Rechtsprechung
| EuG, 20.05.2009 - T-89/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
VIP Car Solutions / Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters - ...
- EU-Kommission
VIP Car Solutions / Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters - ...
- EU-Kommission
VIP Car Solutions / Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Öffentliche Aufträge - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE BEFÖRDERUNG SEINER MITGLIEDER NICHT AN DIE VIP CAR SOLUTIONS ZU VERGEBEN, FÜR NICHTIG
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
VIP Car Solutions / Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Zum einen Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 24. Januar 2007 über die Ablehnung des von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens betreffend die Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer ...
Papierfundstellen
- Slg. 2009, II-1403
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (21)
- EuG, 10.09.2008 - T-465/04
Evropaïki Dynamiki / Kommission
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Die gerichtliche Kontrolle hinsichtlich der Ausübung dieses Ermessens ist daher auf die Prüfung beschränkt, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, und vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).Rn. 59 Aus diesen Artikeln sowie aus der Rechtsprechung des Gerichts ergibt sich, dass das Parlament seiner Begründungspflicht genügt, wenn es zunächst die unterlegenen Bieter unverzüglich über die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots unterrichtet und anschließend den Bietern, die ein anforderungsgemäßes Angebot vorgelegt haben und dies ausdrücklich beantragen, innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen ab Eingang eines schriftlichen Antrags die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitteilt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 47).
Rn. 60 Ein solches Vorgehen entspricht dem Zweck der in Art. 253 EG verankerten Begründungspflicht, wonach die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass ihr die Betroffenen im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Rechte die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Richter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 48).
53 und 54, und Urteil vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 54).
Denn die Begründungspflicht beurteilt sich anhand der Informationen, über die der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügt, wobei das Organ aber die ursprüngliche Begründung nicht durch eine völlig neue Begründung ersetzen darf (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 59).
Wird die angefochtene Handlung für nichtig erklärt, ist es Sache des betreffenden Organs, gemäß Art. 233 EG die Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, Slg. 1998, II-1, Randnr. 200, und vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 35).
- EuG, 27.01.1998 - T-67/94
Ladbroke Racing / Kommission
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Wird die angefochtene Handlung für nichtig erklärt, ist es Sache des betreffenden Organs, gemäß Art. 233 EG die Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, Slg. 1998, II-1, Randnr. 200, und vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 35). - EuGH, 25.09.1979 - 232/78
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Zwar lässt Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung unter bestimmten Umständen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, er darf aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, das Gericht mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand zu ändern (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992, Asia Motor France u. a./Kommission, T-28/90, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43, und vom 12. Juli 2001, T. Port/Rat, T-2/99, Slg. 2001, II-2093, Randnr. 34; vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3).
- EuGH, 08.07.1999 - C-5/93
DSM / Kommission - Rechtsmittel - Antrag auf Wiederaufnahme - Zulässigkeit
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Rn. 112 Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG lediglich befugt ist, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung zu prüfen, und dass das Gericht nach ständiger Rechtsprechung bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse den Gemeinschaftsorganen keine Anordnungen erteilen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, DSM/Kommission, C-5/93 P, Slg. 1999, I-4695, Randnr. 36, und Urteil des Gerichts vom 24. Februar 2000, ADT Projekt/Kommission, T-145/98, Slg. 2000, II-387, Randnr. 83). - EuG, 28.04.1993 - T-85/92
Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen …
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschlüsse des Gerichts vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20, und vom 11. Juli 2005, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, T-294/04, Slg. 2005, II-2719, Randnr. 23). - EuG, 03.02.2005 - T-19/01
Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Rn. 103 Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden Angaben enthalten, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angeben, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnen (Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-38/96, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42, und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 65). - EuG, 24.02.2000 - T-145/98
ADT Projekt / Kommission
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Rn. 112 Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG lediglich befugt ist, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung zu prüfen, und dass das Gericht nach ständiger Rechtsprechung bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse den Gemeinschaftsorganen keine Anordnungen erteilen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, DSM/Kommission, C-5/93 P, Slg. 1999, I-4695, Randnr. 36, und Urteil des Gerichts vom 24. Februar 2000, ADT Projekt/Kommission, T-145/98, Slg. 2000, II-387, Randnr. 83). - EuG, 11.07.2005 - T-294/04
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Außervertragliche Haftung - Erstattung …
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschlüsse des Gerichts vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20, und vom 11. Juli 2005, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, T-294/04, Slg. 2005, II-2719, Randnr. 23). - EuG, 18.09.1992 - T-28/90
Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Zwar lässt Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung unter bestimmten Umständen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, er darf aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, das Gericht mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand zu ändern (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992, Asia Motor France u. a./Kommission, T-28/90, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43, und vom 12. Juli 2001, T. Port/Rat, T-2/99, Slg. 2001, II-2093, Randnr. 34; vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3). - EuG, 12.07.2001 - T-2/99
T. Port / Rat
Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-89/07
Zwar lässt Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung unter bestimmten Umständen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, er darf aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, das Gericht mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand zu ändern (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992, Asia Motor France u. a./Kommission, T-28/90, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43, und vom 12. Juli 2001, T. Port/Rat, T-2/99, Slg. 2001, II-2093, Randnr. 34; vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3). - EuG, 10.07.1997 - T-38/96
Guérin Automobiles / Kommission
- EuGH, 21.11.1991 - C-269/90
Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 22.03.2001 - C-17/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …
- EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
Kommission / Daffix
- EuG, 02.07.1992 - T-61/89
Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 27.09.2002 - T-211/02
Tideland Signal / Kommission
- EuG, 05.03.2002 - T-241/00
Le Canne / Kommission
- EuG, 24.09.2008 - T-264/06
DC-Hadler Networks / Kommission
- EuG, 12.11.2008 - T-406/06
Evropaïki Dynamiki / Kommission
- EuG, 10.09.2008 - T-272/06
Evropaïki Dynamiki / Gerichtshof
- EuG, 26.01.2022 - T-286/09
Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von …
Rn. 105 Nach ständiger Rechtsprechung hat die klagende Partei nach Art. 76 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung in der Klageschrift den Streitgegenstand zu bestimmen und ihre Anträge zu stellen (vgl. Urteil vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, EU:T:2009:163, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).Zwar lässt Art. 84 Abs. 2 der Verfahrensordnung unter bestimmten Umständen das Vorbringen neuer Klage- und Verteidigungsgründe im Laufe des Verfahrens zu, er darf aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, den Unionsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand oder die Art der Klage zu ändern (Urteile vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, EU:T:2009:163, Rn. 110, …und vom 13. Juni 2012, 1nsula/Kommission, T-246/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:287, Rn. 100 und 103).
- EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Dagegen kann nach ständiger Rechtsprechung die Begründung nicht zum ersten Mal und nachträglich vor dem Gemeinschaftsrichter erfolgen, sofern nicht außergewöhnliche Umstände gegeben sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg. 2009, II-1403, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 114 Da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handelte, in dem die Klägerin das preisgünstigste, nämlich das billigste aller zu vergleichenden Angebote hatte und ihr Angebot allein aus dem Grund abgelehnt wurde, dass es gegenüber dem Angebot des ausgewählten Bieters als technisch geringerwertig beurteilt worden war, ist festzustellen, dass diese Begründung zwar einen Erklärungsansatz darstellte, aber hinsichtlich des Erfordernisses, dass aus der Begründung die Beweggründe des Autors der Handlung deutlich hervorgehen müssen, nicht als ausreichend angesehen werden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil VIP Car Solutions/Parlament, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnrn. 75 und 76).
- EuG, 13.09.2011 - T-8/09
Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul / EMSA - Öffentliche …
Rn. 114 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass ihr die Betroffenen im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Rechte die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Richter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg. 2009, II-1403, RandNr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 27.04.2016 - T-556/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Dadurch, dass die zur Begründung der das Angebot ablehnenden Entscheidung vorgebrachten Gründe damit sowohl die Klägerinnen als auch das Gericht daran hindern, die Frage zu beantworten, ob die Bewertung des öffentlichen Auftraggebers insoweit zutreffend ist, ist diese Bewertung mit einem Begründungsmangel behaftet, den das Gericht von Amts wegen als Gesichtspunkt zwingenden Rechts berücksichtigen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg, EU:T:2009:163, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung) und den das EUIPO im Laufe des Verfahrens nicht mehr beheben kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-9/10, EU:T:2013:88, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nur so ist der Unionsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (…Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg, EU:C:1991:438, Rn. 14; VIP Car Solutions/Parlament, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2009:163, Rn. 61, …und vom 12. Dezember 2012, Evropaïki Dynamiki/EFSA, T-457/07, EU:T:2012:671, Rn. 42).
- EuG, 09.09.2010 - T-300/07
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Nur so ist der Gemeinschaftsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, Urteile des Gerichts Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 54, und vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg. 2009, II-1403, Randnr. 61).Rn. 47 Ferner handelt es sich bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35, Urteile des Gerichts vom 12. November 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-406/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und VIP Car Solutions/Parlament, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 63).
Unter den vorliegenden Umständen bedurfte es somit der Angaben zu den Zuschlagskriterien umso mehr, als der von der Klägerin geforderte Preis niedriger war als der, den der ausgewählte Bieter verlangt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil VIP Car Solutions/Parlament, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 71).
- EuG, 29.01.2013 - T-339/10
Cosepuri / EFSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - …
Rn. 54 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der öffentliche Auftraggeber bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum verfügt; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T-148/04, Slg. 2005, II-2627, Randnr. 47, und vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg. 2009, II-1403, Randnr. 56). - EuG, 12.05.2011 - T-267/08
Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission
Rn. 45 Ferner handelt es sich nach der Rechtsprechung bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35; Urteile des Gerichts vom 12. November 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-406/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg. 2009, II-1403, Randnr. 63). - EuG, 07.10.2015 - T-299/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Nur so ist der Unionsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (…Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg, EU:C:1991:438, Rn. 14, vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg, EU:T:2009:163, Rn. 61, …und vom 12. Dezember 2012, Evropaïki Dynamiki/EFSA, T-457/07, EU:T:2012:671, Rn. 42). - EuG, 08.03.2018 - T-45/13
Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung …
Si l'article 84, paragraphe 2, du même règlement permet, dans certaines circonstances, la production de moyens nouveaux en cours d'instance, cette disposition ne peut, en aucun cas, être interprétée comme autorisant la partie requérante à saisir le juge de l'Union de conclusions nouvelles et à modifier ainsi l'objet du litige ou la nature du recours (voir, en ce sens, arrêts du 20 mai 2009, VIP Car Solutions/Parlement, T-89/07, EU:T:2009:163, point 110, et du 13 juin 2012, 1nsula/Commission, T-246/09, non publié, EU:T:2012:287, points 100 et 103). - EuG, 04.07.2017 - T-392/15
European Dynamics Luxembourg u. a./ Eisenbahnagentur der Europäischen Union - …
Nur außergewöhnliche Umstände können die Berücksichtigung von während des Verfahrens vorgebrachten Umständen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, EU:T:2009:163, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 15.09.2016 - T-392/13
La Ferla/ Kommission und ECHA - REACH - Gebühr für die Registrierung eines …
- EuG, 23.10.2015 - T-552/13
Oil Turbo Compressor / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und …
- EuG, 07.11.2019 - T-48/17
Der Beschluss des Europäischen Parlaments über die Finanzierung der Partei ADDE …
- EuG, 29.01.2013 - T-532/10
Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!
- EuG, 06.02.2020 - T-485/18
Compañia de Tranvías de la Coruña/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …
- EuG, 10.09.2019 - T-741/17
Trasys International und Axianseu - Digital Solutions/ EASA - Öffentliche …
- EuG, 26.09.2017 - T-564/10
Quimitécnica.com und de Mello/ Kommission
- EuG, 25.10.2012 - T-161/06
Arbos / Kommission - Schadensersatzklage - Programm "Kultur 2000' - Im Rahmen von …
- EuG, 20.09.2011 - T-267/10
Land Wien / Kommission - Kernenergie - Klageschrift - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 05.12.2018 - T-329/16
Bristol-Myers Squibb Pharma/ Kommission und EMA - Humanarzneimittel - …
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