Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuG, 23.10.2007 - T-405/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16277
EuG, 23.10.2007 - T-405/04 (https://dejure.org/2007,16277)
EuG, Entscheidung vom 23.10.2007 - T-405/04 (https://dejure.org/2007,16277)
EuG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - T-405/04 (https://dejure.org/2007,16277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Caipi - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter -Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; VO (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • Europäischer Gerichtshof

    Borco-Marken-Import Matthiesen / HABM (Caipi)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Caipi - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter -Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Borco-Marken-Import Matthiesen / OHMI (Caipi)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Borco-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 11. Oktober 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 912/2002-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 6. August 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Eintragung der Wortmarke ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Anders als das HABM in seiner Klagebeantwortung behaupte, sei das Kriterium, ob eine Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr als beschreibende Bezeichnung für die betroffenen Waren verwendet werde, im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 40/94 relevant; dies ergebe sich aus dem Urteil zu der Marke DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031).

    Zur von der Klägerin geforderten Verwendung im geschäftlichen Verkehr sei darauf hinzuweisen, dass dieses Kriterium, wie der Gerichtshof im Urteil HABM/Erpo Möbelwerk festgestellt habe, ausschließlich im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 40/94 eine Rolle spiele.

    58 und 59, bestätigt durch das Urteil HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 45) Die Existenz von Art. 12 der Verordnung Nr. 40/94 wirke sich daher nicht auf die Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung aus.

    Rn. 63 Dieses Argument ist jedoch bereits, wie das HABM vorgetragen hat, vom Gerichtshof mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sich die Prüfung der Anmeldungen nicht auf ein Mindestmaß beschränken darf, sondern streng und umfassend sein muss, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung vor Gericht mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Libertel, Randnrn. 58 und 59, und HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 45).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Um einer Bezeichnung die Eintragung gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 zu verweigern, müssten zudem bei Fehlen einer gegenwärtigen beschreibenden Verwendung für ihre Entwicklung zu einer eindeutig und unmittelbar beschreibenden Angabe klare Indizien vorliegen (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 31).

    Die Zurückweisung einer Angabe als beschreibend sei sogar dann möglich, wenn eine aktuelle Verwendung des Zeichens als beschreibende Angabe noch nicht gegeben sei, eine solche jedoch vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten sei (vgl. Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 31).

    Rn. 44 Soweit die Klägerin drittens geltend macht, die Beschwerdekammer hätte nachweisen müssen, dass an dem Wort "Caipi" für die in der Anmeldung beanspruchten Waren ein Freihaltebedürfnis bestehe, ist daran zu erinnern, dass die Anwendung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 nicht voraussetzt, dass ein konkretes, aktuelles und ernsthaftes Freihaltebedürfnis besteht (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM [TRUCKCARD], T-358/00, Slg. 2002, II-1993, Randnr. 28, und TDI, Randnr. 29; vgl. auch entsprechend Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 35).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-104/04

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Rn. 59 Dazu trägt das HABM vor, dieses Argument sei vom Gerichtshof bereits mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sich die Prüfung bei der Anmeldung nicht auf ein Mindestmaß beschränken dürfe, sondern streng und umfassend sein müsse, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung vor Gericht mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/04, Slg. 2003, I-3793, Randnrn.

    Rn. 63 Dieses Argument ist jedoch bereits, wie das HABM vorgetragen hat, vom Gerichtshof mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sich die Prüfung der Anmeldungen nicht auf ein Mindestmaß beschränken darf, sondern streng und umfassend sein muss, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung vor Gericht mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Libertel, Randnrn. 58 und 59, und HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 45).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, und des Gerichts vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 89).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32, und Beschluss Telefon & Buch/HABM, Randnr. 28).

  • EuGH, 05.02.2004 - C-326/01

    Telefon & Buch / HABM

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Rn. 14 Die Klägerin meint, die Beschwerdekammer habe im vorliegenden Fall zu Unrecht das Vorliegen des Eintragungshindernisses gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung bejaht (Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Februar 2004, Telefon & Buch/HABM, C-326/01 P, Slg. 2004, I-1371, Randnrn. 25 bis 27).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32, und Beschluss Telefon & Buch/HABM, Randnr. 28).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Der beanstandete Begriff müsse nicht bloß für irgendwelche Waren oder Dienstleistungen, sondern gerade für die in der Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibend sein, damit ihm die Eintragung verweigert werden könne (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 33).

    Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der Waren oder Dienstleistungen, die mit denen konkurrierten, für die die Eintragung beantragt werde, gegenwärtig anbiete oder künftig anbieten könne, müsse die Zeichen oder Angaben, die zur Beschreibung der Merkmale seiner Waren oder Dienstleistungen dienen könnten, frei nutzen dürfen (Urteil Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 58).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel - "Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Markenfähige …

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Rn. 59 Dazu trägt das HABM vor, dieses Argument sei vom Gerichtshof bereits mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sich die Prüfung bei der Anmeldung nicht auf ein Mindestmaß beschränken dürfe, sondern streng und umfassend sein müsse, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung vor Gericht mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/04, Slg. 2003, I-3793, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Nach der Rechtsprechung, die im Übrigen in Randnr. 28 der angefochtenen Entscheidung angeführt werde, fehle einer im allgemeinen Sprachgebrauch beschreibenden Angabe notwendigerweise auch die von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 geforderte Unterscheidungskraft (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C 265/00, Slg. 2004, I-1699).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM - "Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Rn. 69 Da der erste Klagegrund zurückgewiesen worden ist und das in Frage stehende Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29), ist der zweite von der Klägerin geltend gemachte Klagegrund eines Verstoßes gegen Buchst. b dieser Bestimmung nicht zu prüfen.
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …

    Auszug aus EuG, 23.10.2007 - T-405/04
    Rn. 42 So ergibt sich erstens aus der Rechtsprechung, dass das HABM nicht nachweisen muss, dass das als Gemeinschaftsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 34, und vom 8. September 2005, CeWe Color/HABM [DigiFilm und DigiFilmMaker], T-178/03 und T-179/03, Slg. 2005, II-3105, Randnr. 36).
  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    Develey / HABM (Forme d'une bouteille en plastique) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

  • EuG, 05.12.2002 - T-91/01

    BioID / HABM (BioID)

  • EuG, 08.06.2005 - T-315/03

    Wilfer / HABM (ROCKBASS) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS - Absolute …

  • EuG, 12.01.2005 - T-367/02

    Wieland-Werke / HABM (SnMIX)

  • EuG, 08.07.2004 - T-289/02

    Telepharmacy Solutions / HABM (TELEPHARMACY SOLUTIONS)

  • EuG, 31.03.2004 - T-20/02

    Interquell / OHMI - SCA Nutrition (HAPPY DOG)

  • EuG, 08.09.2005 - T-178/03

    CeWe Color / HABM (DigiFilm) - Gemeinschaftsmarke - Wortzeichen DigiFilm und …

  • EuG, 14.09.2004 - T-183/03

    Applied Molecular Evolution / HABM (APPLIED MOLECULAR EVOLUTION)

  • EuG, 20.03.2002 - T-358/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TRUCKCARD)

  • EuG, 05.06.2002 - T-198/00

    Hershey Foods / OHMI (Kiss Device with plume)

  • EuG, 27.05.2004 - T-61/03

    Irwin Industrial Tool / HABM (QUICK-GRIP) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES …

  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO)

  • EuG, 16.03.2006 - T-322/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE …

  • EuG, 07.10.2015 - T-292/14

    Das Gericht der EU weist die von der Republik Zypern gegen die Zurückweisung der …

    Bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ist daher nur zu prüfen, ob hinsichtlich einer bestimmten Bedeutung des Wortzeichens aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Merkmalen der Kategorien von Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung begehrt wird (…Urteile vom 3. Dezember 2003, Audi/HABM [TDI], T-16/02, Slg, EU:T:2003:327, Rn. 29, und vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, EU:T:2007:315, Rn. 44).
  • EuG, 12.07.2012 - T-470/09

    medi / HABM (medi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke …

    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium der fehlenden Unterscheidungskraft in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg. 2004, II-2851, Randnr. 54, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 34, und vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuG, 09.07.2010 - T-85/08

    Exalation / HABM (Vektor-Lycopin) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 55 Für die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines Zeichens spielt es im Übrigen keine Rolle, ob dieses lexikalisch nachweisbar ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2007, Borco-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.02.2019 - T-278/18

    Nemius Group/ EUIPO (DENTALDISK) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 16. Oktober 2014, GRAPHENE, T-458/13, EU:T:2014:891, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.07.2019 - T-662/18

    romwell/ EUIPO (twistpac)

    Wenn die maßgeblichen Verkehrskreise, zumindest die Fachleute, mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen konfrontiert werden, wird das Wortzeichen twistpac es ihnen daher ermöglichen, sofort und ohne weiteres Nachdenken zu erkennen, dass Verpackungsmaschinen und Verpackungsmaterial einen Zusammenhang zu "twist packaging machines" aufweisen, zumal das streitige Wort eine übliche Bezeichnung der fraglichen Waren und Dienstleistungen darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 39).
  • EuG, 14.12.2018 - T-803/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest) - Unionsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 39 Soweit sich die Klägerin auf den Umstand stützt, dass der Wortbestandteil "dermatest" als solcher nicht in einem Wörterbuch aufgeführt ist, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO nicht nachweisen muss, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2018 - T-802/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY …

    Rn. 38 Soweit sich die Klägerin auf den Umstand stützt, dass der Wortbestandteil "dermatest" als solcher nicht in einem Wörterbuch aufgeführt ist, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO nicht nachweisen muss, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2015 - T-636/13

    Trekstor / OHMI - MSI Technology (MovieStation) - Gemeinschaftsmarke - …

    Bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ist nämlich nur zu prüfen, ob hinsichtlich einer bestimmten Bedeutung des betreffenden Wortzeichens aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Merkmalen der Kategorien von Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung begehrt wird (…Urteile vom 3. Dezember 2003, Audi/HABM [TDI], T-16/02, Slg, EU:T:2003:327, Rn. 29, und vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, EU:T:2007:315, Rn. 21).
  • EuG, 07.06.2019 - T-719/18

    Telemark plus/ EUIPO (Telemarkfest) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …

    Rn. 44 Das Argument des Klägers, dass der Begriff "Telemarkfest" nicht im deutschen Wörterbuch Duden vorkomme, was zeige, dass er den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht bekannt sei und den Vergleich dieses Ausdrucks mit den Begriffen "Sportfest", "Schützenfest" oder "Gartenfest" verhindere, geht ins Leere, da zum einen aus der Rechtsprechung hervorgeht, dass das EUIPO nicht beweisen muss, dass das Zeichen, dessen Eintragung als Unionsmarke beantragt wird, in Wörterbüchern vorkommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen der Umstand, dass es Begriffe wie "Sportfest", "Schützenfest" oder "Gartenfest" gibt, einfach zeigt, dass die deutschsprachigen Verkehrskreise es gewohnt sind, dass ein Begriff, der auf eine Sportart oder eine Umgebung verweist, mit dem Begriff "Fest" verknüpft werden kann, um anzugeben, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der es um eine Sportart oder eine bestimmte Umgebung geht.
  • EuG, 14.12.2018 - T-801/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de) - Unionsmarke …

    Rn. 38 Soweit sich die Klägerin auf den Umstand stützt, dass der Wortbestandteil "dermatest" als solcher nicht in einem Wörterbuch aufgeführt ist, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO nicht nachweisen muss, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2015 - T-649/13

    TrekStor / HABM (SmartTV Station) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 30.04.2013 - T-61/12

    ABC-One / HABM (SLIM BELLY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 23.10.2017 - T-810/16

    Barmenia Krankenversicherung/ EUIPO (Mediline) - Unionsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 21.04.2021 - T-282/20

    Apologistics/ EUIPO - Kerckhoff (APO) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …

  • EuG, 23.10.2015 - T-822/14

    Geilenkothen Fabrik für Schutzkleidung / HABM (Cottonfeel) - Gemeinschaftsmarke - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht