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Weitere Entscheidung unten: EuG, 24.03.2011

Rechtsprechung
   EuG, 24.03.2011 - T-375/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7349
EuG, 24.03.2011 - T-375/06 (https://dejure.org/2011,7349)
EuG, Entscheidung vom 24.03.2011 - T-375/06 (https://dejure.org/2011,7349)
EuG, Entscheidung vom 24. März 2011 - T-375/06 (https://dejure.org/2011,7349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Viega / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde ...

  • EU-Kommission

    Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
    Wettbewerb - Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen ohne Distanzierung, ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell im Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer für nichtig

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Viega / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Viega / Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erklärungen von Kronzeugen haben in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 EG eine besondere Bedeutung; Wettbewerb; Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Dezember 2006 - Viega/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilnichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F 1/38.121 - Rohrverbindungen) über ein Kartell in Form von Preisfestsetzung, Verabredung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • RFH, 04.04.1939 - V 1/38
    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße.

    vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) (…Zusammenfassung im ABl. 2007, L 283, S. 63, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) stellte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften fest, dass mehrere Unternehmen gegen Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen hätten, indem sie sich während unterschiedlicher Zeiträume zwischen dem 31. Dezember 1988 und dem 1. April 2004 an einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft in Form eines Bündels wettbewerbswidriger Vereinbarungen und abgestimmter Verhaltensweisen auf dem Markt für Rohrverbindungen (Fittings) aus Kupfer und Kupferlegierungen, die das gesamte EWR-Gebiet abdeckten, beteiligt hätten.

    Rn. 5 Im Anschluss an diese ersten Nachprüfungen teilte die Kommission im April 2001 ihre Ermittlungen zu Kupferrohre in drei verschiedene Verfahren auf, nämlich das Verfahren in der Sache COMP/E-1/38.069 (Kupfer-Installationsrohre), das Verfahren in der Sache COMP/F-1/38.121 (Rohrverbindungen) und das Verfahren in der Sache COMP/E-1/38.240 (Industrierohre) (120. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung).

    Rn. 9 Am 22. September 2005 leitete die Kommission in der Sache COMP/F-1/38.121 (Rohrverbindungen) ein Verfahren wegen einer Zuwiderhandlung ein und nahm eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an, die sie u. a. der Klägerin zusandte (Erwägungsgründe 123 und 124 der angefochtenen Entscheidung).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese im Namen von Unternehmen abgegebenen Erklärungen haben einen nicht unwesentlichen Beweiswert, da sie mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnrn. 205 und 211, und Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 103).

    Allerdings kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Rn. 70 Zur Teilnahme der Klägerin am Kartell auf gesamteuropäischer Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission für den Nachweis, dass ein Unternehmen an einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt war, dartun muss, dass es durch sein Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten Verhalten wusste oder dieses vernünftigerweise vorhersehen konnte und dass es bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 87).
  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Rn. 81 Zunächst ist zu bemerken, dass nach der Rechtsprechung der Markt, auf den sich eine Entscheidung der Kommission bezieht, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird, durch die Kartellvereinbarungen und -aktivitäten bestimmt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 90).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Kommission den Sachverhalt, wenn ihn das beschuldigte Unternehmen nicht ausdrücklich einräumt, noch nachweisen, wobei es dem Unternehmen freisteht, zu gegebener Zeit und insbesondere im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens alle ihm zweckdienlich erscheinenden Verteidigungsmittel vorzubringen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 37).
  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass damit nicht die Möglichkeit für ein von der Kommission mit einer Sanktion belegtes Unternehmen, Klage zu erheben, beschränkt werden soll, sondern klargestellt werden soll, in welchem Umfang eine gerichtliche Anfechtung möglich ist, um eine Verlagerung der Feststellung des Sachverhalts der fraglichen Zuwiderhandlung von der Kommission auf das Gericht zu verhindern, das im Rahmen einer Klage nach Art. 230 EG ja dafür zuständig ist, die Entscheidung, mit der die Sanktion verhängt wird, auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufgrund seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung abzuändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnrn.
  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Nach der Rechtsprechung kann dem betroffenen Unternehmen nur dann ein mildernder Umstand aufgrund einer "ausschließlich passiven Mitwirkung oder reinem Mitläufertum" zuerkannt werden, wenn es sich nicht hervorgetan hat, d. h. nicht aktiv an der Ausarbeitung der wettbewerbswidrigen Absprache oder Absprachen teilgenommen hat (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnrn. 166 und 167).
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
    Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

  • EuGH, 28.03.1984 - 30/83

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem …

  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Rn. 294 Zunächst ist zu prüfen, ob die Kommission die Dauer der Beteiligung der Klägerin an dem fraglichen Kartell rechtlich hinreichend nachgewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2011, Viega/Kommission, T-375/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:106, Rn. 36).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-276/11

    Viega / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Sektor der …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Viega GmbH & Co. KG (im Folgenden: Viega), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. März 2011, Viega/Kommission (T-375/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg.
  • EuG, 03.11.2014 - T-381/06

    FRA.BO / Kommission

    Rn. 4 Cette requête s'inscrit dans une série de 10 recours en annulation de la décision Raccords (affaires Viega/Commission, T-375/06 ; Legris Industries/Commission, T-376/06 ; Comap/Commission, T-377/06 ; IMI e.a./Commission, T-378/06 ; Kaimer e.a./Commission, T-379/06 ; FRA.BO/Commission, T-381/06 ; Tomkins/Commission, T-382/06 ; IBP et International Building Products France/Commission, T-384/06 ; Aalberts Industries e.a./Commission, T-385/06, et Pegler/Commission, T-386/06).

    Par ailleurs, une demande en référé a été introduite dans l'affaire IBP et International Building Products France/Commission (T-384/06 R) qui concernait également ladite décision Raccords.

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dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 24.03.2011 - T-382/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15479
EuG, 24.03.2011 - T-382/06 (https://dejure.org/2011,15479)
EuG, Entscheidung vom 24.03.2011 - T-382/06 (https://dejure.org/2011,15479)
EuG, Entscheidung vom 24. März 2011 - T-382/06 (https://dejure.org/2011,15479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Tomkins / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung

  • EU-Kommission PDF

    Tomkins / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung

  • EU-Kommission

    Tomkins / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung“

  • rechtsportal.de

    EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
    Wettbewerb - Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; [Nicht-]Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Tomkins / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerb; Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und Kupferfittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; [Nicht-]Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen als ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Tomkins / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 15. Dezember 2006 - Tomkins / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F-1/38.121 - Fittings) betreffend ein Kartell zur Festsetzung von Preisen und Nachlass- und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • EuG, 24.03.2011 - T-386/06

    Pegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-382/06
    Rn. 39 Mit Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache T-386/06 hat das Gericht Art. 1 der angefochtenen Entscheidung insoweit für nichtig erklärt, als die Kommission darin die Beteiligung von Pegler an dem fraglichen Kartell im Zeitraum vom 31. Dezember 1988 bis 29. Oktober 1993 festgestellt hat.

    Rn. 42 Ungeachtet der oben angeführten Rechtsprechung, vor allem des Urteils Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., ist im vorliegenden Fall jedoch darauf hinzuweisen, dass die Klägerin und ihre Tochtergesellschaft, die mit der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-386/06 teilweise obsiegt hat, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eine Einheit darstellen.

    Hierzu ist festzustellen, dass das Gericht in der Rechtssache T-386/06, die Anlass zu dem Urteil Pegler/Kommission vom heutigen Tag gegeben hat, festgestellt hat, dass die Kommission diesen Multiplikator zu Unrecht angewandt hat, da ihr insofern ein Fehler bei der Anwendung der Kriterien unterlaufen ist, die in den Leitlinien von 1998 für die Berechnung der Geldbuße vorgesehen sind (siehe oben, Randnr. 14).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a. - Rechtsmittel - Drittwirkung eines …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-382/06
    Rn. 40 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Richter der Europäischen Union nicht ultra petita entscheiden darf (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1962, Meroni/Hohe Behörde, 46/59 und 47/59, Slg. 1962, 837, 854, und vom 28. Juni 1972, Jamet/Kommission, 37/71, Slg. 1972, 483, Randnr. 12), so dass die Nichtigerklärung nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen darf (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363, Randnr. 52).

    Diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die die Entscheidung nicht angefochten haben, sind nicht Teil des Streitgegenstands, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteil Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnr. 53).

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-382/06
    118 bis 120 und die dort angeführte Rechtsprechung, und des Gerichts vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, Slg. 2008, II-1501, Randnr. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-382/06
    Rn. 53 Folglich konnte die Kommission mangels eines Beweismittels oder Indizes, das als erklärter Wille von Pegler ausgelegt werden kann, sich von dem Zweck der am 10. Juni 2000 geschlossenen Vereinbarung über eine Preiserhöhung ab dem 14. August 2000 zu distanzieren, davon ausgehen, dass sie über hinreichende Beweise für eine kontinuierliche Beteiligung an dem Kartell bis zu dem Zeitpunkt verfügte, zu dem sie das Kartell für beendet hielt, nämlich dem Zeitpunkt ihrer unangekündigten Nachprüfungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-1843, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.1972 - 37/71

    Jamet / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-382/06
    Rn. 40 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Richter der Europäischen Union nicht ultra petita entscheiden darf (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1962, Meroni/Hohe Behörde, 46/59 und 47/59, Slg. 1962, 837, 854, und vom 28. Juni 1972, Jamet/Kommission, 37/71, Slg. 1972, 483, Randnr. 12), so dass die Nichtigerklärung nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen darf (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363, Randnr. 52).
  • EuG, 12.07.2018 - T-438/14

    Silec Cable und General Cable/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …

    Rn. 162 Quatrièmement, contrairement aux allégations des requérantes, c'est sans commettre d'erreur que la Commission, au considérant 940 de la décision attaquée, s'est appuyée sur l'arrêt du 24 mars 2011, Tomkins/Commission (T-382/06, EU:T:2011:112, points 49 à 53), dans lequel la Commission avait établi que la filiale de Tomkins, Pegler, avait continué de participer à l'infraction après la dernière réunion à laquelle elle avait assisté le 3 mai 2000, et ce jusqu'au 22 mars 2001.

    Premièrement, l'entente en cause était caractérisée par des contacts multilatéraux, bilatéraux et ad hoc tant dans ladite affaire (arrêt du 24 mars 2011, Tomkins/Commission, T-382/06, EU:T:2011:112, point 51) que dans la présente affaire (considérants 66 et 94 de ladite décision).

    Deuxièmement, il arrivait fréquemment qu'un participant à l'entente n'assistât pas à chaque réunion dans l'affaire ayant donné lieu à cet arrêt (arrêt du 24 mars 2011, Tomkins/Commission, T-382/06, EU:T:2011:112, point 52) comme dans la présente affaire (considérant 940 de cette décision).

    Troisièmement, dans l'affaire ayant donné lieu au même arrêt, l'absence de Pegler n'a pas été interprétée par les autres participants à l'entente comme un retrait des sociétés en cause et la Commission a dûment fondé ses conclusions quant à la durée de l'infraction sur le dernier élément probant attestant d'un contact anticoncurrentiel (arrêt du 24 mars 2011, Tomkins/Commission, T-382/06, EU:T:2011:112, point 53), comme, dans la présente affaire, en ce qui concerne l'absence de Silec lors de la réunion R de Divonne du 17 février 2006 (considérants 938 à 941 de la même décision).

  • EuG, 09.09.2015 - T-104/13

    Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für …

    Daraus folgt, dass sich die Haftung der Klägerin nur aus ihrer Eigenschaft als Muttergesellschaft, die gemeinsam mit Panasonic einen bestimmenden Einfluss auf das Marktverhalten von MTPD ausgeübt hat, ergeben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission, T-382/06, Slg. 2011, II-1157, Rn. 38).

    Hätte sich nämlich MTPD nicht rechtswidrig verhalten, hätte dieses Verhalten weder den Muttergesellschaften zugerechnet werden können, noch hätten diese zusammen mit ihrem Gemeinschaftsunternehmen als Gesamtschuldner zur Zahlung der Geldbuße verurteilt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Tomkins/Kommission, oben in Rn. 145 angeführt, Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    In diesem Sinne hatte das Gericht im Urteil Tomkins/Kommission (T-382/06, EU:T:2011:112, Rn. 38) ausgeführt, dass die Verantwortlichkeit einer Muttergesellschaft wenn sie an der Zuwiderhandlung nicht unmittelbar beteiligt war, nicht über diejenige ihrer Tochtergesellschaft hinausgehen kann, was der Gerichtshof bestätigt zu haben scheint.

    Rn. 99 In diesem Punkt scheint mir der Gerichtshof den Ansatz des Gerichts in der Rechtssache Tomkins/Kommission (T-382/06, EU:T:2011:112) bestätigt zu haben, indem er die die Dauer der Zuwiderhandlung betreffenden Rügen danach unterschieden hat, ob sie auf denselben Gesichtspunkt abzielten.

    {FN:10} - Urteil Tomkins/Kommission (T-382/06, EU:T:2011:112, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Kartelle - Europäischer Markt für Rohrverbindungen aus …

    Rn. 30 Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass, wie die Kommission in ihrem zweiten Rechtsmittelgrund geltend gemacht hat, der Streitgegenstand der Anträge von Tomkins in der Rechtssache T-382/06 und derjenige in den Anträgen von Pegler in der Rechtssache T-386/06 nicht identisch waren, da die Klage von Tomkins nach der Rücknahme des wesentlichen Teils ihrer Klagegründe nicht mehr auf die Nichtigerklärung von Art. 1 der streitigen Entscheidung gerichtet war.

    Nr. 1 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission (T-382/06), wird aufgehoben.

    {FN:2}- T-382/06 (Slg. 2011, II-1157).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-247/11

    Areva u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    4, 14 und Tenor, zur gesamtschuldnerischen Haftung der Tochtergesellschaften Aquatis und Simplex mit ihrer ehemaligen Muttergesellschaft IMI), und vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission (T-382/06, Slg. 2011, II-1157, Randnrn.

    {FN:83} - Vgl. dazu Urteil vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins (C-286/11 P, Randnr. 43), das das Urteil Tomkins/Kommission bestätigt hat (insbesondere Randnr. 38).

  • EuG, 15.07.2015 - T-436/10

    HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Rn. 203 Dieser Beurteilung widerspreche es, dass gegen sie eine höhere Geldbuße verhängt worden sei, als sie Nedri auferlegt worden sei, denn ihre Haftung könne nach dem Urteil vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission (T-382/06, Slg, EU:T:2011:112), die von Nedri nicht übersteigen.

    Rn. 213 Zweitens ist zwar entschieden worden, dass die Haftung der Muttergesellschaft, wenn diese nicht tatsächlich am Kartell beteiligt war und ihre Haftung lediglich auf der Teilnahme ihrer Tochtergesellschaft an dem Kartell beruht, sich als bloß abgeleitet und akzessorisch darstellt und von derjenigen ihrer Tochtergesellschaft abhängt und daher nicht über deren Haftung hinausgehen kann (Urteil Tomkins/Kommission, oben in Rn. 203 angeführt, EU:T:2011:112, Rn. 38, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins, C-286/11 P, Slg, EU:C:2013:29, Rn. 39).

  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Rn. 305 Die Frage, ob der Zeitraum zwischen zwei Ausdrucksformen einer Zuwiderhandlung so lang ist, dass darin eine Unterbrechung der Zuwiderhandlung gesehen werden kann, ist im Zusammenhang mit der Funktionsweise des betreffenden Kartells zu prüfen (…Urteil vom 19. Mai 2010, 1MI u. a./Kommission, T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 89; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission, T-382/06, EU:T:2011:112, Rn. 51).
  • EuG, 12.07.2018 - T-422/14

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2014) 2139 final der Kommission …

    Rn. 76 Cela implique que soient connues la date du début et celle de la cessation de cette participation (arrêt du 24 mars 2011, Tomkins/Commission, T-382/06, EU:T:2011:112, point 49).

    Rn. 80 Toutefois, une entreprise dont la participation à des réunions collusoires a été établie ne saurait être tenue de démontrer qu'elle s'est publiquement distanciée de l'entente en cause lorsqu'un temps suffisamment long s'est écoulé entre le dernier contact collusoire et la fin de l'entente telle qu'elle a été établie par la Commission (voir, en ce sens, arrêt du 24 mars 2011, Tomkins/Commission, T-382/06, EU:T:2011:112, point 49).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission (T-382/06, Slg. 2011, II-1157, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht zum einen die Entscheidung K(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel [81 EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) (…Zusammenfassung in ABl. 2007, L 283, S. 63, im Folgenden: streitige Entscheidung) teilweise für nichtig erklärt hat und zum anderen die gegen Tomkins plc (im Folgenden: Tomkins) verhängte Geldbuße herabgesetzt hat.
  • EuG, 03.11.2014 - T-381/06

    FRA.BO / Kommission

    Rn. 4 Cette requête s'inscrit dans une série de 10 recours en annulation de la décision Raccords (affaires Viega/Commission, T-375/06 ; Legris Industries/Commission, T-376/06 ; Comap/Commission, T-377/06 ; IMI e.a./Commission, T-378/06 ; Kaimer e.a./Commission, T-379/06 ; FRA.BO/Commission, T-381/06 ; Tomkins/Commission, T-382/06 ; IBP et International Building Products France/Commission, T-384/06 ; Aalberts Industries e.a./Commission, T-385/06, et Pegler/Commission, T-386/06).

    En particulier, dans quatre affaires dont la langue de procédure était l'anglais (T-378/06, T-381/06, T-382/06, T-386/06), y compris celle introduite par FRA.BO, la Commission s'est fait assister par le même cabinet d'avocats.

  • EuG, 15.07.2015 - T-189/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäische Märkte für …

  • EuG, 16.09.2013 - T-411/10

    Laufen Austria/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …

  • EuG, 16.09.2013 - T-408/10

    Roca Sanitario / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …

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