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Rechtsprechung
   EuG, 10.03.2009 - T-249/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7954
EuG, 10.03.2009 - T-249/06 (https://dejure.org/2009,7954)
EuG, Entscheidung vom 10.03.2009 - T-249/06 (https://dejure.org/2009,7954)
EuG, Entscheidung vom 10. März 2009 - T-249/06 (https://dejure.org/2009,7954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine - Ermittlung des Normalwerts - Mitarbeit des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Berichtigung - Ähnliche Funktionen wie die eines auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat

    Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine - Ermittlung des Normalwerts - Mitarbeit des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Berichtigung - Ähnliche Funktionen wie die eines auf ...

  • EU-Kommission PDF

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat

    Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine - Ermittlung des Normalwerts - Mitarbeit des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Berichtigung - Ähnliche Funktionen wie die eines auf ...

  • EU-Kommission

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat

    Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine - Ermittlung des Normalwerts - Mitarbeit des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Berichtigung - Ähnliche Funktionen wie die eines auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 954/2006 [Art. 1] - [Interpipe Nikopolsky Seamless Tubes Plant Niko Tube ZAT und Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant VAT gegen Rat der Europäischen Union]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat

    Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine - Ermittlung des Normalwerts - Mitarbeit des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Berichtigung - Ähnliche Funktionen wie die eines auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. September 2006 - Niko Tube und Nyzhniodniprovskyi Tube Rolling Plant / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 954/2006 des Rates vom 27. Juni 2006 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine und zur Aufhebung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (25)

  • EuG, 13.07.2006 - T-413/03

    Shandong Reipu Biochemicals / Rat - Dumping - Einfuhren von Parakresol mit …

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Rn. 38 Nach der Rechtsprechung verfügen die Gemeinschaftsorgane im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2006, Shandong Reipu Biochemicals/Rat, T-413/03, Slg. 2006, II-2243, Randnr. 61; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, 240/84, Slg. 1987, 1809, Randnr. 19).

    Rn. 39 Daraus folgt, dass sich die Nachprüfung der Beurteilungen, zu denen die Gemeinschaftsorgane gelangt sind, durch den Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofs NTN Toyo Bearing u. a./Rat, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 19, und vom 22. Oktober 1991, Nölle, C-16/90, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12; Urteil Shandong Reipu Biochemicals/Rat, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 62).

    Zu diesen Garantien gehört insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14; Urteil Shandong Reipu Biochemicals/Rat, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 63).

    Rn. 41 Dabei darf der Gemeinschaftsrichter auf dem Gebiet der handelspolitischen Schutzmaßnahmen und insbesondere der Antidumpingmaßnahmen zwar nicht in die den Gemeinschaftsbehörden vorbehaltene Beurteilung eingreifen, doch hat er sich zu vergewissern, ob die Gemeinschaftsorgane alle relevanten Umstände berücksichtigt und den Akteninhalt so sorgfältig geprüft haben, dass angenommen werden kann, dass der Normalwert auf angemessene Weise bestimmt worden ist (Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 1999, Acme/Rat, T-48/96, Slg. 1999, II-3089, Randnr. 39, und Shandong Reipu Biochemicals/Rat, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 64).

    Die Antworten dieser Parteien auf den in Art. 6 Abs. 2 der Grundverordnung vorgesehenen Fragebogen sind somit unabdingbar für den Ablauf des Antidumpingverfahrens (Urteil Shandong Reipu Biochemicals/Rat, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 65).

  • EuG, 12.10.1999 - T-48/96

    Acme / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Rn. 41 Dabei darf der Gemeinschaftsrichter auf dem Gebiet der handelspolitischen Schutzmaßnahmen und insbesondere der Antidumpingmaßnahmen zwar nicht in die den Gemeinschaftsbehörden vorbehaltene Beurteilung eingreifen, doch hat er sich zu vergewissern, ob die Gemeinschaftsorgane alle relevanten Umstände berücksichtigt und den Akteninhalt so sorgfältig geprüft haben, dass angenommen werden kann, dass der Normalwert auf angemessene Weise bestimmt worden ist (Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 1999, Acme/Rat, T-48/96, Slg. 1999, II-3089, Randnr. 39, und Shandong Reipu Biochemicals/Rat, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 64).

    Rn. 65 Außerdem muss nach der Rechtsprechung die in Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsstelle, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen und damit ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999, Acme Industry/Rat, T-48/96, Slg. 1999, II-3089, Randnr. 141).

    Rn. 87 Außerdem ist es zwar im Rahmen der Grundverordnung Sache der Kommission als ermittelnder Behörde, festzustellen, ob die vom Antidumpingverfahren erfasste Ware Gegenstand eines Dumpings ist und ihre Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft eine Schädigung verursacht, und sie kann sich daher in diesem Rahmen der ihr insoweit obliegenden Beweislast nicht teilweise entledigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1997, EFMA/Rat, T-121/95, Slg. 1997, II-2391, Randnr. 74, und Acme/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 40); gleichwohl verleiht die Grundverordnung der Kommission keine Untersuchungsbefugnis, die es ihr erlaubte, die Unternehmen zu zwingen, an der Untersuchung mitzuwirken oder Auskünfte zu erteilen.

  • EuG, 21.11.2002 - T-88/98

    Kundan und Tata / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Rn. 180 Es ist darauf hinzuweisen, dass ebenso wie eine Partei, die gemäß Art. 2 Abs. 10 der Grundverordnung Berichtigungen zur Herstellung der Vergleichbarkeit von Normalwert und Ausfuhrpreis im Hinblick auf die Festlegung der Dumpingspanne beantragt, den Nachweis erbringen muss, dass ihr Antrag berechtigt ist, die Gemeinschaftsorgane, wenn sie der Ansicht sind, eine Berichtigung vornehmen zu müssen, sich auf Beweise oder zumindest auf Anhaltspunkte stützen müssen, die die Existenz des Faktors, aufgrund dessen die Berichtigung vorgenommen wird, und dessen Einfluss auf die Vergleichbarkeit der Preise belegen (Urteil des Gerichts vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 96).

    Rn. 194 Nach der Rechtsprechung kann sowohl dem Wortlaut als auch der Systematik von Art. 2 Abs. 10 der Grundverordnung nach eine Berichtigung des Ausfuhrpreises oder des Normalwerts nur zur Berücksichtigung von Unterschieden bei Faktoren vorgenommen werden, die die Preise und damit deren Vergleichbarkeit beeinflussen (Urteil Kundan und Tata/Rat, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 94).

  • EuGH, 13.10.1993 - C-104/90

    Matsushita / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Rn. 177 Nach ständiger Rechtsprechung zur Ermittlung des Normalwerts, die aber entsprechend für die Berechnung des Ausfuhrpreises gilt, kann der Umstand, dass Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden Konzerns aufgeteilt sind, nichts daran ändern, dass es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Tätigkeiten organisiert, die in anderen Fällen von einem auch rechtlich eine Einheit darstellenden Gebilde ausgeübt werden (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1988, Brother Industries/Rat, 250/85, Slg. 1988, 5683, Randnr. 16, vom 10. März 1992, Matsushita Electric/Rat, C-175/87, Slg. 1992, I-1409, Randnr. 12, und vom 13. Oktober 1993, Matsushita Electric Industrial/Rat, C-104/90, Slg. 1993, I-4981, Randnr. 9).

    Überdies ist entschieden worden, dass eine wirtschaftliche Einheit vorliegen kann, wenn der Hersteller einen Teil der Vertriebsaufgaben übernimmt, die ergänzend zu den von der Gesellschaft für den Vertrieb seiner Waren wahrgenommenen Aufgaben hinzutreten (Urteil Matsushita Electric Industrial/Rat, oben in Randnr. 177 angeführt, Randnr. 14).

  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf …

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Es ist auch nicht erforderlich, dass in der Begründung alle relevanten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte genannt werden, da die Anforderungen an die Begründung insbesondere nach dem Zusammenhang der Handlung und sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen sind (Urteil des Gerichts vom 28. September 1995, Ferchimex/Kommission, T-164/94, Slg. 1995, II-2681, Randnr. 118).

    Rn. 146 Was den Vorwurf der Verletzung der Verteidigungsrechte betrifft, ist, obwohl der Gesetzgeber, wie oben in Randnr. 64 erwähnt wird, den betroffenen Parteien, insbesondere den Ausführern, nach Art. 20 Abs. 2 der Grundverordnung ein Recht auf Unterrichtung über die wichtigsten Tatsachen und Erwägungen einräumen wollte, auf deren Grundlage beabsichtigt wird, die Einführung endgültiger Antidumpingzölle zu empfehlen (Urteil des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55), die Kommission nicht verpflichtet, die betroffenen Parteien über alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu unterrichten (vgl. in diesem Sinne Urteil Ferchimex/Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 118).

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Dies bedeutet, wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, dass im Rahmen eines Antidumpingverfahrens Unregelmäßigkeiten bei der Übermittlung nichtvertraulicher gekürzter Fassungen durch die Kommission nur dann eine Verletzung der Verfahrensrechte darstellen können, die die Nichtigerklärung der Verordnung, mit der die Antidumpingzölle eingeführt werden, rechtfertigt, wenn der Betroffene keine hinreichende Kenntnis vom wesentlichen Inhalt des oder der fraglichen Papiere hatte und sich deshalb zu deren Vorliegen oder Erheblichkeit nicht sinnvoll äußern konnte (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EWG] Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern [ABl. L 209, S. 1], dessen Regelungsgehalt im Wesentlichen identisch ist mit dem von Art. 19 Abs. 3 der Grundverordnung, Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 137).
  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-195/95, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 64).
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Rn. 177 Nach ständiger Rechtsprechung zur Ermittlung des Normalwerts, die aber entsprechend für die Berechnung des Ausfuhrpreises gilt, kann der Umstand, dass Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden Konzerns aufgeteilt sind, nichts daran ändern, dass es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Tätigkeiten organisiert, die in anderen Fällen von einem auch rechtlich eine Einheit darstellenden Gebilde ausgeübt werden (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1988, Brother Industries/Rat, 250/85, Slg. 1988, 5683, Randnr. 16, vom 10. März 1992, Matsushita Electric/Rat, C-175/87, Slg. 1992, I-1409, Randnr. 12, und vom 13. Oktober 1993, Matsushita Electric Industrial/Rat, C-104/90, Slg. 1993, I-4981, Randnr. 9).
  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Darüber hinaus müssen die betroffenen Parteien zu einem Zeitpunkt unterrichtet werden, zu dem sie ihre Auffassung noch vor dem Erlass der angefochtenen Verordnung sachgerecht zum Ausdruck bringen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Champion Stationery u. a./Rat, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 83, und vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, T-35/01, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 330).
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2009 - T-249/06
    Es ergibt sich aus dieser Verordnung vielmehr, dass die Organe im Rahmen ihres Ermessens darüber befinden, ob solche Verpflichtungen annehmbar sind (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 10 der Verordnung [EWG] Nr. 3017/79 des Rates vom 20. Dezember 1979 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern [ABl. L 339, S. 1], dessen Regelungsgehalt im Wesentlichen mit dem von Art. 8 der Grundverordnung identisch ist, Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, Nachi Fujikoshi/Rat, 255/84, Slg. 1987, 1861, Randnr. 42).
  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

  • EuG, 29.01.2008 - T-206/07

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Dumping - Einfuhren von …

  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

  • EuGH, 10.03.1992 - 175/87

    Matsushita / Rat

  • EuGH, 07.07.1994 - C-75/92

    Gao Yao / Rat

  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Mfg Co. Ltd, Sun Kwong Metal Manufacturer Co. Ltd und US Ring …

  • EuG, 06.05.1997 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

  • EuGH, 27.01.2005 - C-422/02

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

  • EuG, 17.12.1997 - T-121/95

    EFMA / Rat

  • EuG, 14.03.2007 - T-107/04

    Aluminium Silicon Mill Products / Rat - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren …

  • EuG, 21.02.2024 - T-762/20

    Sinopec Chongqing SVW Chemical u. a./ Kommission - Dumping - Einfuhren bestimmter …

    Rn. 78 Diesem Ansatz der Kommission in der angefochtenen Verordnung ist zuzustimmen, da er im Einklang mit der Rechtsprechung steht, der zufolge die Kapitalstruktur von Unternehmen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden können, ein maßgebliches Indiz für das Vorliegen einer solchen Einheit ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 179).

    Dagegen kann eine wirtschaftliche Einheit vorliegen, wenn der Hersteller einen Teil der Vertriebsaufgaben übernimmt, die ergänzend zu den von der Gesellschaft für den Vertrieb seiner Waren wahrgenommenen Aufgaben hinzutreten (vgl. Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 88 Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Rn. 185 des Urteils vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62), seine Feststellung, dass eine Berichtigung nach Art. 2 Abs. 10 Buchst. i der Verordnung Nr. 384/96 zu Unrecht vorgenommen wurde, u. a. darauf gestützt hat, dass die direkten Ausfuhrverkäufe einer der Klägerinnen in der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache unbedeutend waren und ergänzend zu den Verkäufen der mit diesen Unternehmen verbundenen Vertriebsgesellschaft hinzutraten.

    Rn. 91 Daher ist erstens festzustellen, dass die Kommission zu Unrecht geltend macht, der prozentuale Anteil, der auf die von Sinopec Chongqing durchgeführten direkten Ausfuhrverkäufe von PVA entfalle, sei "offensichtlich erheblich", da er den Wert von 8 % überschreite, der in Rn. 185 des Urteils vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62), als unbedeutend angesehen worden sei.

  • EuG, 17.03.2015 - T-466/12

    RFA International / Kommission - Dumping - Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung …

    Rn. 35 Im Rahmen des zweiten Teils des ersten Klagegrundes vertritt die Klägerin die Auffassung, die Kommission habe dadurch einen Rechtsfehler bzw. einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, dass sie in den angefochtenen Beschlüssen davon ausgegangen sei, dass das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit ohne Auswirkungen auf die Errechnung des Ausfuhrpreises nach Art. 2 Abs. 9 der Grundverordnung sei, obwohl doch aus den Urteilen vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP (…C-191/09 P und C-200/09 P, Slg, EU:C:2012:78, Rn. 55und 56), und vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, Slg, EU:T:2009:62, Rn. 177), hervorgehe, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit, der auch bei der Bestimmung des Normalwerts angewandt werde, für "die Bestimmung des Ausfuhrpreises" relevant sei.

    Die von der Klägerin angeführten Urteile Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, oben in Rn. 35 angeführt (EU:C:2012:78), sowie Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, oben in Rn. 35 angeführt (EU:T:2009:62), seien nicht einschlägig, da die Rechtssache, die zu diesen Urteilen geführt habe, eine Berichtigung nach Art. 2 Abs. 10 Ziff. i der Grundverordnung betroffen habe (Erwägungsgrund 48 der Entscheidungen C[2012] 5577 final, C[2012] 5595 final, C[2012] 5596 final, C[2012] 5598 final und C[2012] 5611 final; Erwägungsgrund 49 der Entscheidungen C[2012] 5585 final und C[2012] 5588 final).

    Rn. 56 Das Vorbringen ist somit zurückzuweisen, ohne dass geprüft zu werden braucht, welche Auswirkungen das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit auf die Bestimmung des Ausfuhrpreises gegebenenfalls gehabt hätte und welche Folgen sich insoweit aus den von der Klägerin angeführten Urteilen Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, oben in Rn. 35 angeführt (EU:C:2012:78), sowie Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, oben in Rn. 35 angeführt (EU:T:2009:62), ergeben hätten.

    Rn. 109 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass diese Rechtsprechung auf die Berichtigungen, die nach Art. 2 Abs. 10 Ziff. i der Grundverordnung für den Ausfuhrpreis vorgenommen wurden, entsprechend übertragen worden ist (Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, oben in Rn. 35 angeführt, EU:T:2009:62, Rn. 177).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat - Rechtsmittel - Dumping - …

    Das Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) habe auf Art. 9 Abs. 1 der Grundverordnung beruht, obwohl es in einer Rechtssache ergangen sei, in der der Antrag nicht zurückgenommen worden sei, sondern im Laufe des Verfahrens an Unterstützung eingebüßt habe.

    Rn. 111 Der vom Gericht gezogene Erst-recht-Schluss sei kohärent und logisch, entspreche den üblichen Auslegungsmethoden und finde eine Stütze in der früheren Rechtsprechung sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen sich ergebe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung erfüllt sein müssten, jedoch nicht notwendigerweise während des Ablaufs der Untersuchung.

    Zum anderen enthält die Grundverordnung, wie das Gericht in Rn. 139 des Urteils Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) und in Rn. 42 des Urteils Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532) sowie in Rn. 84 des angefochtenen Urteils zutreffend festgestellt hat, keine Bestimmung, die die Kommission verpflichten würde, ein laufendes Antidumpingverfahren einzustellen, wenn die Unterstützung des Antrags nicht mindestens 25 % der Gemeinschaftsproduktion beträgt.

    {FN:61} - T-249/06, EU:T:2009:62.

  • EuGH, 08.09.2015 - C-511/13

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat - Rechtsmittel - Dumping - …

    Rn. 30 Sodann hat es in Rn. 84 des angefochtenen Urteils darauf hingewiesen, dass es in seinem Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) bereits entschieden habe, dass Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung die Kommission nicht verpflichte, ein laufendes Antidumpingverfahren einzustellen, wenn die Unterstützung des Antrags nicht mindestens 25 % der Gemeinschaftsproduktion betrage, denn diese Vorschrift betreffe "nur das Maß der Unterstützung des Antrags, das für die Einleitung eines Verfahrens durch die Kommission erforderlich ist".

    In Rn. 85 des angefochtenen Urteils hat das Gericht hinzugefügt, das Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) habe Art. 9 Abs. 1 der Grundverordnung betroffen, obwohl der Antrag in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, nicht zurückgenommen worden sei, sondern, wie vorgetragen worden sei, im Lauf des Verfahrens an Unterstützung eingebüßt habe.

    Rn. 45 Insoweit machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, das Gericht habe zur Stützung dieser weiten Auslegung in Rn. 84 des angefochtenen Urteils zu Unrecht auf sein Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) verwiesen, da zwischen der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, und der vorliegenden Rechtssache tatsächliche Unterschiede bestünden.

    Rn. 47 Die Begründung des Gerichts stehe nicht im Widerspruch zur Verordnung und ergebe sich überdies bereits aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen hervorgehe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung einer Untersuchung erfüllt sein müssten und nicht, während sie laufe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-666/19

    Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …

    Rn. 65 Hinzuweisen ist auch auf das Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 111).

    Rn. 67 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in den Urteilen vom 5. Oktober 1988, Brother Industries/Rat (250/85, EU:C:1988:464), und vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62), - wenn auch nicht im Urteil vom 4. März 2010, Foshan City Nanhai Golden Step Industrial/Rat (T-410/06, EU:T:2010:70), - klar war, dass ohne den angeblichen Fehler bei der Berechnung der Schadensspanne diese nicht unter die Dumpingspanne gefallen wäre (oder dass diese ohne den angeblichen Fehler bei der Berechnung der Dumpingspanne nicht unter die Schadensspanne gefallen wäre).

    {FN:31} Die Situation im Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62), ist also genau umgekehrt wie in der vorliegenden Rechtssache (in der der Antidumpingzoll auf der Grundlage der Schadensspanne und nicht der Dumpingspanne festgesetzt wurde).

  • EuG, 25.01.2017 - T-512/09

    Rusal Armenal / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit …

    Rn. 176 Das Gericht hat bereits darauf hingewiesen, dass aus Art. 8 Abs. 3 der Grundverordnung folgt, dass die Unionsorgane bei der Beurteilung des Verpflichtungsangebots tatsächliche Umstände jeder Art berücksichtigen können (Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 224).

    Es ergibt sich aus dieser Verordnung vielmehr, dass die Organe im Rahmen ihres Ermessens darüber befinden, ob solche Verpflichtungen annehmbar sind (vgl. Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 225 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.09.2026 - C-498/24

    Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 - Einfuhren …

    Rn. 63 Außerdem ermöglicht das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen, das Gericht habe in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62), vom 25. Juni 2015, PT Musim Mas/Rat (T-26/12, EU:T:2015:437), und vom 21. Februar 2024, Sinopec Chongqing SVW Chemical u. a./Kommission (T-762/20, EU:T:2024:113), ergangen seien, auf der Grundlage höherer Prozentsätze von Direktverkäufen des Herstellers keineswegs ausgeschlossen, dass ein Händler die Funktionen einer internen Vertriebsabteilung ausüben könne, nicht die Feststellung, dass das Gericht im vorliegenden Fall einen Rechtsfehler begangen hätte, indem es u. a. aus dem Vorliegen von durch CM getätigten direkten Ausfuhrverkäufen geschlossen hat, dass ÇOTAŞ nicht so angesehen werden kann, als hätte sie diese Funktion.
  • EuGH, 16.02.2012 - C-191/09

    Rat und Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - …

    Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube ZAT und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, Slg. 2009, II-383, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, soweit das Gericht Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 954/2006 des Rates vom 27. Juni 2006 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 348/2000 des Rates zur Einstellung der Interimsüberprüfung und der Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland und Rumänien und zur Einstellung der Interimsüberprüfungen der Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland und Rumänien und in Kroatien und der Ukraine (…ABl. L 175, S. 4, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-191/09

    Rat und Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - …

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06), wird aufgehoben, soweit damit, was Interpipe Niko Tube angeht, Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 954/2006 des Rates vom 27. Juni 2006 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 348/2000 des Rates, zur Einstellung der Interimsüberprüfung und der Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland und Rumänien und zur Einstellung der Interimsüberprüfungen der Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland und Rumänien und in Kroatien und der Ukraine für nichtig erklärt worden ist.

    {FN:2} - T-249/06, Slg. 2009, II-383.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-200/09

    Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Gemeinsame …

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06), wird aufgehoben, soweit damit, was Interpipe Niko Tube angeht, Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 954/2006 des Rates vom 27. Juni 2006 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Rumänien, Russland und der Ukraine, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 348/2000 des Rates, zur Einstellung der Interimsüberprüfung und der Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland und Rumänien und zur Einstellung der Interimsüberprüfungen der Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland und Rumänien und in Kroatien und der Ukraine für nichtig erklärt worden ist.

    {FN:2} - T-249/06, Slg. 2009, II-383.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-61/16

    Giant (China)/ EBMA - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EU) Nr. 502/2013 - …

  • EuG, 30.06.2016 - T-424/13

    Jinan Meide Casting / Rat - Dumping - Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, …

  • EuGH, 27.10.2011 - C-511/09

    Dongguan Nanzha Leco Stationery / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von …

  • EuG, 09.11.2022 - T-246/19

    Kambodscha und CRF/ Kommission - Schutzmaßnahmen - Reismarkt - Einfuhren von …

  • EuG, 03.12.2019 - T-607/15

    Yieh United Steel/ Kommission - Dumping - Einfuhren von kaltgewalzten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-319/24

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole mit Ursprung in …

  • EuG, 14.12.2022 - T-143/20

    PT Pelita Agung Agrindustri und PT Permata Hijau Palm Oleo/ Kommission - …

  • EuG, 02.10.2024 - T-263/22

    CCCME u.a./ Kommission - Dumping - Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus …

  • EuGH, 26.10.2016 - C-468/15

    PT Musim Mas / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnungen (EU) Nr. …

  • EuG, 15.09.2016 - T-111/14

    Unitec Bio/ Rat - Dumping - Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien - …

  • EuG, 01.03.2023 - T-301/20

    Hengshi Egypt Fiberglass Fabrics und Jushi Egypt for Fiberglass Industry/ …

  • EuG, 11.07.2013 - T-469/07

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting/ Rat - Dumping - Einfuhren …

  • EuG, 14.07.2021 - T-716/19

    Interpipe Niko Tube und Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant/ Kommission …

  • EuG, 15.09.2016 - T-120/14

    PT Ciliandra Perkasa/ Rat - Dumping - Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in …

  • EuG, 15.03.2018 - T-211/16

    Caviro Distillerie u.a./ Kommission - Dumping - Einfuhr von Weinsäure mit …

  • EuG, 15.09.2016 - T-121/14

    Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1194/2013 des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-511/09

    Dongguan Nanzha Leco Stationery / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von …

  • EuG, 15.11.2018 - T-487/14

    CHEMK und KF/ Kommission - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in …

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