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Weitere Entscheidung unten: EuG, 13.12.2017

Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2017 - T-712/15, T-52/16   

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EuG, 13.12.2017 - T-712/15, T-52/16 (https://dejure.org/2017,47917)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2017 - T-712/15, T-52/16 (https://dejure.org/2017,47917)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - T-712/15, T-52/16 (https://dejure.org/2017,47917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 - Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis - Beaufsichtigte Gruppe - Institute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind - Art. 2 Nr. 21 ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wirtschaftspolitik - Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die Confédération nationale du Crédit mutuel zu organisieren, und zwar auch in Bezug auf den Crédit mutuel Arkéa

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuG bestätigt Befugnisse der Europäischen Zentralbank im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute - EuG bestätigt Befugnisse der Europäischen Zentralbank im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (27)

  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Da die EZB im angefochtenen Beschluss im Einklang mit der Stellungnahme des Überprüfungsausschusses entschieden hat, die zum Kontext des angefochtenen Beschlusses gehört, ist davon auszugehen, dass sich die EZB die in dieser Stellungnahme enthaltenen Beweggründe zu eigen gemacht hat und die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses im Licht der genannten Beweggründe geprüft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, T-122/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:337, Rn. 125 bis 127).

    Rn. 62 Dies kommt u. a. erstens in dem Umstand zum Ausdruck, dass die Prüfung der Bedeutung eines Kreditinstituts, nach der sich richtet, ob bestimmte Aufsichtsaufgaben allein von der EZB oder dezentral im Rahmen des SSM ausgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, T-122/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:337, Rn. 63), nach dem 38. Erwägungsgrund und Art. 6 Abs. 4 der Grundverordnung auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb des teilnehmenden Mitgliedstaats erfolgt.

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Rn. 202 Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme mit der Wahrung des Ermessensspielraums in Einklang gebracht werden muss, der den Unionsorganen bei ihrem Erlass gegebenenfalls eingeräumt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Rn. 201 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. Urteil vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Nur so kann der Unionsrichter überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, …und vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-387/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:377, Rn. 31).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Eine Entscheidung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu einem solchen anderen Zweck getroffen wurde (Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24, …und vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 38).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, …und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Rn. 178 In diesem Zusammenhang ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass die Behörden der Union im Fall komplexer Beurteilungen in bestimmten Bereichen des Unionsrechts über ein weites Ermessen verfügen, so dass sich die Kontrolle dieser Beurteilungen durch den Unionsrichter notwendigerweise auf die Prüfung beschränken muss, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Rn. 138 Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich, dass, wenn bestimmte Gründe einer Entscheidung für sich allein die Entscheidung rechtlich hinreichend rechtfertigen können, Mängel, mit denen andere Gründe des Rechtsakts behaftet sein können, jedenfalls keinen Einfluss auf seinen verfügenden Teil haben (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 12. Juli 2001, Kommission und Frankreich/TF1, C-302/99 P und C-308/99 P, EU:C:2001:408, Rn. 27, sowie vom 12. Dezember 2006, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, T-155/04, EU:T:2006:387, Rn. 47).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuGH, 05.12.2013 - C-508/12

    Vapenik - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Rn. 119 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt nämlich aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Vapenik, C-508/12, EU:C:2013:790, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS …

  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - …

  • EuGH, 12.07.2001 - C-302/99

    Kommission und Frankreich / TF1 - "Rechtsmittel - Nicht stichhaltiger …

  • EuGH, 16.09.2015 - C-433/13

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) …

  • EuG, 09.09.2010 - T-387/08

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

  • EuGH, 21.12.1954 - 2/54

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle …

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES …

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG, …

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES …

  • EuGH, 19.06.2014 - C-531/12

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - …

  • EuG, 30.09.2009 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE RECHTSAKTE DES RATES, MIT DENEN …

  • EuG, 04.02.2015 - T-374/13

    KSR / OHMI - Lampenwelt (Moon) - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …

  • EuG, 26.09.2014 - T-615/11

    Nichtigkeitsklage; Staatliche Beihilfen; Online-Spiele; Einführung von …

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …

    Dies ermöglicht - wie auch die Praxis zeigt - einen weitgehenden Rechtsschutz gegen entsprechende Maßnahmen der EZB (vgl. nur EuG, Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/Europäische Zentralbank, T-122/15, EU:T:2017:337; Urteil vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/Europäische Zentralbank, T-712/15, EU:T:2017:900; Urteil vom 24. April 2018, Caisse régionale de crédit agricole mutuel Alpes Provence/Europäische Zentralbank, T-133/16, EU:T:2018:219;… anhängige Rechtssache Trasta Komercbanka u.a./Europäische Zentralbank, T-698/16, ABl EU Nr. C 441 vom 28. November 2016, S. 29).
  • EuG, 28.05.2020 - T-399/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die …

    Die Leitlinien der Kommission können nämlich, ebenso wie ihre frühere Praxis, jedenfalls die Unionsgerichte nicht binden, die gemäß Art. 19 EUV für die Auslegung des Unionsrechts allein zuständig bleiben, da diese Leitlinien insbesondere einfach darlegen, wie die Kommission als Verwaltungsbehörde die einschlägigen Rechtsvorschriften auslegt und als Wettbewerbsbehörde der Union insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht die Verordnung Nr. 139/2004 anwendet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52;… vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Erőmű/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 68, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 75).
  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte …

    Rn. 193 Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 20.12.2023 - T-53/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

    Rn. 167 Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-777/22

    EZB/ Corneli - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in den verbundenen Rechtssachen Crédit Mutuel Arkéa/EZB (C-152/18 P und C-153/18 P, EU:C:2019:505, Nr. 120, unter Hinweis auf u. a. Urteil vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 132).
  • EuG, 05.06.2024 - T-134/21

    Außervertragliche Haftung der Union: Das Gericht weist die Schadensersatzklage …

    Rn. 45 Solche Untersuchungen erfordern die Durchführung von Bewertungen, deren Komplexität es nach der Rechtsprechung rechtfertigt, der EZB ein weites Ermessen zuzuerkennen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2019, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, C-450/17 P, EU:C:2019:372, Rn. 86…, vom 4. Mai 2023, EZB/Crédit lyonnais, C-389/21 P, EU:C:2023:368, Rn. 55, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 181).
  • EuGH, 02.10.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …

    Rn. 1 Mit seinen Rechtsmitteln beantragt der Crédit mutuel Arkéa (im Folgenden: CMA) die Aufhebung der Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB (T-712/15, im Folgenden: erstes angefochtenes Urteil, EU:T:2017:900), und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB (T-52/16, im Folgenden: zweites angefochtenes Urteil, EU:T:2017:902) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile), mit denen das Gericht seine Klagen auf Nichtigerklärung des Beschlusses ECB/SSM/2015 - 9695000CG7B84NLR5984/28 der Europäischen Zentralbank (EZB), vom 5. Oktober 2015, mit dem die für die Crédit-mutuel-Gruppe geltenden Aufsichtsanforderungen festgelegt werden, (im Folgenden: erster streitiger Beschluss) und des Beschlusses ECB/SSM/2015 - 9695000CG7B84NLR5984/40 der EZB vom 4. Dezember 2015, mit dem die für die Crédit-mutuel-Gruppe geltenden Aufsichtsanforderungen festgelegt werden, (im Folgenden: zweiter streitiger Beschluss) (im Folgenden zusammen: streitige Beschlüsse) abgewiesen hat.
  • EuG, 28.02.2024 - T-647/21

    MeSoFa/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - …

    Rn. 84 So besteht bei einer im Lauf des Verfahrens aufgehobenen Handlung ein solches Interesse fort, wenn die Handlung, durch die sie aufgehoben wurde, selbst Gegenstand einer Nichtigkeitsklage ist, so dass die erste Handlung nach der etwaigen Nichtigerklärung der zweiten Handlung wieder aufleben kann (…vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2011, United Phosphorus/Kommission, T-95/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:610, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.12.2023 - T-60/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

    Rn. 152 Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - …

    Rn. 192 Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-58/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - …

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher …

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher …

  • EuG, 20.12.2023 - T-59/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-62/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-61/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-56/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-55/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 08.07.2020 - T-203/18

    Das Gericht erlässt seine ersten vier Urteile zu Beschlüssen der Europäischen …

  • EuG, 13.07.2018 - T-733/16

    Das Gericht der EU erklärt die Beschlüsse der EZB, mit denen sechs französischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …

  • EuGH, 20.09.2018 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

  • EuG, 08.07.2020 - T-576/18

    Das Gericht erlässt seine ersten vier Urteile zu Beschlüssen der Europäischen …

  • EuG, 13.07.2018 - T-751/16

    Confédération nationale du Crédit mutuel/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik …

  • EuG, 13.07.2018 - T-745/16

    BPCE/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - …

  • EuG, 13.07.2018 - T-757/16

    Société générale/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über …

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  • Europäischer Gerichtshof

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 - Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis - Beaufsichtigte Gruppe - Institute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind - Art. 2 Nr. 21 ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (23)

  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Da die EZB dort im Einklang mit der Stellungnahme des Überprüfungsausschusses entschieden hatte, die zum Kontext des genannten Beschlusses gehörte und in diesem Punkt eine Begründung umfasste, welche oben in den Rn. 8 bis 10 wiedergegeben worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die EZB die in besagter Stellungnahme enthaltenen Beweggründe im Beschluss vom 5. Oktober 2015 zu eigen gemacht hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, T-122/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:337, Rn. 125 bis 127).

    Rn. 61 Dies kommt u. a. erstens in dem Umstand zum Ausdruck, dass die Prüfung der Bedeutung eines Kreditinstituts, nach der sich richtet, ob bestimmte Aufsichtsaufgaben allein von der EZB oder dezentral im Rahmen des SSM ausgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, T-122/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:337, Rn. 63), nach dem 38. Erwägungsgrund und Art. 6 Abs. 4 der Grundverordnung auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb des teilnehmenden Mitgliedstaats erfolgt.

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Rn. 201 Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme mit der Wahrung des Ermessensspielraums in Einklang gebracht werden muss, der den Unionsorganen bei ihrem Erlass gegebenenfalls eingeräumt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Rn. 200 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. Urteil vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Nur so kann der Unionsrichter überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, …und vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-387/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:377, Rn. 31).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Eine Entscheidung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu einem solchen anderen Zweck getroffen wurde (Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24, …und vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 38).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, …und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Rn. 177 In diesem Zusammenhang ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass die Behörden der Union im Fall komplexer Beurteilungen in bestimmten Bereichen des Unionsrechts über ein weites Ermessen verfügen, so dass sich die Kontrolle dieser Beurteilungen durch den Unionsrichter notwendigerweise auf die Prüfung beschränken muss, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Rn. 137 Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich, dass, wenn bestimmte Gründe einer Entscheidung für sich allein die Entscheidung rechtlich hinreichend rechtfertigen können, Mängel, mit denen andere Gründe des Rechtsakts behaftet sein können, jedenfalls keinen Einfluss auf seinen verfügenden Teil haben (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 12. Juli 2001, Kommission und Frankreich/TF1, C-302/99 P und C-308/99 P, EU:C:2001:408, Rn. 27, sowie vom 12. Dezember 2006, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, T-155/04, EU:T:2006:387, Rn. 47).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS …

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-52/16
    Verfolgt eine Entscheidung mehrere Ziele und kommt zu den rechtmäßigen Beweggründen ein an sich zu beanstandender Grund hinzu, so ist die Entscheidung deswegen außerdem noch nicht mit Ermessensmissbrauch behaftet, sofern sie nur nicht das wesentliche Ziel preisgibt (Urteile vom 21. Dezember 1954, 1talien/Hohe Behörde, 2/54, EU:C:1954:8, S. 111, und vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, EU:T:2005:333, Rn. 87).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - …

  • EuGH, 12.07.2001 - C-302/99

    Kommission und Frankreich / TF1 - "Rechtsmittel - Nicht stichhaltiger …

  • EuG, 09.09.2010 - T-387/08

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

  • EuGH, 21.12.1954 - 2/54

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle …

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES …

  • EuGH, 05.12.2013 - C-508/12

    Vapenik - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, 16.09.2015 - C-433/13

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) …

  • EuGH, 19.06.2014 - C-531/12

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - …

  • EuG, 04.02.2015 - T-374/13

    KSR / OHMI - Lampenwelt (Moon) - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …

  • EuG, 26.09.2014 - T-615/11

    Nichtigkeitsklage; Staatliche Beihilfen; Online-Spiele; Einführung von …

  • EuG, 06.10.2021 - T-351/18

    Ukrselhosprom PCF und Versobank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - …

    Verfolgt eine Entscheidung mehrere Ziele und kommt zu den rechtmäßigen Beweggründen ein an sich zu beanstandender Grund hinzu, so ist die Entscheidung deswegen außerdem noch nicht mit Ermessensmissbrauch behaftet, sofern sie nur nicht das wesentliche Ziel preisgibt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-52/16, EU:T:2017:902, Rn. 210 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.10.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …

    Rn. 1 Mit seinen Rechtsmitteln beantragt der Crédit mutuel Arkéa (im Folgenden: CMA) die Aufhebung der Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB (T-712/15, im Folgenden: erstes angefochtenes Urteil, EU:T:2017:900), und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB (T-52/16, im Folgenden: zweites angefochtenes Urteil, EU:T:2017:902) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile), mit denen das Gericht seine Klagen auf Nichtigerklärung des Beschlusses ECB/SSM/2015 - 9695000CG7B84NLR5984/28 der Europäischen Zentralbank (EZB), vom 5. Oktober 2015, mit dem die für die Crédit-mutuel-Gruppe geltenden Aufsichtsanforderungen festgelegt werden, (im Folgenden: erster streitiger Beschluss) und des Beschlusses ECB/SSM/2015 - 9695000CG7B84NLR5984/40 der EZB vom 4. Dezember 2015, mit dem die für die Crédit-mutuel-Gruppe geltenden Aufsichtsanforderungen festgelegt werden, (im Folgenden: zweiter streitiger Beschluss) (im Folgenden zusammen: streitige Beschlüsse) abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …

    {FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB (T-712/15, EU:T:2017:900, im Folgenden: erstes angefochtenes Urteil), und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB (T-52/16, EU:T:2017:902, im Folgenden: zweites angefochtenes Urteil) (nachfolgend zusammen: angefochtene Urteile).
  • EuGH, 20.09.2018 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    Rn. 1 Par ses pourvois, Crédit mutuel Arkéa demande l'annulation des arrêts du Tribunal de l'Union européenne du 13 décembre 2017, Crédit mutuel Arkéa/BCE (T-712/15, EU:T:2017:900), et du 13 décembre 2017, Crédit mutuel Arkéa/BCE (T-52/16, EU:T:2017:902), par lesquels celui-ci a rejeté ses recours tendant à l'annulation, respectivement, de la décision ECB/SSM/2015 - 9695000CG7B84NLR5984/28 de la Banque centrale européenne (BCE), du 5 octobre 2015, fixant des exigences prudentielles applicables au groupe Crédit mutuel, et de la décision ECB/SSM/2015 - 9695000CG7B84NLR5984/40 de la BCE, du 4 décembre 2015, fixant les exigences prudentielles applicables au groupe Crédit mutuel (ci-après, ensemble, les « décisions litigieuses ").
  • EuGH - C-153/18 (anhängig)

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    das Urteil vom 13. Dezember 2017 (T-52/16) aufzuheben, mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 (ECB/SSM/2015 -9695000CG7B84NLR5984/40), mit dem die für die Crédit mutuel-Gruppe geltenden Aufsichtsanforderungen festgelegt werden, abgewiesen hat.
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