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Rechtsprechung
   EuG, 18.11.2020 - T-271/10 RENV II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36056
EuG, 18.11.2020 - T-271/10 RENV II (https://dejure.org/2020,36056)
EuG, Entscheidung vom 18.11.2020 - T-271/10 RENV II (https://dejure.org/2020,36056)
EuG, Entscheidung vom 18. November 2020 - T-271/10 RENV II (https://dejure.org/2020,36056)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    H / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Bediensteter - Umsetzungsentscheidung - Ermessensmissbrauch - Dienstliches Interesse - Mobbing - Sanktionscharakter der Umsetzung - Haftung - Immaterieller Schaden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 19.07.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Rn. 20 Mit Urteil vom 19. Juli 2016, H/Rat u. a. (C-455/14 P, im Folgenden: erstes Rechtsmittelurteil, EU:C:2016:569), hob der Gerichtshof den ursprünglichen Beschluss auf, wies die Klage, soweit sie gegen die Kommission und die EUPM gerichtet war, als unzulässig ab, verwies die Rechtssache zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage, soweit diese gegen den Rat gerichtet war, an das Gericht zurück und behielt die Kostenentscheidung vor.

    Da der Gerichtshof im zweiten Rechtsmittelurteil das nach erfolgter Zurückverweisung ergangene Urteil aufgehoben hat und die Entscheidung über die Kosten vorbehalten hat, obliegt es dem Gericht, im vorliegenden Urteil über sämtliche Kosten der Verfahren vor ihm, einschließlich des Verfahrens über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und des Verfahrens nach der ersten Zurückverweisung, sowie über die Kosten der Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-455/14 P und C-413/18 P zu entscheiden.

    Rn. 120 Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles und insbesondere des Umstands, dass der Rat nach mehreren Verfahren im Wesentlichen unterlegen ist, sind ihm im vorliegenden Fall die eigenen Kosten und die der Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren in den Rechtssachen T-271/10, T-271/10 R, T-271/10 RENV, C-455/14 P und C-413/18 P aufzuerlegen.

    Der Rat trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Klägerin in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-271/10, T-271/10 R, T-271/10 RENV, C-455/14 P und C-413/18 P entstanden sind..

  • EuGH, 04.12.2019 - C-413/18

    H/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - …

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Mit Urteil vom 4. Dezember 2019, H/Rat (C-413/18 P, nicht veröffentlicht, im Folgenden: zweites Rechtsmittelurteil, EU:C:2019:1044), hob der Gerichtshof das nach erfolgter Zurückverweisung ergangene Urteil auf, verwies die Rechtssache zur Entscheidung über die Klagegründe 3 bis 5 der Nichtigkeitsklage sowie über den Schadensersatzantrag an das Gericht zurück und behielt die Kostenentscheidung vor.

    Da der Gerichtshof im zweiten Rechtsmittelurteil das nach erfolgter Zurückverweisung ergangene Urteil aufgehoben hat und die Entscheidung über die Kosten vorbehalten hat, obliegt es dem Gericht, im vorliegenden Urteil über sämtliche Kosten der Verfahren vor ihm, einschließlich des Verfahrens über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und des Verfahrens nach der ersten Zurückverweisung, sowie über die Kosten der Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-455/14 P und C-413/18 P zu entscheiden.

    Rn. 120 Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles und insbesondere des Umstands, dass der Rat nach mehreren Verfahren im Wesentlichen unterlegen ist, sind ihm im vorliegenden Fall die eigenen Kosten und die der Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren in den Rechtssachen T-271/10, T-271/10 R, T-271/10 RENV, C-455/14 P und C-413/18 P aufzuerlegen.

    Der Rat trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Klägerin in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-271/10, T-271/10 R, T-271/10 RENV, C-455/14 P und C-413/18 P entstanden sind..

  • EuG, 18.09.2015 - T-653/13

    Wahlström / FRONTEX

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Rn. 97 An erster Stelle ist im vorliegenden Fall zum Antrag der Klägerin auf Ersatz des durch ihre Umsetzung entstandenen immateriellen Schadens darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung in dem Fall, in dem der Schadensersatzantrag auf die Rechtswidrigkeit der aufgehobenen Handlung gestützt ist, die durch das Gericht erklärte Aufhebung für sich allein eine angemessene und grundsätzlich hinreichende Wiedergutmachung jeden immateriellen Schadens darstellt, den der Kläger erlitten haben mag (vgl. Urteil vom 18. September 2015, Wahlström/Frontex, T-653/13 P, EU:T:2015:652, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 98 Es ist jedoch entschieden worden, dass die Aufhebung einer Maßnahme, wenn ihr keine praktische Wirksamkeit zukommt, als solche keinen angemessenen und hinreichenden Ersatz des gesamten immateriellen Schadens darstellen kann, der durch die aufgehobene Maßnahme entstanden ist (Urteil vom 18. September 2015, Wahlström/Frontex, T-653/13 P, EU:T:2015:652, Rn. 83).

  • EuG, 25.07.2006 - T-373/04

    Fries Guggenheim / Cedefop

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Rn. 49 Ferner hat die Rechtsprechung den Unionsorganen bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Personals ein weites Ermessen zuerkannt, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird (vgl. Urteil vom 25. Juli 2006, Fries Guggenheim/Cedefop, T-373/04, EU:T:2006:224, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Nachprüfung durch das Gericht hat sich daher auf die Frage zu beschränken, ob sich die beteiligte Verwaltung innerhalb nicht zu beanstandender Grenzen gehalten und ihr Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Urteil vom 25. Juli 2006, Fries Guggenheim/Cedefop, T-373/04, EU:T:2006:224, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.10.2018 - T-477/16

    Epsilon International/ Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des Siebten …

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Somit können nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (Urteil vom 24. Oktober 2018, Epsilon International/Kommission, T-477/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:714, Rn. 45; vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1965, Krawczynski/Kommission, 83/63, EU:C:1965:70, S. 840, …und vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, EU:C:1979:215, Rn. 3).

    Nach der Rechtsprechung gilt diese Voraussetzung erst recht für jede Änderung der Anträge, so dass in Ermangelung rechtlicher oder tatsächlicher Gründe, die erst während des schriftlichen Verfahrens zutage getreten sind, nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden können (…Urteile vom 13. September 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission, T-73/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:433, Rn. 43, und vom 24. Oktober 2018, Epsilon International/Kommission, T-477/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:714, Rn. 46).

  • EuGöD, 24.02.2010 - F-2/09

    Menghi / ENISA

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Rn. 44 Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung zum öffentlichen Dienst der Union die Möglichkeit anerkannt ist, sich zur Begründung eines Aufhebungsantrags, der sich nicht gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Beistand eines Bediensteten, der sich als Mobbingopfer sieht, sondern gegen sonstige Entscheidungen der Verwaltung richtet, auf das Vorliegen von Mobbing zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2010, Menghi/ENISA, F-2/09, EU:F:2010:12, Rn. 67 und 70 bis 72).

    Wird Mobbing zur Stützung eines gegen eine Umsetzungsentscheidung gerichteten Antrags angeführt, so kann diese Entscheidung ermessensmissbräuchlich sein, wenn sie ergangen ist, um die Persönlichkeit, die Würde oder die physische oder psychische Integrität des Bediensteten anzugreifen (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Februar 2010, Menghi/ENISA, F-2/09, EU:F:2010:12, Rn. 71 und 72).

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter/ Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Rn. 106 Daher ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob der Klägerin durch den Rechtsverstoß ein tatsächlicher und sicherer immaterieller Schaden entstanden ist und ob dieser Schaden die unmittelbare Folge des Rechtsverstoßes ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. April 2017, Europäischer Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- …

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Ein solcher Verstoß ist gegeben, wenn das betreffende Organ die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat, wobei zu den insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkten insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift sowie der Umfang des Ermessensspielraums gehören, den die verletzte Vorschrift der Unionsbehörde belässt (vgl. Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2019 - C-123/18

    HTTS/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Rn. 96 Nach ständiger Rechtsprechung setzt die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV einen qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, das tatsächliche Bestehen des Schadens sowie einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die dem betreffenden Organ obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden voraus (vgl. Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat, C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 18.11.2020 - T-271/10
    Somit können nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (…Urteil vom 24. Oktober 2018, Epsilon International/Kommission, T-477/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:714, Rn. 45; vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1965, Krawczynski/Kommission, 83/63, EU:C:1965:70, S. 840, und vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, EU:C:1979:215, Rn. 3).
  • EuG, 25.11.2014 - T-384/11

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-481/07

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 16.12.2010 - T-143/09

    Kommission / Petrilli

  • EuG, 08.11.2018 - T-454/17

    "Pro NGO!"/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - …

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

  • EuG, 23.04.2018 - T-468/16

    Verein Deutsche Sprache/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuG, 04.04.2019 - T-61/18

    Rodriguez Prieto/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Sache "Eurostat" - …

  • EuGH, 08.07.1965 - 83/63

    Stefan Krawczynski gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.

  • EuG, 13.12.2018 - T-641/16

    Kakol/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung …

  • EuG, 13.09.2013 - T-73/08

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Finanzielle …

  • EuGöD, 17.09.2014 - F-12/13

    CQ / Parlament

  • EuG, 16.09.2013 - T-379/10

    Keramag Keramische Werke AG und andere (T-379/10) und Sanitec Europe Oy …

  • EuG, 03.07.2018 - T-379/10

    Das Gericht erhält die gegen die Sanitec Europe und ihre Tochtergesellschaften im …

  • EuG, 22.07.2010 - T-271/10

    H gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. - Vorläufiger …

  • EuG, 11.04.2018 - T-271/10

    H / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und …

  • EuG, 19.12.2013 - T-32/13

    Rechtsmittel; Öffentlicher Dienst; Beamte; Einstellung; Stellenausschreibung; …

  • EuG, 10.07.2014 - T-271/10

    Nichtigkeitsklage; Schadensersatzklage; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; …

  • EuG, 17.07.2024 - T-371/22

    Montanari/ EUCAP Sahel Niger - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Mission …

    Rn. 51 Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sich das Gericht für zuständig erklärt hat, über gleichartige Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, die von einem zu einer GASP-Mission abgeordneten nationalen Bediensteten und von auf vertraglicher Grundlage eingestelltem internationalem Personal der Mission ausgehen, ohne dass in letzterem Fall eine Klausel in einem der Einstellungsverträge, mit der die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats begründet wird, dem entgegensteht (Urteile vom 12. April 2018, PY/EUCAP Sahel Niger, T-763/16, EU:T:2018:181, und vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548).

    Rn. 118 Folglich reicht die bloße Feststellung einer Rechtswidrigkeit, um die erste der drei notwendigen Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Union für Schäden, die einem zur Mission abgeordneten nationalen Bediensteten anlässlich der Ausübung seiner Aufgaben im Einsatzgebiet entstanden sind, als erfüllt anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, Rn. 104).

    Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung ist das Gericht verpflichtet, die Bestimmungen des Statuts über Mobbing und den funktionsbezogenen Schutz von Beamten und Bediensteten auf Zeit oder Vertragsbediensteten sowie die auf der Grundlage dieser Bestimmungen ergangene Rechtsprechung analog auf die Situation des Klägers anzuwenden (vgl. entsprechend Urteil vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 225 Dies gilt insbesondere für die Fürsorgepflicht des beschäftigenden Organs, der beschäftigenden Einrichtung oder der beschäftigenden sonstigen Stelle der Union gegenüber ihren Beamten und Bediensteten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.07.2025 - T-735/20

    Planistat Europe und Charlot/ Kommission

    Rn. 35 Ces principes sont également applicables au cours d'une procédure de renvoi, dès lors que celle-ci constitue le prolongement partiel du même litige qui avait débuté par le dépôt de la requête (arrêt du 18 novembre 2020, H/Conseil, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, point 90).

    Ainsi, si une partie produit des preuves en annexe à ses observations sur la suite de la procédure, il lui incombe de justifier le retard dans la présentation de celles-ci (voir, en ce sens, arrêt du 18 novembre 2020, H/Conseil, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, point 92).

  • EuG, 13.09.2023 - T-65/18

    Das Gericht weist die Klage von Venezuela gegen die restriktiven Maßnahmen der EU …

    Nach Aufhebung durch den Gerichtshof und Zurückverweisung der Sache an das Gericht wird diese nach Art. 215 seiner Verfahrensordnung durch das zurückverweisende Urteil beim Gericht anhängig, das über alle vom Kläger geltend gemachten Klagegründe zu entscheiden hat, mit Ausnahme der vom Gerichtshof nicht aufgehobenen Teile des Tenors und der diesen Teilen notwendigerweise zugrunde liegenden Ausführungen, da diese rechtskräftig geworden sind (Urteile vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, Rn. 38, …und vom 21. Dezember 2021, Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo/Kommission, T-263/15 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:927, Rn. 26).
  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

    Rn. 599 Ein solcher Verstoß ist gegeben, wenn das betreffende Organ die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat, wobei zu den insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkten insbesondere die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Rechtsnorm sowie der Umfang des Ermessensspielraums gehören, den die verletzte Rechtsnorm dem Unionsorgan belässt (…vgl. Urteile vom 10. September 2019, HTTS/Rat, C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …

    Nach dieser Bestimmung können nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (Urteil vom 18. November 2020, H/Rat, T-271/10 RENV II, EU:T:2020:548, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   EuG, 22.07.2010 - T-271/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33835
EuG, 22.07.2010 - T-271/10 R (https://dejure.org/2010,33835)
EuG, Entscheidung vom 22.07.2010 - T-271/10 R (https://dejure.org/2010,33835)
EuG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - T-271/10 R (https://dejure.org/2010,33835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    H / Rat

  • EU-Kommission

    H gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission.

    Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Beamter - Umsetzungs- und Rückstufungsentscheidung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Zulässigkeit - ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …

    {FN:5}- Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10 R, EU:T:2010:315).

    {FN:10} - Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10 R, EU:T:2010:315, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2014 - C-439/13

    Eulex Kosovo/ Elitaliana - Rechtsmittel - Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP - …

    {FN:8} Im Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10, EU:T:2014:702) war das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Rechtsbehelf bei den nationalen Behörden gegeben sei.

    {FN:24} Vgl. Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10 R, EU:T:2010:315) und angefochtener Beschluss (…Rn. 26).

  • EuG, 18.11.2020 - T-271/10

    H / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und …

    Mit Beschluss vom 22. Juli 2010, H/Rat u. a. (T-271/10 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:315), wies der Präsident des Gerichts den Antrag mangels Dringlichkeit zurück und behielt die Kostenentscheidung vor.
  • EuG, 04.06.2013 - T-213/12

    Elitaliana / Eulex Kosovo - Nichtigkeitsklage - Ausschreibung öffentlicher …

    Das Gericht hat jedoch bereits entschieden, dass in einem solchen Fall eine Mission nicht als eine Einrichtung oder sonstige Stelle der Union im Sinne von Art. 263 Abs. 1 AEUV angesehen werden kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Juli 2010, H/Rat u. a., T-271/10 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-283/20

    EULEX-KOSOVO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …

    {FN:56} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. Juli 2010, H/Rat u. a.(T-271/10 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:315, Rn. 19).
  • EuG, 13.02.2019 - T-429/18

    BRF und SHB Comercio e Industria de Alimentos/ Kommission

    En effet, une annulation du règlement attaqué au terme de la procédure principale constituerait une réparation suffisante du préjudice moral allégué [voir, en ce sens, ordonnances du 25 mars 1999, Willeme/Commission, C-65/99 P(R), EU:C:1999:176, point 14 ; du 22 juillet 2010, H/Conseil e.a., T-271/10 R, non publiée, EU:T:2010:315, point 36, et du 18 novembre 2011, EMA/Commission, T-116/11 R, non publiée, EU:T:2011:681, point 21].
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dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 11.04.2018 - T-271/10 RENV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8056
EuG, 11.04.2018 - T-271/10 RENV (https://dejure.org/2018,8056)
EuG, Entscheidung vom 11.04.2018 - T-271/10 RENV (https://dejure.org/2018,8056)
EuG, Entscheidung vom 11. April 2018 - T-271/10 RENV (https://dejure.org/2018,8056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    H / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Bediensteter - Versetzungsbeschluss - Zuständigkeit des Leiters der EUPM, über die Versetzung eines abgeordneten nationalen Bediensteten zu entscheiden - ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    H / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Bediensteter - Versetzungsbeschluss - Zuständigkeit des Leiters der EUPM, über die Versetzung eines abgeordneten nationalen Bediensteten zu entscheiden - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.07.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …

    Auszug aus EuG, 11.04.2018 - T-271/10
    Rn. 14 Mit Urteil vom 19. Juli 2016, H/Rat und Kommission (C-455/14 P, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2016:569), hob der Gerichtshof den ursprünglichen Beschluss auf, wies die Klage als unzulässig ab, soweit sie gegen die Kommission und die EUPM gerichtet war, verwies die Rechtssache zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage, soweit diese gegen den Rat gerichtet war, an das Gericht zurück und behielt die Kostenentscheidung vor.
  • EuG, 10.07.2014 - T-271/10

    Nichtigkeitsklage; Schadensersatzklage; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; …

    Auszug aus EuG, 11.04.2018 - T-271/10
    Rn. 12 Mit Beschluss vom 10. Juli 2014, H/Rat u. a. (T-271/10, nicht veröffentlicht, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2014:702), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, da es der Ansicht war, dass es für die Entscheidung über die Klage nicht zuständig sei.
  • EuGH, 04.12.2019 - C-413/18

    H/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - …

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. April 2018, H/Rat (T-271/10 RENV, EU:T:2018:180), wird aufgehoben.
  • EuG, 18.11.2020 - T-271/10

    H / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und …

    Rn. 21 Mit Urteil vom 11. April 2018, H/Rat (T-271/10 RENV, im Folgenden: nach erfolgter Zurückverweisung ergangenes Urteil, EU:T:2018:180), wies das Gericht die Klage als unbegründet ab.
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dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 17.09.2018 - T-271/10 OST   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46443
EuG, 17.09.2018 - T-271/10 OST (https://dejure.org/2018,46443)
EuG, Entscheidung vom 17.09.2018 - T-271/10 OST (https://dejure.org/2018,46443)
EuG, Entscheidung vom 17. September 2018 - T-271/10 OST (https://dejure.org/2018,46443)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 04.12.2019 - C-413/18

    H/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - …

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. April 2018, H/Rat (T-271/10 RENV, EU:T:2018:180), wird aufgehoben.
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Rechtsprechung
   EuG, 10.07.2014 - T-271/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18873
EuG, 10.07.2014 - T-271/10 (https://dejure.org/2014,18873)
EuG, Entscheidung vom 10.07.2014 - T-271/10 (https://dejure.org/2014,18873)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - T-271/10 (https://dejure.org/2014,18873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 19.07.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt H die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Juli 2014, H/Rat u. a. (T-271/10, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2014:702), mit dem das Gericht ihre Klage auf zum einen Nichtigerklärung des Beschlusses vom 7. April 2010, der vom Personalleiter der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) unterzeichnet worden war und mit dem die Rechtsmittelführerin auf die Stelle eines "Criminal Justice Adviser - Prosecutor" im Regionalbüro von Banja Luka (Bosnien und Herzegowina) versetzt wurde, und, falls erforderlich, auf Nichtigerklärung des Beschlusses vom 30. April 2010, der vom Leiter dieser Mission im Sinne von Art. 6 des Beschlusses 2009/906/GASP des Rates vom 8. Dezember 2009 über die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina (…ABl. 2009, L 322, S. 22) unterzeichnet worden war und mit dem der Beschluss vom 7. April 2010 bestätigt wurde, sowie zum anderen auf Verurteilung des Rates, der Europäischen Kommission und des EUPM zur Zahlung von Schadensersatz als unzulässig abgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Juli 2014, H/Rat u. a. (T-271/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:702), wird aufgehoben..

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …

    {FN:5}- Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10 R, EU:T:2010:315).

    {FN:6} - Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10, EU:T:2014:702).

    {FN:10} - Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10 R, EU:T:2010:315, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2014 - C-439/13

    Eulex Kosovo/ Elitaliana - Rechtsmittel - Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP - …

    {FN:8} Im Beschluss H/Rat u. a. (T-271/10, EU:T:2014:702) war das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Rechtsbehelf bei den nationalen Behörden gegeben sei.

    {FN:25} Vgl. Beschluss H/Rat u. a. (EU:T:2014:702) und Rechtssache H/Rat u. a. (C-455/14 P, beim Gerichtshof anhängig).

  • EuG, 18.11.2020 - T-271/10

    H / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und …

    Rn. 18 Mit Beschluss vom 10. Juli 2014, H/Rat u. a. (T-271/10, nicht veröffentlicht, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2014:702), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, da es der Ansicht war, dass es für die Entscheidung über die Klage nicht zuständig sei.
  • EuG, 11.04.2018 - T-271/10

    H / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur EUPM in Bosnien und …

    Rn. 12 Mit Beschluss vom 10. Juli 2014, H/Rat u. a. (T-271/10, nicht veröffentlicht, im Folgenden: ursprünglicher Beschluss, EU:T:2014:702), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, da es der Ansicht war, dass es für die Entscheidung über die Klage nicht zuständig sei.
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