Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 21.05.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2761
BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02 (https://dejure.org/2002,2761)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2002 - 2 BvR 578/02 (https://dejure.org/2002,2761)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 (https://dejure.org/2002,2761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. ... 3; ; GG Art. 4; ; GG Art. 5; ; GG Art. 6; ; GG Art. 7; ; GG Art. 8; ; GG Art. 9; ; GG Art. 10; ; GG Art. 11; ; GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 15; ; GG Art. 16; ; GG Art. 17; ; GG Art. 18; ; GG Art. 19; ; GG Art. 20 Abs. 4; ; GG Art. 101; ; GG Art. 103; ; GG Art. 104

  • Wolters Kluwer

    Strafvollstreckung - Haftentlassung - Legalprognose - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rückfall - Befangenheit - Ablehnung eines Richters

  • RA Kotz

    Prozesskostenhilfeanspruch bei lebenslanger Freiheitsstrafe!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a
    Dauer der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen festgestellter Gefährlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 Jahren Haft

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 Jahren Haft

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 Jahren Haft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Auch danach ist nicht entschieden worden, ob von Verfassungs wegen die Festlegung einer generellen Obergrenze für die aus Gründen der besonderen Schwere der Schuld zu verbüßende Zeit der lebenslangen Freiheitsstrafe geboten ist (vgl. BVerfGE 86, 288 ).

    Vom Zweiten Senat wurde im Beschluss vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ) unter dem Gesichtspunkt hinreichender Bestimmtheit der Strafe gefordert, dass eine besondere Schwere der Schuld gegebenenfalls schon im Erkenntnisverfahren festgestellt werden muss und im Vollstreckungsverfahren frühzeitig zu entscheiden ist, wie lange dem Verurteilten eine besondere Schwere der Schuld als Aussetzungshindernis noch entgegen gehalten werden kann (BVerfGE 86, 288 ).

    Angesichts zunehmender Kritik an der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Literatur (…zusammenfassend Bock/Mährlein, ZRP 1997, S. 376 m.w.N.) ergibt sich für den vorliegenden Fall möglicherweise die weitere Frage, ob eine Freiheitsentziehung, die nicht mehr wegen der besonderen Schwere der Schuld geboten ist, mit Blick auf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten überhaupt noch als Strafe zum gerechten Schuldausgleich (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ) gerechtfertigt sein kann (…vgl. u.a. zur Spezialprävention Hartmut-Michael Weber, Die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, 1999, S. 411 ff.).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 13 Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen einer festgestellten Gefährlichkeit des Beschwerdeführers verstößt nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings grundsätzlich nicht gegen die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187 ); der Erste Senat hat dies in seinem Urteil vom 21. Juni 1977 auf dem damaligen Stand der Erkenntnisse entschieden, aber keinen Anspruch auf zeitlose Gültigkeit seiner Entscheidung erhoben (BVerfGE 45, 187 ).

    Angesichts zunehmender Kritik an der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Literatur (…zusammenfassend Bock/Mährlein, ZRP 1997, S. 376 m.w.N.) ergibt sich für den vorliegenden Fall möglicherweise die weitere Frage, ob eine Freiheitsentziehung, die nicht mehr wegen der besonderen Schwere der Schuld geboten ist, mit Blick auf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten überhaupt noch als Strafe zum gerechten Schuldausgleich (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ) gerechtfertigt sein kann (…vgl. u.a. zur Spezialprävention Hartmut-Michael Weber, Die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, 1999, S. 411 ff.).

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).

    Auch in diesem Umfang ist der Antrag zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Der Vorfall vom 31. Juli 2000 ist von den Fachgerichten in eigener Verantwortung aufgeklärt und bewertet worden; dagegen ist möglicherweise von Verfassungs wegen nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Aufklärungs- oder Darstellungslücken, die auf eine Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsrechts hindeuten könnten (vgl. BVerfGE 70, 297 ), sind bisher nicht näher vorgetragen worden.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Verfassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Äußerungsberechtigter

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten …

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit …

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Fristbeginn für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Rn. 60 Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Beschwerdeführer zu 1. am 1. Juli 2002 Prozesskostenhilfe bewilligt und einen Rechtsanwalt beigeordnet (Aktenzeichen 2 BvR 578/02, StV 2003, S. 686).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm …

    Zwar kann es, soweit ein Beschwerdeführer nicht imstande ist, die erforderlichen Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalts aufzubringen, der ihn im Verfassungsbeschwerdeverfahren vertreten soll, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der in der Mittellosigkeit liegende Hinderungsgrund entfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 -, juris).
  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussicht der …

    Zwar kann es, soweit ein Beschwerdeführer nicht imstande ist, die erforderlichen Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalts aufzubringen, der ihn im Verfassungsbeschwerdeverfahren vertreten soll, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der in der Mittellosigkeit liegende Hinderungsgrund entfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine …

    Entsprechend findet sie sich auch in der Begründung von Beiordnungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 - juris-Recherche, dort zu 3.a) der Gründe) bzw. in den Tenorierungen der Beiordnungsentscheidungen der Zivilgerichtsbarkeit (z.B. LG Duisburg 17. Dezember 2003 - 7 T 312/03 - MDR 2004, 538).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10701
OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03 (https://dejure.org/2003,10701)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2003 - 1 Ws 301/03 (https://dejure.org/2003,10701)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 1 Ws 301/03 (https://dejure.org/2003,10701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 67 d II; ; StGB § 57 I; ; StPO § 463 III 3; ; StPO § 454 II

  • rechtsportal.de

    Reststrafaussetzung, Unterbringung, Aussetzung, Prognose, Prognosegutachten, externer Sachverständiger, externer Gutachter, Sachverständiger, Auswahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufgabe eines externen Sachverständigen; Selbstständiger Erkenntnis- und Wertungsprozess; Erstattung eines Prognosegutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO; Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03
    Es gerade die Aufgabe eines externen Sachverständigen, in einem selbständigen Erkenntnis- und Wertungsprozess aus neutraler, vom täglichen Umfang mit dem Untergebrachten unbeeinflusster Sicht zu eigenen Ergebnissen zu gelangen, damit auf diese Weise ein möglicherweise festgefahrenes Meinungsbild der Therapeuten korrigiert und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses durch eine aus der engen Beziehung zwischen Patient und Therapeuten entstandene Befangenheit ausgeschlossen werden kann (vgl. KG NStZ 1999, 319, 320; Rotthaus NStZ 1998, 597, 600).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einholung …

    Aufgabe eines externen Sachverständigen ist es, in einem selbständigen Erkenntnis- und Wertungsprozess aus neutraler, vom täglichen Umgang mit dem Untergebrachten unbeeinflusster Sicht zu eigenen Ergebnissen zu gelangen, damit auf diese Weise ein möglicherweise festgefahrenes Meinungsbild der Therapeuten korrigiert und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses durch eine aus der engen Beziehung zwischen Patient und Therapeuten entstandene Befangenheit ausgeschlossen werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 Ws 301/03).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem …

    Es ist die Aufgabe des zur Erstellung eines Prognosegutachtens berufenen Sachverständigen, eine eigene qualifizierte Gefährlichkeitsprognose (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 189 [190]; OLG Koblenz, StV 2003, 686; zu den Mindestanforderungen: Boetticher et al., NStZ 2006, 537) abzugeben.
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 2 Ws 248/14

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Aufgabe eines externen Sachverständigen ist es, in einem selbständigen Erkenntnis- und Wertungsprozess aus neutraler, vom täglichen Umgang mit dem Untergebrachten unbeeinflusster Sicht zu eigenen Ergebnissen zu gelangen, damit auf diese Weise ein möglicherweise festgefahrenes Meinungsbild der Therapeuten korrigiert und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses durch eine aus der engen Beziehung zwischen Patient und Therapeuten entstandene Befangenheit ausgeschlossen werden kann (OLG Koblenz 1 Ws 301/03 v. 21.5.2003).

    Dadurch erübrigt sich jedoch nicht die Einholung des gesetzlich vorgeschriebenen externen Gutachtens, dessen Zweck auch darin besteht, das Therapiekonzept der Anstalt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen (vgl. OLG Koblenz 1 Ws 301/03 v. 21.5.2003).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht