermehl/Bungeroth a.a.O. § 186 Rn. 125;… Hüffer a.a.O. § 186 Rn. 29; BGHZ 83, 319, 323 = NJW 1982, 2444). - BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91
Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Unabhängig davon, ob mit der neuen Lehre (…Hüffer in Geßler/Hefermehl a.a.O. § 243 Rn. 26 ff.;… ders., AktG 4. Aufl., § 243 Rn. 13;… Zöllner in Kölner Kommentar a.a.O. § 243 Rn. 81 ff.) an die Relevanz des Normverstoßes angeknüpft oder mit der zur Verletzung von Informationspflichten entwickelten Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob ein objektiv urteilender Aktionär in Kenntnis aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände anders abgestimmt hätte (BGHZ 119, 1, 18 f, = NJW 1992, 2760; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976) BGH NJW 1995, 3115 f. für Fälle der unberechtigten Auskunftsverweigerung nach § 131 AktG), ist die unterlassene Auslegung des Vorstandsberichts für das Beschlußergebnis letztlich ohne Bedeutung geblieben. - BGH, 26.05.1997 - II ZR 69/96
Rechtsnatur einer im "Schütt aus - Hol zurück"-Verfahren durchgeführten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Eine reine Sachkapitalerhöhung ohne Bezugsrechtsausschluß kann zudem etwa im Wege des "Schütt-Aus-Hol-Zurück Verfahrens" durchgeführt werden (BGHZ 113, 335 = NJW 1991, 1754; BGHZ 135, 381, 384 ff. = NJW 1997, 2516 zum Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren bei der GmbH;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 3). - BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93
Vereinbarkeit der gerichtlichen Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Zwar ist eine Sachkapitalerhöhung regelmäßig mit einem Bezugsrechtsausschluß verbunden, denn die Einbringung einer Sacheinlage hat zur Folge, daß die für den Sacheinleger bestimmten Aktien keinem anderen Aktionär mehr angeboten werden können (…Wiedemann in Großkommentar zum AktG, § 183 Rn. 57;… Hüffer a.a.O. § 183 Rn. 8; vgl. auch Lutter JZ 1998, 47, 51 BGHZ 71, 41, 46 = NJW 1978, 1316; BGH AG 1995, 227, 228). - BGH, 19.06.1995 - II ZR 58/94
Bewertung von Unternehmensbeteiligungen in der Bilanz; Bindung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 20 U 45/00
Unabhängig davon, ob mit der neuen Lehre (…Hüffer in Geßler/Hefermehl a.a.O. § 243 Rn. 26 ff.;… ders., AktG 4. Aufl., § 243 Rn. 13;… Zöllner in Kölner Kommentar a.a.O. § 243 Rn. 81 ff.) an die Relevanz des Normverstoßes angeknüpft oder mit der zur Verletzung von Informationspflichten entwickelten Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob ein objektiv urteilender Aktionär in Kenntnis aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände anders abgestimmt hätte (BGHZ 119, 1, 18 f, = NJW 1992, 2760; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976) BGH NJW 1995, 3115 f. für Fälle der unberechtigten Auskunftsverweigerung nach § 131 AktG), ist die unterlassene Auslegung des Vorstandsberichts für das Beschlußergebnis letztlich ohne Bedeutung geblieben.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 43 a Abs. 2; ; BRAO § 49 b Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 208; ; BGB § 654; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer
Rechtsanwaltshonorar; Sozietätsanteil; Forderungsübergang; Tod des Erblassers
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 09.06.2000 - 2 O 253/99
- OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
Dies wird vermutet, wenn ein Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Vermittlungsmakler auftritt, ohne dass dies beiden Seiten bekannt oder erkennbar ist (BGH NJW-RR 1998, S. 992, 993).Eine reine Nachweistätigkeit für den Käufer verstößt jedoch i.d.R. nicht gegen die Interessen des Verkäufers, so dass sie auch dessen Vertrauensmakler gestattet ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, S. 992, 993).
- BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83
Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
Das ist jedoch nicht erforderlich, wenn für alle Beteiligten eindeutig klar ist, welches Recht eingeklagt wird (BGH NJW 1985, S. 1826, 1827). - BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62
Provisionsanspruch des Doppelmaklers
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
Der Vertrauensmakler darf deshalb grundsätzlich nicht vermittelnd für die anderer Seite tätig werden (BGH NJW 1964, S. 1467, 1468). - BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72
Käuferprovision des Doppel-Maklers
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00
Einem Makler ist es grundsätzlich gestattet, auch für die andere Seite tätig zu werden (BGH NJW 1973, S. 1458, 1459).
- LG Köln, 18.09.2014 - 29 O 11/11 Rn. 50 Bedenken hinsichtlich der Aktivlegitimation des Klägers in Bezug auf die Wirksamkeit der Abtretung bestehen für das erkennende Gericht nicht, diese sind von den insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht vorgebracht worden, auch wenn der insoweit vorgenommene Sachvortrag zu den Gründen der Vereinbarung vom 29.12.2010 nicht zutreffen dürfte, insbesondere ist die Vereinbarung nicht etwa wegen eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht unwirksam ( vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 461 ff. ).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kindesunterhalt; Pflegegeld; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss; Unterhaltsanspruch; Eltern
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91
Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
Geht es um die Zurechnung beim unterhaltsberechtigten Pflegebedürftigen ist es, wie vom Familiengericht zutreffend gesehen, weil nicht subsidiär, Einkommen (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417 = BGHR BGB § 1602 Abs. 1, Bedürftigkeit 2 für Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 1974, GVBl. S. 466).b) Als Leistung im Sinne von § 1610 a BGB ist es aber nicht zur Deckung des Elementarunterhalts, sondern nur des Mehrbedarfs bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417; 1996, 933; OVG BW, Beschluss vom 23. April 1996, 6 S 782/96, in juris dokumentiert;… Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 6. Kap., Rdn. 52;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Auflage, Rdn. 328;… Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, Rdn. 602; Büttner, FamRZ 1995, 193).
- BGH, 24.04.1996 - XII ZR 7/96
Berücksichtigung von Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
Diese Aussage bezieht sich aber auf die Behandlung als Einkommen der Pflegeperson soweit es durch die Versorgung des Pflegekindes nicht verbraucht wird (vgl. BGH FamRZ 1996, 933 = BGHR SGB XI § 37 Abs. 1, Pflegegeld 1).b) Als Leistung im Sinne von § 1610 a BGB ist es aber nicht zur Deckung des Elementarunterhalts, sondern nur des Mehrbedarfs bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417; 1996, 933; OVG BW, Beschluss vom 23. April 1996, 6 S 782/96, in juris dokumentiert;… Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 6. Kap., Rdn. 52;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Auflage, Rdn. 328;… Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, Rdn. 602; Büttner, FamRZ 1995, 193).
- OLG Hamm, 28.10.1998 - 8 UF 146/98
Herabsetzung von Kindesunterhalt und Herabsetzung und Wegfall von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
c) Mehrbedarf des Pflegebedürftigen ist auch nicht nur dessen sachlicher behinderungsbedingter Aufwand, sondern auch der Mehraufwand, der durch die Versorgung des Kindes im Haushalt eines Elternteils entsteht und deswegen es gerechtfertigt ist, einen Teil des Pflegegeldes für diesen Zweck weiterzuleiten (vgl. z.B. OLG Hamm FamRZ 1999, 852;… Wendl/Staudigi-Scholz aaO und Rdn. 329). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.1996 - 6 S 782/96
Pflegegeld: keine Anrechnung als Einkommen des Pflegebedürftigen oder der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 5 WF 40/00
b) Als Leistung im Sinne von § 1610 a BGB ist es aber nicht zur Deckung des Elementarunterhalts, sondern nur des Mehrbedarfs bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417; 1996, 933; OVG BW, Beschluss vom 23. April 1996, 6 S 782/96, in juris dokumentiert;… Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 6. Kap., Rdn. 52;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Auflage, Rdn. 328;… Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, Rdn. 602; Büttner, FamRZ 1995, 193).
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Rechtsprechung
| OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für das Entstehen des besonderen Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen; Anforderungen an eine ausreichende Deckung bei der Staatskasse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 28.07.2000 - 9 O 2123/99
- OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 412 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 01.02.1996 - 4 Ta 9/96
Prozesskostenhilfe: Einziehung der Differenzgebühren durch die Staatskasse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 21.12.1989 - 7 Ta 277/89
Prozeßkostenhilfe; Landeskasse; Ratenzahlung; Rechtsanwalt; Anwaltskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 10.12.1993 - 18 WF 64/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04
Sachverständigenentschädigung IV
Nachdem die gesetzliche Vergütung bereits über dem einbezahlten Vorschuss liegt, kann die besondere Vergütung hier nicht aus dem an die Staatskasse bezahlten Betrag geleistet werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, § 13 JVEG Rdn. 15, sowie zur Vorgängerbestimmung des § 7 Abs. 2 ZuSEG OLG München OLGR München 2001, 108). - OLG Naumburg, 25.07.2005 - 12 W 76/05
Besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG - jetzt § 13 JVEG
Das Landgericht hat sich mit dieser Frage in dem Beschluss vom 19. Juni 2005 lediglich unter dem Gesichtspunkt auseinandergesetzt, dass es das Oberlandesgericht München in der dort zitierten Entscheidung (Beschluss v. 23.01.2001, Az. 11 W 3216/00, veröffentlicht in: OLGR München 2001, 108) ausnahmsweise für zulässig gehalten hatte, bei den Parteien doch noch einen erhöhten Vorschuss einzufordern, wenn bei dem Sachverständigen ein Vertrauen begründet worden sei, dass die höhere Vergütung bezahlt werde. - OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
Sachverständigenentschädigung: Besondere Entschädigung aus Gründen des …
Die teilweise vertretene Auffassung, der Vertrauensschutz des Sachverständigen zwinge nicht dazu, ihm den erhöhten Stundensatz zuzubilligen, wenn keine ausreichende Zahlung an die Staatskasse geleistet worden sei, weil er mit einer solchen Fallgestaltung rechnen müsse (OLG Düsseldorf MDR 89, 366; OLG München, OLGR 01, 108), überzeugt den Senat nicht.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 46/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 281
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 22 C 56/00
- AG Neuruppin - 17 C 296/99
- OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 46/00
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme
Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen. - OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12 Für die Annahme, dass der Verweisungsbeschluss vom 29.10.2010 jeder rechtlichen Grundlage entbehre, bedarf es deshalb zusätzlicher Umstände (vgl. BGH FamRZ 1988, 943; NJW 2003, 3201, 3202; OLG Brandenburg OLGR 2001, 108, 110).
- BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22
Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …
Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen. - BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22
Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …
Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen. - OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00 Die Auffassung des Amtsgerichts, dass nach der bisherigen Beweisaufnahme ein - seine Strafgewalt überschreitendes Verbrechen gemäß § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtmG in Betracht komme, erscheint beim gegenwärtigen Verfahrensstand als willkürlich, so dass die Verweisung unwirksam ist (vgl. hierzu auch BVGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 217; Senat MDR 1992, 178; Beschluss vom 18. Mai 2000 - 1 AR 46/00 m.w.N.).
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