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Rechtsprechung
   EuG, 30.11.2011 - T-208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3964
EuG, 30.11.2011 - T-208/06 (https://dejure.org/2011,3964)
EuG, Entscheidung vom 30.11.2011 - T-208/06 (https://dejure.org/2011,3964)
EuG, Entscheidung vom 30. November 2011 - T-208/06 (https://dejure.org/2011,3964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Begriff 'einheitliche Zuwiderhandlung' - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Quinn Barlo u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Begriff "einheitliche Zuwiderhandlung" - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - ...

  • EU-Kommission

    Quinn Barlo u.a. / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des Quinn-Konzerns wegen ihrer Teilnahme an einem Kartell in der Methacrylatindustrie festgesetzte Geldbuße von 9 Mio. Euro auf 8,25 Mio. Euro herab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. August 2006 - Quinn Barlo u. a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilnichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 2098 endg. der Kommission vom 31. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.645 - Methylacrylate) über einen Komplex von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen auf dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (50)

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung erfassen die Begriffe Vereinbarung und abgestimmte Verhaltensweise im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG Formen der Kollusion, die in ihrer Art übereinstimmen, und unterscheiden sich nur in ihrer Intensität und ihren Ausdrucksformen (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnrn.

    Rn. 36 Bei der abgestimmten Verhaltensweise handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofs, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 115, und vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 158).

    Rn. 37 In dieser Hinsicht steht Art. 81 Abs. 1 EG streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die nicht den normalen Bedingungen dieses Markts entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnrn.

    Rn. 41 Bei einer komplexen Zuwiderhandlung, an der über mehrere Jahre mehrere Hersteller beteiligt waren und deren Ziel die gemeinsame Regulierung des Markts war, kann von der Kommission nicht verlangt werden, dass sie die Zuwiderhandlung für jedes Unternehmen zu den einzelnen Zeitpunkten entweder als Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise qualifiziert, da jedenfalls beide Formen der Zuwiderhandlung von Art. 81 EG umfasst werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnrn.

    Ist die Teilnahme an solchen Sitzungen erwiesen, so obliegt es dem fraglichen Unternehmen, Indizien vorzutragen, die zum Beweis seiner fehlenden wettbewerbswidrigen Einstellung bei der Teilnahme an den Sitzungen geeignet sind, und nachzuweisen, dass es seine Wettbewerber darauf hingewiesen hatte, dass es an den Sitzungen mit einer anderen Zielsetzung als diese teilnahm (Urteile Hüls/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 155, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 96, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 81).

    Rn. 125 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Verantwortlichkeit für die Begehung der fraglichen Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln angesichts von deren Art sowie der Art und der Schwere der derentwegen verhängten Sanktionen von persönlicher Natur ist (Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 78).

    Jedoch kann die Verantwortung des einzelnen Unternehmens für die Gesamtzuwiderhandlung einschließlich des Verhaltens, das zwar von anderen beteiligten Unternehmen an den Tag gelegt worden ist, aber dieselbe wettbewerbswidrige Bestimmung oder Wirkung hat, nicht schon allein deshalb ausgeschlossen sein, weil jedes Unternehmen sich auf eine ihm eigene Art und Weise an der Zuwiderhandlung beteiligt (Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnrn.

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass ein oder mehrere Teile dieser Reihe von Handlungen oder dieses fortlaufenden Verhaltens auch für sich genommen einen Verstoß gegen Art. 81 EG darstellen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 81).

    Rn. 128 Um die Teilnahme eines Unternehmens an einer solchen einzigen Vereinbarung darzutun, muss die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs beweisen, dass das Unternehmen durch sein Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele hat beitragen wollen und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte sowie bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 87, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 83).

    Rn. 129 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass sich ein Unternehmen nicht an allen Tatbestandsmerkmalen eines Kartells beteiligt oder aber bei seiner Beteiligung eine weniger bedeutende Rolle gespielt hat, bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung und gegebenenfalls bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen ist (Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 90, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 86).

  • EuG, 08.07.2008 - T-54/03

    Lafarge / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Hierzu muss sie hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55).

    Den Erklärungen, die im Rahmen der Mitteilung über Zusammenarbeit abgegeben werden, kann daher nicht allein aus diesem Grund der Beweiswert abgesprochen werden (Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnrn.

    Denn jeder Versuch einer Irreführung der Kommission ist geeignet, die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Unternehmens in Frage zu stellen und damit die für dieses bestehende Möglichkeit zu gefährden, ungeschmälert in den Genuss der Mitteilung über Zusammenarbeit zu gelangen (Urteile des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 70, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 58).

    211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 166, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 59).

    Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts kann gleichwohl eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert wird (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 219, vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 285, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 293).

    Rn. 56 Um den Beweiswert der Erklärungen der Unternehmen zu prüfen, die einen Antrag auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit gestellt haben, berücksichtigt das Gericht vor allem die Bedeutung der übereinstimmenden Indizien, die die Relevanz dieser Erklärungen stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 220, und Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 70), und das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass sie die Neigung haben könnten, die Bedeutung ihres eigenen Tatbeitrags als so klein wie möglich und den der anderen Unternehmen als so groß wie möglich darzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnrn.

    Rn. 113 Insoweit macht die Kommission gewiss zu Recht geltend, dass sie zwar aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beizubringen habe, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden habe (vgl. in diesem Sinne Urteile Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 55), dass jedoch nicht jeder der von ihr vorgelegten Beweise diesen Kriterien notwendig hinsichtlich jedes Merkmals der Zuwiderhandlung genügen müsse, sondern es vielmehr ausreiche, dass das von ihr angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genüge (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Entscheidend ist vielmehr, dass sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks in einen Gesamtplan einfügen (Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 260, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 483).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei einer Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, sind daher grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn.

    Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts kann gleichwohl eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert wird (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 219, vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 285, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 293).

    Rn. 56 Um den Beweiswert der Erklärungen der Unternehmen zu prüfen, die einen Antrag auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit gestellt haben, berücksichtigt das Gericht vor allem die Bedeutung der übereinstimmenden Indizien, die die Relevanz dieser Erklärungen stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 220, und Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 70), und das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass sie die Neigung haben könnten, die Bedeutung ihres eigenen Tatbeitrags als so klein wie möglich und den der anderen Unternehmen als so groß wie möglich darzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnrn.

    Rn. 97 Bei der Prüfung des Beweiswerts der Aussagen von Unternehmen, die einen Antrag auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit gestellt haben, berücksichtigt das Gericht insbesondere den Umfang von übereinstimmenden Indizien, die für die Richtigkeit dieser Aussagen sprechen (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 220, und Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 70).

    Auch beeinflusst die Richtigkeit einer Aussage gegebenenfalls den Grad, in dem eine Erhärtung zu verlangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 220).

    Rn. 113 Insoweit macht die Kommission gewiss zu Recht geltend, dass sie zwar aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beizubringen habe, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden habe (vgl. in diesem Sinne Urteile Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 55), dass jedoch nicht jeder der von ihr vorgelegten Beweise diesen Kriterien notwendig hinsichtlich jedes Merkmals der Zuwiderhandlung genügen müsse, sondern es vielmehr ausreiche, dass das von ihr angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genüge (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Rn. 180 Insoweit ist vorab darauf hinzuweisen, dass bei Begehung einer Zuwiderhandlung durch mehrere Unternehmen die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen von ihnen zu prüfen ist (vgl. Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung), um zu ermitteln, ob bei ihnen erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen (Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Carbone-Lorraine/Kommission, T-73/04, Slg. 2008, II-2661, Randnr. 190).

    Rn. 183 So ist nach der Rechtsprechung bei der Anwendung der Leitlinien zwischen der Bewertung der Schwere der Zuwiderhandlung, die den allgemeinen Ausgangsbetrag der Geldbuße bestimmen soll, und der Bewertung der relativen Schwere des Tatbeitrags jedes betroffenen Unternehmens zu unterscheiden, die im Rahmen der eventuellen Berücksichtigung erschwerender oder mildernder Umstände zu prüfen ist (Urteil Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 100; vgl. auch in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 189, und vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission, T-18/03, Slg. 2009, II-1021, Randnr. 95).

    Rn. 219 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass, wenn die Kommission Leitlinien erlässt, die unter Beachtung des Vertrags die Kriterien präzisieren sollen, die sie bei der Ausübung ihres Ermessens heranzuziehen beabsichtigt, es nach ständiger Rechtsprechung zu einer Selbstbeschränkung dieses Ermessens kommt, da sie sich an die Leitlinien, die sie für sich selbst festgelegt hat, halten muss (vgl. Urteil vom 8. Oktober 2008, Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 231 Nach der Rechtsprechung ist bei der Zubilligung mildernder Umstände wegen effektiver Nichtanwendung der rechtswidrigen Vereinbarungen und Praktiken gemäß Nr. 3 zweiter Gedankenstrich der Leitlinien zu prüfen, ob die von dem betreffenden Unternehmen vorgebrachten Umstände belegen können, dass es sich im Zeitraum seiner Teilnahme an den rechtswidrigen Vereinbarungen tatsächlich deren Durchführung entzog, indem es sich auf dem Markt wettbewerbskonform verhielt, oder dass es sich zumindest den Verpflichtungen zur Umsetzung dieses Kartells so eindeutig und nachdrücklich widersetzte, dass dadurch sogar dessen Funktionieren selbst gestört wurde (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, Daiichi Pharmaceutical/Kommission, T-26/02, Slg. 2006, II-713, Randnr. 113, und vom 8. Oktober 2008, Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 196).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Rn. 36 Bei der abgestimmten Verhaltensweise handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofs, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 115, und vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 158).

    Ist die Teilnahme an solchen Sitzungen erwiesen, so obliegt es dem fraglichen Unternehmen, Indizien vorzutragen, die zum Beweis seiner fehlenden wettbewerbswidrigen Einstellung bei der Teilnahme an den Sitzungen geeignet sind, und nachzuweisen, dass es seine Wettbewerber darauf hingewiesen hatte, dass es an den Sitzungen mit einer anderen Zielsetzung als diese teilnahm (Urteile Hüls/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 155, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 96, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 81).

    Rn. 51 Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass die vorstehend angeführte Rechtsprechung über die stillschweigende Billigung auf der Prämisse beruht, dass das betreffende Unternehmen an Sitzungen teilnahm, bei denen wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen wurden (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 81) oder die offensichtlich wettbewerbswidrigen Zwecken dienten (Urteil Hüls/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 155).

    Rn. 58 Verbleiben dem Richter Zweifel, so müssen sie gemäß dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, der als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts insbesondere in Verfahren wegen der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln anwendbar ist, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, dem Unternehmen, an das die eine Zuwiderhandlung feststellende Entscheidung gerichtet ist, zugutekommen (Urteil Hüls/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Rn. 189 Wie der Gerichtshof entschieden hat, ergibt sich aus den Leitlinien jedenfalls, dass die horizontalen Preisabsprachen oder Marktaufteilungen allein aufgrund ihrer Art als besonders schwere Verstöße angesehen werden können, ohne dass die Kommission konkrete Auswirkungen der Zuwiderhandlung auf den Markt nachweisen müsste (Urteile des Gerichtshofs vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 75, und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnr. 103).

    Rn. 212 Nach der Rechtsprechung ist allerdings die Größe des betroffenen Markts bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung und der Festsetzung der Geldbuße grundsätzlich kein obligatorischer Gesichtspunkt, sondern nur ein relevanter Gesichtspunkt unter anderen (Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission, oben in Randnr. 189 angeführt, Randnr. 55).

    Rn. 250 Zu dem Antrag auf Herabsetzung der Geldbuße genügt jedoch der Hinweis, dass nach der Rechtsprechung ein mildernder Umstand nach Nr. 3 dritter Gedankenstrich der Leitlinien nicht gewährt werden kann, wenn die Zuwiderhandlung bereits vor dem ersten Eingreifen der Kommission und unabhängig davon beendet worden war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, oben in Randnr. 189 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Denn jeder Versuch einer Irreführung der Kommission ist geeignet, die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Unternehmens in Frage zu stellen und damit die für dieses bestehende Möglichkeit zu gefährden, ungeschmälert in den Genuss der Mitteilung über Zusammenarbeit zu gelangen (Urteile des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 70, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 58).

    Rn. 56 Um den Beweiswert der Erklärungen der Unternehmen zu prüfen, die einen Antrag auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit gestellt haben, berücksichtigt das Gericht vor allem die Bedeutung der übereinstimmenden Indizien, die die Relevanz dieser Erklärungen stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 220, und Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 70), und das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass sie die Neigung haben könnten, die Bedeutung ihres eigenen Tatbeitrags als so klein wie möglich und den der anderen Unternehmen als so groß wie möglich darzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnrn.

    Rn. 97 Bei der Prüfung des Beweiswerts der Aussagen von Unternehmen, die einen Antrag auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit gestellt haben, berücksichtigt das Gericht insbesondere den Umfang von übereinstimmenden Indizien, die für die Richtigkeit dieser Aussagen sprechen (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 220, und Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 70).

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 166, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 59).

    Nur wenn das Unternehmen, als es an dieser Vereinbarung teilnahm, wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich damit in das Gesamtkartell eingliederte, kann seine Teilnahme an der betreffenden Vereinbarung Ausdruck seines Beitritts zum Gesamtkartell sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, Sigma Tecnologie/Kommission, T-28/99, Slg. 2002, II-1845, Randnr. 45, und Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 209).

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Fügen sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts in einen "Gesamtplan" ein, so ist die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 258 und die dort angeführte Rechtsprechung), auch wenn das betroffene Unternehmen nachweislich nur an einem oder mehreren Bestandteilen der Zuwiderhandlung unmittelbar mitgewirkt hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2007, BASF und UCB/Kommission, T-101/05 und T-111/05, Slg. 2007, II-4949, Randnr. 161 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Definition des Begriffs des einzigen Ziels könnte dem Begriff der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung teilweise seinen Sinn nehmen, da sie zur Folge hätte, dass mehrere einen Wirtschaftssektor betreffende Verhaltensweisen, die nach Art. 81 Abs. 1 EG verboten sind, systematisch als Bestandteile einer einheitlichen Zuwiderhandlung eingestuft werden müssten (Urteile des Gerichts BASF und UCB/Kommission, oben in Randnr. 127 angeführt, Randnr. 180, und vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, T-446/05, Slg. 2010, II-1255, Randnr. 92).

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne …

    Auszug aus EuG, 30.11.2011 - T-208/06
    Rn. 141 Dass einzelne Unternehmen bei der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels unterschiedliche Rollen spielten, ändert nach der Rechtsprechung nichts an dem wettbewerbswidrigen Zweck und damit an der Zuwiderhandlung, sofern jedes Unternehmen auf seiner Ebene zur Verfolgung des gemeinsamen Ziels beitrug (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. April 2010, BST/Kommission, T-452/05, Slg. 2010, II-1373, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 143 Insoweit hat das Gericht festgestellt, dass ein Unternehmen für ein Gesamtkartell zur Verantwortung gezogen werden kann, auch wenn es nachweislich nur an einem oder mehreren Bestandteilen dieses Kartells unmittelbar mitgewirkt hat, sofern es wusste oder wissen musste, dass die Absprache, an der es insbesondere durch die Teilnahme an regelmäßig über Jahre stattfindenden Sitzungen beteiligt war, Teil eines Gesamtsystems war, das auf die Verfälschung des normalen Wettbewerbs gerichtet war, und dass sich dieses System auf sämtliche Bereiche des Kartells erstreckte (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 176, und BST/Kommission, oben in Randnr. 141 angeführt, Randnr. 32).

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF …

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/05

    Coats Holdings und Coats / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION …

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS …

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens …

  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05

    Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE …

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das …

  • EuG, 24.03.2011 - T-385/06

    Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …

  • EuG, 30.04.2009 - T-18/03

    CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuGH, 12.11.2009 - C-554/08

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT LETZTINSTANZLICH DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER …

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von …

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission

  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann und Zwicky / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …

  • EuG, 20.03.2002 - T-28/99

    Sigma Tecnologie / Kommission

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …

  • EuG, 28.04.2010 - T-448/05

    Oxley Threads Ltd gegen Europäische Kommission.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …

    Folglich können die Unternehmen grundsätzlich eine Geldbußenermäßigung für ihre Zusammenarbeit nur erhalten, wenn sie die Voraussetzungen gemäß dieser Mitteilung erfüllen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Rn. 270 und 271).

    Rn. 416 So steht es der Kommission frei, Ziff. 29 vierter Gedankenstrich der Leitlinien von 2006 nur auf das Unternehmen anzuwenden, das ihr als Erstes Informationen zur Verfügung stellt, aufgrund deren sie ihre Ermittlungen ausdehnen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, um eine schwerere Zuwiderhandlung oder eine Zuwiderhandlung von einer längeren Dauer festzustellen (vgl. entsprechend Urteil Quinn Barlo u. a./Kommission, oben in Rn. 415 angeführt, Rn. 272 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger …

    Eine solche Definition des Begriffs des einzigen Ziels könnte dem Begriff der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung teilweise seinen Sinn nehmen, da sie zur Folge hätte, dass mehrere einen Wirtschaftssektor betreffende Verhaltensweisen, die nach Art. 101 Abs. 1 AEUV verboten sind, systematisch als Bestandteile einer einzigen Zuwiderhandlung eingestuft werden müssten (…Urteile vom 12. Dezember 2007, BASF und UCB/Kommission, T-101/05 und T-111/05, EU:T:2007:380, Rn. 180…, vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, T-446/05, EU:T:2010:165, Rn. 92, sowie vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, EU:T:2011:701, Rn. 149).
  • EuG, 12.07.2018 - T-441/14

    Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Rn. 262 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission (T-208/06, EU:T:2011:701), ergangen ist, hat das Gericht nämlich festgestellt, dass die Klägerin keine Kenntnis von Vereinbarungen über andere Produkte hatte oder haben musste.

    Rn. 264 In den Rechtssachen, in denen das Urteil vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission (T-208/06, EU:T:2011:701), und das Urteil vom 16. September 2013, Zucchetti Rubinetteria/Kommission (T-396/10, EU:T:2013:446), ergangen sind, konnten die Klägerinnen nicht für das Verhalten der anderen Kartellteilnehmer haftbar gemacht werden, soweit sie davon keine Kenntnis hatten.

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …

    Auch die Urteile vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission (T-99/04, EU:T:2008:256), vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission (T-208/06, EU:T:2011:701), und vom 10. Oktober 2014, Soliver/Kommission (T-68/09, EU:T:2014:867), auf die sich die Klägerin beruft, sind hier nicht einschlägig.
  • EuG, 16.06.2015 - T-655/11

    FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …

    Nach der inneren Logik des in der Mitteilung über Zusammenarbeit vorgesehenen Verfahrens ist jeder Versuch einer Irreführung der Kommission geeignet, die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Unternehmens in Frage zu stellen und damit die für dieses bestehende Möglichkeit zu gefährden, ungeschmälert in den Genuss dieses Verfahrens zu kommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Siemens/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, Rn. 65, und vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Rn. 53).

    Auch kann die Erwägung, dass die Erklärungen nach der Mitteilung über Zusammenarbeit den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen und grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen sind (…siehe oben, Rn. 341), nicht ohne Einschränkung für die Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte eines Unternehmens gelten, das einen Antrag auf Geldbußenerlass stellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Quinn Barlo u. a./Kommission, oben in Rn. 340 angeführt, Rn. 108 und 109).

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

    Somit ergibt sich aus dem Wortlaut und der Systematik dieser Regelung, dass die Unternehmen eine Herabsetzung der Geldbuße wegen ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich nur erhalten können, wenn sie die darin vorgesehenen strengen Voraussetzungen erfüllen (Urteile des Gerichts vom 17. Mai 2011, Arkema France/Kommission, T-343/08, Slg. 2011, II-2287, Randnr. 169, vom 5. Oktober 2011, Transcatab/Kommission, T-39/06, Slg. 2011, II-6831, Randnr. 329, und vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Randnr. 271).

    Ein solcher Nutzen ist festzustellen, wenn sich die Kommission in ihrer Endentscheidung auf Beweise stützt, die ein Unternehmen ihr im Rahmen seiner Zusammenarbeit geliefert hat und ohne die die Kommission nicht in der Lage gewesen wäre, die betreffende Zuwiderhandlung ganz oder teilweise zu ahnden (oben in Randnr. 114 angeführte Urteile Arkema France/Kommission, Randnr. 170, Transcatab/Kommission, Randnr. 330, und Quinn Barlo u. a./Kommission, Randnr. 270).

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Rn. 274 Im Übrigen und für alle Fälle geht aus dem Urteil des Gerichts vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission (T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Randnr. 274), hervor, dass Barlo gleichfalls in gewissem Umfang mit der Kommission zusammengearbeitet hat, ohne dass diese Mitwirkung eine Herabsetzung der Geldbuße gerechtfertigt hätte.

    Das Gericht hat daher fünf Urteile erlassen, von denen das vorliegende das letzte aus dieser Reihe ist; bei den übrigen handelt es sich um die Urteile vom 7. Juni 2011, Total und Elf Aquitaine/Kommission (T-206/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), Arkema France u. a./Kommission, oben in Randnr. 171 angeführt, vom 15. September 2011, Lucite International und Lucite International UK/Kommission (T-216/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission (T-208/06, Slg. 2011, II-7953).

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und …

    Eine solche Definition des Begriffs der einheitlichen Zielsetzung könnte dem Begriff der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung teilweise seinen Sinn nehmen, da sie zur Folge hätte, dass mehrere einen Wirtschaftssektor betreffende Verhaltensweisen, die nach Art. 81 Abs. 1 EG verboten sind, systematisch als Bestandteile einer einheitlichen Zuwiderhandlung eingestuft werden müssten (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Rn. 149 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.10.2014 - T-68/09

    Soliver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Rn. 63 Nur wenn das Unternehmen, als es an einer Vereinbarung teilnahm, wusste oder wissen musste, dass es sich damit in das Gesamtkartell eingliederte, kann seine Teilnahme an der betreffenden Vereinbarung somit Ausdruck seines Beitritts zu diesem Kartell sein (…Urteile des Gerichts Sigma Tecnologie/Kommission, oben in Rn. 53 angeführt, Rn. 45…, vom 16. November 2011, Low & Bonar und Bonar Technical Fabrics/Kommission, T-59/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 61, und vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Rn. 144).

    Rn. 101 Es gibt aber keinen Grund, der es rechtfertigt, die Anwendung des im Urteil Sigma Tecnologie/Kommission, oben in Rn. 53 angeführt, angewandten Grundsatzes, wonach die bloße Tatsache, dass eine Vereinbarung, an der ein Unternehmen teilgenommen hat, und ein Gesamtkartell den gleichen Gegenstand haben, nicht genügt, um diesem Unternehmen die Beteiligung am Gesamtkartell zur Last zu legen, auf Fälle von Kartellen begrenzt ist, in denen Vereinbarungen auf verschiedenen geografischen Ebenen getroffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Buchmann/Kommission, oben in Rn. 65 angeführt, Rn. 118 bis 122, vgl. auch entsprechend Urteil Quinn Barlo u. a./Kommission, oben in Rn. 63 angeführt, Rn. 142 bis 151).

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Nur wenn das Unternehmen, als es an einer Vereinbarung teilnahm, wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich damit in ein Gesamtkartell eingliederte, kann seine Teilnahme an der betreffenden Vereinbarung Ausdruck seines Beitritts zu ebendiesem Gesamtkartell sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, EU:T:2011:701, Rn. 144 und 150 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2015 - T-104/13

    Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für …

  • EuG, 23.07.2025 - T-84/22

    Wettbewerb: Das Gericht bestätigt die Beteiligung von Credit Suisse an einem …

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, …

  • EuG, 20.12.2023 - T-166/21

    Autorità di sistema portuale del Mar Ligure occidentale u. a./ Kommission - …

  • EuG, 12.07.2018 - T-438/14

    Silec Cable und General Cable/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …

  • EuGöD, 17.07.2012 - F-54/11

    BG / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - …

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