Rechtsprechung
| EuGH, 27.10.1998 - C-51/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 Nummern 1 und 3 und Artikel 6 - Auf das Konnossement gestützte Schadensersatzklage des Empfängers oder des Versicherers der Ware gegen eine Person, die nicht der Aussteller des Konnossements ist, aber vom Kläger als der ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 6
- Europäischer Gerichtshof
Réunion européenne u.a.
Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 Nummern 1 und 3 und Artikel 6 - Auf das Konnossement gestützte Schadensersatzklage des Empfängers oder des Versicherers der Ware gegen eine Person, die nicht der Aussteller des Konnossements ist, aber vom Kläger als der ...
- EU-Kommission
Réunion européenne u.a.
Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 5 Nrn. 1 und 3
1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit, "wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" oder "wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer ... - EU-Kommission
Réunion européenne u.a.
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof von der französischen Cour de cassation; Auslegung von Artikel 5 Nummern 1 und 3 und Artikel 6 ; Auf das Konnossement gestützte ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Besondere Zuständigkeiten nach Art. 5 EuGVÜ
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 5; EG-Vertrag Art. 6
Übereinkommen vom 27. September 1968 Art. 5 Nr. 1 - datenbank.nwb.de
Gerichtsstand in anderem Mitgliedstaat: Schadensersatzklagen gegen eine Person, die nicht der Aussteller des Konnossements ist, aber vom Kläger als der tatsächliche Verfrachter von Waren angesehen wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de Cassation - Auslegung von Artikel 5 Nummer 1 ("Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag als Gegenstand des Verfahrens") und Nummer 3 des Brüsseler Übereinkommens ("Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-51/97
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Papierfundstellen
- EuZW 1999, 59
- RIW 1999, 57
Wird zitiert von ... (81) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 27.09.1988 - 189/87
Kalfelis / Schröder u.a.
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 189/87 (Kalfelis, Slg. 1988, 5565, Randnr. 18) den Begriff "unerlaubte Handlung" im Sinne von Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens als autonomen Begriff definiert, der sich auf alle Klagen bezieht, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen "Vertrag" im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 anknüpfen.Jedenfalls ist die in Artikel 6 Nummer 1 des Übereinkommens angeführte Ausnahme vom Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzstaats des Beklagten so auszulegen, daß sie nicht das Bestehen des Grundsatzes überhaupt etwa dadurch in Frage stellen kann, daß es danach einem Kläger erlaubt wäre, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen dieser Beklagten der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (Urteil Kalfelis, Randnrn. 8 und 9).
Daher hat der Gerichtshof im Urteil Kalfelis nach dem Hinweis darauf, daß Artikel 6 Nummer 1 des Übereinkommens ebenso wie Artikel 22 vermeiden will, daß in einzelnen Vertragsstaaten miteinander unvereinbare Entscheidungen ergehen, für Recht erkannt, daß zur Anwendung von Artikel 6 Nummer 1 zwischen den verschiedenen Klagen eines Klägers gegen verschiedene Beklagte ein Zusammenhang bestehen muß, der eine gemeinsame Entscheidung geboten erscheinen läßt, um zu vermeiden, daß in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten.
Der Gerichtshof hat dazu im Urteil Kalfelis weiter für Recht erkannt, daß ein Gericht, das nach Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens für die Entscheidung über eine Klage unter einem auf deliktischer Grundlage beruhenden Gesichtspunkt zuständig ist, nicht auch zuständig ist, über diese Klage unter anderen, nichtdeliktischen Gesichtspunkten zu entscheiden.
Schließlich bringt es, wie der Gerichtshof im Urteil Kalfelis (Randnr. 20) festgestellt hat, zwar Nachteile mit sich, wenn verschiedene Gerichte über die einzelnen Aspekte eines Rechtsstreits entscheiden, doch hat zum einen der Kläger stets die Möglichkeit, seine Klage unter sämtlichen Gesichtspunkten vor das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten zu bringen, und zum anderen ermöglicht es Artikel 22 des Übereinkommens dem zuerst angerufenen Gericht unter bestimmten Umständen, über den gesamten Rechtsstreit zu befinden, wenn zwischen den vor verschiedenen Gerichten erhobenen Klagen ein Zusammenhang besteht.
- EuGH, 17.06.1992 - C-26/91
Handte / TMCS
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
10 und 11, und vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 10) ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen; dieser Begriff läßt sich deshalb nicht als Verweisung auf die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht verstehen.Daraus folgt, wie der Gerichtshof im Urteil Handte (Randnr. 15) ausgeführt hat, daß der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne des Artikels 5 Nummer 1 des Übereinkommens nicht so verstanden werden kann, daß er eine Situation erfaßt, in der es an einer von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt.
Außerdem hinge nach dieser Auslegung des Übereinkommens die Bestimmung des zuständigen Gerichts von ungewissen Umständen und Zufällen ab, was mit dem Ziel des Übereinkommens, sichere und voraussehbare Zuständigkeitszuweisungen festzulegen, unvereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Marinari, Randnr. 19, und Handte, Randnr. 19).
- EuGH, 19.09.1995 - C-364/93
Marinari / Lloyd's Bank
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Wie der Gerichtshof wiederholt (vgl. Urteil Mines de potasse d'Alsace, Randnr. 11, Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba, Slg. 1990, I-49, Randnr. 17, vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-68/93, Shevill u. a., Slg. 1995, I-415, Randnr. 19, und vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-364/93, Marinari, Slg. 1995, I-2719, Randnr. 10) ausgeführt hat, beruht die besondere Zuständigkeit nach Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens, die sich aus einer Wahl des Klägers ergibt, darauf, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt.Im Urteil Marinari (Randnr. 13) hat der Gerichtshof jedoch klargestellt, daß diese dem Kläger eröffnete Wahlmöglichkeit nicht über die sie rechtfertigenden besonderen Umstände hinaus erweitert werden darf, soll nicht der in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens aufgestellte allgemeine Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, ausgehöhlt und im Ergebnis über die ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinaus die Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers anerkannt werden, gegen die sich die Verfasser des Übereinkommens ausgesprochen haben, indem sie in Artikel 3 Absatz 2 die Anwendung innerstaatlicher Vorschriften, die derartige Gerichtsstände vorsehen, gegenüber Beklagten, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats haben, ausgeschlossen haben.
Außerdem hinge nach dieser Auslegung des Übereinkommens die Bestimmung des zuständigen Gerichts von ungewissen Umständen und Zufällen ab, was mit dem Ziel des Übereinkommens, sichere und voraussehbare Zuständigkeitszuweisungen festzulegen, unvereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Marinari, Randnr. 19, und Handte, Randnr. 19).
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Wie der Gerichtshof wiederholt (vgl. Urteil Mines de potasse d'Alsace, Randnr. 11, Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba, Slg. 1990, I-49, Randnr. 17, vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-68/93, Shevill u. a., Slg. 1995, I-415, Randnr. 19, und vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-364/93, Marinari, Slg. 1995, I-2719, Randnr. 10) ausgeführt hat, beruht die besondere Zuständigkeit nach Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens, die sich aus einer Wahl des Klägers ergibt, darauf, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt.Aus den gleichen Gründen hat der Gerichtshof im Urteil Dumez France und Tracoba für Recht erkannt, daß die Zuständigkeitsregel des Artikels 5 Nummer 3 des Übereinkommens nicht so ausgelegt werden kann, daß sie es einer Person, die einen Schaden als Folge des Schadens geltend macht, den andere Personen unmittelbar aufgrund des schädigenden Ereignisses erlitten haben, erlaubt, den Urheber dieses Ereignisses vor den Gerichten des Ortes zu verklagen, an dem sie selbst den Schaden an ihrem Vermögen festgestellt hat.
Könnte nämlich der Empfänger den tatsächlichen Verfrachter vor dem Gericht des Ortes der abschließenden Auslieferung oder dem Gericht des Ortes der Schadensfeststellung verklagen, so würde dies in den meisten Fällen zu einer Bejahung der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers führen; die Verfasser des Übereinkommens haben sich jedoch außerhalb der dort ausdrücklich vorgesehenen Fälle gegen eine solche Zuständigkeit ausgesprochen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dumez France und Tracoba, Randnrn.
- EuGH, 24.06.1981 - 150/80
Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnr. 19) ausgeführt hat, regelt Artikel 22 des Übereinkommens die Behandlung im Zusammenhang stehender Klagen, die beiGerichten verschiedener Vertragsstaaten anhängig gemacht worden sind.Infolgedessen hat der Gerichtshof im Urteil Elefanten Schuh für Recht erkannt, daß Artikel 22 des Übereinkommens nur anzuwenden ist, wenn im Zusammenhang stehende Klagen bei Gerichten zweier oder mehrerer Vertragsstaaten erhoben worden sind.
- EuGH, 07.03.1995 - C-68/93
Shevill u.a. / Presse Alliance
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Wie der Gerichtshof wiederholt (vgl. Urteil Mines de potasse d'Alsace, Randnr. 11, Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba, Slg. 1990, I-49, Randnr. 17, vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-68/93, Shevill u. a., Slg. 1995, I-415, Randnr. 19, und vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-364/93, Marinari, Slg. 1995, I-2719, Randnr. 10) ausgeführt hat, beruht die besondere Zuständigkeit nach Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens, die sich aus einer Wahl des Klägers ergibt, darauf, daß zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt. - EuGH, 30.11.1976 - 21/76
Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Da die Cour de cassation der Auffassung ist, daß die Entscheidung des Rechtsstreits die Auslegung des Übereinkommens erfordere, hat sie das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist die Klage, mit der der Empfänger von Waren, an denen nach einem Transport zunächst auf See und dann über Land Transportschäden festgestellt worden sind, oder sein Versicherer, der nach Zahlung der Entschädigung an den Empfänger in dessen Rechte eingetreten ist, Ersatz seines Schadens unter Berufung auf das für den Seetransport ausgestellte Konnossement nicht von demjenigen verlangt, der dieses Dokument unter seiner Firma ausgestellt hat, sondern von der Person, die der Kläger als den tatsächlichen Verfrachter ansieht, auf den Beförderungsvertrag gestützt, und hat sie aus diesem oder einem anderen Grund im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag zum Gegenstand? 2. Bilden, falls die erste Frage verneint wird, eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung im Sinne des Artikels 5 Nummer 3 des Übereinkommens den Gegenstand der Klage, oder ist auf die prinzipielle Zuständigkeitsregel des Artikels 2 des Übereinkommens zurückzugreifen, wonach die Gerichte des Staates zuständig sind, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat? 3. Falls davon auszugehen ist, daß eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand der Klage bilden, kann dann - und unter welchen Voraussetzungen - der Ort, an dem der Empfänger nach der Durchführung des Seetransports und des abschließenden Transports über Land nur die Transportschäden an den ihm gelieferten Waren festgestellt hat, den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, darstellen, der nach dem Urteil vom 30. November 1976 in der Rechtssache 21/76 (Bier/Mines de potasses d'Alsace, Slg. 1976, 1735) der "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", im Sinne von Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens sein kann? 4. Kann ein Beklagter, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, in einem anderen Vertragsstaat vor dem Gericht, bei dem eine Klage gegen einen Mitbeklagten mit Wohnsitz außerhalb des Hoheitsgebiets eines Vertragsstaats anhängig ist, mit der Begründung verklagt werden, daß der Rechtsstreit unteilbaren und nicht nur zusammenhängenden Charakter habe? Zur ersten und zur zweiten Frage. - EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (siehe insbesondere Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 13). - EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Shearson Lehman Hutton / TVB
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
16 und 19, und Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehmann Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 17). - EuGH, 22.03.1983 - 34/82
Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82, Peters, Slg. 1983, 987, Randnrn. - EuGH, 08.03.1988 - 9/87
Arcado / Haviland
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …
8 und 9, sowie vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a., C-51/97, Slg. 1998, I-6511, Randnr. 47). - BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14
Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in …
Rn. 18 Im Übrigen ist die Frage der Möglichkeit einer erweiternden Auslegung der Annexzuständigkeit des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO lediglich wegen der Konnexität geklärt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Oktober 1998 (- C-51/97, Slg. 1998, I-06511 Rn. 44 ff. - Réunion Européenne) zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorschrift in Art. 6 EuGVÜ (vgl. auch EuGH…, Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-98/06, Slg. 2007, I-08319 Rn. 46 - Freeport zu Art. 6 Nr. 1 EuGVVO).Darin hat der Europäische Gerichtshof zu der Annexzuständigkeit gem. Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ ausgeführt, dass das mit dem Übereinkommen angestrebte Ziel der Rechtssicherheit nicht erreicht würde, wenn der Umstand, dass sich das Gericht eines Vertragsstaats in Bezug auf einen der Beklagten, der seinen Wohnsitz nicht in einem Vertragsstaat hat, für zuständig erklärt hat, es ermöglichen würde, einen anderen Beklagten, der seinen Wohnsitz in einem Vertragsstaat hat, außerhalb der im Übereinkommen vorgesehenen Fälle vor diesem Gericht zu verklagen; denn hierdurch würde diesem der durch die Bestimmung des Übereinkommens gewährte Schutz genommen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - C-51/97, Slg. 1998, I-06511 Rn. 46 - Réunion Européenne).
- BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03
Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Der Hinweis, daß das EuGVÜ den Beklagtenschutz durch die gemäß Art. 6 Nr. 1 und Nr. 2 eröffnete Möglichkeit, Klagen gegen mehrere (in verschiedenen Staaten lebende) Beklagte in einem Vertragsstaat zu erheben, selbst durchbreche, rechtfertigt eine Annexzuständigkeit für nichtdeliktische Ansprüche im Deliktsgerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ schon deshalb nicht, weil diese Konzentrationsmöglichkeit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gerade nicht in Fällen gilt, in denen das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktische, das gegen den anderen Beklagten auf vertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - Rs C-51/97, Slg. I 1998, 6511, 6549, Rz. 50 - Réunion européenne; ebenso Senat, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, WM 2001, 2402, 2404).Sie legten die Fälle, in denen eine Person vor den Gerichten eines anderen Vertragsstaates verklagt werden könne, abschließend fest und seien für eine Auslegung, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausgehe, nicht offen, da andernfalls die in Art. 2 Abs. 1 EuGVÜ niedergelegte Grundregel ausgehöhlt würde und der Kläger gegebenenfalls einen Gerichtsstand wählen könnte, der für den in einem Vertragsstaat ansässigen Beklagten unvorhersehbar wäre (EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1998 - Rs C-51/97, Slg. I 1998, 6511, 6541 f., Rz. 16 - Réunion européenne …und vom 19. Februar 2002 aaO S. 394 f., Rz. 50/54, jeweils m.w.Nachw.).
Er hat vielmehr einen einheitlichen Gerichtsstand auch in den Fällen abgelehnt, in denen das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktischen, das gegen den anderen Beklagten auf vertraglichen Anspruchsgrundlagen beruht (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 aaO S. 6549, Rz. 50; ebenso Senat, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, WM 2001, 2402, 2404) oder in denen über eine Klage zu entscheiden ist, die auf zwei sich aus demselben Vertrag ergebende gleichrangige Verpflichtungen gestützt wird, die in unterschiedlichen Vertragsstaaten zu erfüllen wären (EuGH…, Urteil vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, NJW 2000, 721, 723, Rz. 42 - Leathertex).
- BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Diese Auffassung findet indes in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine Stütze (…vgl. EuGH, Urteile vom 27. September 1988, Rs. 189/87 - Slg. 1988, 5565, Rn. 19 f. Kalfelis; vom 27. Oktober 1998, Rs. C-51/97 - Slg. 1998 1, 6511 ff. - Reunion;… vom 17. September 2002, Rs. C-334/00 - aaO - Tacconi und vom 20. Januar 2005, Rs. C-27/02 - Slg. 2005 1, 481 - Engler). - EuGH, 17.09.2002 - C-334/00
Tacconi - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummern 1 und 3 - Besondere …
Wie der Gerichtshof festgestellt hat, bezieht sich der Begriff "unerlaubte Handlung" im Sinne von Artikel 5 Nummer 3 des Brüsseler Übereinkommens auf alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen "Vertrag" im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens anknüpfen (Urteile Kalfelis, Randnr. 18, Reichert und Kockler, Randnr. 16, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., Slg. 1998, I-6511, Randnr. 22).Im Übrigen kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne des Artikels 5 Nummer 1 des Brüsseler Übereinkommens nicht so verstanden werden, dass er eine Situation erfasst, in der es an einer von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt (Urteile Handte, Randnr. 15, und Réunion européenne u. a., Randnr. 17).
- EuGH, 11.10.2007 - C-98/06
Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …
Das vorlegende Gericht führt weiter aus, dass der Gerichtshof in Randnr. 50 des Urteils vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, Slg. 1998, I-6511), entschieden habe, dass zwei im Rahmen einer einzigen Schadensersatzklage gegen verschiedene Beklagte gerichtete Klagebegehren, von denen das eine auf vertragliche, das andere auf deliktische Haftung gestützt werde, nicht als im Zusammenhang stehend angesehen werden könnten.Sie verweisen insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens, dessen Bestimmungen mit denen der Verordnung Nr. 44/2001 im wesentlichen deckungsgleich sind (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1992, Handte, C-26/91, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 15, Réunion européenne u. a., Randnr. 17, und vom 17. September 2002, Tacconi, C-334/00, Slg. 2002, I-7357, Randnr. 23).
Das Urteil Réunion européenne u. a. bezog sich, in anderen Worten, auf eine Klage, die vor einem Gericht eines Mitgliedstaats anhängig gemacht worden war, in dem keiner der Beklagten des Ausgangsverfahrens seinen Wohnsitz hatte, während im vorliegenden Ausgangsrechtsstreit die Klage nach Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 vor dem Gericht des Ortes erhoben wurde, an dem einer der Beklagten des Ausgangsverfahrens seinen Sitz hat.
Rn. 45 Im Zusammenhang mit Art. 5 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens hat der Gerichtshof entschieden, dass zwei im Rahmen einer einzigen Schadensersatzklage gegen verschiedene Beklagte gerichtete Klagebegehren, von denen das eine auf vertragliche, das andere auf deliktische Haftung gestützt wird, nicht als im Zusammenhang stehend angesehen werden können (Urteil Réunion européenne u. a., Randnr. 50).
Dieses Erfordernis ist später im Urteil Réunion européenne u. a. (Randnr. 48) bekräftigt worden und hat bei der Abfassung des Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, die das Brüsseler Übereinkommen abgelöst hat, eine ausdrückliche Bestätigung erfahren (Urteil Roche Nederland u. a., Randnr. 21).
- EuGH, 20.01.2005 - C-27/02
Engler
29 Zur Beantwortung der so umformulierten Frage ist vorab darauf hinzuweisen, dass sich der Begriff der unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, im Sinne von Artikel 5 Nummer 3 des Brüsseler Übereinkommens nach ständiger Rechtsprechung auf alle nicht an einen Vertrag im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Brüsseler Übereinkommens anknüpfenden Klagen bezieht, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 189/87, Kalfelis, Slg. 1988, 5565, Randnr. 17, vom 26. März 1992 in der Rechtssache C-261/90, Reichert und Kockler, Slg. 1992, I-2149, Randnr. 16, vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., Slg. 1998, I-6511, Randnr. 22, Gabriel, Randnr. 33, und vom 1. Oktober 2002 in der Rechtssache C-167/00, Henkel, Slg. 2002, I-8111, Randnr. 36).Zum anderen hat der Gerichtshof mehrfach entschieden, dass der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" in dieser Bestimmung nicht so verstanden werden kann, dass er eine Situation erfasst, in der es an einer von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt (Urteile vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 15, Réunion européenne u. a., Randnr. 17, Tacconi, Randnr. 23, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-265/02, Frahuil, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24).
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer …
Vielmehr kommt es auf den schlüssigen Vortrag einer unerlaubten Handlung im Sinne der autonom auszulegenden Vorschrift des Art. 5 Nr. 3 LugÜ I/II an (so zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I Senat…, Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 34/07, aaO Rn. 20; vgl. zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO EuGH…, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 26 f. - Wintersteiger;… BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - I ZR 131/12, aaO; zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - bereits EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - C-51/97, Slg.1998, I-6511 Rn. 22 f. - Réunion Européenne u.a.).Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" kann also nicht so weit ausgelegt werden, dass sie jeden Ort erfasst, an dem die schädigenden Folgen eines Umstands spürbar werden können, der bereits an einem anderen Ort einen primären Schaden bzw. eine primäre Rechtsgutsverletzung verursacht hat; lediglich mittelbare Schadensfolgen stellen keinen Erfolgsort im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO dar (…vgl. zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ EuGH, Urteile vom 11. Januar 1990 - C-220/88, Slg. 1990, I-49 Rn. 20 f. - Dumez France und Tracoba;… vom 19. September 1995 - C-364/93, aaO Rn. 14 f.; vom 27. Oktober 1998 - C-51/97, aaO Rn. 30 f. - Réunion Européenne u.a.;… vom 10. Juni 2004 - C-168/02, Slg. 2004, I-6009, Rn. 19 - Kronhofer;… ebenso zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I Senatsurteile vom 6. November 2007 - VI ZR 34/07, aaO Rn. 17 mwN;… vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, aaO Rn. 16).
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13
Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus …
Gegen die Annahme einer internationalen Zuständigkeit könnte sprechen, dass die Bestimmungen über die ausschließliche Zuständigkeit in Art. 22 EuGVVO eng auszulegen sind (EuGH…, Urteil vom 26. März 1992 - Rs. C-261/90, IPRax 1993, 28 Rn. 27) und dass die EuGVVO keine allgemeine Zuständigkeit des Sachzusammenhangs kennt (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - Rs. C-51/97, RIW 1999, 57 Rn. 39;… Urteil vom 5. Oktober 1999 - Rs. C-420/97, NJW 2000, 721 Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
{FN:28} Vgl. u. a. Urteil Kalfelis (…Rn. 19) und Urteile vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 16), sowie vom 4. Oktober 2018, Feniks (…C-337/17, EU:C:2018:805, Rn. 37).Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 35), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass bei einem internationalen Seetransport von Waren der Ort des Schadenseintritts dem Ort entspricht, an dem der Verfrachter die Waren auszuliefern hatte.
- EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09
Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag; …
- BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer …
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06
Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-265/21
AB und AB-CD (Titre de propriété sur des œuvres d'art) - Vorlage zur …
- BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12
Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand …
- EuGH, 13.07.2006 - C-103/05
Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere …
- EuGH, 11.07.2002 - C-96/00
Gabriel - "Brüsseler Übereinkommen - Ersuchen um Auslegung von Artikel 5 Nummern …
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 347/12
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatzanspruch eines …
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …
- EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07
Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11
Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine …
- EuGH, 13.07.2006 - C-539/03
Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
Frahuil
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von …
- OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus …
- EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …
- BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Inanspruchnahme mehrerer …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-88/17
Zurich Insurance und Metso Minerals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 236/14
Unionsrechtlicher Streitgegenstandsbegriff: Entgegenstehende Rechtshängigkeit bei …
- OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 136/02
Internationale Zuständigkeit: Klage des deutschen Verbrauchers aus der …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 2 U 67/03
Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Verletzung eines nationalen Teils eines …
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 229/09
Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in …
- OLG Düsseldorf, 19.05.2006 - 17 U 162/05
Internationale Terminhandelsgeschäfte
- LG Dortmund, 29.04.2013 - 13 O (Kart) 23/09
Vorlagefrage an EuGH, ob Schieds- und Gerichtsstandsklauseln bei auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20
HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
Leathertex - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 2 und 5 Nummer 1 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
Vereniging van Effectenbezitters - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-539/03
Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Absatz 1 - Tatbestand …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-168/02
Kronhofer
- BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: …
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10
Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10
Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …
- LG Mannheim, 25.06.2004 - 7 O 412/03
Patentverletzungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-103/05
Reisch Montage - Gerichtliche Zuständigkeit - Besondere Gerichtsstände - Artikel …
- OLG Hamburg, 07.01.2025 - 9 U 37/20
Mitversicherung: Befugnis des führenden Versicherers zum Abschluss eines …
- LG München I, 21.01.2020 - 40 O 4474/18
Schadensersatz, Fonds, Gerichtsstand, Mitgliedstaat, Anlageentscheidung, …
- LAG Hessen, 12.02.2007 - 16 Sa 1366/06
Arbeitnehmerentsendung - fehlende internationale Zuständigkeit eines deutschen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-145/10
Painer - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Gerichtsstand der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
Volvo m.fl. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02
Owusu
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims - Vorlage zur …
- OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-334/00
Tacconi
- OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12
Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-618/15
Concurrence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-412/98
Group Josi
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-292/05
Lechouritou u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Zivil- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-27/02
Engler
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2012 - C-645/11
Sapir u.a. - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 1 Abs. 1 - Art. 6 Nr. 1 - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …
- OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 391/12
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Lkw auf einen in den rechten Fahrstreifen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-18/02
DFDS Torline
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-440/97
GIE Groupe Concorde u. a. gegen Kapitän des Schiffes "Suhadiwarno Panjan" u. a. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- BayObLG, 24.11.2025 - 102 AR 124/25
Verweisungsbeschluß, Gerichtsstandsvereinbarung, Bayerisches Oberstes …
- LG Krefeld, 28.02.2008 - 5 O 127/07
Ersatz von im Rahmen von Börsentermingeschäften und Börsenoptionsgeschäften …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-98/06
Freeport - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-168/08
Hadadi - Verordnung Nr. 2201/2003/EG - Anerkennung einer Entscheidung in …
- LG Krefeld, 28.02.2008 - 5 O 109/07
Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung des Anlegers bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-433/01
Blijdenstein
- LG Hamburg, 18.02.2020 - 327 O 158/18
Regressansprüche aufgrund einer Zahlung an den gemeinsamen Versicherungsnehmer …
- OLG Karlsruhe, 10.05.2011 - 17 U 54/10
Internationale Zuständigkeit: Erfolgsort als Deliktsgerichtsstands
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2008 - C-462/06
Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Gerichtliche Zuständigkeit - …
- OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
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Rechtsprechung
| EuGH, 24.09.1998 - C-76/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Öffentliche Lieferaufträge - Unmittelbare Wirkung einer nicht umgesetzten Richtlinie - Einstufung des Krankentransportdienstes
- Judicialis
Richtlinie 89/665/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Öffentliche Lieferaufträge - Unmittelbare Wirkung einer nicht umgesetzten Richtlinie - Einstufung des Krankentransportdienstes
- EU-Kommission
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Richtlinien 89/665 des Rates, Artikel 1 Absätze 1 und 2 sowie 2 Absatz 1 und Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 41
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ... - EU-Kommission
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
- riw-online.de
Wirkungen einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EGV Art. 177 ; RL 89/665; RL 92/50; VO 3696/93
Wirkungen der Dienstleistungsrichtlinie - rechtsportal.de
Richtlinie 89/665/EWG
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes - Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-76/97
- EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 169
- EuZW 1998, 660
- RIW 1999, 57
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Schließlich hat der Gerichtshof in Randnummer 45 des Urteils Dorsch Consult darauf hingewiesen, daß die Betroffenen, wenn die nationalen Vorschriften nicht in einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Weise ausgelegt werden können, im Rahmen der geeigneten Verfahren des nationalen Rechts den Ersatz des Schadens verlangen können, der ihnen dadurch entstanden ist, daß die Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt worden ist (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845).
- EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 40) kann sich der einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzt. - EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40) Sache der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, in denen es um individuelle, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhende Rechte geht, wobei die Mitgliedstaaten jedoch für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind. - EuGH, 16.12.1993 - C-334/92
Wagner Miret / Fondo de garantía salarial
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 02.05.1996 - C-253/95
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Diese Mindestgarantie kann zwar keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen (Randnr. 44).
- EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Rn. 28 Vorab ist festzustellen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag zwar geschlossen wurde, bevor die Republik Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften aber ab dem Beitritt dieses Staates auf einen solchen Auftrag anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 14). - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Zweifel ergäben sich hieran jedoch aufgrund des Urteils vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).73 Dieser Auslegung steht das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil Tögel keineswegs entgegen, da es in diesem Urteil nicht um die Auslegung der Richtlinie 93/104, sondern um die der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1) ging, deren Regelungsinhalt und Zielrichtung für die Bestimmung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 93/104 irrelevant sind.
- EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Rn. 92 Viertens ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).
- EuGH, 11.12.2014 - C-113/13
Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe …
Rn. 34 Dieser Anhang ist unterteilt in die Teile A und B. Dringende Krankentransport- und Notfallkrankentransportdienste fallen sowohl unter Anhang II Teil A Kategorie 2, und zwar unter dem Beförderungsaspekt dieser Dienste, als auch, im Hinblick auf ihre medizinischen Aspekte, unter Anhang II Teil B Kategorie 25 dieser Richtlinie (vgl. in Bezug auf die entsprechenden Kategorien von Anhang I Teil A und Anhang I Teil B der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, ABl. L 209, S. 1, Urteil Tögel, C-76/97, EU:C:1998:432, Rn. 39). - OLG Düsseldorf, 16.06.2023 - Verg 29/22
Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags ohne vorherige …
Für eine solche Betrachtung könnte auch sprechen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union generell keine Veranlassung sieht, in bestehende, auf unbestimmte Zeit oder für mehrere Jahre abgeschlossene Rechtsverhältnisse einzugreifen, wenn diese Rechtsverhältnisse vor Geltung diesbezüglicher Unionsvorschriften begründet worden sind (EuGH, Urteil vom 24. September 1998, C-76/97, ECLI:EU:C:1998:432, Slg. 1998, I-5357, Rn. 54 - Tögel; EuGH…, Urteil vom 5. Oktober 2000, C-337/98, ECLI:EU:C:2000:543, Slg. 2000 I-8377 Rn. 38 - Matra-Transport). - EuGH, 14.11.2002 - C-411/00
Felix Swoboda - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Das Bundesvergabeamt war sich unter Berücksichtigung insbesondere der Urteile vom 19. April 1994 in der Rechtssache C-331/92 (Gestión Hotelera Internacional, Slg. 1994, I-1329) und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357) über die Auslegung der Richtlinie 92/50 im Unklaren; es hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist eine Dienstleistung, die einem einheitlichen Zweck dient, ihrerseits aber in Teilleistungen unterteilt werden könnte, nach der Systematik der Richtlinie 92/50/EWG, insbesondere der in Anhang IA und IB enthaltenen Dienstleistungsbilder, als einheitliche Leistung, bestehend aus Hauptleistung und akzessorischen Nebenleistungen, zu qualifizieren und nach ihrem Hauptgegenstand unter die Anhänge IA und IB der Richtlinie einzuordnen, oder ist vielmehr hinsichtlich jeder Teilleistung gesondert zu prüfen, ob sie als prioritäre Dienstleistung der Richtlinie in vollem Umfang oder als nicht prioritäre Dienstleistung nur einzelnen Vorschriften der Richtlinie unterliegt? 2. Wie weit darf eine Dienstleistung, die ein bestimmtes Leistungsbild umschreibt (z. B. Transportdienstleistungen), nach der Systematik der Richtlinie 92/50/EWG in Einzelleistungen zerlegt werden, ohne Bestimmungen über die Vergabe von Dienstleistungen zu verletzen bzw. den effet utile der Dienstleistungsrichtlinie zu unterlaufen? 3. Sind die im Sachverhalt genannten Leistungen (unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Richtlinie 92/50/EWG) als Dienstleistungen des Anhangs IA der Richtlinie 92/50/EWG (Kategorie 2, Landverkehr) einzustufen und Aufträge, deren Gegenstand solche Leistungen sind, somit nach den Vorschriften der Abschnitte III bis VI der Richtlinie zu vergeben, oder sind sie als Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50/EWG (insbesondere Kategorie 20, Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs, sowie Kategorie 27, Sonstige Dienstleistungen) einzustufen und Aufträge, deren Gegenstand solche Leistungen sind, somit gemäß den Artikeln 14 und 16 zu vergeben, und unter welche Referenznummer der CPC sind sie zu subsumieren? 4. Besteht für den Fall, dass die Betrachtung der Teilleistungen zu dem Ergebnis fuhren würde, dass eine an sich den Bestimmungen der Richtlinie 92/50/EWG in vollem Umfang unterliegende Teilleistung gemäß Anhang IA der Richtlinie aufgrund des Überwiegensprinzips des Artikels 10 der Richtlinie ausnahmsweise nicht im vollen Umfang den Bestimmungen der Richtlinie unterliegt, eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, nicht prioritäre Teilleistungen abzutrennen und getrennt zu vergeben, um den prioritären Charakter der Dienstleistung zu wahren? Zur Zulässigkeit der Vorlagefragen.Zweitens habe der Gerichtshof bereits im Urteil Tögel in einem vergleichbaren Fall über gleichartige Vorlagefragen entschieden, so dass die Vorlagefragen wegen fehlender Vorgreiflichkeit zurückzuweisen seien oder über sie im Wege eines mit Gründen versehenen Beschlusses gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes zu entscheiden sei.
Zum Vorbringen, dass der Gerichtshof im Urteil Tögel bereits in einem vergleichbaren Fall über gleichartige Vorlagefragen entschieden habe, was ihn im vorliegenden Fall von einer Entscheidung befreie oder es ihm zumindest erlaube, im Wege eines mit Gründen versehenen Beschlusses zu entscheiden, ist zu sagen, dass sich der Sachverhalt und die Vorlagefragen in der vorliegenden Rechtssache erheblich von denjenigen unterscheiden, die diesem Urteil zugrunde liegen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs führt hierzu ferner aus, dass nach dem Urteil Tögel die Bezugnahmen in den Anhängen der Richtlinie 92/50 auf die CPC-Nomenklatur verbindlich seien.
- EuGH, 05.10.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung - Öffentliche Aufträge im Bereich …
Nach der Rechtsprechung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens verpflichtet das Gemeinschaftsrecht jedoch einen öffentlichen Auftraggeber eines Mitgliedstaats nicht, auf Antrag eines Einzelnen in bestehende, auf unbestimmte Zeit oder für mehrere Jahre abgeschlossene Rechtsverhältnisse einzugreifen, wenn diese Rechtsverhältnisse vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie begründet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 54).Auch wenn sich das Urteil Tögel auf einen Vertrag bezieht, der bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1) geschlossen worden ist, lässt sich der darin enthaltene allgemeine Grundsatz auf alle Stadien eines Vergabeverfahrens anwenden, die vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie abgeschlossen wurden, aber zu einem Verfahren gehören, das erst nach diesem Datum zu einem Ende gekommen ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
{FN:21} - Vgl. dazu das Urteil vom 24. September 1998, Tögel (C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnrn.{FN:40} - In diesem Sinne Urteil Tögel (zitiert in Fn. 21, Randnrn. 53 und 54).
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
Abschließend wies der Auftraggebervertreter darauf hin, dass die Tögel-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 24.09.1998, RS.C-76/97) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei, da der dem EuGH zur Entscheidung vorliegende Fall eine privatrechtliche Vertragsbeziehung betroffen habe.Entscheidend ist also der finanzielle Schwerpunkt der Leistung (vgl. EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-76/97 (Tögel); EuGH Urteil v. 14.11.2002, Rs. C-411/00 (Felix Swoboda)).
- EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Connect Austria - "Telekommunikation - Mobilfunkdienste - Artikel 5a Absatz 3 der …
Der Gerichtshof solle daher die erste Frage in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Nachprüfung der Verfahren im öffentlichen Auftragswesen (vgl. Urteile Dorsch Consult sowie vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-111/97, EvoBus Austria, Slg. 1998, I-5411) beantworten. - OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig
- EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Feyrer - Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen …
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06
Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
Rettungsdienst III
- EuGH, 07.07.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- VG Osnabrück, 10.12.2015 - 4 A 253/14
Anspruchsberechtigung; Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; Arbeitsvertrag; …
- EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04
Koppensteiner
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-205/03
FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Einrichtungen, die das spanische nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2024 - C-452/23
Fastned Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich
- ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
- VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?
- VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11
Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2003 - C-397/01
Pfeiffer
- VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
Definition des öffentlichen Auftrages
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
De Coster
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03
Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"
- OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff …
- OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen
- EuGH, 04.03.1999 - C-258/97
HI - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Wirkung einer nicht umgesetzten …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13
Azienda sanitaria locale n. 5 "Spezzino" u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - …
- OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen …
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04
Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2013 - C-425/12
Portgás - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der …
- VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493
Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …
- VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09
Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!
- OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06
Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
GAT
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-237/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- EuGH, 11.11.2004 - C-216/02
Zuchtverband für Ponys
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98
GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1998 - C-258/97
HI
- VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht
- BVerwG, 10.02.2003 - 3 B 5.03
Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit eine - wegen Verstoßes gegen Halteverbot; …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-252/01
Kommission / Belgien
- OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99
NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-464/98
Stefan
- VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/023-10
Zulässigkeit von Nachweisen
- VK Sachsen-Anhalt, 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08
Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?
- VK Sachsen-Anhalt, 08.07.2008 - 1 VK LVwA 9/08
Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge!
- VK Nordbayern, 13.11.2000 - 320.VK-3194-29/00
Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Kein öffentlicher Auftrag!
- VK Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - VK 2 LVwA LSA-1/06
Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime
- VK Niedersachsen, 30.08.1999 - 203-VgK-8/99
Beauftragung der Einrichtung und Unterhaltung einer Rettungswache; Gestattung der …
- VK Südbayern, 15.11.2000 - 120.3-3194.1-21-10/00
Leistungen zur Durchführung des Luftrettungsdienstes
- VK Südbayern, 09.08.1999 - 12-07/99
Vergabe von Rettungsdienstleistungen kein öffentlicher Auftrag!
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