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Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2008 - T-75/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21138
EuG, 09.09.2008 - T-75/06 (https://dejure.org/2008,21138)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2008 - T-75/06 (https://dejure.org/2008,21138)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2008 - T-75/06 (https://dejure.org/2008,21138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayer CropScience u.a. / Kommission

    Richtlinie 91/414/EWG - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Endosulfan - Aufhebung der Zulassungen - Bewertungsverfahren - Fristen -Verteidigungsrechte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Bayer CropScience u.a. / Kommission

    Richtlinie 91/414/EWG - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Endosulfan - Aufhebung der Zulassungen - Bewertungsverfahren - Fristen -Verteidigungsrechte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bayer CropScience u.a. / Kommission

    Richtlinie 91/414/EWG - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Endosulfan - Aufhebung der Zulassungen - Bewertungsverfahren - Fristen -Verteidigungsrechte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/864/EG der Kommission vom 2. Dezember 2005 über die Nichtaufnahme von Endosulfan in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (bekannt gegeben unter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, II-2081
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (31)

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Allerdings kann ein Text, der nur einen Entwurf darstellt, nicht zu einer Selbstbeschränkung des genannten Ermessens führen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnrn.

    Folglich ist die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht im Hinblick auf die oben angeführten Leitlinien, sondern auf die Bestimmungen der Richtlinie 91/414 zu würdigen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Alpharma/Rat, Randnr. 146).

    Er hat sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung ihres Ermessens einen offensichtlichen Fehler oder einen Ermessensmissbrauch begangen oder die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten haben (vgl. Urteil Alpharma/Rat, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Im Übrigen habe das Gericht bereits festgestellt, dass die Vornahme einer möglichst erschöpfenden wissenschaftlichen Risikobewertung auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten, die auf den Grundsätzen der höchsten Fachkompetenz, der Transparenz und der Unabhängigkeit beruhten, eine wichtige Verfahrensgarantie zur Gewährleistung der wissenschaftlichen Objektivität der Maßnahmen und zur Verhinderung des Erlasses willkürlicher Maßnahmen darstelle (Urteil des Gerichts vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, Slg. 2002, II-3305, Randnr. 172).

    Einige spezifische Modalitäten des Bewertungsverfahrens, z. B. die Konsultation von Experten der Mitgliedstaaten und die Möglichkeit der Antrag stellenden Unternehmen, zusätzliche Angaben und Studien vorzulegen, die sich auf die Besprechungen und Diskussionen mit den verschiedenen Akteuren des Bewertungsverfahrens beziehen, tragen dem im Urteil Pfizer Animal Health/Rat (oben in Randnr. 250 angeführt) dargelegten Erfordernis, die Verfahrensgarantien einzuhalten, jedoch offensichtlich Rechnung.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Ein Verfahrensfehler kann jedoch nur dann zur vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung einer Entscheidung führen, wenn erwiesen ist, dass die Entscheidung ohne diesen Verfahrensfehler inhaltlich hätte anders ausfallen können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 283, und vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnr. 416, vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47).
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Ein Verfahrensfehler kann jedoch nur dann zur vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung einer Entscheidung führen, wenn erwiesen ist, dass die Entscheidung ohne diesen Verfahrensfehler inhaltlich hätte anders ausfallen können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 283, und vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnr. 416, vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47).
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Ein Verfahrensfehler kann jedoch nur dann zur vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung einer Entscheidung führen, wenn erwiesen ist, dass die Entscheidung ohne diesen Verfahrensfehler inhaltlich hätte anders ausfallen können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 283, und vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnr. 416, vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47).
  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    In ihr ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung des Gerichtshofs und der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 68)..
  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines …

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Nach ständiger Rechtsprechung steht der Gleichbehandlungsgrundsatz nämlich nicht jeglicher differenzierten Behandlung entgegen, sondern er verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln und dadurch bestimmte Betroffene gegenüber anderen zu benachteiligen, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Der Gerichtshof habe die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, nach denen die Wirkungen der Gemeinschaftsgesetzgebung klar und für die Betroffenen vorhersehbar sein müssten, in ständiger Rechtsprechung bestätigt (Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 10).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Ein Fehler kann jedoch nur dann zu einer Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung führen, wenn er geeignet ist, die Verteidigungsrechte des Klägers und folglich den Inhalt der Entscheidung konkret zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, 30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26).
  • EuG, 03.04.2003 - T-114/02

    BaByliss / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-75/06
    Im Übrigen steht der Umstand, dass die ECPA die genannte Rüge in seinem Streithilfeschriftsatz erhoben hat, nicht der Feststellung entgegen, dass es sich in Wirklichkeit um einen neuen Klagegrund handelt, den die Klägerinnen im Stadium der Klageschrift hätten geltend machen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, BaByliss/Kommission, T-114/02, Slg. 2003, II-1279, Randnr. 417).
  • EuGH, 15.06.2006 - C-28/05

    Dokter u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie …

  • EuGH, 09.03.2006 - C-174/05

    Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu - Zulassung für das …

  • EuGH, 25.06.1997 - C-285/94

    Italien / Kommission - "Verordnung (EG) Nr. 1840/94 der Kommission vom 27. Juli …

  • EuGH, 18.06.1996 - C-303/94

    Parlament / Rat

  • EuGH, 13.11.2001 - C-430/00

    Dürbeck / Kommission - "Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …

  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Verfahren der einstweiligen …

  • EuGH, 21.10.2003 - C-365/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - "Rechtsmittel - Verfahren des …

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - …

  • EuG, 28.09.1999 - T-612/97

    Cordis / Kommission

  • EuGH, 23.04.1986 - 150/84

    Bernardi / Parlament

  • EuG, 28.09.1999 - T-254/97

    Fruchthandelsgesellschaft Chemnitz / Kommission

  • EuG, 14.12.2006 - T-162/04

    Branco / Kommission

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • EuG, 02.05.2006 - T-328/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUR VEREINBARUNG ZWISCHEN O2 UND T-MOBILE ÜBER …

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.09.2006 - C-138/05

    Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie - Zulassung für das Inverkehrbringen von …

  • EuG, 27.04.2005 - T-34/05

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der …

    Insofern ist festzustellen, dass ein Verfahrensfehler nur dann zu einer Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung führen kann, wenn er geeignet ist, die Verteidigungsrechte des Klägers und folglich den Inhalt der Entscheidung konkret zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg. 2008, II-2081, Rn. 131).
  • EuG, 19.11.2009 - T-334/07

    Denka International / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - …

    Rn. 92 Es ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 91/414, wie aus ihren Erwägungsgründen 5, 6 und 9 hervorgeht, der Beseitigung der Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel mit Pflanzenschutzmitteln unter Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier dienen soll (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 81).

    Rn. 93 Damit die Kommission das ihr gesetzte Ziel wirksam verfolgen kann und im Hinblick darauf, dass sie komplexe technische Beurteilungen vorzunehmen hat, ist ihr in diesem Rahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, C-326/05 P, Slg. 2007, I-6557, im Folgenden: Urteil IQV, Randnr. 75, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 82).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss der Gemeinschaftsrichter nämlich im Rahmen dieser Kontrolle feststellen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt von der Kommission zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, und vom 22. Oktober 1991, Nölle, C-16/90, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12, Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 83).

    Somit obliegt es dem Antragsteller, die Unschädlichkeit des Wirkstoffs nachzuweisen (vgl. entsprechend Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 85).

    Rn. 115 Dazu ist festzustellen, dass die in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/414 für die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I genannten Kriterien weit gefasst sind und auf einer Risikoanalyse schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf das Grundwasser oder unannehmbarer Auswirkungen auf die Umwelt beruhen (Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 184).

    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, die deren Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 2006, Dokter u. a., C-28/05, Slg. 2006, I-5431, Randnr. 74, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 130).

    84 bis 88, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 89).

    Rn. 138 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, Urteile Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 411, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 223).

    Rn. 148 Nach der Rechtsprechung kann sich auf Vertrauensschutz jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung durch bestimmte Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2004, Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, Slg. 2004, I-6911, Randnr. 70, Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 74; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 153).

    In ihr ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung des Gerichtshofs und der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 120).

    Rn. 169 Es ist daran zu erinnern, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 453, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 236).

    Eine solche Auslegung würde dem Ziel des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/414, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, zuwiderlaufen, da es dem Antragsteller, dem zum einen die Beweislast für die Unschädlichkeit des Wirkstoffs obliegt und der zum anderen den fraglichen Wirkstoff am besten kennt, ein Vetorecht im Hinblick auf eine etwaige Entscheidung über die Nichtaufnahme des fraglichen Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414 einräumen würde (Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 93).

    Rn. 182 Eine solche Auslegung der genannten Vorschrift ist zudem schon deshalb ausgeschlossen, weil die im zehnten Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung aufgeführte Möglichkeit besteht, (erneut) einen Antrag auf Zulassung des Wirkstoffs im Hinblick auf seine etwaige Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414 auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 94).

  • EuG, 09.09.2011 - T-475/07

    Dow AgroSciences u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Trifluralin …

    Rn. 95 Folglich geht aus dem Regelungsrahmen eindeutig hervor, dass die Auffassung des Bericht erstattenden Mitgliedstaats für das Bewertungsverfahren nicht entscheidend ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg. 2008, II-2081, Randnr. 164).

    Rn. 96 Daher können sich die Klägerinnen nicht mit Erfolg auf die Informationen berufen, die ihnen der Bericht erstattende Mitgliedstaat hinsichtlich des möglichen Ausgangs des Verfahrens gegeben hat (vgl. entsprechend Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 164).

    Rn. 265 Außerdem kann sich nach ständiger Rechtsprechung auf Vertrauensschutz jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung durch bestimmte Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2004, Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, Slg. 2004, I-6911, Randnr. 70, Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 74; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 153).

    Rn. 279 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15; Urteile Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnr. 411, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 223).

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi …

    Die drei von Lagardère in ihrem Streithilfeschriftsatz angeführten Urteile des Gerichts (…Urteile O2 [Germany]/Kommission, oben in Rn. 58 angeführt, EU:T:2006:116, Rn. 48…, vom 27. September 2006, GlaxoSmithKline Services/Kommission, T-168/01, Slg, EU:T:2006:265, Rn. 320, und vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg, EU:T:2008:317, Rn. 63 und 64) betreffen im Übrigen nicht die Frage der Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden individuellen Entscheidung im Anschluss an eine gerichtliche Nichtigerklärung, sondern die Frage, auf welchen Zeitpunkt das Organ, das den für nichtig erklärten Rechtsakt erlassen hat, zurückgehen muss, um die maßgeblichen Tatsachen und anwendbaren Vorschriften festzustellen.

    Rn. 125 Nach der Rechtsprechung hat das Organ, dessen Rechtsakt für nichtig erklärt worden ist, diesen durch einen neuen Rechtsakt zu ersetzen und dabei auf den Zeitpunkt zurückzugehen, zu dem der ursprüngliche Rechtsakt erlassen worden war, und zwar auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und maßgeblichen Tatsachen (…Urteil O2 [Germany]/Kommission, oben in Rn. 58 angeführt, EU:T:2006:116, Rn. 47 und 48; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Rn. 103 angeführt, EU:T:2008:317, Rn. 63).

  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

    Eine Entscheidung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (vgl. Urteil vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg, EU:T:2008:317, Rn. 254 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.04.2014 - T-637/11

    Euris Consult / Parlament - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Nach diesem Grundsatz dürfen die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (…vgl. Urteile des Gerichts vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, Slg. 2002, II-3305, Rn. 411, und vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg. 2008, II-2081, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 98 Nach der bereits oben in Rn. 84 angeführten Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Unionsorgane dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zufolge nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. die oben in Rn. 84 angeführten Urteile Pfizer Animal Health/Rat, Rn. 411, sowie Bayer CropScience u. a./Kommission, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Rn. 84 angeführt, Rn. 236 und die dort angeführte Rechtsprechung, und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Rn. 26 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff …

    Aus dem Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission (T-75/06, Slg. 2008, II-2081), ergibt sich aber, dass sämtliche relevanten technischen Einzelheiten in Bezug auf eine andere Änderung von Anhang I der Richtlinie 91/414 im Rahmen einer Nichtigkeitsklage, nach zwei Schriftsatzwechseln und zusätzlichen Fragen, vor dem Gericht minuziös dargelegt werden können.

    {FN:26} - Vgl. Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission (Randnr. 82).

  • EuG, 10.05.2016 - T-529/13

    Das Gericht bestätigt, dass die geplante europäische Bürgerinitiative zur …

    Eine Entscheidung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie getroffen wurde, um andere als die angegebenen Zwecke zu erreichen (vgl. Urteil vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg, EU:T:2008:317, Rn. 254 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.10.2016 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Humanarzneimittel - Art. 31 der …

    Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung braucht bei der Zulässigkeitsprüfung gemeinsamer Klagen, die von mehreren Klägerinnen erhoben werden und im Hinblick auf eine Klägerin zulässig sind, die Klagebefugnis der anderen Klägerinnen nicht geprüft zu werden (vgl. Urteil vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, EU:T:2008:317, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.06.2015 - T-296/12

    Health Food Manufacturers' Association u.a. / Kommission - Verbraucherschutz - …

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Kommission, damit sie die ihr gesetzten Ziele wirksam verfolgen kann und im Hinblick darauf, dass sie, wie dies vorliegend der Fall ist, komplexe technische Beurteilungen vorzunehmen hat, in diesem Rahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg, EU:T:2008:317, Rn. 81 und 82, …und vom 19. Januar 2012, Xeda International und Pace International/Kommission, T-71/10, EU:T:2012:18, Rn. 69).
  • EuG, 24.05.2011 - T-109/05

    NLG / Kommission

  • EuG, 26.09.2014 - T-91/12

    Flying Holding u.a. / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

  • EuG, 25.09.2015 - T-360/13

    VECCO u.a. / Kommission - REACH - Aufnahme von Chromtrioxid in die Liste der …

  • EuGH, 15.04.2010 - C-517/08

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 15.09.2021 - T-337/18

    Laboratoire Pareva/ Kommission - Biozidprodukte - Wirkstoff PHMB (1415; 4.7) - …

  • EuGöD, 26.05.2011 - F-83/09

    Kalmár / Europol

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