Rechtsprechung
| BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 3 S 3, FGO § 65 Abs 1 S 1, ZPO § 47, GG Art 103 Abs 1
Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift
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Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift
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§ 62 Abs 3 S 3 FGO, § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 47 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift - IWW
§ 46 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 46 Abs. 3 Satz 1 AO, § 226 AO, §§ 387 ff., 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 406 BGB, § 62 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 91 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 1 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 1 FGO, Art. 101 des Grundgesetzes, § 128 Abs. 2 FGO, § 124 Abs. 2 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 51 Abs. 1 FGO, §§ 46 Abs. 1, 47 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 44 Abs. 3 ZPO, § 47 Abs. 1 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 47 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO, § 155 FGO, § 227 Abs. 1 ZPO, § 227 ZPO, 406 BGB, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 178 ZPO, § 180 ZPO, § 181 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 51 des Bundesmeldegesetzes, § 142 FGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 3 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO
- Wolters Kluwer
Verfahren des Finanzgerichts bei Unmöglichkeit der Zustellung von Schriftstücken mangels ladungsfähiger Anschrift; Zulässigkeit von Einwänden gegen die Untersagung der weiteren Vertretung gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 FGO
- Betriebs-Berater
Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62 Abs. 3 Satz 3, § 65 Abs. 1 Satz 1
Verfahren des Finanzgerichts bei Unmöglichkeit der Zustellung von Schriftstücken mangels ladungsfähiger Anschrift - datenbank.nwb.de
Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs - und kein Revisionsgrund
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Terminsverlegungsantrag - und der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die ladungsfähige Anschrift - und ihre Glaubhaftmachung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Untersagung der weiteren Vertretung im Finanzgerichtsverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKH-Ablehnung - auch ohne Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Verfahrensgang
- FG Hessen, 17.09.2019 - 6 K 494/18
- BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (34)
- BFH, 29.01.2018 - X B 122/17
Ladungsfähige Anschrift - "Wohnungsloser" beschrifteter Briefkasten ersetzt nicht …
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehört dazu bei natürlichen Personen --vorbehaltlich besonderer Umstände, die dies unzumutbar machen (etwa Obdachlosigkeit, vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2018 - X B 122/17, BFH/NV 2018, 630, Rz 23 ff., oder drohende Verhaftung, vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2000 - IV R 25/00, BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112)-- die Angabe der tatsächlichen Wohnanschrift, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken kann und die mitunter auch als "ladungsfähige Anschrift" bezeichnet wird (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 630, Rz 23 ff.).Soweit es an der Angabe einer Wohnanschrift fehlt, liegt keine "Anschrift, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken kann", bzw. keine "ladungsfähige Anschrift" vor; das Vorhalten eines Briefkastens genügt nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 630, Rz 25).
Dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 630, Rz 23, …und vom 30.06.2015 - X B 28/15, BFH/NV 2015, 1423, Rz 11, m.w.N.).
- BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - …
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Geschieht dies nicht, ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht das Vorliegen erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung verneint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.11.2016 - VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284, Rz 26, m.w.N.).Dies gilt nicht, wenn einer der Termine durch ein anderes Mitglied einer Sozietät oder Bürogemeinschaft sachgerecht und zumutbar wahrgenommen werden kann; im Einzelfall kann auch die Verpflichtung bestehen, einen kanzleifremden Vertreter zu bestellen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 284, Rz 26, m.w.N., …und vom 23.08.2006 - V B 171/04, BFH/NV 2007, 67, Rz 16; BayVGH-Beschluss vom 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789, juris, Rz 11, m.w.N.).
Deshalb konnte das FG davon ausgehen, dass keine nicht zu behebende Terminskollision vorlag (vgl. zu einem ähnlichen Fall BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 284, Rz 27).
- BFH, 30.06.2015 - X B 28/15
Mussinhalt einer Klage - Bezeichnung des Klägers
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 630, Rz 23, und vom 30.06.2015 - X B 28/15, BFH/NV 2015, 1423, Rz 11, m.w.N.).Rn. 46 Nach dem ergebnislosen Ablauf der Ausschlussfrist ist die Klage somit unzulässig geworden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1423).
- BFH, 12.09.2013 - VII B 5/13
Tarifierung von (Kunst-) Handwerksarbeiten mit der Bezeichnung "Alebrijes
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Rn. 56 a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ist eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage zu formulieren sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 07.10.2015 - VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12.09.2013 - VII B 5/13, BFH/NV 2014, 78, Rz 2).Die Klägerin hat keine ordnungsgemäße Divergenzrüge erhoben; die bloße Behauptung, ein Urteil sei fehlerhaft, rechtfertigt die Revisionszulassung nicht (vgl. etwa Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 78, Rz 3).
- BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08
Akteneinsicht im Rahmen einer unzulässigen Untätigkeitsklage - Verzicht auf …
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Rn. 49 f) Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) rügt, wird der behauptete Verfahrensmangel nicht hinreichend dargelegt; es wird nicht aufgezeigt, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht ein bestimmtes Vorbringen oder einen genau bezeichneten Akteninhalt nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124).Rn. 50 g) Soweit die Klägerin vorträgt, dem FG hätte sich das Erfordernis weiterer Sachverhaltsaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 FGO aufdrängen müssen, legt sie nicht hinreichend dar, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen und warum das Ergebnis weiterer Aufklärung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 1124).
- BFH, 04.12.2017 - X B 91/17
Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.12.2017 - X B 91/17, BFH/NV 2018, 342, Rz 14;… vom 13.01.2003 - III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, unter 3.b, …und vom 28.05.2003 - III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218, unter 1.a).Geltend gemacht werden können deshalb auch im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur solche Verfahrensmängel, die dem Urteil anhaften (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 342, Rz 14).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2018 - 2 L 103/17
Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung und rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Auch hat das Gericht im Rahmen seines Ermessens Terminwünsche der Beteiligten zu berücksichtigen; wegen des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung gebührt der Terminplanung des Gerichts aber in der Regel Vorrang (vgl. BFH-Urteil in BFHE 250, 397, BStBl II 2016, 525, Rz 28; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG -- des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2018 - 2 L 103/17, juris, Rz 15 ff.).Das genügt nicht (vgl. etwa Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2018 - 2 L 103/17, juris, Rz 15 bis 19; BayVGH-Beschluss vom 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901, juris, Rz 2).
- VGH Bayern, 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789
Kein Verfahrensmangel wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Sofern die eine Terminsverlegung rechtfertigenden Umstände nicht offenkundig sind, müssen sie allerdings dem Gericht rechtzeitig schlüssig und substantiiert dargelegt werden (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 27.01.2010 - VIII B 221/09, juris;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91 Rz 2, m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs --BayVGH-- vom 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789, Rz 15 bis 16, juris).Dies gilt nicht, wenn einer der Termine durch ein anderes Mitglied einer Sozietät oder Bürogemeinschaft sachgerecht und zumutbar wahrgenommen werden kann; im Einzelfall kann auch die Verpflichtung bestehen, einen kanzleifremden Vertreter zu bestellen (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 284, Rz 26, m.w.N., …und vom 23.08.2006 - V B 171/04, BFH/NV 2007, 67, Rz 16; BayVGH-Beschluss vom 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789, juris, Rz 11, m.w.N.).
- BFH, 08.07.2015 - X R 41/13
Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar - …
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 08.07.2015 - X R 41/13, BFHE 250, 397, BStBl II 2016, 525, Rz 28).Auch hat das Gericht im Rahmen seines Ermessens Terminwünsche der Beteiligten zu berücksichtigen; wegen des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung gebührt der Terminplanung des Gerichts aber in der Regel Vorrang (vgl. BFH-Urteil in BFHE 250, 397, BStBl II 2016, 525, Rz 28; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG -- des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2018 - 2 L 103/17, juris, Rz 15 ff.).
- BFH, 21.07.1967 - III B 37/67
Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit …
Auszug aus BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Eine Richterablehnung kann auch nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass der Richter im Dienst des beklagten Landes steht und von diesem Gehalt bezieht, auch nicht, wenn er der Dienstaufsicht des betroffenen Ministeriums unterliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 21.07.1967 - III B 37/67, BFHE 90, 160, BStBl II 1968, 12).Der einen Richter Ablehnende muss vielmehr einen vernünftigen Grund für die Annahme vortragen, dass sich der Richter aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus bei seiner Entscheidung von falschen Rücksichten leiten lassen werde (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 90, 160, BStBl II 1968, 12, unter III.).
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02
Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der …
- BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
- BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung
- BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
- BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01
Ausschlussfrist
- BFH, 22.02.2005 - III S 17/04
NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften
- BFH, 05.12.1979 - II R 56/76
Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - …
- BFH, 23.08.2006 - V B 171/04
Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung
- BFH, 17.08.2006 - VII S 5/06
Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) und auf Beiordnung eines …
- BFH, 01.07.2002 - VII B 98/02
PKH
- VGH Bayern, 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901
- BFH, 10.04.2015 - III B 42/14
Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter - …
- BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 28.05.2003 - III B 87/02
NZB: Befangenheitsgesuch
- BFH, 20.06.2013 - IX S 12/13
Richterablehnung; wiederholte Anhörungsrüge
- BFH, 19.02.2020 - V S 23/19
Verfahrensfehler, Anspruch auf rechtliches Gehör; Grundsatz der Vorherigkeit, …
- BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
(Zeitlicher Abstand von
- BFH, 27.01.2010 - VIII B 221/09
Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen - …
- BFH, 29.08.2019 - X B 38/19
Heilung der Verletzung der Wartefrist des § 47 Abs. 1 ZPO
- BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13
Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper - …
- BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87
Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit
- BFH, 27.10.2006 - VI B 118/05
Entscheidung über unzulässiges Befangenheitsgesuch
- BFH, 30.09.1998 - XI B 22/98
Richterablehnung
- BFH, 17.10.1996 - XI R 13/96
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Daher hat auch eine Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO in einem Revisionsverfahren oder in dem Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Vorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich gewesen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.10.2020 - VII B 119/19, Rz 24 und vom 25.06.2014 - VII B 183/13, Rz 19; BFH-Beschlüsse vom 22.05.2019 - IV B 11/18, Rz 8 und vom 04.12.2017 - X B 91/17, Rz 14; Lange in HHSp, § 119 FGO Rz 109; Seer in Tipke/Kruse, § 119 FGO Rz 43; Werth in Gosch, FGO § 119 Rz 105, jeweils m.w.N.).Daher kann ein solcher Verstoß nicht mehr gerügt werden, wenn das Ablehnungsgesuch im Ergebnis erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2020 - VII B 119/19, Rz 29; BFH-Beschlüsse vom 29.08.2019 - X B 38/19, Rz 16 und vom 04.12.2017 - X B 91/17, Rz 12, jeweils m.w.N.).
- BFH, 20.09.2022 - VIII B 85/21
Unzulässigkeit der Klage bei fehlender Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehört dazu bei natürlichen Personen --vorbehaltlich von Ausnahmefällen-- die Angabe der tatsächlichen Wohnanschrift oder die Angabe der Anschrift von Geschäftsräumen, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken kann und die mitunter auch als "ladungsfähige Anschrift" bezeichnet wird (…BFH-Beschlüsse vom 29.01.2018 - X B 122/17, BFH/NV 2018, 630, Rz 23; vom 21.10.2020 - VII B 119/19, BFH/NV 2021, 321, Rz 40;… vom 10.03.2022 - VII B 174/20, BFH/NV 2022, 603, Rz 14).All dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 630, Rz 23; in BFH/NV 2015, 1423, Rz 11, und in BFH/NV 2021, 321, Rz 40, jeweils m.w.N.).
Rn. 5 b) Hat das Gericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte, dass die von dem Kläger behauptete Adresse unzutreffend ist, dem Kläger nach § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO aufgegeben, seine ladungsfähige Anschrift beizubringen, ist es Aufgabe des Klägers, diese darzulegen und darüber hinaus auch glaubhaft zu machen, gegebenenfalls nicht nur durch Vorlage einer Meldebescheinigung und eines Ausweises oder Passes, sondern auch durch Vorlage weiterer Belege wie Strom-, Wasser- und Telefonrechnungen etc., aus denen ersichtlich wird, dass sich der Kläger an dem von ihm angegebenen Wohnsitz auch tatsächlich überwiegend aufhält (s. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2021, 321, Rz 43, m.w.N.;… in BFH/NV 2022, 603, Rz 25).
Rn. 9 a) Weist das FG die Klage rechtsfehlerhaft durch Prozessurteil als unzulässig ab, weil es zu Unrecht annimmt, die aktuelle ladungsfähige Anschrift sei bis zum Ende einer vom FG gesetzten Ausschlussfrist gar nicht mitgeteilt worden, stellt dies einen Verfahrensmangel in Form der Verletzung rechtlichen Gehörs i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 3 FGO dar (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 1423, Rz 10; in BFH/NV 2021, 321, Rz 38, jeweils m.w.N.;… in BFH/NV 2020, 373, Rz 3).
- BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20
Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz …
Rn. 14 aa) Zur Bezeichnung des Klägers i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO gehört auch die Angabe einer Anschrift, unter der förmliche Zustellungen bewirkt werden können, die sog. ladungsfähige Anschrift (Senatsbeschluss vom 21.10.2020 - VII B 119/19, BFH/NV 2021, 321, Rz 40;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.01.2018 - X B 122/17, BFH/NV 2018, 630, Rz 23, m.w.N.).Das gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist (s. Senatsbeschluss in BFH/NV 2021, 321, Rz 40, m.w.N.).
Rn. 25 3. Ergänzend weist der beschließende Senat auf Folgendes hin: Hat das Gericht in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von dem Kläger behauptete Adresse unzutreffend ist, dem Kläger nach § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO aufgegeben, seine ladungsfähige Anschrift beizubringen, ist es Aufgabe des Klägers, seinen tatsächlichen Wohnsitz darzulegen und darüber hinaus auch glaubhaft zu machen (s. Senatsbeschluss in BFH/NV 2021, 321, Rz 43, m.w.N.), gegebenenfalls nicht nur durch Vorlage einer Meldebescheinigung und eines Ausweises oder Passes, sondern auch durch Vorlage weiterer Belege wie Strom-, Wasser- und Telefonrechnungen etc., aus denen ersichtlich wird, dass sich der Kläger an dem von ihm angegebenen Wohnsitz auch tatsächlich überwiegend aufhält.
- BFH, 18.01.2022 - III B 108/21
Terminsänderungsantrag eines Mitglieds einer Sozietät
Ein Zulassungsgrund liegt daher nur vor, wenn die Ablehnung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie z.B. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21.10.2020 - VII B 119/19, BFH/NV 2021, 321, Rz 24, m.w.N.). - BSG, 26.09.2023 - B 5 R 21/23 BH
Sozialgerichtsverfahren - Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne Angabe einer …
Die bloße Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Mobilfunk-Telefonnummer reicht grundsätzlich nicht aus (…vgl BSG Beschluss vom 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S - SozR 4-1500 § 90 Nr. 1 RdNr 3 ff; s auch BFH Beschluss vom 21.10.2020 - VII B 119/19 - juris RdNr 40; eingehend auch BVerwG Urteil vom 13.4.1999 - 1 C 24/97 - NJW 1999, 2608 = juris RdNr 27 ff). - OVG Niedersachsen, 05.11.2021 - 8 OB 126/21
Anhörungsrüge; Formular; Gehörsrüge; Prozesskostenhilfe
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt daher insbesondere nicht darin, dass das Gericht ihm nicht vorab das Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugesandt hat (BFH, Beschl. v. 21.10.2020 - VII B 119/19 -, juris Rn. 47f.).Das gilt auch für einen im Ausland ansässigen Beteiligten, der in Deutschland einen Prozess angestrengt hat und nun ein Rechtsmittel einzulegen beabsichtigt (BFH, Beschl. v. 21.10.2020 - VII B 119/19 -, juris Rn. 48;… Beschl. v. 17.8.2006 - VII S 5/06 (PKH) -, juris Rn. 6).
- VG München, 28.08.2026 - M 23 E 26.5610
Streit über die Wirksamkeit der Erledigungserklärung, Bedingte Erledigterklärung, …
Ein Automatismus dahingehend, dass ein Gericht bei bestehender Auskunftssperre ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse annehmen muss, ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller ins Feld geführten Entscheidung des BFH (B.v. 21.10.2020 - VII B 119/19 - juris). - BFH, 20.11.2025 - VII B 138/24
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Pfändung einer Internet-Domain
Sie ist daher insgesamt als unbegründet zurückzuweisen (Senatsbeschluss vom 21.10.2020 - VII B 119/19, Rz 20). - BFH, 13.05.2025 - VIII B 31/24
Fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehört dazu bei natürlichen Personen grundsätzlich die Angabe der tatsächlichen Wohnanschrift, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken kann (…sogenannte ladungsfähige Anschrift: BFH-Beschlüsse vom 29.01.2018 - X B 122/17, BFH/NV 2018, 630, Rz 23; vom 21.10.2020 - VII B 119/19, BFH/NV 2021, 321, Rz 40;… vom 10.03.2022 - VII B 174/20, BFH/NV 2022, 603, Rz 14), denn die Zustellungsvorschriften setzen das Vorhandensein einer Wohnung voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.10.2020 - VII B 119/19, BFH/NV 2021, 321, Rz 40). - OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23
Berufungszulassungsantrag; Nichtbescheidung eines erstinstanzlich gestellten …
In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft oder und nach teilweise vertretener Meinung sogar die Heranziehung eines kanzleifremden Rechtsanwalts im Wege der Unterbevollmächtigung zumutbar (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1995, 9 B 1/95, NJW 1995, 1231, juris Rn. 4;… Beschl. v. 5.12.1994, 8 B 179/94, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259, juris Rn. 3;… Urt. v. 2.12.1971, I D 32.71, BVerwGE 43, 288, beck-online; BFH, Beschl. v. 21.10.2020, VII B 119/19, BFH/NV 2021, 32, juris Rn. 33;… OVG Bautzen, Beschl. v. 23.2.2022, 6 A 548/20, juris Rn. 17;… VGH München, Beschl. v. 8.11.2019, 5 ZB 19.33789, juris Rn. 11;… OVG Münster, Beschl. v. 12.10.2018, 9 A 3150/17.A, AuAS 2018, 273, juris Rn. 23;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.1.2018, 2 L 103/17, NVwZ-RR 2018, 748, juris Rn. 13). - FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Befangenheit allein aus dem Grund des …
- FG Niedersachsen, 09.05.2023 - 12 K 228/22
Erfordernis der Bezeichnung eines Klägers unter Angabe der ladungsfähigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 12 A 2622/21
Eltern als Kostenschuldner der Tagespflegeperson hinsichtlich Vergütung der …
- LSG Baden-Württemberg, 21.08.2024 - L 3 AL 1136/24
- FG Köln, 24.02.2026 - 11 K 929/25
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